Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 20. Dezember 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/349 19. Wahlperiode 22.12.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Michel Brandt, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/173 – Lage von Flüchtlingen in der Türkei und Syrien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 29. November 2015 vereinbarten die Regierungschefs der Europäischen Union (EU) mit der Türkei einen gemeinsamen Aktionsplan zum Umgang mit Flüchtlingen. Die Türkei erhält stufenweise 6 Mrd. Euro von der EU, um ihre Grenzen effektiver zu kontrollieren und eine Weiterreise von Flüchtlingen nach Europa zu verhindern, andererseits sollten die bereits im Land lebenden mittlerweile über 2,9 Millionen syrischen Flüchtlinge besser unterstützt werden. Das EU-Türkei-Abkommen beinhaltet fernerhin eine Intensivierung der EU-Beitrittsverhandlungen . Während die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel das EU- Türkei-Abkommen als Vorbild für weitere Abkommen mit Ländern wie Libyen betrachtet (www.fr.de/politik/flucht-zuwanderung/angela-merkel-tuerkeiabkommen -als-vorbild-fuer-libyen-a-1330224), sprechen Kritikerinnen und Kritiker wie die Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl von einem „Deal auf Kosten der Menschenrechte“, bei dem die EU ihre selbsterklärten demokratischen und menschenrechtlichen Standards hintanstelle. Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan werde für seine „Türsteherdienste“ nicht nur finanziell fürstlich entlohnt. Die Abschottung der europäischen Außengrenzen sei zudem mit dem Stillschweigen der EU zu Menschenrechtsverletzungen durch den innenpolitisch zunehmend autoritär agierenden türkischen Präsidenten erkauft (www.proasyl.de/de/news/detail/news/-7e87ae7da7/). So monieren Menschenrechtsorganisationen immer wieder die schlechte Lebenssituation von Flüchtlingen in der Türkei (www.amnesty.org/en/documents/eur44/3825/2016/en/). In diesem Zusammenhang stellen sich den Fragestellern eine Vielzahl von Fragen bezüglich des angestrebten Modellcharakters des EU-Türkei-Abkommens für weitere Abkommen, z. B. mit den Maghrebstaaten oder auch Libyen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/349 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Inwiefern und auf Grundlage welcher Kriterien sieht die Bundesregierung das EU-Türkei-Abkommen als ein Vorbild für Abkommen mit anderen Ländern wie Libyen an (www.fr.de/politik/flucht-zuwanderung/angela-merkeltuerkei -abkommen-als-vorbild-fuer-libyen-a-1330224)? a) Welche konkreten Vorbereitungen oder Vorüberlegungen gibt es zu ähnlichen Abkommen mit welchen anderen Ländern? b) Welche Vorbereitungen oder konkrete Schritte gibt es bezüglich der Umsetzung eines ähnlichen Abkommens mit Libyen? Die Fragen 1, 1a und 1b werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung ist generell bestrebt, migrationspolitische Vereinbarungen mit Herkunfts- und Transitstaaten in der näheren und weiteren Nachbarschaft Europas zu treffen. Die Ausgestaltung solcher Vereinbarungen ist einzelfallabhängig . Seitens der Bundesregierung gibt es gegenwärtig keine Vorbereitungen oder Vorüberlegungen zu einer Übertragung der EU-Türkei-Erklärung auf andere Länder . Dies gilt insbesondere für Libyen, da die politischen und rechtlichen Voraussetzungen für eine derartige Vereinbarung dort nicht gegeben sind. 2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Sicherheitslage für in der Türkei aufhältige Schutzsuchende aus Drittstaaten, und hat sich diese in den letzten Jahren verändert? Aus Sicht der Bundesregierung sind Schutzsuchende aus Drittstaaten in der Türkei grundsätzlich sicher. Die Türkei hat in den letzten Jahren ihre Maßnahmen zum Schutz und zur Versorgung von Schutzsuchenden aus Drittstaaten, insbesondere im Zusammenhang mit dem Zustrom syrischer Flüchtlinge, kontinuierlich ausgebaut. In diesem Zusammenhang hat die türkische Regierung zudem die rechtlichen Bestimmungen hinsichtlich des Schutzstatus von Flüchtlingen fortentwickelt . Auch die Unterstützungsleistungen der Vereinten Nationen im Rahmen des „Regional Refugee and Resilience Plan“ und der Europäischen Union im Kontext der EU-Türkei-Flüchtlingsfazilität tragen zu einer wesentlichen Verbesserung der Lage von Schutzsuchenden bei. In den Gesprächen der Bundesregierung mit dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR), Nichtregierungsorganisationen und der türkischen Regierung zur Lage von Flüchtlingen in der Türkei werden insbesondere Fortschritte bei der Registrierung und der Versorgungssicherheit konstatiert. 