Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 20. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3560 19. Wahlperiode 25.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Renata Alt, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/3301 – Stärkung von Menschenrechtsschutz und rechtsstaatlichen Strukturen in der Republik Moldau V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Republik Moldau ist eines der ärmsten Länder Europas. Im Korruptionswahrnehmungsindex 2017 der Organisation Transparency International belegt das Land Platz 122 von 180. Im Pressefreiheits-Ranking von Reporter ohne Grenzen fällt die Republik Moldau seit Jahren auf hintere Plätze zurück und liegt 2018 auf Platz 81 von 180. Der Europarat und andere Menschenrechtsorganisationen kritisieren regelmäßig erhebliche Mängel in den Bereichen Menschenrechtsschutz , Korruptionsbekämpfung, Demokratie und Justizwesen. Der Association Implementation Report on Moldova 2018, der im April von der EU- Kommission und dem Europäischen Auswärtigen Dienst veröffentlicht wurde, attestiert der Republik Moldau ebenfalls mangelnde Fortschritte in diesen Bereichen . „Es gilt, die Demokratie, die Menschenrechte und die Unterstützung der Zivilgesellschaft und ihre bedeutende Rolle im Hinblick auf die Rechenschaftspflicht des Staates und der politischen Führung zu festigen“, so die Zielvorgabe der Hohen Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, am 5. Juni 2018. In der unabhängigen, aber international nicht anerkannten Region Transnistrien existiert ein eingefrorener Konflikt. Menschenrechtsorganisationen weisen immer wieder auf die besonders gravierende Menschenrechtssituationen in diesem Gebiet hin. Die Republik Moldau grenzt als Nachbarstaat Rumäniens unmittelbar an die Europäische Union. Zwischen der EU und der Republik Moldau besteht im Rahmen der Östlichen Partnerschaft seit 2014 ein Assoziierungsabkommen. Es ist im Interesse Deutschlands und der EU, dass in dem Land politische Stabilität, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechtsschutz gewährleistet sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3560 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie beurteilt die Bundesregierung die gegenwärtige Situation a) des Menschenrechtsschutzes, b) des Justizwesens und rechtsstaatlicher Strukturen und c) der Korruptionsbekämpfung in der Republik Moldau? Die Menschenrechtslage in der Republik Moldau ist unverändert nicht befriedigend . Die effektive Durchsetzung verbürgter Rechte wird durch informelle Strukturen behindert, denen schwache Institutionen oft nicht viel entgegenzusetzen haben . Das äußert sich täglich in Korruption, intransparentem Verwaltungshandeln und abhängiger Justiz. Der Medienmarkt ist klein und weitgehend monopolisiert. Die wenigen unabhängigen Medien stehen unter erheblichem politischen und finanziellen Druck. Die kritische Zivilgesellschaft ist zu schwach, um ein wirksames Gegengewicht zu erzeugen. Unabhängige Aktivisten, kritische Anwälte und Journalisten werden teilweise gerichtlich verfolgt. 2. Wie beurteilt die Bundesregierung im Besonderen die Rechte von Menschen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung in der Republik Moldau? In der Republik Moldau leben derzeit rund 187 000 Menschen mit Behinderung (ca. sechs Prozent der Bevölkerung). Das Gesetz über die soziale Eingliederung von Menschen mit Behinderungen ist die wichtigste gesetzliche Grundlage für die Durchsetzung der Rechte von Menschen mit geistiger und /oder körperlicher Behinderung. Die Republik Moldau hat 2006 die Konvention der Vereinten Nationen (VN) über die Rechte von Menschen mit Behinderungen unterzeichnet und 2010 ratifiziert. Nach Angaben des VN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen gab es seit der Ratifizierung in der Republik Moldau große Fortschritte. Wenngleich gesetzliche Grundlagen geschaffen und internationale Empfehlungen angenommen wurden, fehlen für die praktische Umsetzung jedoch häufig finanzielle Mittel. Dies betrifft vor allem die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in das Berufs- und Alltagsleben. Eine große Herausforderung bleibt weiterhin die fehlende Barrierefreiheit (Straßenverkehr, öffentliche Gebäude). Die Zahl der gerichtlichen Entmündigungen von Personen mit geistiger Behinderung ist seit 2010 stark gesunken, nationale Nichtregierungsorganisationen beobachten dies aber immer noch kritisch. 3. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Zustände von Haftanstalten und Haftbedingungen in der Republik Moldau vor? Die Haftbedingungen bleiben kritisch. Die Zahl der Gefangenen zum 1. Januar 2018 betrug nach Angaben der moldauischen Nichtregierungsorganisation (NRO) Legal Resources Center Moldova 7 635 Personen (2016: 7 762), davon 6 294 Verurteilte (2016: 6 377). 1 341 (2016: 1 385) Personen befanden sich in Untersuchungshaft. Gefangene berichteten von überfüllten Zellen ohne Zugang zu Licht oder frischer Luft und gaben an, nur einmal in der Woche die Möglichkeit einer Dusche (mit kaltem Wasser) zu haben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) stellte auch 2017 keine Verbesserung der Haftbedingungen sowie unmenschliche und herabwürdigende Behandlungen von Gefängnisinsassen fest. Der Europarat empfiehlt, die Zahl der Verurteilungen zu vermindern und Gefängnisstrafen zu kürzen, Freiheitsstrafen zu vermeiden und alternative Sanktionen wie gemeinnützige Arbeit Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3560 oder elektronische Überwachung anzuwenden. Die Inhaftierungszeiten in der Republik Moldau sind im Schnitt drei Mal länger als der europäische Durchschnitt. Der Bürgerbeauftragte der Republik Moldau kritisiert Überbelegung, schlechte Hygienebedingungen und das Fehlen medizinischer Versorgung, Einschüchterung und Folter sowie eine eigene Gefängnishierarchie mit Verbindungen zu Kriminellen außerhalb der Gefängnisse. 4. Wie beurteilt die Bundesregierung im Besonderen die Menschenrechtssituation in der unabhängigen, aber international nicht anerkannten Region Transnistrien? Die Menschenrechtssituation im nicht von Chisinau kontrollierten Landesteil Transnistrien gilt als problematisch. Die Zustände in Haftanstalten, Kinderheimen und psychiatrischen Einrichtungen sind desolat. Versammlungen sind in Transnistrien nur gestattet, wenn sie vorher genehmigt werden. Die Meinungs- und Pressefreiheit sind stark begrenzt. Die beiden größeren Zeitungen sind im Eigentum und unter Kontrolle des transnistrischen Mediendienstes und der Fernseh- und Rundfunkagentur. Der Hauptfernsehkanal und die Rundfunkstationen werden ebenfalls durch diese Behörden mit Sitz in Tiraspol kontrolliert . 5. Ist der Bundesregierung der im November 2017 von der Regierung der Republik Moldau verabschiedete, aber bisher nicht vom Parlament ratifizierte Menschenrechtsplan für die Periode 2018 bis 2022 bekannt, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Der Menschenrechts-Aktionsplan 2018 - 2022 wurde unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Vereinten Nationen, des Europarates, der OSZE und anderer internationaler Organisationen an die Republik Moldau verabschiedet. Damit sollen auch die im Rahmen des Universellen Staatenüberprüfungsverfahrens an die Republik Moldau gemachten Empfehlungen des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen von 2016 umgesetzt werden. Die Regierung plant auch die Einsetzung eines Nationalen Rates für Menschenrechte, der für strategische Fragen und die Einhaltung des Aktionsplans zuständig ist. 6. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über den Stand des im Jahr 2017 von der Republik Moldau unterzeichneten, aber bisher nicht ratifizierten Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbulkonvention) vor? Die Republik Moldau unterzeichnete 2017 das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention), dessen Ratifizierung immer noch aussteht. Laut dem Menschenrechts-Aktionsplan 2018 - 2022 (siehe Antwort zu Frage 5) soll in den nächsten drei Jahren zunächst für die Ratifizierung der Istanbul-Konvention geworben , dann der rechtliche Rahmen angepasst und schließlich die Konvention ratifiziert werden. 