Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 18. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3495 19. Wahlperiode 20.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Torsten Herbst, Frank Sitta, Thomas L. Kemmerich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/3311 – Umsetzungsstand wichtiger Verkehrsprojekte in Mitteldeutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Für die Lebensqualität und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Landes spielt der Zustand der Verkehrsinfrastruktur nach Auffassung der Fragesteller eine herausragende Rolle. Leistungsfähige Verkehrswege sind dabei nicht nur bedeutsam für Wirtschaftswachstum, sondern auch für eine hohe Lebensqualität im gesamten Bundesgebiet und nicht zuletzt für die Erreichung der Klimaziele. Insbesondere vor dem Hintergrund des erwarteten steigenden Verkehrsaufkommens in den kommenden Jahren haben gezielte öffentliche Investitionen in den Erhalt und den Neubau der deutschen Fernstraßen, Schienenwege, Radwege und Wasserstraßen daher höchste Priorität. Das zentrale Planungsinstrument der Bundesregierung für die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland ist der im August 2016 beschlossene Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030. Dieser definiert, welche Infrastrukturprojekte im Bundesgebiet bis 2030 finanziert und umgesetzt werden sollen. In der Region Mitteldeutschland befinden sich wichtige Verkehrsachsen und Verkehrsknotenpunkte, für die der BVWP zahlreiche Projekte enthält. An der konsequenten und fristgerechten Umsetzung besteht ein entsprechend hohes Interesse . Die Bundesfernstraßen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen verbinden nicht nur die ländlichen Räume und urbanen Zentren der Region, sie bedienen vor allem auch Transitverkehre – sowohl in Nord-Süd- als auch in Ost- West-Richtung. Darüber hinaus ist die Qualität der Verkehrsinfrastruktur für viele strukturschwache Regionen eine entscheidende Voraussetzung zur Erhöhung der Lebens- und Standortqualität. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3495 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie ist der Planungs- und Projektstand bei folgenden Infrastrukturprojekten in Sachsen: Ausbau der B87 zwischen Leipzig und Löhsten (Projektnummer B87- G21-SN-BB) Ausbau der B98 zwischen Riesa und der A13 (Projektnummer B98-G10- SN) Ausbau der B101 zwischen Grossvoigtsberg und der AS Siebenlehn (Projektnummer B101-G60-SN-T4-SN) Ausbau der B101 (OU Freiberg – Projektnummer B101-G60-SN-T3-SN) Ausbau der B101 (OU Wolkenstein – Projektnummer B101-G30-SN) Ausbau der B101 (OU Brand-Erbisdorf – Projektnummer B101-G60-SN- T1-SN) Ausbau der B101 zwischen Brand-Erbisdorf und Freiberg (Projektnummer B101-G60-SN-T2-SN) Ausbau der B169 zwischen der AS Döbeln-Nord und Salbitz (Projektnummer B169-G30-SN-BB-T1-SN) Ausbau der B169 zwischen Salbitz und der B6 (Projektnummer B169- G30-SN-BB-T2-SN) Ausbau der B178 zwischen Niederoderwitz und Zittau (Projektnummer B178-IP10-SN-IP) Ausbau der B178 zwischen Nostitz und der A4 (Projektnummer B178- IP20-SN-IP)? 