Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 18. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3485 19. Wahlperiode 19.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Annalena Baerbock, Oliver Krischer, Lisa Badum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/3085 – Arbeit der Kohlekommission V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 6. Juni 2018 hat das Bundeskabinett nach mehrmaligem Verschieben das Mandat für die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ (Kohlekommission) verabschiedet. Nach Auffassung der Fragesteller ist das Mandat der Kohlekommission nicht ausreichend. Die klimapolitisch entscheidende Frage der raschen Abschaltung von Kohlekraftwerkskapazitäten vor 2020 wird ausgeklammert. Ebenso fehlt ein vertrauensbildendes Moratorium für den Bau neuer Kohlekraftwerke und die Erschließung neuer Tagebaue und ein klares Bekenntnis für einen verlässlichen und geordneten Strukturwandel gegenüber den Betroffenen vor Ort. 1. Wie häufig und in welchem Zyklus werden die Kohlekommission und die einzelnen Facharbeitsgruppen nach Vorstellung der Bundesregierung tagen, und wann wird voraussichtlich die letzte Sitzung der Kohlekommission stattfinden ? Die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ entscheidet eigenständig über ihre Arbeitsplanung. In ihrer konstituierenden Sitzung am 26. Juni 2018 hat sie festgelegt, dass zwei Arbeitsgruppen eingesetzt werden. Die Arbeitsgruppe „Wirtschaftliche Entwicklung und Arbeitsplätze in den Regionen“ wird durch die Vorsitzenden Matthias Platzeck und Stanislaw Tillich geleitet. Die Arbeitsgruppe „Energiewirtschaft und Klimaziele“ wird von den Vorsitzenden Ronald Pofalla und Barbara Praetorius verantwortet. Das Plenum sowie die Arbeitsgruppen sollen jeweils einmal im Monat tagen. Die beiden Arbeitsgruppen dienen der Vorbereitung des Plenums und stehen allen Mitgliedern offen, ein Ausschlussverhältnis zwischen den Arbeitsgruppen besteht nicht. Die Arbeitsgruppen sollen zusätzlich zum Plenum und nicht zeitgleich tagen . Darüber hinaus verweist die Bundesregierung auf den Einsetzungsbeschluss der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“. Danach ist vorgesehen , dass die Kommission ihre Empfehlungen für Maßnahmen zur sozialen und Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3485 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode strukturpolitischen Entwicklung der Braunkohleregionen sowie zu ihrer finanziellen Absicherung Ende Oktober 2018 vorlegt. Die Empfehlungen für Maßnahmen zum Beitrag der Energiewirtschaft, um die Lücke zur Erreichung des 40-Prozent -Reduktionsziels bis 2020 so weit wie möglich zu verringern, soll die Kommission rechtzeitig vor der 24. UN-Klimakonferenz, die vom 3. bis 14. Dezember stattfindet, vorlegen. Der Abschlussbericht der Kommission soll der Bundesregierung Ende 2018 übergeben werden. 2. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass sich die Ergebnisse der Kohlekommission über 2018 hinaus verzögern, und wenn nein, wie lange (bitte begründen)? Die Bundesregierung verweist auf die Antwort zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache19/1676. Der Bundesregierung sind weiterhin keine Gründe für eine mögliche Verzögerung der Kommissionsarbeit bekannt. 3. Wie viele Stellen und mit welcher Besoldung (bitte einzeln aufschlüsseln) wird die Geschäftsstelle im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eingerichtet? Derzeit arbeiten sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im höheren Dienst und eine Mitarbeiterin im mittleren Dienst ganz oder teilweise in der Geschäftsstelle. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stammen aus unterschiedlichen Bundesministerien bzw. wurden von den Ländern entsandt. 4. Aus welchen Gründen finden die Sitzungen der Kohlekommission grundsätzlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt? Die Kommission entscheidet eigenständig über ihre Arbeitsweise. 5. Welche Arbeitsgruppen wird es innerhalb der Kohlekommission geben, wer sitzt diesen vor, und wer nimmt an diesen teil? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 6. Werden diese Arbeitsgruppen parallel oder zeitlich versetzt tagen (bitte unter Angabe der geplanten Zeitfenster im Laufe der kommenden Monate beantworten )? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 7. In welchen zeitlichen Abständen und mit welchen Teilnehmerinnen und Teilnehmern soll „ein regelmäßiger Austausch zwischen den Ministerpräsidenten der betroffenen Länder mit den Bundesministern der Steuerungsgruppe “ (s. Mandat der Kohlekommission) stattfinden? Im Einsetzungsbeschluss der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung “ ist vorgesehen, dass begleitend zum Fortgang der Beratungen der Kommission WSB ein regelmäßiger Austausch zwischen den Ministerpräsidenten der Länder Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt mit den Bundesministern der Steuerungsgruppe stattfindet. Dieser Austausch findet nach Wunsch und Bedarf der beteiligten Ministerpräsidenten und Bundesminister statt; er folgt keinem festen Zeitrhythmus. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3485 8. Aus welchen Gründen steht im Mandat keine Spezifizierung für die Abschaltung von Kohlekraftwerkskapazitäten vor 2020, die zum Schließen der Klimaschutzlücke 2020 und Einhaltung der Pariser Klimaschutzziele eigentlich notwendig wäre? Das Mandat der Kommission sieht vor, dass sie Maßnahmen zum Beitrag der Energiewirtschaft erarbeiten soll, um die Lücke zur Erreichung des 40-Prozent- Reduktionsziels 2020 so weit wie möglich zu reduzieren. Dieses Mandat ist nicht näher spezifiziert worden, um der Arbeit der Kommission nicht vorzugreifen. 9. Welche zusätzlichen Vorschläge zu Reduktionsmaßnahmen im Bereich der Kohleverstromung werden die Vertreter der Bundesregierung in die Kommissionsarbeit einbringen, vor dem Hintergrund, dass die Erreichung der Klimaziele 2020 laut der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Svenja Schulze „noch deutlicher […] als bislang gedacht “ verfehlt werden (vgl. www.tagesschau.de/inland/klimaziele-schulze- 101.html, 18. Juni 2018)? Die Erarbeitung von Vorschlägen für das Jahr 2020 ist Aufgabe der Kommission, in der die Bundesregierung kein Mitglied ist; es wird hierzu auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 10. Wird sich die Bundesregierung während der Arbeit der Kohlekommission für ein Moratorium für neue Kraftwerke, Inbetriebnahmen sowie neue Tagebauplanungen und -erweiterungen stark machen, und falls ja, wie? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/2686 verwiesen. Die in der Antwort genannte Zuständigkeitsverteilung gilt auch hinsichtlich eines Moratoriums für neue Kohlekraftwerke und deren Inbetriebnahme. 11. Mit welcher Begründung hat die Bundesregierung lediglich Vertreterinnen und Vertreter der Koalitionsfraktionen und nicht auch der Oppositionsfraktionen in die Kohlekommission aufgenommen? Die Bundesregierung hat die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung “ als eine unabhängige Expertenkommission eingesetzt. Durch die heterogene Zusammensetzung der Kommission wird ein breites Meinungsspektrum abgebildet: von Umwelt- und Wirtschaftsverbänden, über Gewerkschaften, Zivilgesellschaft und Wissenschaft. Die drei Mitglieder des Deutschen Bundestages, die den Koalitionsfraktionen angehören, wurden als Personen mit Rede-, aber ohne Stimmrecht in der Kommission benannt. Die Vertreter der Koalitionsfraktionen können daher nicht über die Empfehlungen und Berichte der Kommission abstimmen. 12. Welche Personen werden im Staatssekretärsausschuss der Kohlekommission teilnehmen (bitte nach Namen und Bundesministerien aufschlüsseln)? Mitglieder des Staatssekretärsausschusses der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ sind folgende Personen: StS Dr. Ulrich Nußbaum, BMWi StS Jochen Flasbarth, BMU StS Dr. Markus Kerber, BMI StS‘in Leonie Gebers, BMAS Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3485 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode StS Wolfgang Schmidt, BMF PSt Michael Stübgen, BMEL StS Guido Beermann, BMVI StS Dr. Georg Schütte, BMBF Leiter der Abteilungen 3 und 4, Bundeskanzleramt. 13. Welche Vertreterinnen und Vertreter der Bundesministerien der Steuerungsgruppe Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und Bundesministerium für Arbeit und Soziales, des Bundeskanzleramtes sowie der Bundesländer Brandenburg, Niedersachsen , Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt werden an den Sitzungen der Kommission teilnehmen? Die Länder entscheiden eigenständig, welche Teilnehmer sie zu den Kommissionssitzungen entsenden. Die Ministerien der Steuerungsgruppe sowie das Bundeskanzleramt stellen eine angemessene Teilnahme an den Sitzungen auf Leitungs - und Fachebene sicher. 14. Werden die Sitzungen bzw. die der Facharbeitsgruppen öffentlich sein, werden Zwischenberichte, von der Kommission in Auftrag gegebene Studien etc. öffentlich sein (bitte begründen)? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 4 verwiesen. Gemäß des Einsetzungsbeschlusses und der Geschäftsordnung der Kommission wird die Bundesregierung die Berichte der Kommission (d. h. die Empfehlungen im Sinne von Frage 1 und den Abschlussbericht sowie die über die Kommission in Auftrag gegebenen Gutachten veröffentlichen. 15. Werden die Ergebnisse in ein Klimaschutzgesetz fließen, und wann soll dieses in den Deutschen Bundestag eingebracht werden? Die Bundesregierung wird den Entwurf für ein Gesetz vorlegen, das die Einhaltung der Klimaschutzziele 2030 gewährleistet, mit dem Ziel, dass dieses noch 2019 beschlossen werden kann. Die Ergebnisse der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ werden hierbei berücksichtigt. 16. Wann wird das Gutachten zur Prüfung der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der vorzeitigen Abschaltung von Kohlekraftwerken im Auftrag des Bundesumweltministeriums veröffentlicht, und wie lautete der konkrete Auftragsinhalt ? Gegenstand des Gutachtens sind Rechtsfragen, die sich aus der etwaigen vorzeitigen Stilllegung von Kohlekraftwerken oder Kraftwerksblöcken oder aus einer Produktionsbegrenzung für Kohlekraftwerke ergeben. Die Gutachter haben einen ersten Entwurf für Teile des Gutachtens (Prüfung abstrakter Rechtsfragen) vorgelegt ; er soll nach Prüfung und Abnahme veröffentlicht werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333