Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 18. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3487 19. Wahlperiode 20.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/3223 – Fahndungen mithilfe des Schengener Informationssystems V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Jahr 2017 waren mehr als 76 Millionen Personen und Sachen in der größten europäischen Polizeidatenbank zur Fahndung ausgeschrieben. Das geht aus dem Jahresbericht zum Schengener Informationssystem (SIS II) hervor, den die Europäische Agentur für das Management von IT-Großsystemen (eu-LISA) jetzt veröffentlicht hat (Ratsdokument 8279/18). Vor fünf Jahren waren noch 45 Millionen Menschen im SIS II gespeichert (Ratsdokument 7389/13). Am SIS II nehmen alle 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union teil, außerdem Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz. Die Datenbank wird zwar von eu-LISA verwaltet, liegt aber physisch in Straßburg. Der Zugriff erfolgt über nationale Zentralstellen. Die meisten Einträge im SIS II (20 Millionen ) kamen aus Italien, gefolgt von Frankreich (11 Millionen) und Deutschland (über 10 Millionen). Gegenüber der Sachfahndung sind verhältnismäßig wenige Personen im SIS II gespeichert. Über die Hälfte der fast 900 000 Personenausschreibungen (501 996) erfolgten nach Artikel 24 des SIS-II-Ratsbeschlusses, wonach der Aufenthalt oder die Einreise in die EU verwehrt wird. An zweiter Stelle der Ausschreibungen von Personen (129 983) stehen verdeckte und gezielte Kontrollen nach Artikel 36, mit denen Personen und Sachen heimlich in der EU verfolgt werden können (Bundestagsdrucksache 19/1261). Bei einer Verkehrskontrolle oder einem Grenzübertritt erfährt eine ausschreibende Behörde beispielsweise, wo und mit wem die Person angetroffen wurde und wohin diese gereist sind. Die Speicherung kann durch Polizei oder Geheimdienste erfolgen, die Zahl der Betroffenen steigt jedes Jahr beträchtlich. Die Schengen-Staaten nutzen den Artikel 36 in sehr unterschiedlichem Ausmaß. Am 1. Dezember 2015 kamen 44,34 Prozent aller Ausschreibungen aus Frankreich , 14,6 Prozent aus Großbritannien, 12,01 Prozent aus Spanien, 10,09 Prozent aus Italien und 4,63 Prozent von deutschen Behörden. Der aktuelle Jahresbericht von eu-LISA zeigt, dass die Methode zumindest quantitativ sehr wirksam ist: Die verdeckten Fahndungen erzielten ein Drittel aller Treffer. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3487 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung beantwortet die im Rahmen des parlamentarischen Fragerechts angefragten Sachverhalte gegenüber dem Deutschen Bundestag grundsätzlich transparent und vollständig, um dem verfassungsrechtlich verbrieften Aufklärungs - und Informationsanspruch des Deutschen Bundestages zu entsprechen. Soweit Anfragen Umstände betreffen, die aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind, hat die Bundesregierung aber zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann (BVerfGE 124, Seite 161, 189). Ergibt die im Einzelfall vorzunehmende Abwägung, dass lediglich die Veröffentlichung einer geheimhaltungsbedürftigen Information ausgeschlossen ist, wird die Antwort unter Beachtung der Schutzbedürftigkeit der Information und des daraus resultierenden Geheimhaltungsgrades eingestuft. Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung der Fragen 19, 19a und 19b in offener Form nicht erfolgen kann. Die in dieser Frage erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und Methodik der von den Evaluierungsteams durchgeführten Ortsbesichtigungen und Schlussfolgerungen stehen . Die Antworten auf die Kleine Anfrage entstammen dem Evaluierungsbericht der Schengen-Evaluierung des Vereinigten Königreichs für den Bereich SIS/ SIRENE aus dem November 2017. Basierend auf den festgestellten Erkenntnissen wurde der Bericht gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 des Rates