Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 13. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3431 19. Wahlperiode 17.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerald Ullrich, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/3089 – Veröffentlichung einer vergleichbaren Gegenüberstellung der Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der EU von 2014-2020 und 2021-2027 sowie die Höhe der deutschen Beiträge abzüglich der nach Deutschland zurückfließenden Mittel aus dem EU-Haushalt V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die EU-Kommission veröffentlichte am 2. Mai 2018 ihren Vorschlag für den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der EU 2021-2027. Die Haushaltstitel im MFR-Vorschlag 2021-2027 sind anders gruppiert als im MFR 2014-2020, was die Vergleichbarkeit stark einschränkt. Auf Druck des Haushaltsausschusses des EU-Parlaments erstellte die EU-Kommission am 18. Mai 2018 eine Vergleichstabelle des MFR-Vorschlags 2021-2027 und des MFR 2014-2020. Diese Vergleichstabelle ist als limité eingestuft und somit Bürgern, Wissenschaftlern und Journalisten nicht zugänglich. Dies behindert die demokratische und faktenbasierte öffentliche Diskussion über den MFR- Vorschlag 2021-2027. Die Fraktion der FDP erfragt die Informationen aus dieser Vergleichstabelle in dieser Kleinen Anfrage, um sie öffentlich zugänglich zu machen. Die Bundesminister Olaf Scholz und Heiko Maas erklärten zum MFR-Vorschlag 2021-2027 (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/maas-mehrjaehrigerfinanzrahmen /2067002) am 2. Mai 2018 Folgendes: „Der Vorschlag der EU-Kommission würde die Mehrbelastung Deutschlands erheblich erhöhen. Bereits bei einem EU-Haushalt von 1 Prozent des Bruttonationaleinkommen (BNE) müsste Deutschland ab 2021 durchschnittlich bis zu 10 Mrd. Euro pro Jahr mehr leisten.“ Die EU-Kommission schlägt einen jährlichen EU-Haushalt von durchschnittlich 1,11 Prozent des Bruttonationaleinkommens der EU-Mitgliedstaaten für den MFR 2021-2027 vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3431 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ebenfalls am 2. Mai 2018 erklärte der EU-Kommissar für Haushalt und Personal Günther Oettinger im „ARD“-Interview (www.tagesschau.de/multimedia/ video/video-399729.html) auf die Frage „Wenn Ihr Vorschlag genau so angenommen würde, was würde das für Deutschland bedeuten? Wie viel mehr müsste dann eingezahlt werden?“: „Dann müsste Deutschland real vielleicht dreieinhalb bis vier Mrd. mehr einzahlen , plus Ausgleich der Inflation in diesen beiden Haushaltsperioden im Vergleich . Dann kommt man auf einen nominalen Betrag von elf Mrd., zwölf Mrd. [...] pro Jahr.“ Deutschland profitiert in höchstem Maße davon, dass Aufgaben, die Deutschland alleine nicht, schlechter oder nur mit höherem finanziellen Aufwand selbst erfüllen könnte, stattdessen von der EU ausgeführt werden. In der rein buchhalterischen Betrachtung erscheint Deutschland trotzdem als Nettozahler, da sich diese Betrachtung auf Zahlungen in und aus dem EU-Haushalt beschränkt. Diese Darstellung ist blind für den Mehrwert, den die EU für Bürger, Unternehmen und den öffentlichen Sektor liefert. Der Nettobeitrag ignoriert den Wert 1. des Friedens in Europa, 2. des vom Binnenmarkt erzeugten Wachstums, 3. der Exportchancen für die deutsche Wirtschaft, 4. der beruflichen Chancen für deutsche Arbeitnehmer im EU-Ausland, 5. der akademischen Möglichkeiten deutscher Studenten an europäischen Universitäten, 6. des außenpolitischen Gewichts, das die EU als Block gewinnt, 7. der von der EU verteidigten Verbraucherrechte (wie z. B. der Fluggastrechteverordnung ), 8. der Zeitersparnis beim Überqueren von Binnengrenzen, 9. der Ersparnisse durch die gegenseitige Anerkennung von Produktzulassungen , 10. des Ausschlusses von Wechselkursrisiken dank einer gemeinsamen Währung , 11. der Ersparnis von Verwaltungskosten in den Fällen, in denen die EU 28 mitgliedstaatliche Verwaltungsakte ersetzt, 12. der Beilegung von zwischenstaatlichen Streitigkeiten vor Gericht anstelle von eskalierenden Sanktionen. Trotzdem haben Wähler, Steuerzahler und Bürger ein Recht darauf, die Höhe der deutschen Beiträge abzüglich der nach Deutschland zurückfließenden Mittel aus dem EU-Haushalt laut dem MFR-Vorschlag 2021-2027, die die Bundesregierung möglicherweise bereits berechnet hat, zu erfahren. Dies dient nicht zuletzt dazu, die von den Bundesministern Olaf Scholz und Heiko Maas genannte, höher erscheinende Zahl des Bruttobeitrags Deutschlands ins richtige Licht zu rücken. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3431 1. Wenn der MFR 2014-2020 nach den selben Haushaltstiteln gruppiert wäre wie der MFR-Vorschlag 2021-2027, wie groß wären die Haushaltstitel jeweils (bitte als vergleichbare tabellarische Gegenüberstellung des MFR 2014-2020 mit dem MFR-Vorschlag 2021-2027 in festen Preisen von 2018 sowie in laufenden Preisen ausdrücken)? Auf welche Annahmen stützt die Bundesregierung diese Berechnungen? Die Bundesregierung hat, um den Kommissions-Vorschlag für den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2021-2027 mit dem aktuellen MFR vergleichen zu können, eine Schätzung zur Umrechnung des aktuellen MFR in die Struktur des von der EU-Kommission vorgeschlagenen neuen MFR vorgenommen. Bei ihren Berechnungen stützt sich die Bunderegierung auf Informationen der Europäischen Kommission zur Überführung bestehender Instrumente in neue Programme sowie auf Daten aus den Finanzberichten und den Finanzplanungen der Europäischen Kommission . Der MFR-Vorschlag 2021-2027 sieht die (teilweise) Aufnahme des bisher außerhalb des MFR finanzierten Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) in den MFR vor. Die nachfolgende Tabelle bietet daher auch den Vergleich des MFR-Vorschlags der Kommission mit dem aktuellen MFR inklusive des Europäischen Entwicklungsfonds (ohne African Peace Facility, die gemäß dem Vorschlag der Kommission auch zukünftig außerhalb des MFR bleiben soll). Verpflichtungsermächtigungen in Mrd. Euro (laufende Preise) MFR 2014-2020 MFR 2021-2027 EU 28 EU27 I Binnenmarkt, Innovation & Digitales 126 187 II Kohäsion & Werte 394 442 III Natürliche Ressourcen & Umwelt 420 379 IV Migration und Grenzmanagement 10 35 V Sicherheit & Verteidigung 2 28 VI Nachbarschaft & die Welt 66 123* VII Verwaltung 70 85 Gesamt 1.087 1.279 EEF (ohne African Peace Facility) 28 - Gesamt inklusive EEF 1.115 1.279 * inklusive EDF (ohne African Peace Facility) Umgerechnet in konstante Preise 2018 ergibt sich die nachstehende Tabelle. Die Umrechnung von laufenden in konstante Preise wurde mit einem Deflator von 2 Prozent vorgenommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3431 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Verpflichtungsermächtigungen in Mrd. Euro (konstante Preise 2018) MFR 14-20 MFR 21-27 EU 28 EU27 I Binnenmarkt, Innovation & Digitales 128 166 II Kohäsion & Werte 400 392 III Natürliche Ressourcen & Umwelt 428 337 IV Migration und Grenzmanagement 11 31 V Sicherheit & Verteidigung 2 24 VI Nachbarschaft & die Welt 67 109* VII Verwaltung 71 75 Gesamt 1.107 1.135 EEF (ohne African Peace Facility) 29 Gesamt inklusive EEF 1.136 1.135 * inklusive EDF (ohne African Peace Facility) 2. Wenn der Vorschlag der EU-Kommission für den MFR 2021-2027 genau so angenommen würde, also eine durchschnittliche Höhe von 1,11 Prozent des Bruttonationaleinkommens der EU-Mitgliedstaaten hätte, wie hoch berechnet die Bundesregierung die Beiträge Deutschlands zum EU-Haushalt in den einzelnen Jahren 2021 bis 2027 (bitte in festen Preisen von 2018 sowie in laufenden Preisen ausdrücken)? Auf welche Annahmen stützt die Bundesregierung diese Berechnungen? Die Bundesregierung hat, basierend auf dem Vorschlag der EU-Kommission für einen MFR 2021-2027 in Höhe von 1,11 Prozent des Bruttonationaleinkommens der EU-Mitgliedstaaten, Berechnungen für eine erste vorläufige Abschätzung der möglichen deutschen Finanzierungsbeiträge durchgeführt. Dies beinhaltet auch die Weiterführung der bestehenden Eigenmittel der EU inklusive der Vorschläge