Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 23. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3556 19. Wahlperiode 25.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörg Cezanne, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/2938 – Einigung im Schiedsverfahren mit Toll Collect V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Mai dieses Jahres wurde der 14 Jahre dauernde Rechtsstreit des Bundes mit dem Mauterheber Toll Collect GmbH und deren Hauptgesellschaftern mit einem Vergleich beigelegt, wobei sich die Beteiligten auf einen Gesamtbetrag in Höhe von 3,2 Mrd. Euro zugunsten des Bundes einigten (vgl. www.tagesschau.de/inland/ maut-297.html). Die Beendigung der beiden geführten Schiedsverfahren, für die insgesamt mehr als 250 Mio. Euro an Rechtsberatungskosten aus Steuermitteln aufgewendet wurden (vgl. www.sueddeutsche.de/wirtschaft/maut-streit-bund-toll-collect- 1.3923056) bezeichnete Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer als einen „historischen Durchbruch“ und „die bestmögliche Lösung für den Steuerzahler“ (www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/ 2018/034-scheuer-durchbruch-mautstreit.html). Um die Güte dieser „Lösung für den Steuerzahler“ bzw. den Bundeshaushalt bewerten zu können, müssen jedoch die Hintergründe und Details der erzielten Einigung geklärt und vor allem in Bezug zu den Gesamtforderungen des Bundes im Rahmen der Schiedsverfahren und der Prozessaussichten gesetzt werden. Daher ist es nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller unzureichend , wenn die Bundesregierung auf gestellte parlamentarische Anfragen zu den Schiedsverfahren lediglich auf deren zwischenzeitlich erfolgte „einvernehmliche Beilegung“ (u. a. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 88 des Abgeordneten Jörg Cezanne auf Bundestagsdrucksache 19/2419) verweist. Eine der haushälterischen Relevanz des geschlossenen Vergleiches angemessene Beantwortung der folgenden Fragen ist aus Sicht der Fragestellenden geboten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3556 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Aus welchen Gründen wurde weder im Deutschen Bundestag noch im Haushaltsausschuss der mit Toll Collect ausgehandelte und haushaltswirksame Vergleich zur Abstimmung gestellt (bitte ausführlich begründen)? Das Aushandeln und der Abschluss eines Vergleichs zur Beendigung der beiden Maut-Schiedsverfahren ist ebenso wie die vorangegangene Führung der im Jahr 2004 bzw. 2006 eingeleiteten Schiedsverfahren Bestandteil der exekutiven Eigenverantwortung der Bundesregierung. 2. Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung ihre Ansprüche gegen die Gesellschafter der Toll Collect GmbH nie vor einem ordentlichen Gericht geltend gemacht? 3. Wurde ein Gang vor ein ordentliches Gericht durch den Betreibervertrag ausgeschlossen ? Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diesen Ausschluss des Rechtsweges rückblickend auch in Bezug auf deren (Un)Wirksamkeit? Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der im Jahr 2002 geschlossene Maut-Betreibervertrag sieht vor, dass aus dem Vertrag resultierende Streitigkeiten vor einem Schiedsgericht ausgetragen werden (Schiedsklausel). Im Übrigen wird auf die für schiedsrichterliche Verfahren einschlägigen Vorschriften der Zivilprozessordnung verwiesen. 4. Aus welchen Gründen wurde jetzt ein Vergleich geschlossen und nicht die Übernahme der Toll Collect GmbH durch den Bund im September dieses Jahres genutzt, um nach voller Aktensicht eine verbesserte Position in den Schiedsverfahren zu haben? Nach Einschätzung der Bundesregierung ist der Abschluss des Vergleichs zum jetzigen Zeitpunkt wirtschaftlich und zweckmäßig. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Beendigung des von der Toll Collect GmbH gegen den Bund geführten Schiedsverfahrens II dem im laufenden Vergabeverfahren erfolgreichen Bieter ermöglicht, das Lkw-Mautsystem unbelastet fortzuführen. 5. Wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung, der geschlossene Vergleich „berücksichtigt die Prozessaussichten der Parteien und ist daher wirtschaftlich “ (Ausschussdrucksache des Haushaltsausschusses 0187 der 19. Wahlperiode; bitte unter Angabe der Prozessaussichten der Parteien ausführen ), und auf Basis welcher Erkenntnisse hat die Bundesregierung die Prozessaussichten bewertet? Die Prozessaussichten der Parteien ergeben sich aus der Gesamtheit der seit 2004 (Schiedsverfahren I) und 2006 (Schiedsverfahren II) erfolgten Schriftsätze, Dokumentenvorlagen , mündlichen Verhandlungen, gerichtlichen Verfügungen und Beweiserhebungen. Diese Gesamtheit an Informationen ist die Grundlage für die Einschätzung, dass der gefundene Vergleich der Prozesssituation angemessen ist. Dabei ist aus dem Umstand, dass die Prozessparteien sich auf einen Vergleich geeinigt haben, nicht zu schließen, dass sich diese Einigung aus im Einzelnen übereinstimmenden Einschätzungen der Parteien zu ihrer prozessualen Situation herleitet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3556 6. Wie wurde die Höhe der „Barzahlung“ von 1,1 Mrd. Euro (siehe ebd.) an den Bund ermittelt, und welche Bestandteile (z. B. Vertragsstrafen, Kompensation von Mautausfällen etc.) sind darin in welcher Höhe enthalten? Aus der Gesamtheit der Zahlungsansprüche wurde unter Berücksichtigung der Prozessaussichten der Parteien ein zugunsten des Bundes bestehender Saldo ermittelt . Die Barzahlung entspricht dem Teil des Saldos, der nicht bereits durch andere dem Bund bereits zugeflossene oder noch zufließende Vorteile abgedeckt ist, z. B. der pauschal angerechneten, vom Bund einbehaltenden Betreibervergütung . Daher können der Barzahlung keine Anteile einzelner Klage- oder Widerklageansprüche zugewiesen werden. 7. In welchen Haushaltsjahren seit dem Start der Mauterhebung hat die Toll Collect GmbH die „Erfassungsquote von 99,9 Prozent“ (ebd.) bisher verfehlt und somit keinen Bonus erhalten, und in welcher Höhe hat der Bund seit dem Start der Mauterhebung einen solchen Bonus an die Toll Collect GmbH ausgeschüttet (bitte für jedes Jahr konkreten Betrag der Bonuszahlung angeben )? Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind keine Angaben zu Boni möglich. 8. Welcher Zeitraum ist für die Bewertung des Einhaltens der Erfassungsquote von 99,9 Prozent relevant, welcher somit auch für die im Vergleich verabredete mögliche Zahlung der Toll Collect GmbH an den Bund in Höhe von 50 Mio. Euro (vgl. ebd.) maßgeblich ist; und in welcher Höhe wird der Toll Collect GmbH seitens des Bundes eine Bonuszahlung gewährt, sofern sie die geforderte Erfassungsquote erreicht? Die vereinbarte Erfassungsquote soll in einem Zeitraum von zwei Monaten nach Einführung der Mautpflicht auf allen Bundesstraßen ermittelt werden. Die Konsortialpartner sind verpflichtet, einen Betrag in Höhe von 50 Mio. Euro an den Bund zu zahlen, wenn die vereinbarte Erfassungsquote von 99,9 Prozent nicht erreicht wird. 9. Aus welchen Gründen verringert die Einlage von Eigenkapital in Höhe von 50 Mio. Euro in die Toll Collect GmbH seitens der Gesellschafter (siehe ebd.) den Kaufpreis der Toll Collect GmbH, der durch das Ziehen der Call Option für den Bund fällig wird, und welchen Einfluss hat diese Einlage auf den Verkaufspreis, welcher nach der Übertragung der Geschäftsanteile auf einen privaten Dritten wieder vereinnahmt wird (bitte begründen)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/3249 verwiesen. 