Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 13. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3430 19. Wahlperiode 16.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Margit Stumpp, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/3084 – Anschluss von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen an das schnelle Internet – Breitbandversorgung im Gesundheitswesen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Zu nutzbringenden Anwendungen der Digitalisierung im Gesundheitswesen gehören auch neue telemedizinische Behandlungs- und Untersuchungsformen. Vor allem in ländlichen Räumen könnten solche Angebote die gesundheitliche Versorgung verbessern. Dies gelingt allerdings nur, wenn insbesondere Arztpraxen , psychotherapeutische Praxen, medizinische Versorgungszentren, Pflegeheime , Krankenhäuser sowie Apotheken über leistungsfähige Internetanbindungen verfügen. Anderenfalls können beispielweise keine hochaufgelösten Befundbilder übertragen werden. Telekonsile, Telekonferenzen oder das Telemonitoring von Patientinnen und Patienten sind dann ebenfalls nicht in der nötigen Qualität möglich. Kurzum: Das schnelle Internet ist eine zentrale Grundlage , damit Telemedizin keine ferne Zukunftsmusik bleibt. Bislang existieren keine systematischen Darstellungen, in welchem Umfang die genannten Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen über einen schnellen Breitbandanschluss verfügen. Einzelnen Berichten zufolge ist die Anbindung etwa von Arztpraxen oder Krankenhäusern insbesondere in ländlichen Räumen allerdings nur unzureichend. So zeigte eine Befragung der Krankenhausgesellschaft Sachsen aus dem Jahre 2016, dass dort weniger als die Hälfte der teilnehmenden Krankenhäuser über einen Internetanschluss schneller als 50Mbit/s verfügte (Quelle: www.digitale.offensive.sachsen.de/download/Krankenhausgesellschaft. pdf; abgerufen am 7. Mai 2018). Aus Arztpraxen gibt es ähnliche Berichte (Nordkurier vom 1. November 2016, „Weil schnelles Internet fehlt: Jetzt droht sogar der Arzt mit Weggang“, www.nordkurier.de/pasewalk/jetzt-droht-sogar-der-arzt-mitweggang -0125819211.html; abgerufen am 7. Mai 2018). Damit besteht die Gefahr , dass beispielsweise telemedizinische Anwendungen in diesen Regionen auf längere Sicht nicht zur Verfügung stehen werden. Eine Strategie der Bundesregierung, die mit Blick auf die Chancen der Digitalisierung im Gesundheitswesen den bedarfsgerechten Ausbau der Breitbandversorgung in den Blick nimmt, ist nach Ansicht der fragestellenden Fraktion bislang nicht ersichtlich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3430 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Neue digitale Technologien und Dienstleistungen spielen in der medizinischen Versorgung eine immer stärkere Rolle. Die flächendeckende Versorgung mit leistungsstarken Breitbandanschlüssen stellt dafür eine wichtige Vorbedingung dar. Die Bundesregierung unterstützt deshalb den Breitbandausbau mit Fördermitteln in Milliardenhöhe. Vom Ausbau der Breitbandanschlüsse profitieren auch alle Leistungserbringer der medizinischen Versorgung, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte genauso wie Heil- und Hilfsmittelerbringer, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser. Aktuelle Informationen zur Breitbandversorgung in Deutschland enthält der Breitbandatlas des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (www.bmvi.de/DE/Themen/Digitales/Breitbandausbau/Breitbandatlas-Karte/start. html). 1. Wie groß ist der Anteil der Arztpraxen und Praxen für Psychotherapie in den jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen, die nach Kenntnis der Bundesregierung über keinen Internetanschluss schneller als 50 Mbit/s verfügen in a) kreisfreien Städten, b) städtischen Kreisen, c) ländlichen Kreisen mit Verdichtungsansätzen und d) dünn besiedelten ländlichen Kreisen? 2. Wie groß ist der Anteil der Arztpraxen in den jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen, die nach Kenntnis der Bundesregierung über keinen Internetanschluss schneller als 50 Mbit/s verfügen in den Versorgungsebenen a) Hausärztliche Versorgung, b) Allgemeine fachärztliche Versorgung, c) Spezialisierte fachärztliche Versorgung und d) Gesonderte fachärztliche Versorgung? 3. Wie groß ist der Anteil der Medizinischen Versorgungszentren in den jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen, die nach Kenntnis der Bundesregierung über a) keinen Internetanschluss schneller als 50 Mbit/s bzw. 100 Mbit/s verfügen (bitte Anteil je Netzgeschwindigkeit darstellen), bzw. b) einen Glasfaseranschluss verfügen (bitte Anteil je Ausbaustufe FTTC, FTTdp, FTTB/FTTH, FTTD darstellen)? 