Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 18. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3491 19. Wahlperiode 20.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörg Cezanne, Ingrid Remmers, Sabine Leidig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/3260 – Lärmsituation am Flughafen Düsseldorf V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Flughafen Düsseldorf hat am 27. Februar 2015 einen Antrag auf Ausweitung des Flugbetriebes gestellt. Neben der Errichtung neuer Abstellpositionen zielt der Antrag darauf, dass in Zeiten der Zweibahnnutzung über Tage statt der aktuell 47 möglichen Flugbewegungen pro Stunde zukünftig bis zu 60 koordiniert werden können (vgl. www.dus.com/~/media/fdg/dus_com/konzern/ unternehmen/kapazitaetserweiterung/pdfs/dusfolderdlkapazittserw11.pdf). Dieser Antrag stößt bei Lärmbetroffenen und Bürgerinitiativen wie „Bürger gegen Fluglärm“ auf Unmut, weil angesichts zahlreicher Verspätungen bereits jetzt viele Flugbewegungen im Zeitraum zwischen 22.00 und 6.00 Uhr zu verzeichnen sind, welche die Nachtruhe beeinträchtigen (vgl. https://rp-online.de/ nrw/staedte/meerbusch/im-juli-zehn-landungen-nach-mitternacht_aid-17878529) und durch eine Ausweitung des Luftverkehrs am Flughafen Düsseldorf eine Verschärfung der Lärmsituation droht. 1. Wie hat sich die Zahl der jährlichen Flugbewegungen am Flughafen Düsseldorf seit dem Jahr 2008 nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte getrennt nach Starts und Landungen aufführen)? Es wird auf die im Internet frei verfügbaren Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes zum Luftverkehr auf den Hauptverkehrsflughäfen (Fachserie 8 Reihe 6.1) verwiesen. Die Zahlen sind unter folgendem Link abrufbar: www. destatis.de/GPStatistik/receive/DESerie_serie_00000094. 2. Wie verteilten sich die Starts und Landungen dabei nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich auf die beiden Start- und Landebahnen (bitte für Starts und Landungen getrennt angeben)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3491 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Wie viele Starts und wie viele Landungen waren nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich am Flughafen Düsseldorf seit 2008 im Zeitraum von 22 Uhr bis 6 Uhr zu verzeichnen (bitte nach Starts und Landungen getrennt aufführen)? 4. Wie viele der in Frage 3 erfragten Starts entfielen dabei nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2008 pro Jahr auf den Zeitraum a) 22.00 bis 23.00 Uhr, b) 23.00 bis 24.00 Uhr, c) 24.00 bis 5.00 Uhr und d) 5.00 bis 6.00 Uhr? 5. Wie viele der in Frage 3 erfragten Landungen entfielen dabei nach Kenntnis der Bundesregierung pro Jahr auf den Zeitraum a) 22.00 bis 23.00 Uhr, b) 23.00 bis 24.00 Uhr, c) 24.00 bis 5.00 Uhr und d) 5.00 bis 6.00 Uhr? Die Fragen 3 bis 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/3158 verwiesen. 6. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass der sogenannte Angerlandvergleich (www.welt.de/print/welt_kompakt/duesseldorf/article 139354489/Der-Angerlandvergleich.html) Starts vom Flughafen Düsseldorf nach 22 Uhr verbietet (bitte begründen)? Welche genauen Betriebsbeschränkungen zur Tag- sowie zur Nachtzeit (Vorgaben zur Landebahnnutzung, Nachtflugverbot etc.) sind derzeit am Flughafen Düsseldorf nach Kenntnis der Bundesregierung gültig? Hinsichtlich der Auslegung des „Angerlandvergleichs“ wird auf die