Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 19. Dezember 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/347 19. Wahlperiode 22.12.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/132 – Öffnung des palästinensisch-ägyptischen Grenzübergangs in Rafah V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In Anwesenheit des Palästinenserpräsidenten Mahmoud Abbas und Ägyptens Präsident Abdel Fattah al-Sisi haben die Hamas die Kontrolle über den Grenzübergang Rafah im Gazastreifen an die von der Fatah dominierte Autonomiebehörde übergeben („Hamas übergeben Gaza-Grenzposten an Palästinenserbehörde “, www.sueddeutsche.de vom 1. November 2017). Die Maßnahme gehört zu den Vereinbarungen des Versöhnungsabkommens zwischen Hamas und Fatah. Den Angaben des zuständigen palästinensischen Ministers für zivile Angelegenheiten zufolge soll die Grenzstation Rafah ab 15. November 2017 voll funktionsfähig sein. Dann wäre erstmals seit zehn Jahren wieder ein geregelter Grenzverkehr möglich. In der Anfangszeit soll auch die Hamas weiterhin an Grenzübertrittstellen eingebunden sein. In einem nächsten Schritt soll die Autonomiebehörde auch die volle Kontrolle über alle Verwaltungsbereiche im Gazastreifen übernehmen, anschließend sollen die Sicherheitsbereiche dem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ zufolge „vereint werden“. Im Jahr 2005 hatte die Europäische Union die „European Union Border Assistance Mission in Rafah“ (EUBAM Rafah) eingerichtet, um als unabhängige dritte Partei des israelisch-palästinensischen Grenzabkommens AMA (Agreement on Movement and Access) nach dem Rückzug der Israelis die Arbeit der lokalen Kräfte zu unterstützen (http://gleft.de/1XZ). Auch die Bundespolizei beteiligt sich daran. EUBAM Rafah, verfügt über keine exekutiven Befugnisse. Sie soll die Arbeit der lokalen Kräfte kontrollieren und evaluieren und „zur Vertrauensbildung zwischen den Parteien“ beitragen. Mit der Schließung des Übergangs durch die Hamas im Jahr 2007 wurden die Aktivitäten der Mission im Juni 2007 vorläufig suspendiert und ihre Personalstärke stark reduziert. Sie soll aber „kurzfristig wieder erhöht werden, sollte sich die Situation an der Grenze ändern“. Mit EUPOL COPPS unterhält die Europäische Union auch im Westjordanland eine Polizeimission. Missionsangehörige von EUPOL COPPS und EUBAM Rafah waren in der Vergangenheit aufgefordert, „Orte gewaltsamer Auseinandersetzungen zwischen Israelis und Palästinensern bzw. zwischen den palästinensischen Fraktionen zu meiden“ (Bundestagsdrucksache 18/10330, Frage 4). Angehörige der EU-Mission sind nun nach Israel und in die palästinensischen Gebiete gereist, um politische und sicherheitliche Rahmenbedingun- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/347 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode gen für eine Wiederaufnahme und mögliche Finanzhilfe der Europäischen Union auszuloten (EU officials hold talks on Rafah security“, Jerusalem Post vom 16. November 2017). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung begrüßt den erneuten Anlauf einer Aussöhnung zwischen den palästinensischen Parteien. Mit dem in Kairo unter Vermittlung der ägyptischen Regierung am 12. Oktober 2017 unterzeichneten Abkommen zwischen der Fatah und der Hamas konnte ein Zeitplan für weitere Schritte vereinbart werden. Vereinbarungsgemäß ging die Kontrolle an den Grenzübergängen zum 1. November 2017 formell an die Palästinensische Behörde („Palestinian Authority“, PA) über. Damit ist eine der Grundvoraussetzungen für ein erneutes Tätigwerden der „European Union Border Assistance Mission in Rafah“ (EUBAM Rafah) am Grenzübergang Rafah erfüllt, nämlich die Kontrolle durch den legitimen palästinensischen Partner. Grundlage der Mission bilden grundsätzlich das „Agreement on Movement and Access“ von 2005 und seine Annexe, die eine Rolle der EU als Drittpartei vorsehen . Weiterhin bleiben aber wichtige, für ein erneutes Tätigwerden der Mission EUBAM Rafah am Grenzübergang Rafah relevante politische Fragen offen, unter anderem, ob die Vertragsparteien (Israel und die Palästinensische Behörde) sowie alle betroffenen Parteien an einem erneuten Tätigwerden der EUBAM Rafah Mission am Grenzübergang Rafah interessiert sind und wenn ja, ob die Mission unter dem bisherigen Mandat fortgesetzt werden soll. Weiterhin bedarf es einer entsprechenden Konsens-Entscheidung aller 28 EU-Mitgliedstaaten im politischen und sicherheitspolitischen Komitee (PSK). 