3. Wie viele Flüchtlinge halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in der Türkei auf (bitte nach Herkunftsländern und Regionen in der Türkei aufschlüsseln), und welchen Aufenthaltsstatus und welche Rechte haben diese jeweils? Nach Angaben der türkischen Regierung gibt es gegenwärtig 3 359 915 (Stand 30. November 2017) registrierte syrische Flüchtlinge und 331 487 (Stand 30. September 2017) registrierte nicht-syrische Flüchtlinge und Migranten in der Türkei. Bei der letzteren Gruppe handelt es sich mehrheitlich um irakische, afghanische und iranische Staatsangehörige. Angaben zur Verteilung der syrischen und nicht-syrischen Flüchtlinge auf die türkischen Provinzen werden regelmäßig vom Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen veröffentlicht und können auf der Webseite https://data2.unhcr.org/es/documents/details/60807 (syrische Staatsangehörige, Stand 2. November 2017) beziehungsweise https://data2. unhcr.org/en/documents/details/60805 (nicht-syrische Staatsangehörige, Stand 30. Oktober 2017) abgerufen werden. Zur weiteren Beantwortung wird auf die Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/349 Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/11568 vom 15. März 2017 verwiesen. 4. Wie viele Flüchtlinge werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Flüchtlingslagern in der Türkei versorgt (bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln ), wie viele sind obdachlos oder nur notdürftig untergebracht? Derzeit sind nahezu 235 000 Personen in von den türkischen Behörden eingerichteten Flüchtlingslagern untergebracht. Hierzu zählen 227 974 syrische und 6 953 irakische Staatsangehörige (Stand 4. Dezember 2017). Der weitaus größte Teil der sich in der Türkei aufhaltenden Flüchtlinge lebt außerhalb von Flüchtlingslagern im städtischen und ländlichen Raum, wobei die Qualität der Unterkünfte sehr unterschiedlich ist. Detaillierte Zahlen liegen der Bundesregierung hierzu nicht vor. 5. Wie viele und welche staatlichen Flüchtlingslager in welchen Orten in der Türkei sind der Bundesregierung bekannt (bitte soweit möglich Anzahl und Zusammensetzung der Geflüchteten darlegen)? Nach Angaben der türkischen Behörden existieren gegenwärtig 21 Flüchtlingslager in der Türkei (Stand 4. Dezember 2017). Einzelheiten sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/349 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Provinz Lager Staatsangehörigkeit der Bewohner Bewohner Hatay Altinözü Syrisch 8.288 Yayladagi Syrisch 3.667 Apaydin Syrisch 5.048 Guvecci Syrisch 811 Gaziantep Islahiye Syrisch 6.220 Karkamis Syrisch 5.436 Nizip 1 Syrisch 8.926 Nizip 2 Syrisch 3.869 Sanliurfa Ceylanpinar Syrisch 19.754 Akcakale Syrisch 24.337 Harran Syrisch 11.383 Suruc Syrisch 24.112 Kilis Oncupinar Syrisch 12.150 Elbeyli Syrisch 14.352 Mardin Midyat Syrisch 2.503 Irakisch 1.614 Kahramanmaras Merkez Syrisch 17.243 Irakisch 5.339 Osmaniye Cevdetiye Syrisch 14.204 Düzici Syrisch 1.038 Adiyaman Merkez Syrisch 8.947 Adana Saricam Syrisch 26.180 Malatya Beydagi Syrisch 9.479 Syrer gesamt 227.947 Iraker gesamt 6.953 Gesamt 234.900 6. Wie viele Flüchtlinge wurden im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens bisher zurückgeschoben (bitte nach Monaten auflisten), und was hat die Bundesregierung getan, um das Schicksal dieser Geflüchteten, insbesondere hinsichtlich der Garantie ihrer Rechte als Flüchtlinge, nachzuverfolgen? Bisher sind unter der EU-Türkei-Erklärung 1 474 Personen von Griechenland in die Türkei zurückgekehrt (Stand 11. Dezember 2017). Unter https://ec.europa. eu/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/press-material_ en lässt sich der aktuelle Stand monatsweise abrufen. Die Europäische Kommission wurde von den türkischen Behörden über den Status der zurückgeführten Personen informiert, worüber sie zuletzt im siebten Fortschrittsbericht zur Umsetzung der EU-Türkei-Erklärung vom 6. September 2017 berichtet. Darüber hinaus steht die Bundesregierung in einem kontinuierlichen Austausch mit Vertre- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/349 tern türkischer Behörden, internationaler Organisationen und Nichtregierungsorganisationen , um sich über die Lage der Flüchtlinge in der Türkei zu informieren, auch durch Besuche von Einrichtungen vor Ort. 7. Wie viele Anträge auf Erteilung eines Visums zum Familiennachzug zu Flüchtlingen aus der Türkei nach Deutschland sind zum Stichtag 31. Oktober 2017 anhängig? Die Zahl der in Bearbeitung befindlichen Anträge auf Familiennachzug ist im Rahmen der Systemvorgaben für Visaanträge nicht systematisiert erfasst. 