Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 16. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3438 19. Wahlperiode 18.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Britta Haßelmann, Stefan Schmidt, Christian Kühn (Tübingen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/3128 – Gleichwertige Lebensverhältnisse und stabile Gemeindefinanzen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mehr als vier Millionen Menschen in unserem reichen Land leben in Regionen, in denen die Lebensverhältnisse als „sehr stark unterdurchschnittlich“ oder „stark unterdurchschnittlich“ bezeichnet werden können (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/11263) – obwohl sie Anspruch auf Zugänge zu öffentlichen Daseinsvorsorgestrukturen haben, von der Energie- und Wasserversorgung über Abwasser- und Abfallentsorgung, Polizei, Feuerwehr, Krankenhäuser , Friedhöfe, sozialem Wohnungsbau und öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bis hin zu kulturellen, sportlichen und sozialen Angeboten. Es besteht dringender Handlungsbedarf, denn die räumlichen Unterschiede driften immer weiter auseinander. Zentral dafür ist die EU-Förderung. Sie hat einen maßgeblichen finanziellen Einfluss auf die Förderpolitik von strukturschwachen und ländlichen Regionen hierzulande. Unter anderem wegen des Brexit muss die EU ihre Förderpolitik im mehrjährigen Finanzrahmen ab 2021 neu aufstellen. Allein für Deutschland stehen Kürzungen für die Strukturfonds und die Förderung der ländlichen Räume von 2,8 Mrd. Euro im Raum (Antworten der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 71 und 106 der Abgeordneten Britta Haßelmann auf Bundestagsdrucksache 19/2766). Es besteht die Gefahr, dass ab 2021 Teile unserer Förderlandschaft mit deutlich geringeren Fördermitteln rechnen müssen, wenn die Bundesregierung nicht kompensatorisch durch einen eigenen Förderansatz aufstockt. Trotz guter Konjunktur ist die Finanzsituation von Kommunen in strukturschwachen Räumen unverändert schlecht (Kommunaler Finanzreport 2017 der Bertelsmann Stiftung, www.bertelsmann-stiftung.de/de/publikationen/publikation/ did/kommunaler-finanzreport-2017/). In diesen Städten und Gemeinden ebenso wie in den demografisch entleerten peripheren Räumen fällt es besonders schwer, eine verlässliche und gleichwertige Daseinsvorsorge-Infrastruktur aufrechtzuerhalten . Erschwerend kommt hinzu, dass im Jahr 2019 die Förderung aus dem Solidarpakt Ost ausläuft. Ab 2020 zieht zudem die Schuldenbremse der Länder. Die damit verbundene Pflicht, keine Schulden mehr aufzunehmen, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3438 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode schränkt die Möglichkeiten der Bundesländer, finanzschwache Kommunen zu unterstützen, erheblich ein. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ist vereinbart, dass die „Bundesregierung […] zusammen mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden eine Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse““ einsetzt, „die bis Mitte 2019 konkrete Vorschläge erarbeitet.“ Hierbei soll es „um alle Aspekte der Daseinsvorsorge genauso wie gezielte Strukturverstärkungen in Ländern und Kommunen“ gehen. „Maßnahmen im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe für Kommunen zum Beispiel mit Altschulden und hohen Kassenkrediten ebenso wie die Altschuldenproblematik kommunaler Wohnungsbauunternehmen …“ sollen in die Prüfung einbezogen …“ werden (S. 114 f.). Hierfür und für den Strukturwandel in der Kohlepolitik sind Ausgaben von 1,5 Mrd. Euro und für die Förderung ländlicher Räume von 1,5 Mrd. Euro, insgesamt 3 Mrd. Euro bis zum Jahr 2021 vorgesehen (ebd. S. 66). Die Einsetzung der geplanten Kommission gleichwertige Lebensverhältnisse wurde – trotz der engen Fristsetzung für Ergebnisse bis Mitte 2019 – mehrfach verschoben (vgl. Tagesspiegel „Umstrittene Heimat“ vom 11. Juni 2018). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Koalitionsvertrag sieht die Einsetzung einer Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse “ vor. Mitglieder der Kommission werden die Kommunalen Spitzenverbände, Länder und Bundesministerien sein. Die endgültige Struktur der Kommission befindet sich derzeit noch in der Abstimmung. Den Kommissionsvorsitz wird das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) innehaben. Der Ko-Vorsitz liegt beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). In sechs Facharbeitsgruppen sollen Schwerpunktthemen bearbeitet werden. Die Kommission soll im Jahr 2020 Ergebnisse vorlegen. Die Ausschüsse des Deutschen Bundestages werden über die Kommissionsarbeit laufend informiert. Eine Einbeziehung von Abgeordneten des Deutschen Bundestages in die Arbeit der Kommission ist nicht vorgesehen, da es sich laut Koalitionsvertrag um eine Kommission der Bundesregierung mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden handelt. Die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ wird ein gesellschaftspolitisch wichtiges und breit gefächertes Themenfeld abdecken. Der Sachverstand gesellschaftlicher Akteure, darunter Expertinnen und Experten aus Wissenschaft sowie Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft soll auf der Ebene der Facharbeitsgruppen themenbezogen in die Kommissionsarbeit einbezogen werden . Nach Einsetzung der Kommission wird ein gemeinsames Verständnis zum Begriff der gleichwertigen Lebensverhältnisse erarbeitet. Die Kommission wird in ihrem Abschlussbericht Vorschläge für Maßnahmen zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse unterbreiten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3438 1. Warum wurde die Einberufung der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse “ wieder von der Tagesordnung des Bundeskabinetts für den 6. Juni genommen und seither nicht wieder aufgesetzt, obwohl für den 20. Juni 2018 geplant (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 26 der Abgeordneten Britta Haßelmann auf Bundestagsdrucksache 19/2922)? 2. Wann ist endgültig mit der Einberufung der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse “ zu rechnen? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Die Abstimmungen über die Struktur der Kommission waren noch nicht abgeschlossen . Die Einsetzung der Kommission per Kabinettbeschluss wird in Kürze angestrebt. 3. Wie definiert die Bundesregierung „Gleichwertige Lebensverhältnisse“? 4. Welche Lebensverhältnisse sind auf Basis dieser Definition nicht gleichwertig ? 5. Werden in der Kommission die Auswirkungen des demografischen Wandels auf „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ thematisiert, und wenn ja, wie? 6. Wie wird im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel auf die Einwanderungsgesellschaft eingegangen? Die in den Fragen 3 bis 6 aufgeworfenen Themen und der genaue Umfang der Bearbeitung der Themen werden Gegenstand der Arbeit in den Facharbeitsgruppen der Kommission sein. 7. Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung für die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“, und wann ist mit ersten Ergebnissen, abschließenden Ergebnissen und deren Umsetzung zu rechnen? 8. Ist geplant, Vertreterinnen und Vertreter des Deutschen Bundestages in die Kommission mit einzubeziehen, und wenn nein, warum nicht? 9. Wie setzt sich die Kommission genau zusammen? Welche Expertinnen und Experten, Verbände und Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft werden in die Arbeit der Facharbeitsgruppen (bitte einzeln auflisten) einbezogen? Werden alle 16 Bundesländer in der Kommission vertreten sein? Wenn nein, warum nicht? 10. Wie soll in der Kommission eine angemessene Repräsentation von Minderheiten und marginalisierten sozialen Gruppen sichergestellt werden? 11. Wie soll in der Kommission eine angemessene Repräsentation von Zuwanderern und Zuwanderinnen sowie Menschen mit Migrationshintergrund sichergestellt werden? 12. Warum ist das Parlament nicht an der Kommission beteiligt, und wie gedenkt die Bundesregierung, das Parlament in den Kommissionsprozess einzubinden ? 13. Wird die Kommission Zwischenberichte über ihre Arbeit bzw. Ergebnisse vorlegen, und wenn ja, wann, und in welcher Form? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3438 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14. In welcher Form und durch welche konkreten Formate werden Bürgerinnen und Bürger sowie die Zivilgesellschaft in die Arbeit der Kommission eingebunden ? 