Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 13. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3442 19. Wahlperiode 17.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Dr. Gesine Lötzsch, Simone Barrientos, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/2776 – Hochangereicherte abgebrannte Brennelemente des Forschungsreaktors München-Garching V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Abklingbecken des Forschungsreaktors München-Garching befinden sich derzeit nach Informationen der Fragestellerinnen und Fragesteller über 40 abgebrannte Brennelemente, die auch im abgebrannten Zustand hoch angereichertes Uran mit einem Anteil von weit über 80 Prozent an spaltbarem Material enthalten . Der erste Zyklus am FRM II startete im Herbst 2004. Zu diesem Zeitpunkt war nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller die Durchführung von fünf Zyklen pro Jahr vorgesehen. Ab März 2008 wurde nach Kenntnis der Fragestellenden der Brennelementabbrand erhöht und damit die Anzahl der Zyklen auf vier pro Jahr verändert. Unter den genannten Zielvorgaben hätten bis zum Frühjahr 2018 also insgesamt 57 Zyklen durchgeführt werden können. Nach Information der Fragestellerinnen und Fragesteller scheint die Zahl aber tatsächlich um etwa ein Viertel niedriger zu liegen. Zu Beginn dieses Jahrhunderts war es Ziel der Bundesregierung, Atommüll aus den Atomkraftwerken dezentral zu lagern, um Gefahren zu minimieren und um unnötige Transporte zu vermeiden, da es bis heute noch keinen Endlagerstandort für derartige Abfälle gibt. Aus diesem Grund wurden an allen Kraftwerksstandorten dezentrale Zwischenlager errichtet und betrieben. Bei den abgebrannten Brennelementen des Forschungsreaktors FRM II in Garching handelt es sich aufgrund des hohen (atomwaffenfähigen) Anreichungsgrads von Uran 235 um Atommüll, der beim Transport als auch bei der Lagerung besonders hohe Sicherheits- und Sicherungsanforderungen stellt. Die Transporte sollen laut Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) in neuen, noch nicht zugelassenen Behältern vom Typ MTR3 erfolgen (vgl. www.bfe.bund.de/DE/ne/zwischenlager/zentral/ahaus/ahaus_node.html). Im Auftrag des „Nationalen Begleitgremiums“ hat sich das Institut für Sicherheits - und Risikowissenschaften (ISR) in einer Studie mit den Risiken befasst, die mit der geplanten Zwischenlagerung dieser Brennelemente aus Garching in Ahaus einhergehen. Dort heißt es, dass ein Behälter vom Typ MTR3 „genügend Material Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3442 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode für mindestens eine Kernwaffe“ enthält (www.nationales-begleitgremium.de/ SharedDocs/Downloads/DE/ISR-Kurzgutachten-Forschungsreaktor-München- II.html). Bei der weiteren Betrachtung zu den Proliferationsrisiken stellen die Autoren der Studie fest: „Aufgrund des relativ geringen Gewichts dieser CASTOREN und der nicht vorhandenen Strahlenbarriere des CASTORs selbst müssen die abgebrannten Brennelemente des FRM-II im Zwischenlager als proliferationsgefährdet eingestuft werden“ (ebd. S. 44). Zur Minderung dieser Risiken wird die Abreicherung oder die Vermischung mit Natururan vorgeschlagen (vgl. ebd. S.45). Weitere sicherheitsrelevante Kriterien wie Rekritikalität und Flugzeugabsturz werden betrachtet. Auf Seite 47 der Studie heißt es: „Der physische Schutz von Zwischenlagern entspricht, nach aktuellem Kenntnisstand, dem Standard für die Lagerung von radioaktiven Abfall und nicht demjenigen für die Lagerung von Waffenmaterial. Unter der Voraussetzung, dass Angreiferinnen und Angreifer das Zwischenlager betreten und wieder verlassen können, sind Diebstahlsszenarien möglich. Ein Abtransport eines ca. 50 kg schweren Brennelements wäre vergleichsweise einfach. Daher ist das Risiko eines Diebstahls eines Brennelements des FRM-II aus dem Zwischenlager als nicht ausgeschlossen und damit proliferationsrelevant einzustufen.