8. Wie lange ist die durchschnittliche Wartezeit zur Terminvergabe zur Visumserteilung an deutschen Konsulaten und Botschaften in der Türkei, konkret auch für den Familiennachzug zu Flüchtlingen? Es wird kein Durchschnitt der Wartezeiten auf einen Termin zur Beantragung eines Visums erfasst. Gegenwärtig erhalten Antragsteller in Izmir und Istanbul für den Familiennachzug zu syrischen Flüchtlingen in der Regel etwa einen Monat nach der Terminanfrage ihren Termin. In Ankara werden nur Anträge irakischer Antragsteller bearbeitet. Dort beträgt die Wartezeit auf einen Termin derzeit acht Monate wegen unvermittelt aufgetretener personeller Engpässe, um deren Lösung das Auswärtige Amt bemüht ist. Die angegebenen Wartezeiten stellen eine Momentaufnahme dar, die Wartezeit im Einzelfall kann aufgrund der Nichtwahrnehmung von Terminen und Kapazitätsveränderungen davon abweichen. 9. Welche Probleme gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für syrische oder irakische Flüchtlinge, einen Termin zur Vorsprache bei einer deutschen Visastelle einzuhalten, etwa weil ihnen die Einreise in die Türkei verwehrt wird, in welchem Umfang kommt dies in etwa vor, und was hat die Bundesregierung diesbezüglich mit welchem Erfolg bislang unternommen (bitte darlegen)? Syrische und irakische Staatsangehörige unterliegen für die Einreise in die Türkei der Visumpflicht. Wie viele Visa die Türkei an syrische und irakische Staatsangehörige erteilt oder wie viele Anträge abgelehnt werden, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Sofern ein syrischer Antragsteller in Istanbul oder Izmir einen Termin gebucht hat und nicht rechtzeitig einreisen kann, erhält er bei Vorlage der Terminbuchungsbestätigung einen Sondertermin innerhalb von zwei Wochen. 10. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Aufschlüsselung der Ausgaben der Türkei für die Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen sowie zur Sicherung ihrer Grenzen, und welche der Posten werden mit deutschen bzw. EU-Mitteln finanziert (bitte die Posten so detailliert wie möglich aufschlüsseln)? Die türkische Regierung hat eigenen Angaben zufolge seit Beginn der Flucht aus Syrien insgesamt 30 Mrd. US-Dollar ausgegeben. Eine Aufschlüsselung ihrer Gesamtausgaben und der verschiedenen Sachbereiche hat die türkische Regierung bislang nicht veröffentlicht. Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten stellen im Rahmen der EU-Türkei -Flüchtlingsfazilität 3 Mrd. Euro zur Unterstützung von Flüchtlingen und der sie aufnehmenden Gemeinden bereit. Die Europäische Kommission hat zur Umsetzung der EU-Türkei-Flüchtlingsfazilität gemeinsam mit der Türkei und internationalen Organisationen eine Bedarfsanalyse zur Versorgung von Flüchtlingen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/349 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode und Unterstützung aufnehmender Kommunen in der Türkei erstellt. Entsprechend der in dieser abgestimmten Bedarfsanalyse definierten Bereiche werden die Mittel im Rahmen der EU-Türkei-Flüchtlingsfazilität verausgabt und kommen damit konkreten Programmen und Projekten zugute. Die Europäische Kommission stellt auf der Webseite https://ec.europa.eu/neighbourhood-enlargement/sites/ near/files/facility_table.pdf eine aktuelle Übersicht über diese Projekte und die Mittelverausgabung zur Verfügung (Stand: 11. Dezember 2017). Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 17 und 30 verwiesen. 11. Welche baulichen und technischen Anlagen verwendet nach Kenntnis der Bundesregierung die Türkei zum Schutz der Grenzen, und inwiefern waren europäische und insbesondere deutsche Behörden, Institutionen oder Firmen an deren Bau, Finanzierung oder Planung beratend oder aktiv beteiligt? Die Türkei hat an weiten Teilen der Grenze zu Syrien eine befestigte, mehrere Meter hohe Grenzmauer errichtet. Der Termin für die Fertigstellung der Baumaßnahmen wurde mehrfach verschoben, zuletzt auf Januar 2018. Nach Angaben der türkischen Regierung ist als Teil der Sicherungsmaßnahmen der Betrieb von technischen Mitteln, beispielsweise von Überwachungskameras und akustischen Sensoren , vorgesehen. Offiziellen Verlautbarungen zufolge hat die türkische Regierung im Sommer 2017 die Errichtung ähnlicher Grenzanlagen an einem Teilabschnitt der Grenze zum Iran begonnen und Planungen für eine Befestigung von Teilen der Grenze zum Irak eingeleitet. Zur weiteren Beantwortung wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 8 bis 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/11568 vom 15. März 2017 verwiesen. 