Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 13. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3444 19. Wahlperiode 17.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Lisa Badum, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/3100 – Weiterbau des bulgarischen Atomkraftwerks Belene V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nachdem der Bau des Atomkraftwerks (AKW) Belene 2012 wegen finanzieller Schwierigkeiten eingestellt wurde, hat sich am 7. Juni 2018 die bulgarische Regierung für den Weiterbau der Anlage ausgesprochen (vgl. „Atomkraftwerk- Projekt Belene in Bulgarien wiederbelebt“ vom 7. Juni 2018. Online abrufbar unter www.tt.com/wirtschaft/wirtschaftspolitik/14447987-91/atomkraftwerkprojekt -belene-in-bulgarien-wiederbelebt.csp). Der Baubeginn des AKW war bereits 1987. Die Fertigstellung wurde mehrfach verworfen und wieder aufgenommen (vgl. RWE begräbt Belene vom 30. Oktober 2009. Online unter www. greenpeace.de/themen/atomkraft/rwe-begraebt-belene). Der Standort des AKW liegt in einer seismisch aktiven Zone im Norden Bulgariens (vgl. „Bulgarien: Atomkraft im Erdbebengebiet“ vom 17. Juli 2008. Online abrufbar unter www.dw.com/de/bulgarien-atomkraft-im-erdbebengebiet/ a-3490828). 1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über einen geplanten Weiterbau des AKW Belene? Das letzte Projekt zum Bau eines Atomkraftwerks am Standort Belene wurde im Jahr 2012 durch einen Beschluss des bulgarischen Parlaments (Moratorium) gestoppt . Anfang Juni 2018 hat das bulgarische Parlament ein mögliches neues Projekt zur Errichtung eines Atomkraftwerks am Standort Belene diskutiert. Als Ergebnis dieser Diskussion erging eine Empfehlung an die bulgarische Regierung, die Voraussetzungen für ein neues Projekt und ein damit verbundenes EU-konformes Ausschreibungs- und Finanzierungsverfahren zu schaffen. Das Moratorium des Parlaments vom 28. März 2012 wurde bewusst nicht aufgehoben, weil ansonsten der ursprüngliche Regierungsbeschluss zur Errichtung zweier Reaktoren vom russischen Typ WWER-1000 V-466 wieder in Kraft gesetzt worden wäre, was nicht Ziel der Parlamentsdiskussion war. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3444 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den bisherigen Stand der Fertigstellung am AKW Belene? 3. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2012 überhaupt irgendetwas am Standort unternommen (bspw. Maßnahmen zur Instandhaltung)? 4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über bisherige Probleme beim Bau des AKW Belene? Die Fragen 2 bis 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Nach den der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen existieren derzeit am Standort Belene keine Gebäudestrukturen und anlagentechnischen Systeme und Komponenten mehr, die zu einem Atomkraftwerk gehören. Sämtliche baulichen Anlagen, die im Zuge der im Jahre 1987 begonnenen Errichtung des ersten von insgesamt sechs geplanten Blöcken des Typs WWER-1000/W320 geschaffen wurden, sind nach Aufgabe des Projektes im Jahr 1990 komplett zurückgebaut worden. Der Standort ist physisch gesichert. 5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Finanzierungsinteressen seitens a) China (China National Nuclear Corp, CNNC), b) Europäischer Investitionsbank (EIB) c) und Russland (vgl. „China Interested In Investing In Bulgaria’s Stalled Belene Project, Says Energy Minister“ vom 19. März 2018. Online abrufbar unter www. nucnet.org/all-the-news/2018/03/19/china-interested-in-investing-in-bulgarias -stalled-belene-project-says-energy-minister)? 6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber hinaus, wie bzw. von wem der Weiterbau der Anlage finanziert werden soll? 7. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die bisher eingesetzten finanziellen Mittel für den Bau des AKW Belene? Die Fragen 5 bis 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse über die Finanzierung des Baus des AKW Belene, einschließlich möglicher Finanzierungsinteressen. 