Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 19. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3545 19. Wahlperiode 24.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Bauer, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/3272 – Bienen- und Insektensterben V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Bienen und eine Vielzahl weiterer Insekten sind ein unersetzlicher, äußerst wichtiger Teil des Bestäuberspektrums. Sie sorgen für das Überleben, da sie für die Fortpflanzung und den Fruchtertrag vieler Bäume, Gräser und Feldfrüchte von allergrößter Bedeutung sind. Durch Bienen wird das biologische Gleichgewicht hergestellt. Die Resilienz des Ökosystems ist aber immer mehr in Gefahr, wenn sich die Wildbienenpopulationen künftig stark verringern sollte und weitere Arten in der Rote Artenschutzliste als (stark) gefährdet klassifiziert werden (European Red List of Bees, Ana Nieto et al.). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Mit einem „Aktionsprogramm Insektenschutz“ will die Bundesregierung die Lebensbedingungen für Insekten verbessern. Das Aktionsprogramm ist derzeit in Erarbeitung. Im Herbst 2018 sollen gesellschaftliche Akteure und die Öffentlichkeit einbezogen werden. Angestrebt wird ein Kabinettbeschluss im Frühsommer 2019. Darin soll auch eine Konkretisierung von Zielen, Maßnahmen und die Festlegung von Zeithorizonten erfolgen. Insoweit können Fragen nach geplanten Maßnahmen zurzeit noch nicht beantwortet werden. 1. Hat die Bundesregierung darüber Kenntnisse, ob es ein nationales oder regionales Bienen- und Insektenmonitoring mit standardisierten Kartierungen gibt? Falls ja, welche (bitte Liste beifügen)? Wenn es Monitoring und Untersuchungen gibt, unterstützt die Bundesregierung diese? Zur Erfassung und Quantifizierung des Zustands und der Veränderung von Insektenbeständen hat die Konzeption eines konsequenten und bundesweit einheitlichen Monitorings begonnen. Dieses standardisierte Insektenmonitoring ist auch Gegenstand des Eckpunktepapiers zum „Aktionsprogramm Insektenschutz“. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3545 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode In Hinsicht auf Wildbienen findet bereits im Rahmen der Aktualisierung der Roten Liste gefährdeter Tier- und Pflanzenarten in Deutschland in einem zehnjährigen Rhythmus eine kontinuierliche Bewertung der Bestands- und Gefährdungssituation statt. Die Bundesregierung fördert zudem über das „Bundesprogramm Biologische Vielfalt“ das Projekt „Standardisierte Erfassung von Wildbienen zur Evaluierung des Bestäuberpotenzials in der Agrarlandschaft (BienABest)“, in dessen Rahmen u.a. bestandsschonende Methoden zur qualitativen und quantitativen Erfassung von Wildbienenbeständen weiterentwickelt werden. Die Bundesregierung fördert des Weiteren das Deutsche Bienenmonitoring (DeBiMo), eine jährliche Erhebung, die die regelmäßige Untersuchung von Honigbienenvölkern umfasst. Die ca. 110 Monitoringvölker verteilen sich auf das Bundesgebiet und werden mithilfe von standardisierten Untersuchungsparametern , wie beispielsweise zum Vorkommen von pathogenen Bienenseuchen und Parasiten (u.a. die Varroa-Milbe), dem Honigertrag, dem Gewichtsverlauf und der Fitness der Monitoringvölker, Einträge von Pflanzenschutzmitteln und auch Klima- und Managementparametern untersucht. Die Bundesregierung fördert zudem Projekte zur Erfassung von Stechmückenund Gnitzen. Eine öffentlich zugängliche und ständig aktualisierte Fundkarte („Mückenatlas“) findet sich unter https://mueckenatlas.com/. 2. Gibt es dem Wissen der Bundesregierung nach Anreize für Waldbesitzer, bienenfreundlichere Wälder (z. B. zeitlich versetzt blühende Baumarten) zu unterhalten? Wenn ja, wie gestalten sich diese? Der Bundesregierung liegt keine Übersicht darüber vor, welche Anreize für Waldbesitzer bestehen, Wälder bienenfreundlicher zu gestalten. Grundsätzlich können im Rahmen der Bund Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Naturnahe Waldbewirtschaftung “ auch Maßnahmen gefördert werden, die die Wälder attraktiver für Bienen machen. In diesem Rahmen kann u.a. der Aufbau naturnaher, gestufter Waldränder gefördert werden. Waldränder stellen mit der entsprechenden Baum- , Strauch- und Krautvegetation einen wertvollen Lebensraum für Bienen und viele andere Tier- und