der Kommission bezüglich der Rabatte. Die in der untenstehenden Tabelle dargestellten Finanzierungsbeiträge basieren auf der Berechnung der Beiträge aller Mitgliedstaaten zur Deckung der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Obergrenzen für Verpflichtungsermächtigungen. Die tatsächlich durch die Mitgliedstaaten finanzierten Zahlungsermächtigungen für jedes Jahr liegen erfahrungsgemäß niedriger als die jeweiligen Verpflichtungsermächtigungen. Dies kann beispielsweise mit Begrenzungen im Rahmen der jährlichen Haushaltsverhandlungen , mit nur teilweiser Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel sowie mit der unregelmäßigen Auszahlungsstruktur bei mehrjährigen Programmen zusammenhängen. Der deutsche Finanzierungsbeitrag für den EU-Haushalt wird im Bundeshaushalt in laufenden Preisen veranschlagt. Eine Umrechnung in konstante Preise nehmen weder die EU-Kommission noch die Bundesregierung vor, denn für die Abführungen der Mitgliedstaaten an den EU-Haushalt sind lediglich laufende Preise relevant. Deutscher Finanzierungsbeitrag für Verpflichtungsermächtigungen (in Mrd. Euro, Schätzung) 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 Laufende Preise 37,6 40,4 43,0 45,5 46,9 49,3 49,9 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3431 3. Wenn der Vorschlag der EU-Kommission für den MFR 2021-2027 genau so angenommen würde, also eine durchschnittliche Höhe von 1,11 Prozent des Bruttonationaleinkommens der EU-Mitgliedstaaten hätte, wie hoch berechnet die Bundesregierung die Veränderung der Beiträge Deutschlands in den einzelnen Jahren 2021 bis 2027 im Vergleich zum MFR 2014-2020 (bitte in festen Preisen von 2018 sowie in laufenden Preisen ausdrücken)? Auf welche Annahmen stützt die Bundesregierung diese Berechnungen? Die Bundesregierung stützt sich bei der Schätzung der Veränderung der Beiträge Deutschlands in den Jahren 2021 bis 2027 im Vergleich zum MFR 2014-2020 auf die Angaben der Europäischen Kommission zu den jeweiligen Mehrjährigen Finanzrahmen und auf die Schätzungen der Europäischen Kommission für das Wirtschaftswachstum in den EU-Mitgliedstaaten. Die Gegenüberstellung der jeweiligen Veränderung der deutschen Finanzierungsbeiträge ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Wie in der Antwort zu Frage 2 beinhaltet die Berechnung eine Abschätzung zur Weiterführung der bestehenden Eigenmittel inklusive der Vorschläge der Kommission bezüglich der Rabatte. Veränderung des deutschen Finanzierungsbetrags für Zahlungsermächtigungen (in Mrd. Euro, Schätzung) 2014 – 2021 2015 – 2022 2016 – 2023 2017 – 2024 2018 – 2025 2019 – 2026 2020 – 2027 Laufende Preise 7,3 10,7 14,9 21,0 15,6 13,5 13,7 Die Berechnung der Finanzierungsbeiträge stützt sich, wo vorhanden (Jahre 2014-2016), auf tatsächliche deutsche Beitragszahlungen zum MFR, sowie auf eine Projektion der einzelnen Bestandteile des deutschen Finanzierungsbeitrags (Traditionelle Eigenmittel, Mehrwertsteuer-Eigenmittel, Bruttonationaleinkommen -basierte Eigenmittel und Rabatte). Der deutsche Finanzierungsbeitrag für den EU-Haushalt wird im Bundeshaushalt in laufenden Preisen veranschlagt. Um die Vergleichbarkeit der Veränderung der Finanzierungsbeiträge zu ermöglichen, handelt es sich bei den angeführten Werten, anders als in der Antwort zu Frage 2, um Zahlungsermächtigungen. Die dargestellten Veränderungen sind die Differenz zwischen Beitragszahlungen für Zahlungsermächtigungen im aktuellen MFR und geschätzten Zahlungen für die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Obergrenzen für Zahlungsermächtigungen. Das von der EU-Kommission vorgeschlagene Gesamtvolumen des MFR 2021-2027 von 1 279 Mrd. Euro (in laufenden Preisen) bezieht sich auf die Obergrenze für Verpflichtungsermächtigungen . Die Beiträge der Mitgliedstaaten dienen zur Finanzierung der jährlichen Zahlungsermächtigungen, die erfahrungsgemäß unterhalb der Höhe der Verpflichtungsermächtigungen liegen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3431 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Wenn der