15. Welche Ressorts werden für welche Themen der Arbeit der Kommission zuständig sein, und welches Bundesministerium wird die Federführung innehaben ? Zur Beantwortung der Fragen 7 bis 15 wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 16. Inwiefern wird die koordinierende und gesamtkonzeptionelle Arbeit der neuen Unterabteilung „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat über die Arbeit der einzurichtenden Kommission für Gleichwertige Lebensverhältnisse hinausgehen? Die Unterabteilung „Gleichwertigkeit Lebensverhältnisse“ in der Abteilung Heimat des BMI spiegelt die Tätigkeit der Bundesregierung in Bezug auf die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse. Zudem ist der Themenbereich demografischer Wandel und das Kommunalwesen der Unterabteilung zugeordnet. 17. Inwieweit und in welchem Rahmen wird sich die Kommission auch mit städtisch geprägten strukturschwachen Städten und Regionen beschäftigen? 18. In welcher Weise plant die Bundesregierung, ungleichwertige Lebensverhältnisse und die soziale Spaltung innerhalb von Ballungsräumen (Segregation , Stadtviertel mit besonderen Problemlagen) in die Kommission gleichwertige Lebensverhältnisse einzubeziehen? 19. Inwieweit und in welchem Rahmen wird sich die Kommission im Kontext von strukturschwachen Regionen und Ballungsräumen mit dem Thema Zuwanderung beschäftigen? 20. Gibt es Konzepte für die kontinuierliche finanzielle Unterstützung des Bundes bei bestimmten Bereichen der Daseinsvorsorge, wenn ja, bitte auflisten für welche Bereiche? 21. Inwieweit ist der Ausbau von Kooperation, Vernetzung und Integration in der Gesundheits- und pflegerischen Versorgung aus Sicht der Bundesregierung ein Beitrag zur Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse, und wenn ja, was konkret plant die Bundesregierung, um dieses Ziel zu erreichen? 22. Inwieweit können die Ergebnisse der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Bund-Länder-Arbeitsgruppe für die Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung in Gesundheit und Pflege, die ja erst 2020 vorliegen sollen, in die Arbeit der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ einbezogen werden? 23. In welcher Weise plant die Bundesregierung, das Thema Breitbandausbau und Ausbau der digitalen Infrastruktur in die Arbeit der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ einzubeziehen? 24. In welcher Weise plant die Bundesregierung, das Thema öffentlicher Nahverkehr in der Fläche in die Arbeit der Kommission einzubeziehen? Die in den Fragen 17 bis 24 aufgeworfenen Themen und der genaue Umfang der Bearbeitung der Themen werden Gegenstand der Arbeit in den Facharbeitsgruppen der Kommission sein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3438 25. Welche eigenen Ziele und welche Konzepte zur Verbesserung gleichwertiger Lebensverhältnisse verfolgt die Bundesregierung angesichts der heterogenen Interessenlage zwischen den Ländern und zwischen den kommunalen Spitzenverbänden in der Kommission? Der Ausgleich der Interessen ist Aufgabe der Kommission. 26. Wie sollen die Ziele der Bundesregierung zur Verbesserung gleichwertiger Lebensverhältnisse durch die geplanten Arbeitsgruppen stabile Finanzen, Wirtschaft und Arbeit, Infrastruktur, Soziales, gesellschaftlicher Zusammenhalt , Bauen (Tagesspiegel vom 11. Juni 2018) umgesetzt werden (bitte aufschlüsseln )? 27. Inwieweit und in welchem Rahmen werden die Themen kommunale Altschulden bzw. Kassenkredite von der Kommission behandelt werden? Die in den Fragen 26 bis 27 aufgeworfenen Themen und der genaue Umfang der Bearbeitung der Themen werden Gegenstand der Arbeit in den Facharbeitsgruppen der Kommission sein. 28. Wie viel zusätzliche Haushaltsmittel stehen in dieser Legislaturperiode in welchen Titeln für die Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse und für die Umsetzung der Arbeitsergebnisse der Kommission bereit? 