2018 hat die Regierung bereits die Nationale Strategie für die Vorbeugung und Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und in der Familie sowie einen Aktionsplan für den Zeitraum 2018 - 2023 beschlossen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3560 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Wie beurteilt die Bundesregierung die Situation von zivilgesellschaftlichen Organisationen und die Möglichkeit ihrer Mitwirkung an politischen Prozessen , unter besonderer Berücksichtigung des erarbeiteten Strategie- und Aktionsplans 2018 bis 2020? In der Republik Moldau existieren zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen (CSOs), von denen der Großteil im Bereich Jugend, Bildung, Kultur und Soziales tätig ist. Die aktivsten CSOs, die ihren Sitz in der Hauptstadt Chisinau haben , werden überwiegend durch die internationale Gebergemeinschaft finanziert und sind auch in den Bereichen Menschenrechte, Politik und Gleichstellung engagiert . Nach Kenntnis der Bundesregierung existiert keine institutionelle Koordination der CSOs, wie etwa ein nationaler Dachverband. Die moldauische Bevölkerung , besonders in den ländlichen Gebieten, hat zu wenig Kenntnis über CSOs und ihre Einflussmöglichkeiten, insbesondere über die politische Mitgestaltung auf kommunaler bis hin zur nationalen Ebene. Die Lage regierungskritischer CSOs ist aus Sicht der Bundesregierung unverändert bzw. hat sich in den letzten Monaten eher verschlechtert: Sie sind politischem Druck ausgesetzt, einzelne ihrer Mitglieder werden bedroht und öffentlich diffamiert . Die am 23. März 2018 vom Parlament verabschiedete Entwicklungsstrategie für die Zivilgesellschaft und der dazugehörige Aktionsplan 2018 - 2010 will die bestehenden Defizite abbauen. Dazu gehört eine stärkere Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Entscheidungsfindung, aber auch die finanzielle Eigenständigkeit von CSOs sowie die Stärkung des zivilgesellschaftlichen Engagements in der Bevölkerung. 8. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über den Stand des strafrechtlichen Verfahrens gegen die Anwältin Ana U. vor? Gegen die Anwältin Ana Ursachi erging ein internationaler Haftbefehl wegen gemeinschaftlichen Mordes. Der Tatvorwurf bezieht sich auf ein Verbrechen im Jahr 1997, das entsprechende Strafverfahren gegen Frau Ursachi wurde eingestellt . Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte läuft ein Verfahren zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Wiederaufnahme des Strafverfahrens bzw. des Erlasses des Haftbefehls. Eine Entscheidung hierzu steht noch aus. 9. Gab und/oder gibt es derzeit seitens der Bundesregierung diplomatische Bemühungen im Fall von Ana U.? Wie sehen diese konkret aus? Die Bundesregierung verfolgt aufmerksam den Umgang der Strafverfolgungsbehörden im Fall der Rechtsanwältin Ana Ursachi. In einer gemeinsamen Erklärung haben die vor Ort vertretenen EU-Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, auf die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards hingewiesen. Die deutsche Botschaft hat die Verhandlungen beobachtet. Der Fall von Ana Ursachi wird in bilateralen Gesprächen sowie auf EU-Ebene, etwa im Rahmen des Menschenrechtsdialogs mit der Republik Moldau, regelmäßig thematisiert. 10. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Todesumstände von Andrei B. vor, der 2017 wenige Tage nach seiner Verhaftung verstarb? Der Fall des in Untersuchungshaft infolge von Gewalteinwirkung am 26. August 2017 verstorbenen psychisch kranken Andrei Braguţa ist der Bundesregierung bekannt. Der Fall war zuletzt auch Thema in den Menschenrechtskonsultationen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3560 zwischen der EU und der Republik Moldau. Gerichtsanhörungen zum Fall begannen am 1. November 2017. Einem Bericht des Bürgerbeauftragten der Republik Moldau Mihail Cotorobai vom 5. Dezember 2017 zufolge führte Fehlverhalten der staatlichen Institutionen zum Tod von Andrei Braguţa. Am 21. Dezember 2017 wurde der Staatsanwalt Ivan Filimon, der die Isolationshaft des Betroffenen angeordnet hatte, entlassen. Die Entlassung des für die Inhaftierung zuständigen Richters Iurie Obada wurde am 16. Januar 2018 angeordnet. Strafrechtliche Ermittlungen gegen weitere Beteiligte wurden nach Informationen der Republik Moldau eingeleitet. 