Vorschlag der EU-Kommission für den MFR 2021-2027 genau so angenommen würde, also eine durchschnittliche Höhe von 1,11 Prozent des Bruttonationaleinkommens der EU-Mitgliedstaaten hätte, wie hoch berechnet die Bundesregierung aus buchhalterischer Sicht den operativen Haushaltssaldo für Deutschland, d. h. die Höhe der deutschen Beiträge abzüglich der nach Deutschland zurückfließenden Mittel aus dem EU-Haushalt in den einzelnen Jahren von 2021 bis 2027 (bitte in festen Preisen von 2018 sowie in laufenden Preisen ausdrücken)? Auf welche Annahmen stützt die Bundesregierung diese Berechnungen? Der Vorschlag der EU-Kommission für den MFR 2021-2027 sieht eine neue Rubrikenstruktur, die Einführung neuer Programme und die Zusammenfassung bestehender Instrumente in gemeinsame Programme vor. Weitergehende Aussagen kann die Bundesregierung anhand der derzeit vorliegenden Informationen zum kommenden MFR nicht treffen. 5. Wenn der Vorschlag der EU-Kommission für den MFR 2021-2027 genau so angenommen würde, also eine durchschnittliche Höhe von 1,11 Prozent des Bruttonationaleinkommens der EU-Mitgliedstaaten hätte, wie hoch berechnet die Bundesregierung aus buchhalterischer Sicht die Veränderung des operativen Haushaltssaldos für Deutschland, d. h. die Höhe der deutschen Beiträge abzüglich der nach Deutschland zurückfließenden Mittel aus dem EU-Haushalt in den einzelnen Jahren von 2021 bis 2027 im Vergleich zum MFR 2014-2020 (bitte in festen Preisen von 2018 sowie in laufenden Preisen ausdrücken)? Auf welche Annahmen stützt die Bundesregierung diese Berechnungen? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 6. Wenn der Vorschlag der EU-Kommission für den MFR 2021-2027 genau so angenommen würde, wie viel Kohäsionsmittel würde jedes einzelne Bundesland nach Einschätzung der Bundesregierung erhalten (bitte als vergleichbare tabellarische Gegenüberstellung des MFR 2014-2020 mit dem MFR-Vorschlag 2021-2027 in festen Preisen von 2018 sowie in laufenden Preisen ausdrücken)? Der Vorschlag der EU-Kommission für den MFR 2021-2027 beinhaltet auch Vorschläge zur Allokation von Kohäsionsmitteln. Diese Vorschläge erlauben prinzipiell und näherungsweise das Errechnen nationaler Allokationen. Die Verteilung dieser nationalen Allokationen auf die einzelnen Regionen oder Bundesländer obliegt den Mitgliedstaaten. Auch für den laufenden MFR 2014-2020 bedeutet diese Flexibilität in der Verteilung der nationalen Allokationen, dass die theoretischen, errechneten Mittel für einzelne Regionen (Berechnungen finden auf der Ebene NUTS*2, also eine Ebene unter den Bundesländern (NUTS1) statt) nicht den später innerhalb der Mitgliedstaaten eigenständig festgelegten tatsächlichen Allokationen für diese Regionen entsprechen. (*Nomenclature des unités territoriales statistiques – statistisches Klassifizierungssystem für Regionen der Mitgliedstaaten von 0 bis 3). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/3431 7. Wenn der Vorschlag der EU-Kommission für den MFR 2021-2027 genau so angenommen würde, wie viel Agrarsubventionen würde jedes einzelne Bundesland nach Einschätzung der Bundesregierung erhalten (bitte als vergleichbare tabellarische Gegenüberstellung des MFR 2014-2020 mit dem MFR-Vorschlag 2021-2027 in festen Preisen von 2018 sowie in laufenden Preisen ausdrücken)? Der Vorschlag der EU-Kommission für die Agrarausgaben innerhalb des MFR 2021-2027 enthält unter anderem eine Zuweisung nationaler Obergrenzen für die Direktzahlungen und nationale Allokationen für den Landwirtschaftsfond für ländliche Entwicklung. Der Vorschlag der EU-Kommission sieht für die EU-Mitgliedstaaten eine gewisse Flexibilität bei der Entscheidung über die Verwendung der zugewiesenen Mittel vor, zum Beispiel durch die Möglichkeit zugewiesene Mittel von einem Finanzierungsinstrument in das andere zu übertragen. Die Verteilung der zugewiesenen Mittel auf einzelne Regionen oder Bundesländer ist daher von zukünftigen Entscheidungen des jeweiligen EU-Mitgliedstaates abhängig . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333