zur Einführung eines Evaluierungs- und Überwachungsmechanismus für die Überprüfung der Anwendung des Schengen-Besitzstands und zur Aufhebung des Beschlusses des Exekutivausschusses vom 16. September 1998 bezüglich der Errichtung des Ständigen Ausschusses Schengener Durchführungsübereinkommen erstellt. Gemäß Artikel 17 dieser Verordnung sind die im Anschluss an Ortsbesichtigungen verfassten Evaluierungsberichte gemäß den geltenden Geheimschutzvorschriften als EU RESTRICTED/RESTREINT UE eingestuft. Daher ist der Antwort zu den Fragen 19, 19a und 19b gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ als Äquivalent zu „EU RESTRIC- TED/RESTREINT UE“ eingestuft und wird als nicht zur Veröffentlichung in einer Bundestagsdrucksache bestimmte Anlage übermittelt.* * Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort zu den Fragen 19, 19a und 19b als „VS – Nur für den Dienstgebrauch “ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundetages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3487 1. Entlang welcher Linien wurde der Vorschlag der bulgarischen Ratspräsidentschaft weiter diskutiert, wonach „Metadaten aus SIS-II-Treffern oder SIRENE-Formularen“, anhand derer sich „Bewegungen von Personen feststellen lassen, die dem Phänomen sogenannter ‚Ausländischer Kämpfer‘ bzw. ‚rückkehrende Ausländische Kämpfer‘ zuzurechnen sind“, ausgewertet werden sollen (Bundestagsdrucksachen 19/1621, Antwort zu Frage 14 und 19/1261, Antwort zu Frage 6)? a) Um welche „Metadaten“ handelt es sich dabei konkret? b) Wie sollen „terroristische Personen oder solche, die terrorismusbezogenen Aktivitäten zuzurechnen sind“, hierfür definiert werden? Das in der Frage 6 der Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/1261 vom 19. März 2018 genannte Ratsdokument 5362/1/18 diente als Sitzungsdokument für die Sitzung des „Standing Committee on operational cooperation on internal security“ (COSI) am 21. Februar 2018. Ziel der Sitzung war es, Möglichkeiten zu eruieren, die Reisebewegungen sogenannter Ausländischer Kämpfer sowie die Weiterleitung von Informationen aus den Treffermeldungen strukturiert den Schengen-Staaten zur Verfügung zu stellen. In der Sitzung begrüßten die Mitgliedstaaten eine Verbesserung des Informationsaustauschs zur Bekämpfung des Phänomens „Ausländische Kämpfer“ im Grundsatz, wiesen jedoch mehrheitlich auf die Gefahr einer „drohenden Informationsflut “ für SIRENE-Büros hin und plädierten daher für Maßnahmen, die einen Mehrwert bedeuten und ein richtiges Verhältnis von Aufwand und Nutzen darstellen . 2. Was ist der Bundesregierung über den aktuellen Zeitplan zur Umsetzung der Ausschreibung unbekannter Personen mittels ihrer Fingerabdrücke im Rahmen einer „Technologie zur Identifizierung von Personen anhand der Fingerabdruck -Daten“ (AFIS) bekannt (Bundestagsdrucksache 19/1621, Antwort zu Frage 12)? Für die Umsetzung der Fahndungskategorie „Ausschreibung unbekannter Personen “ sind zunächst die rechtlichen Grundlagen zu schaffen. Nach Kenntnis der Bundesregierung ist der Erlass der drei neuen Verordnungen zum Schengener Informationssystem für Oktober 2018 vorgesehen. Im Anschluss beginnen die Maßnahmen zur technischen Umsetzung. a) Welche Schengen-Mitgliedstaaten machen nach Kenntnis der Bundesregierung in der derzeit „ausgerollten ersten Stufe“ aktiv von der Möglichkeit Gebrauch, Personen auf Basis ihrer Fingerabdrücke im SIS II zu identifizieren (Bundestagsdrucksache 19/1261, Antwort zu Frage 13)? Nach Kenntnis der Bundesregierung nutzen neben Deutschland folgende Mitgliedstaaten bereits aktiv die Möglichkeit, Personen auf Basis ihrer Fingerabdrücke im SIS II zu identifizieren: Niederlande. Lettland, Malta, Slowenien, Portugal . Darüber hinaus haben Ungarn, Österreich, Schweiz, Liechtenstein und Polen die sogenannten Integrationstests erfolgreich abgeschlossen, so dass eine aktive Nutzung zeitnah zu erwarten ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3487 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Wann soll die nächste Stufe des AFIS „ausgerollt“ werden, und welche Schengen-Mitgliedstaaten wollen daran teilnehmen? Die Implementierung und Wirkbetriebsaufnahme weiterer Ausbaustufen sind abhängig von den Ergebnissen der nun „ausgerollten“ ersten Phase sowie den Entwicklungen der künftigen rechtlichen Rahmenbedingungen. Voraussichtlich werden durch die künftigen rechtlichen Rahmenbedingungen alle Schengen-Staaten in Zukunft verpflichtet sein, Fingerabdruckrecherchen im SIS- AFIS durchführen zu können. c) Wann sollen die Spezifikationen für eine Weiterentwicklung des SIS-II- AFIS und die „Implementierung neuer Anforderungen in weiteren Ausbaustufen “ festgelegt werden, bzw. welche Berichte oder Studien werden hierfür abgewartet? Die Prüfung der Anforderungen an weitere Ausbaustufen des SIS II-AFIS sollen durch die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht (eu-LISA) zeitnah erstellt und vorgelegt werden. Nähere Planungsschritte sind der Bundesregierung bislang noch nicht bekannt. d) Wann könnte aus Sicht der Bundesregierung nach gegenwärtigem Stand die Gesichtserkennung im AFIS technisch umgesetzt werden, auch wenn dies zuvor eine Änderung der SIS-II-Ratsverordnung erfordert? Die Umsetzung oder Implementierung einer Gesichtserkennung in einem AFIS (Automatisierten Fingerabdruck Identifizierungssystem) ist derzeit nicht vorgesehen . Die Nutzung von Lichtbildern im Kontext SIS richtet sich nach Artikel 22 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1987/2006 bzw. des Beschlusses 2007/533/JI (SIS II-Ratsbeschluss). 3. Wie viele Fingerabdrücke sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit im AFIS gespeichert? Im zentralen SIS II-AFIS sind derzeit ca. 135 000 Fingerabdruckdaten gespeichert . a) Welche minimalen, maximalen und durchschnittlichen Reaktionszeiten sind der Bundesregierung für Abfragen bekannt? Rechercheanfragen mittels Fingerabdrücken von Deutschland im SIS II-AFIS werden in der Regel innerhalb kürzester Zeit (<1 min) beantwortet. Detaillierte statistische Auswertungen zu minimalen und maximalen Antwortzeiten liegen der Bundesregierung nicht vor. b) Wie viele Treffer wurden bei wie vielen Abfragen erzielt? Im Zeitraum vom 6. März 2018 bis 30. Juni 2018 wurden seitens Deutschlands 67 191 Abfragen im SIS II-AFIS durchgeführt. Dabei konnten 570 Treffer mit ausländischen Schengen-Ausschreibungen erzielt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3487 4. Welche Soft‐ und Hardware welcher Hersteller wird nach Kenntnis der Bundesregierung für das AFIS im SIS II, im Eurodac, im VIS, bei Europol bzw. der deutschen nationalen Kopie bzw. Schnittstelle der beschriebenen Systeme genutzt? Hersteller der AFIS Systeme des SIS II und des VIS ist die Firma IDEMIA. Das EURODAC AFIS stammt von der Firma Gemalto (ehemals Cogent). Die in den genannten Systemen eingesetzte Hardware sind der Bundesregierung nicht bekannt . a) Wie viele Fingerabdruckblätter bzw. Handballen sind in den AFIS des SIS II, des Eurodac, des VIS und bei Europol gespeichert? Zur Anzahl der Fingerabdruckblätter im SIS II-AFIS wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Die Anzahl der Fingerabdruckblätter im EURODAC beträgt ca. 5,2 Mio. (Stand 31. Mai 2018) und im VIS ca. 44,8 Mio. (Stand 1. Januar 2018). In den genannten AFIS-Systemen sind keine Handflächenabdrücke gespeichert. b) Welches Format wird dabei jeweils für die Speicherung von eingescannten Fingerabdruckbildern und die Fingerabdruck-Templates genutzt? Die Anlieferung und Speicherung der Fingerabdruckblätter in die o. g. Systeme erfolgt digital. Dabei bestimmen die jeweiligen Schnittstellendokumente das Format und die Ausgestaltung der NIST-Datei (NIST = „National Institute of Standards and Technology“, eine Stelle die zum amerikanischen Wirtschaftsministerium gehört. NIST entwickelt und fördert