Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 13. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3437 19. Wahlperiode 17.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Hacker, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/3127 – Stand der Beitrittsgespräche der Europäischen Union mit Serbien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Dezember 2009 hat die Republik Serbien einen Antrag auf Beitritt zur Europäischen Union (EU) gestellt. Nachdem die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union sich im Juni 2003 im Rahmen der sogenannten Thessaloniki -Agenda zur Beitrittsperspektive der Staaten des westlichen Balkans bekannten und ihnen den Weg zur Aufnahme in die EU aufzeigten, empfahl die Europäische Kommission rund zehn Jahre später, im April 2013, die Aufnahme von Beitrittsgesprächen. Die seit Januar 2014 laufenden Gespräche bekamen jüngst durch die Vorstellung der Westbalkan-Strategie durch die Europäische Kommission im Februar 2018 und die im Mai 2019 in Sofia abgehaltene Westbalkankonferenz eine neue Dynamik. Zum einen wurde dort die Beitrittsperspektive der Westbalkanstaaten erneut bekräftigt. Zum anderen sorgte die Tatsache , dass EU-Erweiterungskommissar Johannes Hahn den Beitrittskandidaten Serbien und Montenegro einen Beitritt im Jahre 2025 in Aussicht stellte, für Diskussionen. Ausweislich der im April 2018 erschienenen Fortschrittsberichte der Europäischen Kommission ist Serbien, neben Montenegro, der am weitesten fortgeschrittene Beitrittskandidat. Die jüngsten Entwicklungen im Verhältnis zwischen Serbien und dem Kosovo und die schleppende Umsetzung notwendiger Reformen im Bereich Rechtsstaatlichkeit, Unabhängigkeit der Justiz, Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität lassen jedoch Zweifel an dem ambitionierten Zeitplan der Europäischen Kommission aufkommen. Gleichzeitig wird in den bestehenden Mitgliedstaaten eine zunehmend polarisierte Debatte über die Aufnahmefähigkeit der EU geführt und die sogenannte Westbalkanroute als Bedrohung für die innere Sicherheit wahrgenommen. Nicht unerwähnt sollten auch die Bemühungen der Russischen Föderation sein, die europäische Ausrichtung Serbiens zu unterminieren und das Land zu einem Brückenkopf in Europa zu machen. Die Fragesteller möchten all dies zum Anlass nehmen, um Klarheit über die Positionierung der Bundesregierung zu bekommen und den Stand der Beitrittsgespräche der Europäischen Union mit Serbien einer kritischen Betrachtung zu unterziehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3437 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie beurteilt die Bundesregierung die Position der Europäischen Kommission , dass Serbien das am weitesten fortgeschrittene Land in der Erfüllung der Beitrittskriterien ist? Zum Stand der EU-Beitrittsverhandlungen mit Serbien wird auf den Länderbericht der Kommission vom 17. April und die Schlussfolgerungen des Allgemeinen Rats vom 26. Juni 2018 zur EU-Erweiterung und zum Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess verwiesen. 2. Welchen Zeitrahmen sieht die Bundesregierung als realistisch für einen Beitritt Serbiens zur Europäischen Union an? Ein EU-Beitritt setzt voraus, dass der betreffende Kandidat alle einschlägigen Beitrittskriterien erfüllt. Damit richtet sich die Möglichkeit des Beitritts allein nach tatsächlichen Fortschritten bei der Erfüllung der Voraussetzungen in der Sache . 3. In welchem Zeitrahmen sieht die Bundesregierung die Europäische Union dazu in der Lage, weitere Länder in die EU aufzunehmen? Aktuell erfüllt kein Beitrittskandidat die Kriterien zur Aufnahme in die EU. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 4. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Europäischen Kommission, dass erste Beitritte in die Europäische Union bereits im Jahr 2025 möglich sein sollen? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 5. Sollte die Europäische Kommission nach Auffassung der Bundesregierung die Beitrittsgespräche mit den Ländern des westlichen Balkans nach dem sogenannten Geleitzugprinzip oder dem sogenannten Regattaprinzip führen? Bei der EU-Erweiterung gilt das Prinzip, dass sich die Erfüllung der Beitrittsvoraussetzungen ausschließlich nach den jeweiligen tatsächlichen Reformfortschritten des betreffenden Kandidatenlandes richtet. Dies kann durch den Begriff „Regattaprinzip “ umschrieben werden. 6. Wie hat sich die Einschätzung der Bundesregierung über den Beitrittszeitrahmen Serbiens seit Anfang 2017 entwickelt? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 7. Wie bewertet die Bundesregierung die Fortschritte Serbiens im Bereich der Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz? Die Bundesregierung begrüßt, dass Serbien Reformen zur Stärkung der Unabhängigkeit der Justiz eingeleitet hat. Serbien hat einen Entwurf für eine in der Verfassung zu verankernde Justizreform erarbeitet, der der Venedig-Kommission des Europarats zur Stellungnahme vorgelegt wurde. Serbien hat sich verpflichtet, die Empfehlungen der Venedig-Kommission vom 25. Juni 2018 vollständig umzusetzen . Nach Ansicht der Bundesregierung könnte das das Reformvorhaben optimieren . Darüber hinaus wird auf die Ratsschlussfolgerungen verwiesen, wonach Serbien seine Bemühungen insgesamt weiter verstärken sollte: „Der Rat fordert Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3437 Serbien nachdrücklich auf, seine Reformanstrengungen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit zu intensivieren und insbesondere für die Unabhängigkeit und Gesamteffizienz der Justiz zu sorgen. In diesem Bereich muss ein besonderer Schwerpunkt auf die wirksame Umsetzung der Reform gelegt werden, wozu auch greifbare und nachhaltige Ergebnisse mit wirksamen Ermittlungen, Anklageerhebungen und rechtskräftigen Verurteilungen gehörten, insbesondere in Bezug auf die Bekämpfung von Korruption, organisierter Kriminalität und Geldwäsche.“ (Ratsschlussfolgerungen vom 26. Juni 2018). 8. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über eine politische Einflussnahme auf die Justiz seitens der serbischen Regierung im Fall Miroslav Mišković vor? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 9. Wie bewertet die Bundesregierung die Fortschritte Serbiens im Bereich der Reduktion offener Gerichtsfälle? Die Bundesregierung begrüßt die sichtbaren Fortschritte beim Abbau des Rückstands alter Durchsetzungsfälle und die Einführung von Maßnahmen zur Harmonisierung der Gerichtspraxis. 10. Wie bewertet die Bundesregierung die Fortschritte Serbiens im Bereich der Bekämpfung von Korruption? Serbien hat durch Änderungen des Strafgesetzbuches im Bereich der Wirtschaftskriminalität das Gesetz über Organisation und Zuständigkeit der Regierungsbehörden bei Bekämpfung der organisierten Kriminalität, des Terrorismus und der Korruption sowie die Änderungen des Gesetzes über die Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten einige Reformen zur Bekämpfung der Korruption eingeleitet. Gleichzeitig verzögert sich die Umsetzung wichtiger Maßnahmen der im Juni 2016 überarbeiteten Antikorruptionsstrategie und des Aktionsplans , etwa die Verabschiedung des neuen Gesetzes über die Antikorruptionsagentur und die Verbesserung der personellen und finanziellen Ressourcen der einschlägigen Institutionen. Nach Einschätzung der Bundesregierung sind nachhaltige Ergebnisse im Kampf gegen Korruption wie wirksame Ermittlungen, Anklageerhebungen und rechtskräftige Verurteilungen von großer Bedeutung. Auf die Ratsschlussfolgerung in der Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. 11. Wie bewertet die Bundesregierung die Lage der Meinungs- und Pressefreiheit in Serbien? Die Garantien von Meinungs- und Pressefreiheit in Serbien weisen ungeachtet neuer Gesetze und der abgeschlossenen Privatisierung in der Medienbranche weiter Defizite auf und geben Anlass zur Sorge, die ebenfalls in der Ratsschlussfolgerung vom 26. Juni 2018 geäußert wird („Der Mangel an Fortschritten im Bereich der Meinungsfreiheit gibt Anlass zu wachsender Besorgnis. Die Behörden sollten vorrangig ein sicheres Klima gewährleisten, das der ungehinderten Ausübung der Meinungsfreiheit und der Unabhängigkeit der Medien zuträglich ist, indem unter anderem in Fällen von Angriffen auf Journalisten intensiver ermittelt wird.