12. Inwieweit beteiligt sich nach Erkenntnis der Bundesregierung die türkische Sicherheitsdienstleistungsfirma Sadat A. S. personell, technisch oder beratend am Grenzschutz oder dem Schutz von Flüchtlingslagern (www.sadat. com.tr/tr/)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 13. Welche generellen Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Aktivitäten der Firma Sadat A. S. in Hinsicht auf ihre Beteiligung an Kämpfen in den kurdischen Provinzen der Türkei und in Syrien (www.kurdistan-report.de/index. php/archiv/2016/45-kr-185-mai-juni-2016/419-die-strategie-der-kleinenschritte )? Die Beantwortung kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solcher Erkenntnisse würde zu einer wesentlichen Schwächung der dem BND zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Dies würde für die Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes erhebliche Nachteile zur Folge haben. Sie kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Deshalb sind die entsprechenden Informationen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/349 als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VS-Grad „VS – Vertraulich“ eingestuft und werden in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt .* 14. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Aufträge der Firma Sadat A. S. in Deutschland oder für deutsche Behörden (www.kurdistan-report. de/index.php/archiv/2016/45-kr-185-mai-juni-2016/419-die-strategie-derkleinen -schritte)? 15. Haben Bundesbehörden Kontakte zum Unternehmen Sadat A. S., und wenn ja, inwiefern? Die Fragen 14 und 15 werden zusammengefasst beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 16. Wie viele Menschen sind beim Grenzübertritt von Syrien in die Türkei nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2016 und im ersten Halbjahr 2017 getötet oder verletzt worden? Der Bundesregierung liegen keine eigenen, über die Medienberichterstattung und Berichte von Menschenrechtsorganisationen hinausgehenden Erkenntnisse vor. 17. Auf welche Schwierigkeiten, die die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen in der Türkei thematisiert habe, bezieht sich diese bei ihrer Antwort zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 18/11568, und wie hat sich die Lage seither in den Flüchtlingslagern nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (vgl. www.amnesty.de/2016/6/3/ tuerkei-ungenuegender-schutz-fuer-fluechtlinge)? Schutz und Versorgung von inzwischen rund 3,3 Millionen registrierten syrischen Flüchtlingen bleiben weiterhin eine große Herausforderung. Die Türkei wird dabei weiterhin durch internationale Hilfsorganisationen, die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten sowie türkische und internationale Nichtregierungsorganisationen unterstützt. Die Bundesregierung thematisiert in diesem Zusammenhang insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu Bildung, regulären Beschäftigungsmöglichkeiten und Gesundheitsversorgung. Angaben des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen zufolge hat die Türkei ihre Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Situation in den Flüchtlingslagern fortgesetzt . Durch den Ausbau fester Unterkünfte wird nach Kenntnis der Bundesregierung nunmehr in zwölf der insgesamt 21 Flüchtlingslager eine Unterbringung in Wohncontainern gewährleistet. Der Anteil der in Flüchtlingslagern befindlichen Personen ist rückläufig und beträgt gegenwärtig rund sieben Prozent. Die Bundesregierung leistet einen unmittelbaren Beitrag zur Verbesserung der Lage von Flüchtlingen in der Türkei. Diese Mittel werden zusätzlich zur deutschen Beteiligung an der EU-Türkei-Flüchtlingsfazilität bereitgestellt. Wichtigste Partner waren das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen und das Welternährungsprogramm sowie verschiedene Nichtregierungsorganisationen. Für das Jahr 2017 hat die Bundesregierung bislang rund 100 Mio. Euro für Projekte mit Fokus auf Bildung, Ausbildung und Beschäftigung zur Verfügung gestellt. Hierdurch werden beispielsweise 12 000 syrische Lehrer für ein komplettes Schuljahr angestellt. Sie sichern den Schulunterricht für rund 260 000 syrische Kinder. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/349 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Durch Angebote in Gemeindezentren (Multi-Service Centern) erhalten rund 40 000 Syrer und Türken rechtliche Beratung, medizinische Erstuntersuchung, Sprach- oder Computerkurse und ein vielfältiges Freizeitangebot, das Gelegenheiten für einen engeren Austausch zwischen beiden Gruppen bietet. Grundsätzlich stehen die Maßnahmen in der Regel immer auch der türkischen Bevölkerung in den Aufnahmegemeinden offen. Darüber hinaus hat die Bundesregierung seit Jahresbeginn rund 35 Mio. Euro für Maßnahmen der humanitären Hilfe in der Türkei zur Verfügung gestellt. Der Schwerpunkt lag dabei auf Maßnahmen zum Schutz und zur Versorgung besonders vulnerabler Flüchtlinge mit Nahrungsmitteln und anderen Hilfsgütern. 18. Hat die Bundesregierung mittlerweile, über die aus NGO-Berichten bezogenen Kenntnisse hinaus (Antwort zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 18/11568), Erkenntnisse über aus Griechenland in die Türkei zurückgeschobene Flüchtlinge, die von der Türkei vor Abschluss ihres Asylverfahrens in ihre Herkunftsländer bzw. Drittstaaten abgeschoben worden sind, eingeholt, und inwiefern hält die Bundesregierung ein solches Verfahren für problematisch , und welche Konsequenzen zieht sie daraus? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 6 und 23 verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 19. Inwiefern haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die EU oder die Bundesregierung für den Erhalt von Informationen über den Verbleib von aus Griechenland in die Türkei überstellten Flüchtlinge eingesetzt? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 6, 18 und 23 verwiesen. 20. Gibt es neue Erkenntnisse über die Organisierung von dschihadistischen Gruppen in Camps der türkischen Zivilschutzorganisation AFAD in der Türkei (vgl. Antwort zu Frage 24 auf Bundestagsdrucksache 18/11568)? Zur Beantwortung wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 27 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/11568 vom 15. März 2017, beziehungsweise auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Weiterführende Erkenntnisse zum angefragten Sachverhalt liegen der Bundesregierung nicht vor. 21. Welche neueren Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der AFAD oder von Firmen, mit denen die AFAD zusammenarbeitet, an der Rekrutierung von Kämpfern für Syrien beteiligt waren oder der türkische Geheimdienst MIT Rekrutierungen für dschihadistische Gruppierungen wie den Islamischen Staat (IS) oder für die Freie Syrische Armee in AFAD-Camps betrieben hat (vgl. Antwort zu Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 18/11568)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zum angefragten Sachverhalt vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/349 22. Wie bewertet die Bundesregierung aktuelle Entwicklungen der Lage religiöser Minderheiten in der Türkei, insbesondere angesichts der von Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan in Reden immer wieder geäußerten scharfen Verurteilung von „Zoroastrismus und Atheismus“ und der Einführung eines verpflichtenden islamischen Religionsunterrichts (vgl. Antwort zu Frage 34d auf Bundestagsdrucksache 18/11568 und www.milliyet.com.tr/- zorunlu-din-dersi-ne-bakan-dan-5-gundem-2391076/)? Im Oktober 2017 entschied erstmals ein türkisches Gericht, ein Schulkind aufgrund der atheistischen Überzeugung seiner Eltern vom obligatorischen Religionsunterricht zu befreien. Zur weiteren Beantwortung wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 34 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/11568 vom 15. März 2017 verwiesen. 23. Inwiefern überprüft die Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung die EU die Situation von Flüchtlingen in der Türkei, und wie hat sich deren Lage entwickelt? Untersucht die Bundesregierung, oder nach Kenntnis der Bundesregierung die EU, Missstände und Übergriffe in türkischen Flüchtlingslagern? Falls ja, um welche Fälle drehten sich die Untersuchungen bisher? Falls nein, warum nicht, und inwiefern überprüft die Bundesregierung nicht aus eigener Anschauung gewonnene Erkenntnisse zu Missbrauchsfällen von Kindern in AFAD-Camps oder Misshandlungen und Foltervorwürfe in Bezug auf Pehlivanköy-Lager, in dem explizit aus der EU zurückgeschobene Flüchtlinge festgehalten werden (vgl. Fragen 36, 37 und 42 auf Bundestagsdrucksache 18/11568)? Die Bundesregierung und die Europäischen Union stehen in einem kontinuierlichen Austausch mit Vertretern türkischer Behörden, internationaler Organisationen und Nichtregierungsorganisationen zur Lage der Flüchtlinge in der Türkei. Angehörige der deutschen Auslandsvertretungen machen sich zudem regelmäßig durch Besuche von Flüchtlingslagern, Gemeindezentren und anderen Einrichtungen ein Bild