2. Wie ist der Planungs- und Projektstand bei folgenden Infrastrukturprojekten in Sachsen-Anhalt: Ausbau der B87 (OU Naumburg – Projektnummer B87-G20-ST-T1) Ausbau der B87 (OU Bad Kösen – Projektnummer B87-G20-ST-T2) Ausbau der B87 (OU Eckartsberga – Projektnummer B87-G20-ST-T4) Ausbau der B181 (OU Zöschen-Wallendorf -Merseburg – Projektnummer B181-G10-ST) Ausbau der B187 (OU Coswig – Griebo – Projektnummer B187-G21-ST- T1) Ausbau der B187 (NOU Wittenberg – Projektnummer B187-G21-ST-T2) Ausbau der B187 (OU Jessen/Mühlanger – Projektnummer B187-G11- ST) Ausbau der B190n zwischen der Landesgrenze Niedersachen/Sachsen- Anhalt und der A14 (Projektnummer B190n-G10-ST-NI-T1-ST) Ausbau der B71 (OU Kakerbeck – Projektnummer B71-G20-ST-T2) Ausbau der B71 (OU Estedt – Projektnummer B71-G20-ST-T1) Ausbau der B244 (OU Wernigerode – Projektnummer B244-G10-ST)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3495 3. Wie ist der Planungs- und Projektstand bei folgenden Infrastrukturprojekten in Thüringen und Hessen: Ausbau der B 175 (OU Großebersdorf – Projektnummer B92/B175-G10- TH-T4-TH) Ausbau der B 175 (OU Frießnitz – Projektnummer B92/B175-G10-TH- T3-TH) Ausbau der B 175 (OU Burkersdorf – Projektnummer B92/B175-G10- TH-T2-TH) Ausbau der A4 zwischen dem AD Kassel-S und dem AD Wommen (Projektnummer A44-IP10-HE-IP)? 4. Bei welchen der oben aufgeführten Vorhaben wurde noch nicht mit der Planung begonnen? 7. Bei welchen der oben aufgeführten Vorhaben wurde die Linienbestimmung abgeschlossen? 8. Bei welchen der oben aufgeführten Vorhaben liegt aktuell ein Planfeststellungsbeschluss vor? 16. Bei welchen der oben aufgeführten Vorhaben wurde bereits Baurecht erteilt? Die Fragen 1 bis 4, 7, 8 und 16 werden mit nachfolgender Tabelle gemeinsam beantwortet. Die erste Ziffer der Nummerierung in Spalte 1 weist auf die Nummer der Frage hin. Die Bedeutung der Abkürzungen in den Spalten 4 und 5 sind unter der Tabelle beschrieben. Maßnahme BPL 2016 Spalte 4 Projektstand Spalte 5 Nr. Spalte 1 Straße Spalte 2 Bezeichnung Spalte 3 Infrastrukturprojekte im Freistaat Sachsen 1.1 B 87n Leipzig (A 14) – Löhsten WB* 1.1.1 Leipzig – Eilenburg VP 1.1.2 Eilenburg – westlich Torgau (OU Doberschütz und OU Mockrehna) LBV 1.1.3 OU Torgau OP 1.1.4 östlich Torgau OP 1.1.5 OU Löhsten ROVB 1.2 B 98 Riesa – A 13 VB 1.2.1 OU Glaubitz VP 1.2.2 OU Wildenhain VP 1.2.3 OU Quersa VP 1.2.4 OU Schönfeld VE 1.3 B 101 Neu-/Ausbau südlich Siebenlehn VB VP 1.4 B 101 /B 173 OU Freiberg VB PF 1.5 B 101 OU Wolkenstein WB* 1.5.1 Verlegung südlich Wolkenstein OP (Planungsbeginn noch 2018) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3495 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Maßnahme BPL 2016 Spalte 4 Projektstand Spalte 5 Nr. Spalte 1 Straße Spalte 2 Bezeichnung Spalte 3 1.5.2 OU Wolkenstein/Geringswalde OP (Planungsbeginn noch 2018) 1.6 B 101 OU Brand-Erbisdorf WB* OP 1.7 B 101 Brand-Erbisdorf – Freiberg WB - 1.8 B 169 AS Döbeln-Nord (A 14) – Salbitz VB VP 1.9 B 169 Salbitz – B 6 VB PA 1.10 B 178 Zittau – Niederoderwitz FD PE 1.11 B 178 Nostiz – A 4 (bei Weißenberg) FD PA Infrastrukturprojekte in Sachsen-Anhalt 2.1 B 87 OU Naumburg VB VP 2.2 B 87 OU Bad Kösen VB PU (vorbereitende Arbeiten laufen) 2.3 B 87 OU Eckertsberga VB OP 2.4 B 181 OU Zöschen-Wallendorf – Merseburg VB VP 2.5 B 187 OU Coswig und OU Griebo VB VEG/PA 2.6 B 187 NOU Wittenberg VB VE 2.7 B 187 OU Jessen – Mühlanger VB OP (Planungsbeginn noch 2018) 2.8 B 190n Landesgrenze NI/ST – A 14 WB* ROV 2.9 B 71 OU Kakerbeck WB - 2.10 B 71 OU Estedt VB VP 2.11 B 244 OU Wernigerode VB VP Infrastrukturprojekte im Freistaat Thüringen und in Hessen Infrastrukturprojekte im Freistaat Thüringen 3.1 B 175 OU Großebersdorf VB VE 3.2 B 175 OU Frießnitz VB VE 3.3 B 175 OU Burkersdorf VB VE Infrastrukturprojekte in Hessen 3.4 A 44 AD Kassel-S (neu: AD Lossetal) – AD Wommen FD 3.4.1 AD Lossetal – AS Helsa/Ost