Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 17. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3439 19. Wahlperiode 18.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Olaf in der Beek, Alexander Graf Lambsdorff, Dr. Christoph Hoffmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/3163 – Bildungsausgaben in der Entwicklungszusammenarbeit V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Jahr 2015 leistete Deutschland 1,66 Mrd. Euro an Bildungsinvestitionen im Rahmen der internationalen Entwicklungszusammenarbeit. Im Rahmen der Debatte für den Bundeshaushalt 2018 kündigte der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, an: „Ich setze in den nächsten Jahren besonders auf Bildung, auf Ausbildung. 25 Prozent des Etats – das ist mein Ziel – fließen unter anderem in eine neue Sonderinitiative ‚Ausbildung und Beschäftigung‘“. Gemessen am Zweiten Regierungsentwurf des Bundeshaushaltes für das Jahr 2018 wären dies insgesamt Bildungsausgaben im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit in Höhe von rund 2,36 Mrd. Euro. Auf dem vergangenen G7-Gipfel hat die Bundesregierung zudem weitreichende Zusagen für Bildungsausgaben für Kinder in Krisen- und Kriegsgebieten gemacht . So soll der deutsche Anteil, der hierfür von den G7-Staaten zugesagten 2,5 Mrd. etwa 75 Mio. Euro betragen. 1. Wie hoch waren die von Deutschland im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit geleisteten, ODA-fähigen (ODA = Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit ) Bildungsausgaben im Jahr 2017? Detaillierte Daten zu den öffentlichen Entwicklungsleistungen (ODA – Official Development Assistance) Deutschlands liegen derzeit nur bis einschließlich 2016 vor. ODA-Daten für 2017 liegen frühestens Ende des Jahres 2018 vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3439 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Wie hoch werden die von Deutschland im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit geleisteten, ODA-fähigen Bildungsausgaben im Jahr 2018 entsprechend des Bundeshaushaltsplans 2018 ausfallen? Die Daten zu den öffentlichen Entwicklungsleistungen werden erst im Nachhinein erfasst. Inwieweit die im Bundeshaushaltsplan 2018 enthaltenen Haushaltsansätze als ODA-Leistungen im Bereich Bildung anrechenbar sind, kann nicht im Voraus berechnet werden, zumal sie auch nicht alle von Deutschland erbrachten Leistungen abbilden. 3. Wie hoch waren die ODA-fähigen Bildungsausgaben in der Entwicklungszusammenarbeit jeweils in den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 für die Bereiche a) Grundbildung bzw. Primärbildung, b) Weiterführende Bildung bzw. Sekundärbildung, c) Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie d) tertiäre Bildung? 2013 2014 2015 2016 2017 in Mio. Euro a. Grundbildung 109 126 183 182 noch nicht vorhanden b. Sekundarbildung 86 112 176 229 c. Aus-, Weiter- und Fortbildung von Führungskräften 21 13 11 15 d. Hochschulbildung einschließlich Studienplatzkosten 896 921 1.054 1.105 4. Wie hoch war jeweils in den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 der Anteil der von den Ländern getätigten Ausgaben für die Ausbildung von Studierenden aus Entwicklungsländern in Deutschland an den ODA-fähigen Bildungsausgaben in der Entwicklungszusammenarbeit? 2013 2014 2015 2016 2017 in Mio. Euro Studienplatzkosten 671 740 846 905 noch nicht vorhanden 5. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtausgaben für Bildungsmaßnahmen für Menschen aus Entwicklungsländern in Deutschland jeweils in den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017? Die Gesamtausgaben für Bildungsmaßnahmen für Menschen aus Entwicklungsländern in Deutschland werden als solche nicht erfasst. Als ODA-Auszahlungen werden lediglich die von den Ländern erbrachten Studienplatzkosten erfasst (siehe Antwort zu Frage 4). