Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 19. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3527 19. Wahlperiode 20.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Victor Perli, Katja Kipping, Susanne Ferschl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/3263 – Anreizsysteme und Zielvereinbarungen in Jobcentern V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Gemäß § 48b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) soll die Bundesagentur für Arbeit Zielvereinbarungen mit der Leitung der lokalen Jobcenter abschließen, um bestimmte betriebswirtschaftliche Kriterien zu erfüllen. Auf der Teamleiter-Ebene der Jobcenter werden sie unter anderem „in den Einkauf von Kursplätzen übersetzt“, wie „DER TAGESSPIEGEL“ im März 2018 berichtete . Das führe dann, so „DER TAGESSPIEGEL“ weiter, dazu, dass „der Übereinkauf“ dort entstehe „wo die „Zielerreichung“ Mitarbeitern die größten Vorteile bringt“ (www.tagesspiegel.de/wirtschaft/hartz-iv-empfaenger-jobcenterstecken -klienten-in-kurse-um-eigene-ziele-zu-erreichen/21112464.html). Bislang unklar ist jedoch, in welchem Umfang und aufgrund welcher konkreten Kriterien Prämien oder Bonuszahlungen an die Leitungsebene und die Beschäftigten ausgezahlt werden (vgl. www.bz-berlin.de/artikel-archiv/4000-euro-praemiefuer -harte-jobcenter-chefs). Ebenfalls unklar ist, ob sich durch die Zielerreichung im Team anderweitige Beschäftigungsvorteile ergeben – etwa Entfristung. Gegenwärtig ist die Zahl der sachgrundlos befristeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern konstant hoch, wie die Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag bekannt gab (vgl. Bundestagsdrucksache 18/10802). Die hohe Zahl an Bescheiden, die keinen Bestand vor Sozialgerichten haben, kann ein Hinweis darauf sein, dass es in dieser Hinsicht Fehlsteuerungen gibt (vgl. www.welt.de/politik/deutschland/article164760431/Fast-40-Prozent-der- Hartz-IV-Klagen-erfolgreich.html). Es darf keinen Interessenkonflikt zwischen dem Erreichen individueller, betriebswirtschaftlicher Ziele der Jobcenter-Mitarbeiterinnen und Jobcenter-Mitarbeiter und der korrekten Anwendung der Rechtsnormen im Sinne der Anspruchsberechtigten geben. Falls dies doch der Fall sein sollte, sind hohe Gerichtskosten oder unwirtschaftlicher Mitteleinsatz die Folge (vgl. www.bundesrechnungshof. de/de/veroeffentlichungen/bemerkungen-jahresberichte/jahresberichte/2017/ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3527 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode einzelplanbezogene-pruefungsergebnisse/bundesagentur-fuer-arbeit/12/2017- bemerkungen-nr-12-bundesagentur-fuer-arbeit-zahlt-fast-55-mio-euro-fuernicht -genutzte-plaetze-in-bildungsmassnahmen). 1. Schließt jedes Jobcenter regulär eine Zielvereinbarung mit der Bundesagentur für Arbeit ab? Wenn nein, wie viele sogenannte Zielvereinbarungen bestehen zurzeit zwischen der Bundesagentur für Arbeit und den Leiterinnen und Leitern oder Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern der einzelnen Jobcenter? § 48b Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) bestimmt: „Zur Erreichung der Ziele nach diesem Buch schließen 1. das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen mit der Bundesagentur für Arbeit (BA), 2. die BA und die kommunalen Träger mit den Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern der gemeinsamen Einrichtungen, 3. das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit der zuständigen Landesbehörde sowie 4. die zuständige Landesbehörde mit den zugelassenen kommunalen Trägern Vereinbarungen ab.“ Demnach ist die Bundesagentur für Arbeit (BA) per Gesetz dazu verpflichtet, mit allen gemeinsamen Einrichtungen Zielvereinbarungen abzuschließen; Zielvereinbarungen mit den zugelassenen kommunalen Trägern fallen in den Zuständigkeitsbereich der Länder. Die Bundesregierung geht davon aus, dass diese gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Weitergehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hierzu nicht vor. Zielvereinbarungen unmittelbar zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen und zugelassene kommunale Träger) bestehen nicht. 