Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 17. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3472 19. Wahlperiode 19.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christian Jung, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/3324 – Sofortmaßnahmen aus dem Masterplan Schienengüterverkehr 1. Zu wann plant die Bundesregierung die von ihr im Masterplan zugesagten Bundesmittel für die Schieneninfrastruktur zur Reduktion der Trassenpreise bereitzustellen? 2. Sollen nach Vorstellung der Bundesregierung die Mittel durch eine Umschichtung innerhalb des Verkehrshaushalts bereitgestellt werden? Wenn ja, aus welchen Haushaltstiteln soll das geschehen? Wenn nein, aus welchem Einzelplan sollen die Mittel bereitgestellt werden? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Mittel werden ab 1. Juli 2018 aus dem Bundeshaushalt in Einzelplan 12, Kapitel 1210 bereitgestellt. 3. Haben die Planfeststellungsverfahren für die Maßnahmen am 740-Meter- Netz schon begonnen, und wann rechnet die Bundesregierung mit dem Abschluss aller notwendigen Planfeststellungsverfahren? Die Planungen zu den Maßnahmen am 740-Meter-Netz haben begonnen. Die Art der durchzuführenden Planrechtsverfahren hängt vom Charakter der jeweiligen Infrastrukturmaßnahme und den damit verbundenen Betroffenheiten ab. Dies kann erst am Ende der Vorplanung spezifiziert werden. 4. Bis wann sollen nach Vorstellung der Bundesregierung die Maßnahmen zum 740-Meter-Netz auch baulich umgesetzt sein? Die bauliche Umsetzung der Maßnahmen soll 2019 starten. Die derzeitige Realisierungsperspektive für alle Maßnahmen zum 740-Meter-Netz reicht bis Mitte der 2020er-Jahre in Abhängigkeit von der Planungskomplexität. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3472 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Ist die automatisierte und digitalisierte Zugbildungsanlage am Rangierbahnhof München-Nord, dessen Pilot bereits im Jahr 2017 schrittweise umgesetzt werden sollte, nach Kenntnis der Bundesregierung in Betrieb? Seit wann? Und wenn nein, was sind die Gründe? Der Pilotbetrieb ist nach Angaben der DB AG nach grundlegenden Forschungsund Entwicklungsarbeiten ab Ende 2020 geplant, für einzelne Komponenten ggf. auch früher. 6. Gibt es seitens der Bundesregierung bereits erste Erkenntnisse aus dem Betrieb der Zugbildungsanlage? Und wenn ja, welche? Mit dem Aufbau und Test eines Demonstrators in München Nord konnte 2017 nachgewiesen werden, dass die vollautomatische Abdrücklokomotive realisierbar ist. Die weitere Entwicklung bis zur Serienreife wird voraussichtlich bis 2021 dauern. 7. Wann wird die Bundesregierung das Bundesprogramm „Zukunft Schienengüterverkehr “ vorstellen? Das Bundesprogramm „Zukunft Schienengüterverkehr“ soll noch in diesem Jahr vorgestellt werden. 8. Welche Projekte sollen im Rahmen des Bundesprogramms gefördert werden ? 9. Wie wird die Förderung für die verschiedenen Projekte konkret ausgestaltet sein? Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Es ist noch keine Entscheidung darüber gefallen, welche Projekte gefördert werden sollen und wie diese Förderung ausgestaltet werden wird. 10. Mit welchem Volumen plant die Bundesregierung das Bundesprogramm auszustatten? Das Bundesprogramm „Zukunft Schienengüterverkehr“ soll in dieser Legislaturperiode mit insgesamt 500 Mio. Euro ausgestattet werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333