Messstandards. Der NIST-Standard für Fingerabdrücke erlaubt den einheitlichen Austausch von Fingerabdruckdaten). Die Speicherung der sog. „Templates“ erfolgt im proprietären Standard des jeweiligen Herstellers. c) Nach welcher Maßgabe wäre es möglich, die AFIS-Systeme des Eurodac, des VIS und des SIS II künftig als Basis für den Ausbau europäischer Datenbanken zu nutzen, etwa für ein „Gemeinsames System zum Abgleich biometrischer Daten“, einen „Gemeinsamen Speicher für Identitätsdaten“ und einen „Mehrfachidentitätendetektor“ mit Personendaten und Fingerabdrücken , die von der Europäischen Kommission eingerichtet werden sollen, bzw. welche Planungen bestehen für die Weiterverwendung der bestehenden AFIS-Systeme in einer „Interoperabilitätslösung“ (COM/ 2017/0793 final)? Gegenstand der Verordnungsentwürfe der EU-Kommission zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (Ratsdokumente 15119/17 und 15729/17) ist u. a. die Errichtung eines „gemeinsamen Dienstes für den Abgleich biometrischer Daten“, eines „gemeinsamen Speichers für Identitätsdaten“ und eines „Detektors für Mehrfachidentitäten“. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3487 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Welche Fälle von Identitätsdiebstahl und Terrorismus wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland dank des Austausches bzw. der Nutzung biometrischer Daten im SIS II, EURODAC, Visa Information System (VIS) aufgedeckt? Der Bundesregierung liegen lediglich quantitative Angaben zum automatisierten Austausch von Fingerabdruckdaten mit den jeweiligen europäischen Datenbanken vor. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Trefferfeststellungen, sowie personen- bzw. sachverhaltsbezogene Inhalte sind hier nicht bekannt. 6. Welche Zahlen zu Personenausschreibungen zum Zwecke der verdeckten oder gezielten Kontrolle nach Artikel 36 des SIS-II-Ratsbeschluss sind der Bundesregierung für das erste Halbjahr 2018 bekannt? a) Wie viele Personen waren nach Artikel 36 Absatz 2 SIS-II-Ratsbeschluss ausgeschrieben (bitte die Zahlen für deutsche Behörden getrennt ausweisen)? Stichtag Artikel 36 Absatz 2 SIS II-Ratsbeschluss 01.01.2018 SIS gesamt: 118.174 Deutschland: 2.703 01.07.2018 SIS gesamt: 131.735 Deutschland: 2.669 b) Wie viele Personen waren nach Artikel 36 Absatz 2 SIS-II-Ratsbeschluss zur unverzüglichen Meldung ausgeschrieben (bitte die Zahlen für deutsche Behörden getrennt ausweisen)? Stichtag Artikel 36 Absatz 2 SIS II-Ratsbeschluss 01.01.2018 SIS gesamt: 753 Deutschland: 377 01.07.2018 SIS gesamt: 829 Deutschland: 413 c) Wie viele Personen waren in nach Artikel 36 Absatz 3 SIS-II-Ratsbeschluss ausgeschrieben (bitte die Zahlen für deutsche Behörden getrennt ausweisen)? Stichtag Artikel 36 Absatz 3 SIS II-Ratsbeschluss 01.01.2018 SIS gesamt: 11.238 Deutschland: 1.652 01.07.2018 SIS gesamt: 13.007 Deutschland: 1.599 d) Wie viele Personen waren nach Artikel 36 Absatz 3 SIS-II-Ratsbeschluss zur unverzüglichen Meldung ausgeschrieben (bitte die Zahlen für deutsche Behörden getrennt ausweisen)? Stichtag Artikel 36 Absatz 3 SIS II-Ratsbeschluss 01.01.2018 SIS gesamt: 5.856 Deutschland: 399 01.07.2018 SIS gesamt: 6.015 Deutschland: 399 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/3487 7. Inwiefern lassen sich die Gesamtausschreibungszahlen aller Mitgliedstaaten zu Personen nach Artikel 36 SIS-II-Ratsbeschluss zur „verdeckten Kontrolle “ oder zur „gezielten Kontrolle“ für die Jahre 2013, 2014, 2015, 2016, 2017 und erstes Halbjahr 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung getrennt ausweisen (sofern möglich, bitte mit Stichtag 31. Dezember und nach Absatz 2 und Absatz 3 getrennt darstellen)? Stichtag Artikel 36 Absatz 2 SIS II- Ratsbeschluss (SIS gesamt) Artikel 36 Absatz 3 SIS II- Ratsbeschluss (SIS gesamt) 01.01.2014 40.004 1.046 01.01.2015 44.493 1.854 01.01.2016 61.575 7.945 01.01.2017 86.373 9.735 01.01.2018 118.174 11.238 01.07.2018 131.735 13.007 Da das Schengener Informationssystem der 2. Generation (SIS II) zum 9. April 2013 den Wirkbetrieb aufnahm, können die gewünschten Stichtagszahlen erst ab dem 1. Januar 2014 zur Verfügung gestellt werden. 