10. Hält die Bundesregierung ihren praktizierten Einbehalt von Betreibervergütungen sowie den Erhalt einer Verspätungspönale für berechtigt (bitte begründen )? Wenn ja, aus welchen Gründen betrachtet sie die von der Toll Collect GmbH im Schiedsverfahren II geforderten fiktiven Zinsen auf diese bundesseitigen Mittelzuflüsse bzw. Minderausausgaben in Höhe von 646,78 Mio. Euro (ebd.) als gerechtfertigten Bestandteil der Vergleichssumme in Höhe von 3,2 Mrd. Euro (ebd.)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3556 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller , dass es sich bei den im Vergleich veranschlagten Zinszahlungen um fiktive, nicht haushaltsrelevante Werte handelt und die Vergleichssumme von 3,2 Mrd. Euro um die genannten 646,78 Mio. Euro bereinigt werden sollte (bitte begründen)? Die Fragen 10 und 11 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Nach Auffassung der Bundesregierung sind sowohl der Einbehalt der Betreibervergütung als auch die an den Bund geleistete Zahlung einer Verspätungspönale berechtigt. Der in der Fragestellung genannte Betrag entspricht ehemals anhängigen Nutzungs - und Zinsforderungen für vom Bund genutztes Kapital. Ergebnis des Vergleichs ist, dass der Bund für die Kapitalnutzung keinerlei Zinszahlung zu erbringen hat. 12. Welche Bestandteile der im Vergleich vereinbarten Gesamtsumme können die beiden Hauptgesellschafter der Toll Collect GmbH nach Auffassung der Bundesregierung gewinnmindernd als Betriebsausgabe geltend machen (bitte begründen), und welche die Toll Collect GmbH? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. 13. Welche Gespräche wurden mit der Toll Collect GbR und deren Konsorten sowie der Toll Collect GmbH im Vorfeld der Schließung des Vergleichs geführt (bitte unter Angabe des Datums und der beteiligten Ressorts und Unternehmen angeben)? Vor der Einigung auf einen Vergleichsabschluss wurde eine Vielzahl von Gesprächen zwischen Vertretern des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und Vertretern aller an den Schiedsverfahren beteiligten Unternehmen geführt. 14. Auf welche Höhe beliefen sich die Gesamtforderungen des Bundes in den Schiedsverfahren (bitte Forderungen ohne Zinsen für beide Schiedsverfahren getrennt angeben) und auf welche Höhe die auf Basis der Gesamtforderungen erhobenen Zinsforderungen (bitte die Werte zum Stichtag 1. Januar 2018 für beide Schiedsverfahren getrennt angeben)? Wie verteilen sich diese monetären Gesamtforderungen und die Zinsen auf die einzelnen Forderungen? Die Forderungen des Bundes beliefen sich im Schiedsverfahren I auf folgende Beträge: Forderungen ohne Zinsen 5 157,22 Mio. Euro; Zinsforderungen (Stand 31. März 2018) 3 920,81 Mio. Euro; insgesamt 9 078,03 Mio. Euro. Auf die einzelnen Forderungen entfallen: Schadenersatz wg. entgangener Mauteinnahmen (einschließlich Verspätungspönale ): 3 508,45 Mio. Euro ohne Zinsen; 2 671,01 Mio. Euro Zinsen (Stand 31. März 2018); gesamt 6 179,46 Mio. Euro. Vertragsstrafen: 1 647,66 Mio. Euro ohne Zinsen; 1 249,02 Mio. Euro Zinsen (Stand 31. März 2018); gesamt 2 896,68 Mio. Euro. Schadenersatz für entgangene Stornierungsgebühren: 1,11 Mio. Euro ohne Zinsen; 0,78 Mio. Euro Zinsen (Stand 31. März 2018); gesamt 1,89 Mio. Euro. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3556 Die Forderungen des Bundes beliefen sich im Schiedsverfahren II auf folgende Beträge: Forderungen ohne Zinsen 362,67 Mio. Euro; Zinsforderungen (Stand 31. März 2018) 194,83 Mio. Euro; insgesamt 557,5 Mio. Euro. Auf die einzelnen Forderungen entfallen: Rückzahlung überzahlter Vergütung: 181,65 Mio. Euro ohne Zinsen; 122 Mio. Euro Zinsen (Stand 31. März 2018); gesamt 303,65 Mio. Euro. Vertragsstrafen: 181,02 Mio. Euro ohne Zinsen; 72,83 Mio. Euro Zinsen (Stand 31. März 2018); gesamt 253,85 Mio. Euro. 15. Auf welche Höhe beliefen sich die Gesamtforderungen der Toll Collect GbR und deren Konsorten in den Schiedsverfahren (bitte Forderungen ohne Zinsen für beide Schiedsverfahren getrennt angeben) und auf welche Höhe die auf Basis der Gesamtforderungen erhobenen Zinsforderungen (bitte die Werte zum Stichtag 1. März 2018 für beide Schiedsverfahren getrennt angeben )? Wie verteilen sich diese monetären Gesamtforderungen und die Zinsen auf die einzelnen Forderungen? Die Forderungen beliefen sich auf folgende Beträge: Forderungen 1 968,6 Mio. Euro ohne Zinsen; 202,31 Mio. Euro Zinsen (Stand 31. März 2018); insgesamt 2 170,91 Mio. Euro. Auf die einzelnen Forderungen entfallen: Schadenersatz wegen verzögerungsbedingtem Ausfall von Betreibervergütung : 1 793,35 Mio. Euro ohne Zinsen; 78,95 Mio. Euro Zinsen (Stand 31. März 2018); gesamt 1 872,3 Mio. Euro. Rückzahlung Verspätungspönale: 175,25 Mio. Euro ohne Zinsen; 123,36 Mio. Euro Zinsen (Stand 31. März 2018); gesamt 298,61 Mio. Euro. 16. Auf welche Höhe beliefen sich die Gesamtforderungen der Toll Collect GmbH und deren Konsorten in den Schiedsverfahren (bitte Forderungen ohne Zinsen für beide Schiedsverfahren getrennt angeben) und auf welche Höhe die auf Basis der Gesamtforderungen erhobenen Zinsforderungen (bitte die Werte zum Stichtag 1. März 2018 für beide Schiedsverfahren getrennt angeben)? Wie verteilen sich diese monetären Gesamtforderungen und die Zinsen auf die einzelnen Forderungen? Die von der Toll Collect GmbH im Schiedsverfahren II geltend gemachten Forderungen belaufen sich auf folgende Beträge: 1 920,55 Mio. Euro ohne Zinsen; 1 129,67 Mio. Euro Zinsen (Stand 31. März 2018); insgesamt 3 050,22 Mio. Euro. Auf die einzelnen Forderungen entfallen: Zahlung von Betreibervergütung: 1 891,52 Mio. Euro ohne Zinsen; 1 110,12 Mio. Euro Zinsen (Stand 31. März 2018); gesamt 3 001,64 Mio. Euro. Zahlung von Vergütung für Zusatzleistungen: 29,03 Mio. Euro ohne Zinsen; 19,55 Mio. Euro Zinsen (Stand 31. März 2018); gesamt 48,58 Mio. Euro. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3556 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 17. Wann haben der Bund, die Toll Collect GbR und deren Konsorten sowie die Toll Collect GmbH welche Forderungen im Rahmen der Schiedsverfahren per Klage erhoben (bitte unter Angabe der genauen Höhe der jeweiligen Forderungen tabellarisch aufführen), und wie wurden diese Forderungen jeweils begründet? 