PE Planänderung erforderlich 3.4.2 Helsa/Ost – AS Hess. Lichtenau/West BAU 3.4.3 AS Hess. Lichtenau/West – AS Hess. Lichtenau/Mitte VF 3.4.4 AS Hess. Lichtenau/Mitte – AS Hess. Lichtenau/Ost VF 3.4.5 AS Hess. Lichtenau/Ost – östl. Waldkappel/Hasselbach VF 3.4.6 östl. Waldkappel/Hasselbach – AS Waldkappel VF Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3495 Maßnahme BPL 2016 Spalte 4 Projektstand Spalte 5 Nr. Spalte 1 Straße Spalte 2 Bezeichnung Spalte 3 3.4.7 AS Waldkappel VF 3.4.8 AS Waldkappel – AS Ringgau BAU 3.4.9 AS Ringgau – AS Sontra/West BAU 3.4.10 AS Sontra/West – Talbrücke Riedmühle BAU 3.4.11 Talbrücke Riedmühle – AD Wommen (A 4) BAU Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen – Dringlichkeiten: FD = Laufend und fest disponiert VB = Vordringlicher Bedarf WB* = Weiterer Bedarf mit Planungsrecht WB = Weiterer Bedarf Nachfolgend sind die Planungsschritte in chronologischer Reihenfolge aufgeführt (Abkürzungen gemäß Bundesverkehrswegeplan): OP = ohne Planungsbeginn Vorplanung VP = Vorplanung läuft VU = Verkehrsuntersuchung läuft UVS = Umweltverträglichkeits- /Variantenuntersuchung abgeschlossen ROVV = Raumordnungsverfahren in Vorbereitung ROVB = Raumordnungsverfahren beantragt ROV = Raumordnungsverfahren ergangen Linie LBV = Linienbestimmung/Trassenfestlegung in Vorbereitung LBA = Linienbestimmung/Trassenfestlegung beantragt LB = Linie bestimmt/Trassenführung festgelegt Vorentwurf VE = Vorentwurf in Bearbeitung VEA = Vorentwurf abgeschlossen VEG = Vorentwurf genehmigt Planfeststellung PA = Planfeststellung beantragt PE = Planfeststellungserörterungstermin stattgefunden PF = Planfeststellungsbeschluss ergangen PU = Planfeststellungsbeschluss unanfechtbar Bau BAU = in Bau Verkehrsfreigabe TVF = Teilverkehrsfreigabe VF = Verkehrsfreigabe gesamter Abschnitt Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3495 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Bei welchen der oben aufgeführten Vorhaben wurde bereits eine Vorzugsvariante bestimmt? Bei mit LB oder einem nachfolgendem Planungsschritt gekennzeichneten Vorhaben ist die Vorzugsvariante bestimmt bzw. bestätigt. 6. Bei welchen der oben aufgeführten Vorhaben ist das Raumordnungsverfahren abgeschlossen? Für Ortsumgehungen wird im Allgemeinen kein Raumordnungsverfahren, sondern eine Variantenuntersuchung durchgeführt, in der die Vorzugsvariante herausgearbeitet wird. Die Raumordnung muss vor der Bearbeitung des Vorentwurfes (VE) abgeschlossen sein. 9. Bei welchen der oben aufgeführten planfestgestellten Vorhaben ist derzeit eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss anhängig und daher der Planfeststellungsbeschluss nicht vollziehbar? 15. Welche der oben aufgeführten Vorhaben werden derzeit vor Gericht beklagt ? Die Fragen 9 und 15 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Dies trifft auf die Maßnahme Nummer 1.4 der Tabelle zu. Wegen der gerichtlich entschiedenen Nicht-Vollziehbarkeit des Planfeststellungbeschlusses für die Maßnahme 2.1 läuft hierfür die Findung einer Alternativlinie. 10. Bei welchen der oben aufgeführten Vorhaben liegen dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) derzeit Entwurfsunterlagen (Vorentwurf) zur Erteilung des Gesehenvermerks vor (bitte mit Angabe aktualisierte Projektkosten angeben)? Für keines der aufgeführten Vorhaben liegt dem BMVI derzeit ein Vorentwurf vor. 11. Bei welchen der oben aufgeführten Vorhaben wurde nach dem 15. Juni 2018 ein Gesehenvermerk erteilt (bitte Datum des Gesehenvermerks angeben)? Nach dem 15. Juni 2018 wurde für keine der genannten Maßnahmen ein Gesehenvermerk erteilt. 