1. Inwiefern war die „European Union Border Assistance Mission in Rafah“ (EUBAM Rafah) bzw. deren Angehörigen aus den EU-Mitgliedstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung an den Verhandlungen zur Übergabe der Kontrolle über den Grenzübergang Rafah im Gazastreifen an die von der Fatah dominierte Autonomiebehörde beteiligt? Unter Vermittlung der ägyptischen Regierung kam es am 12. Oktober 2017 zur sogenannten „Kairoer Vereinbarung“ zwischen Fatah und Hamas. EUBAM Rafah war an dieser Vereinbarung nicht beteiligt. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von einer Beteiligung einzelner Missionsangehöriger. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 2. Wie viele zivile und polizeiliche Kräfte aus welchen Ländern beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit an EUBAM Rafah? Derzeit sind acht internationale Experten aus Italien (4), Frankreich (2), Spanien (1) und Rumänien (1) in der Mission tätig, davon je ein Polizist aus Frankreich und Rumänien. 3. Welcher Aufwuchs ist nach gegenwärtigem Stand nach Kenntnis der Bundesregierung nach der Übernahme der Kontrolle des Grenzübergangs in EUBAM Rafah vorgesehen? Vorbedingung für ein erneutes Tätigwerden von EUBAM Rafah am Grenzübergang Rafah ist das Vorliegen je einer formalen Einladung zur Wiederaufnahme durch Israel und die Palästinensische Behörde als Vertragsparteien des zugrunde Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/347 liegenden „Agreement on Movement and Access“ (AMA), als auch eines Konsenses zur Wiederbelebung von EUBAM Rafah durch alle 28 EU-Mitgliedstaaten im Rahmen des politischen und sicherheitspolitischen Komitees (PSK). Bisher liegt keine solche Einladung vor. Die noch durch den Europäischen Auswärtigen Dienst zu entwickelnden Optionen der konkreten Ausgestaltung einer Reaktivierung einschließlich der im Rahmen einer möglichen Rückverlegung angestrebten Personalstärke und weiterer Einzelfragen wären Teil einer Befassung des PSK. 4. Welche Erörterungen oder Planungen wurden hierzu nach Kenntnis der Bundesregierung auf Ebene der EU-Ratsarbeitsgruppen vorgenommen? Ein erneutes Tätigwerden von EUBAM Rafah am Grenzübergang Rafah sowie die damit einhergehenden verschiedenen Planungskomponenten können erst bei Vorliegen einer formalen Einladung zur Wiederaufnahme der Missionstätigkeit seitens Israels und der Palästinensischen Behörde in den EU-Ratsarbeitsgruppen erörtert werden. Im Übrigen wird auf Antwort zu Frage 3 verwiesen. 5. Welche (auch vorläufigen) Ergebnisse sind der Bundesregierung aus Ratsarbeitsgruppen nach der Reise von Angehörigen der EU-Mission nach Israel und in die palästinensischen Gebiete bekannt, bei der politische und sicherheitliche Rahmenbedingungen für eine Wiederaufnahme von EUBAM Rafah und mögliche Finanzhilfen der Europäischen Union ausgelotet werden sollten (EU officials hold talks on Rafah security“, Jerusalem Post vom 16. November 2017)? Ein Vertreter des Europäischen Auswärtigen Dienstes, der Direktor der Planungsund Führungseinheit für zivile Einsätze der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik („Civilian Planning and Conduct Capability“) führte während seiner beiden Reisen in die Region erste Gespräche mit Israel und der Palästinensischen Behörde. Über die Reisen wurden die Delegierten der Ratsarbeitsgruppe für zivile Aspekte der Krisenbewältigung (CivCom) unterrichtet. Danach liegt seitens der Palästinensischen Behörde eine Interessensbekundung zum erneuten Einsatz der Mission am Grenzübergang Rafah vor. Israel hat sich zu einer Wiederaufnahme der Missionstätigkeit am Grenzübergang Rafah noch nicht geäußert . 