Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 19. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3524 19. Wahlperiode 23.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/2597 – Die menschenrechtliche Situation in den Westbalkanstaaten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz, das am 24. Oktober 2015 in Kraft getreten ist, wurden die Westbalkanstaaten Albanien, Kosovo und Montenegro zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt, nachdem dies mit Bosnien-Herzegowina , Mazedonien und Serbien bereits 2014 geschehen war. Damit gelten Asylanträge von Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern der Westbalkanstaaten zunächst als prinzipiell unbegründet. Die Betroffenen sind gezwungen, das Gegenteil zu beweisen. Insbesondere Minderheiten in den Westbalkanstaaten – vor allem Roma – unterliegen allerdings auch heute noch einer „massiven und kumulativen Diskriminierung“ (http://zentralrat.sintiundroma.de/antiziganismusund -kumulative-diskriminierung-im-westlichen-balkan/). Der Zentralrat der Sinti und Roma kritisiert scharf, dass schutzsuchende Roma aus den Westbalkanstaaten als vermeintliche „Armutsflüchtlinge“ in der politischen Debatte diskriminiert und zur Durchsetzung asylrechtlicher Verschärfungen missbraucht werden. Wie der Zentralrat feststellt, werde dabei die Relevanz des Antiziganismus und die daraus resultierende Ausgrenzung der Roma in allen Lebensbereichen als entscheidende Fluchtursache außer Acht gelassen. Es sei nach Angaben des Zentralrats der Sinti und Roma in allen Staaten des Westbalkans allenfalls von einem graduellen Unterschied in der Diskriminierung der Roma-Bevölkerung zu sprechen. Die Diskriminierung umfasse alle Lebensbereiche . Der Zentralrat hebt hervor, dass die Ansicht, Roma würden den Westbalkan aufgrund ihrer sozioökonomischen Lage verlassen, der Situation nicht gerecht werde, da diese Lage lediglich die Auswirkung der systematischen und kumulativen Diskriminierung sei. Dabei handelt es sich nach Auffassung der Fragesteller nach § 3a des Asylgesetzes um eine „Kumulierung unterschiedlicher Maßnahmen, einschließlich einer Verletzung der Menschenrechte, (…) die aufgrund ihrer Art oder Wiederholung so gravierend sind, dass sie eine schwerwiegende Verletzung der grundlegenden Menschenrechte darstellen.“ Es sind der Antiziganismus und die kumulative und strukturelle Diskriminierung , die die wirtschaftliche Lage der Roma in den Ländern des westlichen Balkans bestimmen und viele von ihnen zum Verlassen der Länder zwingen (http:// zentralrat.sintiundroma.de/bestandsaufnahme-entwicklungszusammenarbeit- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3524 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode westbalkan/). Antiziganismus führt im Westbalkan nach Angaben des Zentralrats der Sinti und Roma dazu, dass Roma „keine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben, Kinder in Schulen drangsaliert oder in segregierte Einrichtungen mit qualitativ minder-wertigem Schulunterricht abgeschoben und von der Mehrheitsgesellschaft bewusst ausgegrenzt werden“ (http://zentralrat.sintiundroma. de/bestandsaufnahme-entwicklungszusammenarbeit-westbalkan/). Roma werden nach Ansicht der in Stockholm ansässigen Menschenrechtsorganisation Civil Rights Defenders systematisch, selbst von staatlichen Stellen bei der Arbeitssuche diskriminiert. Zwar existieren in allen Ländern des westlichen Balkans Gesetze, die in der einen oder anderen Form die gleichberechtigte Beteiligung der Minderheiten, inklusive der Roma, im Öffentlichen Dienst fordern. Nur setzen die nationalen Regierungen und lokalen Selbstverwaltungen dieser Organisation zufolge in all diesen Ländern diese Gesetze nicht um. Im Kosovo sind laut einem Bericht des Büros des Premierministers von 2013 von 5000 Mitarbeitern des Öffentlichen Dienstes auf zentraler Ebene nur zehn Roma, Ashkali und Ägypter angestellt. In Serbien sind einer Untersuchung von 2011 zufolge von 16 675 Angestellten in 51 staatlichen Institutionen gerade acht Roma beschäftigt (https://crd.org/2017/12/21/the-wall-of-antigypsyism-roma-in-thewestern -balkans/). Besonders bedenklich ist die Lage der Roma im Kosovo, da sie dort immer noch unter den Nachwirkungen des Krieges 1998/1999 leiden. Ganze Siedlungen der Roma wurden damals zerstört, viele ihrer Häuser wurden von Angehörigen der albanischen Mehrheitsbevölkerung besetzt. In der Nachkriegszeit konnten Roma weder von den Wiederaufbaumaßnahmen nach dem Krieg umfassend profitieren, sie sind sogar beim Wiederaufbau stark benachteiligt worden. Zudem werden Roma pauschal immer noch als Unterstützer und Profiteure der Unterdrückung der Albaner in der Vorkriegs- und Kriegszeit diffamiert , was ihre gesellschaftliche Gleichberechtigung unmöglich macht (http:// fluechtlingsforschung.net/roma-aus-dem-westlichen-balkan-ursachen-ihrer-flucht/; www.academia.edu/31445776/Trapped_in_a_vicious_circle_repatriation_and_ re-migration_of_Roma_Ashkali_and_Balkan-Egyptians_from_Kosovo). Im Kontext des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes ist explizit auf einer Bund-Länder-Besprechung festgehalten worden, dass sich „der Bund (…) aktiv für die Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Situation der Minderheiten , insbesondere Roma, im Westbalkan einsetzen (wird)“ (www.thueringen.de/ th1/tsk/aktuell/veranstaltungen/86412/, Punkt 4). Neben der Minderheit der Roma werden auch LGBTIQ (Lesben, Schwule, Bi- Trans-, Intersexuelle und Queer) in den Westbalkanstaaten sowohl gesellschaftlich als auch institutionell diskriminiert. Das Helsinki-Komitee stellt in einem Bericht zur Situation in Mazedonien fehlenden politischen Willen zum Schutze der LGBTIQ-Bevölkerung fest. Der offene Ausdruck von Homophobie durch Repräsentanten hoher Institutionen, wie auch das Nichtfunktionieren des Justizsystems stelle eines der Haupthindernisse zu einer Gleichstellung aller Bürgerinnen und Bürger Mazedoniens dar (http://mhc.org.mk/system/uploads/ redactor_assets/documents/2477/Analiza_na_zakonska_Ramka_vo_odnos_na_ pravata_na_LGBTI_ANG_02.pdf). Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung festgestellt, dass „für die Bestimmung eines Staates zum sicheren Herkunftsstaat (…) Sicherheit vor politischer Verfolgung landesweit und für alle Personen- und Bevölkerungsgruppen bestehen“ muss (www.bundes verfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1996/05/rs19960514_ 2bvr150793.html?nn=5399840). Im März 2016 äußerte der Europäische Ausschuss zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe Besorgnis angesichts der Haftbedingungen in Albanien (www.amnesty.de/jahresbericht/2017/albanien#section-24036). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3524 Aufgrund kumulativer Diskriminierung, schwerer Menschenrechtsverletzungen und systematischer Diskriminierung einzelner Bevölkerungsgruppen wird die Lage in den Balkanstaaten nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller nicht den vom Bundesverfassungsgericht festgelegten Kriterien zur Einstufung als sicheres Herkunftsland gerecht. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g In den sechs Westbalkanstaaten gibt es keine Hinweise auf staatliche politische Verfolgung oder systematische Diskriminierung aufgrund der Volksgruppenzugehörigkeit . Dies gilt auch für die Gruppe der Roma. Die Staaten in der Region sind bemüht, auch mit Blick auf die EU-Annäherung, die Situation der Roma zu verbessern. Insgesamt sind die Sensibilität für die Situation der Roma und das Engagement für ihren Schutz angestiegen. Außer in Bosnien und Herzegowina gibt es in allen Westbalkanstaaten mindestens eine politische Roma-Partei oder Gruppierung mit Ziel der Verbesserung der Situation der Roma. Des Weiteren wird ergänzend zur generellen Menschenrechtslage in den Ländern des Westlichen Balkans auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksachen 18/8820, 18/9832, 18/9929, 18/10199, 18/10436 und 18/10454 verwiesen. Zudem erstellt die Bundesregierung zweijährliche Berichte über ihre Menschenrechtspolitik , in denen auch auf die Menschenrechtssituation in den Ländern des Westlichen Balkan Bezug genommen wird. Der aktuelle Bericht ist veröffentlicht und unter www.auswaertiges-amt.de/de/news room/161221-mr-bericht-derbundesregierung -12/286470 abrufbar. Ferner stellt das Auswärtige Amt in Asyllageberichten die Menschenrechtslage ausführlich dar und stellt diese Berichte den mit Asylverfahren befassten Behörden sowie dem Menschenrechtsausschuss des Bundestags zur Verfügung. Eine Verschlechterung der Menschenrechtslage auf dem Westlichen Balkan ist seit den oben angeführten Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und seit Veröffentlichung des letzten Menschenrechtsberichts nicht festzustellen. Entwicklungen in einzelnen Ländern, sind, wo gegeben, nachfolgend zu einzelnen Fragen dargestellt. 1. Welche Bemühungen hat die Bundesregierung zur Evaluierung der Menschenrechtslage in den Westbalkanstaaten seit Oktober 2015 unternommen, und welche Schlüsse zieht sie daraus (bitte nach einzelnen als „sichere Herkunftsländer “ deklarierten Staaten im Westbalkan aufschlüsseln)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Lage der Roma und anderer Minderheiten in den Westbalkanstaaten, sowohl in Bezug auf staatliche als auch nichtstaatliche Diskriminierung (bitte nach einzelnen als „sichere Herkunftsländer“ deklarierten Staaten im Westbalkan aufschlüsseln)? Der Bundesregierung sind keine Berichte über eine systematische staatliche oder nichtstaatliche Diskriminierung von Roma oder anderer Minderheiten in den Westbalkanstaaten bekannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3524 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zur Lage in den einzelnen Westbalkanstaaten: Albanien: Die Verfassung und Gesetze (darunter das Antidiskriminierungsgesetz von 2010) enthalten individualrechtliche Diskriminierungs- und Differenzierungsverbote . Im Oktober 2017 verabschiedete das Parlament zudem ein Minderheitengesetz . Dabei handelt es sich um ein Rahmengesetz; Begleitgesetze werden derzeit in Abstimmung mit dem Europarat erarbeitet. Verstärkt werden Konferenzen und Diskussionsforen sowie Informations- und Integrationskampagnen von den in Albanien tätigen Nichtregierungsorganisationen (NRO) für Roma sowie vor allem auch von internationalen Partnern (EU, UNDP, Weltbank etc.) initiiert . Die Minderheiten der Griechen, Makedonen, Montenegriner, Aromunen (Vlachen) sind weitgehend integriert. Trotz einiger Fortschritte bleiben die Zugänge für Roma zu Arbeitsmarkt, Schulen und Gesundheitsversorgung weiter eingeschränkt und bewegen sich nicht auf dem Niveau anderer Bevölkerungsgruppen . Die Regierung ist bemüht, Engagement zu zeigen, Fällen von Diskriminierung nachzugehen und die Situation zu verbessern. Es wurde ein Nationaler Aktionsplan für Roma und Ägypter 2016-2020 ausgearbeitet. Bosnien und Herzegowina: Bosnien und Herzegowina hat das Rahmenübereinkommen zu Schutz der nationalen Minderheiten des Europarats ratifiziert und in einem Minderheitenschutzgesetz umgesetzt. Außerdem besteht seit Dezember 2017 neben dem Roma-Beirat, der sich aus Regierungsvertretern und Vertretern der Roma zusammensetzt, auch ein „nationaler Minderheitenrat“, dem Vertreter der Roma angehören Kosovo: Offiziell in der Republik Kosovo als Minderheiten anerkannt sind Roma/Ashkali/Ägypter (RAE), Serben, Bosniaken, Türken und Goranen. Offizielle Sprachen sind Albanisch und Serbisch, auf kommunaler Ebene auch Türkisch , Bosnisch und Romanes. Die Verfassung und Gesetze Kosovos verbieten jegliche Diskriminierung von Angehörigen von Minderheiten. Die Regierung tritt öffentlich für Toleranz und Respekt gegenüber den Minderheiten, insbesondere auch gegenüber