2. Auf welchen anderen Organisationsebenen der Jobcenter wird mit solchen Zielvereinbarungen gearbeitet, und nach welchen Zielvorgaben richten sich die jeweiligen Boni? Die Zielvereinbarungen zwischen der BA bzw. den kommunalen Trägern mit den gemeinsamen Einrichtungen sind nicht mit Vergütungsbestandteilen verknüpft. Parallel schließt die BA mit außertariflich beschäftigten Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern, die Beschäftigte der BA sind, Zielvereinbarungen im Kontext des Leistungs- und Entwicklungsdialogs (LEDi) ab, mit denen eine Vergütungskomponente verbunden ist. Für tariflich beschäftigte Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, die Beschäftigte der BA sind, wird der Abschluss einer Zielvereinbarung im Kontext des LEDi empfohlen, liegt aber in dezentraler Verantwortung der gemeinsamen Einrichtung. Für die Führungskräfte der gemeinsamen Einrichtungen unterhalb der Geschäftsführungsebene wird ebenfalls der Abschluss einer Zielvereinbarung im Kontext des LEDi empfohlen. Hinsichtlich der zugelassenen kommunalen Träger gilt § 48b Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 SGB II, wonach die zuständigen Landesbehörden mit den zugelassenen kommunalen Trägern eine Zielvereinbarung abschließen. Ob die kommunalen Träger (Kreise und kreisfreie Städte) ihrerseits mit den Geschäftsführungen der zugelassenen kommunalen Träger Zielvereinbarungen schließen und wie diese Jobcenter intern ihre Arbeitsprozesse steuern, ist in § 48b SGB II nicht geregelt . Der Bundesregierung liegen hierüber keine Kenntnisse vor. Drucksache 19/3527 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3527 3. Gibt es Musterverträge, die für alle oder einen Großteil der Jobcenter gelten, oder werden jeweils individuelle Verträge mit den Jobcentern ausgehandelt und abgeschlossen? Wenn ja, nach welchen Kriterien richten sich diese individuellen Verträge? Es wird davon ausgegangen, dass in der Fragestellung die Zielvereinbarungen nach § 48b SGB II gemeint sind. Über einheitliche Grundlagen der Zielvereinbarungen wird gemäß § 48b Absatz 1 Satz 4 SGB II im Bund-Länder-Ausschuss, dem Steuerungsgremium für das SGB II (§ 18c SGB II) beraten. Die Arbeitsgruppe „Steuerung SGB II“ des Bund-Länder-Ausschusses erarbeitet jährlich die „Gemeinsamen Planungsgrundlagen für die Zielsteuerung SGB II“, in denen u. a. die Schwerpunkte der Steuerung sowie die wesentlichen Inhalte der Zielvereinbarungen dargestellt werden. Diese Gemeinsamen Planungsgrundlagen werden auf www.sgb2.info veröffentlicht. 4. Wie viele und welche Optionskommunen haben nach Kenntnis der Bundesregierung Zielvereinbarungen mit den jeweiligen Jobcentern abgeschlossen? Gemäß § 48b Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 SGB II schließen die zuständigen Landesbehörden mit den zugelassenen kommunalen Trägern („Optionskommunen“) eine Zielvereinbarung ab. Zur Umsetzung liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. 5. Welche Rolle spielen die jeweiligen Kennzahlen der Jobcenter nach § 48a SGB II und §§ 4 bis 6 der Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IIKennzVO) bei der Aufstellung von Zielvereinbarungen? Die Vereinbarungen nach § 48b Absatz 1 SGB II sollen zur Erreichung der Ziele der Grundsicherung für Arbeitsuchende geschlossen werden. Diese sind in § 1 Absatz 1 und 2 SGB II formuliert. Im Rahmen der Zielsteuerung erfolgt eine Operationalisierung der allgemeinen Ziele des § 1 SGB II unter Berücksichtigung der jeweiligen regionalen Gegebenheiten und Handlungsspielräume. § 48b Absatz 3 Satz 1 SGB II benennt drei Hauptziele, die die Zielvereinbarungen insbesondere umfassen sollen: die Verringerung der Hilfebedürftigkeit, die Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit und die Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug. Als weiteres Ziel benennt § 48b Absatz 3 Satz 2 SGB II die Verbesserung der sozialen Teilhabe. Die Kennzahlen nach § 48a SGB II in Verbindung mit der Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB2§48aFKV) bilden als quantifizierbare Größen die Grundlage für den Abschluss und die Nachhaltung der Zielvereinbarungen nach § 48b SGB II. Für das Ziel „Verringerung der Hilfebedürftigkeit“ ist die Kennzahl „Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt (ohne