Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 17. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3474 19. Wahlperiode 19.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Komning und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/3349 – Entwicklungsstand des Neu- und Ausbaus der B 96 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Aus- und Neubau der B 96 in den Bundesländern Brandenburg und Mecklenburg -Vorpommern ist seit Jahrzehnten geplant und wurde bereits in mehrere Bundesverkehrswegepläne aufgenommen, so auch in den aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2030. Fertiggestellt wurden bislang lediglich die Ortsumgehungen Oranienburg und Neustrelitz in Brandenburg. Die Vorhaben in Mecklenburg -Vorpommern hingegen hinken hinterher. Allein das Vorhaben der Ortsumgehung Neubrandenburg befindet sich im Bau, hier bislang allerdings auch nur der erste Bauabschnitt. Die Realisierung des so wichtigen anvisierten Gesamtprojekts B96_B104_B197-G20-MV hat noch nicht begonnen, sondern befindet sich derzeit in der Planung. Dieses Gesamtprojekt beinhaltet in drei Teilen Neu- und Ausbauten auf der Strecke von Weisdin bis Warlin. Auf der letzten Sitzung des Entwicklungsbeirates B 96 in Neubrandenburg am 28. Mai 2018 wurde berichtet, dass der Bund die vorgestellte Linienführung der Straßenvorhaben genehmigt hat und die weitere Planung dieser Vorhaben sowie deren Durchführung nunmehr dem Land Mecklenburg-Vorpommern obliegt. 1. Wann wurden seitens des Bundes die endgültigen Genehmigungen der Linienführung der einzelnen Teilvorhaben a) B96_B104_B197-G20-MV-T1-MV b) B96_B104_B197-G20-MV-T2-MV c) B96_B104_B197-G20-MV-T3-MV erteilt? Die Abstimmung der Linienführung für die drei Teilvorhaben ist bisher nicht erfolgt . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3474 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Mittels welcher Berechnungsverfahren wurde der Bedarf für den Ausbauumfang des Gesamtvorhabens B96_B104_B197-G20-MV ermittelt? Welche Faktoren wurden hierfür in welcher Weise in die Berechnung eingestellt ? Im Rahmen der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 wurden alle vorgeschlagenen Projekte bundeseinheitlich gesamtwirtschaftlich bewertet . Die seitens des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung gestellten Daten zum Projekt B 96, Weisdin – Warlin fanden Eingang in das Bewertungsverfahren zum BVWP 2030. Im „Methodenhandbuch zum Bundesverkehrswegeplan 2030“ (FE-Projekt-Nr.: 97.358/2015) können zudem die methodischen Grundlagen der dem BVWP 2030 zugrunde liegenden Bewertungskomponenten im Detail entnommen werden. 3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den anvisierten Zeitraum der Durchführungsplanung und Fertigstellung der einzelnen Teilvorhaben des Gesamtvorhabens B96_B104_B197-G20-MV? 4. Ist der Bundesregierung ein – laut Aussage des Vertreters des Verkehrsministeriums Mecklenburg-Vorpommern (auf der Sitzung des Entwicklungsbeirates am 28. Mai 2018) – behördenintern existierender Zeitplan zur Realisierung des Vorhabens B96_B104_B197-G20-MV bekannt, und welchen Inhalt hat dieser Zeitplan? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Nach Kenntnis der Bundesregierung hat das Land Mecklenburg-Vorpommern sowohl für den Ausbau der B 96 zwischen Neubrandenburg und Neustrelitz als auch die Ortsumgehung Warlin Projektzeitpläne erstellt. In diesen sind für die jeweiligen Planungsphasen und Abstimmungsprozesse theoretische Bearbeitungszeiträume abgeschätzt, die auf Erfahrungswerten beruhen und einen ungestörten Ablauf voraussetzen. Aufgrund der mehrjährigen Planungsdauer und der individuellen Anforderungen jeder größeren und somit komplexen Straßenbaumaßnahme ist eine Prognose der Dauer von einzelnen Planungsphasen bis zur Verkehrsfreigabe nicht verlässlich möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333