den RAE, ein. Die Akzeptanz der verschiedenen ethnischen Gruppen untereinander ist seit der Unabhängigkeit der Republik Kosovo im Jahr 2008 weiter gestiegen. Interethnische, nichtstaatliche Diskriminierungen finden vornehmlich vor dem Hintergrund des schwierigen Verhältnisses zwischen Kosovo -Serben und Kosovo-Albanern statt und gehen von beiden Seiten gleichermaßen aus. ejR Mazedonien: Die mazedonische Verfassung verbietet Diskriminierung. Alle Bürger genießen gleiche Rechte und Freiheiten, unabhängig von Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, nationaler und sozialer Herkunft, politischer und religiöser Zugehörigkeit oder Vermögens- und gesellschaftlicher Lage. Darüber hinaus wurde im April 2010 ein Antidiskriminierungsgesetz verabschiedet. Roma sind keinen systematischen staatlichen Diskriminierungen ausgesetzt. Einzelfälle von gewalttätigen Übergriffen auf Roma sind weder einer staatlichen Stelle noch nichtstaatlichen Akteuren eindeutig zuzuordnen. Im staatlichen Gesundheitssystem kommt es zu Einzelfällen von Benachteiligungen. Wegen des nach wie vor äußerst niedrigen Bildungsstandes der Roma sind ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt besonders schlecht. Montenegro: In Montenegro gibt es keine systematische Diskriminierung von Roma. Während der Roma-Dekade 2005 bis 2015, einer gemeinsamen Initiative südosteuropäischer Staaten zur Verbesserung der Integration von Roma, hat die montenegrinische Regierung einen Aktionsplan mit Maßnahmen in den Schwerpunktbereichen Bildung, Gesundheit, Beschäftigung und Wohnen verabschiedet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3524 Trotz punktueller Verbesserungen, etwa der Wohnsituation in einigen Gemeinden sowie der Einschulungsrate unter Roma-Kindern aus dem Flüchtlingslager Konik in Podgorica, konnte der Kreis aus ungeregeltem Rechtsstatus, sozialer Ausgrenzung, Bildungsferne und Arbeitslosigkeit bisher nicht nachhaltig durchbrochen werden. Serbien: Nach Einschätzung der Bundesregierung hat sich die Lage der Roma in Serbien in den letzten Jahren tendenziell verbessert, wenn auch auf niedrigem Niveau: Im Juni 2017 verabschiedete die serbische Regierung den Roma-Aktionsplan 2017/18, der auch Maßnahmen zur Verbesserung der Wohn-, Arbeits-, Bildungs- und Gesundheitssituation vorsieht. Allerdings ist die Umsetzung des Aktionsplans chronisch unterfinanziert. Deutschland unterstützt im Rahmen der deutsch-serbischen Entwicklungszusammenarbeit auch Projekte zur Verbesserung der Wohnverhältnisse, zur Förderung von Ausbildung und zur Arbeitsaufnahme . Zudem soll die deutsche Entwicklungszusammenarbeit die Kapazitäten der staatlichen Stellen für Koordinierung, Monitoring und Umsetzung der Aktionspläne stärken. 3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Lage von LGBTIQ in den Westbalkanstaaten und deren staatlicher und nichtstaatlicher Verfolgung (bitte nach einzelnen als „sichere Herkunftsländer“ deklarierten Staaten im Westbalkan aufschlüsseln)? Erkenntnisse zu einer staatlichen oder nichtstaatlichen Verfolgung von Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung liegen der Bundesregierung für die Westbalkanstaaten nicht vor. Die Verfassungen der Westbalkanstaaten verbieten Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung. Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften sind bislang rechtlich nicht anerkannt. Die gesellschaftliche Akzeptanz nicht-heterosexueller Beziehungsformen ist nach wie vor gering und Homophobie verbreitet. Zur Situation in den einzelnen Westbalkanstaaten: Albanien: Die albanische Regierung hat im Mai 2016 einen Aktionsplan zur besseren Integration von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern, Transsexuellen und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTTI) beschlossen, der von Nichtregierungsorganisationen gelobt wird. Die Regierung unterstützt Anti-Diskriminierungsmaßnahmen und entsprechende Veranstaltungen. Die LSBTTI-Organisationen sind aktive und akzeptierte Ansprechpartner. Am 13. Mai 2018 fand die siebte „Tirana Gay Ride“, eine kurze Fahrradtour auf Tiranas größtem Boulevard, statt. „Pink Embassy“, „Open Mind Spectrum Albania“ und „Human Rights House Albania“ organisierten in der zweiten Maiwoche das achte jährliche IDAHOT-Festival („International Day Against Homophobia and Transphobia“) mit zahlreichen Veranstaltungen gegen Diskriminierung der LSBTTI Gemeinschaft . Bosnien und Herzegowina: Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, nach denen LSBTTI durch staatliche oder nichtstaatliche Institutionen verfolgt würden. In Bosnien und Herzegowina wurde das Antidiskriminierungsgesetz im Juli 2016 stärker an internationale Menschenrechtsstandards und EU-Recht angepasst . Der Katalog der Diskriminierungsverbote wurde um Alter und Behinderung sowie sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität und Geschlechtermerkmale erweitert und verbessert somit auch den Schutz von LSBTTI. Nach Auskunft der Nichtregierungsorganisation „Sarajevo Open Center“ (SOC), die sich für die Rechte von Homosexuellen einsetzt, ist Bosnien und Herzegowina somit Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3524 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode das erste Land in Südosteuropa, das für den Schutz von intersexuellen Personen vor Diskriminierung eine gesetzliche Grundlage geschaffen hat. Kosovo: Das verfassungsrechtliche Verbot von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung wird durch den Staat generell beachtet. Der gesetzliche Schutz von LSBTTI ist über die Jahre verbessert worden. Die Regierung führt Sensibilisierungs-Veranstaltungen unter anderem für Beamtinnen und Beamte, Polizistinnen und Polizisten sowie Lehrerinnen und Lehrer durch. Staatspräsident Thaçi nimmt an den jährlich stattfindenden Paraden zum Tag gegen Homophobie teil. Ministerpräsident Haradinaj nahm an der