“ Vor diesem Hintergrund werfen die Pläne der Betreiberinnen und Betreiber, diese hochradioaktiven Brennelemente zur weiteren Zwischenlagerung nach Ahaus in Nordrhein-Westfalen zu transportieren, Fragen auf. Die Genehmigung für das Zwischenlager in Ahaus ist nach Angaben des BfE bis Ende 2036 befristet (Quelle wie oben). Derzeit finden im Zwischenlager Ahaus Nachrüstungen zum Schutz vor „Störmaßnahmen oder sonstigen Einwirkungen Dritter“ (SEWD) statt. Aufgrund der Geheimhaltung ist nicht nachzuvollziehen, ob und in welcher Weise geeignete Maßnahmen gegen Diebstahl oder Angriffe erfolgen. 1. Aus welchen Gründen wird nach Kenntnis der Bundesregierung nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, am Standort des Forschungsreaktors ein für diese hochangereicherten und damit besonders gefährlichen Brennelemente entsprechend sicheres Zwischenlager zu errichten, um riskante Atomtransporte zu vermeiden? Der Betreiber des Forschungsreaktors hat im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung der dritten Teilgenehmigung die Entsorgungsvorsorge für bestrahlte Brennelemente durch eine schriftliche vertragliche Vereinbarung mit der Brennelement -Zwischenlager Ahaus GmbH (BZA) über die Zwischenlagerung von Brennelementen aus dem FRM-II näher konkretisiert. 2. Wie viele abgebrannte Brennelemente kann nach Kenntnis der Bundesregierung das Nasslager beim Forschungsreaktor Garching derzeit noch aufnehmen (Stand: 1. Mai 2018)? Nach Auskunft der bayrischen Aufsichts- und Genehmigungsbehörde ist im Absetzbecken des FRM-II derzeit noch Platz für weitere sechs abgebrannte Brennelemente . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3442 3. Für welchen Zeitraum erwartet die Bundesregierung eine Entscheidung über die Zulassung des MTR3-Behälters durch das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit? Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) rechnet mit einer Entscheidung über die verkehrsrechtliche Zulassung des Behälters CASTOR® MTR3 frühestens im dritten oder vierten Quartal 2018. Voraussetzung hierfür ist, dass alle erforderlichen Antragsunterlagen in qualitativ ausreichender Form vorliegen . 4. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand beim Verfahren für eine Einlagerungsgenehmigung von MTR3-Behältern im Zwischenlager Ahaus bei der Betreiberin Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ) und bei der Genehmigungsbehörde BfE? In dem Genehmigungsverfahren zur Aufbewahrung der mit bestrahlten Brennelementen beladenen CASTOR® MTR3-Behälter aus Garching im TBL Ahaus wurden die sicherheits- und sicherungstechnischen Unterlagen von der Antragstellerin weitestgehend eingereicht. Die sicherheitstechnische Prüfung der darin enthaltenen Nachweisführung läuft. 5. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand des Konditionierungskonzepts , damit eine Unterkritikalität des eingesetzten Brennstoffs gewährleistet ist? Für die bestrahlten Brennelemente des FRM-II ist im Abklingbecken die Unterkritikalität sichergestellt und nachgewiesen. Für die Handhabung und die Zwischenlagerung in Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR® MTR 3 ist die Unterkritikalität sicherzustellen und nachzuweisen. Konditionierungskonzepte im Hinblick auf die Langzeitsicherheit in einem Endlager werden derzeit noch nicht entwickelt, da das Standortauswahlverfahren für das Endlager für wärmeentwickelnde Abfälle erst im Jahr 2017 angelaufen ist und für die Entwicklung dieser Konzepte detaillierte Informationen über den festgelegten Standort und das Endlagerkonzept sowie die daraus abgeleiteten Annahme - bzw. Einlagerungsbedingungen für ein solches Endlager bekannt sein müssen. 6. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung geplant, die hochangereicherten Brennelemente aus Garching vor einer weiteren Zwischenlagerung abzureichern ? Wenn ja, wie, und wo soll das erfolgen? Wenn nein, warum nicht? Nein, dies ist nicht geplant und nicht erforderlich. 