Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 18. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3490 19. Wahlperiode 20.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Jens Maier und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/3238 – Förderungen des Bundes durch das „Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt“ sowie durch das Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Jahr 2000 wurde das „Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt“ (BfDT) gegründet. Die Initiative hierzu ging vom Bundesministerium des Innern sowie vom Bundesministerium der Justiz aus. Laut der eigenen Darstellung bestehen die Aufgaben des BfDT darin, das zivilgesellschaftliche Engagement für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt zu sammeln, zu bündeln, zu vernetzen und ihm eine größere Resonanz in der Öffentlichkeit zu verschaffen. Das BfDT sei damit nach seiner Aufgabenstellung bundesweiter Ansprechpartner und Impulsgeber der Zivilgesellschaft in allen Feldern der praktischen Demokratie- und Toleranzförderung. Hierbei erklärt das BfDT, dass es von sich aus oder auf konkrete Nachfrage zivilgesellschaftliche Akteure in problematischen Regionen und Themenstellungen unterstütze […] und den Vernetzungs- und Problemlösungsprozess noch für die Anfangsphase begleitet. Eine dauerhafte Beteiligung und Begleitung könne jedoch nicht Aufgabe des bundesweiten Bündnisses sein (www. buendnis-toleranz.de/ueberuns/aufgaben-und-ziele/, zuletzt abgerufen am 6. März 2018). Seit 2011 ist die Geschäftsstelle des BfDT Teil der Bundeszentrale für politische Bildung. Darüber hinaus unterhält das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat seit 2010 über die Bundeszentrale für Politische Bildung das Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“. Auch das Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ verfolgt das Ziel, Projekte zur Stärkung demokratischer Teilhabe und gegen Extremismus zu fördern. Es gibt an, die geförderten Projekte „sollen präventiv, vor allem im Vorfeld möglicher extremistischer Gefährdungen agieren und die grundlegenden Bedingungen für ein gleichwertiges und gewaltfreies Zusammenleben schaffen.“ Das Fördervolumen belaufe sich auf 12 Mio. Euro jährlich (!) (www.zusammenhalt-durch-teilhabe.de/ueberuns /141916/ueber-uns, zuletzt abgerufen am 6. März 2018). Sollte die schriftliche Beantwortung der Fragen mehr als 14 Tage in Anspruch nehmen, so erklären die Fragesteller bereits jetzt ihr Einverständnis zu einer Fristverlängerung um weitere 14 Tage. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3490 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Welche finanziellen Mittel erhielten sächsische Initiativen und Projekte aus dem Bundesprogramm „Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt“ in den Jahren 2014 bis 2018 (bitte nach Jahr, Projektträger , Vorhaben, Förderdauer sowie nach beantragten, genehmigten und ausgezahlten Summen unterteilen)? Auf die beigefügte Anlage 1 wird verwiesen. 2. Gegen welche Form von Extremismus (Rechtsextremismus/Linksextremismus /Islamismus/sonstiges) haben sich die hierbei geförderten sächsischen Initiativen in den Jahren 2014 bis 2018 gerichtet (bitte prozentual unterteilen, wogegen sich die insgesamt geförderten Initiativen (vorrangig) gerichtet haben und wie hoch die Vergabe von Geldern an Initiativen bezogen auf deren Engagement gegen die verschiedenen Extremismuserscheinungen spezifisch war)? Das Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt (BfDT) hat zur Aufgabe, dem zivilgesellschaftlichen Engagement für Demokratie und Toleranz eine größere Resonanz in der Öffentlichkeit zu verschaffen und möglichst viele Mitbürgerinnen und Mitbürger zum Einsatz für unsere Demokratie zu ermutigen und anzuregen („Best-Practice-Gedanke"). Dabei handelt es sich um einen primärpräventiven Ansatz zur Stärkung des demokratischen Handelns von Bürgerinnen und Bürgern, der keinem Phänomenbereich des Extremismus spezifisch zugeordnet werden kann. Folglich ist auch eine direkte thematische Zuordnung der Fördermittel nicht möglich. 