Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 20. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3579 19. Wahlperiode 24.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jens Beeck, Michael Theurer, Matthias Seestern-Pauly, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/3303 – Verwendung der Ausgleichsabgabe durch die Integrationsämter V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Viele Menschen mit Schwerbehinderung sind hochqualifiziert und haben trotz ihrer exzellenten Ausbildung enorme Schwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt. Entsprechend hoch ist die Arbeitslosenquote bei Menschen mit Behinderungen (https://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Arbeitsmarktberichte/ Personengruppen/generische-Publikationen/AM-kompakt-Situation-schwer behinderter-Menschen.pdf). Etliche Unternehmen handeln vorbildlich und stellen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Beeinträchtigungen ein und nehmen dazu Unterstützungsangebote zum barrierefreien Umbau des Arbeitsplatzes zu Recht in Anspruch. Andere Unternehmen verzichten auf die Arbeitskraft von Menschen mit Behinderungen und zahlen die Ausgleichsabgabe, die aufgrund ihrer überschaubaren Höhe offenbar keinen überzeugenden Anreiz darstellt, Menschen mit Behinderungen einzustellen (www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/schwerbehindertearbeitsmarkt -100.html und www.sueddeutsche.de/news/karriere/arbeitsmarkt--- nuernberg-viele-unternehmen-erfuellen-behinderten-quote-nicht-dpa.urn-newsmldpa -com-20090101-180416-99-912466). Die eingenommenen Gelder der Ausgleichsabgabe werden durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verwaltet und durch die Integrationsämter der Länder für finanzielle Leistungen ausgegeben. Unternehmen scheuen die Zusammenarbeit mit den Integrationsämtern und manche sind auch nur unzureichend über die Vielfalt der Unterstützungsleistungen informiert. Menschen mit Behinderungen haben zwar in den Integrationsämtern kompetente Ansprechpartner, sie erfahren jedoch auch viele Hindernisse insbesondere bei den Bewilligungen von Arbeitsassistenzen (www.weser-kurier.de/ bremen/bremen-stadt_artikel,-leitentscheidung-zu-arbeitsassistenzen-erwartet-_ arid,1691329.html). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3579 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen von Menschen mit Behinderungen ist für die Bundesregierung von besonderer Bedeutung. In erster Linie ist es notwendig , weitere Arbeitgeber für die Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu gewinnen und sie zu unterstützen. Dies erfolgt insbesondere im Rahmen der beschäftigungspolitischen Aktivitäten des Nationalen Aktionsplans (NAP) der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention , wie z. B. der „Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung “. Im Mittelpunkt der Initiative steht die verstärkte Sensibilisierung von Betrieben und Unternehmen für das Arbeitskräftepotenzial und die Leistungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen. Unter aktiver Beteiligung der relevanten Akteure der Wirtschaft sollen Arbeitgeber im Rahmen der Inklusionsinitiative mit vielen Aktivitäten verstärkt davon überzeugt werden, dass die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen ein Gewinn für das Unternehmen ist. Dies umfasst auch die Aufklärung von Arbeitgebern über bestehende Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten. Beispielhaft genannt seien die bundesweite Kampagne „Inklusion gelingt“ oder die Projekte „WIRTSCHAFT INKLUSIV“ und „Unternehmensnetzwerk Inklusion“. Hinsichtlich der Feststellung in der Vorbemerkung der Fragesteller , dass die Einnahmen aus der Ausgleichsabgabe vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales verwaltet und durch die Integrationsämter ausgegeben werden, wird auf Folgendes hingewiesen: Die Ausgleichsabgabezahlungen der Arbeitgeber gehen bei den Integrationsämtern der Länder ein. 80 Prozent des Aufkommens verbleiben dort, 20 Prozent werden an den Ausgleichsfonds beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales weitergeleitet, das wiederum 16 Prozent an der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung stellt, sodass 4 Prozent im Ausgleichsfonds verbleiben . Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verwaltet nur den Ausgleichsfonds . Insbesondere die Ergebnisse des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderten Projekts „Unterstützende Ressourcen für das Betriebliche Eingliederungsmanagement (RE-BEM)“ stützen die Einschätzung der Fragesteller nicht, dass Unternehmen die Zusammenarbeit mit den Integrationsämtern scheuen. Unter anderem nehmen die Integrationsämter bei der Inanspruchnahme betriebsexterner Hilfen und Anregungen durch Unternehmen eine deutliche Spitzenposition ein. Alle Ergebnisse der Studie sind unter www.re-bem.de abrufbar. Soweit die Fragesteller Hindernisse insbesondere bei den Bewilligungen von Arbeitsassistenzen ansprechen, hat sich die Bundesregierung hierzu bereits ausführlich geäußert. Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. betreffend „Probleme bei der Gewährung des Rechtsanspruchs auf Arbeitsassistenzleistungen“ auf Bundestagsdrucksache 19/2339 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3579 1. Wie hat sich die Arbeitslosenquote bei Menschen mit Schwerbehinderungen in Deutschland von 2005 bis 2017 entwickelt, und wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung? Für schwerbehinderte Menschen wird die Arbeitslosenquote auf Basis einer eingeschränkten Bezugsgröße berechnet, Selbständige und ausschließlich geringfügig Beschäftigte sind dort nicht berücksichtigt. Sinnvolle Vergleiche lassen sich erst ab dem Jahr 2007 ziehen, da erst ab diesem Jahr die entsprechenden Werte der optierenden Kommunen vollständig vorliegen. Unter diesen Voraussetzungen ist die Arbeitslosenquote insgesamt von 11,5 Prozent in 2007 auf 7,2 Prozent in 2017 gesunken, die der schwerbehinderten Menschen von 15,8 auf 11,7 Prozent. Jahr Alle Arbeitslosen1 (in Prozent) arbeitslose schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen2 (in Prozent) 2007 11,5 15,8 2008 10,0 14,7 2009 10,5 14,6 2010 10,0 14,8 2011 9,1 14,8 2012 8,8 14,1 2013 8,8 14,0 2014 8,6 13,9 2015 8,2 13,4 2016 7,8 12,4 2017 7,2 11,7 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Analyse Arbeitsmarkt, Menschen mit Behinderung, Deutschland 2017, Seite 31 Die Zahlen zeigen, dass beide Arbeitslosenquoten kontinuierlich sinken. Im Übrigen ist der aktuelle jahresdurchschnittliche Bestand an arbeitslosen schwerbehinderten Menschen der niedrigste der letzten zehn Jahre (Jahresdurchschnitt 2017: 162 373). Dies ist insgesamt eine positive Entwicklung, zu der das konzentrierte Zusammenwirken der Bundesregierung und der maßgeblichen Arbeitsmarktakteure (Sozialpartner, Bundesagentur für Arbeit und Integrationsämter) im Rahmen der Aktivitäten des NAP wie insbesondere der Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung entscheidend beigetragen hat. Dies ist zugleich Ansporn, die Aktivitäten zur Sensibilisierung der Arbeitgeber für das Arbeitskräftepotenzial von schwerbehinderten Menschen fortzusetzen (siehe hierzu die entsprechenden Ausführungen in der Vorbemerkung der Bundesregierung und in der Antwort zu den Fragen 15 und 16).                                                                   1 Alle Arbeitslose bezogen auf folgende Teilkomponenten der Bezugsgröße zur Berechnung der offiziellen Arbeitslosenquote: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, Beamte und Arbeitslose. Selbständige und ausschließlich geringfügig Beschäftigte sind somit bei der eingeschränkten Bezugsgröße nicht berücksichtigt. 