8. Wie viele Personen haben Bundesbehörden nach Artikel 36 SIS-II-Ratsbeschluss in den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016, 2017 und erstes Halbjahr 2018 jeweils zur „verdeckten Kontrolle“ oder zur „gezielten Kontrolle“ ausgeschrieben (bitte ebenfalls mit Stichtag 31. Dezember und nach Absatz 2 und Absatz 3 getrennt darstellen)? Stichtag Artikel 36 Absatz 2 SIS II- Ratsbeschluss Artikel 36 Absatz 3 SIS II- Ratsbeschluss 01.01.2014 27 520 01.01.2015 33 990 01.01.2016 46 1.591 01.01.2017 57 2.145 01.01.2018 53 2.137 01.07.2018 51 2.146 Da das Schengener Informationssystem der 2. Generation (SIS II) zum 9. April 2013 den Wirkbetrieb aufnahm, können die gewünschten Stichtagszahlen erst ab dem 1. Januar 2014 zur Verfügung gestellt werden. 9. Wie hat sich die Anzahl der Sachausschreibungen zum Zwecke der verdeckten oder gezielten Kontrolle nach Artikel 36 SIS-II-Ratsbeschluss im 1. Halbjahr 2018 entwickelt? Stichtag Artikel 36 SIS II-Ratsbeschluss 01.01.2018 45.743 01.07.2018 44.903 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3487 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Liegen der Bundesregierung aktuelle Zahlen vor, aus denen hervorgeht, welche Schengen-Staaten Ausschreibungen nach Artikel 36 SIS-II-Ratsbeschluss in welchem unterschiedlichen Ausmaß nutzen (bitte wie auf Bundestagsdrucksache 19/1261, Antwort zu Frage 4 darstellen und nach Artikel 36 Absatz 2 und Absatz 3 SIS-II-Ratsbeschluss sowie der Kategorie „unverzügliche Meldung“ ausweisen)? Staat (Stand 01.07.2018) Artikel 36 Absatz 2 SIS II-Ratsbeschluss davon mit Zusatz „unverzüglich SIRENE- Büro kontaktieren“ Artikel 36 Absatz 3 SIS II- Ratsbeschluss davon mit Zusatz „unverzüglich SIRENE- Büro kontaktieren“ Österreich 706 1 235 2 Belgien 1.892 224 134 0 Island 13 7 0 0 Deutschland 2.669 413 1.599 399 Spanien 13.182 4 207 30 Frankreich 83.150 0 3.337 1.230 Griechenland 0 0 48 42 Italien 3.428 0 3.938 3.101 Dänemark 383 1 153 132 Luxemburg 11 0 24 2 Niederlande 799 54 499 330 Norwegen 43 24 37 20 Portugal 40 16 68 42 Schweden 835 3 553 513 Finnland 148 33 109 60 Tschechische Republik 1.053 4 78 20 Estland 3 3 9 9 Lettland 11 0 15 0 Litauen 269 2 9 0 Ungarn 744 0 3 0 Malta 29 1 4 1 Polen 2.947 2 107 25 Slowenien 10 0 0 1 Slowakei 220 32 74 0 Vereinigtes Königreich 16.145 3 1.615 30 Schweiz 119 0 84 0 Bulgarien 324 1 64 22 Rumänien 2.551 0 0 0 Liechtenstein 2 0 0 0 Kroatien 9 1 4 4 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/3487 11. Wie viele der nach Artikel 36 SIS-II-Ratsbeschluss Ausgeschriebenen sind mit dem Wert „Aktivität mit Terrorismusbezug“ ergänzt (Ratsdokument 14260/16)? Mit Stichtag 1. Juli 2018 waren insgesamt 9 025 Personenfahndungen nach Artikel 36 des SIS II-Ratsbeschlusses mit dem Wert ‚Aktivität mit Terrorismusbezug‘ im Feld ‚Art der Straftat‘ versehen. 12. Was kann die Bundesregierung zu Diskussionen mitteilen, wonach eine Artikel -36-Treffermeldung zukünftig an alle oder wenigstens eine Auswahl von Mitgliedstaaten weitergeleitet werden soll („Drastischer Anstieg heimlicher Fahndungen im Schengener Informationssystem“, netzpolitik.org vom 26. Februar 2018)? Derartige Überlegungen wurden auf europäischer Ebene diskutiert, jedoch nach Kenntnis der Bundesregierung nicht weiterverfolgt. 