zuständige Landesluftfahrtbehörde, das Ministerium für Verkehr des Landes NRW, verwiesen . Die einzelnen aktuellen Betriebsbeschränkungen für den Flughafen Düsseldorf ergeben sich aus dem Luftfahrthandbuch Deutschland (Aeronautical Information Publication – AIP Germany) und sind unter folgendem Link (nach Registrierung ) öffentlich zugänglich: https://eadbasic.ead-it.com/cms-eadbasic/opencms/ en/login/ead-basic/ 7. Wie viele Sondergenehmigungen für Flugbewegungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung während der Nachtflugbeschränkung jährlich seit 2008 erteilt (bitte für Starts und Landungen getrennt aufführen)? 8. Wie hat sich die jährliche Quote pünktlicher Starts und Landungen nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2008 entwickelt (bitte falls vorliegend nach Starts und Landungen getrennt ausführen)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3491 9. Wie viele Starts und Landungen waren seit 2008 jährlich in den sechs verkehrsreichsten Monaten am Flughafen Düsseldorf nach Kenntnis der Bundesregierung maximal zulässig (genehmigt), und wie viele wurden jeweils durchgeführt? Die Fragen 7 bis 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Informationen vor. 10. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung bzw. der Bundespolizei in den letzten zehn Jahren die Anzahl der beliehenen Luftsicherheitsassistentinnen und Luftsicherheitsassistenten am Standort Düsseldorf entwickelt (bitte Gesamtzahl der Beliehenen zum jeweils 1. Januar des Jahres und wenn möglich nach den einzelnen beauftragten Unternehmen getrennt aufführen)? Wie hat sich im gleichen Zeitraum die Anzahl der von der Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf im Bereich Luftsicherheit eingesetzten Beamtinnen und Beamten entwickelt? Wie hat sich im gleichen Zeitraum die Anzahl der jährlich am Flughafen Düsseldorf abgefertigten Passagiere entwickelt? Seit dem Jahr 2004 führt ein privates Unternehmen Luftsicherheitskontrolldienstleistungen nach § 5 LuftSiG am Flughafen Düsseldorf durch. Die Anzahl der beliehenen Luftsicherheitsassistentinnen und -assistenten am Standort Düsseldorf hat sich wie folgt entwickelt: Stand Anzahl LuftAss 26.03.2008 484 31.08.2009 525 06.09.2010 532 01.02.2011 531 02.02.2012 574 01.01.2013 612 22.01.2014 652 03.07.2015 739 07.01.2016 826 02.01.2017 848 31.01.2018 881 30.05.2018 949 Die Anzahl der Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf hat sich von 552 Dienstposten (Stand 1. November 2011) auf 581 Dienstposten (Stand 1. Juli 2018) erhöht. Diese Beamten nehmen Aufgaben nach § 5 Absatz 1 Satz 3 des Luftsicherheitsgesetzes wahr. Im Bereich der Aufgaben nach § 5 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Luftsicherheitsgesetzes waren auf dem Flughafen Düsseldorf mit Stand 1. Januar 2011 229 Fluggastkontrollkräfte des Bundes (Beschäftigte der Bundespolizei im Angestelltenverhältnis ) beschäftigt. Mit Stand 1. Juli 2018 sind noch 159 Fluggastkontrollkräfte des Bundes am Flughafen beschäftigt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3491 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Basierend auf der Verkehrsstatistik der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen e. V. hat sich die Anzahl der jährlich am Flughafen Düsseldorf abgefertigten Passagiere wie folgt entwickelt: Jahr Fluggäste 2008 18.151.252 2009 17.793.493 2010 18.988.493 2011 20.339.466 2012 20.833.246 2013 