Pflanzenarten dar und tragen so zur Erhaltung der biologischen Vielfalt des Waldes bei. Inwiefern diese Möglichkeiten auf Länderebene umgesetzt und von Waldbesitzern aufgegriffen werden und ob es darüber hinaus ggf. weitere Anreize (z. B. durch Landesprogramme) gibt, ist derzeit unbekannt. Einige Länder stellen für die Waldbesitzer auch Informationsmaterial zur Verfügung , wie die Bienenfreundlichkeit des Waldes ohne großen Aufwand erhöht werden kann. So wird z. B. empfohlen, kleine Lücken im Wald der natürlichen Sukzession zu überlassen und diese nicht gleich zu bepflanzen. Damit kann der Aufwand für den Waldbesitzer reduziert werden und öffnet zugleich ein Fenster für krautige Blühpflanzen und Sträucher sowie Pioniergehölze wie Weiden, Vogelbeere , Hasel, Ahorn, Linde, Erle und andere als Bienenweide bekannte Baumund Pflanzenarten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3545 3. Wird sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür einsetzen, den Zwischenfruchtanbau mittels bienenfreundlicher Saatmischungen im Rahmen der Eco-Schemes, die das Greening künftig ablösen sollen, besonders zu fördern ? Der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2020 sieht vor, dass die bisherigen Greening-Komponenten zusammen mit der bisherigen Cross Compliance in das neue Instrument der Konditionalität überführt werden, das für alle Antragsteller verpflichtend ist. Nach den Vorstellungen der Kommission obliegt es insbesondere bezogen auf die derzeitige Greeningkomponente „Ökologische Vorrangflächen“ (jetzt: „Mindestanteil an nichtproduktiven Landschaftselementen und Bereichen“) künftig jedoch den Mitgliedstaaten, diese sowohl in ihrem Umfang festzulegen als auch qualitativ auszugestalten. Des Weiteren sieht der Vorschlag vor, dass die Mitgliedstaaten für die Landwirte freiwillige und aus der 1. Säule finanzierte Regelungen für Klima und Umwelt, die sogenannten „Öko-Regelungen“ bzw. „Eco-Schemes“, anbieten müssen. Darüber hinaus sollen auch künftig – wie bisher – in der zweiten Säule freiwillige Agrarumwelt- und -klimamaßnahmen (AUKM) angeboten werden. Die Diskussion darüber hat aber auf Europäischer Ebene gerade erst begonnen . Der Bund und die Länder werden zu gegebener Zeit prüfen, ob und in welcher Form eine Förderung des Zwischenfruchtanbaus mit bienenfreundlichen Saatmischungen im Rahmen der 1. Säule und/oder in der 2. Säule umgesetzt werden kann. 4. Gibt es nach Kenntnisstand der Bundesregierung Förderprogramme und Möglichkeiten für Landwirte, die einzelnen Greeningmaßnahmen wie Blühstreifen mit bienenfreundlichen Saatmischungen und Zwischenfruchtanbau förderwirksam zu kombinieren? Wenn ja, welche? Gibt es weitere Konzepte zur Verbesserung der Nahrungsquellen für Bienen, und welche sind das (bitte auflisten)? Ist es seitens der Bundesregierung geplant, das „FRANZ-Projekt“ auszubauen ? Sollen weitere Anreize für Landwirte geschaffen werden, um einzelne Biodiversitätsmaßnahmen wie z. B. blühende Untersaaten durchzuführen? Wenn ja, welche? Aufgrund der Verabschiedung der Verordnung (EU) Nr. 2017/2393 (Omnibus- Verordnung) können in Deutschland seit dem Antragsjahr 2018 für Honigpflanzen genutzte brachliegende Flächen mit pollen- und nektarreichen Blühpflanzen als Ökologische Vorrangflächen ausgewiesen werden. Für diese Flächen gilt im Gegensatz zu den normalen Brachflächen, die als ökologische Vorrangfläche ausgewiesen werden, ein Gewichtungsfaktor von 1,5 statt 1,0. Daneben können die Länder die Aussaat von Blühmischungen auf ökologischen Vorrangflächen der Typen „brachliegende Flächen“, „Feldränder und Pufferstreifen “ sowie „Streifen von beihilfefähigen Flächen an Waldrändern“ im Rahmen der 2. Säule fördern. Die Kombinationsmöglichkeiten von Greening- und Agrarumwelt - und Klimamaßnahmen sind in den Bundesländern, die hierfür zuständig sind, allerdings unterschiedlich geregelt. Die Bundesregierung prüft derzeit eine Aufstockung des F.R.A.N.Z.-Projektes um das Thema Insektenschutz. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3545 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Stilllegungsflächen wieder zu reaktivieren? In Anbetracht der Tatsache, dass die Bundesregierung aus Umwelt- und Naturschutzsicht grundsätzlich ein großes Interesse an stillgelegten Flächen („Brachen “) hat, wird die Frage nach der „Reaktivierung“ von stillgelegten Flächen nicht im Sinne eines Wieder-in-Nutzung-Nehmens, sondern im Sinne einer Optimierung von Brachen zur Förderung von Bienen und Insekten interpretiert (vgl. Antwort zu Frage 4). Abgesehen von gezielt auf die ökologische Optimierung von Brachen abzielenden Projekten (z. B. im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt), erfolgt diese regelmäßig im Rahmen von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, die von den Bundesländern angeboten und durchgeführt werden . Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) beteiligt sich der Bund an einigen dieser Maßnahmen finanziell. Auch künftig werden AUKM einen wesentlichen Beitrag zur Aufwertung von Brachen leisten. Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 6. Sind seitens der Bundesregierung Initiativen geplant, die Versiegelung von Flächen um öffentliche Gebäude zu reduzieren und zu begrünen? Wenn ja, welche? Maßnahmen der öffentlichen Hand auf ihren Flächen sind Gegenstand des Eckpunktepapiers der Bundesregierung zum Aktionsprogramm Insektenschutz. Ob Maßnahmen zur Entsiegelung und Begrünung von Flächen der öffentlichen Hand in das Aktionsprogramm selbst aufgenommen werden, steht noch nicht fest. Es wird insoweit auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 7. Welche Anreize sind seitens der Bundesregierung für Eigentümer von neugebauten Einfamilienhäusern geplant, um ihre Gärten bienen- und insektenfreundlicher zu gestalten? Maßnahmen zur Finanzierung von Insektenschutzmaßnahmen u.a. in Siedlungen sind Gegenstand des Eckpunktepapiers der Bundesregierung zum Aktionsprogramm Insektenschutz. Eine Konkretisierung erfolgt erst im Aktionsprogramm selbst. Insoweit wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 8. Welche Ökosystemleistungen erbringen Wildbienen nach Kenntnis der Bundesregierung , und wie hoch schätzt die Bundesregierung den ökonomischen Wert dieser Leistungen ein? Für Deutschland wird der Wert der bestäubungsabhängigen Produktion auf 1,13 Milliarden Euro geschätzt. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, wie hoch dieser Wert alleine für die Bestäubung durch Wildbienen in Deutschland ist. Die in Deutschland vorkommenden über 560 Wildbienenarten haben jedoch als Bestäuber eine hohe Bedeutung. 9. Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Ausmaß hierzulande Wanderimkerschaft betrieben wird bzw. wie viele Völker auf diese Weise eingesetzt werden (bitte die Daten auflisten)? Zur Zahl der Wanderimkereien in Deutschland und zur Zahl der von ihnen gehaltenen Bienenvölker liegen der Bundesregierung keine Statistiken vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3545 10. Sind der Bundesregierung Bestimmungen bekannt, welche Wanderimkerschaft erschweren bzw. verbieten? Wenn ja, welche und warum? Zum Schutz von Belegstellen für Zuchtköniginnen verbieten örtlich-rechtliche Festlegungen das Einwandern in den Schutzkreis (10 km im Radius um eine Belegstelle ). Dieses Verbot der Einwanderung ist aber zum Schutz einer Belegstelle unabdingbar. Wanderimker führen am angewanderten Ort mitunter zu Problemen mit ortsansässigen Imkern, weil zuvor oft keine Absprache erfolgt. Es kommt dann vor, dass an der angewanderten Örtlichkeit zu viele Völker aufgestellt sind. 11. Hält die Bundesregierung ein Monitoring gefährdeter Wildbienen über die Rote Artenliste, die alle zehn Jahre aktualisiert wird, für ausreichend? Wenn ja, warum? Grundlage der Roten Listen der Wildbienen sind alle den Experten verfügbaren Daten zur Verbreitung und Bestandsentwicklung der Wildbienen. Darunter können auch Daten aus Monitoringprogrammen sein. Es existiert aber kein systematisches bundesweites Wildbienenmonitoring zur Erstellung der Roten Listen. Eine Aktualisierung der Roten Listen im 10-Jahres-Rhythmus ist sinnvoll, um im Rahmen der Bestandstrends tatsächliche Veränderungen verlässlich abbilden zu können und von natürlichen Schwankungen innerhalb weniger Jahre zu trennen. Ein kürzerer Rhythmus bei Wildbienen im Rahmen der Roten Liste gefährdeter Tier- und Pflanzenarten in Deutschland ist daher nicht sinnvoll und würde angesichts der zahlreichen Tier- und Pflanzentaxa, die es zu bewerten gilt, die Finanzierungsmöglichkeiten überschreiten. Das in der Konzeption befindliche bundesweit einheitliche Insektenmonitoring (s. Frage 1) wird auch einen Beitrag für das Monitoring von Wildbienenbeständen leisten. Die regelmäßigen Monitoringintervalle sind dabei durchaus im jährlichen Rhythmus sinnvoll. 