7. Wann hat sich der Arbeitskreis „Entsorgung von Forschungsreaktoren“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie mit dieser Thematik befasst (bitte Sitzungstermine und die wesentlichen Vereinbarungen bzw. Entscheidungen nennen)? Der Arbeitskreis „Entsorgung von Forschungsreaktoren“ wurde im Oktober 1997 (1. Sitzung) gegründet und maßgeblich von den Forschungseinrichtungen getragen . Forschungs-, Umwelt- und Wirtschaftsministerium begleiteten den Arbeitskreis als Gäste. Nach dem Jahr 2012 hat der Arbeitskreis nicht mehr getagt. Die Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3442 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode regelmäßig halbjährlich bis jährlich stattfindenden Sitzungen des Arbeitskreises dienten der gegenseitigen Information zum Thema Forschungsreaktoren und zum Wissens- und Erfahrungsaustausch bezüglich der Entsorgungssituation deutscher Forschungsreaktoren. Im Zuge dieses Informationsaustausches wurde auch zum FRM-II auf den Sitzungen des Arbeitskreises berichtet. Konkrete Informationen zu wesentlichen Vereinbarungen bzw. Entscheidungen des Arbeitskreises liegen der Bundesregierung nicht vor. 8. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die wesentlichen Inhalte des jährlich zu erbringenden Nachweises zur Konkretisierung und fortschreitenden Planung für die Konditionierung (bitte die jeweils wichtigsten Punkte der Berichte seit Betriebsbeginn nennen)? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. 9. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung richtig, dass es Überlegungen zur Erweiterung der Lagerkapazität im Lagerbecken des FRM II gibt? Wenn ja, werden diese derzeit von der Betreiberin verfolgt? Wenn diese aktuell nicht verfolgt werden, warum nicht? Laut der bayrischen Aufsichts- und Genehmigungsbehörde wird vom Betreiber die Erweiterung der Lagerkapazität im Absetzbecken des FRM-II derzeit nicht verfolgt. Es werde seitens des FRM-II der vorgesehene Entsorgungsweg mit einer Zwischenlagerung der bestrahlten Brennelemente im Zwischenlager Ahaus intensiv verfolgt, um einen termingerechten Abtransport sicherzustellen. 10. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Überlegungen zum Bau einer Transportbereitstellunghalle für abgebrannte Brennelemente am FRM II? Wenn ja, wo soll diese errichtet werden? Nein, dies ist nicht geplant. 11. Welche finanziellen Mittel wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher von wem aufgewendet, um das Konditionierungskonzept weiterzuentwickeln ? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. 12. Wann wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die einzelnen Messzyklen am FRM II gefahren (bitte Anfangs- und Enddaten und ggf. Unterbrechungszeiträume nennen)? 13. Wann gab es nach Kenntnis der Bundesregierung – im Vergleich zur geplanten Anzahl der Messzyklen – welche Unterbrechungen (bitte Anfangs- und Enddaten angeben), und welche Ursachen hatten diese Unterbrechungen? Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet. Die Anfangs- und Enddaten der einzelnen Zyklen sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet. Für weitere Informationen wird auf die wissenschaftlichen Jahresberichte der Technischen Universität München unter folgendem Link: www. frm2.tum.de/aktuelles-medien/broschueren/jahresberichte/ verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3442 Zyklus FRM-II Anfang Ende 1 02.03.2004 20.10.2004 Probebetrieb 2 29.04.2005 24.06.2005 Beginn Routinebetrieb 3 12.07.2005 08.09.2005 4 26.10.2005 19.12.2005 5 04.01.2006 01.03.2006 6 23.03.2006 15.05.2006 7 23.05.2006 15.07.2006 8 24.08.2006 15.10.2006 9 27.10.2006 18.12.2006 10a 24.01.2007 18.02.2007 11 30.03.2007 22.05.2007 12 04.06.2007 27.07.2007 13 28.08.2007 20.10.2007 14 29.10.2007 24.12.2007 10b 28.01.2008 05.03.2008 15 18.03.2008 17.05.2008 16 28.05.2008 28.07.2008 17 14.08.2008 17.10.2008 18 17.11.2008 30.01.2009 19 10.03.2009 10.05.2009 20 25.05.2009 25.07.2009 21 17.08.2009 