21.228.226 2014 21.850.489 2015 22.476.685 2016 23.521.919 2017 24.640.564 2018 (Jan. bis Mai) 8.631.174 11. Wie viele Kontrollstunden hat die Bundespolizei seit dem 1. Januar 2015 bei den am Flughafen Düsseldorf tätigen privaten Luftsicherheitsdienstleistern monatlich bestellt, und wie viele wurden geleistet (bitte für die einzelnen tätigen Dienstleister getrennt aufführen und gemäß der Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/5445 darstellen)? Monat/Jahr Prognose der Bundespolizei auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Daten von Flughafen und Fluggesellschaften Gesamtanforderung nach Vorliegen der konkreten Daten Geleistete Kontrollstunden Januar 2015 81.303 Std. 83.017 Std. 74.997 Std. Februar 2015 78.586 Std. 76.064 Std. 68.338 Std. März 2015 91.670 Std. 92.674 Std. 74.117 Std. April 2015 84.309 Std. 88.433 Std. 79.546 Std. Mai 2015 86.156 Std. 89.739 Std. 83.712 Std. Juni 2015 91.905 Std. 93.862 Std. 80.727 Std. Juli 2015 97.058 Std. 97.976 Std. 83.177 Std. August 2015 100.762 Std. 98.884 Std. 85.403 Std. September 2015 97.884 Std. 100.331 Std. 81.934 Std. Oktober 2015 89.855 Std. 93.453 Std. 85.025 Std. November 2015 85.796 Std. 89.977 Std. 78.920 Std. Dezember 2015 83.494 Std. 85.879 Std. 80.375 Std. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3491 Monat/Jahr Prognose der Bundespolizei auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Daten von Flughafen und Fluggesellschaften Gesamtanforderung nach Vorliegen der konkreten Daten Geleistete Kontrollstunden Januar 2016 81.303 Std. 79.707 Std. 78.443 Std. Februar 2016 78.586 Std. 77.000 Std. 75.638 Std. März 2016 91.670 Std. 91.453 Std. 89.979 Std. April 2016 84.309 Std. 84.855 Std. 84.118 Std. Mai 2016 86.156 Std. 85.623 Std. 84.113 Std. Juni 2016 91.905 Std. 90.637 Std. 88.227 Std. Juli 2016 97.058 Std. 95.448 Std. 91.698 Std. August 2016 100.762 Std. 94.010 Std. 90.469 Std. September 2016 97.884 Std. 94.651 Std. 88.692 Std. Oktober 2016 89.855 Std. 95.691 Std. 89.594 Std. November 2016 85.796 Std. 87.616 Std. 80.931 Std. Dezember 2016 83.494 Std. 83.683 Std. 77.949 Std. Januar 2017 85.314 Std. 82.194 Std. 79.945 Std. Februar 2017 78.467 Std. 77.993 Std. 74.410 Std. März 2017 95.806 Std. 94.026 Std. 90.743 Std. April 2017 89.598 Std. 89.350 Std. 87.086 Std. Mai 2017 87.293 Std. 92.461 Std. 88.317 Std. Juni 2017 88.492 Std. 93.065 Std. 85.619 Std. Juli 2017 97.938 Std. 103.132 Std. 88.288 Std. August 2017 93.987 Std. 94.284 Std. 82.944 Std. September 2017 90.461 Std. 95.901 Std. 80.253 Std. Oktober 2017 96.384 Std. 101.296 Std. 93.490 Std. November 2017 87.440 Std. 87.146 Std. 83.838 Std. Dezember 2017 88.408 Std. 77.708 Std. 75.353 Std. Januar 2018 84.858 Std. 75.615 Std. 74.359 Std. Februar 2018 83.633 Std. 72.753 Std. 68.324 Std. März 2018 102.379 Std. 93.086 Std. 91.004 Std. April 2018 96.563 Std. 89.521 Std. 87.982 Std. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3491 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Ist das Instrumentenlandesystem nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen auf beiden Start- und Landebahnen des Flughafens Düsseldorf vollumfänglich einsatzbereit (vgl. www.derwesten.de/staedte/essen/essenerinbeschwert -sich-ueber-fluglaerm-die-antwort-vom-duesseldorf-airport-wirddich -ueberraschen-id211823715.html; bitte begründen)? Das ILS RWY 05R/23L ist am Flughafen Düsseldorf seit Ende Oktober 2017 wieder wie vorgesehen nutzbar. 