Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 16. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3473 19. Wahlperiode 19.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andreas Mrosek, Dr. Dirk Spaniel, Martin Reichardt und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/3265 – Kostensteigerung um circa 50 Millionen Euro bei der Autobahn A 14 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Magdeburger „Volksstimme“ berichtet auf ihrer Titelseite vom 25. Juni 2018 über einen Anstieg der Baukosten um ca. 30 Prozent beim Bau der A14. Ursprünglich waren für den 23 km langen Abschnitt zwischen Colbitz und Lüderitz 148 Mio. Euro geplant, neuer Ansatz sind 197 Mio. Euro. Eigentlich sollte die Autobahn nach Angaben des Projektleiters schon fertig sein, doch dann klagte der Umweltverband Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e. V. Aufgrund von Planungsmängeln kam es dann zu einem gerichtlichen Vergleich zwischen dem BUND und der Landesregierung Sachsen- Anhalt. Das Landesverkehrsministerium listet die Ursachen auf: Gestiegene Baupreise, höhere Ausgaben bei Grundstückskäufen, höhere Umweltauflagen. Im gerichtlichen Vergleich zwischen der Landesregierung und dem BUND wurden 3 Mio. Euro an den BUND gezahlt, um diesen von einer weiteren Klage abzubringen, so die Magdeburger „Volksstimme“. Die Gesamtkosten der A14 waren mit ca. 1,3 Mrd. Euro geplant. Dieser Kostenrahmen ist nicht mehr zu halten laut Magdeburger „Volksstimme“. 1. Hat die Bundesregierung Kenntnis über weitere Fälle, in denen der Umweltverband BUND wegen Zahlungen aufgrund von gerichtlichen Vergleichen von weiteren Klagen abgesehen hat? Der BUND e. V. erhält keine Bundesmittel. 2. Wer klagt nach Kenntnis der Bundesregierung im Bundesland Brandenburg gegen den Autobahnabschnitt Wittenberge, und warum? Der Umweltverband BUND e. V. klagt gegen den am 15. Dezember 2017 erlassenen Planfeststellungsbeschluss des A-14 Abschnittes LGr. ST/BB bis Wittenberge . Aus seiner Sicht bestehen u. a. erhebliche Beeinträchtigungen von Vogelschutz - und FFH-Gebieten durch den Autobahnneubau. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3473 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Wie schätzt die Bundesregierung die nunmehr entstehenden Gesamtkosten für den Bau der A14 ein? Die Gesamtkosten für den Bau der A 14 belaufen sich auf derzeit rd. 1,5 Mrd. Euro. 4. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten in Summe, die bisher beim Bau der A14 aufgrund von gerichtlichen Umweltauflagen entstanden sind? Naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen sind integrierter Teil des Planfeststellungsbeschlusses im Ergebnis der Baurechtsverfahren und ggf. ihrer gerichtlichen Überprüfung. Insofern können Kosten für einzelne Kompensationsmaßnahmen nicht einer gerichtlichen Auflage zugeschrieben werden. 5. Welche weiteren Umweltauflagen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Planung der noch nicht fertiggestellten Gesamtstrecke? Eventuelle Anpassungen werden nach Abschluss der einzelnen Planfeststellungsverfahren bzw. -beschlüsse zu beurteilen sein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333