Leistungen für Unterkunft und Heizung)“ maßgeblich (§ 4 Absatz 1 SGB2§48aFKV). Das Ziel „Verbesserung der Integration in Erwerbsfähigkeit“ wird durch die Kennzahl „Integrationsquote“ abgebildet (§ 5 Absatz 1 SGB2§48aFKV). Kennzahl für das Ziel „Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug “ ist die „Veränderung des Bestands an Langzeitleistungsbeziehern“ (§ 6 Absatz 1 SGB2§48aFKV). Darüber hinaus sind zu jeder Kennzahl Ergänzungsgrößen formuliert, die der ergänzenden Information und der Interpretation der Kennzahlenergebnisse dienen (§ 2 Absatz 1 SGB2§48aFKV). Da es sich nicht um einen abschließenden Katalog an Regelungsgegenständen handelt, ist die Vereinbarung weiterer Ziele möglich. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3527 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3527 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Stehen die Jobcenter untereinander im Leistungswettbewerb um die besten Kennzahlen nach § 48a SGB II, §§ 4 bis 6 SGBIIKennzVO? Wenn ja, welche positiven und negativen Anreize sieht die Bundesregierung bei dieser Methode? Der Kennzahlenvergleich schafft Transparenz über die Ergebnisse der Jobcenter. Er dient der Feststellung und Förderung der Leistungsfähigkeit der örtlichen Aufgabenwahrnehmung der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende und soll ein hohes Maß an örtlicher Entscheidungsfreiheit, konstruktivem Wettbewerb und gegenseitigem Lernen anhand von Best-Practice-Beispielen ermöglichen (vgl. Bundestagsdrucksache 17/1555, S. 30). Die Veröffentlichung und Bewertung der Ergebnisse erfolgt auf Basis von sogenannten Vergleichstypen, die die unterschiedlichen Rahmenbedingungen der örtlichen Arbeitsmärkte berücksichtigen . 7. Wie werden die Ziele Menschenwürde sowie Stärkung der Eigenverantwortung nach § 1 SGB II gemessen und in Kennzahlen operationalisiert, und wie fließen diese Kennzahlen in die Zielvereinbarungen mit den Jobcentern ein? Laut § 1 Absatz 1 SGB II ist die Menschenwürde qualitatives Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Darüber hinaus soll die Grundsicherung „die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Sie soll erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützen und den Lebensunterhalt sichern, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können.“ (§ 1 Absatz 2 Satz 1f SGB II). Auf die Verminderung der Hilfebedürftigkeit durch Integration in den Arbeitsmarkt rekurrieren direkt oder indirekt die in § 48b SGB II genannten Ziele, die in den Zielvereinbarungen berücksichtigt werden. Die in der Antwort zu Frage 5 dargestellten Kennzahlen und Ergänzungsgrößen operationalisieren diese Ziele. 8. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage von Heiner Brülle u. a., dass sich die Zielvereinbarungen und Kennzahlen nach §§ 48a, 48b SGB II auf die Aufgaben und Ziele nach § 1 SGB II und weniger auf die Leistungsunterschiede einzelner Jobcenter beziehen müssten und daher zu eng seien und eindeutig dem gesetzlichen Auftrag widersprächen (vgl. Brülle, Heiner; Krätschmer-Hahn, Rabea; Reis, Claus; Siebenhaar, Benedikt unter Mitarbeit von Julia Brennecke (2016): Zielsteuerung im SGB II. Kritik und Alternativen . WISO Diskurs 09/2016. Bonn: Friedrich-Ebert-Stiftung, Kapitel 2.1)? Die Bundesregierung teilt die Einschätzung nicht, dass die Zielvereinbarungen und die Kennzahlen dem gesetzlichen Auftrag widersprechen. Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. Drucksache 19/3527 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3527 9. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Zuweisung zu einer Eingliederungs - oder Aktivierungsmaßnahme vorrangig dazu dient, Zielvorgaben des Jobcenters bzw. der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Reduktion von Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit zu erreichen, da Teilnehmende an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik nicht als arbeitslos gelten (§ 16 Absatz 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch – SGB III) und Maßnahmen von mehr als sechs Wochen die Zählung von Langzeitarbeitslosigkeit unterbrechen (§ 18 Absatz 1 Satz 2 SGB III; bitte begründen)? Die Zielvereinbarungen umfassen gemäß § 48b Absatz 3 Satz 1 SGB II insbesondere die Verringerung der Hilfebedürftigkeit, die Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit und die Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug. Diese Ziele gelten unabhängig vom Arbeitslosigkeitsstatus der Leistungsberechtigten. Der Einsatz arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen erfolgt nicht um ihrer selbst willen , sondern ergibt sich aus der Notwendigkeit der Maßnahme im jeweiligen Einzelfall unter Berücksichtigung der Leistungsgrundsätze gemäß § 3 SGB II und der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. 