11. Wie beurteilt die Bundesregierung das geänderte Wahlsystem in der Republik Moldau, das 2017 entgegen der Empfehlung der Venedig-Kommission des Europarats und des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte der OSZE verabschiedet wurde? Die Venedig-Kommission des Europarates und das OSZE-Büro für Demokratische Institutionen und Menschenrechte rieten in einer gemeinsamen Stellungnahme vom 19. Juni 2017 grundsätzlich von der Einführung des gemischten Wahlsystems ab, da es keine ausreichende gesellschaftliche Diskussion hierüber gegeben habe. Die Bundesregierung hat sich dieser Einschätzung angeschlossen und in verschiedenen Gesprächen mit der Regierung kritisiert, dass diese Empfehlung seitens der Regierung nicht umgesetzt wurde. 12. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen des im Dezember 2017 reformierten Mediengesetzes hinsichtlich der Bekämpfung von medial verbreiteten Desinformationen in der Republik Moldau? Das am 10. Januar 2018 unterzeichnete reformierte Mediengesetz verbietet moldauischen Fernseh- und Rundfunkkanälen die Weiterverbreitung von Nachrichtensendungen , die außerhalb der USA, Kanada oder anderen Ländern, die das Europäische Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen nicht unterzeichnet haben, produziert wurden. Bei Zuwiderhandlungen drohen Strafen in Höhe von 70 000 bis 100 000 moldauischen Lei bzw. der Lizenzentzug bei wiederholten Verstößen. Das Gesetz zielt vor allem auf eine Reduzierung der Sendungen aus russischer Produktion, die bis zur Verabschiedung einen wichtigen Anteil im moldauischen Fernsehprogramm darstellten. Da Sendungen auf russischen Fernsehkanälen bei geeignetem Kabelanschluss bzw. Internetzugang auch weiterhin in der Republik Moldau abrufbar sind, ist die tatsächliche Wirksamkeit des Gesetzes zur Bekämpfung von medial verbreiteten Desinformationen offen. 13. Liegen der Bundesregierung Informationen über missbräuchliche Fahndungsaufrufe bei INTERPOL seitens der Republik Moldau vor? Zu Fahndungsersuchen ausländischer Staaten nimmt die Bundesregierung grundsätzlich nicht Stellung. Eine Offenlegung von Einzelheiten zu Fahndungsersuchen ausländischer Staaten könnte die auswärtigen Beziehungen und den internationalen Fahndungsverkehr beeinträchtigen. Bei einer Preisgabe der entsprechenden Informationen ist damit zu rechnen, dass ein Vertrauensverlust auch die Bearbeitung deutscher Rechtshilfeersuchen durch ausländische Behörden erheblich erschweren würde. Zudem würde eine Beantwortung die vertrauensvolle Zusammenarbeit der Bundesregierung mit Interpol und die internationale polizeiliche Zusammenarbeit über Interpol beschädigen. Nach Artikel 3 der Interpol-Statuten ist Interpol jede Betätigung oder Mitwirkung in Fragen oder Angelegenheiten po- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3560 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode litischen, militärischen, religiösen oder rassischen Charakters strengstens untersagt . Diese Zielsetzung wird auch durch Vorgaben zur Vertraulichkeit von Nachrichten zu Fahndungsersuchen gewahrt, die eine Weitergabe entsprechender Informationen durch die Bundesregierung untersagen. 14. Wie bewertet die Bundesregierung die verabschiedete UN-Resolution über den Abzug russischer Truppen aus dem Gebiet Transnistrien und die anschließende Forderung der nicht anerkannten Regierung Transnistriens nach dem Verbleib russischer Soldaten auf dem Gebiet im Hinblick auf die politische Stabilität und Sicherheitslage im Land? Die Russische Föderation hat sich bereits 1999 im Rahmen der Istanbul-Verpflichtungen , die im Zusammenhang mit der Aushandlung des Anpassungsabkommens zum Vertrag über Konventionelle Streitkräfte in Europa (A-KSE-Vertrag ) eingegangen wurden, bereit erklärt, dieses Truppenkontingent, das zur Unterstützung und zur Bewachung eines Munitionslagers in Kolbasna/Transnistrien dient, abzuziehen. Die in der 72. Generalversammlung verabschiedete VN-Resolution über den Abzug der nicht im Rahmen der trilateralen Friedenstruppen in der Republik Moldau stationierten russischen Truppen wurde aus diesem Grund von allen 28 EU-Staaten , also auch Deutschland, unterstützt. 