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3439 6. Wann soll die von Bundesminister Dr. Gerd Müller im Rahmen der Haushaltsdebatte am 16. Mai 2018 angekündigte vierte Sonderinitiative „Ausbildung und Beschäftigung“ beginnen? Im Kabinettbeschluss zum Bundeshaushalt 2019 ist der Haushaltstitel „Sonderinitiative Ausbildung und Beschäftigung“ enthalten. Die Sonderinitiative könnte so mit dem Haushaltsgesetz zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. Die Entscheidung über den Bundeshaushalt obliegt dem Haushaltsgesetzgeber. 7. Mit welchem finanziellen Volumen soll die angekündigte Sonderinitiative jeweils jährlich in den ersten fünf Jahren nach Beginn ausgestattet werden? Im Kabinettsbeschluss zum Bundeshaushalt 2019 ist für die Sonderinitiative „Ausbildung und Beschäftigung“ ein Barmittel-Ansatz von 90 Mio. Euro und bisher gesperrte Verpflichtungsermächtigungen für 2020, 2021 und 2022 von insgesamt 110 Mio. Euro enthalten. Die Entscheidung über den Bundeshaushalt 2019 und die Haushalte der Folgejahre obliegt dem Haushaltsgesetzgeber. 8. In welchem Maße soll diese Sonderinitiative von der von Bundesminister Dr. Gerd Müller angekündigten Steigerung der Ausgaben für Bildung in der Entwicklungszusammenarbeit auf 25 Prozent des Gesamtetats des Ressorts profitieren? Die Sonderinitiative „Ausbildung und Beschäftigung“ wird einen Beitrag im Bereich Berufs- und Ausbildung zur Steigerung des Anteils der Ausgaben für Bildung insgesamt leisten. 9. Welche bestehenden Maßnahmen zur Bildungsförderung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit sollen in die Sonderinitiative übernommen werden, und welche weiteren Maßnahmen plant das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hierin aufzunehmen? Welche dieser Maßnahmen sollen im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit durchgeführt werden und welche im Rahmen der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit (bitte konkrete Maßnahmen und Ausgaben benennen)? Die Sonderinitiative „Ausbildung und Beschäftigung“ wird keine bestehenden Maßnahmen zur Bildungsförderung übernehmen. Sie wird vielmehr neue Berufsbildungsmaßnahmen dort aufsetzen, wo konkreter Bedarf bei Unternehmen bzw. in besonders beschäftigungsintensiven Wirtschaftssektoren besteht. 10. Inwiefern spielt die Aufstockung der Mittel für die Global Partnership for Education hierbei eine Rolle, um auch den Anteil der Ausgaben Deutschlands für Maßnahmen zur Grundbildung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit zu fördern? Eine Steigerung der deutschen Beiträge für die Global Partnership for Education (GPE) hat zur Folge, dass die deutschen ODA-Leistungen für Grundbildung zunehmen . Dies kann aber auch durch andere Maßnahmen zur Förderung von Grundbildung im Rahmen der bilateralen oder multilateralen Zusammenarbeit geschehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3439 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. In welchem Maß sollen jeweils die Bereiche a) Grundbildung bzw. Primärbildung, b) Weiterführende Bildung bzw. Sekundärbildung, c) Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie d) tertiäre Bildung von der geplanten Sonderinitiative in welchem finanziellen Maß profitieren? Die Sonderinitiative wird voraussichtlich keine Primär-, Sekundär- oder Tertiär- Bildung finanzieren, sondern Aus-, Weiter- und Fortbildungsmaßnahmen dort aufsetzen, wo konkreter Bedarf bei Unternehmen bzw. in besonders beschäftigungsintensiven Wirtschaftssektoren besteht. 