Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 20. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3543 19. Wahlperiode 24.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Armin-Paulus Hampel und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/3258 – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – Bericht über möglichen Asylbetrug durch muslimische Anwaltskanzleien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Zusammenhang mit dem Asylbetrug in der Bremer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge werden immer wieder zwei muslimische Anwaltskanzleien benannt. Es handelt sich dabei um Kanzlei C. & S. P. S. aus Hildesheim, die 3 565 Anträge eingereicht hat, sowie um die Kanzlei CAHIT T. in Oldenburg, die 1 003 Anträge verantwortet (www.bild.de/politik/inland/ bundesamt-fluechtlinge/bamf-fragen-55846246.bild.html sowie www.bild.de/ politik/inland/bundesamt-fluechtlinge/skandal-beim-bamf-55477968.bild.html, https://philosophia-perennis.com/2018/06/04/unglaubliches-staatsversagen-imbamf -merkel-spaetestens-seit-anfang-2017-im-bilde/). Der Einfachheit halber wurden von beiden Kanzleien drei Formbriefe mit nahezu identischem Text verwendet, worin geschrieben steht, dass alle Mandanten Repressalien des „Regimes“ ausgesetzt gewesen seien bzw. im Exil oppositionelle Ansichten vertreten hätten. Beide Kanzleien habe 4 568 Anträge eingereicht . 1. Liegen Erkenntnisse vor über die Anträge dieser beiden Kanzleien? Erkenntnisse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) liegen hinsichtlich der von der Internen Revision des BAMF im Untersuchungszeitraum (1. Januar 2013 bis 16. November 2017) geprüften 4 568 Verfahren, in denen Asylbewerber die in der Vorbemerkung genannten Rechtsanwaltskanzleien mandatiert hatten, vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3543 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Wie sind die Anträge dieser Kanzleien beschieden worden? Für die 4 568 Verfahren lagen bis zum Abschluss der Prüfung der Internen Revision des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge folgende Entscheidungen vor: In ca. 5,7 Prozent der Verfahren lag ein Abschiebungsverbot nach § 60 des Aufenthaltsgesetzes vor, in ca. 66,7 Prozent der Verfahren erfolgte eine Anerkennung nach § 3 Absatz 1 des Asylgesetzes (AsylG), in ca. 0,3 Prozent der Verfahren erfolgte eine Anerkennung nach Artikel 16a des Grundgesetzes, in ca. 7,8 Prozent der Verfahren wurde eine subsidiäre Schutzberechtigung nach § 4 Absatz 1 AsylG festgestellt, in ca. 16,7 Prozent der Verfahren wurde der Antrag abgelehnt und kein Abschiebungsverbot festgestellt. Keine Angaben können zu ca. 2,8 Prozent der Verfahren gemacht werden. 3. Wurden die Bescheide dieser Anträge neu bearbeitet und geprüft? Die Entscheidungen in den 4 568 Asylverfahren, auf die sich die Kleine Anfrage bezieht, werden derzeit durch das BAMF überprüft. 4. Gibt es Zusammenhänge zwischen den von diesen Kanzleien gestellten Anträgen und den genannten 1 200 manipulierten Anträgen? Die Zahl „1 200“ wurde am 29. Mai 2018 durch die Bild-Zeitung kommuniziert. Die Bundesregierung ist nicht Urheber dieser Zahl und kann daher keine Aussage zu den zitierten „1 200 Anträgen“ bzw. eventuellen Zusammenhängen zu den 4 568 Asylverfahren, auf die sich die Kleine Anfrage bezieht, treffen. 5. Ist die oben genannte Meldung zutreffend, wonach 96 Prozent der von den hauptbeschuldigten Anwälten bearbeiteten Anträgen positiv entschieden wurden und die Asylsuchenden an diese Anwälte jeweils je Vorgang eine Gebühr von 1 000 Euro gezahlt haben? Auf die Antwort zu Frage 2 und im Übrigen auf die laufenden Prüfungen wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333