4. Wie groß ist der Anteil der Heilmittelpraxen in den Bundesländern, die nach Kenntnis der Bundesregierung über keinen Internetanschluss schneller als 50 Mbit/s verfügen in a) kreisfreien Städten, b) städtischen Kreisen, c) ländlichen Kreisen mit Verdichtungsansätzen und d) dünn besiedelten ländlichen Kreisen? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3430 5. Wie groß ist der Anteil der Hilfsmittelerbringer in den Bundesländern, die nach Kenntnis der Bundesregierung über keinen Internetanschluss schneller als 50 Mbit/s verfügen in a) kreisfreien Städten, b) städtischen Kreisen, c) ländlichen Kreisen mit Verdichtungsansätzen und d) dünn besiedelten ländlichen Kreisen? Die Fragen 1 bis 5 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Daten zur Breitbandverfügbarkeit ergeben sich aus dem Breitbandatlas des BMVI, der jedoch die gewünschte kleinteilige Differenzierung nicht abbilden kann. 6. Wie groß ist der Anteil von Krankenhäusern jeweils in den Bundesländern, die nach Kenntnis der Bundesregierung über a) keinen Internetanschluss schneller als 50 Mbit/s bzw. 100 Mbit/s verfügen (bitte Anzahl je Netzgeschwindigkeit und soweit vorhanden den in den jeweiligen Ländern gebräuchlichen Versorgungsstufen der Krankenhausplanung darstellen), bzw. b) einen Glasfaseranschluss verfügen (bitte Anzahl je Ausbaustufe FTTC, FTTdp, FTTB/FTTH, FTTD und soweit vorhanden den in den jeweiligen Ländern gebräuchlichen Versorgungsstufen der Krankenhausplanung darstellen)? Eine Umfrage der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) bzw. der Landeskrankenhausgesellschaften (LKG) ergab für das Bundesland Sachsen im Jahr 2016 die folgenden Zahlen: Bandbreite Anzahl Einrichtungen Bis 10 Mbit/s 11 10 bis unter 50 Mbit/s 29 50 bis unter 100 Mbit/s 19 mehr als 100 Mbit/s 5 Im Saarland stellt sich die Situation nach einer Umfrage der DKG/LKG im Jahr 2018 wie folgt dar: Bandbreite Anzahl Einrichtungen 0 bis 49 Mbit/s 5 50 bis 99 Mbit/s 2 100 bis 999 Mbit/s 5 1 bis 9 Gbit/s 5 Unbekannt/keine Antwort 5 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3430 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode In Mecklenburg-Vorpommern haben sich von 37 Krankenhäusern 26 für 28 Standorte an der Abfrage der DKG/LKG im Jahr 2018 beteiligt (davon haben zwei mehrere Anschlüsse gemeldet). Dies führte zu folgendem Ergebnis: Bandbreite Anzahl Einrichtungen 0 bis 49 Mbit/s 17 50 bis 99 Mbit/s 7 100 bis 999 Mbit/s 5 1 bis 9 Gbit/s 1 Unbekannt/keine Antwort 0 Darüber hinausgehende Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor. 7. Wie groß ist der Anteil von stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen jeweils in den Bundesländern, die nach Kenntnis der Bundesregierung über a) keinen Internetanschluss schneller als 50 Mbit/s bzw. 100 Mbit/s verfügen (bitte Anzahl je Netzgeschwindigkeit darstellen) in – kreisfreien Städten, – städtischen Kreisen, – ländlichen Kreisen mit Verdichtungsansätzen und – dünn besiedelten ländlichen Kreisen, bzw. b) einen Glasfaseranschluss verfügen (bitte Anzahl je Ausbaustufe FTTC, FTTdp, FTTB/FTTH, FTTD darstellen) in – kreisfreien Städten, – städtischen Kreisen, – ländlichen Kreisen mit Verdichtungsansätzen und – dünn besiedelten ländlichen Kreisen? Die Fragen 7 und 7b werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Nach Kenntnis der Bundesregierung verfügen mittlerweile viele stationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen über einen Internetanschluss, der auch von den Bewohnerinnen und Bewohnern nutzbar ist. Detaillierte Informationen zur Geschwindigkeit des jeweiligen Anschlusses bzw. zu regionalen Unterschieden liegen der Bundesregierung nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3430 8. Wie groß ist der Anteil von Apotheken jeweils in den Bundesländern, die nach Kenntnis der Bundesregierung über a) keinen Internetanschluss schneller als 50 Mbit/s verfügen in – kreisfreien Städten, – städtischen Kreisen, – ländlichen Kreisen mit Verdichtungsansätzen und – dünn besiedelten ländlichen Kreisen, bzw. b) einen Glasfaseranschluss verfügen (bitte Anzahl je Ausbaustufe FTTC, FTTdp, FTTB/FTTH, FTTD darstellen) in – kreisfreien Städten, – städtischen Kreisen, – ländlichen Kreisen mit Verdichtungsansätzen und – dünn besiedelten ländlichen Kreisen? 9. Wie groß ist der Anteil von Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation jeweils in den Bundesländern, die nach Kenntnis der Bundesregierung über a) keinen Internetanschluss schneller als 50 Mbit/s bzw. 100 Mbit/s verfügen (bitte Anzahl je Netzgeschwindigkeit darstellen) in – kreisfreien Städten, – städtischen Kreisen, – ländlichen Kreisen mit Verdichtungsansätzen und – dünn besiedelten ländlichen Kreisen, bzw. b) einen Glasfaseranschluss verfügen (bitte Anzahl je Ausbaustufe FTTC, FTTdp, FTTB/FTTH, FTTD darstellen) in – kreisfreien Städten, – städtischen Kreisen, – ländlichen Kreisen mit Verdichtungsansätzen und – dünn besiedelten ländlichen Kreisen? Die Fragen 8 und 9 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 5 verwiesen. 10. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen die vor Ort verfügbare Netzqualität einer Anbindung der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Einrichtungen und Zahnärzte an die Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen i. S. v. § 291a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) entgegensteht, und diese daher ihrer Verpflichtung nach § 291 Absatz 2b Satz 3 SGB V schon aus diesem Grund auf absehbare Zeit nicht werden nachkommen können? Nach Angaben der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik), die den Rollout der Konnektoren zur Anbindung von Leistungserbringereinrichtungen an die Telematikinfrastruktur begleitet, gibt es bisher keinen Fall, bei dem Probleme hinsichtlich der Bandbreite und Netzqualität einer Anbindung aufgetreten sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3430 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode In der Erprobungsphase der Telematikinfrastruktur wurde als einzige Anwendung gemäß § 291a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) die Funktionalität und Performanz des Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) getestet. Hierfür existierten auch Mengenvorgaben zu Erprobungsteilnehmern mit geringer Bandbreite (UMTS und Bandbreiten kleiner als < 1 024 kbit/s). Aus der Erprobung ergab sich, dass auch eine geringe Bandbreite nicht zu Einschränkungen bei der Durchführung eines spezifikationskonformen Versichertenstammdaten- Online-Abgleichs führte. 11. Welche konkreten Anforderungen bzw. Anforderungsanalysen zu den jeweils technisch benötigten Bandbreiten der Internetanschlüsse existieren nach Kenntnis der Bundesregierung a) für die innerhalb der Telematik vorgesehenen bzw. spezifizierten Anwendungen (soweit vorhanden bitte je Anwendung darstellen), Laut den Vorgaben der gematik – zuständig für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und der Telematikinfrastruktur – wird eine Bandbreite von 1 024 kbit/s im Upload und von 128 kbit/s im Download für VSDM benötigt. Dies entspricht einer DSL-Verbindung mit 1 Mbit/s. Aber auch mit ISDN-Geschwindigkeit (64 kbit/s) werden die Performanzvorgaben für das VSDM eingehalten (vergleiche Antwort zu Frage 10). Die „Sichere Kommunikation zwischen Leistungserbringern“ (KOM-LE) basiert auf E-Mail- Protokollen und benötigt für die Übertragung von Nachrichten daher nicht zwingend eine hohe Bandbreite. Die Dauer, bis eine KOM-LE-E-Mail versendet oder empfangen wird, hängt von der Größe der Nachricht und der Übertragungsgeschwindigkeit ab. Grundsätzlich funktioniert KOM-LE auch mit niedriger Bandbreite. Für die Fachanwendung elektronische Patientenakte, die zur Zeit von der gematik spezifiziert wird, ist noch nicht festgelegt, welche Bandbreite für die Nutzung erforderlich ist. b) für weitere telemedizinische Anwendungen (soweit vorhanden bitte gesondert je Anwendung darstellen) und Gerade bei der Übertragung von hochauflösenden und somit detailreichen Bildern werden höhere Bandbreiten benötigt – insbesondere bei Echtzeitübertragungen wie einer Videokonferenz. Das konkret benötigte Datenvolumen – und folglich die erforderliche Bandbreite – hängen jedoch auch von der verwendeten Kompressionsart und -rate des Anbieters ab. Deshalb sind pauschalisierte Aussagen nicht möglich. c) für die auf der Grundlage von § 68 SGB V von gesetzlichen Krankenkassen angekündigten oder bereits auf den Weg gebrachten elektronischen Gesundheitsakten? Der Bundesregierung liegen keine Aussagen zu der benötigten Bandbreite für die auf der Grundlage von § 68 SGB V von gesetzlichen Krankenkassen angekündigten oder bereits auf den Weg gebrachten elektronischen Gesundheitsakten vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/3430 12. Wäre nach Auffassung der Bundesregierung eine eHealth-Strategie für Deutschland geeignet, um eine bedarfsgerechte Versorgung des Gesundheitswesens mit breitbandigen Internetanschlüssen zu befördern? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, warum hat die Bundesregierung bislang eine solche Strategie nicht vorgelegt? Die für den Aufbau der sicheren Telematikinfrastruktur, der von ihr zu unterstützenden Anwendungen sowie die für den Ausbau telemedizinischer Anwendungen gesetzlich getroffenen Vorgaben werden gemäß den Vereinbarungen des Koalitionsvertrages weiterentwickelt. Dabei werden die sich im Zuge technologischer Entwicklungen ergebenden Bedarfe an breitbandigen Verbindungen einfließen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333