13. Welche Gesamtkosten sind für die Umsetzung der dritten Verordnung zur Durchführung des Fluglärmschutzgesetzes am Flughafen Düsseldorf nach Kenntnis der Bundesregierung bisher angefallen, und wie ist jeweils der aktuelle Stand der Umsetzung dieser Verordnung am Standort Düsseldorf hinsichtlich a) der Anzahl der Anspruchsberechtigten, b) der Anzahl der bisher gestellten sowie der erwarteten Anträge auf Zahlung einer Außenwohnentschädigung, c) der Anzahl der bewilligten, abgelehnten und zurückgezogenen Anträge, d) der Höhe der bereits insgesamt geleisteten Entschädigungszahlungen sowie der aktuell geschätzten Gesamtaufwendungen? Die Fragen 13a bis 13d werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Anwendungsbereich der Fluglärm-Außenwohnbereichsentschädigungs-Verordnung (3. FlugLSV) ist auf die Tag-Schutzzone 1 des Lärmschutzbereichs nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) für einen neuen oder wesentlich baulich erweiterten Flugplatz beschränkt. Nach § 2 Absatz 2 Satz 3 FluLärmG sind neue oder wesentlich baulich erweiterte Flugplätze im Sinne dieser Vorschrift Flugplätze, für die ab dem 7. Juni 2007 eine Genehmigung, eine Planfeststellung oder eine Plangenehmigung nach § 6 oder § 8 des Luftverkehrsgesetzes für ihre Anlegung, den Bau einer neuen Start- oder Landebahn oder eine sonstige wesentliche bauliche Erweiterung erteilt wurde. Zwar läuft derzeit ein vom Flughafen Düsseldorf beantragtes Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung,1 rechtlich maßgeblich ist zum jetzigen Zeitpunkt aber noch die Betriebsgenehmigung vom 9. November 2005.2 Somit ist der Flughafen Düsseldorf als Bestandsflughafen einzuordnen, weshalb auch in der Erhebung im Rahmen der Studie „Weiterentwicklung der rechtlichen Regelungen zum Schutz vor Fluglärm“3 des Umweltbundesamtes für den Flughafen Düsseldorf keine Kosten bzw. Anspruchsberechtigte bezüglich der 3. Flug- LSV gemeldet wurden. 14. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der Ultra- Feinstaubbelastung im Umfeld des Flughafens Düsseldorf vor, und worauf basieren diese? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor. 1 www.dus.com/de-de/konzern/unternehmen/kapazitätserweiterung 2 www.dus.com/~/media/fdg/dus_com/konzern/nachbarn/umweltauswirkungen/pdfs/betriebsgenehmigung%20des%20dsseldorfer% 20flughafens.pdf 3 www.umweltbundesamt.de/publikationen/weiterentwicklung-der-rechtlichen-regelungen-schutz Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/3491 15. Welche Messstellen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung im Umfeld des Flughafens Düsseldorf, und wie hat sich die dort gemessene Belastung mit den einzelnen erfassten Luftschadstoffen nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2008 entwickelt? Im Umfeld des Flughafens liegen nach Kenntnis der Bundesregierung Messstationen in Düsseldorf Burgunderstraße, Düsseldorf Corneliusstraße, Düsseldorf Ludenberger Straße, Düsseldorf Norfer Straße, Düsseldorf Südring, Düsseldorf Volmerswerther Deich, Düsseldorf-Bilk, Düsseldorf-Lohausen und Düsseldorf- Lörick. Die Belastung der nach der Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV) erfassten Luftschadstoffe Stickstoffdioxid , Benzol, Feinstaub PM10, Feinstaub PM2,5 und Schwefeldioxid weist keine Besonderheiten auf und ist im Einklang mit der bundesweiten Entwicklung seit 2008 rückläufig. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333