Eröffnung der Pride Week im Oktober 2017 teil. Im Oktober 2016 fand in Pristina zum ersten Mal eine mehrtägige internationale Konferenz der „Equal Rights Association“ (ERA) zu LSBTTI- Rechten im Westlichen Balkan und der Türkei statt. Die Eröffnung wurde von der damaligen kosovarischen Regierung hochrangig wahrgenommen. Mit staatlichen Medienkampagnen und der Herausgabe von Broschüren für Toleranz gegenüber gleich-geschlechtlichen Partnerschaften wird versucht, die öffentliche Meinung zu LSBTTI zu verändern. ejR Mazedonien: In der ejR Mazedonien findet keine systematische staatliche oder nichtstaatliche Diskriminierung gegen Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung statt. Die mazedonische Gesellschaft ist allerdings von einer konservativen Moralvorstellung geprägt, in der sich LSBTTI-Rechte noch nicht angemessen widerspiegeln und homophobe Einstellungen verbreitet sind. Seit Amtsantritt der Regierung Zaev ist diesbezüglich eine deutliche Verbesserung feststellbar: LSBTTI-Gruppierungen werden von Regierungsvertretern offiziell wahrgenommen und unterstützt, teils bis hin zur Teilnahme hoher Regierungsvertreter an Veranstaltungen. So war Ministerpräsident Zaev bei der Überreichung des deutsch-französischen Menschenrechtspreises am 13. Dezember 2017 an den Vorsitzenden der Vereinigung „LGBT United Tetovo – Mazedonien“, Herrn Bekim Asani, anwesend. Montenegro: Die Regierung beabsichtigt, gleichgeschlechtliche Partnerschaften rechtlich anzuerkennen. Der dazu von der Regierung vorgelegte Gesetzentwurf wird derzeit auch öffentlich diskutiert. Der Entwurf sieht die Möglichkeit vor, dass gleichgeschlechtliche Partner die gemeinsame Fürsorge für ein Kind übernehmen , falls einer der Partner ein leiblicher Elternteil des Kindes ist. Montenegro ist Teil der sogenannten „LGBTI Core Group“, einer informellen Gruppe von Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen in New York, das sich etwa mit Veranstaltungen am Rande der Eröffnung der Generalversammlung für die Rechte von LSBTTI einsetzt. Serbien: Die serbische Regierung bemüht sich um eine Verbesserung der Schutzmöglichkeiten von LSBTTI. Im September 2017 fand die „Pride Parade“ in Belgrad zum vierten Mal in Folge ohne Zwischenfälle statt – mit gegenüber dem Vorjahr erneut leicht gestiegenen Teilnehmerzahlen und verminderter Polizeipräsenz sowie unter Teilnahme der offen homosexuell lebenden Premierministerin. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/3524 4. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Maßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung der Roma auf dem Arbeitsmarkt in den Staaten des Westbalkans (bitte nach einzelnen als „sichere Herkunftsländer“ deklarierten Staaten im Westbalkan aufschlüsseln)? 5. Inwiefern sieht die Bundesregierung Fortschritte in den Westbalkanstaaten in Hinsicht auf die Erfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen zur Beschäftigung von Roma und anderer Minderheiten im Öffentlichen Dienst (bitte nach einzelnen als „sichere Herkunftsländer“ deklarierten Staaten im Westbalkan aufschlüsseln)? 6. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung der Roma auf dem Arbeitsmarkt in den Staaten des Westbalkans (bitte nach einzelnen als „sichere Herkunftsländer“ deklarierten Staaten im Westbalkan aufschlüsseln)? Die Fragen 4 bis 6 werden zusammengefasst beantwortet. Albanien: Mit dem Nationalen Aktionsplan (2016-2020) zur Integration von Roma und Ägyptern hat die albanische Regierung sich unter anderem zum Ziel gesetzt, den Zugang von Angehörigen dieser Minderheiten zum Arbeitsmarkt zu fördern. Der Nationale Aktionsplan hat Quoten für Roma in Bachelor- und Masterstudiengängen sowie in Beschäftigungsförderungsprogrammen eingeführt und sieht finanzielle Zuschüsse zur Berufsbildung von Roma und Ägyptern vor. Mitarbeiter der Nationalen Arbeitsagentur erhalten Fortbildungen speziell zur Integration von Roma und Ägyptern. Zahlreiche Geber sind mit Unterstützungsprogrammen engagiert, so auch Deutschland. Aus dem breiten Portfolio der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) ist das Regionalvorhaben „Soziale Grundrechte für benachteiligte Bevölkerungsgruppen“ zu nennen, bei dem ausgewählte Gemeinden darin unterstützt werden, benachteiligte Gruppen mit sozialen Dienstleistungen zu versorgen (etwa im Rahmen „aufsuchender Sozialhilfe “). Benachteiligte Gruppen werden über ihre Rechte informiert und dabei unterstützt , diese geltend zu machen. Bosnien und Herzegowina: Im Juli 2017 verabschiedete der Ministerrat einen neuen dreijährigen Aktionsplan zur Integration der Roma, der insbesondere darauf abzielt, die Beschäftigungs-möglichkeiten zu verbessern und den Zugang zu Wohnraum und Gesundheitsversorgung zu erleichtern. Mit dem vorherigen Aktionsplan wurden laut Bericht des Ministerrates für das Jahr 2016 zwei Prozent mehr Roma in Arbeit gebracht. Neuere Zahlen liegen nicht vor. Laut dem Vorsitzenden des Roma-Beirats haben bislang rund 800 Roma an speziellen Beschäftigungsprogrammen für Roma teilgenommen. Kosovo: Die Regierung der Republik Kosovo hat im April 2017 einen neuen Strategie - und Aktionsplan mit dem Titel „Strategie für die Inklusion der Gemeinschaften der Roma und Ashkali in Kosovo 2017-2021“ verabschiedet. Hierbei wirkten Vertreter der RAE sowie Nichtregierungsorganisationen, Parlamentsabgeordnete und Vertreter aller kosovarischen Kommunen mit. Im Unterschied zur Vorgänger-Strategie 2009-2015 mit elf Zielen liegen bei der aktuellen Strategie die Schwerpunkte auf den Themen Bildung, Arbeit und soziale Wohlfahrt, Gesundheitsversorgung und Unterbringung. In die neue Strategie einbezogen wurde das von der EU finanzierte Projekt „Kosovo Education and Employment Network – KEEN“. Unter Leitung des „Kosovo Education Centers“ (KEC) in Partnerschaft mit der „Employment and Promotion Agency in Kosovo“ (APPK), „Balkan