10. Wie viele Sanktionen nach § 31 SGB II Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 wurden 2017 und 2018 gegen Arbeitsuchende aufgrund der Verweigerung der Teilnahme an Eingliederungsmaßnahmen verhängt (bitte nach Bundesländern und einzelnen Jobcentern aufschlüsseln)? Nach der Statistik der BA wurden 76.125 Sanktionen im Jahr 2017 und im ersten Quartal 2018 insgesamt 18 314 Sanktionen wegen Weigerung der Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheiten (AGH) oder Maßnahme festgestellt. Diese Sanktionsgründe können nicht weiter differenziert werden . Die Daten auf Ebene der Länder und Jobcenter enthält die Tabelle zu Frage 10. 11. Prüft das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Qualität der von den Jobcentern eingekauften Maßnahmen, und wenn ja, wie? Nach § 47 Absatz 1 Satz 1 SGB II führt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Fach- und Rechtsaufsicht, soweit die BA gegenüber der gemeinsamen Einrichtung nach § 44b Absatz 3 SGB II weisungsbefugt ist. Nach § 47 Absatz 5 SGB II sind die aufsichtführenden Stellen berechtigt, die Aufgabenwahrnehmung unmittelbar bei den gemeinsamen Einrichtungen zu prüfen. Auf dieser Grundlage nimmt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales anlass- und themenbezogene Prüfungen vor. In der vom Bund-Länder-Ausschuss nach § 18c SGB II eingerichteten Arbeitsgruppe Eingliederung SGB II erörtern Bund und Länder unter Beteiligung von BA und kommunalen Spitzenverbänden alle Fragen zur Umsetzung des SGB II im Bereich der Eingliederung in Arbeit. Kernaufgabe ist die Erarbeitung einer einheitlichen Rechtsauslegung zu den Eingliederungsleistungen im SGB II als Hilfestellung für die Praxis und zur Herstellung von Rechtssicherheit. Erkenntnisse über die Qualität von Eingliederungsmaßnahmen fließen in die Erörterungen der Arbeitsgruppe regelmäßig ein. Innerhalb der BA ist die Qualitätssicherung der Arbeitsmarktdienstleistungen eine gesamtorganisatorische Aufgabe, an deren Erfüllung verschiedene Dienststellen (Agenturen für Arbeit, gemeinsame Einrichtungen, Regionale Einkaufszentren und der Prüfdienst Arbeitsmarktdienstleistungen) mitwirken. Die Qualitätssicherung von Arbeitsmarktdienstleistungen obliegt dabei in erster Linie den Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3527 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3527 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Dienststellen vor Ort. Diese gewährleisten, dass die von ihnen geförderten Maßnahmen den notwendigen Qualitätsstandards entsprechen. Vorliegenden Hinweisen auf etwaig vorhandene Mängel, z. B. aufgrund von Teilnehmerbeschwerden, gehen die vorab festgelegten Maßnahmebetreuer umgehend und zielgerichtet in eigener Verantwortung nach. Der Prüfdienst Arbeitsmarktdienstleistungen unterstützt und ergänzt die verschiedenen Qualitätssicherungsaktivitäten der Dienststellen vor Ort und der Regionalen Einkaufszentren. 12. Wie wird sichergestellt, dass die angebotenen Maßnahmen den Qualifikationen und Wünschen der Arbeitsuchenden entsprechen und damit eine Aussicht auf langfristigen Eingliederungserfolg besteht? Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen werden den Leistungsberechtigten entsprechend ihrer spezifischen Bedarfe angeboten. Im Vermittlungsgespräch wird mit der bzw. dem Leistungsberechtigten erörtert, welche Maßnahmen im konkreten Fall sinnvoll sind. Die vorgesehenen Maßnahmen werden in der individuellen Eingliederungsvereinbarung festgehalten. In den gemeinsamen Einrichtungen werden Maßnahmen geplant und bei externen Bildungsdienstleistern eingekauft. Die entscheidende Grundlage ist hierfür die Einschätzung der Integrationsfachkräfte zu Struktur und Handlungsbedarfen bzgl. der Leistungsberechtigten. Vorbemerkung der Bundesregierung zu den Antworten auf die Fragen 13 bis 15: Die Antworten auf die Fragen Nr. 13 bis Nr. 15 beziehen sich auf die gemeinsamen Einrichtungen. Für die zugelassenen kommunalen Träger liegen keine Angaben vor. 13. Ist die durchschnittliche Höhe der pro Leistungsberechtigten ausgereichten Mittel im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ein Kriterium für die Gewährung von Boni (falls ja, bitte begründen)? Nein. 14. Zu welchen Folgen im Arbeitsverhältnis und darüber hinaus führt die Erfüllung bzw. die Nichterfüllung der Zielvorgaben für die Leitungsebene und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter? Individuelle Zielvereinbarungen im Kontext des LEDi werden nur mit Führungskräften , die Beschäftigte der BA sind, abgeschlossen. Die Zielerreichung oder Zielverfehlung wird als Beurteilungskriterium in der Leistungsbeurteilung im Rahmen des LEDi berücksichtigt. Sie hat insofern Auswirkungen auf die Zuerkennung und Höhe von Vergütungsbestandteilen (Leistungsprämie für tarifliche Führungskräfte und Leistungskomponente für außertarifliche Führungskräfte). Drucksache 19/3527 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/3527 15. Existieren Prämien- oder andere Vorteilssysteme in den Jobcentern, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Erfüllung von Zielvorgaben motivieren sollen? a) Wenn ja, welche Kriterien entscheiden darüber, ob am Jahresende Boni ausgezahlt werden? b) Seit wann gibt es dieses Prämiensystem? Welche organisatorischen Veränderungen hat es seit Einführung dieser Anreizsysteme gegeben? c) Sind die Boni nach Erfolgsstufen gestaffelt (falls ja, bitte die Höhe und die jeweils zu erreichenden betriebswirtschaftlichen Ziele auflisten)? d) Existieren innerbehördliche Sanktionsmechanismen, falls Zielvereinbarungen auf Teamebene verfehlt werden? Individuelle Zielvereinbarungen im Kontext des LEDi werden nur mit Führungskräften , die Beschäftigte der BA sind, abgeschlossen. Die damit verbundene Vergütungskomponente betrifft daher nur diese. 16. Gibt es eine statistische Korrelation zwischen Bonuszahlungen und Vermittlungsquoten im Mittel aller Jobcenter (falls ja, bitte darstellen)? 17. Gibt es eine statistische Korrelation zwischen Bonuszahlungen und Sanktionsquoten im Mittel aller Jobcenter (falls ja, bitte darstellen)? 18. Gibt es eine statistische Korrelation zwischen Bonuszahlungen und der Anzahl von Klagen gegen Sanktionen, die von den zuständigen Gerichten ganz oder teilweise im Sinne der Klagenden entschieden werden (falls ja, bitte darstellen)? Die Fragen 16 bis 18 werden gemeinsam beantwortet. Hierzu liegen keine Angaben vor. 19. Gibt es eine statistische Korrelation zwischen der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter pro Leistungsberechtigten im Jobcenter und der Vermittlungsquote (falls ja, bitte darstellen)? Wissenschaftliche Berechnungen haben einen entsprechenden Zusammenhang in bestimmten Modellprojekten aufgezeigt. Dabei wurden jedoch nicht Korrelationsanalysen verwendet, sondern komplexe statistische Berechnungsmethoden (z. B. Regressionsanalysen). 20. Gibt es eine statistische Korrelation zwischen der Höhe der Umschichtung von Eingliederungsmitteln in den Verwaltungshaushalt und der Vermittlungsquote (falls ja, bitte darstellen)? Hierzu liegen keine Angaben vor. Die Jobcenter entscheiden vor dem Hintergrund der spezifischen Gegebenheiten vor Ort selbst, ob eher eine maßnahmenorientierte Eingliederungsstrategie – zulasten des Eingliederungstitels - oder eher eine intensive Betreuung durch die Beschäftigten des Jobcenters – die die Verwaltungskosten belastet – zielführender erscheint. Eine Verstärkung des Verwaltungskostentitels kann zielführend sein, wenn die dadurch zusätzlich finanzierten Personalkapazitäten im Jobcenter vor dem Hintergrund der spezifischen Gegebenheiten vor Ort bessere Integrationserfolge erwarten lassen als Maßnahmen bei Trägern. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/3527 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3527 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 21. Gibt es eine statistische Korrelation zwischen der Höhe der Umschichtung von Eingliederungsmitteln in den Verwaltungshaushalt und Bonuszahlungen (falls ja, bitte darstellen)? 