18. Ist es dabei zutreffend, dass der Bund gegenüber der Toll Collect GbR sowie deren Konsorten im Rahmen des Schiedsverfahrens I Vertragsstrafen in „Höhe von ungefähr 680 Mio. Euro geltend“ machte, „weil die Mitglieder des Konsortiums vor Abschluss bestimmter Nachunternehmerverträge nicht die erforderliche Zustimmung der Regierung eingeholt haben“ (www. daimler.com/dokumente/investoren/berichte/geschaeftsberichte/daimlerchrysler/ daimler-ir-geschaeftsbericht-2003.pdf), und wenn ja, um welche Nachunternehmerverträge handelt es sich dabei (bitte unter Angabe des jeweiligen Auftragnehmers angeben)? Die Fragen 17 und 18 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Bezifferte Forderungen in den Maut-Schiedsverfahren Partei Verfahren I oder II Begründung der Forderung erste Geltendmachung: Datum, Höhe ( Mio. Euro) und Begründung gem. Forderungssteller Bund I Schadenersatz für durch Verzögerung entgangene Mauteinnahmen 29.07.2005 3.512,2 Mio. Euro zzgl. Zinsen in Höhe von 236,2 Mio. Euro zzgl. weiterer Zinsen in Höhe von 5 % über Basiszins I Schadenersatz für nicht erhobene Stornierungsgebühren 29.07.2005 0,524 Mio. Euro zzgl. Zinsen in Höhe von 0,006 Mio. Euro zzgl. weiterer Zinsen in Höhe von 5 % über Basiszins I Vertragsstrafen für diverse Verletzungen des Betreibervertrags 29.07.2005 1.647,6 Mio. Euro zzgl. Zinsen in Höhe von 106,9 Mio. Euro zzgl. weiterer Zinsen in Höhe von 5 % über Basiszins II Rückzahlung überzahlter Vergütung 31.01.2008 37,3 Mio. Euro zzgl. Zinsen in Höhe von 1 % bis Rechtshängigkeit und in Höhe von 8 % über Basiszins ab Rechtshängigkeit II Zahlung von Vertragsstrafen 30.09.2009 119,9 Mio. Euro zzgl. Zinsen in Höhe von 7,4 Mio. Euro zzgl. weiterer Zinsen in Höhe von 5 % über Basiszins Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/3556 Partei Verfahren I oder II Begründung der Forderung erste Geltendmachung: Datum, Höhe ( Mio. Euro) und Begründung gem. Forderungssteller Toll Collect GbR und Konsorten I Rückzahlung der Verspätungspönale 29.06.2006 166,25 Mio. Euro zzgl. 11,9 Mio. Euro Nutzungen zzgl. Zinsen in Höhe von 5 % über Basiszins I Schadenersatz wegen entgangener Betreibervergütung 06.03.2017 1.793,3 Mio. Euro zzgl. Zinsen in Höhe von 5 % über Basiszins Toll Collect GmbH II Zahlung ausstehender Betreibervergütung 25.05.2007 461,2 Mio. Euro zzgl. Zinsen in Höhe von 76 Mio. Euro zzgl. weiterer Zinsen in Höhe von 8 % über Basiszins II Zahlung von Vergütung für Zusatzleistungen 25.05.2007 26,7 Mio. Euro zzgl. Zinsen in Höhe von 1,69 Mio. Euro zzgl. weiterer Zinsen in Höhe von 5 % bzw. 8 % über Basiszins II Ersatz von Aufwendungen für die Erstattung zu Unrecht erhobener Maut 25.05.2007 2,27 Mio. Euro zzgl. Zinsen in Höhe von 0,2 Mio. Euro zzgl. weiterer Zinsen in Höhe von 5 % über Basiszins 19. Was genau hat die Bundesregierung im Schiedsverfahren I im Hinblick auf die „Ausstattung der Toll Collect GmbH mit gewerblichen Schutzrechten“ (Ausschussdrucksache des Haushaltsausschusses 0187 der 19. Wahlperiode) eingefordert (bitte unter Angabe des jeweiligen Zeitpunktes der Geltendmachung ausführen), und aus welchen Gründen? Der Bund hat im Schiedsverfahren I verlangt, dass die Beklagten der Toll Collect GmbH konkret benannte Marken, Patente und Internet-Domains übertragen. Weiterhin hat der Bund einen Anspruch auf Auskunft über im Zusammenhang mit dem Mautsystem stehende gewerbliche Schutzrechte geltend gemacht sowie auf Übertragung von bzw. Nutzungsrechtseinräumung an diesen Schutzrechten. 20. Sind diese vom Bund eingeforderten Schutzrechte bereits auf die Toll Collect GmbH übergegangen? Wenn ja, wann? Wenn nein, werden diese im Rahmen des geschlossenen Vergleichs auf die Toll Collect GmbH übergehen (bitte begründen) oder verbleiben sie bei den bisherigen Inhabern (bitte unter Angabe der Inhaber begründen)? Die Gesellschafter garantieren, dass die Toll Collect GmbH über die für den Mautbetrieb erforderlichen gewerblichen Schutzrechte, einschließlich der Nutzungsrechte an gewerblichen Schutzrechten, die im Schiedsverfahren eingefordert wurden, verfügt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3556 