2 Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen des jeweiligen Jahres bezogen auf die Zahl der schwerbehinderten abhängigen Erwerbspersonen des Vorjahres (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, Beamte und Arbeitslose). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3579 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Wie hat sich die Erwerbsquote der schwerbehinderten Menschen im erwerbsfähigen Alter seit 2013 in Höhe von 45,1 Prozent verändert, bzw. wann werden aktuelle Zahlen dazu erhoben? Die Erwerbsquote wird vom Statistischen Bundesamt im Rahmen des Mikrozensus nur alle vier Jahre erhoben. Die Veröffentlichung der Daten für 2017 erfolgt voraussichtlich im August 2018. 3. Wie hoch ist der prozentuale und absolute Anteil der Menschen mit Behinderungen , die jeweils von der Bundesagentur für Arbeit und den Integrationsämtern in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt wurden? Die Arbeitsvermittlung ist Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter (siehe auch Antwort zu Frage 6). Im Jahr 2017 konnten 63 030 arbeitslose schwerbehinderte Menschen eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt aufnehmen. Von diesen wurden 7 502 durch die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter vermittelt, das entspricht einem Anteil von 12 Prozent. Dabei beschränken sich die Leistungen der Agenturen für Arbeit nicht nur auf die klassische Vermittlung, sondern sie umfassen weitere umfangreiche Angebote. So tragen z. B. die Selbstinformationseinrichtungen, die Beratungsdienstleistungen, die Einschaltung von Dritten, vielfältige finanzielle Hilfen bei der Beschäftigungssuche und auch der Vermittlungsgutschein zur Beschäftigungsaufnahme auf dem ersten Arbeitsmarkt bei. 4. Wie viele Führungspositionen werden nach Kenntnis der Bundesregierung von Menschen mit Schwerbehinderungen eingenommen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor. 5. In welcher Form arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundesanstalt bzw. die Agenturen für Arbeit und die Integrationsämter hinsichtlich der Vermittlung arbeitsloser Menschen mit Behinderung zusammen, und auf welcher Rechtsgrundlage geschieht diese Zusammenarbeit? Die Vermittlung arbeitsloser schwerbehinderter Menschen obliegt in erster Linie den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern nach den Regelungen des Zweiten und Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB III). Die Integrationsämter erbringen hingegen vorrangig Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), die auf die Sicherung bereits bestehender Beschäftigungsverhältnisse schwerbehinderter nicht arbeitsloser Menschen abzielen. Zur Konkretisierung ihrer Zusammenarbeit haben die Bundesagentur für Arbeit und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) am 13. Juli 2017 eine Vereinbarung mit dem Ziel geschlossen, die Chancen einer beruflichen Teilhabe für Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wirksam zu verbessern. Beide Akteure wollen sich auf folgende fünf Handlungsfelder konzentrieren: Übergang Schule-Beruf, unterstützende und begleitende Leistungen zur Anbahnung und Einmündung in Ausbildung und Beschäftigung, Beschäftigungssicherung, Anzeigeverfahren und Erhebung der Ausgleichsabgabe sowie Öffentlichkeitsarbeit. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3579 6. Auf welche Weise sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Integrationsämter in den Bundesländern hinsichtlich der Fachaufsicht organisiert, und wie viele Integrationsämter gibt es bundesweit (bitte nach Bundesländern und Orten aufschlüsseln)? Über die Organisationsstrukturen der bundesweit insgesamt 17 Integrationsämter liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. In jedem Land gibt es ein Integrationsamt. Eine Ausnahme bildet Nordrhein-Westfalen mit zwei Integrationsämtern . Die Standorte der Integrationsämter und ihrer Zweigstellen sind abrufbar unter www.integrationsaemter.de/kontakt/89c7/index.html. 7. Wie viele Mitarbeiter arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit in den Integrationsämtern? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor. 8. Welche Aufgaben haben die Integrationsämter zu erfüllen? Nach § 185 Absatz 1 SGB IX hat das Integrationsamt folgende Aufgaben: 1. die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe, 2. den Kündigungsschutz, 3. die begleitende Hilfe im Arbeitsleben und 4. die zeitweilige Entziehung der besonderen Hilfen für schwerbehinderte Menschen (§ 200 SGB IX). 9. Wie viele Integrationsämter sind barrierefrei und wie viele sind nicht barrierefrei zu erreichen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor. 10. Auf welche Summe belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Verwaltungskosten in den Integrationsämtern, und in welchem prozentualen Verhältnis stehen diese Ausgaben zu den finanziellen Bewilligungen für Menschen mit Behinderungen und für Arbeitgeber? Der Bundesregierung liegen keine Daten zu den Verwaltungskosten der Integrationsämter vor. 11. Wie viele Unternehmen haben die Beschäftigungspflichtquote laut § 154 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) in dem Jahren 2013 bis 2017 nicht erfüllt, wie viele Arbeitsplätze waren betroffen, und wie hoch waren die zu leistenden Zahlungen in Form der Ausgleichsabgabe (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Im Jahr 2016 – jüngere Daten liegen nicht vor – gab es bundesweit 122 785 Arbeitgeber , die die Beschäftigungspflichtquote nicht erfüllten. Bei diesen Arbeitgebern gab es insgesamt 274 464 nicht besetzte Pflichtarbeitsplätze. Nach Ländern aufgeschlüsselte Darstellungen der Jahre 2013 bis 2016 enthält die Anlage 1. Zu berücksichtigen ist, dass nicht nur die Zahl der nicht besetzten Pflichtarbeitsplätze steigt. Die absolute Zahl der besetzten Pflichtarbeitsplätze ist in diesem Zeitraum in gleichem Maße gestiegen. Ausdruck dessen ist die von 2013 bis 2016 unveränderte Ist-Quote von 4,7 Prozent (siehe auch Anlage zu Frage 12). Auch Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3579 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode die Zahl der Arbeitgeber, die ihrer Beschäftigungspflicht mindestens nachkommen oder mehr schwerbehinderte Menschen beschäftigen, hat sich von 2013 bis 2016 um rund 5 Prozent erhöht. Das von den Arbeitgebern zu leistende Gesamtaufkommen an Ausgleichsabgabe belief sich auf: 2013 2014 2015 2016 2017 Baden- Württemberg 70.101.570,41 75.119.690,10 76.329.490,63 76.348.987,43 89.367.445,04 Bayern 95.049.747,94 95.552.006,99 97.987.748,05 98.778.237,35 113.100.487,12 Berlin 26.024.956,27 27.103.447,46 28.650.250,64 30.340.076,48 34.908.783,65 Brandenburg 12.404.644,58 12.753.724,26 12.295.154,20 12.741.080,21 14.159.256,57 Bremen 6.229.849,23 6.650.570,68 6.745.419,96 7.025.683,17 7.972.369,48 Hamburg 25.417.728,94 24.865.640,70 25.703.270,35 26.143.588,90 30.393.789,66 Hessen 45.358.010,08 46.899.910,82 46.127.652,81 48.332.673,04 54.972.143,92 Mecklenburg- Vorpommern 6.424.844,39 6.144.683,01 6.133.832,80 6.293.972,67 6.794.375,32 Niedersachsen 47.573.736,71 46.688.873,97 48.030.667,43 49.678.688,36 55.785.953,59 Nordrhein- Westfalen 110.292.359,24 119.619.043,77 117.570.044,88 121.613.504,10 137.945.856,12 Rheinland-Pfalz 20.299.525,59 19.519.555,30 19.519.555,30 19.517.657,44 19.959.588,86 Saarland 5.159.385,65 5.077.207,47 5.041.582,28 5.394.227,34 5.823.195,72 Sachsen 21.920.125,83 22.404.134,88 22.743.477,28 23.428.424,00 26.000.661,73 Sachsen-Anhalt 13.538.111,23 13.320.876,69 13.855.382,50 14.302.921,15 16.310.754,88 Schleswig- Holstein 13.786.225,07 13.680.232,90 14.130.534,04 14.519.565,36 15.834.997,73 Thüringen 9.985.166,49 9.902.486,53 9.682.052,08 9.644.839,83 10.729.208,22 Insgesamt 529.565.987,65 545.302.085,53 550.546.115,23 564.104.126,83 640.058.867,61 Angaben in Euro. 12. Von welchen Branchen wurde die Zahlung der Ausgleichsabgabe überwiegend genutzt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Im Jahr 2016 gab es im Verarbeitenden Gewerbe die meisten unbesetzten Pflichtarbeitsplätze . Daraus kann aber nicht der Schluss gezogen werden, Arbeitgeber würden sich der Beschäftigungspflicht regelmäßig ohne sachlichen Grund verweigern und sich durch die Zahlung der Ausgleichsabgabe entlasten. Im Verarbeitenden Gewerbe gab es auch die meisten Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen. Die Ist-Quote als Anteil der besetzten Pflichtarbeitsplätze an den zu zählenden Arbeitsplätzen lag mit 4,6 Prozent etwa im Durchschnitt aller Wirtschaftsabschnitte (4,7 Prozent). Die geringste Ist-Quote wird in der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (2,7 Prozent ), dem Gastgewerbe (2,8 Prozent) und dem Baugewerbe (2,9 Prozent) gemessen . Detaillierte Ergebnisse nach Ländern können der Anlage 2 entnommen werden . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/3579 13. Wie viele Unternehmen aus welchen Branchen haben von bewilligten Zuschüssen der Integrationsämter am meisten profitiert (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor. 14. Auf welche Summe belief sich der Ausgleichsfonds auf Basis der in § 160 SGB IX zu leistenden Zahlungen in den Jahren 2013 bis 2017? Die Summe der von den Integrationsämtern nach § 160 Absatz 6 SGB IX zu leistenden Zahlungen an den Ausgleichsfonds belief sich auf: 2013: 105 913 197,53 Euro 2014: 109 060 417,11 Euro 2015: 110 109 223,05 Euro 2016: 112 820 825,37 Euro 2017: 128 011 773,52 Euro 15. Wie wirkte sich die in § 160 Absatz 3 SGB IX geregelte jährliche Dynamisierung seit 2013 tatsächlich aus, und hält die Bundesregierung die Kopplung an § 18 Absatz 1 SGB IV weiterhin für sachgerecht? 16. Beabsichtigt die Bundesregierung eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe, und falls ja, welche Erhöhung ist vorgesehen, und falls nein, warum nicht? Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet. Das 2001 eingeführte System von Beschäftigungspflicht (5 Prozent) und gestaffelter Ausgleichsabgabe hat sich bewährt: Die Zahl der bei den beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern beschäftigten schwerbehinderten Menschen hat sich von 716 057 (2002) auf 1 051 492 (2016) stetig erhöht. Das ist ein Zuwachs um rund 47 Prozent. Die Zahl der bei nicht beschäftigungspflichtigen Arbeitgebern beschäftigten schwerbehinderten Menschen wird nur alle 5 Jahre erhoben. Sie lag im Jahr 2015 bei rd. 168 000 gegenüber rd. 138 000 im Jahr 2010. Mit einer Zahl von insgesamt über 1,2 Mio. waren damit in 2016 so viele schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt wie noch nie. Die Beschäftigungsquote ist von 3,8 Prozent (2002) auf 4,7 Prozent (2016) gestiegen . Die im System angelegte Dynamisierung der Ausgleichsabgabe (§ 160 Absatz 3 SGB IX) ist seit 2013 zum 1. Januar 2016 wirksam geworden. Seitdem gelten folgende erhöhte Beträge: Erfüllungsquote bis 31.12.2015 (monatlich) seit 1.1.2016 (monatlich) 3 bis unter 5 Prozent 115 Euro 125 Euro 2 bis unter 3 Prozent 200 Euro 220 Euro 0 bis unter 2 Prozent 290 Euro 320 Euro Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3579 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Hervorzuheben ist: Die Dynamisierung wirkt so, dass auf die Arbeitgeber, die die geringsten Beschäftigungsquoten haben, der größte Steigerungsbetrag zukommt. Bei den Unternehmen, die die Pflichtquote nicht erfüllen, handelt es sich überwiegend um Betriebe mit weniger als 250 Beschäftigten. Eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe würde also vorwiegend kleinere Unternehmen treffen. Dazu kommt: Je kleiner der Betrieb, desto höher ist der spezifische Unterstützungsbedarf . Erhöhter staatlicher Zwang würde hier nicht zu mehr beruflicher Inklusion führen. Die Bundesregierung setzt vielmehr auf die im Rahmen des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur UN-Behindertenrechtskonvention auf den Weg gebrachten Aktivitäten zur Beratung und Sensibilisierung der Arbeitgeber. Ergänzend hierzu ist beabsichtigt, mit einer gemeinsamen Kampagne von Bundesagentur für Arbeit, den Sozialpartnern und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales gezielt auf die beschäftigungspflichtigen Betriebe zuzugehen, die keinen einzigen schwerbehinderten Menschen ausbilden oder beschäftigen. Das Bundesverfassungsgericht hat sich bisher zweimal mit der Verfassungsmäßigkeit der Ausgleichsabgabe befasst (eingehend 26. Mai 1981 1 BvL 56/78, ferner 1. Oktober 2004 1 BvR 2221/03, Nichtannahmebeschluss). Es hat entschieden , dass die Ausgleichsabgabe eine verfassungsrechtlich zulässige Sonderabgabe sei, bei der aber nicht die Finanzierungsfunktion im Vordergrund stehen dürfe. Die Ausgleichsabgabe soll die Arbeitgeber vielmehr einerseits anhalten, ihre Beschäftigungspflicht zu erfüllen und eine Zahlung damit vermeiden und andererseits einen Ausgleich schaffen zu den Aufwendungen, die bei einem Arbeitgeber entstehen, der seine Beschäftigungspflicht erfüllt und die der nicht erfüllende Arbeitgeber einspart (Antriebs- und Ausgleichsfunktion). Die Ausgleichsabgabe darf damit nicht zur Deckung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Verwaltung verwendet werden. Bei einer spürbaren Erhöhung der Ausgleichsabgabesätze bestünde daher ein signifikantes Prozessrisiko hinsichtlich der Frage, inwieweit die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes noch eingehalten würden . Änderungen bei der Höhe der Ausgleichsabgabe einschließlich der Regelung der Dynamisierung werden vor diesem Hintergrund nicht ins Auge gefasst. 17. Nach welchem Schlüssel wird der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales verwaltete Ausgleichsfonds an die Länder bzw. die Integrationsämter oder an weitere Stellen verteilt, und nach welchem Verfahren erfolgen Abrechnung und Verwendungsnachweis? 18. Sind nach Auffassung der Bundesregierung die Mittel aus dem Ausgleichsfonds ausnahmslos zweckgebunden zu verwenden? Die Fragen 17 und 18 werden gemeinsam beantwortet. Die Mittel des Ausgleichsfonds sind ausnahmslos zweckgebunden zu verwenden. Der Ausgleichsfonds ist nach § 161 Satz 1 SGB IX als zweckgebundene Vermögensmasse für überregionale Vorhaben zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben gebildet. § 41 Absatz 1 der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) konkretisiert den Verwendungszweck wie folgt: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/3579 „Die Mittel aus dem Ausgleichsfonds sind zu verwenden für 1. Zuweisungen an die Bundesagentur für Arbeit zur besonderen Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben, insbesondere durch Eingliederungszuschüsse und Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch, und zwar ab 2009 jährlich in Höhe von 16 vom Hundert des Aufkommens an Ausgleichsabgabe, 2. befristete überregionale Programme zum Abbau der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen, besonderer Gruppen von schwerbehinderten Menschen (§ 155 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch) oder schwerbehinderter Frauen sowie zur Förderung des Ausbildungsplatzangebots für schwerbehinderte Menschen, 3. Einrichtungen nach § 30 Absatz 1 Nr. 1 bis 3, soweit sie den Interessen mehrerer Länder dienen; Einrichtungen dienen den Interessen mehrerer Länder auch dann, wenn sie Bestandteil eines abgestimmten Plans sind, der ein länderübergreifendes Netz derartiger Einrichtungen zum Gegenstand hat, 4. überregionale Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben, insbesondere durch betriebliches Eingliederungsmanagement, und der Förderung der Ausbildung schwerbehinderter Jugendlicher, 5. die Entwicklung technischer Arbeitshilfen und 6. Aufklärungs-, Fortbildungs- und Forschungsmaßnahmen auf dem Gebiet der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben, sofern diesen Maßnahmen überregionale Bedeutung zukommt.