“). Das bestehende Medienrecht muss vollständig umgesetzt werden, Transparenz in Bezug auf Eigentumsverhältnisse und Finanzierung der Medien sichergestellt werden. Kontrollinstanzen wie der Presserat oder die Regulierungsstelle Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3437 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode für Elektronische Medien weisen in der Praxis deutliche Mängel auf. Die ausstehende Medienstrategie muss zeitnah erarbeitet werden; hierzu hat die serbische Regierung gemeinsam mit Pressevertretern Initiativen mit Unterstützung der OSZE aufgenommen. Zudem gilt es, die zuletzt gestiegenen (vornehmlich verbalen ) Angriffe auf Journalisten effektiv zu verfolgen und ein Klima zu gewährleisten , das der ungehinderten Ausübung der Meinungsfreiheit und der Unabhängigkeit der Medien zuträglich ist. 12. Wie bewertet die Bundesregierung die Fortschritte Serbiens im Zusammenhang mit der „Nationalen Strategie für Geschlechtergleichberechtigung“? Serbiens Verfassung garantiert die rechtliche Gleichheit der Geschlechter in Artikel 15. Systematische geschlechtsspezifische Menschenrechtsverletzungen von staatlicher Seite gibt es nicht. Ein nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der Resolution 1325 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen – „Frauen, Frieden und Sicherheit“ wurde verabschiedet . Die Nationale Gleichberechtigungsstrategie für den Zeitraum 2016- 2020 hat den Kampf gegen Geschlechter-Klischees und den besseren Zugang für Frauen im Wirtschafts- und im politischen Leben zum Ziel. Frauen bleiben jedoch in führenden Ämtern in Politik und Wirtschaft – trotz Fortschritten in Einzelbereichen – unterrepräsentiert, auch wenn Serbien seit dem 29. Juni 2017 eine Premierministerin hat und seit 2016 Frauen die Mehrheit im Parlament stellen. Seit November 2016 gibt es ein Gesetz zur Verhinderung häuslicher Gewalt, zugleich wurde die Strafgesetzgebung entsprechend geändert. Das neue Gleichstellungsgesetz steht unmittelbar vor der Verabschiedung. 13. Wie bewertet die Bundesregierung die Anstrengungen Serbiens, die Lage stark diskriminierter Gruppen, wie lesbische, schwule, bi-, trans-, intersexuelle Personen, Roma, Personen mit Behinderungen und Personen mit HIV, zu verbessern? Serbien verfügt über den rechtlichen und institutionellen Rahmen zur Wahrung der Grundrechte und hat seit Beginn der Beitrittsverhandlungen eine Reihe von Gesetzen zum Schutz von Minderheiten und besonders vulnerablen Gruppen verabschiedet . Dennoch muss Serbien der uneingeschränkten Achtung der Grundrechte besondere Aufmerksamkeit widmen. Der Rat rief in seinen Schlussfolgerungen vom 26. Juni 2018 dazu auf: „Serbien muss der uneingeschränkten Achtung der Grundrechte besondere Aufmerksamkeit widmen; dazu gehören unter anderem der Schutz der am stärksten benachteiligten Gruppen sowie die nichtdiskriminierende Behandlung nationaler Minderheiten in ganz Serbien, insbesondere in den Bereichen Bildung, Verwendung von Minderheitensprachen, Zugang zu Medien und Gottesdiensten in Minderheitensprachen. Fällen von Hetze, Einschüchterung und Angriffen sollte umgehend und entschlossen nachgegangen werden.“ Anzeichen für systematische staatliche Verfolgungs- oder Repressionsmaßnahmen gegen Roma liegen nicht vor. Roma haben wie Angehörige der anderen ethnischen Minderheiten auch grundsätzlich Zugang zu allen staatlichen Dienstleistungen und Einrichtungen, wobei die Umsetzung fortgesetzt auf Probleme stößt. Staatliche Programme zeigen aber erste Erfolge: insgesamt hat sich die Situation der Roma, wenn auch auf niedrigem Niveau, verbessert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3437 Auch die Situation von Angehörigen der LGBTI-Gemeinschaft in Serbien verbessert sich nicht zuletzt aufgrund der konsequenten Anwendung des Antidiskriminierungsgesetzes und anderer Gesetze zwar langsam, aber stetig: die Zahl der Gerichtsurteile wegen Diskriminierung oder Angriffen auf Homosexuelle nimmt zu. 14. Wie bewertet die Bundesregierung den Entwurf der Änderungen der serbischen Verfassung im Rahmen der Justizreform, welcher nun der Venedig- Kommission des Europarates vorgelegt wurde? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. 15. Wie beurteilt die Bundesregierung die Fortschritte im Bereich der Normalisierung des Verhältnisses zwischen Serbien und dem Kosovo? Eine positive Entwicklung der letzten Monate ist die Umsetzung der Vereinbarungen im Bereich Justiz im Oktober 2017. Darüber hinaus begrüßt die Bundesregierung das Bekenntnis der Präsidenten Kosovos und Serbiens, im EU-vermittelten politischen Dialog Fortschritte zu erzielen hin zu einem rechtlich bindenden Abkommen zur umfassenden Normalisierung der bilateralen Beziehungen. Die Bundesregierung unterstützt die Hohe Vertreterin Federica Mogherini darin, diese Gespräche zu intensivieren. 16. Inwiefern hat sich die Bewertung der Bundesregierung des Verhältnisses zwischen Serbien und dem Kosovo seit Januar 2018 verändert? Die Bewertung des Verhältnisses zwischen Serbien und Kosovo hat sich seit Januar 2018 nicht grundlegend verändert. 17. Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung der Europäischen Kommission , dass die Gründung eines serbischen Gemeindeverbands im Nordkosovo vorangetrieben werden soll? Die Bundesregierung teilt die Auffassung, dass die noch nicht umgesetzten Vereinbarungen zwischen Kosovo und Serbien aus den Jahren 2013 und 2015 zur Normalisierung der bilateralen Beziehungen. Dazu gehört die Gründung des Serbischen Gemeindeverbandes. 18. Betrachtet die Bundesregierung eine Änderung der Beziehung Serbiens zu Russland als notwendige Voraussetzung für einen EU-Beitritt Serbiens? Wenn ja, inwiefern? Die EU-Mitgliedstaaten gestalten ihre bilateralen Beziehungen zu Drittstaaten auf Grundlage gemeinsamer Positionen und haben sich zu konvergentem Außenhandeln verpflichtet. Von Beitrittskandidaten wird erwartet, dass sie sich im Zuge ihrer EU-Annäherung den außenpolitischen Positionen der EU zunehmend anschließen . Der Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 26. Juni 2018 seinen Aufruf an Serbien bekräftigt, „sich im Einklang mit dem Verhandlungsrahmen schrittweise an die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU anzugleichen und den aktuellen negativen Trend dringend umzukehren.“ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3437 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 19. Wie bewertet die Bundesregierung die Effektivität des Einsatzes der rund 1,5 Mrd. Euro, die Serbien zwischen 2014 bis 2020 im Rahmen der Heranführungshilfen IPA II von der Europäischen Union erhalten hat? Die Heranführungshilfe IPA II („Instrument for Pre-Accession Assistance“) dient der EU-Heranführung Serbiens insbesondere durch Unterstützung politischer Reformen und der sozioökonomischen Entwicklung, Unterstützung von Behörden bei der Übernahme des EU-Acquis und Stärkung der regionalen Zusammenarbeit. Auf Grundlage der Halbzeitüberprüfung des Instruments für Heranführungshilfe hat die EU-Kommission Ende 2017 die Leistung der Empfängerländer bemessen. Dabei hat sie überprüft, inwieweit sie Fortschritte bei Erfüllung der Beitrittskriterien machten und inwieweit die geleistete Heranführungshilfe umgesetzt worden ist. Im Ergebnis hat Serbien von allen IPA-Empfängerländern am besten abgeschnitten . 20. In welchen Bereichen muss die Unterstützung Serbiens durch die Europäische Union bezüglich der Beitrittsbestrebungen nach Auffassung der Bundesregierung intensiviert werden? Die EU hat beim Gipfel mit den sechs Staaten des Westlichen Balkans in Sofia am 17. Mai 2018 ihre Entschlossenheit bekundet, ihr Engagement auf allen Ebenen zu verstärken und zu intensivieren, um den politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Transformationsprozess in der Region auch durch intensivierte Unterstützung auf Grundlage greifbarer Fortschritte der Partner im Westbalkan im Bereich der Rechtsstaatlichkeit sowie bei den sozioökonomischen Reformen einschließlich Konnektivität sowie Versöhnung und gutnachbarschaftlichen Beziehungen , Sicherheit und Migration zu fördern. 21. Inwiefern plant die Bundesregierung, Serbien in Zukunft durch neue bilaterale Maßnahmen bei Reformfortschritten und Beitrittsbestrebungen zu unterstützen ? Deutschland ist größter bilateraler Geber für Serbien. Serbien ist das zentrale Kooperationsland der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit Südosteuropa. Die Unterstützung von Reformen sowie die Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung sind übergeordnete Ziele der deutschen Entwicklungszusammenarbeit . Bei den Regierungsverhandlungen 2017 sagte das Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) Mittel für zwei Jahre (2017/18) in Höhe von 103,5 Mio. Euro für zukünftige Vorhaben der finanziellen (73,4 Mio.) und technischen Zusammenarbeit (30,1 Mio.) zu, u. a. für Beratungsvorhaben im Bereich Rechtsstaatlichkeit. Als einziger Geber unterstützt das BMZ zudem direkt das serbische EU-Verhandlungsteam über ein Beratungsvorhaben der technischen Zusammenarbeit. Aus den Mitteln des Stabilitätspaktes Südosteuropa unterstützt die Bundesregierung über das Auswärtige Amt in Serbien Projekte im Bereich Rechtsstaatlichkeit , Demokratie und Stärkung von Minderheiten. Die Förderung weiterer Projekte zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in Serbien ist in Vorbereitung und kann nach Vorliegen der haushaltsrechtlichen Grundlagen weiter konkretisiert werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333