Sunflower Kosova“ (BSFK), „Academy for Training and Technical Assistance “ (ATTA) und der Organisation SPARK gewährleistet diese Plattform ein gemeinsames Handeln der Akteure, um die Integration der Roma-Minderheiten Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3524 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode auch in Bezug auf den Arbeitsmarkt des Kosovo wirksam zu ermöglichen. Im öffentlichen Dienst bestehen gesetzlich festgelegte Quoten für die Besetzung von Stellen mit Minderheitenangehörigen. Entsprechend vorhandene Stellen können dennoch nicht mit den dafür vorgesehenen Minderheitenangehörigen besetzt werden , weil unter ihnen keine ausreichend qualifizierten Fachkräfte zu finden sind. ejR Mazedonien: Das Ohrid–Rahmenabkommen von 2001 gibt vor, dass alle Ethnien in der ejR Mazedonien anhand ihres Bevölkerungsanteils an öffentlichen Ämtern beteiligt werden müssen. Dieses trifft auch auf die Roma zu. Es gibt einen Roma-stämmigen Minister „ohne Geschäftsbereich“, der für die Umsetzung der nationalen Strategie zur Verbesserung der Situation der Roma zuständig ist. Die Gemeindeverwaltung von Shuto Orizari, eines Vorortes von Skopje, in dem die Mehrzahl der Roma in der ejR Mazedonien lebt, wird von einem Roma-Bürgermeister geleitet. Der Schulbesuch von Roma-Kindern entwickelt sich positiv: Shuto Orizari verfügt über zwei Grundschulen und eine Sekundarschule. Aufgrund der hohen Schülerzahl wird auch hier – wie landesweit üblich – in zwei Schichten unterrichtet. An den Hochschulen ist eine (unausgeschöpfte) Quote für Roma-Stämmige reserviert. Die Regierung versucht, die Anzahl von Roma-stämmigen Lehrkräften zu erhöhen. Dazu werden in den Sekundarschulen und später an der Universität Stipendien vergeben, die motivationssteigernd wirken sollen. Montenegro: Zur Verbesserung der Chancen von Roma auf Beschäftigung im montenegrinischen öffentlichen Dienst ergreift die montenegrinische Regierung Maßnahmen, um das Bildungsniveau der Roma zu heben und damit für sie eine Grundvoraussetzung für bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu schaffen. Das Ministerium für Menschen- und Minderheitenrechte stattet Roma-Kinder kostenlos mit Schulbüchern aus und ermöglicht einen gebührenfreien Kindergarten-Besuch . 21,5 Prozent der Roma-Kinder besuchten 2016 einen Kindergarten. Zur verbesserten Integration der Roma in den Arbeitsmarkt vergibt die montenegrinische Regierung seit 2015 Beihilfen für Arbeitgeber, die Roma beschäftigen, etwa durch Befreiung von Abgaben und Lohnsteuer. Roma werden hauptsächlich bei der Stadtreinigung und für Saisonarbeiten, z.B. in Weinanbau-Gebieten, beschäftigt . Derzeit ist ein Roma mit Magister-Abschluss beim Ministerium für Menschen - und Minderheitenrechte angestellt. Andere Roma-Bewerber (bislang 13) blieben in Auswahlverfahren erfolglos. Serbien: Die serbische Verfassung sieht in Artikel 77 vor, dass die ethnische Zusammensetzung der Bevölkerung und eine angemessene Repräsentation der nationalen Minderheiten bei der Einstellung im öffentlichen Dienst berücksichtigt werden soll. Gehemmt wird die Umsetzung aber u.a. dadurch, dass die Verfassung zugleich Angaben zur Ethnizität als freiwillig schützt. Die serbische Regierung hat diesen Widerspruch erkannt und arbeitet an seiner Auflösung. Die Nationale Arbeitsagentur in Serbien (NSZ) bietet Programme zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsmarkt, bei denen Personen, die schwer Beschäftigung finden, prioritär berücksichtigt werden, u.a. Roma. Nach Angaben der NSZ lag der Anteil der von diesen Programmen erfassten Roma im Jahr 2016 je nach Förderungsart zwischen 1,9 und 2,3 Prozent (Anteil der Roma an den bei der NSZ registrierten Personen: ca. 3,5 Prozent). Im Nationalen Beschäftigungsaktionsplan für 2018 sind als Maßnahmen vorgesehen: Subventionen zur Gründung einer Selbstständigkeit , Subventionen für Arbeitgeber bei Einstellung von Personen, die schwer Beschäftigung finden, oder vorrangige Berücksichtigung bei öffentlichen Arbeiten . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/3524 7. Inwiefern engagiert sich die Bundesregierung auf internationaler Ebene, um den Antiziganismus in den Ländern des Westbalkans zu bekämpfen (bitte nach einzelnen als „sichere Herkunftsländer“ deklarierten Staaten im Westbalkan aufschlüsseln)? Die Bundesregierung setzt sich bei ihren außenpolitischen Kontakten mit internationalen Partnern sowie im Rahmen von Europarat und OSZE nachdrücklich für die Rechte von Minderheiten in der Region ein, so auch für eine Verbesserung der Lage der Roma. Deutschland unterstützt mit Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit und des „Stabilitätspakts Südosteuropa“ sowie über die OSZE Maßnahmen und Projekte zur Verbesserung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Inklusion der Roma in den Ländern des westlichen Balkans. Dabei wird – neben einem verbesserten Zugang zu Gesundheits- und Sozialleistungen sowie der Unterstützung von Existenzgründungen – vor allem auf eine höhere Beschulungsrate der Roma-Kinder angestrebt. Zudem unterstützt die Bundesregierung über das Auswärtige Amt Erinnerungsprojekte zum Völkermord an den Sinti und Roma in der Zeit des Nationalsozialismus (Porajmos). Neben den bilateralen Maßnahmen erfolgt auch eine Unterstützung über die EU. Maßnahmen zur Roma-Inklusion werden durch Heranführungshilfen (IPA) gefördert , von 2014-2020 mit insgesamt 83 Mio. Euro. Darüber hinaus werden aus IPA II 1,6 Mio. Euro für das länderübergreifende und vom Regionalen Kooperationsrat (RCC) durchgeführte Programm „Roma-Integration 2020“ zur Verfügung gestellt. Zudem werden aus den EU-Strukturfonds (European Network on Social Inclusion and Roma under the Structural Funds EURoma Network) Mittel bereitgestellt. 