22. In wie vielen Fällen und in welchen Jobcentern wurde die Höchstsumme an Boni gezahlt, in wie vielen Fällen wurde kein Bonus gezahlt (bitte in absoluten und relativen Zahlen angeben)? 23. Wie hoch war die Gesamtsumme, die seit Einführung als Boni an die jeweiligen Leiterinnen und Leiter von Jobcentern gezahlt wurde? Die Fragen 21 bis 23 werden gemeinsam beantwortet. Hierzu liegen keine Angaben vor. Drucksache 19/3527 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Bund, Länder, Jobcenter (Gebietsstand März 2018) Region Jahressumme 2017 Summe Januar bis März 2018 Deutschland 76.125 18.314 Westdeutschland 47.277 11.506 Ostdeutschland 28.848 6.808 Schleswig-Holstein 1.867 476 Hamburg 1.735 430 Niedersachsen 6.823 1.756 Bremen 1.193 283 Nordrhein-Westfalen 14.031 3.480 Hessen 4.164 976 Rheinland-Pfalz 3.309 782 Baden-Württemberg 5.366 1.181 Bayern 7.523 1.863 Saarland 1.265 279 Berlin 11.570 2.805 Brandenburg 3.517 867 Mecklenburg-Vorpommern 2.810 639 Sachsen 5.441 1.148 Sachsen-Anhalt 2.909 665 Thüringen 2.601 684 JC Vorpommern-Greifswald Nord 216 58 JC Vorpommern-Greifswald Süd 66 17 JC Mecklenburgische Seenplatte Süd 248 61 JC Mecklenburgische Seenplatte Nord 196 37 JC Rostock, Hansestadt 472 106 JC Bad Doberan 105 27 JC Güstrow 71 12 JC Schwerin, Landeshauptstadt 397 113 JC Nordwestmecklenburg 250 50 JC Ludwigslust-Parchim 323 49 JC Vorpommern-Rügen 466 109 JC Cottbus, Stadt 524 137 JC Elbe-Elster 220 74 JC Oberspreewald-Lausitz 176 48 JC Dahme-Spreewald 335 68 JC Spree-Neiße 108 34 JC Barnim 170 51 JC Uckermark 235 52 JC Frankfurt (Oder), Stadt 63 10 JC Oder-Spree . 25 JC Märkisch-Oderland 265 60 JC Ostprignitz-Ruppin 247 50 JC Prignitz 114 31 JC Oberhavel 81 20 JC Havelland 159 30 JC Brandenburg an der Havel, Stadt 75 37 JC Potsdam, Stadt 318 70 JC Teltow-Fläming 177 43 Tabelle zu Frage 10: Neu festgestellte Sanktionen gegenüber erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) aufgrund der Weigerung, eine Arbeit, Ausbildung, Arbeitsgelegenheit oder Maßnahme aufzunehmen oder fortzuführen Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/3527 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Region Jahressumme 2017 Summe Januar bis März 2018 JC Potsdam-Mittelmark 111 27 JC Salzlandkreis 172 40 JC Dessau-Roßlau 94 28 JC Anhalt-Bitterfeld 425 80 JC Wittenberg 94 32 JC Harz 272 49 JC Halle (Saale), Stadt 423 99 JC Saalekreis 63 22 JC Magdeburg, Landeshauptstadt 604 151 JC Jerichower Land 120 28 JC Börde 176 60 JC Burgenlandkreis 86 22 JC Mansfeld-Südharz 76 6 JC Stendal 225 39 JC Altmarkkreis Salzwedel 79 9 JC Erzgebirgskreis 308 73 JC Bautzen 191 31 JC Görlitz 167 38 JC Chemnitz, Stadt 385 89 JC Dresden, Stadt 1.043 238 JC Leipzig, Stadt 1.319 226 JC Nordsachsen 310 78 JC Leipzig 285 71 JC Sächsische Schweiz- Osterzgebirge 273 60 JC Vogtlandkreis 315 70 JC Meißen 266 47 JC Mittelsachsen 218 42 JC Zwickau 361 85 JC Erfurt, Stadt 576 152 JC Ilm-Kreis 78 22 JC Sömmerda 37 8 JC Weimar, Stadt 41 13 JC Weimarer Land 50 19 JC Gera, Stadt 256 47 JC Saale-Orla-Kreis 47 6 JC Altenburger Land 82 20 JC Greiz 133 42 JC Gotha 199 73 JC Unstrut-Hainich-Kreis 138 41 JC Jena, Stadt 128 37 JC Saale-Holzland-Kreis 58 19 JC Saalfeld-Rudolstadt 150 27 JC Nordhausen 163 35 JC Eichsfeld 15 4 JC Kyffhäuserkreis 65 11 JC Suhl, Stadt 47 10 JC Hildburghausen 43 14 JC Sonneberg 60 20 JC Wartburgkreis 62 16 JC Eisenach, Stadt 101 35 JC Schmalkalden-Meiningen 72 13 JC Stormarn 123 24 Drucksache 19/3527 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Region Jahressumme 2017 Summe Januar bis März 2018 JC Herzogtum Lauenburg 84 22 JC Pinneberg 176 39 JC Segeberg 59 21 JC Flensburg, Stadt 145 33 JC Schleswig-Flensburg 40 . JC Nordfriesland 112 27 JC Hamburg, Freie und Hansestadt 1.735 430 JC Dithmarschen 108 25 JC Steinburg 99 18 JC Kiel, Landeshauptstadt 127 41 JC Plön 41 9 JC Lübeck, Hansestadt 259 48 JC Ostholstein 123 38 JC Neumünster, Stadt 208 54 JC Rendsburg-Eckernförde 163 50 JC Braunschweig, Stadt 270 58 JC Salzgitter, Stadt 159 39 JC Wolfenbüttel 55 21 JC Goslar 220 59 JC Bremen, Stadt 833 213 JC Osterholz 50 19 JC Bremerhaven, Stadt 360 70 JC Celle 239 57 JC Heidekreis . 