6. Welche Aufgaben sollte EUBAM Rafah aus Sicht der Bundesregierung nach ihrer Reorganisierung übernehmen? Eine Reorganisierung von EUBAM Rafah ist derzeit nicht geplant. Die nächste strategische Überprüfung ist im Frühjahr 2018 vorgesehen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen . 7. Mit welchen lokalen Kräften in Gaza, Ägypten und/oder Israel soll EUBAM Rafah aus Sicht der Bundesregierung zukünftig zusammenarbeiten? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/347 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Welche Kosten sind der EU-Mission EUBAM Rafah nach Kenntnis der Bundesregierung seit ihrem Bestehen entstanden? Seit Entstehung der EUBAM Rafah im Jahr 2005 wurden knapp 30 Mio. Euro aus dem EU-Haushalt zur Finanzierung der Mission zur Verfügung gestellt. 9. Wo war die suspendierte Mission nach Kenntnis der Bundesregierung zuletzt stationiert, und inwiefern hat sie dabei Unterstützung israelischer Behörden erhalten? Die personell auf ein Kernteam reduzierte EUBAM Rafah hat ihr Hauptquartier momentan in Tel Aviv/Israel und eine Außenstelle mit Ortskräften in Gaza-Stadt. Die Unterstützung der israelischen Behörden für die Mission kommt in der jährlichen Verlängerung des Mandats auf Bitten beider Parteien, Israels und der Palästinensischen Behörde zum Ausdruck. 10. Wo soll die Mission nach Kenntnis der Bundesregierung zukünftig stationiert sein? Diese Frage lässt sich derzeit nicht beantworten Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antworten zu den Fragen 3, 4 und 6 verwiesen. 11. Von welchen Organisationen hat EUBAM Rafah nach Kenntnis der Bundesregierung seine Büros in Ashkelon und Ramat Gan angemietet? Von 2012 bis 2014 nutzte die Mission in Ramat Gan Räumlichkeiten der EU- Delegation in Israel. Abgesehen davon wurden keine Räumlichkeiten von Organisationen angemietet. 12. Welche Trainings oder sonstigen Tätigkeiten haben Angehörige von EUBAM Rafah nach ihrer Suspendierung zugunsten palästinensischer Grenz- und Zollbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung vorgenommen , und wer nahm daran teil? Die Mission wurde nach Machtübernahme der Hamas im Gaza-Streifen und Schließung des Grenzübergangs Rafah 2007 auf ein Kernteam reduziert. Seit 2014 läuft das sogenannte „PA preparedness project“, um die Einsatzfähigkeit der Mission aufrecht zu erhalten und die PA zu befähigen, schnell tätig werden zu können, sobald eine tragfähige Lösung des Konflikts zwischen Hamas und Fatah gefunden und umgesetzt und der Grenzübergang Rafah wieder regulär geöffnet wird. Partner der Mission ist das „Border and Passage General Department “ mit Sitz in Jericho. Diese Behörde integriert behördenübergreifend Beamte aus verschiedenen Bereichen (Polizei, Zoll, etc.). Eine Gesamtübersicht aller Ausbildungsmaßnahmen und sonstigen Tätigkeiten bzw. deren Teilnehmer seit 2007 liegt der Bundesregierung nicht vor. 13. Inwiefern hat sich EUBAM Rafah für die Durchführung der Veranstaltungen mit der israelischen Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung abgestimmt oder hierzu Genehmigungen eingeholt? Die Mission befindet sich auf Einladung der Vertragsparteien und auf Basis des von beiden Seiten erteilten Mandats im Missionsgebiet. Vor einer anstehenden Verlängerung des Missionsmandats wird das israelische Außenministerium ebenso wie die palästinensische Seite zur Mandatsverlängerung konsultiert. Dies Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/347 geschieht aufgrund der einjährigen Mandatslaufzeit der Mission jährlich im Frühjahr . Darüber hinaus unterrichtet der Missionsleiter Vertreter des israelischen Außenministeriums und des COGAT („Coordinator of Government's Activities in the Territories“, einer Koordinierungseinheit im israelischen Verteidigungsministerium ) regelmäßig über die Missionstätigkeiten. 