Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 20. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3533 19. Wahlperiode 23.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Grigorios Aggelidis, Katja Suding, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/3310 – Anspruch und Wirklichkeit des ElterngeldPlus und der Partnerschaftsmonate V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Elterngeld mit ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus ist nicht nur die beliebteste Familienleistung, sondern auch der größte Einzelposten im Haushalt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Deshalb begrüßen wir die Flexibilisierung des Elterngeldes durch das Elterngeld Plus und den Partnerschaftsbonus. Leider gibt es in der Umsetzung erhebliche Mängel. Dies wird deutlich anhand des Untersuchungsberichts „Das Eltergeld- Plus nach zwei Jahren – Befragung der Bezieherinnen und Bezieher im Auftrag des BMFSFJ“ des Instituts für Demoskopie Allensbach (im Folgenden abgekürzt als IfD Allensbach), der seit wenigen Wochen vorliegt (www.ifdallensbach .de/uploads/tx_studies/Allensbach_ElterngeldPlus_Bericht.pdf, fortan Befragung). Auf diesem umfassenden Bericht über das Elterngeld, Elterngeld Plus und den Partnerschaftsbonus basiert zum größten Teil der Bericht der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 19/400, fortan der Bericht). Ergänzt wird der Bericht durch die Quartalsstatistiken zum Elterngeld des Statistischen Bundesamtes. Anlässlich dieser umfassenderen Studie des IfD Allensbach, ergänzend zum Bericht der Bundesregierung wird insgesamt deutlich, dass die fehlende Einbeziehung von Nichtbeziehenden viele Fragen offen lässt. Zusätzlich bedarf die Wirksamkeit dieser Familienleistungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die partnerschaftliche Betreuung durch beide Elternteile sowie die Unterstützung von Alleinerziehenden der weiteren Aufklärung. Außerdem wird die Komplexität der Antragsstellung und die engen Richtlinien des ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus von den Bezieherinnen und Beziehern kritisiert. Abschließend bleibt die Bundesregierung die zu ziehenden Schlussfolgerungen aus dem Bericht schuldig. Deshalb ergeben sich zahlreiche Fragen zum vor zwei Jahren eingeführten ElterngeldPlus und der Partnerschaftsmonate und es bedarf der Klärung einiger Probleme, die seit der Einführung aufgetreten sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3533 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Anhand welcher Kriterien erfolgte die Auswahl der Themen und Schwerpunkte seitens der Bundesregierung aus der umfassenderen Befragung des IfD Allensbach, da zahlreiche Erkenntnisse nicht für den Bericht der Bundesregierung übernommen wurden? Mit dem Bericht erfüllt die Bundesregierung die im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) vorgegebene Berichtspflicht. Hinsichtlich der Art der zu untersuchenden Auswirkungen enthält der Berichtsauftrag keine Vorgaben. Nach Sinn und Zweck der gesetzlichen Berichtspflicht wurde für den Bericht eine Untersuchung der in der Gesetzesbegründung genannten Zielsetzungen des BEEG zugrunde gelegt. 2. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Erlangung von Erkenntnissen über Eltern, die kein Elterngeld, kein ElterngeldPlus oder nicht den Partnerschaftsbonus beziehen, da die Befragung des IfD Allensbach und der Bericht der Bundesregierung nur Beziehende des Elterngeldes zur Grundlage nimmt, damit die Beweggründe von Nichtbeziehenden berücksichtigt werden können? Die gesetzlich verankerte Bundesstatistik (§ 22 BEEG) regelt die Erhebungen zum Bezug von Elterngeld und Betreuungsgeld. Zudem bezieht sich die gesetzlich vorgegebene Berichtspflicht (§ 25 BEEG) auf die Auswirkungen der Regelungen zum Elterngeld Plus und zum Partnerschaftsbonus sowie zur Elternzeit. Dementsprechend werden Eltern erfasst, die diese Leistungen auch beziehen. Das Elterngeld wird für fast alle Kinder in Anspruch genommen. Gründe für einen Nichtbezug von ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus durch ein Elternteil sind dem Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen der Regelungen zum ElterngeldPlus und zum Partnerschaftsbonus sowie zur Elternzeit zu entnehmen (Bundestagsdrucksache 19/400, Kapitel IV. S. 10). 