Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 17. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3470 19. Wahlperiode 19.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andreas Mrosek, Dr. Dirk Spaniel und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/3237 – Mit deutschen Steuergeldern unterstützte Seeschiffe, die ausgeflaggt fahren V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Containerschiff WES AMELIE, Heimathafen Limassol, IMO 9504059, hat auf beiden Seiten ihrer Aufbauten Schilder angebracht mit folgender Aufschrift und Bundesadler: „Supported by: Federal Ministry of Transport and Digital Infrastructure on the basis of a decision by the German Bundestag“. Auf Deutsch: „Gefördert durch: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages“. 1. Warum wurde dieses unter der Flagge Zyperns mit Heimathafen Limassol und damit nicht unter deutscher Flagge fahrende Schiff vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gefördert? Das Pilotprojekt „WES Amelie“, in dem das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Umrüstung eines Containerfeeders auf LNG-Antrieb durch die deutsche Reederei Wessels mit Sitz in Haren/Ems gefördert hat, diente dazu, erstmals die Machbarkeit des Einsatzes von LNG im Schiffsverkehr durch Umrüstung eines in Betrieb befindlichen Seeschiffs aufzuzeigen. Der erfolgreiche Abschluss des Projekts ist die Grundlage für eine weitere Förderung von LNG-Antrieben in der Seeschifffahrt. Hierdurch werden zum einen Vorteile im Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutz gegenüber herkömmlichen Schiffskraftstoffen realisiert. Zum anderen wird die Nachfrage nach LNG als Schiffskraftstoff in Deutschland gesteigert, um damit den Aufbau der LNG-Versorgungsinfrastruktur in Häfen (Erfüllung der Richtlinie 2014/94/EU - AFID) voranzutreiben. Die Beflaggung des Schiffs ist für die verfolgten Zwecke nicht entscheidend. 2. Wie hoch war diese Förderung? Die Umrüstung des Containerfeeders auf LNG-Antrieb wurde mit 6 185 949,63 Euro gefördert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3470 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Gibt es weitere Schiffe, die ausgeflaggt fahren und von der Bundesregierung gefördert worden sind? Nein. Die Frage wird im Kontext der Förderung von LNG-Antrieben in der Seeschifffahrt durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur verstanden. 4. Wenn Frage 3 mit ja beantwortet wird, wie viele Schiffe wurden insgesamt gefördert, und wie hoch waren die finanziellen Zuwendungen (bitte die Schiffe und die für sie gewährte Förderung auflisten)? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333