Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 24. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3563 19. Wahlperiode 25.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/3351 – Überprüfung von Demokratieprojekten durch den Verfassungsschutz V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung lässt auf Anforderung einzelner Ressorts Projekte, die sich im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben“ engagieren, vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) überprüfen. Allein in den Jahren 2015, 2016 und 2017 sind insgesamt 51 Projekte entweder vor oder nach Förderbeginn vom Geheimdienst überprüft worden. Die Zahlen ergeben sich aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/2086 sowie einer Nachlieferung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vom 22. Mai 2018, die den Fragestellerinnen und Fragestellern vorliegt. Aus dieser ergibt sich, dass es im Jahr 2015 20 Überprüfungen gegeben hat, im Jahr 2016 10 und im Jahr 2017 21. 28 der überprüften Projekte waren bzw. sind in der Bekämpfung des „islamistischen Extremismus“ tätig. In keinem Fall hat die Untersuchung durch den Verfassungsschutz dazu geführt, dass einem Projekt die finanziellen Mittel gestrichen oder gekürzt wurden. Die Fragestellerinnen und Fragesteller schließen daraus, dass die Überprüfungen in der Hinsicht ergebnislos waren, dass sie keine Anhaltspunkte für etwaige verfassungsfeindliche Bestrebungen der Projektträger ergeben haben. Die Überprüfung von Projekten, die sich gegen Islamismus, Neofaschismus und für Demokratie engagieren, hat bei Projektträgern und in der Öffentlichkeit für Beunruhigung gesorgt. So fordern die Bundesverbände der Mobilen Beratung und die unabhängigen Opferberatungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt in einer Pressemitteilung vom 17. Mai 2018 „die sofortige Einstellung der geheimdienstlichen Überprüfung der Demokratieprojekte “, die sie als „weiteren Ausdruck des grundsätzlichen Misstrauens gegenüber denjenigen [werten], die sich für Opfer rechter Gewalt und gegen Rechtsextremismus und Rechtspopulismus einsetzen“ (www.bundesverbandmobile -beratung.de/2018/05/17/stellungnahme-zur-ueberpruefung-vondemokratieprojekten -durch-den-verfassungsschutz/). Die Fragestellerinnen und Fragesteller gehen davon aus, dass aus rechter bzw. konservativer Sicht jeder, der sich gegen Nazis oder gar gegen den sogenannten Extremismus der Mitte engagiert, als „verdächtig“ eingestuft wird. Es braucht aus ihrer Sicht aber ein klares Signal: Der Kampf gegen Rassismus ist nicht Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3563 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode „extremistisch“, sondern eine demokratische Pflicht. Die Überprüfung solcher Projekte durch den Verfassungsschutz sollte deswegen eingestellt und die Betroffenen wenigstens im Nachhinein über eine etwaige Beobachtung informiert werden, um nicht weitere Unsicherheit zu verursachen. Weitere Fragen zur Praxis der geheimdienstlichen Beobachtung von Demokratieprojekten ergeben sich aus den Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern an eine Reihe von Ressorts vom 4. März 2004 sowie vom 6. Februar 2017, die auf https://fragdenstaat.de/blog/2018/exklusiv-ministerien-verfassungsschutz / veröffentlicht sind. Die Fragestellerinnen und Fragesteller weisen darauf hin, dass sie sich nicht nur nach Projekten im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ erkundigen , sondern auch nach dessen Vorläuferprogrammen. 1. Sind bei der Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/2086 (Beobachtung von Demokratieprojekten) nur Projekte im Rahmen des seit 2015 laufenden Bundesprogramms „Demokratie leben!“ berücksichtigt worden oder auch, wie im Fragetext gefordert, dessen Vorläuferprogramme, und wenn letztere nicht berücksichtigt wurden, a) warum nicht, und b) wie viele Projekte bzw. Projektträger, die über Vorläuferprogramme des Programms „Demokratie leben!