3. Welche Summen wurden darüber hinaus vom „Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt“ zusätzlich an den Freistaat Sachsen oder an sächsische Kommunen zur Unterstützung von Landes- und Kommunalprojekten ausgezahlt (bitte nach Jahr, Vorhaben sowie nach beantragten , genehmigten und ausgezahlten Summen unterteilen)? Es wurden keine Mittel an den Freistaat Sachsen oder an sächsische Kommunen zur Unterstützung von Landes- und Kommunalprojekten ausgezahlt 4. Wie hoch beläuft sich das Gesamtvolumen an ausgezahlten Mitteln des „Bündnisses für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt “ in den Jahren 2014 bis 2017, und wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil aus EU-Mitteln? In den Haushaltsjahren 2014 bis 2017 belief sich das Gesamtvolumen der ausgezahlten Mittel auf insgesamt 999.446,92 Euro. EU-Mittel sind in dieser Summe nicht enthalten. 5. Welche finanziellen Mittel erhielten sächsische Initiativen und Projekte aus dem Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ in den Jahren 2015 bis 2018 (bitte nach Jahr, Projektträger, Vorhaben, Förderdauer sowie nach beantragten, genehmigten und ausgezahlten Summen unterteilen)? Auf die beigefügte Anlage 2 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3490 6. Gegen welche Form von Extremismus (Rechtsextremismus/Linksextremismus /Islamismus/sonstiges) haben sich die durch das Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ geförderten sächsischen Initiativen in den Jahren 2014 bis 2018 gerichtet (bitte prozentual unterteilen, wogegen sich die insgesamt geförderten Initiativen (vorrangig) gerichtet haben und wie hoch die Vergabe von Geldern an Initiativen bezogen auf deren Engagement gegen die verschiedenen Extremismuserscheinungen spezifisch war)? Es handelt sich somit um einen primärpräventiven Ansatz zur Stärkung des demokratischen Handelns von Bürgerinnen und Bürgern, der mithin keinem Phänomenbereich des Extremismus spezifisch zugeordnet werden kann. Das gesamte Bundesprogramm wie auch die Arbeit der in Anlage 2 genannten Projekte sind phänomenübergreifend ausgestaltet. Folglich ist auch eine direkte thematische Zuordnung der Fördermittel nicht möglich. 7. Welche Summen wurden darüber hinaus vom Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ zusätzlich an den Freistaat Sachsen oder an sächsische Kommunen zur Unterstützung von Landes- und Kommunalprojekten ausgezahlt (bitte nach Jahr, Vorhaben sowie nach beantragten, genehmigten und ausgezahlten Summen unterteilen)? Es wurden keine weiteren Mittel an den Freistaat Sachsen oder an sächsische Kommunen zur Unterstützung von Landes- und Kommunalprojekten ausgezahlt. 8. Wie hoch beläuft sich das Gesamtvolumen an ausgezahlten Mitteln des Bundesprogramms „Zusammenhalt durch Teilhabe“ in den Jahren 2014 bis 2017, und wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil aus EU-Mitteln? In den Haushaltsjahren 2014 bis 2017 belief sich das Gesamtvolumen der ausgezahlten Mittel des Bundesprogramms Zusammenhalt durch Teilhabe auf insgesamt 30.524.461,87 Euro. EU-Mittel sind in dieser Summe nicht enthalten. 9. Welche Kontrollmechanismen sind vorgesehen, um zu verhindern, dass Vereinigungen oder einzelne Personen, die durch das „Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt“ oder durch das Programm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ finanziell gefördert werden, sich ihrerseits rechtswidrig oder extremistisch betätigt haben bzw. betätigen? 