14. Welche Einheiten der Hamas haben den Grenzübergang Rafah nach Kenntnis der Bundesregierung bislang kontrolliert, und welche Einheiten der Fatah sollen dies zukünftig übernehmen? Der Übergang Rafah wurde bis zum 1. November 2017 von der sogenannten „blue police“ der Hamas kontrolliert. Neben dieser Einheit waren Angehörige des inneren Sicherheitsdienstes der Hamas am Übergang anwesend. Betrieben wurde der Übergang (administrative Abfertigung) vom „Border and Passage General Department“, das bis zum 1. November 2017 ebenfalls der Hamas unterstand. Ab dem 1. November 2017 haben Fatah-Angehörige der Behörde „Border and Passage General Department“ die administrative Arbeit übernommen. Für die Sicherheit am Grenzübergang sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit sowohl Sicherheitsbeamte der „National Security Force“ (NSF), eine Art Gendarmerie , als Angehörige der palästinensischen Polizei PCP („Palestinian Civil Police “) verantwortlich. Künftig soll die Präsidialgarde von Präsident Abbas die Sicherheit am Übergang gewährleisten. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen . 15. Inwiefern soll nach Kenntnis der Bundesregierung auch die Hamas in der Anfangszeit weiterhin an der Grenzübertrittstelle eingebunden sein? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat sich die Hamas von der Grenzübergangsstelle zurückgezogen. Eine Rolle der Hamas an der Grenzübergangsstelle ist gemäß der Versöhnungsvereinbarung nicht vorgesehen. 16. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern sich die israelische oder die ägyptische Regierung Einschränkungen bei der vollen Kontrolle des Grenzübergangs durch palästinensische Behörden vorbehält? Nach Kenntnis der Bundesregierung fordert die Regierung Ägyptens von der Palästinensischen Behörde, die Sicherheit auf der palästinensischen Seite des Grenzübergangs zu gewährleisten. Über die Öffnung des Grenzübergangs auf der ägyptischen Seite entscheidet die ägyptische Regierung in eigener Zuständigkeit und nach eigener Lageeinschätzung. Darüber hinaus richten sich Beschränkungen grundsätzlich nach den Bestimmungen des „Agreement on Movement and Access “, ein israelisch-palästinensisches Grenzabkommen aus dem Jahr 2005. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/347 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 17. Inwiefern haben sich israelische Einheiten nach Kenntnis der Bundesregierung vollumfänglich aus dem Gebiet nahe dem Grenzübergang zurückgezogen bzw. welche Kontrolle (etwa die Suche nach unterirdischen Grenzübergangsstellen ) wird dort weiterhin ausgeübt? Seit dem für die Einrichtung von EUBAM Rafah ursächlichen Rückzug aller israelischen Einheiten vom Grenzübergang Rafah und der Grenze zwischen dem Gaza-Streifen und Ägypten im Jahr 2005 üben israelische Einheiten dort keine Kontrolle mehr aus. 18. Auf welche Weise sollen nach Kenntnis der Bundesregierung verschiedene Sicherheitsbereiche durch die Fatah „vereint werden“, und welche Stelle wäre hierfür verantwortlich? Nach derzeitigem Kenntnisstand der Bundesregierung sollen die Zuständigkeiten der einzelnen Behörden und Einheiten erhalten bleiben, etwa der Polizei für die Ausweiskontrolle oder des Zolls für die Güter- und Gepäckkontrolle. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 14 und die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 19. Inwiefern bzw. mit welchen Änderungen hält die Bundesregierung ihre Reisewarnung für den Gaza-Streifen aufrecht (Bundestagsdrucksache 18/10330, Frage 4)? Die Sicherheits- und Bedrohungslage im Gaza-Streifen bleibt nach Einschätzung der Bundesregierung unverändert, weshalb auch an der bestehenden Reisewarnung festgehalten wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333