“ gefördert wurden, wurden seit 2004 zu welchem Zeitpunkt durch welche Sicherheitsbehörden des Bundes bezüglich der Einhaltung der Förderrichtlinien überprüft, aus welchen Themenbereichen kamen die überprüften Projekte bzw. Projektträger, in welchen der angeführten Fälle ging die Überprüfung auf Bitten des Projektträgers zurück, und welche Überprüfungen wurden durch das BMFSFJ bzw. welcher anderen Ressorts veranlasst? Die Frage 2 der Kleinen Anfrage „Überprüfung der Demokratieprojekte durch Sicherheitsbehörden des Bundes“ der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/2068 ist durch die Bundesregierung abschließend beantwortet worden. Im Rahmen der Vorläuferprogramme des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) wurden keine Projektträger einer Überprüfung auf mögliche verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse hin unterzogen. 2. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass in den Jahren 2015 bis 2017 vor allem Projekte zur Bekämpfung des islamistischen Extremismus überprüft worden sind? In diesem Zeitraum gab es einen nennenswerten Zuwachs an neuen Projekten in diesem Themenfeld. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3563 3. In wie vielen Fällen lautete das Ergebnis des Bundesamtes für Verfassungsschutz , dass verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse vorliegen (bitte nach Themenbereichen aufgliedern und darstellen, welcher Art diese Erkenntnisse waren und ob sie sich auf Organisationen, konkrete Einzelpersonen oder Veranstaltungen bezogen, sowie den Zeitpunkt der Überprüfung angeben )? 4. Wie viele Antworten, dass verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse vorliegen , ergingen, als das Projekt noch im Antragsstadium war, und wie häufig wurden die Anträge auf Förderung anschließend bewilligt bzw. nicht bewilligt ? Inwiefern sind die Nichtbewilligungen nach Kenntnis der Bundesregierung zumindest teilweise auf die Einschätzung des Verfassungsschutzes zurückzuführen ? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . In lediglich einem Fall wurde ein Projektträger aus dem Programmbereich „Modellprojekte zur Radikalisierungsprävention“ im Jahr 2016 als extremistisch beeinflusster Verband eingestuft. Zu diesem Zeitpunkt befand sich dessen Projekt bereits in der Förderung. Die Förderung wurde nicht über 2016 hinaus fortgeführt. 5. Hat die Bundesregierung Grund zur Annahme, dass eine Einschätzung des BfV, das verfassungsschutzrelevante Kenntnisse vorliegen, ausnahmslos zur Versagung einer Förderung bzw. zur Forderung nach Rückzahlung führt, und wenn nein, inwiefern nicht? Die Entscheidung über eine (Weiter-) Förderung von Projekten liegt grundsätzlich in der jeweiligen Ressortverantwortung. 6. Ist Projekten bzw. Projektträgern, bei denen nach Einschätzung des BfV verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse vorliegen, Gelegenheit zur Äußerung gegeben worden, und wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/2086 verwiesen. Das BMFSFJ steht in kontinuierlichem Austausch mit den Projektträgerinnen und Projektträgern in allen Fragen, die die Förderung betreffen. 7. In welchen Bundesländern sind die überprüften Projekte bzw. Projektträger tätig bzw. tätig gewesen (bitte nach Themenbereichen aufgliedern)? Inwiefern wurden bei einer Überprüfung die örtlich zuständigen Landesämter für Verfassungsschutz informiert, und inwiefern wurde die Überprüfung mit ihnen abgestimmt? Inwiefern haben die Landesämter Informationen über die Projekte, Träger bzw. einzelne Personen beigesteuert (bitte den jeweiligen Themenbereichen, Zeitpunkten und Bundesländern zuordnen)? In Baden-Württemberg arbeiten die Modellprojekte der überprüften Träger in den Themenbereichen Islamistischer Extremismus und Rassismus, in Berlin arbeiten die Modellprojekte der überprüften Träger in den Themenbereichen Antisemitismus , Islamistischer Extremismus, Rassismus und Zusammenleben in der Einwanderungsgesellschaft , in Brandenburg arbeiten die Modellprojekte der überprüften Träger in dem Themenbereich Islamistischer Extremismus, in Bremen arbeiten