Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 20. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3529 19. Wahlperiode 23.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christoph Hoffmann, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/3271 – Statistiken zu Verkehrsunfällen unter Beteiligung von Einsatzfahrzeugen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Feuerwehrleute, Notarzt- und Krankenwagenbesatzungen sowie Polizistinnen und Polizisten retten Leben und sorgen für unsere Sicherheit. Für ihre anspruchsvolle und herausfordernde Arbeit gebühren ihnen unsere Anerkennung und unsere Hochachtung. Umso bestürzender ist es, dass es bisweilen zu teils schweren Verkehrsunfällen unter Beteiligung von Einsatzfahrzeugen kommt, bei denen sowohl die Helfer selbst als auch Dritte zu Schaden kommen. Einsatzfahrzeugen werden in der Straßenverkehrsordnung (StVO) umfassende Sonderrechte eingeräumt. Dies ist notwendig, damit die Helfer den Einsatzort so schnell wie möglich erreichen können. Gleichzeitig wird – gerade nach schweren Unfällen mit Beteiligung von Sonderrechtsfahrzeugen – bisweilen der Ruf nach strengerer Reglementierung laut. Letztlich geht es auch um (Rechts- )Sicherheit für die Helfer bei ihren Aufgaben. Die wichtigste Grundlage für eine Evaluierung der Sonderrechte für Einsatzfahrzeuge sind verlässliche Statistiken über Unfälle, an denen Einsatzfahrzeuge beteiligt sind. Weder Argumente für noch gegen eine Anpassung der Sonderregeln können stichhaltig sein, wenn eine geeignete Datengrundlage fehlt. 1. Welche aktuellen Zahlen liegen der Bundesregierung zu Verkehrsunfällen mit Beteiligung von Sonderrechtsfahrzeugen im Einsatz vor, und wie werden diese Zahlen erhoben? 2. Welcher Anteil der Verkehrsunfälle in Frage 1 entfällt auf Polizeieinsätze (bitte nach Todesfällen, Verletzten und Sachschäden aufschlüsseln)? 3. Welcher Anteil der Verkehrsunfälle in Frage 1 entfällt auf Einsätze der Berufsfeuerwehr (bitte nach Todesfällen, Verletzten und Sachschäden aufschlüsseln )? 4. Welcher Anteil der Verkehrsunfälle in Frage 1 entfällt auf Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr (bitte nach Todesfällen, Verletzten und Sachschäden aufschlüsseln)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3529 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Welcher Anteil der Verkehrsunfälle in Frage 1 entfällt auf Notarzteinsätze bzw. Krankentransporte (bitte nach Todesfällen, Verletzten und Sachschäden aufschlüsseln)? 6. Welcher Anteil der Verkehrsunfälle in Frage 1 entfällt auf sonstige Einsätze von Sonderrechtsfahrzeugen (bitte nach Todesfällen, Verletzten und Sachschäden aufschlüsseln)? 7. In wie vielen Fällen der Verkehrsunfälle in Frage 1 ist die Fahrerin bzw. der Fahrer des beteiligten Sonderrechtsfahrzeuges mehrheitlich oder vollständig Unfallverursacher bzw. Unfallverursacherin (bitte nach Polizei, Berufsfeuerwehr , Freiwillige Feuerwehr, Notarzt bzw. Krankentransport und sonstigen Sonderrechtsfahrzeuge aufschlüsseln)? 8. In wie vielen Fällen der Verkehrsunfälle in Frage 1 ist der Unfallgegner bzw. die Unfallgegnerin des Sonderrechtsfahrzeuges mehrheitlich oder vollständig Unfallverursacher bzw. Unfallverursacherin (bitte nach Polizei, Berufsfeuerwehr , Freiwillige Feuerwehr, Notarzt bzw. Krankentransport und sonstigen Sonderrechtsfahrzeuge aufschlüsseln)? Die Fragen 1 bis 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Bundesregierung liegen keine aktuellen Zahlen zu Verkehrsunfällen mit Beteiligung von Sonderrechtsfahrzeugen im Einsatz vor. Im Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz (StVUnfStatG) sind die Merkmale definiert , die Gegenstand der amtlichen Straßenverkehrsunfallstatistik der statistischen Ämter der Länder und des Bundes sind. Das Merkmal „Sonderrechtsfahrzeug im Einsatz“ ist kein standardisiertes Element der polizeilichen Unfallaufnahme . 9. Falls keine (oder keine aktuellen) Zahlen zu Verkehrsunfällen mit Beteiligung von Sonderrechtsfahrzeugen vorliegen, wie gedenkt die Bundesregierung zukünftig entsprechende Daten zu erheben? Die Bundesregierung plant nicht, auf Bundesebene diese Daten zu erheben. Im Hinblick auf die schon jetzt aufwändige Unfallaufnahme durch die Polizei plant die Bundesregierung derzeit auch nicht, sich gegenüber den für die polizeiliche Unfallaufnahme zuständigen Ländern um eine bundesweit einheitliche Erweiterung der Unfallaufnahme um das Merkmal „Sonderrechtsfahrzeug im Einsatz“ einzusetzen. 10. Gibt es Planungen der Bundesregierung, den § 35 StVO „Sonderrechte“ gegebenenfalls (im Hinblick auf Unfallvermeidung, Rechtssicherheit) mittelfristig anzupassen? Die Bundesregierung plant derzeit keine Änderung dieser Vorschrift und erachtet sie im Hinblick auf die Gewährleistung eines sicheren und geordneten Verkehrsablaufs als ausgewogen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3529 11. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Schulung der Fahrerinnen und Fahrer von Sonderrechtsfahrzeugen in der Praxis organisiert? Gibt es verpflichtende Curricula zu Gefahrenwahrnehmung und Fahrfertigkeiten , und wie wird die Ausbildungsqualität überwacht? Nach Kenntnis der Bundesregierung werden in den betroffenen Behörden die einsatztaktischen Anforderungen an Fahrerinnen und Fahrer von Sonderrechtsfahrzeugen in aufeinander abgestuften Schulungsmodulen durch spezifisch geschulte Fahrtrainerinnen und Fahrtrainer vermittelt. Grundlage hierfür sind verbindlich vorgegebene Curricula. Die Ausbildungsqualität wird durch die verantwortliche Organisationseinheit turnusmäßig überwacht. Durch regelmäßige Fortschreibung der Konzepte der spezifischen Aus- und Fortbildungen wird deren Qualität gesichert . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333