3. Welche Schritte werden von der Bundesregierung nach dem Bericht eingeleitet , um das Elterngeld, ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus weiterzuentwickeln , und wenn die Bundesregierung keine Schritte zur Weiterentwicklung unternimmt, wie lauten die Gründe dafür? Die Bundesregierung prüft derzeit, wie die elterngeldrechtlichen Bestimmungen im Sinne der Eltern weiter angepasst und vereinfacht werden können. Geprüft werden dabei insbesondere Möglichkeiten zur Vereinfachung für Eltern und Verwaltung sowie notwendige Gesetzesklarstellungen. 4. Welche Rückmeldungen zum Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus liegen der Bundesregierung außer der Befragung von Beziehenden – wie Beratungsstellen, Gewerkschaften oder Unternehmen – vor? Im Rahmen des Unternehmensprogramms „Erfolgsfaktor Familie“ arbeitet die Bundesregierung mit Wirtschaft und Gewerkschaften zusammen. Anlässlich der Einführung von Elterngeld und ElterngeldPlus wurden im Rahmen des Programms Leitfäden und Umsetzungshilfen für Arbeitgeber, Betriebsräte und Arbeitnehmervertretungen zur Verfügung gestellt. Elterngeld und ElterngeldPlus wurden in zahlreichen Veranstaltungen des Unternehmensnetzwerks „Erfolgsfaktor Familie“ Arbeitgebern im ganzen Bundesgebiet vorgestellt. So konnte die Wirtschaft gut auf die gesetzlichen Neuerungen reagieren. Die Kernpunkte des ElterngeldPlus kommen auch den Unternehmen zugute. Es schafft ihnen die Möglichkeit, dass sie Mütter als qualifizierte Fachkräfte zukünftig früher – wo dies auch der Wunsch der Mutter ist – in den Beruf zurückholen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3533 können. Auch Väter können ihre Elterngeldmonate bei Bedarf in Teilzeit in Anspruch nehmen, was zur Entlastung von Arbeitsorganisation und Arbeitsprozessen beiträgt. Mit Beratungsstellen besteht eine fruchtbare Zusammenarbeit. Konstruktive Rückmeldungen und Vorschläge zur besseren Verständlichkeit der Informationsangebote werden durch die Bundesregierung gern aufgegriffen. So wurde im vergangenen Jahr die Broschüre „Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit“ auch in bürgerfreundliche Sprache übersetzt, was auf sehr positive Resonanz der Anwenderinnen und Anwender stieß. 5. Wie erklärt sich die Bundesregierung die hohe Varianz der Beziehenden zwischen den Bundesländern laut Elterngeldstatistik des Statistischem Bundesamtes aus dem Jahre 2016 beim Bezug von ElterngeldPlus, und falls sie keine Erklärung hat, was sind die Gründe dafür? Von den Eltern, die im Jahr 2016 Elterngeldleistungen beantragt oder bezogen haben, haben sich im Durchschnitt 17,4 Prozent für das ElterngeldPlus entschieden . In den Bundesländern variieren die ElterngeldPlus-Anteile zwischen 11,8 Prozent in Hamburg und 26,9 Prozent in Thüringen. Zu beobachten ist, dass bestimmte Wohnortfaktoren, wie z. B. Stadt/Land (Fahrtzeiten) oder das Vorhandensein von Arbeitsplätzen, Einfluss auf das Nutzungsverhalten von Elterngeld haben. 6. Welchen Schwerpunkt wird die spätere Bewertung der Bundesregierung haben , wenn dieser Bericht über die Auswirkungen der Regelungen zum Elterngeld , ElterngeldPlus und dem Partnerschaftsbonus nur ein „Zwischenstand “ ist? Der Bericht kann zwei Jahre nach Einführung der Regelungen zum 1. Juli 2015 nur einen Zwischenstand über die Auswirkungen von Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus abbilden. Für beide Leistungen gibt es zeitlich noch keine abgeschlossenen Bezugszeiträume. Einen Schwerpunkt wird daher die Betrachtung abgeschlossener Bezugszeiträume bilden. 7. Plant die Bundesregierung, nachdem in einem ersten Schritt durch die Bundesregierung die Auswirkungen des ElterngeldPlus und des Partnerschaftbonus vorliegen, diese zentrale Familienleistung in ihrer Wechselwirkung mit anderen ehe- und familienpolitischen Leistungen zu evaluieren? Zurzeit ist keine Evaluation dieser Familienleistung in ihrer Wechselwirkung mit anderen ehe- und familienbezogenen Leistungen geplant. 8. Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus der Erkenntnis des ifo- Institutes, dass eine Erhöhung des Kindergeldes – wie in der Vorstellung der Schwerpunktvorhaben des BMFSFJ 2018 (Ausschussdrucksache 19(13)7) dargelegt – zu einer Reduzierung der Erwerbstätigkeit von Müttern führt, die erklärtes Ziel des ElterngeldPlus und des Partnerschaftsbonus ist? Das ifo-Institut hat seine Erkenntnisse aus der Untersuchung der Kindergeldreform von 1996 gewonnen. Es handelte sich dabei um eine tiefgreifende Reform zur Systematik des Kindergeldes. Die aktuell bevorstehende Kindergelderhöhung ist damit nicht vergleichbar. Insofern zieht die Bundesregierung keine Rückschlüsse . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3533 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse vor, inwiefern das Risiko von Kinderarmut , die laut Studie „Armutsmuster in Kindheit und Jugend“ der Bertelsmann Stiftung konstant 21 Prozent aller Kinder in Deutschland für mindestens fünf Jahre dauerhaft oder wiederkehrend betrifft, durch die Einführung des ElterngeldPlus und des Partnerschaftsbonus reduziert wird? Der Bundesregierung liegen zur Reduzierung von Kinderarmut durch das Elterngeld Plus und den Partnerschaftsbonus keine wissenschaftlichen Erkenntnisse vor. In Bezug auf die wirtschaftliche Stabilität und soziale Teilhabe von Familien liegen aber Erkenntnisse zum Elterngeld aus der Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Maßnahmen und Leistungen aus 2014 vor. Danach mindert das Elterngeld das Armutsrisiko von Familien mit Kindern im ersten Lebensjahr erheblich . Das Armutsrisiko der Bezieher reduziert sich insgesamt um fast 10 Prozentpunkte im Vergleich zu einer Situation ohne Elterngeld (Rechtsstand von 2010). Durch das Elterngeld sinkt die Zahl der Haushalte im Arbeitslosengeld II- Bezug um gut 95 000 Haushalte (Rechtsstand von 2010). Zudem stärkt das Elterngeld die Erwerbsbeteiligung von Müttern nach dem ersten Lebensjahr des Kindes und erhöht damit die wirtschaftliche Stabilität der Familie. 10. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung neben dem Elterngeld Plus und dem Partnerschaftsbonus zur Unterstützung der Familien für eine partnerschaftliche Aufgabenteilung zwischen beiden Elternteilen bei gleichzeitiger Erwerbstätigkeit? Derzeit erarbeitet die Bundesregierung das „Gute-KiTa-Gesetz“ mit dem u. a. auch die Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden sollen. Darüber hinaus ist im Koalitionsvertrag vereinbart worden, einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter zu schaffen, um innerfamiliäre Konzepte der Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht mit der Einschulung eines Kindes in Gefahr zu bringen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben einen wesentlichen Einfluss darauf, ob sich Mütter und Väter mit kleinen Kindern die Aufgaben in Familie und Beruf partnerschaftlich aufteilen können. Entscheidend ist eine familienfreundliche Personalpolitik , die Müttern mehr Karrierechancen und Vätern mehr Zeit für Familie eröffnet. Daher wird die Bundesregierung das Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie “ auch in den kommenden Jahren in Zusammenarbeit mit Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften fortführen. 11. Wie bewertet die Bundesregierung die unterschiedliche Länge der Erwerbsunterbrechungen , deren Verkürzung ein Ziel des ElterngeldPlus und des Partnerschaftsbonus ist, bei niedrigen und höheren Einkommen der Mütter, und wie wird versucht, diesem Umstand zu begegnen? 12. Wie bewertet die Bundesregierung die unterschiedliche Beteiligung von Vätern durch ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus bei niedrigen und höheren Einkommen, und wie wird versucht, diesem Umstand zu begegnen? 13. Wie bewertet die Bundesregierung den Zusammenhang, dass zumeist Väter ElterngeldPlus beziehen, wenn beide Elternteile Abitur statt andere Kombinationen von Schulabschlüssen haben, und wie wird versucht, diesem Umstand zu begegnen? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3533 14. Wie bewertet die Bundesregierung den Zusammenhang, dass Eltern mit höherem Bildungsabschluss sich die Bezugsmonate deutlich häufiger zu weniger ungleichen Teilen als Eltern mit mittleren und einfachen Bildungsabschlüssen aufteilen, und wie wird versucht, diesem Umstand zu begegnen? 15. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass unter den Eltern mit Migrationshintergrund nur 14 Prozent Beziehende von ElterngeldPlus sind, und welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung einzuleiten, um dieser Gruppe das ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus zugänglicher zu machen? Die Fragen 11 bis 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Mit der Weiterentwicklung des Elterngelds und der Elternzeit durch das „Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexiblen Elternzeit im Bundeselterngeld‐ und Elternzeitgesetz“ sollen den Familien mehr Möglichkeiten in der Nutzung des Elterngeldes gegeben werden. Vielen Nutzerinnen und Nutzern des ElterngeldPlus ist gerade die Flexibilität besonders wichtig. Eltern können für jeden Lebensmonat des Kindes entscheiden, welche Elterngeldvariante sie in Anspruch nehmen möchten, um die Elternzeit flexibel an den individuellen Bedarfen der Familie ausrichten zu können. Wie sich die Familien entscheiden, liegt an der jeweiligen Lebenssituation, die sehr vielfältig ist (wie Höhe der Einkommen, Bildungsstand, Einstellung zur Erwerbstätigkeit und Kinderbetreuung, kultureller Hintergrund, Erwerbstätigkeit, Anzahl der Kinder, Betreuungsmöglichkeiten, etc.). 16. Wie beurteilt die Bundesregierung, dass die durchschnittliche Höhe des monatlichen Auszahlungsbetrages des ElterngeldPlus deutlich über der angedachten Halbierung des Elterngeldes liegt, so dass die Eltern nach dem verfügbaren Einkommen entscheiden und nicht im Sinne der beabsichtigen politischen Ziele der Einführung? Das ElterngeldPlus wird genauso berechnet wie das Basiselterngeld. Es ist aber in der Höhe begrenzt auf die Hälfte des Basiselterngelds, das Eltern zustehen würde, wenn sie nach der Geburt ihres Kindes kein Einkommen hätten. Wenn Eltern nach der Geburt kein Einkommen haben, liegt das ElterngeldPlus immer genau bei der Hälfte des Basiselterngelds ohne Einkommen. Eltern können dann das ElterngeldPlus nutzen, um den Bezugszeitraum zu verlängern . Ihr Elterngeld wird in diesem Fall nicht weniger, sondern auf einen längeren Zeitraum verteilt. Wenn Eltern nach der Geburt Einkommen haben, kann das ElterngeldPlus genauso hoch sein wie das Basiselterngeld mit Einkommen. Trotzdem können es Eltern doppelt so lang beziehen. So können Eltern früher (wieder) in den Beruf einsteigen und ihr Elterngeldbudget besser ausschöpfen. Der ElterngeldPlus-Auszahlungsbetrag liegt nie höher als die Hälfte des Basiselterngelds , das Eltern bei einem Vollausstieg aus der Erwerbstätigkeit zustünde. 17. Plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Mütter, indem die Väterbeteiligung gefördert wird, da eine höhere Beteiligung der Väter im Zusammenhang mit einem höheren Anteil der Mütter bei der Erwerbsarbeit einhergeht? Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3533 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 18. Welche Maßnahmen existieren und welche Initiativen plant die Bundesregierung zur Ermutigung der Väter, Elternzeit zu nehmen, und zur Verbesserung der sozialen Akzeptanz von Elternzeit bei Vätern? Die Bundesregierung setzt sich gemeinsam mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft (BDA, DIHK, ZDH) und dem DGB mit dem Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“ für eine familienfreundliche Arbeitswelt ein. Ein inhaltlicher Schwerpunkt des Unternehmensprogramms „Erfolgsfaktor Familie “ liegt auf der Verbesserung der betrieblichen Rahmenbedingungen für aktive Väter. Mit praxisnahen Leitfäden, guten Beispielen und in zahlreichen regionalen Veranstaltungen werden Personalverantwortliche zum Thema Väter informiert und geschult. In die Aktivitäten fließen die Erfahrungen der über 6 900 Unternehmen ein, die Mitglied im zugehörigen Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie “ sind und sich zu einer familienfreundlichen Personalpolitik bekennen. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Väter wird von einer wachsenden Zahl von Betrieben als wichtiges neues Thema der familienfreundlichen Unternehmenskultur genannt. Die Akzeptanz von familienengagierten Vätern in der Bevölkerung steigt. 