8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Menschenrechtslage in den einzelnen Westbalkanstaaten? Die Bundesregierung beobachtet die Menschenrechtslage in allen Staaten des Westlichen Balkans genau. In keinem der Westbalkanstaaten ist seit Einstufung des jeweiligen Landes bzw. seit Veröffentlichung des ersten Berichts der Bundesregierung zur Überprüfung der Voraussetzungen zur Einstufung der in Anlage II zum Asylgesetz bezeichneten sicheren Herkunftsstaaten vom 13. Dezember 2017 eine maßgebliche Änderung der Menschenrechtslage feststellbar. Alle Staaten sind im Rahmen ihrer EU-Annäherungsbestrebungen bemüht, die menschenrechtliche Lage weiter zu verbessern. 9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Situation der Roma- Bevölkerung in den einzelnen Westbalkanstaaten? Es wird auf die Antworten zu Frage 2 und 4 sowie auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf die Bundestagsdrucksachen 18/8820, 18/9832, 18/9929, 18/10199, 18/10436 und 18/10454 verwiesen. 10. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Fälle von Folter und Misshandlung von Gefangenen im Westbalkan (www.amnesty.de/jahresbericht/ 2017/albanien#section-24036; bitte nach einzelnen Westbalkanstaaten aufschlüsseln )? Albanien: Der Bundesregierung sind keine Fälle von Folter und Misshandlung von Gefangenen bekannt geworden. Die Haftbedingungen in den 22 Justizvollzugsanstalten (JVA) haben sich verbessert. Die JVAs in Fier, Fushe Kruja, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3524 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Korça, Peqin, Shkodra und das Frauengefängnis in Tirana entsprechen den Anforderungen der europäischen Strafvollzugsgrundsätze. Im Jahr 2017 sind 150 Beschwerden von Gefangenen beim Ombudsmann eingegangen. Die Regierung erlaubt das Monitoring durch internationale und lokale Organisationen und beteiligt sie am Reformprozess. Bosnien und Herzegowina: Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse über Fälle von Folterung bei Gefangenen. Bosnien und Herzegowina schreibt in seiner Verfassung für alle Menschen das Recht auf Freiheit von Folter fest und ist damit an die Antifolterkonvention (1984) und die Europäische Folterverhütungskonvention gebunden. Bosnien und Herzegowina hat 2003 vorbehaltlos die Zuständigkeit der Antifolterkommission nach Artikel 22 der VN-Antifolterkonvention anerkannt. Folter ist in Bosnien und Herzegowina strafbar. Der Ausschuss des Europarates zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung („European Committee for the Prevention of Torture and Inhuman or Degrading Treatment or Punishment“, CPT), der seit 2011 Polizeistationen, Haftanstalten und psychiatrische Einrichtungen in Bosnien und Herzegowina überprüft, spricht in seinem aktuellsten Bericht, der auf einem Besuch des Ausschusses in Bosnien und Herzegowina im Oktober 2015 beruht, davon, dass es im Rahmen von polizeilichen Verhören und Verhaftungen (CPT/Inf (2016) 17, S. 12) und innerhalb der Gefängnisse nach wie vor vereinzelt (CPT/Inf (2016) 17, S. 5) zu körperlichen Misshandlungen komme. Kosovo: Der Bundesregierung sind keine Fälle von Folter oder Misshandlung von Gefangenen bekannt geworden. Die Haftanstalten entsprechen den VN-Standard- Mindestbedingungen und den Europäischen Gefängnisregeln. Damit entsprechen die Haftbedingungen in kosovarischen Haftanstalten allerdings nicht immer den in anderen europäischen Staaten üblichen Standards. Die EU-Rechtsstaatsmission EULEX Kosovo wird die kosovarischen Behörden weiterhin auch im Bereich Strafvollzug beraten. ejR Mazedonien: Fälle von Folter sind der Bundesregierung nicht bekannt. Die Haftbedingungen in mazedonischen Gefängnissen wurden mehrfach vom europäischen Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe des Europarates in Straßburg gerügt. Es mangelt insbesondere an ausgebildetem Personal und angemessenen Räumlichkeiten. In der Vergangenheit wurde überlange Untersuchungshaft regelmäßig als Bestrafung ohne Gerichtsurteil missbraucht. Kurz nach seiner Amtsübernahme hat Ministerpräsident Zaev die Lage in den Gefängnissen öffentlich kritisiert. Die Regierung hat daraufhin ein Amnestiegesetz auf den Weg gebracht, das am 26. Januar 2018 in Kraft getreten ist, um die überfüllten Gefängnisse zu entlasten und die Bedingungen in den Haftanstalten zu verbessern. Verurteilten mit Haftstrafen von bis zu sechs Monaten wurde eine frühere Entlassung gewährt. Insgesamt wurden 815 Häftlinge vorzeitig entlassen, bei weiteren 3.097 Verurteilten wurde die Haftstrafe um 30 Prozent gemindert. Ausgenommen von diesen Maßnahmen sind Schwerverbrecher. Montenegro: Fälle von Folter sind der Bundesregierung nicht bekannt. Einzelfälle von Misshandlungen in Gefängnissen oder durch Polizeibeamte wurden von Menschenrechts-organisationen dokumentiert. Durch frühzeitige Haftentlassungen und den verstärkten Gebrauch alternativer Sanktionen (etwa gemeinnützige Arbeit, Hausarrest) hat sich die Überbelegung von Haftanstalten etwas entspannt. Das im Juli 2013 angenommene Amnestiegesetz zur Verkürzung von Haftstrafen soll die Situation weiter verbessern. Im größten Gefängnis des Landes befinden sich zurzeit 1.100 Häftlinge; im regionalen Vergleich hat Montenegro mit 176 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/3524 Häftlingen auf 100.000 Einwohner die höchste Zahl an Gefängnisinsassen. Mangelhaft sind insbesondere die medizinische Versorgung in Gefängnissen sowie fehlende Besuchsräume. Serbien: Fälle von Folter sind der Bundesregierung nicht bekannt. Die serbische Regierung strebt eine Reform des Strafvollzugs an, die u. a. in der Strategie zur Reduzierung der Überbelegung von Gefängnissen bis 2020 dargestellt wird. Das Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe des Europarates stellte in seinem Bericht vom 21. Juni 2018 fest, dass es in einer Reihe von Polizeistationen in Belgrad, Niš und Novi Sad Aussagen über körperliche Misshandlungen von festgenommenen Personen gab. Zugleich stellt der Bericht fest, dass Gefangene in den untersuchten Haftanstalten durchweg angaben, korrekt behandelt worden zu sein und kein körperlicher Missbrauch erfolgte. In seinem Bericht zur Prävention von Folter 2016 schrieb der serbische Ombudsmann, dass es keine organisierte oder durch staatliche Stellen beförderte Folter in Serbien gebe; Einzelfälle könne er nicht ausschließen („National Preventive Mechanism 2016 Report“, S. 40 ). a) Wie weit sind nach Kenntnis der Bundesregierung Übergriffe auf Gefangene in den einzelnen Westbalkanstaaten verbreitet (www.amnesty.de/ jahresbericht/2017/albanien#section-24036)? Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. b) Hat die Bundesregierung Kenntnis über Übergriffe auf Kinder und Jugendliche in Haftanstalten auf dem Westbalkan ((www.amnesty.de/ jahresbericht/2017/albanien#section-24036)? Die Bundesregierung hat dazu keine eigenen Erkenntnisse. c) Gibt es spezifische Gruppen, die besonders von Übergriffen durch Sicherheitskräfte in den einzelnen Westbalkanstaaten betroffen sind? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Lage der serbischen Minderheit in Albanien, und welche Schlüsse zieht sie daraus? Im Oktober 2017 hat das albanische Parlament ein Minderheitengesetz verabschiedet , in dem auch die nationale Minderheit der Serben Erwähnung findet. Dabei handelt es sich um ein Rahmengesetz. Die Begleitgesetze werden derzeit in Abstimmung mit dem Europarat erarbeitet. Nach Kenntnis der Bundesregierung sind die zahlenmäßig eher kleinen nationalen Minderheiten (neben Serben auch Aromunen (Vlachen), Bosnier, Griechen, Makedonen und Montenegriner) weitgehend integriert und artikulieren ihre Interessen in jeweils eigenen Vereinigungen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3524 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Verschleppung von mutmaßlichen Mitgliedern der Gülen-Bewegung durch türkische Geheimdienstkräfte aus dem Kosovo, welche ähnlichen Fälle sind ihr aus anderen Westbalkanstaaten bekannt (www.tagesspiegel.de/politik/tuerkische-festnahmenim -kosovo-streit-unter-freunden/21134524.html)? Die Bundesregierung begrüßt die Initiative von Regierung, Parlament und der Ombudsperson der Republik Kosovo, den Vorfall zu untersuchen, um Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Festnahme und Ausweisung der türkischen Staatsangehörigen zu klären. Die Ombudsperson stellte Ende April 2018 fest, dass die Ausweisungen gegen die Rechtspraxis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verstoßen hätten und übermittelte der Regierung Empfehlungen, um eine Wiederholung zu verhindern. Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von ähnlichen Fällen aus anderen Westbalkanstaaten . 13. Wie schätzt die Bundesregierung derzeit die ökonomische Entwicklung des Kosovo ein, und inwieweit werden einzelne Bevölkerungsgruppen von einer krisenhaften Entwicklung überdurchschnittlich hart getroffen (bitte die Gruppen benennen)? Die ökonomische Entwicklung verläuft im Hinblick auf Wachstum, Verschuldungsgrad , Haushaltsdefizit und Inflationsrate in den letzten Jahren erfreulich, auch im regionalen Vergleich, und kann nicht als krisenhaft gelten. Sorgen machen das anhaltend hohe Außenhandelsdefizit, das auch durch den Überschuss an ins Ausland verkauften Dienstleistungen nicht ausgeglichen wird, sowie die hohe Arbeitslosenquote. Wenngleich die Arbeitslosenquote mit 30 Prozent in 2017 und mit 26,5 Prozent im ersten Quartal 2018 deutlich gesunken ist, bleibt die Nachhaltigkeit dieser Entwicklung abzuwarten. Einkommensquellen der Haushalte in Kosovo sind insbesondere das Arbeitseinkommen , dessen Höhe zumeist von der schulischen Qualifikation abhängig ist, sowie Renten und andere öffentliche Leistungen, aber auch zunehmend Transferleistungen von im westeuropäischen Ausland lebenden Familienangehörigen. Vor dem Hintergrund der hohen Arbeitslosenquote finden insbesondere nicht oder lediglich gering Qualifizierte selten einen festen Arbeitsplatz. Von dieser Situation sind die Angehörigen der Gruppen der ethnischen Roma, Ashkali und Ägypter überdurchschnittlich betroffen. 14. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Lage der serbischen Minderheit im Kosovo, und welche Schlüsse zieht sie daraus? Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 12 und 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/2789 wird verwiesen . 15. Welche Fortschritte hat die Regierung des Kosovo nach Kenntnis der Bundesregierung erzielt, um Antiziganismus in Gesellschaft und Behörden wirksam entgegenzuwirken? Der Bundesregierung sind keine quantitativen Indikatoren zur Messung der Fortschritte bei der Bekämpfung des Antiziganismus in der Mehrheitsbevölkerung des Kosovo bekannt. Auf die in der Antwort zu Frage 4 beschriebenen, von der Regierung der Republik Kosovo beschlossenen bzw. ergriffenen Maßnahmen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/3524 wird verwiesen. Diese Maßnahmen sind nach Einschätzung der Bundesregierung geeignet, um Antiziganismus in Gesellschaft und Behörden wirksam zu begegnen . 16. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Gewalt zwischen unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen im Kosovo (www.hrw.org/world-report/ 2018/country-chapters/serbia/kosovo)? Zu den Ereignissen in dem von den Fragestellern zitierten Bericht „Human Rights Watch World Report 2018“ liegen der Bundesregierung keine eigenen zusätzlichen Erkenntnisse vor. Interethnische Zwischenfälle finden nach Kenntnis der Bundesregierung fast ausschließlich vor dem Hintergrund des schwierigen Verhältnisses zwischen Kosovo-Serben und Kosovo-Albanern statt. Zumeist ergeben sich problematische Situationen, wenn das Betreten eines von der anderen Ethnie dominierten Gebietes als Provokation verstanden wird. 17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Möglichkeiten kostenfreier medizinischer Versorgung im Kosovo (www.fr.de/politik/abschiebungin -den-kosovo-unversorgt-zurueck-im-kosovo-a-1255578)? Im Dezember 2012 wurde in der Republik Kosovo ein Gesetz zur Reform des Gesundheitssystems verabschiedet, im April 2014 ergänzend das Gesetz über die Krankenversicherung. Das Krankenversicherungsgesetz sieht eine staatliche, für alle kosovarischen Bürger obligatorische Krankenversicherung vor. Da weiterhin zahlreiche Einzelheiten ungeklärt sind, wurde die Einführung der Krankenversicherung bereits mehrfach verschoben. Bis zur Einführung des Krankenversicherungs -systems zahlen Patienten für medizinische Leistungen sowie für Basismedikamente aus einer „Essential Drug List“ Eigenbeteiligungen, die nach vorgegebenen Sätzen pauschal erhoben werden. Von der Zuzahlungspflicht befreit sind Invalide und Empfänger von Sozialhilfeleistungen, Rentner, Schwangere, chronisch Kranke, Kinder bis zum 15. Lebensjahr, Schüler und Studenten bis zum Ende der Regelausbildungszeit, Kriegsveteranen und Personen über 65 Jahre. Faktisch können aber seit Jahren insbesondere für Neuerkrankte Basis-Medikamente der „Essential Drug List“ vom Staat etwa ab der zweiten Jahreshälfte nicht regelmäßig zur Verfügung gestellt werden. Lediglich Medikamente für die Behandlung von an Tuberkulose oder Aids erkrankten Patienten gehören wie Insuline zu den regelmäßig kostenlos vom Gesundheitsministerium zur Verfügung gestellten Medikamenten. Für aus Deutschland zwangsweise nach Kosovo abgeschobene Personen, die gemäß der ab Mai 2010 geltenden „Strategy for Reintegration of Repatriated Persons “ Anspruch auf Unterstützungsleistungen zur nachhaltigen Integration der „Verordnung Nr. 13/2017 über die Wiederaufnahme zurückgeführter Personen in der aktuellen Fassung vom 6. September 2017“ haben, besteht ab dem Tag ihrer Rückkehr für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten der Anspruch auf Deckung ihrer Kosten für medizinische Leistungen aus dem Reintegrationsbudget des Innenministeriums, wenn solche Behandlungen nicht von öffentlichen Einrichtungen angeboten werden. Gleiches gilt für Ausgaben zur Deckung des Medikamentenbedarfs , wenn diese Medikamente nicht kostenlos als Basismedikamente zur Verfügung gestellt werden können. Die Regierung von Kosovo stellt aus dem öffentlichen Haushalt hierfür jährlich einen Betrag von 3,2 Mio. Euro zur Verfügung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3524 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 18. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus Berichten von Human Rights Watch, dass Roma, Ashkali und Ägypter immer noch Schwierigkeiten bei der Ausstellung von Ausweispapieren und dem Zugang zum Gesundheitssystem , zum Bildungssystem und der Sozialversorgung im Kosovo haben (www.hrw.org/world-report/2018/country-chapters/serbia/kosovo)? Eine staatliche Registrierung am Wohnort sowie Personenstandsurkunden sind Voraussetzungen für den Zugang zu den öffentlichen Leistungen und im Rechtsverkehr . Nach Kenntnis der Bundesregierung ist eine Anzahl von Angehörigen der Roma, Ashkali und Ägypter (RAE) in Kosovo weiterhin nicht registriert bzw. besitzt keine oder nur unvollständige Personenstandsurkunden. Dies beruht vor allem auf den komplexen Verfahren für die Registrierung von nicht im Krankenhaus geborenen Kindern, auf fehlender Registrierung der Eltern, Aufenthalten in informellen Siedlungen, nicht registrierten Eheschließungen, dem Verlust von Dokumenten oder auch auf mangelnder Initiative oder fehlender Erfahrung der Betroffenen im Umgang mit Behörden. Wie jeder Einwohner von Kosovo unterliegen auch Angehörige der Minderheiten der RAE der Verpflichtung, sich in ihrer Herkunftsgemeinde registrieren zu lassen . Das „Civil Rights Program Kosovo“ (CRP/K), eine Nichtregierungsorganisation als ausführender Partner des UNHCR, bietet hierbei jedem RAE kostenlose Rechtsberatung und Unterstützung u.a. bei der Registrierung für Flüchtlinge und Angehörige von Minderheiten ohne Dokumente an. Auch weitere in Kosovo tätige Organisationen bemühen sich nach Kenntnis der Bundesregierung intensiv darum, insbesondere RAE-Angehörige bei Registrierung und Dokumentenbeschaffung zu unterstützen. 19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die andauernden gesundheitlichen Folgewirkungen des Einsatzes von Munition aus abgereichertem Uran während des Jugoslawienkrieges (so genannter Kosovokrieg) 1999 besonders im Hinblick auf Kindersterblichkeit, Krebsrisiko und chronische Erkrankungen (www.welt.de/gesundheit/article173224341/Uran-Munition-Wieschlimm -sind-die-gesundheitlichen-Folgen.html und www.kosmo.at/serbienverklagt -nato-wegen-der-verwendung-von-uranmunition) Die Strahlenexpositionen, die sich aufgrund der bisher vorliegenden wenigen Messungen und den theoretischen Berechnungen aufgrund der bekannten Mengen verschossener Munition mit abgereichertem Uran ergeben, liegen in einer Größenordnung, die einen beobachtbaren Anstieg von strahleninduzierten Krebserkrankungen und Leukämien nicht erwarten lassen (vgl.: www.bfs. de/DE/ themen/ion/wirkung/radioaktive-stoffe/uran/uran_node.html, zuletzt abgerufen am 14. Juni 2018). Die NATO hat bereits 2001 ein Komitee zum Thema „Depleted Uranium“ eingerichtet , um der Frage nach eventuellen Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit Munition mit abgereichertem Uran nachzugehen. Das Komitee kam auf Grundlage unabhängiger Expertise zu dem Schluss, dass die im Kosovo eingesetzte Munition keine nachhaltigen Gesundheitsrisiken birgt. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/10623 und die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche 51 Frage der Abgeordneten Sevim Dağdelen (Plenarprotokoll Nr. 19/35 der 35. Sitzung des Deutschen Bundestags vom 6. Juni 2018) verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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