12. Welche nationale Hygienestrategie gibt es nach Wissen der Bundesregierung , um den Import von Krankheiten oder Parasiten in einheimische Bienenvölker zu vermeiden? Die Einfuhr von Bienen in die Gemeinschaft der Europäischen Union sowie der innergemeinschaftliche Handel mit Bienen ist geregelt durch die Richtlinie des Rates 92/65/EWG über die tierseuchenrechtlichen Bedingungen für den Handel mit Tieren, Samen, Eizellen und Embryonen in der Gemeinschaft sowie für ihre Einfuhr in die Gemeinschaft. Die Bienen müssen entsprechend den Vorgaben der o. g. Richtlinie sowohl im innergemeinschaftlichen Handel, als auch bei der Einfuhr in die EU von einer amtlichen Tiergesundheitsbescheinigung entsprechend der EU-Musterbescheinigung der o.g. Verordnung begleitet sein, in der die Freiheit von bestimmten Krankheiten zertifiziert wird. National wurde diese Richtlinie umgesetzt durch die Verordnung über das innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Einfuhr und Durchfuhr von Tieren und Waren (Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung, BmTierSSchV). Die Einfuhr der Bienen wird demnach nur nach erfolgter amtlicher Dokumentenprüfung , Nämlichkeitskontrolle sowie physischer Untersuchung auf Einhaltung der festgelegten Tiergesundheitsanforderungen genehmigt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3545 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Weiß die Bundesregierung, ob Krankheiten und Parasiten der Honigbiene wie z. B. die Varroa-Milbe auch auf Wildbienen übertragbar sind? Der Lebenszyklus der Varroa-Milbe (Varroa destructor) ist sehr gut an die Honigbiene angepasst. Eine Übertragung auf Wildbienen-Arten wurde nach hiesiger Kenntnis nach noch nie beschrieben. Bei anderen Parasiten ist eine Übertragung von Honigbienen auf Wildbienen möglich. Weitere Parasiten der Honigbiene sind Nosema apis und N. ceranae, wobei N. ceranae einen Wirtswechsel vom ursprünglichen Wirt, der asiatischen Honigbiene (Apis ceranae), vollzogen hat. Beide können Honigbienenvölker stark schädigen . Nosema bombi ist ein Parasit der Hummeln (Bombus spp.) und kann verschiedene Hummelarten schädigen. Zu einer Schädigung anderer Wildbienenarten liegen keine Kenntnisse vor. Vom Kleinen Beutenkäfer (Aethina tumida) ist bekannt, dass er auch Hummelvölker parasitieren kann. Im Feldversuch und im Labor konnte gezeigt werden, dass die Ressourcen des Hummelvolks genauso attraktiv für den Kleinen Beutenkäfer sind, wie die Ressourcen des Honigbienenvolkes. Auch eine erfolgreiche Vermehrung des Käfers in Hummelvölkern konnte gezeigt werden. In der Natur konnte dies bislang jedoch nicht nachgewiesen werden. Eine Reihe von Viren, welche mit Honigbienen assoziiert sind, ist weit verbreitet und konnte auch in verschiedenen Wildbienen-Arten nachgewiesen werden. Die Übertragung der Viren erfolgt wahrscheinlich durch gemeinschaftliche Nutzung von Blüten; die Übertragung kann so in beide Richtungen geschehen, also von Honigbiene zu Wildbiene als auch umgekehrt. Inwieweit diese Viren bei den Wildbienen Schäden verursachen, kann aufgrund fehlender Studien nicht beantwortet werden. Für das Flügeldeformationsvirus ist bekannt, dass es ein Pathogen für die weitverbreitete Hummel, Bombus terrestris, darstellt. 14. Verfolgt die Bundesregierung eine nationale Bekämpfungsstrategie gegen die Varroa-Milbe? Falls ja, welche? Gemäß § 15 der Bienenseuchen-Verordnung (neugefasst durch Bek. v. 3. November 2004 I 2738 und zuletzt geändert durch Artikel 7 V v. 17. April 2014 I 388) sind Bienenstände, die mit Varroamilben befallen sind, durch den Besitzer jährlich gegen Varroatose zu behandeln. Eine entsprechende Behandlung kann auch durch die zuständige Behörde angeordnet werden. Eine nationale Bekämpfungsstrategie ist aus Gründen der Variabilität der die Bekämpfung beeinflussenden Umweltparameter aufgrund der derzeitig verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht sinnvoll. Für die sachgerechte Bekämpfung sind die Bienenhalter verantwortlich, wobei die zuständigen Bieneninstitute der Länder hier beratend wertvolle Dienste leisten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333