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 21. In welcher Höhe erhielten die Daimler AG und deren Tochtergesellschaften sowie die Deutsche Telekom AG und deren Tochtergesellschaften seit 2010 Fördergelder des Bundes in Form von a) Zuschüssen für Forschung und Entwicklung, Fördermittel des Bundes an Daimler AG und Deutsche Telekom AG sowie Tochtergesellschaften 2010 bis 2017 (Zuschüsse für Forschung und Entwicklung) Name des geförderten Unternehmens Höhe des Mittelabflusses in Euro Daimler AG sowie Tochtergesellschaften 50.150.580 Deutsche Telekom AG sowie Tochtergesellschaften 4.209.781 b) Garantien für Direktinvestitionen und Exportkredite, Fördermittel des Bundes an Daimler AG und Deutsche Telekom AG sowie Tochtergesellschaften 2010 bis 2017 (Garantien für Direktinvestitionen und Exportkredite) Name des geförderten Unternehmens Höhe der Garantie im Jahr der Gewährung in Euro Daimler AG sowie Tochtergesellschaften 3.207.400 Deutsche Telekom AG sowie Tochtergesellschaften - c) sonstigen Zuschüssen (auch Breitbandausbau) (bitte tabellarisch für die einzelnen Haushaltsjahre 2010 bis 2017 sowie nach bezuschussten Unternehmen getrennt aufführen)? Fördermittel des Bundes an Daimler AG und Deutsche Telekom AG sowie Tochtergesellschaften 2010 bis 2017 (sonstige Zuschüsse, auch Breitbandausbau) Name des geförderten Unternehmens Höhe des Mittelabflusses in Euro Daimler AG sowie Tochtergesellschaften 1.590.667 Deutsche Telekom AG sowie Tochtergesellschaften 959.663.30 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/3556 22. In welcher finanziellen Höhe hat der Bund (inklusive Inhouse-Gesellschaften ) seit 2010 jährlich Waren und Dienstleistungen bei der Daimler AG und deren Tochtergesellschaften sowie der Deutschen Telekom AG und deren Tochtergesellschaften erworben bzw. in Anspruch genommen (bitte für die Deutsche Telekom AG und Daimler AG getrennt aufführen)? Bezug von Waren und Dienstleistungen durch den Bund bei Daimler AG und Deutsche Telekom AG sowie Tochtergesellschaften 2010 bis 2017 Name des leistenden Unternehmens Jahr der Entgegennahme der Waren/Dienstleistungen Höhe des Entgelts für die Waren/ Dienstleistungen in Euro Daimler AG sowie Tochtergesellschaften 2010 39.155.503,92 2011 25.759.232,56 2012 25.441.026,95 2013 19.528.773,78 2014 27.012.042,96 2015 23.391.429,93 2016 34.486.008,53 2017 55.823.450,53 Deutsche Telekom AG sowie Tochtergesellschaften 2010 95.651.003,60 2011 113.752.323,42 2012 193.356.532,11 2013 174.609.543,10 2014 116.834.021,07 2015 144.414.987,15 2016 233.003.899,58 2017 253.078.408,98 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3556 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 23. Welche für die Jahre 2018 und 2019 haushaltswirksamen Fördermaßnahmen des Bundes gemäß Frage 17 und der Kauf von Waren und Dienstleistungen gemäß Frage 18 wurden seitens der Bundesregierung mit diesen beiden Aktiengesellschaften sowie deren Tochtergesellschaften bereits vertraglich fixiert , und auf welches Finanzvolumen belaufen sich diese Fördermaßnahmen sowie Ausgaben des Bundes in den Jahren 2018 und 2019 voraussichtlich insgesamt (bitte für die Deutsche Telekom AG und Daimler AG getrennt aufführen)? Tabelle 1-1 zu Frage 23 In den Jahren 2018 und 2019 haushaltswirksame Fördermaßnahmen des Bundes (Zuschüsse für Forschung und Entwicklung) Name des geförderten Unternehmens Höhe des (voraussichtlichen) Mittelabflusses in Euro in 2018 und/oder 2019 Daimler AG sowie Tochtergesellschaften 2.819.011 Deutsche Telekom AG sowie