11 JC Emden, Stadt 25 15 JC Leer . 35 JC Wittmund 13 * JC Aurich 96 29 JC Göttingen 26 * JC Northeim 68 9 JC Holzminden 68 20 JC Hameln-Pyrmont 246 56 JC Schaumburg 253 57 JC Region Hannover 1.052 240 JC Helmstedt 56 19 JC Gifhorn 62 20 JC Wolfsburg, Stadt 204 49 JC Hildesheim 319 69 JC Peine 54 18 JC Lüneburg 161 51 JC Harburg 164 40 JC Lüchow-Dannenberg 23 6 JC Uelzen 113 50 JC Grafschaft Bentheim 59 19 JC Emsland 164 . JC Delmenhorst, Stadt 124 34 JC Oldenburg (Oldenburg), Stadt 119 46 JC Wesermarsch 29 9 JC Ammerland 26 13 JC Oldenburg 47 12 JC Wilhelmshaven, Stadt 145 34 JC Friesland 154 28 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/3527 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Region Jahressumme 2017 Summe Januar bis März 2018 JC Osnabrück, Stadt 248 100 JC Osnabrück 218 61 JC Stade 194 37 JC Cuxhaven 110 20 JC Rotenburg (Wümme) 247 97 JC Vechta 176 30 JC Cloppenburg 301 51 JC Verden 20 13 JC Diepholz 257 61 JC Nienburg (Weser) 48 12 JC Heinsberg 282 50 JC Städteregion Aachen 341 78 JC Düren 283 63 JC Leverkusen, Stadt 73 14 JC Oberbergischer Kreis 130 33 JC Rheinisch-Bergischer Kreis 96 21 JC Bielefeld, Stadt 164 47 JC Gütersloh . 7 JC Bochum, Stadt 206 51 JC Herne, Stadt 208 46 JC Bonn, Stadt 292 77 JC Rhein-Sieg-Kreis 210 51 JC Rhein-Erft-Kreis 345 103 JC Euskirchen 80 17 JC Borken 305 66 JC Coesfeld 36 5 JC Lippe . 45 JC Dortmund, Stadt 957 244 JC Düsseldorf, Stadt 476 133 JC Duisburg, Stadt 1.427 507 JC Essen, Stadt 438 108 JC Gelsenkirchen, Stadt 658 125 JC Bottrop, Stadt 133 15 JC Ennepe-Ruhr-Kreis 257 58 JC Hagen, Stadt 172 61 JC Hamm, Stadt . 29 JC Unna 452 118 JC Herford 340 91 JC Minden-Lübbecke . 21 JC Märkischer Kreis 490 102 JC Köln, Stadt 1.156 285 JC Krefeld 113 25 JC Viersen 56 15 JC Mettmann 270 57 JC Mönchengladbach, Stadt 381 108 JC Rhein-Kreis Neuss 224 55 JC Warendorf 78 10 JC Münster, Stadt 65 18 JC Mülheim an der Ruhr, Stadt . 15 JC Oberhausen, Stadt 112 26 JC Paderborn 175 48 JC Höxter 82 30 Drucksache 19/3527 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Region Jahressumme 2017 Summe Januar bis März 2018 JC Recklinghausen 334 63 JC Steinfurt 195 . JC Siegen-Wittgenstein 219 56 JC Olpe 107 30 JC Soest 295 56 JC Hochsauerlandkreis . 19 JC Wesel 294 55 JC Kleve . 9 JC Remscheid, Stadt 62 25 JC Solingen, Stadt . 5 JC Wuppertal, Stadt . 36 JC Hersfeld-Rotenburg 141 . JC Fulda 113 28 JC Bergstraße 33 7 JC Darmstadt-Dieburg 56 9 JC Odenwaldkreis 38 15 JC Darmstadt, Wissenschaftsstadt 141 34 JC Frankfurt am Main, Stadt 515 137 JC Gießen 195 48 JC Vogelsbergkreis 42 11 JC Wetteraukreis 448 125 JC Main-Kinzig-Kreis 94 20 JC Hochtaunuskreis 8 3 JC Main-Taunus-Kreis 15 * JC Groß-Gerau 520 81 JC Kassel, documenta-Stadt 372 95 JC Kassel 134 31 JC Werra-Meißner-Kreis 55 15 JC Waldeck-Frankenberg 88 31 JC Schwalm-Eder-Kreis 144 38 JC Limburg-Weilburg 111 21 JC Lahn-Dill-Kreis . 25 JC Marburg-Biedenkopf 307 65 JC Offenbach 175 33 JC Offenbach am Main, Stadt 186 46 JC Wiesbaden, Landeshauptstadt 90 17 JC Rheingau-Taunus-Kreis 22 10 JC Bad Kreuznach 63 28 JC Birkenfeld 54 13 JC Rhein-Hunsrück-Kreis 15 6 JC Donnersbergkreis 77 17 JC Kaiserslautern, Stadt 197 48 JC Kaiserslautern 93 17 JC Pirmasens, Stadt 148 51 JC Zweibrücken, Stadt 28 9 JC Südwestpfalz 36 7 JC Kusel 22 - JC Koblenz, Stadt 87 14 JC Cochem-Zell 12 4 JC Ahrweiler 145 36 JC Mayen-Koblenz 114 25 JC Vorderpfalz-Ludwigshafen 426 76 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/3527 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Region Jahressumme 2017 Summe Januar bis März 2018 JC Alzey-Worms 94 18 JC Mainz, Stadt 124 37 JC Worms, Stadt 154 21 JC Mainz-Bingen 58 10 JC Rhein-Lahn-Kreis 109 24 JC Westerwaldkreis 106 38 JC Germersheim 213 62 JC Landau-Südliche Weinstraße 86 18 JC Deutsche Weinstraße 112 19 JC Altenkirchen (Westerwald) 107 33 JC Neuwied 159 19 JC Regionalverband Saarbrücken 660 142 JC Neunkirchen 188 37 JC St. Wendel 44 10 JC Saarpfalz-Kreis 96 14 JC Merzig-Wadern 83 32 JC Saarlouis 194 44 JC Bernkastel-Wittlich 59 7 JC Bitburg-Prüm 24 13 JC Trier, Stadt 244 75 JC Trier-Saarburg 69 23 JC Vulkaneifel 74 14 JC Heidenheim 127 