Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 16. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3462 19. Wahlperiode 18.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Jörg Schneider, Frank Pasemann und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/3116 – Quoten von SGB-II-Leistungsberechtigten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach Angaben der Bundesregierung waren im Oktober 2017 in Deutschland 3,932 Millionen deutsche Staatsbürger, 439 000 EU-Ausländer und 1,597 Millionen Nicht-EU-Ausländer als Regelleistungsberechtigte in der Grundsicherung für Arbeitsuchende registriert (Bundestagsdrucksache 19/1273). 1. Wie hoch ist der Anteil der SGB-II-Leistungsberechtigten an der Bevölkerung im Alter von 0 bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze (SGB-II-LB- Quote) in Prozent, differenziert nach Nationalität (bitte für die Jahre 2010 bis 2017 angeben)? Der Anteil der Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende an der Bevölkerung unter der Regelaltersgrenze (SGB-II-Quote) belief sich im Jahr 2017 im Jahresdurchschnitt auf 9,3 Prozent. Anteile nach Staatsangehörigkeit werden von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit nur für die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) berechnet. Der Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter von 15 Jahren bis zur Regelaltersgrenze (ELB-Quote) betrug im Jahr 2017 jahresdurchschnittlich 8 Prozent, für deutsche Staatsangehörige 6,1 Prozent und für ausländische Staatsangehörige 20,1 Prozent. Weitere Ergebnisse sind der Tabelle im Anhang zu entnehmen. 2. Wie hoch ist der Anteil der langzeitarbeitslosen SGB-II-Leistungsberechtigten an der Bevölkerung im Alter von 0 bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze (SGB-II-LB-Quote) in Prozent, differenziert nach Nationalität (bitte für Langzeitarbeitslose, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, aufgeschlüsselt für die Jahre 2010 bis 2017 angeben)? Zahlen zum Anteil von langzeitarbeitslosen Leistungsberechtigen an der Bevölkerung in der Unterscheidung von Deutschen und Ausländern liegen nur auf Basis der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter von 15 Jahren bis zur Regelalters- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3462 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode grenze vor. Danach belief sich im Jahr 2017 der Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten , die ein Jahr und länger arbeitslos waren, an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter von 15 Jahren bis zur Regelaltersgrenze im Jahresdurchschnitt auf 1,4 Prozent. Für deutsche Staatsangehörige betrug der Anteil 1,3 Prozent , für ausländische Staatsangehörige belief sich der Anteil auf 2,4 Prozent. Weitere Ergebnisse sind der Tabelle im Anhang zu entnehmen. 3. Wie hoch ist der Anteil der langzeitarbeitslosen SGB-II-Leistungsberechtigten an der Bevölkerung im Alter von 0 bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze (SGB-II-LB-Quote) in Prozent, differenziert nach Nationalität (bitte für Langzeitarbeitslose, die länger als fünf Jahre arbeitslos sind, aufgeschlüsselt für die Jahre 2010 bis 2017 angeben)? Der Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die fünf Jahre und länger arbeitslos waren, an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter von 15 bis zur Regelaltersgrenze betrug im Jahr 2017 im Jahresdurchschnitt 0,3 Prozent. Für deutsche Staatsangehörige belief sich der Anteil auf 0,2 Prozent und für ausländische Staatsangehörige auf 0,4 Prozent. Weitere Ergebnisse für die Jahre 2010 bis 2017 sind der Tabelle im Anhang zu entnehmen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3462 Anlage Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333