19. Welche Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit über das Elterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus bietet das BMFSFJ für Eltern an, und welche Maßnahmen sind seitens des BMFSFJ in Planung? Über die Regelungen zu Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus informiert die umfangreiche Broschüre „Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit – Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz“, die seit der 20. Auflage (November 2017) in bürgerfreundlicher Sprache erscheint. Die Broschüre gibt es in Papierform und digital auf www.bmfsfj.de. Speziell zu den neueren Regelungen ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus gibt es weitere Publikationen: Der Flyer „ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus“ ist in Deutsch und auch auf Englisch und Türkisch verfügbar; der Flyer „Mehr Zeit für die Familie: Väter und das ElterngeldPlus“ richtet sich speziell an Väter. Auch diese Publikationen sind in digitaler Form auf der Website www.bmfsfj.de einsehbar. Darüber hinaus informiert die Website des BMFSFJ zu Elterngeld und Elterngeld Plus (inklusive Partnerschaftsbonus) sowie die vom BMFSFJ betriebene Website www.elterngeld-plus.de. Auf dem neuen Familienportal (www.familienportal. de) steht neben Informationen zu Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus auch der Elterngeldrechner mit Planer zur Verfügung, mit dem Eltern unterschiedliche Inanspruchnahmeszenarien durchspielen und sich einen ersten unverbindlichen Eindruck über ihre Elterngeldhöhe verschaffen können. Den Planer ohne Rechner gibt es in Form einer Stecktabelle auch in analoger Form. 20. Welche Beratungsmöglichkeiten werden für das Elterngeld, ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus angeboten, und welche weiteren sind in Planung ? Neben der Beratung durch die zuständigen Elterngeldstellen, die bei den Ländern bzw. den Kommunen verortet sind, steht bei Fragen zur Beantragung und zum Bezug von Elterngeldleistungen das Service-Telefon des BMFSFJ zur Verfügung . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/3533 21. Welche Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit als auch Beratungsmöglichkeiten plant die Bundesregierung zum Ausbau der Inanspruchnahme von Elterngeld , ElterngeldPlus und dem Partnerschaftbonus? Das bestehende Informationsangebot wird beibehalten. Perspektivisch wird angestrebt , weitere Publikationen in bürgernaher Verwaltungssprache anzubieten und das Angebot an fremdsprachlicher Information auszubauen. 22. Welche Schritte und Maßnahmen plant die Bundesregierung zum Abbau der Bürokratie bzw. zur Vereinfachung der Antragstellung neben Informationsportalen und Onlineassistenten für das Elterngeld, ElterngeldPlus und den Partnerschaftbonus? Weitere Schritte und Maßnahmen sind neben dem Internetportal „ElterngeldDigital “ mit Antragsassistenz zurzeit nicht in Planung (siehe Antwort zu den Fragen 26 und 27). 23. Wie hoch beziffert die Bundesregierung den Verwaltungsaufwand für das Elterngeld, ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus? Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz wird in Bundesauftragsverwaltung durch die Bundesländer ausgeführt. Nach aktuellen Schätzungen des Statistischen Bundesamts belaufen sich die Bürokratiekosten der Bearbeitung von Anträgen auf Elterngeld und ElterngeldPlus mit Beratung auf 20 675 000 Euro pro Jahr. 24. Wie viele Behördenkontakte sind während des Bezugszeitraumes von Elterngeld , ElterngeldPlus und dem Partnerschaftbonus für die Eltern mindestens nötig, und wie viele sind im Durchschnitt üblich? Zur durchschnittlichen Zahl der Behördenkontakte liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. Grundsätzlich ist für die Beantragung von Elterngeld, Elterngeld Plus oder Partnerschaftsbonus nur ein Behördenkontakt im Rahmen der Antragstellung nötig. Weitere Behördenkontakte können erfolgen, wenn Antragsunterlagen nachgereicht werden müssen, das Elterngeld nur vorläufig bewilligt wurde oder wenn Änderungsanträge gestellt werden. 25. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die durchschnittliche Anzahl der Wechsel zwischen Elterngeld und ElterngeldPlus vor, da bei der Einführung von ElterngeldPlus ein flexibler Wechsel zwischen den Varianten vorgesehen war? Wenn keine Erkenntnisse vorliegen, beabsichtigt die Bundesregierung eine Erhebung, um die beabsichtigte Vereinfachung von Wechseln zwischen dem Elterngeld und ElterngeldPlus zu dokumentieren und Maßnahmen einzuleiten , den Wechsel zu vereinfachen? Die Evaluierung des ElterngeldPlus hat ergeben, dass die Bezieherinnen und Bezieher von Elterngeld Plus die angebotenen Kombinationsmöglichkeiten breit nutzen. Wie sich aus dem Evaluationsbericht ergibt, nutzen Mütter und Väter direkt nach der Geburt zumeist das Basiselterngeld. Väter nutzen ab dem 2. Lebensmonat , Mütter ab dem 3. Lebensmonat verstärkt auch das ElterngeldPlus. Der Partnerschaftsbonus wird am häufigsten zwischen dem 13. und dem 17. Lebens- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3533 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode monat in Anspruch genommen. Unabhängig von einem erfolgten Wechsel entschieden sich im ersten Quartal 2018 im bundesweiten Schnitt 30,9 Prozent derjenigen , die Elterngeld beantragt oder bezogen haben, (auch) für das Elterngeld- Plus, in einigen Bundesländern waren es sogar rund 40 Prozent. Die Eltern sind in der Auswahl der Leistungsvarianten grundsätzlich frei. Ab dem 15. Lebensmonat des Kindes können nur noch ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus bezogen werden. Möchten Eltern ihre im Antrag getroffenen Entscheidungen nachträglich ändern, ist dies bis zu 3 Monate rückwirkend möglich. Elterngeld Plus-Monate können noch bis zum Ende der Bezugszeit nachträglich in Basiselterngeldmonate umgewandelt werden. Ein Vereinfachungsbedarf ist vor diesem Hintergrund nicht ersichtlich. 26. Wie weit sind die Planungen der Bundesregierung für das Onlineportal „Elterngeld Digital“, das bereits mehrfach von der Leitung des BMFSFJ angekündigt wurde? a) Warum kam es bei der Einführung des Onlineportals „Elterngeld Digital“ zu Verzögerungen? b) Wo liegen die zentralen Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Onlineportals „Elterngeld Digital“? c) Welche Funktionen soll das Onlineportal „Elterngeld Digital“ umfassen? 27. Welche Hindernisse existieren nach Kenntnis der Bundesregierung, dass nur ein Onlineantragsassistent vorgesehen ist und keine Onlinebeantragung von Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus? Die Fragen 26 und 27 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Zur besseren Unterstützung beim Ausfüllen des Elterngeldantrags arbeitet das BMFSFJ an dem Internetportal „ElterngeldDigital“. Das Projekt ElterngeldDigital wurde im Frühjahr 2016 gestartet und umfasst einen komplexen technischen und organisatorischen Prozess. Da Elterngeld ein Teil der Bundesauftragsverwaltung ist, obliegen die Ausgestaltung der Antragsverfahren sowie die Gestaltung der Antragsformulare grundsätzlich den Ländern beziehungsweise den zu diesem Zwecke von den Ländern beauftragten Stellen. Die dem Antragsassistenten zugrundliegenden Formulardialoge werden daher zwischen dem BMFSFJ und den beteiligten Ländern jeweils abgestimmt. Zudem hat der Bund im Vorfeld der Implementierung unter Einbindung der BfDI auch datenschutzrechtliche Prüfungen vorgenommen. Daraus hat sich die Notwendigkeit einer datenschutzrechtlichen Anpassung im BEEG ergeben. ElterngeldDigital befindet sich aktuell in der Entwicklungs- und Erprobungsphase . ElterngeldDigital soll noch in diesem Jahr mit Antragsassistenten in den ersten Bundesländern freigeschaltet werden. Eltern in diesen Bundesländern können ElterngeldDigital dann zur Unterstützung der Beantragung von Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus nutzen. Der onlinebasierte Antragsassistent ElterngeldDigital führt die Antragstellerinnen und Antragsteller schrittweise durch den Elterngeldantrag. Hilfetexte, Validierungen und eine verständliche Sprache unterstützen die Antragstellung zusätzlich . Dadurch sollen Fehler bei der Antragstellung vermieden und die Antragsbearbeitung erleichtert werden. Zudem wird der beliebte Elterngeldrechner an El- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/3533 terngeldDigital angebunden, so dass bereits zum Zwecke der Berechnung eingegebene Daten, wenn sachlich möglich, auch für die Antragstellung genutzt werden können. Die Freischaltung von ElterngeldDigital wird schrittweise erfolgen. Mittelfristiges Ziel ist ein medienbruchfreier Antrag. 28. Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit der Beantragung des Elterngeldes und ElterngeldPlus bereits vor der Geburt, so dass nur noch eine postalische Bestätigung seitens der Eltern über die Geburt erfolgt? Erst mit der Geburt des Kindes stehen wesentliche Anspruchsvoraussetzungen für das Elterngeld fest, z. B. der Zeitraum des nachgeburtlichen Mutterschutzes bei Müttern oder der konkrete Bemessungszeitraum für Väter. Auch bestimmte Nachweise der Krankenkasse sowie die Geburtsurkunde können erst nach der Geburt beigebracht werden. Die Elterngeldstelle kann damit vor der Geburt den Elterngeldantrag noch nicht effektiv prüfen oder die Bescheidung vorbereiten. Bereits jetzt besteht die Möglichkeit, den Antrag vor Geburt bis auf die letzten Unbekannten fertig auszufüllen. Auch bei dem geplanten ElterngeldDigital können die eingegebenen Daten gespeichert werden. 29. Welche Bemühungen unternimmt die Bundesregierung hinsichtlich einer einheitlichen Antragstellung in den einzelnen Bundesländern für das Elterngeld Plus und den Partnerschaftbonus als Familienleistung des Bundes? Die Bundesregierung prüft die Überarbeitung bestehender Antragsformulare für Leistungen, soweit diese in der Zuständigkeit des Bundes liegen. Das Elterngeld wird im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung von den Ländern ausgeführt. Somit liegen die Durchführung der Antragsverfahren und die Ausgestaltung der Antragsformulare bei den Ländern beziehungsweise bei den von ihnen beauftragten Stellen. 30. Wie erklärt sich die Bundesregierung die geringe Nutzung des Partnerschaftsbonus von gerade einmal 10 Prozent aller Beziehenden von Elterngeld Plus? In einigen Bundesländern wurde der Bonus im 1. Quartal 2018 von deutlich mehr als 10 Prozent der Beziehenden von ElterngeldPlus genutzt: In Berlin waren es knapp 16 Prozent, in Hamburg 12 Prozent. Auch zeigt sich, dass der Partnerschaftsbonus vor allem für Väter attraktiv ist. Hier zeigt sich in einigen Regionen im 1. Quartal 2018 eine Nutzung durch mehr als 42 Prozent der ElterngeldPlusbeziehenden Väter. Die Bundesregierung ist zufrieden mit der bisherigen Entwicklung der Inanspruchnahme des Partnerschaftsbonus, der mit der Unterstützung der parallelen Teilzeit beider Eltern ein gänzlich neuartiges Angebot darstellt. 31. Wie beurteilt die Bundesregierung die Varianz der Nutzung des Partnerschaftsbonus zwischen höherer und einfacher Schulbildung (15 Prozent zu 5 Prozent), und welche Maßnahmen plant sie, um diesen Unterschied anzugleichen ? Es wird auf die Antwort zu den zusammengefassten Fragen 11 bis 15 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3533 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 32. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Überarbeitung und Vereinfachung der im Bericht kritisierten engen Richtlinien des Partnerschaftsbonus , um Unwägbarkeiten für die Familien zu begegnen? Die Bundesregierung prüft, wie die elterngeldrechtlichen Bestimmungen im Sinne der Eltern weiter angepasst und vereinfacht werden können. Geprüft wird dabei auch die Flexibilisierung des Partnerschaftsbonus, mit dem Ziel, Härtefälle zu vermeiden. 33. Wie häufig müssen Eltern den Partnerschaftsbonus zurückzahlen, und welche Gründe bedingen die Rückzahlung? Zu dieser Frage liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 34. Beabsichtigt die Bundesregierung, den starren Arbeitszeitkorridor des Partnerschaftsbonus von mindestens 25 Stunden bis höchsten 30 Stunden pro Woche für beide Eltern angesichts von unterschiedlichen Teilzeitmodellen anzupassen bzw. auszuweiten (bitte bei der Antwort die Teilzeitmodelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, www.bmas.de/DE/Themen/ Arbeitsrecht/Teilzeit/Teilzeitmodelle/inhalt.html, und Vertrauensarbeitszeit berücksichtigen)? Bei den vom BMAS vorgeschlagenen Modellen geht es um die arbeitsrechtliche und organisatorische Umsetzung von möglichen Teilzeitangeboten. Die unter dem Link dargestellten Teilzeitmodelle lassen sich mit dem Partnerschaftsbonus kombinieren. 35. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, digitales Arbeiten wie Home-Office beim Partnerschaftsbonus zu berücksichtigen, das zwar aufgrund zum Beispiel von Vertrauensarbeitszeit nicht in die angedachten Zeitkorridore passt, jedoch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexiblere Arbeitszeitgestaltung deutlich verbessert? Für den Nachweis der Voraussetzungen gelten für die Partnerschaftsbonus-Monate keine Besonderheiten gegenüber anderen Basiselterngeld- oder Elterngeld Plus-Monaten. Der Nachweis für das Vorliegen des Stundenkorridors von 25 bis 30 Wochenstunden kann durch eine Arbeitszeitbescheinigung oder andere glaubhafte Unterlagen (Arbeitsvertrag, Lohn- und Gehaltsbescheinigungen) erfolgen. Welches Modell der Zeiterfassung von der Arbeitsstelle gewählt wird, ist dabei unerheblich. 36. Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass Alleinerziehende gleichermaßen das Elterngeld, ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus nutzen können ? Ein Elternteil kann allein bis zu 12 Lebensmonate Elterngeld erhalten. Nehmen beide Eltern Elterngeld in Anspruch und fällt der Familie dadurch Einkommen weg, stehen den Eltern sogar bis zu 14 Monate zu. Diese sogenannten „Partnermonate “ erhalten alleinerziehende Elternteile ebenfalls. Zudem können Alleinerziehende den Partnerschaftsbonus, ähnlich wie Paare, in Anspruch nehmen: Alleinerziehende erfüllen die Voraussetzungen, wenn sie allein in 4 aufeinanderfolgenden Lebensmonaten 25 bis 30 Stunden pro Woche arbeiten. Die mit dem Elterngeld Plus geschaffenen Flexibilisierungsmöglichkeiten kommen den Alleinerziehenden entgegen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/3533 37. Wie beurteilt die Bundesregierung die Anpassung des Zeitkorridors nach unten (weniger als 25 Stunden pro Woche) beim Partnerschaftsbonus für Alleinerziehende , da die durchschnittliche Arbeitszeit von Alleinerziehenden deutlich unter dieser Grenze liegt? Die Bundesregierung hält zunächst fest: Alleinerziehende sind ebenso häufig erwerbstätig wie Mütter in Paarfamilien. 29 Prozent der Alleinerziehenden mit jüngstem Kind unter drei Jahren waren 2016 erwerbstätig – davon 28 Prozent in Vollzeit. Alleinerziehende Mütter sind in der Woche gut zwei Stunden länger erwerbstätig als Mütter in Paarfamilien (durchschnittlich 28 Stunden/Woche zu 25,7 Stunden/Woche; Quelle: Mikrozensus 2016). Der Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen der Regelungen zum ElterngeldPlus und zum Partnerschaftsbonus sowie zur Elternzeit stellt fest: „Keine der befragten Alleinerziehenden gab bei der Frage, warum man den Partnerschaftsbonus nicht nutzen möchte, an, auf den Partnerschaftsbonus zu verzichten , weil ihr der notwendige Stundenumfang von 25 Stunden zu hoch sei. Die untere Stundengrenze stellt nach den Ergebnissen der Befragung also kein Hindernis für die Alleinerziehenden dar.“ (Bundestagsdrucksache 19/400, Kapitel V.2. S. 14). Der Umfang von 25 – 30 Stunden wurde gewählt, um auf der einen Seite eine gegenüber der Vollzeitbeschäftigung merkliche Verringerung der Erwerbstätigkeit zugunsten der Betreuung des Kindes zu erreichen und auf der anderen Seite eine Erwerbstätigkeit in einem größeren Umfang zu gewährleisten, um die dauerhafte wirtschaftliche Absicherung in Familien sicher zu stellen. Diese Überlegungen gelten gerade auch für Alleinerziehende. 38. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Unterstützung von Alleinerziehenden im Rahmen des Elterngelds, ElterngeldPlus und des Partnerschaftbonus ? 39. Beabsichtigt die Bundesregierung für Alleinerziehende die Einführung weiterer Anpassungen beim Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus , da bei dieser Gruppe die partnerschaftliche Aufteilung von Familienund Erwerbsarbeit nicht möglich ist? Die Fragen 38 und 39 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Weitere Maßnahmen und/oder Anpassungen zur Unterstützung von Alleinerziehenden sind derzeit durch die Bundesregierung nicht geplant. Bei der Prüfung des generellen Anpassungsbedarfs wird die besondere Situation von Alleinerziehenden stets mitbedacht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333