der Lage vor Ort. In diesem Zusammenhang fand auch ein Besuch im Aufnahme- und Abschiebelager Pehlivan-Köy statt. Zur weiteren Beantwortung wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 42 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/11568 vom 15. März 2017 verwiesen. Seit Jahresbeginn hat sich die Anzahl der registrierten syrischen Flüchtlinge in der Türkei laut den türkischen Behörden auf gegenwärtig 3 359 915 (Stand 30. November 2017) registrierte syrische Flüchtlinge und 331 487 (Stand 30. September 2017) registrierte nicht-syrische Flüchtlinge und Migranten erhöht . Ein großer Teil des Zuwachses ist dabei auf Nachregistrierungen und Geburten zurückzuführen. Zugleich haben die türkischen Behörden, internationale Organisationen und die Europäische Union ihre Maßnahmen zur Verbesserung der Lage der Flüchtlinge spürbar intensiviert. Hierzu zählt insbesondere der Aufbau des European Social Safety Net (ESSN), die bis dato größte humanitäre Einzelmaßnahme der Europäischen Union, mit der gegenwärtig 1,3 Millionen Menschen erreicht werden (Stand: 8. November 2017). Zur weiteren Beantwortung wird auf die Antworten zu den Fragen 2, 17 und 30 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/349 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 24. Wie viele Binnenflüchtlinge aus Städten und Dörfern im mehrheitlich kurdisch besiedelten Südosten der Türkei mussten nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund der kriegsbedingten Zerstörung ihrer Städte und Stadtteile seit dem Jahr 2015 ihre Häuser und Wohnungen verlassen, wie viele von ihnen konnten immer noch nicht in ihre Städte und Dörfer zurückkehren, wie ist die derzeitige Lebenssituation dieser Flüchtlinge und wie werden sie versorgt ? Der Bundesregierung sind zur Situation von Binnenflüchtlingen im Südosten der Türkei verschiedene Berichte von internationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen bekannt. Eigene gesicherte Erkenntnisse liegen ihr hierzu nicht vor. 25. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über türkische Pläne, syrische Flüchtlinge in „sichere Gebiete“ Syriens abzuschieben, und um welche Gebiete handelt es sich dabei (www.welt.de/politik/ausland/article149596721/ Tuerkei-plant-Rueckfuehrung-von-syrischen-Fluechtlingen.html)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über geplante Abschiebungen von syrischen Flüchtlingen durch die türkische Regierung nach Syrien vor. 26. Von welchen bewaffneten Kräften werden nach Kenntnis der Bundesregierung die im Rahmen der Operation „Schild des Euphrat“ unter türkische Kontrolle gekommene Region zwischen Cerablus und Al Bab sowie die Provinz Idlib, in der aufgrund des Astana-Abkommens türkische Stützpunkte errichtet wurden, kontrolliert? Inwieweit besteht eine Zusammenarbeit der türkischen Kräfte mit den dschihadistischen Gruppierungen Hayat Tahrir Al Sham oder Ahrar Al Sham? Mit welchen weiteren Milizen besteht eine Zusammenarbeit der türkischen Kräfte in den genannten Regionen? Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Menschenrechtsverletzungen durch die betreffenden Gruppen? Die Beantwortung kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sowie Einzelheiten zur nachrichtendienstlichen Erkenntnislage sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solcher Erkenntnisse würde zu einer Schwächung der dem BND zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen und ließe Rückschlüsse auf Aufklärungsschwerpunkte zu. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VS-Grad „VS – Nur für den Dienstgebrauch “ eingestuft.* * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/349 27. Welche Regionen gelten im Irak als sichere Regionen, in die Flüchtlinge zurückkehren können? Seit Mitte 2015 hat sich nach Angaben des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) eine zunehmende Anzahl irakischer Staatsangehöriger dafür entschieden, nach Irak zurückzukehren. Dies geschieht unabhängig von einer Sicherheitseinschätzung durch die Bundesregierung. Insbesondere für ehemals von der Terrormiliz IS kontrollierte Gebiete sind pauschale Einschätzungen zur Sicherheitslage nicht möglich. 28. Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zu den türkischen Angriffen auf die nordsyrische Region Afrin? Hat sie aufgrund der drohenden Gefahr eines neuen Konfliktherdes diesbezüglich Gespräche geführt, falls ja, mit wem? Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr einer neuen großen Flüchtlingsbewegung im Falle einer Ausweitung der Angriffe auf die Region Afrin (www.haber7.com/guncel/haber/2448453-turkiye-afrine-girecek-harekatkacinilmaz )? Die Bundesregierung setzt sich für eine sofortige Beendigung aller Kampfhandlungen außerhalb des gemeinsamen Kampfes der Anti-IS-Koalition gegen IS in Syrien ein und ruft alle involvierten Parteien dazu auf, am Verhandlungstisch auf eine politische Lösung hinzuwirken. Die Bundesregierung steht im Rahmen des unter Aufsicht der Vereinten Nationen geführten Genfer Prozesses und darüber hinaus mit zahlreichen Ländern, einschließlich der Nachbarstaaten Syriens, in regelmäßigem Austausch. Ein zentrales Anliegen der Bundesregierung in diesen Gesprächen ist es, auf eine politische Lösung der außerhalb des Kampfes gegen IS bestehenden bewaffneten Auseinandersetzungen hinzuwirken. Jede Form einer neuerlichen militärischen Eskalation oder Zuspitzung ist geeignet, Fluchtbewegungen von durch Kampfhandlungen betroffener Zivilbevölkerung auszulösen. Deshalb setzt sich die Bundesregierung nachdrücklich für eine Lösung und friedliche Beilegung des Bürgerkrieges im Zuge einer Verhandlungslösung ein, wie sie unter der Ägide der Vereinten Nationen in Genf angestrebt wird. 29. Sind der Bundesregierung Übergriffe auf Flüchtlinge und Folterungen durch türkische Soldaten und Polizisten an der türkisch-syrischen Grenze bekannt, was hat sie diesbezüglich unternommen, und welche Konsequenzen zieht sie daraus (vgl. http://gazetekarinca.com/2017/08/turk-askerinden-multecilerecinsiyetci -iskence-darp-edip-kadin-ic-camasiri-giydirdiler/)? Der Bundesregierung ist der zitierte Medienbericht bekannt. Gesicherte Erkenntnisse zu Folterungen durch türkische Soldaten oder Polizisten an der türkischsyrischen Grenze liegen ihr nicht vor. Vereinzelt wird in türkischen Medien und von Nichtregierungsorganisationen über den Gebrauch von Schusswaffen an der Grenze und über unfreiwilliges Zurückdrängen nach Syrien berichtet. Eigene Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hierzu nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/349 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 30. Wie bewertet die Bundesregierung die generelle Entwicklung des EU-Türkei -Abkommens zur Flüchtlingsfrage, und inwiefern hält sie dieses, vor allem auch unter dem Gesichtspunkt der schlechten Menschenrechtslage in der Türkei und der zum Teil sehr prekären Lage der Flüchtlinge vor Ort (vgl. www.amnesty.org/en/documents/eur44/3825/2016/en/), für weiterhin tragbar (bitte ausführlich begründen)? Die Bundesregierung bewertet die EU-Türkei-Erklärung, durch die kriminellen Schleusern die Geschäftsgrundlage entzogen wurde, angesichts des starken Rückgangs der Todesfälle in der Ägäis und der illegalen Migration als erfolgreich. Die Erklärung wird von beiden Seiten weiter umgesetzt. Durch die fortgesetzte Unterstützung von Organisationen und Projekten im humanitären und im sozio-ökonomischen Bereich (z. B. für Schul- und Gesundheitsinfrastruktur) leistet die EU- Türkei-Flüchtlingsfazilität mit der Bereitstellung von drei Mrd. Euro einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Flüchtlingen in der Türkei und den sie aufnehmenden Kommunen. Zur weiteren Beantwortung wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 17 verwiesen. 31. Welche Konfliktparteien verweigern nach Kenntnis der Bundesregierung den Zugang für humanitäre Hilfe in die Regionen der Demokratischen Föderation Nordsyrien (vgl. Frage 51 auf Bundestagsdrucksache 18/11568)? Zu der von den Fragestellern verwendeten Formulierung „Demokratische Föderation Nordsyrien“ erklärt die Bundesregierung, dass sie weiterhin von der territorialen Integrität des syrischen Staates ausgeht und eine als „Demokratische Föderation Nordsyrien“ bezeichnete Entität nicht als eigenständiges Gebilde völkerrechtlich anerkennt. Mit Ausnahme einiger kleiner Gebiete in der Provinz Hassakeh, die noch unter Kontrolle des IS stehen, ist der humanitäre Zugang in Nord-/Nordostsyrien prinzipiell gegeben. Nichtsdestotrotz zählen diese Gebiete nach VN-Klassifizierung weiterhin zu den schwer erreichbaren Gebieten, da kein regelmäßiger und ungehinderter Zugang besteht. Beschränkende Faktoren für humanitäre Hilfsorganisationen sind vor allem die weiterhin volatile Sicherheitslage, die große Menge an Minen, Sprengfallen und Munitionsrückständen, die Überquerung von Frontlinien sowie administrative Auflagen. In Nordostsyrien erschweren die weiter andauernde Grenzschließung zur Türkei und die eingeschränkten Kapazitäten der verfügbaren irakisch-syrischen Grenzübergänge die Umsetzung humanitärer Hilfsmaßnahmen. 