12. Inwiefern ist die vom Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung angekündigte Steigerung der Ausgaben für Bildung in der Entwicklungszusammenarbeit auf 25 Prozent des Gesamtetats des Ressorts innerhalb der Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt beschlossen worden? Bundesminister Dr. Gerd Müller verfolgt das Ziel, den Anteil der entwicklungspolitischen Investitionen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) für Bildung auf 25 Prozent zu steigern. Hierfür ist kein Kabinettsbeschluss erforderlich. 13. Wie sollen die hierfür geplanten Ausgaben, die gemessen am heutigen Stand nahezu eine Verdopplung der Bildungsausgaben im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit bedeuten, finanziert werden? Das Ziel einer graduellen Steigerung der entwicklungspolitischen Investitionen für Bildung wird im Rahmen der haushaltspolitischen Möglichkeiten verfolgt. 14. Welche Position vertritt die Bundesregierung insgesamt zur von Bundesminister Dr. Gerd Müller vorgeschlagenen Einführung einer Finanzmarkttransaktionssteuer und einer Plastiksteuer zur Finanzierung der von ihm angemahnten Mehrausausgaben im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit und insbesondere für Bildungsmaßnahmen? Wie im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode vereinbart, strebt die Bundesregierung an, die Einführung einer substantiellen Finanztransaktionsteuer auf europäischer Ebene zum Abschluss zu bringen. Bei den weiteren Verhandlungen werden auch die Fragen nach der Ausgestaltung der Steuer und der Verwendung der Einnahmen zu erörtern sein. Aus Sicht der Bundesregierung erfordert die Erwägung einer „Kunststoffsteuer“ eine differenzierte Betrachtung. Die Bundesregierung prüft eingehend die von der europäischen Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen zur Reduzierung von Kunststoffabfällen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3439 15. Ab wann sollen die von der Bundesregierung im Rahmen des G7-Gipfels zugesagten 75 Mio. Euro für die Förderung von Bildung für Kinder in Krisen - und Kriegsgebieten für welche konkreten Projekte und Maßnahmen in welchen Ländern mit welcher Laufzeit bereitgestellt werden? Die von der Bundesregierung am Rande des G7-Gipfels zugesagten Mittel in Höhe von insgesamt bis zu umgerechnet rund 75 Mio. US-Dollar für die Finanzierung von qualitativ hochwertiger Bildung für Frauen und Mädchen in Krisenund Konfliktsituationen sowie fragilen Staaten werden im Haushaltsjahr 2018 für folgende Maßnahmen aus dem Einzelplan 23 bereitgestellt: - Finanzierung von Lehrergehältern für die Unterrichtung syrischer Flüchtlingskinder in Jordanien und der Türkei (Laufzeit 2018 bis 2019) sowie von Stipendien für Flüchtlinge (Laufzeit 2018 bis 2022) - Finanzierung von UNICEF für die Fortführung des RACE-Programms im Libanon zur Förderung von Bildung für Kinder im Libanon und syrischen Flüchtlingen (Laufzeit 2018 bis 2019) - Beteiligung am multilateralen Fonds „Education Cannot Wait“ zur Finanzierung von Bildungsmaßnahmen in Krisen- und Konfliktsituationen (ohne Laufzeit , da multilateraler Fonds) - Programm für mehr Jobchancen palästinensischer Jugendlicher (Laufzeit 2020 bis 2023). 16. Aus welchen Mitteln sollen die im Rahmen des G7-Gipfels zugesagten 75 Mio. Euro der Bundesregierung für die Förderung von Bildung für Kinder in Krisen- und Kriegsgebieten finanziert werden? Die am Rande des G7-Gipfels in Charlevoix zugesagten umgerechnet bis zu rund 75 Mio. US-Dollar der Bundesregierung für die Finanzierung von qualitativ hochwertiger Bildung für Frauen und Mädchen in Krisen- und Konfliktsituationen sowie fragilen Staaten werden aus folgenden Titeln des Einzelplans 23 finanziert: Kapitel 2310 Titel 896 32 (Sonderinitiative Fluchtursachen bekämpfen, Flüchtlinge reintegrieren); Kapitel 2301 Titel 687 06 (Krisenbewältigung, Wiederaufbau , Infrastruktur) sowie Kapitel 2310 Titel 896 33 (Sonderinitiative Stabilisierung und Entwicklung Nordafrika-Nahost). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333