12.10.2009 22 16.12.2009 03.02.2010 23 01.03.2010 01.05.2010 24 17.05.2010 26.07.2010 25 16.08.2010 22.10.2010 26 03.01.2011 27.12.2011 27 23.01.2012 24.03.2012 28 23.04.2012 23.06.2012 29 30.07.2012 03.10.2012 30a 22.10.2012 21.12.2012 31 14.01.2013 16.03.2013 32 08.04.2013 09.06.2013 33 22.07.2013 21.09.2013 34 14.10.2013 31.12.2013 30b 14.01.2014 09.02.2014 31 21.08.2014 25.10.2014 32 17.11.2014 11.02.2015 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3442 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zyklus FRM-II Anfang Ende 33 09.03.2015 28.05.2015 34 13.07.2015 20.10.2015 35 19.07.2016 18.09.2016 36 17.10.2016 18.12.2016 37 24.01.2017 26.03.2017 38 02.05.2017 03.07.2017 39 07.08.2017 06.10.2017 40 23.01.2018 30.03.2018 27.04.2018 Zyklus noch nicht abgeschlossen 14. Welche zusätzlichen Sicherheits- und Sicherungsmaßnahmen werden in Ahaus erforderlich, weil der hochangereicherte waffenfähige Atommüll aus Garching zwischengelagert werden soll (bitte so detailliert wie möglich darstellen )? Die sicherheitstechnischen Anforderungen an die erforderliche Schadensvorsorge für die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen außerhalb der staatlichen Verwahrung müssen unabhängig vom beantragten Inventar erfüllt werden. Nur wenn es gelingt, den Nachweis über die Erfüllung dieser Anforderungen zu führen, wird eine Aufbewahrungsgenehmigung nach § 6 AtG erteilt. Die nukleare Sicherung erfolgt gemäß dem gültigen Regelwerk gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (SEWD). Dieses SEWD-Regelwerk umfasst auch Maßnahmen zur Sicherung hochangereicherter Uranbrennelemente. Auf Details kann nicht eingegangen werden, um die Wirksamkeit der Maßnahmen nicht zu beeinträchtigen. 15. Welche zusätzlichen Safeguard-Maßnahmen von der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) bzw. der Internationalen der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAED) werden in Ahaus mit Blick auf die Einlagerung der hochangereicherten waffenfähigen Brennelemente erforderlich (bitte so detailliert wie möglich darstellen)? Bei den abgebrannten FRM II-Brennelementen handelt es sich nicht um direkt nutzbares, waffenfähiges Material. Um das in den bestrahlten Brennelementen enthaltene HEU missbräuchlich zu verwenden, müssten die Brennelemente zunächst aufgearbeitet werden, d. h. das Uran mit Hilfe von physikalisch-chemischen Trennverfahren zurückgewonnen werden. Deutschland verfügt nicht über eine entsprechende Anlage zur Wiederaufarbeitung. Die IAEO hat Deutschland seit 2009 mit der sog. ‚Broader Conclusion‘ jährlich bescheinigt, dass Deutschland die Verpflichtungen entsprechend des Nuklearen Nichtverbreitungsvertrags (NVV) einhält, kerntechnische Anlagen und Kernmaterial ausschließlich für friedliche Zwecke zu nutzen. Teil der ‚Broader Conlusion‘ ist auch die Feststellung , dass es in Deutschland keinerlei Hinweise auf nicht-deklarierte Aktivitäten wie z. B. eine geheime Wiederaufarbeitungsanlage gibt. Insofern gelten für FRM II-Brennelemente die gleichen Safeguards-Überwachungsmaßnahmen wie für andere bestrahlte Brennelemente auch. Zusätzliche Safeguards-Maßnahmen von Euratom/IAEO werden somit in Ahaus mit Blick auf die Einlagerung der FRM- II Brennelemente nicht erforderlich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/3442 16. Mit welchen Maßnahmen werden das Eindringen von Tätern bzw. sonstige mögliche Angriffe durch die laufenden Umbauten in Ahaus wirkungsvoll verhindert? Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen. 17. Mit welchen Fahrzeugen sollen die Transporte von Garching nach Ahaus nach Kenntnis der Bundesregierung durchgeführt werden, und in welcher Weise sind diese Transporte bzw. Fahrzeuge gesondert gesichert? Es kommen Fahrzeuge zum Einsatz, die die hohen Anforderungen des SEWD- Regelwerks für die Beförderung von Kernbrennstoffen auf den Verkehrsträgern Straße/Schiene erfüllen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333