12. Bei welchen der oben aufgeführten Vorhaben wurde eine oder wurden mehrere Umweltverträglichkeitsprüfungen abgeschlossen? Bei jedem Neubau oder Ausbau von Bundesfernstraßen ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Dies gilt sowohl auf Ebene des Raumordnungsverfahrens , der Linienbestimmung als auch in der Planfeststellung. Zur Anzahl der Umweltverträglichkeitsprüfungen für das einzelne Vorhaben liegen dem BMVI keine Informationen vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/3495 13. Bei welchen der oben aufgeführten Vorhaben hat bereits ein Erörterungstermin mit betroffenen Bürgerinnen und Bürgern stattgefunden? Ab dem Planungsschritt PE (einschließlich) hat ein Erörterungstermin stattgefunden . 14. Bei welchen der oben aufgeführten Vorhaben wurde die Bürgerbeteiligung bereits abgeschlossen? Zusätzlich zur gesetzlich vorgesehenen Bürgerbeteiligung im Erörterungstermin des Planfeststellungsverfahrens (PE) werden von den Straßenbauverwaltungen der Länder planungsbegleitende Informationsveranstaltungen projektbezogen durchgeführt. Diese können zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgen. Eine allgemeine Aussage über abgeschlossene Bürgerbeteiligungen ist daher nicht möglich . 17. Wann werden nach Kenntnis der Bundesregierung die oben aufgeführten laufenden und fest disponierten Vorhaben abgeschlossen? Für die FD-Vorhaben (Nr. 1.10 und 1.11 in Sachsen sowie Nr. 3.4.1 in Hessen) muss zunächst Baurecht geschaffen werden, bevor mit dem Bau begonnen werden kann. Eine Aussage zum Bauende ist in diesem Verfahrensstadium noch nicht möglich. 18. Bei welchen weiteren der im Bundesverkehrswegeplan 2030 aufgeführten Straßenbauvorhaben in den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen liegt derzeit Baurecht vor, und wo wird dieses bis Ende 2018 noch erwartet ? Für nachfolgende weitere Bedarfsplanmaßnahmen, die nicht in der Tabelle aufgelistet sind, liegt Baurecht vor: a.) Freistaat Sachsen: B 175, Verlegung westlich Glauchau, b.) Sachsen-Anhalt: A 14, AS Stendal-Mitte – AS Osterburg (der Bau erfolgt gemeinsam mit dem angrenzenden Abschnitt AS Lüderitz – AS Stendal/Mitte) und c.) Freistaat Thüringen: B 247, OU Großengottern, B 247, OU Höngeda, B 247, OU Mühlhausen B 247, OU Kallmerode. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3495 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 19. Wie viele Bundesmittel für Infrastrukturmaßnahmen im Straßen- und Schienenverkehr sind in den letzten zehn Jahren jeweils nach Sachsen, Sachsen- Anhalt und Thüringen geflossen? Die verausgabten Bundesfernstraßenmittel und davon Bedarfsplanmittel in Sachsen , Sachsen-Anhalt und Thüringen im Zeitraum 2008 – 2017 sind nachfolgend in Mio. Euro dargestellt: Bundesfernstraßenmittel 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist Ist SN Gesamthaushalt 270 326 355 335 300 267 234 214 231 242 Bedarfsplan gesamt 119 143 183 187 167 101 50 21 49 56 ST Gesamthaushalt 292 301 279 237 221 233 211 200 229 257 Bedarfsplan gesamt 171 121 114 89 78 72 54 27 22 32 TH Gesamthaushalt 414 438 365 327 274 290 229 193 205 199 Bedarfsplan gesamt 296 289 229 206 170 183 111 65 60 52 Die Mittel für den Schienenverkehr werden seitens des Bundes den Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) ohne Abgrenzung nach Bundesländern zur Verfügung gestellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333