32. Wie bewertet die Bundesregierung die Situation von Flüchtlingen in den mehrheitlich kurdisch besiedelten Selbstverwaltungskantonen Cizire, Kobani und Afrin der Demokratischen Föderation Nordsyrien? Auf die Antwort zu Frage 31 wird verwiesen. Laut dem im November 2017 von den Vereinten Nationen veröffentlichten „Humanitarian Needs Overview“ für Syrien sind in den Provinzen Hassakeh, Aleppo und Raqqa über 3,2 Mio. Menschen – sowohl Binnenvertriebene als auch lokale Bevölkerungsgruppen – auf humanitäre Hilfe angewiesen. Von diesen weisen demnach rund 716 000 Menschen einen dringenden humanitären Bedarf auf. Während im Vergleich zu anderen Provinzen der Bevölkerungsanteil mit dringendem humanitärem Bedarf in Hassakeh und Aleppo eher niedrig ist, gibt es insbesondere in der Provinz Raqqa einen hohen Bevölkerungsanteil mit dringendem humanitärem Bedarf, nicht zuletzt aufgrund der hohen Zahl von Binnenvertriebenen aus Raqqa Stadt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/349 a) Wie viele Flüchtlinge befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in der Region der Demokratischen Föderation Nordsyrien, und wie werden sie von der dortigen Selbstverwaltung aufgenommen und versorgt? Auf die Antwort zu Frage 31 wird verwiesen. Nach Angaben der Vereinten Nationen befinden sich in der Provinz Aleppo rund 962 000 Binnenvertriebene mit humanitärem Bedarf, in der Provinz Hassakeh rund 229 000 und in der Provinz Raqqa rund 157 000. b) Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung unternommen, um die Flüchtlinge in der selbstverwalteten Region Demokratische Föderation Nordsyrien zu unterstützen? Falls keine, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 31 wird verwiesen. Die Bundesregierung gewährt humanitäre Hilfe einzig auf Grundlage des humanitären Bedarfs. Zu diesem Zweck fördert die Bundesregierung die landesweiten humanitären Hilfsprogramme der Vereinten Nationen und der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung . Zudem fördert die Bundesregierung Projekte humanitärer Nichtregierungsorganisationen , darunter auch Maßnahmen in den Provinzen Aleppo, Raqqa und Hassakeh. c) Steht die Bundesregierung in Verhandlung mit den regionalen Autoritäten von der Demokratischen Föderation Nordsyrien über eine Unterstützung von Flüchtlingen in der Region? Falls nein, warum nicht, und mit welchen anderen Gruppen oder Organisationen in der Region arbeitet die Bundesregierung im Rahmen von welchen flüchtlingsbezogenen Projekten zusammen (bitte ausführlich begründen)? Auf die Antwort zu Frage 31 wird verwiesen. Die Bundesregierung gewährt ihre humanitäre Förderung ausschließlich über humanitäre Organisationen. 33. Welche Projekte hat die Bundesregierung für oder in Nordsyrien (einschließlich der unter Kontrolle der syrischen Opposition stehenden Gebiete) im Jahr 2017 mit welchen Mitteln gefördert? Die Bundesregierung ist einer der Hauptgeber im Syrien-Kontext. Die Bundesregierung hat für Maßnahmen der humanitären Hilfe in Syrien im Jahr 2017 rund 315 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Zudem bilden Stabilisierungsmaßnahmen einen wichtigen Pfeiler des deutschen Engagements. Diese Projekte fördern den politischen Prozess sowie konstruktive, moderate lokale Akteure. Allein 2017 wurden hierfür rund 48 Mio. Euro bereitgestellt. Des Weiteren hat die Bundesregierung Maßnahmen in den Bereichen Gesundheit, Bildung, Landwirtschaft und Ernährungssicherung, Wasser/Abwasser, Abfallentsorgung, Stärkung der Zivilgesellschaft , Förderung kommunaler Verwaltungsstrukturen in Oppositionsgebieten („local councils“), Beschäftigungsförderung und berufliche Bildung mit einem Gesamtumfang von 79,7 Mio. Euro im Jahr 2017 gefördert. Der genaue Anteil, der aus diesen Mitteln Nordsyrien zugutekommt, lässt sich nicht beziffern, zumal Nordsyrien keine anerkannte, geographisch umgrenzte Region ist. Auch unterliegen die genauen Projektregionen angesichts der volatilen politischen Lage Veränderungen und werden teilweise erst unmittelbar vor Umsetzungsbeginn festgelegt oder im Verlauf angepasst. Schließlich lassen sich Aus- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/349 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode gaben, die ganze Landesteile oder Regionen abdecken oder im Rahmen von Multigeber -Vorhaben stattfinden, durch die Vereinten Nationen oder die internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung landesweit umgesetzt werden, nicht einzelnen Orten zuordnen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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