29. Wie viel von diesen Mitteln sind für die Kompensation welcher der von der EU-Kommission geplanten Kürzung von EU-Fördermitteln geplant? Die Fragen 28 und 29 werden zusammen beantwortet. Inwieweit die in der Kommission zu erarbeitenden Vorschläge Auswirkungen auf den Bundeshaushalt haben können, hängt von den Arbeitsergebnissen der Kommission und ihrer Arbeitsgruppen ab. Im Übrigen sind die von der Kommission zu erarbeitenden Vorschläge nicht auf Maßnahmen beschränkt, die zu Mehrausgaben für die öffentlichen Haushalte führen. Die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse ist darüber hinaus Aufgabe des Bundes und der – gleichfalls in der Kommission vertretenen – Länder im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit. Die Höhe der EU-Fördermittel insbesondere zu den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds hängt vom Ausgang der Verhandlungen zum künftigen Mehrjährigen Finanzrahmen der Jahre 2021 bis 2027 der Europäischen Union ab. 30. Wie viel der für diese Legislaturperiode bereitgestellten Mittel sind für den Strukturwandel in der Kohlepolitik vorgesehen (Einsetzungsbeschluss Kohlekommission vom 6. Juni 2018)? Der Koalitionsvertrag sieht für den Zeitraum 2018 bis 2021 zusätzliche prioritäre Ausgaben in Höhe von 1,5 Mrd. Euro für den Bereich „Regionale Strukturpolitik /Strukturwandel Kohlepolitik“ vor. Eine Aufteilung der Mittel in die beiden Bereiche „Regionale Strukturpolitik“ und „Strukturwandel Kohlepolitik“ ist noch nicht erfolgt. 31. Wie viel der für diese Legislaturperiode bereitgestellten Mittel sind für die Verringerung der Altschulden von finanzschwachen Kommunen vorgesehen , und wie sollen die Mittel verteilt werden? Auf die Antwort zu den Fragen 28 und 29 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3438 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 32. Wie viel der für diese Legislaturperiode bereitgestellten Mittel sind für Höhere Bundesanteile an den Kosten der Unterkunft für Grundsicherungsbeziehende (Zweites Buch Sozialgesetzbuch – SGB II) vorgesehen? Die Leistungen für Unterkunft und Heizung der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden von den Kommunen erbracht. Die Ausgaben für die Leistungen für Unterkunft und Heizung hängen maßgeblich von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ab. Die künftige Ausgabenentwicklung wird insoweit auf Basis der jeweils aktuellen Einschätzung der Bundesregierung zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vorausberechnet. Auf dieser Vorausberechnung aufsetzend basiert die Finanzplanung des Bundes zur Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung auf geltendem Recht. Dies bedeutet, dass sich der Bund nach Maßgabe der sich aus § 46 Absätze 6 bis 10 SGB II in Verbindung mit der jährlichen Bundesbeteiligungs -Festlegungsverordnung ergebenden Anteile an den Ausgaben für die Leistungen für Unterkunft und Heizung beteiligt. In dieser Höhe werden die Kommunen entlastet. 33. Wie plant die Bundesregierung die Fortführung der Bundesbeteiligung an flüchtlingsbedingten Kosten von Ländern und Kommunen ab 2020, und ist dabei von der Bundesregierung eine strukturelle Beteiligung und Verfestigung der Finanzierung vorgesehen? Der Bund führt derzeit Gespräche mit den Ländern über eine Ausgestaltung der zukünftigen Bundesbeteiligung zu den flüchtlingsbedingten Kosten der Länder und Kommunen. 34. Wie plant die Bundesregierung angesichts der Zuständigkeit der Länder jenseits von Modellprojekten, strukturell die Finanzierungs- und Förderbasis ländlicher und strukturschwacher Regionen und Kommunen neu aufzustellen ? 35. Wird bei der Neuausrichtung der Finanzierungs- und Förderbasis nach Auslaufen des Solidarpaktes II die flächendeckende Strukturschwäche in den ostdeutschen Bundesländern speziell berücksichtigt? Wenn ja, durch welche Instrumente? 36. Welche Mittel sind von der Bundesregierung für diese strukturellen Veränderungen in der Finanzierungs- und Förderbasis ländlicher und strukturschwacher Regionen und Kommunen in der Finanzplanung über das Jahr 2021 hinaus eingeplant? 37. Ist angesichts der Zuständigkeit der Bundesländer für die Finanzierung der Kommunen und der ab 2020 wirkenden Schuldenbremse für die Bundesländer eine Verfassungsänderung bei den Gemeinschaftsaufgaben vorgesehen? Wenn ja, welche Änderungen hält die Bundesregierung für nötig? 38. Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ ohne eine Verfassungsänderung jenseits von Modellprojekten finanzierungs- und förderpolitische Vorschläge erarbeiten? Die in den Fragen 34 bis 38 aufgeworfenen Themen werden Gegenstand der Arbeit in den Facharbeitsgruppen der Kommission sein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/3438 39. Welche Möglichkeiten der finanziellen Förderung stehen der Bundesregierung ohne Verfassungsänderungen grundsätzlich offen, um ländliche und strukturschwache Kommunen und Regionen finanziell zu fördern (bitte entsprechende Programme und Gemeinschaftsaufgaben mit Haushaltstitel auflisten , die schon existieren und geändert werden können, und auch neue Möglichkeiten skizzieren)? Der Bund fördert mit der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) mit einem Mitteleinsatz von über 600 Mio. Euro jährlich gewerbliche Investitionen und Investitionen in die kommunale Infrastruktur sowie nichtinvestive Aktivitäten wie zum Beispiel Clusterbildung in strukturschwachen Regionen (Titel des GRW-Normalprogramms 0902 88 201 sowie zusätzliche GRW-Mittel aus dem Investitionspaket mit Titel 0910 88 202). Zu den Ausgaben für den Bereich „Regionale Strukturpolitik/Strukturwandel Kohlepolitik“ wird auf die Antwort zu Frage 30 verwiesen. Die Politik für finanzielle Förderung der ländlichen Entwicklung ist in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) abgebildet im Förderbereich 1 Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) mit den Maßnahmen (Kapitel 1003, Titelgruppe 01): Integrierte ländliche Entwicklungskonzepte Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden Regionalmanagement Dorfentwicklung Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und Gestaltung des ländlichen Raumes Breitbandversorgung ländlicher Räume Kleinstunternehmen der Grundversorgung Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen Im Bundeshaushalt 2018 ist der Anteil der Bundesausgaben in der GAK mit 765 Millionen Euro veranschlagt. Das seit dem Jahr 2015 bestehende Bundesprogramm ländliche Entwicklung (BULE) dient der Förderung und Erprobung innovativer Ansätze in der ländlichen Entwicklung. In den Jahren 2015 und 2016 waren p. a. zehn Mio. Euro, in den Jahren 2017 und 2018 p. a. 55 Mio. Euro im Bundeshaushalt eingestellt (Kapitel 1005, Titel 686 05). Das BULE trägt dazu bei, durch Unterstützung bedeutsamer Vorhaben und Initiativen, deren Erkenntnisse bundesweit genutzt werden, die ländlichen Regionen als attraktive Lebensräume zu erhalten. Mit modellhaften Ansätzen sollen Beiträge zur Weiterentwicklung der Regelförderung in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes “ (GAK) und hierbei insbesondere im Förderbereich I (Integrierte ländliche Entwicklung) geleistet werden. Als nächstes geplant sind im BULE die Bekanntmachungen LandMobil und LandForschung mit dem Inhalt „Ländliche Räume in Zeiten der Digitalisierung“. Weitere Bekanntmachungen sollen folgen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3438 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Darüber hinaus besteht eine Vielzahl weiterer raumwirksamer Fördermaßnahmen des Bundes, die auch in strukturschwachen und peripheren Regionen wirken (u. a. Städtebauförderung, Unternehmen Region, Innovation & Strukturwandel einschließlich „WIR! – Wandel durch Innovation in der Region“, Kommunen innovativ ). 40. Hält die Bundesregierung Veränderungen bei den Gemeinschaftsaufgaben GRW (= Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur “) und GAK (= Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes) für notwendig, um die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zu fördern? Wenn ja, welche Rolle soll die Ausgestaltung dieser Veränderungen dann im Rahmen der Kommission spielen? Die Bundesregierung und die Länder passen die GRW und die GAK regelmäßig an, um veränderten Bedürfnissen gerecht zu werden und so die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zu fördern. Die Abstimmungen zur Einsetzung der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse “ sind derzeit noch nicht abgeschlossen. Ob Änderungen an den Gemeinschaftsaufgaben Gegenstand der Arbeit der Kommission sein werden, kann die Bundesregierung im Moment noch nicht beantworten. Die Einsetzung der Kommission per Kabinettbeschluss wird in Kürze angestrebt. 41. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Kommission schon Mitte 2019 Ergebnisse vorlegen kann, um als wahrscheinlich erscheinende Finanzierungsausfälle für strukturschwache Räume durch das Auslaufen des Solidarpaktes und die neue EU-Förderperiode ab 2021 abzufedern und auszugleichen ? Zur Beantwortung der Frage 41 wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333