Tochtergesellschaften 663.574 Tabelle 1-2 zu Frage 23 In den Jahren 2018 und 2019 haushaltswirksame Fördermaßnahmen des Bundes (Garantien für Direktinvestitionen und Exportkredite) Name des geförderten Unternehmens Höhe der bereits gewährten, in 2018 oder 2019 wirksam werdenden Garantie in Euro Daimler AG sowie Tochtergesellschaften 2.713,20 Deutsche Telekom AG sowie Tochtergesellschaften 70.000,00 Tabelle 1-3 zu Frage 23 In den Jahren 2018 und 2019 haushaltswirksame Fördermaßnahmen des Bundes (sonstige Zuschüsse, auch Breitbandausbau ) Name des geförderten Unternehmens Höhe des (vsl.) Mittelabflusses in Euro in 2018 und/oder 2019 Daimler AG sowie Tochtergesellschaften (Projekt mit weiteren Unternehmen ) 500.000 Deutsche Telekom AG sowie Tochtergesellschaften 100.296 Deutsche Telekom GmbH1 voraussichtlich2 2018: rd. 58 Mio. € 2019: rd. 246 Mio. € 1 Das Breitbandförderprogramm des Bundes, welches Ende 2015 gestartet ist, richtet sich an Gebietskörperschaften als Zuwendungsempfänger . Begünstigte sind Telekommunikationsunternehmen, die von der Gebietskörperschaft im Rahmen eines diskriminierungsfreien und transparenten Auswahlverfahren entsprechend der europäischen Vergabegrundsätze ermittelt und beauftragt werden. Eine Vergabe in Losen ist möglich und wird auch durchgeführt. 2 Der prognostizierte Mittelabfluss für 2018 und 2019 entspricht den Angaben der Kommunen, die Grundlage des Zuwendungsbescheides nach Auswahlverfahren wurden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/3556 Tabelle 2 zu Frage 23 Vertraglich fixierter Bezug von Waren und Dienstleistungen durch den Bund bei Daimler AG und Deutsche Telekom AG sowie Tochtergesellschaften, die zu Mittelabflüssen in 2018 und/oder 2019 geführt haben oder noch führen werden Name des leistenden Unternehmens Höhe des Entgelts für die Waren/Dienstleistungen in 2018 und/oder 2019 in Euro Daimler AG sowie Tochtergesellschaften 12.905.376,10 Deutsche Telekom AG sowie Tochtergesellschaften 314.863.686,19 24. In welcher Höhe haben die Deutsche Telekom AG und die Daimler Financial Services AG im „ersten Halbjahr 2017“ „Gegenansprüche“ an den Bund „wegen Pflichtverletzungen des Bundes hinsichtlich der Verzögerung des Mautstartes geltend gemacht“ (Daimler Geschäftsbericht 2017: S. 287; bitte nach den einzelnen „Pflichtverletzungen“ getrennt aufführen), und wie bewertet die Bundesregierung die in diesem Rahmen dem Bund vorgeworfenen „Pflichtverletzungen“? Die Beklagten des Maut-Schiedsverfahrens I haben im März 2017 gegen den Bund einen Schadenersatzanspruch in Höhe von rd. 1,79 Mrd. Euro zuzüglich Zinsen seit Schiedshängigkeit geltend gemacht. Dies wurde damit begründet, der Bund habe mehrfach seine Mitwirkungspflichten als Auftraggeber bei Errichtung und Inbetriebnahme des Lkw-Mautsystems verletzt und hierdurch die Verzögerung der Inbetriebnahme verursacht. Die Bundesregierung sieht die Vorwürfe als nicht begründet an. 25. Ist die Erteilung einer endgültigen Betriebserlaubnis für die Toll Collect GmbH Gegenstand des Vergleiches? Wenn nein, wann soll die endgültige Betriebserlaubnis auch vor dem Hintergrund der anstehenden Ausweitung der Lkw-Maut erteilt werden? Ja. 27. Wann wurde bzw. wird die Einigung auf den Vergleich nach Kenntnis der Bundesregierung formal vom Schiedsgericht bestätigt (vgl. www.bmvi.de/ SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2018/034-scheuer-durchbruch-mautstreit. html)? Die Verfahrensbeendigung durch einen Schiedsspruch des Schiedsgerichts ist am 6. Juli 2018 erfolgt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333