10. Welches Verfahren ist nach Auffassung der Bundesregierung vorgesehen, wenn nach der Vergabe von Fördermitteln durch das „Bündnis für Demokratie und Toleranz – gegen Extremismus und Gewalt“ oder durch das Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ festgestellt wird, dass die geförderten Vereinigungen oder einzelne Personen sich ihrerseits rechtswidrig oder extremistisch betätigt haben bzw. betätigen? Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 3 und 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP, „Kontrolle und Durchsetzung der Förderrichtlinien bei Bundesprogrammen zur Extremismusprävention“, auf Bundestagsdrucksache 19/1760 wird verwiesen. Im Übrigen wurde für die Jahre 2014 bis 2017 neben der Prüfung der fachlichen Voraussetzungen seitens der BfDT-Geschäftsstelle zusätzlich eine Onlinerecherche zu möglicher extremistischer Gesinnung, strafrechtlichem Hintergrund sowie sonstigen Auffälligkeiten bzw. Unregelmäßigkeiten durchgeführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3490 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bei Vorliegen eines konkreten Verdachtsfalls bei potentiellen Zuwendungsempfängern hinsichtlich extremistischer Bestrebungen erfolgt zudem eine Auswertung der zugänglichen Erkenntnismöglichkeiten – z. B. jährliche Verfassungsschutzberichte des Bundes und der Länder. Im bislang in der Praxis des BfDT nicht eingetretenen Fall einer rechtswidrigen oder extremistischen Betätigung einer mit einer Zuwendung geförderten Vereinigung käme ferner eine Anwendung der Vorschriften gemäß Nummer 8 (insbesondere 8.2.1.) der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P – Anlage 2 zur VV Nummer 5.1. zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung [BHO]) in Verbindung mit den Vorschriften zum Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsaktes nach § 49 Absatz 3 Nummer 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in Betracht. Die ANBest-P ist Bestandteil der Anlagen zu jedem Zuwendungsbescheid. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3490 Anlage 1 Projektträger Vorhaben Förderdauer Jahr beantragt genehmigt ausgezahlt BfDT: Förderverein tolerantes Sachsen Zivilgesellschaftliches Engagement in ländlichen Regionen in Sachsen fördern und stärken: Umsetzung von bis zu 3 regionalen Veranstaltungen 1. November 2016 2016 Förderung allg. angefragt 900 € 900 € Anlage 2 Lfd. Nummer Zuwendungsempfänger ZdT-Vorhaben Förderdauer 1 Diakonie Sachsen e. V. ADELE – Aktiv Demokratie leben – Fortbildungsreihe der Diakonie Sachsen 01.03.2013 – 31.05.2015 2 AWO Landesverband Sachsen e. V. Mitwirkung – Gesellschaft gestalten durch Engagement und Beteiligung 01.07.2013 – 30.06.2015 3 Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. Hilfe für Helfer 01.07.2013 – 30.06.2015 4 Netzwerk für Demokratie und Courage e. V. Den Wandel gestalten – begleitende Maßnahmen für Veränderungsprozesse 01.07.2014 – 30.06.2016 5 Aktion Zivilcourage e. V. Kompetente Kommune 01.09.2014 – 31.12.2016 6 Courage – Werkstatt für demokratische Bildungsarbeit e. V. Demokratisch, kompetent vor Ort 01.01.2015 – 28.02.2017 7 Netzwerk für Demokratie und Courage e. V. IMPLEMENIA-Implementation Beratungssystem 01.08.2016 – 28.02.2017 8 Aktion Zivilcourage e. V. Gemeinsam stark für Demokratie 01.01.2015 – 31.12.2016 9 Landesfeuerwehrverband Sachsen Handeln, bevor es brennt 01.01.2015 – 31.12.2016 10 Diakonie Sachsen Demokratie gewinnt! Demokratiestifter in Sachsen 01.03.2015 – 31.12.2016 11 Landessportbund Sachsen Im Sport verein(t) für Demokratie 01.01.2015 – 31.12.2016 12 DRK LV Sachsen Mitmischen 01.01.2015 – 31.12.2016 13 Johanniter Unfallhilfe Hilfe für Helfer 01.07.2015 – 31.12.2016 14 AWO LV Sachsen Mitwirkung – Gesellschaft gestalten durch Engagement und Beteiligung 01.07.2015 – 31.12.2016 