17 JC Ostalbkreis 47 4 JC Zollernalbkreis 131 32 JC Sigmaringen 110 24 JC Breisgau-Hochschwarzwald 74 21 JC Emmendingen 77 13 JC Freiburg im Breisgau, Stadt 106 26 JC Esslingen 196 36 JC Göppingen 322 61 JC Heidelberg, Stadt 107 23 JC Rhein-Neckar-Kreis 245 36 JC Heilbronn, Stadt 128 34 JC Heilbronn 98 18 JC Karlsruhe, Stadt 333 79 JC Karlsruhe 120 39 JC Baden-Baden, Stadt 16 8 JC Rastatt 72 21 JC Konstanz 155 42 JC Bodenseekreis 19 4 JC Ravensburg 38 9 JC Lörrach 419 88 JC Waldshut 152 40 JC Ludwigsburg 142 38 JC Mannheim, Universitätsstadt 257 65 JC Calw 135 31 JC Freudenstadt 67 13 JC Pforzheim, Stadt 110 22 JC Enzkreis 24 8 JC Ortenaukreis 165 37 JC Reutlingen 93 19 Drucksache 19/3527 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Region Jahressumme 2017 Summe Januar bis März 2018 JC Tübingen 32 4 JC Rems-Murr-Kreis 164 50 JC Hohenlohekreis 65 11 JC Schwäbisch Hall 118 25 JC Neckar-Odenwald-Kreis 72 22 JC Main-Tauber-Kreis 33 7 JC Böblingen 175 33 JC Stuttgart, Landeshauptstadt 70 15 JC Ulm, Universitätsstadt 118 24 JC Alb-Donau-Kreis 60 17 JC Biberach 33 6 JC Schwarzwald-Baar-Kreis 180 28 JC Tuttlingen 29 5 JC Rottweil 132 26 JC Ansbach, Stadt 37 9 JC Weißenburg-Gunzenhausen 90 28 JC Roth 49 13 JC Ansbach 20 5 JC Aschaffenburg, Stadt 79 17 JC Aschaffenburg 86 25 JC Miltenberg 38 10 JC Bayreuth, Stadt 135 35 JC Bayreuth 27 5 JC Kulmbach 39 7 JC Hof, Stadt 188 54 JC Hof 178 38 JC Wunsiedel im Fichtelgebirge 81 20 JC Coburg, Stadt 55 10 JC Coburg 78 23 JC Kronach 36 14 JC Lichtenfels 89 18 JC Bamberg, Stadt 33 13 JC Bamberg 47 9 JC Forchheim 101 27 JC Fürth, Stadt 79 17 JC Fürth, Land 57 13 JC Erlangen, Stadt 33 9 JC Erlangen-Höchstadt 10 4 JC Neustadt adAisch-Bad Windsheim 84 22 JC Nürnberg, Stadt 725 164 JC Nürnberger Land 51 12 JC Schwabach, Stadt 42 6 JC Neumarkt idOPf 54 5 JC Regensburg, Stadt 103 35 JC Regensburg 33 8 JC Kelheim 21 * JC Amberg-Sulzbach 72 17 JC Cham 70 14 JC Schwandorf 178 49 JC Bad Kissingen 70 8 JC Haßberge 51 6 JC Rhön-Grabfeld 41 4 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/3527 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Region Jahressumme 2017 Summe Januar bis März 2018 JC Schweinfurt, Stadt 90 23 JC Schweinfurt 56 12 JC Neustadt-Weiden 51 15 JC Tirschenreuth 52 16 JC Kitzingen 95 24 JC Würzburg, Stadt 74 18 JC Würzburg 45 14 JC Main-Spessart 31 20 JC Aichach-Friedberg 20 10 JC Augsburg, Stadt 215 60 JC Augsburg 119 26 JC Deggendorf 74 29 JC Regen 93 19 JC Straubing-Bogen 124 24 JC Dillingen adDonau 18 20 JC Donau-Ries 39 9 JC Günzburg 102 24 JC Neu-Ulm 172 42 JC Erding 13 * JC Freising 17 4 JC Dachau 129 25 JC Ebersberg 6 5 JC Eichstätt 41 10 JC Neuburg-Schrobenhausen 32 5 JC Pfaffenhofen a.d. Ilm 138 21 JC Ingolstadt, Stadt 202 16 JC Kempten (Allgäu), Stadt 61 11 JC Lindau (Bodensee) 48 12 JC Ostallgäu 25 4 JC Memmingen, Stadt 57 12 JC Unterallgäu 13 6 JC Oberallgäu 35 10 JC Kaufbeuren, Stadt 22 7 JC Dingolfing-Landau 56 12 JC Landshut, Stadt 70 19 JC Landshut 83 40 JC Rottal-Inn 29 6 JC München, Landeshauptstadt 619 160 JC München - - JC Freyung-Grafenau 78 15 JC Passau, Stadt 128 20 JC Passau 171 40 JC Bad Tölz-Wolfratshausen 47 14 JC Miesbach 4 * JC Rosenheim, Stadt 157 40 JC Rosenheim 25 8 JC Berchtesgadener Land 20 7 JC Traunstein 68 15 JC Altötting 48 16 JC Mühldorf am Inn 100 33 JC Garmisch-Partenkirchen 52 16 JC Landsberg am Lech 57 21 Drucksache 19/3527 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Region Jahressumme 2017 Summe Januar bis März 2018 JC Weilheim-Schongau 21 7 JC Fürstenfeldbruck 79 24 JC Starnberg 42 19 JC Neukölln 966 132 JC Treptow-Köpenick 296 75 JC Steglitz-Zehlendorf 610 112 JC Tempelhof-Schöneberg 852 260 JC Charlottenburg-Wilmersdorf 384 52 JC Pankow 953 147 JC Reinickendorf 862 229 JC Spandau 1.333 362 JC Friedrichshain-Kreuzberg 1.192 296 JC Mitte 2.026 542 JC Marzahn-Hellersdorf 1.396 407 JC Lichtenberg 700 191 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit . Kein Nachweis vorhanden. * Aus Datenschutzgründen und Gründen der statistischen Geheimhaltung werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, anonymisiert. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/3527 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333