15. Welche bilateralen und multilateralen Maßnahmen ergreift die Bundesregierung , um a) den Menschenrechtsschutz, b) Reformen im Justizwesen und c) die Korruptionsbekämpfung in der Republik Moldau zu stärken? Die Bundesregierung ergreift eine Vielzahl von bilateralen und multilateralen Maßnahmen, um den Menschenrechtsschutz, Reformen im Justizwesen und Korruptionsbekämpfung zu stärken. Die Maßnahmen beinhalten dabei die Förderung von Projekten in den vorgenannten Bereichen, Gespräche mit der Regierung der Republik Moldau, Nutzung der im multilateralen Rahmen zur Verfügung stehenden Instrumente, etwa die Universelle Staatenüberprüfung sowie Unterstützung und Thematisierung auf EU-Ebene. Darüber hinaus verfolgen die in Moldau tätigen Durchführungsorganisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit (Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit – GIZ und Kreditanstalt für Wiederaufbau – KfW) die „Gute Regierungsführung “ auf allen staatlichen Ebenen in den genannten Bereichen als ein Querschnittsthema. Die Arbeit der Deutschen Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) wird auch in der Republik Moldau gefördert. Dabei liegen die Schwerpunkte auf der Zusammenarbeit zur Reform des Strafprozess- und Verwaltungsrechts , der Unterstützung des Notariats und der Rechtsanwaltschaft sowie Grundlagenvermittlung und andere Fortbildungen für Justizangestellte. Die in der Republik Moldau aktiven deutschen politischen Stiftungen beschäftigen sich u. a. mit den Themen der bürgerschaftlichen Bildung, Fortbildung kommunaler Entscheidungsträger und Förderung einer pluralistischen Medienlandschaft . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/3560 Die Deutsche Botschaft hat 2017 zusammen mit einer lokalen Nichtregierungsorganisation (NRO) ein Projekt zur Verbesserung der psychosozialen Betreuung v. a. von Frauen im Strafvollzug umgesetzt. Die Deutsche-Welle-Akademie bot Trainingsprogramme für Produzenten und Konsumenten von Medieninhalten an. Durch Mittel für die Förderung der zivilgesellschaftlichen Zusammenarbeit Östliche Partnerschaft und Russland (ÖPR) sowie die Mittel für den Stabilitätspakt Südosteuropa werden auch Projekte, die sich mit der Lage der Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung auseinandersetzen, gefördert. Über den Hohen Kommissar für Nationale Minderheiten der OSZE wurde das „National Minorities Support Programme“ unterstützt. Mit Hilfe von Kleinstprojekten der Botschaft (2017: neun Projekte mit 77 000 Euro Volumen) wurden die Lebensbedingungen vor allem im ländlichen Raum verbessert. Die Republik Moldau gehörte zu den begünstigten Staaten in dem auf 48 Monate angelegten und mit einem Gesamtvolumen von fünf Millionen Euro ausgestatteten EU-finanzierten Projekt „Eastern Partnership Police Cooperation Programme “, das unter anderem vom Bundeskriminalamt durchgeführt wurde und inzwischen ausgelaufen ist. Das Projekt hatte das Ziel die Stärkung der Zusammenarbeit und des Vertrauens zwischen den Polizeibehörden der Länder der östlichen Partnerschaft sowie zwischen diesen und den Polizeibehörden der EU/EU- Mitgliedstaaten zu fördern. Das moldauische Innenministerium entsandte zwischen Juli 2016 und Oktober 2017 im Rahmen dieses Programms Teilnehmer zu Workshops, die auch das Thema „Polizeiethik“ zum Gegenstand hatten. 16. Welche dieser jeweils ergriffenen Maßnahmen beurteilt die Bundesregierung als besonders wirksam, und warum? Aus Sicht der Bundesregierung ergibt sich die besondere Wirksamkeit aus dem ganzheitlichen Ansatz, da sich die oben beschriebenen Maßnahmen gegenseitig ergänzen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333