die Modellprojekte der überprüften Träger in dem Themenbereich Islamistischer Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3563 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Extremismus, in Hamburg arbeiten die Modellprojekte der überprüften Träger in den Themenbereichen Antisemitismus und Islamistischer Extremismus, in Hessen arbeiten die Modellprojekte der überprüften Träger in den Themenbereichen Islamistischer Extremismus, Rassismus und Zusammenleben in der Einwanderungsgesellschaft , in Nordrhein-Westfalen arbeiten die Modellprojekte der überprüften Träger in den Themenbereichen Antisemitismus, Islamistischer Extremismus und Zusammenleben in der Einwanderungsgesellschaft, in Sachsen arbeiten die Modellprojekte der überprüften Träger in den Themenbereichen Rassismus und Rechtsextremismus, in Sachsen-Anhalt arbeiten die Modellprojekte der überprüften Träger in den Themenbereichen Antisemitismus, Rassismus und Rechtsextremismus , in Schleswig-Holstein arbeiten die Modellprojekte der überprüften Träger in dem Themenbereich Antisemitismus. Das Bundesamt für Verfassungsschutz greift als Zentralstelle auf den vorhandenen Datenbestand des gesamten Verfassungsschutzverbundes zurück. Einzelanfragen bei den Landesämtern für Verfassungsschutz finden grundsätzlich nicht statt. 8. Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Überprüfung der Projekte durch den Verfassungsschutz? Rechtsgrundlage ist § 3 Absatz 1 i. V. m. § 8 Absatz 1 BVerfSchG. 9. In wie vielen Fällen erfolgte die Überprüfung ausschließlich anhand bereits vorliegender Erkenntnisse des BfV, und in wie vielen Fällen wurden weitere Erkenntnisse erst im Zuge der erbetenen Überprüfung gewonnen (bitte statistisch angeben)? Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 10. Warum hat sich die Bundesregierung für den Zweck, die Förderung extremistischer Arbeit durch Bundesmittel auszuschließen, für eine Überprüfung durch das BfV entschieden, die nach Ansicht der Fragesteller einen verhältnismäßig schweren Grundrechtseingriff sowohl für betroffene Vereine als auch betroffene Personen bedeutet, und nicht darauf beschränkt, zu diesem Zweck die Projektkonzeptionen, vorgesehenen Maßnahmen, Instrumente, Ergebnisse, Ziele, Indikatoren der Projekte sowie die Abschlussberichte auszuwerten ? Alle Projektträger müssen auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen. In allen Bundesprogrammen zur Extremismusprävention wird im jeweiligen Zuwendungsbescheid an die geförderten Träger klar geregelt, dass keine Steuergelder an demokratiefeindliche bzw. extremistische Organisationen oder Personen gehen dürfen. Auf die daraus resultierenden Anforderungen an Personen und Organisationen, die zur inhaltlichen Durchführung von Projekten herangezogen werden, wird in einem – zwischen dem heutigen Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem BMFSFJ abgestimmten – Begleitschreiben hingewiesen. Damit wird erreicht, dass die Empfänger staatlicher Fördermittel ihrer Verantwortung auch bei der Auswahl ihrer Kooperationspartner gerecht werden, so dass niemand mit Steuermitteln unterstützt wird, der sich nicht auf dem Boden des Grundgesetzes bewegt. Eine Überprüfung von Organisationen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz findet in Einzelfällen anlassbezogen auf Bitten des zuständigen Ressorts statt, um sicherzugehen, dass keine Projekte gefördert werden, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3563 11. Beabsichtigt die Bundesregierung angesichts der Proteste von Demokratie- Initiativen, zumindest jenen Betroffenen, die Gegenstand einer Überprüfung waren, hierüber Kenntnis zu geben, und wenn nein, warum nicht? Nein. Verwaltungsverfahrensrechtlich gibt es hierfür keine Veranlassung. 12. Wie begründen die Ressorts, die eine Überprüfung anfordern, dieses Ersuchen ? Inwiefern sind dabei konkrete Verdachtsmomente anzugeben? Eine einzelfallbezogene Begründung ist nicht notwendig. 13. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, dass extremistische Organisationen seit 2004 in den Genuss staatlicher Leistungen gelangen (bitte möglichst konkret unter Angabe der Phänomen- bzw. Themenbereiche angeben und ausführen, welcher Art die staatlichen Leistungen waren)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/2086 verwiesen. 14. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Versuche „extremistischer Gruppen“, sich durch Mitwirkung an Veranstaltungen, an denen oberste Bundesbehörden oder ihre Geschäftsbereiche beteiligt sind, den Anschein staatlicher Akzeptanz zu erwecken (https://fragdenstaat.de/anfrage/erlasszu -bundnis-neukolln/87760/anhang/haber-diwell-erlass.pdf; bitte vollständig für den Zeitraum seit 2004 anführen und nach Phänomen- bzw. Themenbereichen aufgliedern)? Es liegt im Charakter extremistischer Organisationen in Deutschland, dass sie versuchen, sich durch gemeinsame Veranstaltungen mit öffentlichen Stellen bzw. Personen von öffentlichem Interesse eine in der Öffentlichkeit akzeptierte Reputation aufzubauen. a) In wie vielen Fällen ist es seit 2004 zu einer solchen Mitwirkung an Veranstaltungen gemeinsam mit obersten Bundesbehörden oder deren Geschäftsbereichen gekommen (bitte vollständig anführen und nach Phänomen - bzw. Themenbereichen aufgliedern)? b) Welchen Grund zur Annahme hat die Bundesregierung, dass eine allfällige gemeinsame Mitwirkung aus Sicht einer „extremistischen Gruppe“ tatsächlich die Funktion hatte, sich den Anschein staatlicher Akzeptanz zu geben, und nicht einzig dem konkreten Thema der jeweiligen Veranstaltung geschuldet war, bzw. die „extremistische Gruppe“ womöglich nicht wegen, sondern trotz der Beteiligung von Bundesbehörden an der Veranstaltung mitwirkte? Die Fragen 14a und 14b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung führt keine Statistiken über diese Detailinformationen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3563 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 15. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zur Anzahl von Projekten, die aus Sicht des Verfassungsschutzes extremistisch sind und in der Vergangenheit staatliche Fördermitteln aus dem Programm „Demokratie leben!“ bzw. dessen Vorgängern bezogen haben (bitte nach Themenbereichen und Jahren aufgliedern und dazu jeweils die Fördersumme angeben), und inwiefern wurden die Fördermittel zurückgefordert, tatsächlich zurückgezahlt oder die Zahlungen eingestellt? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/2086 verwiesen. 16. Welchen konkreten Nutzen hat die bisherige Überprüfung von Demokratieprojekten aus Sicht der Bundesregierung erbracht, und wie begründet sie ihre Einschätzung? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 verwiesen. 17. Hat die Bundesregierung Verständnis für die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Beunruhigung der Projektträger, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Seitens der Bundesregierung existiert kein grundsätzliches Misstrauen im Sinne der Vorbemerkung der Fragestellerinnen und Fragesteller. Dies kommt auch darin zum Ausdruck, dass es nur in Einzelfällen und anlassbezogen zu einer Überprüfung von Projektträgern kommt. 18. Inwiefern teilt die Bundesregierung Befürchtungen der Fragesteller, dass die Überwachung von Demokratieprojekten geeignet ist, in der Öffentlichkeit ein Misstrauen gegenüber solchen Projekten zu schüren, und von Rechtsextremisten und Rechtspopulisten als scheinbare Bestätigung ihrer Vorbehalte gegenüber Demokratieprojekten verstanden zu werden, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Die Bundesregierung teilt diese Befürchtung nicht. Die Bundesregierung stellt klar, dass die hier in Rede stehenden Organisationen nicht überwacht, vielmehr einer anlassbezogenen Überprüfung unterzogen werden. 19. Inwiefern gibt es auch im Rahmen anderer Programme des Bundes Überprüfungen von Projektträgern bzw. Personen durch das BfV? Das in Rede stehende Verfahren ist ein Angebot, das sich seit 2004 an alle Ressorts richtet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333