13. Wie will die Bundesregierung den „Fahrplan zur Verbesserung des Informationsaustauschs und des Informationsmanagements“ umsetzen, wonach „ein kohärenter dreistufiger Ansatz für den Informationsaustausch über ausländische terroristische Kämpfer durch optimale und kohärente Nutzung des SIS und von Europol-Daten, die Europol für den Datenabgleich [...] und für Analysen in den einschlägigen Analyseprojekten verarbeitet“ werden sollen (Ratsdokumente 12223/3/17 REV 3 und 14750/17)? a) Welche technischen und personellen Ressourcen werden dafür bereitgestellt ? Die Fragen 13 und 13a werden gemeinsam beantwortet. Zur Umsetzung der Maßnahme Nummer 23 im Ratsdokument 12223/3/17 REV 3 – die aktuelle Version ist die Fassung im Ratsdokument 7931/1/18 REV1 – gehört der in den künftigen Rechtsverordnungen zum SIS geplante Zugriff Europols auf das SIS. Hierzu wird auf die Antworten zu den Fragen 16 bis 16c verwiesen. Der hierfür in Deutschland erforderliche technische und personelle Anpassungsbedarf muss nach Erlass der drei neuen Verordnungen zum SIS zunächst festgestellt werden. b) Welche neuen Personenkategorien sind der Bundesregierung zum Ausfüllen der Formulare nach Artikel 36 des SIS zum Zweck der Terrorismusbekämpfung bekannt? Zum Zweck der Terrorismusbekämpfung wurden keine neuen Personenfahndungskategorien im SIS II eingeführt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. 14. Welches Verfahren hält die Bundesregierung für Treffer zu Personen, die an Aktivitäten mit Terrorismusbezug beteiligt sind und eine „unverzügliche Meldung“ erfordern, für geeignet? Aufgrund der herausgehobenen Darstellung von SIS-Ausschreibungen mit Sofortmaßnahme („unverzüglich SIRENE-Büro kontaktieren“) ist für den Endanwender im Trefferfall gewährleistet, dass er unverzüglich Kontakt mit der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3487 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode SIRENE Deutschland aufnehmen kann, um weitergehende Informationen zur Ausschreibung zu erhalten. Eine analoge Anwendung dieses Verfahrens findet in allen SIS-Mitgliedstaaten statt. 15. Welche technischen oder organisatorischen Änderungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland erforderlich, um auch Ausschreibungen für „Ermittlungsanfragen“ oder zu unbekannten Tatverdächtigen und gesuchten Personen im SIS II einzustellen sowie Gesichtsbilder und DNA-Profile zu Identifizierungszwecken zu nutzen („Schengener Informationssystem : Einigung zwischen Ratsvorsitz und Europäischem Parlament“, Pressemitteilung des Rates vom 12. Juni 2018)? Die Einführung der künftigen neuen Ausschreibungskategorien „Ermittlungsanfrage “ nach Artikel 36 sowie „Ausschreibungen zu unbekannten Personen zur Identifizierung nach Maßgabe des nationalen Rechts“ nach Artikel 40 der geplanten SIS-Verordnung zur polizeilichen Zusammenarbeit und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen sowie die Erweiterungen im Bereich biometrischer Daten werden Teil der technischen oder organisatorischen Umsetzung der geplanten neuen SIS-Verordnungen in Deutschland sein. Der hierfür in Deutschland erforderlichen technischen oder organisatorische Anpassungsbedarf muss zunächst festgestellt werden. 16. Nach welcher Maßgabe soll nach Kenntnis der Bundesregierung auch die Polizeiagentur Europol in den Informationsaustausch nach Artikel 36 des SIS eingebunden werden? Europol wird nach den geplanten Verordnungen im Rahmen ihres Mandats künftig das Recht erhalten, auf die in das SIS eingegebenen Daten zuzugreifen und diese abzufragen. a) Welche SIS-Daten würden mit welchen dortigen Informationssystemen und Analyseprojekten abgeglichen? Europol wird nach den geplanten Verordnungen der Zugriff auf alle Fahndungskategorien des SIS gewährt werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. b) Nach welcher Maßgabe soll Europol die eigenen Datenbanken nicht nur „Treffern“ („post-hit“), sondern auch nach Ausschreibungen („pre-hit“) durchsuchen dürfen? Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen. c) Welches Verfahren ist für die Weiterleitung und Verarbeitung von SIRENE-Trefferberichten an Europol und dort enthaltene Informationen über Personen, die an Terrorismus oder an Aktivitäten mit Terrorismusbezug beteiligt sind, vorgesehen? Europol kann nach den geplanten Verordnungen zukünftig Zusatzinformationen im Einklang mit den Bestimmungen des SIRENE-Handbuchs gemäß Artikel 8 der geplanten SIS-Verordnung zur polizeilichen Zusammenarbeit und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen austauschen und verarbeiten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/3487 17. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Empfehlungen der Studie des LIBE-Komitees (= Ausschluss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres) zum Vergleich von DNA-Daten im Prüm-Verfahren (http://gleft.de/2iT, Seite 42), und welche der dort genannten Defizite betreffen auch deutsche Behörden? Die Bundesregierung hat die Studie zur Kenntnis genommen. Mögliche Defizite und Optimierungsmöglichkeiten werden regelmäßig u. a. auf nationaler Ebene in der jährlichen DNA-Anwender-Tagung unter Beteiligung u. a. von Fachvertretern der Landeskriminalämter und des BKA erörtert. 18. Welche Zahl zu Personenausschreibungen sind der Bundesregierung zu den verschiedenen Interpol-Datenbanken bekannt, und inwiefern trifft es zu, dass sich diese seit 2014 verdoppelt haben („INTERPOL information database inquiries jump 200 percent“, homelandprepnews.com vom 21. Mai 2018)? Für Interpol-Personenausschreibungen/-fahndungen existiert eine Interpol-Datenbank namens ASF-Nominals. Der Gesamtbestand der ASF-Nominals ist von 2014 (Stichtag 31. Dezember 2014) bis Mai 2018 (Stichtag 31. Mai 18) um 30,6 Prozent angestiegen und liegt aktuell bei 206 816 Fahndungen. Der erwähnte Anstieg um über 200 Prozent im besagten Zeitraum bezieht sich allerdings nicht auf den Gesamtbestand der Datenbank, sondern auf die Anzahl der Recherchen /Abfragen in der ASF-Nominals. Ein wesentlicher Grund für den hohen Anstieg der Systemabfragen liegt nach Einschätzung der Bundesregierung in der in vielen Interpol-Mitgliedstaaten in diesem Zeitraum umgesetzten Implementierung einer automatisierten Recherche in der Interpol-Datenbank ASF-Nominals im Rahmen der Grenzabfertigung, insbesondere an Flughäfen. 19. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, dass britische Behörden als Nichtmitglied des Schengen-Raums jahrelang Personendaten aus dem SIS II kopiert und als Back-ups an Grenzübergängen zur Kontrolle der Einreisenden genutzt wurden („UK unlawfully copying data from EU police system“, euobserver.com vom 28. Mai 2018)? a) Welche Daten sind in welchem Umfang davon betroffen? b) Inwiefern trifft es zu, dass diese Daten unrichtige Angaben über die Betroffenen enthielten? Die in diesen Fragen erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen enthalten, die aus einem EU-Dokument stammen, das als „REST- REINT UE/EU RESTRICTED“ eingestuft ist, was nach der Verschlusssachenanweisung äquivalent zur Einstufung „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ ist. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie den als Verschlusssache mit dem Geheimhaltungsgrad „VS –Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Antwortteil wird daher verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3487 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 20. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass über Großbritannien ausgelesene Daten des SIS II auch von US-Firmen verarbeitet wurden, und welche Sicherheitsrisiken ergeben sich aus ihrer Sicht („UK unlawfully copying data from EU police system“, euobserver.com vom 28. Mai 2018)? a) An welche US-Firmen bzw. weiteren Dritte (auch als Betreiber der Grenzkontrollsysteme ) wurden die in Rede stehenden Daten nach Kenntnis der Bundesregierung weitergegeben? b) Auf welcher Ebene und von welchen Stellen wird der Vorfall untersucht? Die Fragen 20. 20a und 20b werden gemeinsam beantwortet. Zu den im genannten Bericht vorgetragenen Aspekten liegen der Bundesregierung keine über die Schengen-Evaluierung für den Bereich SIS/SIRENE im November 2017 hinausgehenden Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333