Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 23. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3552 19. Wahlperiode 24.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Pau, Martina Renner, Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/3327 – Rechtsextreme, rassistische und antisemitische Internetseiten im Jahr 2017 1. Wie viele rechtsextreme und von Rechtsextremisten beeinflusste Internetseiten sind der Bundesregierung im Jahre 2017 bekannt geworden (bitte einzeln auflisten)? a) Wie viele antisemitische Internetseiten sind der Bundesregierung im Jahre 2017 bekannt geworden (bitte einzeln auflisten)? b) Wie viele zum Rassenhass anreizende Internetseiten sind der Bundesregierung im Jahr 2017 bekannt geworden (bitte einzeln auflisten)? c) Wie viele Internetseiten, auf denen der Nationalsozialismus verherrlicht oder verharmlost wurde, sind der Bundesregierung im Jahre 2017 bekannt geworden (bitte einzeln auflisten)? d) Wie viele Internetseiten, auf denen der vom Nationalsozialismus losgebrochene Zweite Weltkrieg verherrlicht oder verharmlost wurde, sind der Bundesregierung im Jahre 2017 bekannt geworden (bitte einzeln auflisten )? e) Wie viele Internetseiten, auf denen der Holocaust angezweifelt wurde, sind der Bundesregierung im Jahre 2017 bekannt geworden? f) Wie viele Internetseiten, auf denen zum Hass gegen Sinti und Roma angereizt wurde, sind der Bundesregierung im Jahre 2017 bekannt geworden (bitte einzeln auflisten)? g) Wie viele Internetseiten, auf denen Homosexuelle diskriminiert wurden, sind der Bundesregierung im Jahre 2017 bekannt geworden (bitte einzeln auflisten)? h) Wie viele Internetseiten, auf denen Frauen diskriminiert wurden, sind der Bundesregierung im Jahr 2017 bekannt geworden (bitte einzeln auflisten )? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3552 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode i) Wie viele Internetseiten schüren Hass gegen Muslime und stacheln zu Islamfeindlichkeit sowie zum Vorgehen gegen Moscheen auf (bitte einzeln auflisten)? j) Wie viele Interseiten schüren Hass gegen Flüchtlinge und Asylsuchende und stacheln zum Vorgehen gegen deren Unterkünfte auf (bitte einzeln auflisten)? Die Fragen 1, 1a bis 1j werden gemeinsam beantwortet. Die Nutzung des Internets durch politisch rechts motivierte Straftäter, Gefährder oder auch sonstige relevante Personen wird seit der Einrichtung der „Koordinierten Internetauswertung – Rechtsextremismus“ (KIA-R) im März 2012 in Zusammenarbeit des Bundeskriminalamts (BKA) mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und dem Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) beobachtet. Im Rahmen des regelmäßigen Internetmonitorings im Phänomenbereich Rechtsextremismus werden gegenwärtig mehrere hundert relevante Internetpräsenzen beziehungsweise Profile und Kanäle – unter anderem in sozialen Netzwerken, bei Kurznachrichtendiensten oder auf Videoplattformen – der rechtsextremistischen Szene gesichtet. Schon seit geraumer Zeit unterliegt die Anzahl der festgestellten Internetseiten, Profile oder Portale – vor allem in den sozialen Netzwerken – einem hohen Grad an Fluktuation. In einigen Fällen reagieren Angehörige der rechtsextremistischen Szene, aber auch die Administratoren von Profilen einer rechtsextremistischen Partei innerhalb von 24 Stunden, indem sie beispielsweise an anderer Stelle oder unter einem ähnlichen Namen eine neue Internetpräsenz erstellen. Vor diesem Hintergrund wird die Anzahl rechtsextremistischer, fremdenfeindlicher oder antisemitischer Internetseiten nicht erfasst. Ebenso liegen keine Zahlen zur gezielten und systematischen Nutzung nichtrechtsextremistischer Internetseiten für rechtsextreme Propaganda vor. Auch für die weiteren in der Fragestellung genannten Erscheinungsformen der Hasskriminalität findet aus den oben genannten Gründen keine entsprechende statistische Erfassung statt. 2. Gegen welche in den Fragen 1 sowie 1a bis 1i aufgelisteten Anbieter wurden – nach Kenntnis der Bundesregierung – rechtliche Maßnahmen eingeleitet , wie sahen diese Maßnahmen aus, und welche Ergebnisse hatten sie (bitte einzeln auflisten)? Aufgabe der KIA-R ist es unter anderem, anlassbezogene und anlassunabhängige offene Internetrecherchen zu Sachverhalten und Ereignissen mit rechtsterroristischen /rechtsextremistischen Bezügen durchzuführen. Die in der KIA-R tätigen Behörden tauschen sich regelmäßig über die dort gewonnenen Erkenntnisse aus. Im Falle strafrechtlich relevanter oder gefährdungsrelevanter Anhaltspunkte geht das BKA gegen diese Personen, Netzwerke oder Gruppierungen vor, indem beispielsweise Strafanzeige bei einer zuständigen Polizeidienststelle erstattet wird. Die Bundesregierung hat für das Jahr 2017 keine Kenntnis von Strafverfahren gegen den Anbieter einer Internetseite gemäß Fragen 1 sowie 1a bis 1i. Rechtliche Maßnahmen gegen Angebote sind auch entsprechende Indizierungen von Telemedien durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM). Die BPjM wird auf Antrag oder Anregung der nach § 21 Absatz 2 des Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3552 Jugendschutzgesetzes (JuSchG) berechtigten Stellen tätig. Die sich hieraus ergebende rechtliche Maßnahme ist die Aufnahme eines Indizierungsverfahrens gemäß §§ 21 ff. JuSchG zur Prüfung der Jugendgefährdung von Medieninhalten. Die Rechtsfolgen einer erfolgten Indizierung von Telemedien ergeben sich aus dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder. Die BPjM erlangt hierbei in aller Regel keine Erkenntnisse darüber, inwieweit die Anbieter selbst, soweit diese bekannt sind, rechtsextremistischen Kreisen zuzuordnen sind. Die statistische Erfassung von Indizierungsverfahren erfolgt allein über die Kategorisierung von an den Tatbeständen der Jugendgefährdung orientierten Medieninhalten. Die nachfolgend ausgewiesenen Fallzahlen beziehen sich auf die Verwirklichung der einzelnen Tatbestände, hingegen nicht auf einzelne Angebote. Übersicht der Indizierung von Telemedien im Sinne der Anfrage im Jahr 2017 aufgrund der ausgewiesenen Tatbestände der Jugendgefährdung Anzahl Nationalsozialismus NS-Verherrlichung 14 Anreizen zum Rassenhass, insb. Antisemitismus 9 § 130 Strafgesetzbuch (StGB) 2 Menschenfeindlichkeit Anreiz zum Rassenhass 8 Politischer Extremismus § 130 StGB 1 Die zu prüfenden Telemedien verwirklichen regelmäßig nicht nur einen, sondern mehrere der benannten Tatbestände. Sofern der Inhalt eines Telemediums nach Einschätzung der BPjM gegen einen im JuSchG näher bezeichneten Straftatbestand verstößt, erfolgt zur weiteren Strafverfolgung eine Mitteilung an die zuständige Staatsanwaltschaft. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333