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3490 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Lfd. Nummer Zuwendungsempfänger ZdT-Vorhaben Förderdauer 15 Regionale Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie (RAA) Sachsen e. V. OFFEN – Organisation von Fortbildungen in der Feuerwehr Sachsen für Engagement und Neuausrichtung 01.07.2016 – 31.07.2018 16 DRK Bildungswerk Sachsen gGmbH Interkulturelle Öffnung des Deutschen Roten Kreuzes in Sachsen und Qualifizierung der MitarbeiterInnen 01.01.2017 – 31.12.2018 17 Courage – Werkstatt für demokratische Bildungsarbeit e. V. Tolerant – Hilfsbereit – Weltoffen 01.07.2016 – 31.07.2018 18 Netzwerk für Demokratie und Courage e. V. Effect – Wirkung erzielen 01.01.2017 – 31.12.2017 19 Netzwerk für Demokratie und Courage e. V. Unterstützung des Qualifizierungs- und Qualitätsmanagements im Bundesprogramm Zusammenhalt durch Teilhabe 01.02.2018 – 31.12.2018 20 Landessportbund Sachsen e. V. Im Sport verein(t) für Demokratie 01.01.2017 – 31.12.2019 21 AWO Landesverband Sachsen e. V. Mitwirkung – Gesellschaft gestalten durch Engagement und Beteiligung 01.01.2017 – 31.12.2019 22 DRK Landesverband Sachsen e. V. Mitmischen – Stärkung der demokratischen Praxis im Haupt- und Ehrenamt des DRK Sachsen 01.01.2017 – 31.12.2019 23 Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. Hilfe für Helfer – Verantwortung gestalten . Demokratie stärken 01.04.2017 – 31.12.2019 24 Aktion Zivilcourage e. V. Gemeinsam stark für Demokratie 01.01.2017 – 31.12.2019 25 Landesfeuerwehrverband Sachsen e. V. Handeln, bevor es brennt! 01.01.2017 – 31.12.2019 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/3490 noch Anlage 2 2015 - Soll 2015 – ausgezahlt 2016 - Soll 2016 – ausgezahlt 2017 - Soll 2017 – ausgezahlt 2018 - Soll 2018 – ausgezahlt zuwendungsfähige Gesamtausgaben 46.560,18 € 19.345,01 € – € – € – € – € – € – € 314.202,68 € 70.768,15 € 65.260,00 € – € – € – € – € – € – € 263.192,00 € 67.500,00 € 59.920,00 € – € – € – € – € – € – € 318.200,00 € 84.088,28 € 81.682,08 € 118.717,91 € 118.306,42 € – € – € – € – € 252.950,00 € 63.967,51 € 63.967,51 € 47.700,00 € 47.700,00 € – € – € – € – € 116.411,91 € 76.478,28 € 76.478,28 € 94.302,16 € 69.771,98 € 5.088,89 € 2.655,36 € – € – € 176.069,33 € 36.810,59 € 36.810,59 € 14.051,94 € 4.134,38 € – € – € – € – € 50.862,53 € 115.737,64 € 115.737,64 € 120.000,00 € 120.000,00 € – € – € – € – € 278.137,64 € 120.000,00 € 105.150,00 € 220.000,00 € 206.260,00 € – € – € – € – € 440.000,00 € 50.971,44 € 50.971,44 € 95.739,59 € 95.739,59 € – € – € – € – € 208.703,31 € 120.000,00 € 120.000,00 € 175.300,00 € 139.280,00 € – € – € – € – € 480.600,00 € 103.880,55 € 103.880,55 € 234.787,63 € 192.982,91 € – € – € – € – € 380.793,16 € 50.755,00 € 50.755,00 € 229.245,00 € 142.663,00 € – € – € – € – € 316.765,00 € 49.228,44 € 45.555,49 € 148.118,47 € 148.118,47 € – € – € – € – € 228.402,91 € – € – € 20.887,37 € 20.887,36 € 70.725,99 € 49.652,34 € 105.321,86 € 31.278,65 € 246.169,03 € – € – € – € – € 75.491,83 € 75.101,87 € 121.962,33 € noch kein Abruf 261.494,16 € – € – € 16.046,00 € 16.046,00 € 106.688,00 € 106.687,80 € 77.285,00 € 34.383,97 € 250.026,00 € – € – € – € – € 174.017,48 € 174.017,48 € – € – € 174.017,48 € – € – € – € – € – € – € 240.470,00 € 87.097,12 € 240.480,00 € – € – € – € – € 92.984,80 € 92.978,40 € 127.898,36 € 59.121,60 € 504.144,31 € – € – € – € – € 78.693,80 € 72.413,54 € 124.498,20 € 31.453,69 € 368.955,00 € – € – € – € – € 101.822,83 € 89.536,19 € 152.152,59 € 41.914,07 € 447.137,61 € – € – € – € – € 73.793,00 € 73.793,00 € 120.014,00 € 13.357,00 € 360.667,00 € – € – € – € – € 112.221,28 € 110.062,07 € 143.961,11 € 63.085,14 € 467.025,06 € – € – € – € – € 53.451,43 € 56.938,00 € 177.500,00 € 38.170,00 € 461.450,00 € Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333