8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie die bulgarische Regierung die Zwischen- und Endlagerung der radioaktiven Abfälle organisieren und finanzieren will? Informationen zum Umgang Bulgariens mit bestrahlten Brennelementen und radioaktiven Abfällen sowie zur Finanzierung dieser Tätigkeiten werden in dem “SIXTH NATIONAL REPORT ОN FULFILMENT OF THE OBLIGATIONS UNDER THE JOINT CONVENTION ON THE SAFETY OF SPENT FUEL MANAGEMENT AND ON THE SAFETY OF RADIOACTIVE WASTE MA- NAGEMENT“ vom November 2017 dargelegt. Der Bericht wurde auf den Internetseiten der bulgarischen Aufsichtsbehörde (BNRA) veröffentlicht. Darüberhinausgehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3444 9. Welche Gespräche hat die Bundesregierung in dieser Legislatur mit der bulgarischen Regierung zum Weiterbau der Atomanlage geführt (bitte unter Angabe von Datum des jeweiligen Gesprächstermins, Teilnehmenden und konkretem Inhalt aufschlüsseln)? 10. Hat die Bundesregierung in dieser Legislatur mit der bulgarischen Regierung Gespräche über einen verstärkten Ausbau der erneuerbaren Energien anstelle des AKW-Weiterbaus gesprochen? Wenn nein, warum nicht, und plant sie, dies noch zu thematisieren? Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung steht grundsätzlich mit ihren europäischen Partnerländern zu energiepolitischen Themen in regelmäßigem Austausch. Während der bulgarischen EU-Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2018 fanden diverse Gespräche zu energiepolitischen Fragestellungen statt. Im Rahmen dieser Gespräche, deren Schwerpunkt auf dem auf EU-Ebene verhandelten Gesetzespaket „Saubere Energie für alle Europäer“ lag, wurde auch der verstärkte Ausbau erneuerbarer Energien innerhalb der EU thematisiert, einem der zentralen Anliegen des Gesetzespaketes und der darin enthaltenen Neufassung der Erneuerbare-Energien- Richtlinie. Darüber hinaus kann nicht ausgeschlossen werden, dass es am Rande von Veranstaltungen oder sonstigen Terminen zu Kontakten mit Vertreterinnen und Vertretern der bulgarischen Regierung gekommen ist, bei denen der Ausbau erneuerbarer Energien im Zusammenhang mit Kernenergie in Bulgarien und der EU thematisiert wurde. Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode keine Gespräche mit der bulgarischen Regierung geführt, in denen schwerpunktmäßig der Weiterbau der Atomanlage Belene thematisiert worden ist. 11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Erdbebengefahr in der Region, in der das AKW fertiggestellt werden soll? Der Bundesregierung liegen die öffentlich verfügbaren Informationen zur Erdbebengefährdung für Bulgarien vor. 12. Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Erdbebenrisiko in dieser Region ein? Spezifische Erkenntnisse zur Erdbebengefährdung am Standort Belene liegen der Bundesregierung nicht vor. 13. Welche Probleme sieht die Bundesregierung darin, dass die Bausubstanz mittlerweile sehr alt ist und es bei einem Weiterbau des AKW zu einem Mix aus altem und neuem Baumaterial oder auch alter und neuer Technik etc. kommen wird? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 4 verwiesen. 14. Wie schätzt die Bundesregierung dies vor dem Hintergrund ein, dass beispielsweise in Deutschland eine Anlagengenehmigung nur erteilt werden darf, „wenn […] die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden durch die Errichtung und den Betrieb der Anlage getroffen ist“ (§ 7 Absatz 2 Nummer 3 des Atomgesetzes)? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 4 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3444 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 15. Wäre nach Einschätzung der Bundesregierung ein AKW, wie es in Bulgarien fertiggestellt werden soll, in Deutschland genehmigungsfähig? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 4 verwiesen. 16. Gab es während der Beitrittsverhandlung zur Europäischen Union auch irgendwelche Gespräche und Absprachen bezüglich des AKW Belene, und wenn ja, welcher Art, bzw. mit welchem Inhalt? Das Projekt des AKW Belene war nach Kenntnis der Bundesregierung nicht Bestandteil der Beitrittsverhandlungen und findet im Beitrittsvertrag keine Erwähnung . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333