“ Soweit in diesem Rahmen Mittel des Ausgleichsfonds den Ländern zur Verfügung gestellt werden, z. B. zur Durchführung überregionaler Programme nach § 41 Absatz 1 Nummer 2 SchwbAV, richtet sich die Verteilung dieser Mittel nach der erlassenen Förderrichtlinie. Im Übrigen gelten für den Ausgleichsfonds, einschließlich Abrechnung und Verwendungsnachweis , grundsätzlich die Bundeshaushaltsordnung sowie die zu ihrer Ergänzung und Durchführung erlassenen Vorschriften entsprechend (§ 37 SchwbAV). 19. In welchem prozentualen Verhältnis stehen die zur Verfügung stehenden Mittel des Ausgleichsfonds und die nicht ausgegebenen Mittel? 20. Was geschieht mit nicht ausgegebenen Mitteln des Ausgleichsfonds, und wer verwaltet diese Mittel? Die Fragen 19 und 20 werden gemeinsam beantwortet. Im Jahr 2017 standen den Einnahmen (einschließlich Darlehensrückzahlungen und -zinsen) in Höhe von 139 734 662,87 Euro Ausgaben in Höhe von 135 801 427,32 Euro gegenüber. Nach § 38 Absatz 2 SchwbAV fließen unverbrauchte Mittel des Vorjahres dem Ausgleichsfonds als Einnahmen zu. Diese Mittel können somit in den Folgejahren verausgabt werden. Bis zur bestimmungsmäßigen Verwendung sind die Ausgabemittel verzinslich anzulegen (§ 40 Absatz 4 SchwbAV). Die Verwaltung des Ausgleichsfonds obliegt gemäß § 161 Satz 2 SGB IX dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3579 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 21. Welche Maßnahmen und Leistungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung von den Integrationsämtern aus der Ausgleichsabgabe finanziert, und auf welcher Rechtsgrundlage wird die Auswahl getroffen? 22. Welchen Ermessensspielraum haben nach Einschätzung der Bundesregierung die Integrationsämter bei ihren Entscheidungen? 23. Werden einzelne Leistungen nach Kenntnis der Bundesregierung gedeckelt, falls ja, welche, und auf welcher Rechtsgrundlage? Die Fragen 21 bis 23 werden gemeinsam beantwortet. Rechtsgrundlage für die Verwendung der Mittel aus der Ausgleichsabgabe durch die Integrationsämter ist § 185 SGB IX i. V. m. § 14 SchwbAV. Danach haben die Integrationsämter die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel der Ausgleichsabgabe für folgende Leistungen zu verwenden: 1. Leistungen zur Förderung des Arbeits- und Ausbildungsplatzangebots für schwerbehinderte Menschen, 2. Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben, einschließlich der Durchführung von Aufklärungs-, Schulungs- und Bildungsmaßnahmen, 3. Leistungen für Einrichtungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben, 4. Leistungen zur Durchführung von Forschungs- und Modellvorhaben auf dem Gebiet der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben, sofern ihnen ausschließlich oder überwiegend regionale Bedeutung zukommt oder beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales beantragte Mittel aus dem Ausgleichsfonds nicht erbracht werden konnten, 5. Maßnahmen der beruflichen Orientierung und 6. Leistungen zur Deckung eines Teils der Aufwendungen für ein Budget für Arbeit . Die Mittel der Ausgleichsabgabe sind vorrangig für die Förderung nach Nummer 1 und 2 zu verwenden. Auf Berufsbegleitung im Rahmen der Unterstützten Beschäftigung und auf Arbeitsassistenz besteht ein Rechtsanspruch (§ 185 Absatz 4 und 5 SGB IX). Das bedeutet, dass dann, wenn die Mittel nicht ausreichen, diese Leistungen im Zweifel Vorrang vor anderen Leistungen haben. Im Übrigen liegt es im Ermessen der Integrationsämter, welche Leistungen sie in welcher Höhe an schwerbehinderte Menschen und Arbeitgeber im konkreten Einzelfall erbringen. Dass in diesem Zusammenhang eine generelle Deckelung von Leistungen stattfindet, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Einzelheiten zu den erbrachten Maßnahmen und Leistungen ergeben sich aus dem Jahresbericht der BIH. Der aktuelle Bericht 2016/2017 ist abrufbar unter www. integrationsaemter.de. 24. Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) für die Erbringung finanzieller Leistungen zur Arbeitsassistenz vom 15. April 2014? Die Empfehlung richtet sich an die für Arbeitsassistenz zuständigen Landesbehörden . Die Bundesregierung ist nicht Adressat. Dass die BIH eine Empfehlung zur Arbeitsassistenz erarbeitet hat, ist aus Sicht der Bundesregierung grundsätzlich begrüßenswert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/3579 25. Teilt die Bundesregierung die in der Empfehlung dargelegte Auffassung der BIH, dass eine Assistenzkraft ein Bruttoeinkommen von maximal 50 Prozent des Bruttoeinkommens des betroffenen behinderten Menschen erzielen darf, und falls ja, aus welchen Gründen, und falls nein, inwieweit hat die Bundesregierung bei der BIH, den Ländern bzw. Integrationsämtern ihre Rechtsauffassung deutlich gemacht? 26. Teilt die Bundesregierung die in der Empfehlung dargelegte Auffassung der BIH, dass bei einer täglichen Arbeitszeit des schwerbehinderten Menschen von 8 Stunden in der Regel ein Unterstützungsbedarf von bis zu höchstens 4 Stunden als ausreichend gilt, und falls ja, aus welchen Gründen, und falls nein, inwieweit hat die Bundesregierung bei der BIH, den Ländern bzw. Integrationsämtern ihre Rechtsauffassung deutlich gemacht? Die Fragen 25 und 26 werden gemeinsam beantwortet. Die BIH hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die die BIH-Empfehlung Arbeitsassistenz einer kritischen Überprüfung unterzieht. Die Bundesregierung begrüßt diese Aktivitäten. 27. Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung eine Rechtsgrundlage für die Anwendung der restriktiven BIH-Empfehlungen durch die Integrationsämter ? Über Leistungsansprüche ist stets nach Prüfung des Einzelfalles zu entscheiden. Es liegt beim jeweiligen Integrationsamt, inwieweit hierzu Gedanken aus einer BIH-Empfehlung herangezogen werden. 28. Empfiehlt die Bundesregierung den Bundesländern, die BIH-Empfehlungen bezüglich der Arbeitsassistenz nicht mehr anzuwenden? Die Bundesregierung geht davon aus, dass die zuständigen Landesbehörden die für ihr Handeln maßgebliche Rechtsprechung beachten und sieht keinen Anlass, den Ländern gegenüber Empfehlungen abzugeben. 29. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Bundesländer diese Empfehlungen anwenden und welche nicht? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 30. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine Ablehnung von Arbeitsassistenzen einem Berufsverbot für die Menschen mit Behinderung gleichkommen kann? Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Es ist Aufgabe der Integrationsämter zu prüfen, ob und inwieweit die vom Gesetzgeber festgelegten Voraussetzungen der beantragten Leistung vorliegen. Bei der Arbeitsassistenz ist deshalb, wie sich aus § 185 Absatz 5 SGB IX ergibt, insbesondere deren Notwendigkeit zu prüfen. Wenn die Voraussetzungen für die Leistung nicht vorliegen, ist eine Ablehnung gerechtfertigt. Schwerbehinderte Menschen, die mit Entscheidungen der Integrationsämter nicht einverstanden sind, können diese gerichtlich überprüfen lassen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3579 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 31. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Anträge aus Bewilligung einer Arbeitsassistenz bei den Integrationsämtern gestellt wurden, und wie viele davon sind bewilligt bzw. abgelehnt worden (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln )? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. betreffend „Probleme bei der Gewährung des Rechtsanspruchs auf Arbeitsassistenzleistungen“ auf Bundestagsdrucksache 19/2339 wird verwiesen . 32. Wie viele dieser Anträge wurden von abhängig beschäftigten Menschen und wie viele wurden von Selbständigen gestellt bzw. bewilligt und abgelehnt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? 33. Wie viele Anträge wurden von Vollzeitbeschäftigten und von Teilzeitbeschäftigten eingereicht, und wurden diese bewilligt bzw. abgelehnt? 34. In wie vielen Fällen wurden Schwerbehindertenvertretungen von den Integrationsämtern bei Kündigungen zur Stellungnahme aufgefordert, und in wie vielen Fällen haben sich Integrationsämter der Stellungnahme angeschlossen ? Die Fragen 32 bis 34 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor.   Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/3579 Anlage 1 Arbeitgeber, die die Beschäftigungsquote nicht erfüllt haben und unbesetzte Pflichtarbeitsplätze Bundesagentur für Arbeit, Zentraler Statistik-Service, Datenstand Juli 2018 2013 2014 2015 2016 Anzahl Arbeitgeber, die die Beschäftigungsquote nicht erfüllen Anzahl nicht besetzter Pflichtarbeits - plätze Anzahl Arbeitgeber, die die Beschäftigungsquote nicht erfüllen Anzahl nicht besetzter Pflichtarbeitsplätze Anzahl Arbeitgeber, die die Beschäftigungsquote nicht erfüllen Anzahl nicht besetzter Pflichtarbeits - plätze Anzahl Arbeitgeber, die die Beschäftigungsquote nicht erfüllen Anzahl nicht besetzter Pflichtarbeits - plätze Baden- Württemberg 15.944 36.290 16.228 37.482 16.772 38.598 17.347 40.638 Bayern 18.367 46.158 18.784 46.459 19.451 47.061 20.057 48.331 Berlin 4.597 11.428 4.764 11.827 4.928 12.446 5.141 13.286 Brandenburg 3.377 6.215 3.417 6.099 3.482 6.227 3.525 6.286 Bremen 1.243 2.941 1.234 2.960 1.296 3.071 1.321 3.207 Hamburg 3.728 10.831 3.804 10.908 3.909 10.875 4.059 11.282 Hessen 7.340 19.290 7.510 19.344 7.878 20.209 8.187 20.866 Mecklenburg- Vorpommern 2.143 2.971 2.198 3.018 2.195 3.055 2.231 3.044 Niedersachsen 11.334 23.253 11.568 23.665 11.891 24.236 12.191 25.186 Nordrhein- Westfalen 22.920 52.582 23.221 53.275 23.750 54.964 24.218 56.658 Rheinland-Pfalz 4.950 10.841 5.003 10.707 5.117 11.117 5.243 11.116 Saarland 1.274 2.887 1.269 2.767 1.306 2.961 1.313 3.003 Sachsen 6.427 11.265 6.459 11.577 6.570 11.987 6.733 12.151 Sachsen-Anhalt 3.357 6.381 3.410 6.297 3.493 6.585 3.559 6.786 Schleswig- Holstein 3.924 6.970 4.065 7.192 4.157 7.191 4.279 7.344 Thüringen 3.217 5.017 3.283 5.023 3.305 5.149 3.381 5.280 Deutschland gesamt 114.142 255.320 116.217 258.600 119.500 265.733 122.785 274.464   Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3579 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage 2 Anteil der besetzten Pflichtarbeitsplätze an den zu zählenden Arbeitsplätzen (Ist-Quote)nach Branchen und Bundesländern Statistik der Bundesagentur für Arbeit Tabellen, Schwerbehinderte Menschen in Beschäftigung (Anzeigeverfahren SGB IX) Deutschland gesamt Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Ist-Quote 2013 2014 2015 2016 A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 2,9 2,8 2,7 2,7 B Bergbau u. Gewinnung von Steinen und Erden 7,1 6,9 6,5 6,5 C Verarbeitendes Gewerbe 4,6 4,6 4,6 4,6 dav. Nahrung, Getränke und Tabak (Nahrungs- und Genussmittel) 3,7 3,7 3,6 3,6 Textilien und Bekleidung und Leder 4,5 4,5 4,4 4,3 Herst. von Holz-, Flecht-, Korb- u. Korkwaren (ohne Möbel) 4,0 4,0 4,0 4,0 Papier, Verlags- und Druckgewerbe 4,5 4,6 4,6 4,7 Kokerei u. Mineralölverarbeitung, Herstellung v. chem. u. pharmaz. Erzeugnissen, Gummi, Kunststoffwaren, Glas, Keramik, Verarbeitung von Steinen u. Erden 4,3 4,4 4,4 4,5 Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen 4,8 4,8 4,8 4,8 Herstellung von DV-Geräten, elektronischen u. optischen Erzeugnissen, elektrische Ausrüstungen 4,4 4,4 4,4 4,5 Maschinenbau 4,3 4,3 4,4 4,4 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen; sonstiger Fahrzeugbau 5,8 5,9 6,0 6,0 Herstellung von Möbeln und sonstigen Waren 4,6 4,6 4,6 4,5 Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen 3,5 3,5 3,3 3,4 D Energieversorgung 5,9 5,8 5,7 5,7 E Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzung 5,8 5,9 5,8 5,8 F Baugewerbe 3,0 3,0 3,0 2,9 G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 3,2 3,2 3,2 3,2 H Verkehr und Lagerei 4,2 4,2 4,9 4,3 I Gastgewerbe 2,8 2,8 2,9 2,8 J Information und Kommunikation 3,2 3,2 3,2 3,2 K Erbringung von Finanz- und Versicherungs-Dienstleistungen 4,5 4,5 4,6 4,7 L Grundstücks- und Wohnungswesen 4,8 4,7 4,7 4,5 M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 4,4 4,4 4,0 4,3 N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 3,0 3,1 3,1 3,1 O Öffentl. Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 7,0 7,0 7,0 6,9 P Erziehung und Unterricht 4,4 4,4 4,3 4,3 Q Gesundheits- und Sozialwesen 5,2 5,2 5,2 5,1 R Kunst, Unterhaltung und Erholung * * * 3,8 S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 4,7 4,7 4,6 4,6 T, U Private Haushalte, Exterritoriale Organisationen und Körperschaften * * * 2,6 keine Zuordnung möglich * 11,7 * 6,8 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/3579 Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Ist-Quote 2013 2014 2015 2016 Insgesamt 4,7 4,7 4,7 4,7 dar. (nach Sektoren) A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 2,9 2,8 2,7 2,7 B-F Produzierendes Gewerbe 4,5 4,5 4,5 4,5 G-U Dienstleistungsbereich 4,7 4,8 4,7 4,7 *) Die erhobenen Daten unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung nach § 16 BStatG. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist daher ausgeschlossen. Aus diesem Grund werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, mit * anonymisiert. Gleiches gilt bei Auswertungen nach dem Hauptbetrieb des Arbeitgebers, wenn in einer Region oder Rubrik der Klassifikation der Wirtschaftszweige weniger als 3 Arbeitgeber ansässig sind oder einer der Arbeitgeber einen so hohen Anteil der Arbeitsplätze auf sich vereint, dass die Zahl der Arbeitsplätze praktisch eine Einzelangabe über diesen Arbeitgeber darstellt (Dominanzfall).   Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3579 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Baden-Württemberg Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Ist-Quote 2013 2014 2015 2016 A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 1,9 2,1 2,2 2,3 B Bergbau u. Gewinnung von Steinen und Erden 4,0 4,0 4,1 4,1 C Verarbeitendes Gewerbe 4,7 4,7 4,7 4,5 dav. Nahrung, Getränke und Tabak (Nahrungs- und Genussmittel) 3,4 3,2 3,3 3,2 Textilien und Bekleidung und Leder 4,8 4,9 5,0 4,7 Herst. von Holz-, Flecht-, Korb- u. Korkwaren (ohne Möbel) 4,2 4,3 4,2 4,2 Papier, Verlags- und Druckgewerbe 4,8 4,7 4,7 4,7 Kokerei u. Mineralölverarbeitung, Herstellung v. chem. u. pharmaz. Erzeugnissen, Gummi, Kunststoffwaren, Glas, Keramik, Verarbeitung von Steinen u. Erden 4,5 4,4 4,4 4,3 Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen 4,5 4,5 4,4 4,4 Herstellung von DV-Geräten, elektronischen u. optischen Erzeugnissen, elektrische Ausrüstungen 4,6 4,6 4,5 4,5 Maschinenbau 4,5 4,5 4,5 4,5 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen; sonstiger Fahrzeugbau 6,1 6,1 6,0 5,6 Herstellung von Möbeln und sonstigen Waren 4,9 4,9 4,8 4,7 Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen 3,5 3,2 3,6 3,5 D Energieversorgung 6,4 6,3 6,0 5,9 E Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzung 4,4 4,4 4,3 4,2 F Baugewerbe 3,1 3,1 3,0 2,9 G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 3,2 3,2 3,2 3,2 H Verkehr und Lagerei 3,6 3,7 3,6 3,6 I Gastgewerbe 2,7 2,6 2,7 2,4 J Information und Kommunikation 2,8 2,9 3,0 3,0 K Erbringung von Finanz- und Versicherungs-Dienstleistungen 4,3 4,2 4,2 4,2 L Grundstücks- und Wohnungswesen 4,2 4,1 4,1 4,1 M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 4,1 4,1 4,2 4,1 N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 2,7 2,6 2,6 2,6 O Öffentl. Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 5,9 5,8 5,7 5,5 P Erziehung und Unterricht 4,7 4,7 4,6 4,4 Q Gesundheits- und Sozialwesen 5,5 5,5 5,4 5,4 R Kunst, Unterhaltung und Erholung 2,5 2,5 2,5 2,3 S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 4,4 4,4 4,2 4,1 T, U Private Haushalte, Exterritoriale Organisationen und Körperschaften - - - - keine Zuordnung möglich - * - * Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/3579 Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Ist-Quote 2013 2014 2015 2016 Insgesamt 4,5 4,4 4,4 4,3 dar. (nach Sektoren) A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 1,9 2,1 2,2 2,3 B-F Produzierendes Gewerbe 4,7 4,6 4,6 4,4 G-U Dienstleistungsbereich 4,4 4,3 4,3 4,2 *) Die erhobenen Daten unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung nach § 16 BStatG. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist daher ausgeschlossen. Aus diesem Grund werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, mit * anonymisiert. Gleiches gilt bei Auswertungen nach dem Hauptbetrieb des Arbeitgebers, wenn in einer Region oder Rubrik der Klassifikation der Wirtschaftszweige weniger als 3 Arbeitgeber ansässig sind oder einer der Arbeitgeber einen so hohen Anteil der Arbeitsplätze auf sich vereint, dass die Zahl der Arbeitsplätze praktisch eine Einzelangabe über diesen Arbeitgeber darstellt (Dominanzfall).   Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3579 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bayern Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Ist-Quote 2013 2014 2015 2016 A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 2,9 2,6 2,2 1,7 B Bergbau u. Gewinnung von Steinen und Erden 4,2 4,0 4,2 4,4 C Verarbeitendes Gewerbe 4,7 4,7 4,8 4,9 dav. Nahrung, Getränke und Tabak (Nahrungs- und Genussmittel) 3,6 3,6 3,7 3,7 Textilien und Bekleidung und Leder 4,4 4,4 4,3 4,2 Herst. von Holz-, Flecht-, Korb- u. Korkwaren (ohne Möbel) 3,9 3,9 3,8 3,8 Papier, Verlags- und Druckgewerbe 4,5 4,7 4,9 4,8 Kokerei u. Mineralölverarbeitung, Herstellung v. chem. u. pharmaz. Erzeugnissen, Gummi, Kunststoffwaren, Glas, Keramik, Verarbeitung von Steinen u. Erden 4,4 4,6 4,7 4,7 Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen 4,4 4,4 4,4 4,5 Herstellung von DV-Geräten, elektronischen u. optischen Erzeugnissen, elektrische Ausrüstungen 4,5 4,5 4,6 4,5 Maschinenbau 4,3 4,3 4,6 4,7 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen; sonstiger Fahrzeugbau 5,7 5,8 6,0 6,0 Herstellung von Möbeln und sonstigen Waren 4,8 4,7 4,7 4,7 Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen 2,8 2,9 2,9 3,1 D Energieversorgung 7,1 6,7 6,5 6,2 E Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzung 5,0 5,0 4,8 4,9 F Baugewerbe 3,1 3,1 3,1 3,1 G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 3,2 3,2 3,2 3,3 H Verkehr und Lagerei 3,6 3,5 3,6 3,6 I Gastgewerbe 2,4 2,4 2,4 2,3 J Information und Kommunikation 2,8 2,8 2,8 2,8 K Erbringung von Finanz- und Versicherungs-Dienstleistungen 4,2 4,3 4,4 4,4 L Grundstücks- und Wohnungswesen * 3,7 * 4,1 M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 3,5 3,5 3,6 3,6 N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 2,4 2,5 2,5 2,6 O Öffentl. Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 7,1 7,1 7,2 7,1 P Erziehung und Unterricht 4,2 4,2 4,0 4,0 Q Gesundheits- und Sozialwesen 5,4 5,4 5,4 5,4 R Kunst, Unterhaltung und Erholung 3,4 * 3,6 3,5 S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 4,7 4,8 4,8 4,6 T, U Private Haushalte, Exterritoriale Organisationen und Körperschaften * * * - keine Zuordnung möglich * * * - Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/3579 Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Ist-Quote 2013 2014 2015 2016 Insgesamt 4,5 4,5 4,6 4,6 dar. (nach Sektoren) A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 2,9 2,6 2,2 1,7 B-F Produzierendes Gewerbe 4,6 4,6 4,7 4,7 G-U Dienstleistungsbereich 4,5 4,5 4,5 4,5 *) Die erhobenen Daten unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung nach § 16 BStatG. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist daher ausgeschlossen. Aus diesem Grund werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, mit * anonymisiert. Gleiches gilt bei Auswertungen nach dem Hauptbetrieb des Arbeitgebers, wenn in einer Region oder Rubrik der Klassifikation der Wirtschaftszweige weniger als 3 Arbeitgeber ansässig sind oder einer der Arbeitgeber einen so hohen Anteil der Arbeitsplätze auf sich vereint, dass die Zahl der Arbeitsplätze praktisch eine Einzelangabe über diesen Arbeitgeber darstellt (Dominanzfall).   Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3579 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Berlin Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Ist-Quote 2013 2014 2015 2016 A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei * * * * B Bergbau u. Gewinnung von Steinen und Erden - - - - C Verarbeitendes Gewerbe 4,3 4,2 4,2 4,3 dav. Nahrung, Getränke und Tabak (Nahrungs- und Genussmittel) 4,0 3,6 3,4 3,5 Textilien und Bekleidung und Leder 2,8 2,5 2,4 2,3 Herst. von Holz-, Flecht-, Korb- u. Korkwaren (ohne Möbel) 6,8 5,9 3,8 3,8 Papier, Verlags- und Druckgewerbe 4,5 4,3 4,1 4,2 Kokerei u. Mineralölverarbeitung, Herstellung v. chem. u. pharmaz. Erzeugnissen, Gummi, Kunststoffwaren, Glas, Keramik, Verarbeitung von Steinen u. Erden 4,5 4,5 4,6 4,7 Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen 4,7 4,8 4,6 4,8 Herstellung von DV-Geräten, elektronischen u. optischen Erzeugnissen, elektrische Ausrüstungen 4,0 3,8 3,7 3,7 Maschinenbau 4,7 5,1 5,3 5,4 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen; sonstiger Fahrzeugbau 6,1 4,3 4,4 6,3 Herstellung von Möbeln und sonstigen Waren 3,6 3,8 3,8 4,1 Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen 3,2 3,2 3,1 3,5 D Energieversorgung * 5,5 * * E Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzung 10,7 * 11,1 11,0 F Baugewerbe 2,7 2,7 2,7 2,7 G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 2,5 2,5 2,4 2,4 H Verkehr und Lagerei 6,2 6,5 6,4 6,4 I Gastgewerbe 2,6 2,6 2,5 2,5 J Information und Kommunikation 2,3 2,3 2,1 2,0 K Erbringung von Finanz- und Versicherungs-Dienstleistungen 5,1 5,1 4,9 4,9 L Grundstücks- und Wohnungswesen 5,6 5,5 5,0 4,5 M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 3,3 3,3 3,3 3,3 N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 4,7 4,4 4,6 4,5 O Öffentl. Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 8,1 8,4 8,5 8,4 P Erziehung und Unterricht 4,9 5,0 4,9 4,8 Q Gesundheits- und Sozialwesen 5,4 5,4 5,3 5,2 R Kunst, Unterhaltung und Erholung 6,5 6,5 6,6 6,4 S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 5,3 5,1 5,1 4,9 T, U Private Haushalte, Exterritoriale Organisationen und Körperschaften - - - - keine Zuordnung möglich - * - - Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/3579 Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Ist-Quote 2013 2014 2015 2016 Insgesamt 5,3 5,5 5,4 5,4 dar. (nach Sektoren) A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei * * * * B-F Produzierendes Gewerbe * * * * G-U Dienstleistungsbereich 5,4 5,6 5,5 5,4 *) Die erhobenen Daten unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung nach § 16 BStatG. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist daher ausgeschlossen. Aus diesem Grund werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, mit * anonymisiert. Gleiches gilt bei Auswertungen nach dem Hauptbetrieb des Arbeitgebers, wenn in einer Region oder Rubrik der Klassifikation der Wirtschaftszweige weniger als 3 Arbeitgeber ansässig sind oder einer der Arbeitgeber einen so hohen Anteil der Arbeitsplätze auf sich vereint, dass die Zahl der Arbeitsplätze praktisch eine Einzelangabe über diesen Arbeitgeber darstellt (Dominanzfall).   Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3579 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Brandenburg Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Ist-Quote 2013 2014 2015 2016 A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 2,9 2,9 2,7 2,6 B Bergbau u. Gewinnung von Steinen und Erden 6,2 6,3 6,1 6,4 C Verarbeitendes Gewerbe 3,5 3,5 3,5 3,6 dav. Nahrung, Getränke und Tabak (Nahrungs- und Genussmittel) 2,9 2,8 2,7 2,7 Textilien und Bekleidung und Leder 3,2 4,1 5,6 3,2 Herst. von Holz-, Flecht-, Korb- u. Korkwaren (ohne Möbel) 2,5 2,3 2,2 2,3 Papier, Verlags- und Druckgewerbe 3,4 3,5 3,4 4,0 Kokerei u. Mineralölverarbeitung, Herstellung v. chem. u. pharmaz. Erzeugnissen, Gummi, Kunststoffwaren, Glas, Keramik, Verarbeitung von Steinen u. Erden 3,1 3,2 3,2 3,2 Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen 4,1 4,2 4,1 4,2 Herstellung von DV-Geräten, elektronischen u. optischen Erzeugnissen, elektrische Ausrüstungen 4,2 4,0 4,0 4,0 Maschinenbau 3,9 4,0 3,9 4,5 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen; sonstiger Fahrzeugbau 3,9 3,9 4,0 4,0 Herstellung von Möbeln und sonstigen Waren 3,5 3,4 3,5 3,8 Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen 3,2 3,3 3,7 3,6 D Energieversorgung 5,0 4,7 4,5 4,4 E Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzung 3,7 3,7 3,6 3,5 F Baugewerbe 2,2 2,2 2,3 2,4 G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 2,6 2,5 2,5 2,4 H Verkehr und Lagerei 3,0 3,2 3,1 3,2 I Gastgewerbe 3,7 4,0 4,2 4,0 J Information und Kommunikation 2,6 2,4 2,8 2,6 K Erbringung von Finanz- und Versicherungs-Dienstleistungen 4,1 4,2 4,2 4,3 L Grundstücks- und Wohnungswesen 5,4 5,3 5,3 4,6 M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 3,2 3,2 3,3 3,3 N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 3,5 3,6 3,7 3,9 O Öffentl. Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 6,7 6,8 6,7 6,6 P Erziehung und Unterricht 4,7 4,4 4,5 4,1 Q Gesundheits- und Sozialwesen 4,3 4,3 4,3 4,3 R Kunst, Unterhaltung und Erholung 3,9 4,0 4,0 4,1 S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 3,9 3,9 3,5 3,4 T, U Private Haushalte, Exterritoriale Organisationen und Körperschaften - - - - keine Zuordnung möglich - - - - Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/3579 Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Ist-Quote 2013 2014 2015 2016 Insgesamt 4,3 4,3 4,3 4,3 dar. (nach Sektoren) A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 2,9 2,9 2,7 2,6 B-F Produzierendes Gewerbe 3,5 3,5 3,5 3,6 G-U Dienstleistungsbereich 4,6 4,6 4,6 4,6 *) Die erhobenen Daten unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung nach § 16 BStatG. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist daher ausgeschlossen. Aus diesem Grund werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, mit * anonymisiert. Gleiches gilt bei Auswertungen nach dem Hauptbetrieb des Arbeitgebers, wenn in einer Region oder Rubrik der Klassifikation der Wirtschaftszweige weniger als 3 Arbeitgeber ansässig sind oder einer der Arbeitgeber einen so hohen Anteil der Arbeitsplätze auf sich vereint, dass die Zahl der Arbeitsplätze praktisch eine Einzelangabe über diesen Arbeitgeber darstellt (Dominanzfall).   Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3579 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bremen Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Ist-Quote 2013 2014 2015 2016 A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 3,7 * 4,3 * B Bergbau u. Gewinnung von Steinen und Erden * * * * C Verarbeitendes Gewerbe 4,8 4,9 4,9 4,9 dav. Nahrung, Getränke und Tabak (Nahrungs- und Genussmittel) 5,8 5,9 6,1 5,9 Textilien und Bekleidung und Leder 2,8 * * 2,2 Herst. von Holz-, Flecht-, Korb- u. Korkwaren (ohne Möbel) * * * * Papier, Verlags- und Druckgewerbe 4,8 3,6 4,4 4,6 Kokerei u. Mineralölverarbeitung, Herstellung v. chem. u. pharmaz. Erzeugnissen, Gummi, Kunststoffwaren, Glas, Keramik, Verarbeitung von Steinen u. Erden 3,7 3,9 3,6 3,6 Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen 7,2 7,6 7,7 8,1 Herstellung von DV-Geräten, elektronischen u. optischen Erzeugnissen, elektrische Ausrüstungen 2,4 2,4 2,4 2,0 Maschinenbau 3,0 3,3 3,2 3,3 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen; sonstiger Fahrzeugbau 4,7 4,9 4,8 4,6 Herstellung von Möbeln und sonstigen Waren * 2,5 2,5 * Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen 3,3 2,8 2,5 2,0 D Energieversorgung * * * * E Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzung 6,8 6,9 7,1 7,3 F Baugewerbe 2,7 2,5 2,5 2,9 G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 2,9 3,0 2,9 2,9 H Verkehr und Lagerei 4,3 4,4 4,4 4,5 I Gastgewerbe 2,7 2,1 2,0 1,9 J Information und Kommunikation 3,5 3,3 3,0 3,1 K Erbringung von Finanz- und Versicherungs-Dienstleistungen 3,1 3,2 3,2 3,3 L Grundstücks- und Wohnungswesen 4,6 4,8 4,7 5,1 M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 2,9 2,9 2,8 2,9 N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 2,5 2,5 2,5 2,6 O Öffentl. Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 6,9 6,7 6,7 6,8 P Erziehung und Unterricht 4,2 4,1 4,6 4,0 Q Gesundheits- und Sozialwesen 5,1 5,0 5,2 5,3 R Kunst, Unterhaltung und Erholung 3,1 2,3 2,6 2,6 S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 4,5 4,3 4,4 4,3 T, U Private Haushalte, Exterritoriale Organisationen und Körperschaften - - - - keine Zuordnung möglich - - - - Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/3579 Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Ist-Quote 2013 2014 2015 2016 Insgesamt 4,4 4,3 4,3 4,3 dar. (nach Sektoren) A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 3,7 * 4,3 * B-F Produzierendes Gewerbe 4,7 * 4,7 * G-U Dienstleistungsbereich 4,3 4,2 4,2 4,3 *) Die erhobenen Daten unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung nach § 16 BStatG. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist daher ausgeschlossen. Aus diesem Grund werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, mit * anonymisiert. Gleiches gilt bei Auswertungen nach dem Hauptbetrieb des Arbeitgebers, wenn in einer Region oder Rubrik der Klassifikation der Wirtschaftszweige weniger als 3 Arbeitgeber ansässig sind oder einer der Arbeitgeber einen so hohen Anteil der Arbeitsplätze auf sich vereint, dass die Zahl der Arbeitsplätze praktisch eine Einzelangabe über diesen Arbeitgeber darstellt (Dominanzfall).   Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3579 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Hamburg Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Ist-Quote 2013 2014 2015 2016 A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 2,3 1,4 1,6 1,9 B Bergbau u. Gewinnung von Steinen und Erden - - * * C Verarbeitendes Gewerbe 4,2 4,3 4,4 4,5 dav. Nahrung, Getränke und Tabak (Nahrungs- und Genussmittel) 4,5 4,3 4,3 4,4 Textilien und Bekleidung und Leder 2,3 * 1,8 0,7 Herst. von Holz-, Flecht-, Korb- u. Korkwaren (ohne Möbel) - * - - Papier, Verlags- und Druckgewerbe 5,1 5,8 5,7 6,0 Kokerei u. Mineralölverarbeitung, Herstellung v. chem. u. pharmaz. Erzeugnissen, Gummi, Kunststoffwaren, Glas, Keramik, Verarbeitung von Steinen u. Erden 4,0 4,2 4,2 4,1 Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen 4,6 5,0 5,2 5,3 Herstellung von DV-Geräten, elektronischen u. optischen Erzeugnissen, elektrische Ausrüstungen 2,7 2,9 3,0 3,1 Maschinenbau 4,2 4,2 4,2 4,2 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen; sonstiger Fahrzeugbau 4,4 4,6 5,0 5,2 Herstellung von Möbeln und sonstigen Waren 4,3 4,4 4,3 4,2 Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen 3,1 3,1 3,4 3,5 D Energieversorgung 4,9 5,6 * * E Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzung 6,8 6,8 7,0 7,1 F Baugewerbe 2,4 2,4 2,4 2,4 G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 3,5 3,4 3,3 3,4 H Verkehr und Lagerei 4,0 4,2 4,3 4,4 I Gastgewerbe 2,0 2,1 2,0 2,0 J Information und Kommunikation 2,4 2,4 2,4 2,4 K Erbringung von Finanz- und Versicherungs-Dienstleistungen 4,1 3,9 4,0 4,0 L Grundstücks- und Wohnungswesen 2,7 2,7 2,8 2,8 M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 2,6 2,7 2,6 2,6 N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 3,8 3,8 3,9 3,8 O Öffentl. Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 7,2 7,3 7,7 7,3 P Erziehung und Unterricht 4,9 4,7 4,4 4,5 Q Gesundheits- und Sozialwesen 4,4 4,4 4,4 4,5 R Kunst, Unterhaltung und Erholung 3,4 3,4 3,4 3,5 S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 3,8 3,9 3,8 3,6 T, U Private Haushalte, Exterritoriale Organisationen und Körperschaften - - - - keine Zuordnung möglich - - - - Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/3579 Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Ist-Quote 2013 2014 2015 2016 Insgesamt 4,1 4,2 4,2 4,2 dar. (nach Sektoren) A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 2,3 1,4 1,6 1,9 B-F Produzierendes Gewerbe 4,2 4,3 4,5 4,6 G-U Dienstleistungsbereich 4,1 4,1 4,1 4,1 *) Die erhobenen Daten unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung nach § 16 BStatG. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist daher ausgeschlossen. Aus diesem Grund werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, mit * anonymisiert. Gleiches gilt bei Auswertungen nach dem Hauptbetrieb des Arbeitgebers, wenn in einer Region oder Rubrik der Klassifikation der Wirtschaftszweige weniger als 3 Arbeitgeber ansässig sind oder einer der Arbeitgeber einen so hohen Anteil der Arbeitsplätze auf sich vereint, dass die Zahl der Arbeitsplätze praktisch eine Einzelangabe über diesen Arbeitgeber darstellt (Dominanzfall).   Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3579 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Hessen Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Ist-Quote 2013 2014 2015 2016 A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 2,6 2,4 1,8 1,5 B Bergbau u. Gewinnung von Steinen und Erden 7,0 6,9 6,4 6,5 C Verarbeitendes Gewerbe 5,7 5,8 5,8 5,7 dav. Nahrung, Getränke und Tabak (Nahrungs- und Genussmittel) 5,0 5,1 5,0 4,9 Textilien und Bekleidung und Leder 6,0 5,7 5,8 6,0 Herst. von Holz-, Flecht-, Korb- u. Korkwaren (ohne Möbel) 5,2 5,2 5,1 5,4 Papier, Verlags- und Druckgewerbe 6,7 6,8 7,0 6,8 Kokerei u. Mineralölverarbeitung, Herstellung v. chem. u. pharmaz. Erzeugnissen, Gummi, Kunststoffwaren, Glas, Keramik, Verarbeitung von Steinen u. Erden 5,5 5,4 5,5 5,5 Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen 5,9 6,0 6,0 5,9 Herstellung von DV-Geräten, elektronischen u. optischen Erzeugnissen, elektrische Ausrüstungen 5,2 5,1 5,0 5,1 Maschinenbau 5,3 5,5 5,3 5,1 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen; sonstiger Fahrzeugbau 6,9 7,3 7,1 7,3 Herstellung von Möbeln und sonstigen Waren 6,3 6,4 6,4 6,3 Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen 5,1 4,9 4,1 3,7 D Energieversorgung 7,9 7,5 7,3 7,1 E Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzung 7,8 7,2 7,1 7,2 F Baugewerbe 4,1 4,1 3,9 3,6 G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 3,9 3,9 3,9 3,9 H Verkehr und Lagerei 5,4 5,4 5,4 5,3 I Gastgewerbe 4,5 4,1 4,5 4,5 J Information und Kommunikation 3,6 3,6 3,7 3,6 K Erbringung von Finanz- und Versicherungs-Dienstleistungen 4,7 4,8 4,8 4,9 L Grundstücks- und Wohnungswesen 4,7 4,6 4,6 4,6 M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 3,7 3,7 3,7 3,8 N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 2,8 3,0 3,0 3,2 O Öffentl. Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 8,3 8,4 8,3 8,2 P Erziehung und Unterricht 4,0 3,9 4,0 4,0 Q Gesundheits- und Sozialwesen 6,4 6,3 6,2 6,0 R Kunst, Unterhaltung und Erholung 4,3 3,9 3,6 3,6 S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 6,0 5,6 5,6 5,7 T, U Private Haushalte, Exterritoriale Organisationen und Körperschaften - - - - keine Zuordnung möglich - * - - Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/3579 Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Ist-Quote 2013 2014 2015 2016 Insgesamt 5,3 5,3 5,2 5,2 dar. (nach Sektoren) A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 2,6 2,4 1,8 1,5 B-F Produzierendes Gewerbe 5,7 5,8 5,7 5,6 G-U Dienstleistungsbereich 5,2 5,1 5,1 5,1 *) Die erhobenen Daten unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung nach § 16 BStatG. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist daher ausgeschlossen. Aus diesem Grund werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, mit * anonymisiert. Gleiches gilt bei Auswertungen nach dem Hauptbetrieb des Arbeitgebers, wenn in einer Region oder Rubrik der Klassifikation der Wirtschaftszweige weniger als 3 Arbeitgeber ansässig sind oder einer der Arbeitgeber einen so hohen Anteil der Arbeitsplätze auf sich vereint, dass die Zahl der Arbeitsplätze praktisch eine Einzelangabe über diesen Arbeitgeber darstellt (Dominanzfall).   Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3579 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Mecklenburg-Vorpommern Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Ist-Quote 2013 2014 2015 2016 A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 2,8 3,0 3,0 3,1 B Bergbau u. Gewinnung von Steinen und Erden 2,7 1,7 2,4 2,5 C Verarbeitendes Gewerbe 3,7 3,8 4,0 4,1 dav. Nahrung, Getränke und Tabak (Nahrungs- und Genussmittel) 3,6 3,7 4,0 4,1 Textilien und Bekleidung und Leder 2,6 3,3 3,1 2,6 Herst. von Holz-, Flecht-, Korb- u. Korkwaren (ohne Möbel) 3,3 3,3 3,1 3,3 Papier, Verlags- und Druckgewerbe 2,7 2,7 3,7 3,8 Kokerei u. Mineralölverarbeitung, Herstellung v. chem. u. pharmaz. Erzeugnissen, Gummi, Kunststoffwaren, Glas, Keramik, Verarbeitung von Steinen u. Erden 3,5 3,8 3,7 3,5 Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen 4,0 4,2 4,3 4,3 Herstellung von DV-Geräten, elektronischen u. optischen Erzeugnissen, elektrische Ausrüstungen 4,7 4,6 4,5 4,2 Maschinenbau 3,7 3,9 3,9 4,1 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen; sonstiger Fahrzeugbau 4,0 4,3 4,7 4,9 Herstellung von Möbeln und sonstigen Waren 4,1 4,0 3,6 3,6 Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen 2,8 2,8 3,4 3,9 D Energieversorgung 4,8 5,1 5,0 5,2 E Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzung 4,8 5,1 5,1 5,0 F Baugewerbe 3,1 3,2 3,2 3,2 G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 3,0 2,9 2,9 3,1 H Verkehr und Lagerei 3,5 3,5 3,5 3,4 I Gastgewerbe 2,5 2,5 2,5 2,5 J Information und Kommunikation 4,0 4,3 4,0 4,2 K Erbringung von Finanz- und Versicherungs-Dienstleistungen 6,2 6,2 6,3 6,5 L Grundstücks- und Wohnungswesen 7,7 6,9 6,5 7,1 M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 3,3 3,5 3,5 3,5 N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 4,7 4,6 4,8 5,1 O Öffentl. Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 7,7 7,9 7,9 7,9 P Erziehung und Unterricht 6,2 5,7 5,7 5,6 Q Gesundheits- und Sozialwesen 6,0 5,9 5,9 5,9 R Kunst, Unterhaltung und Erholung 4,8 4,9 4,9 5,0 S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 4,3 4,7 4,6 4,5 T, U Private Haushalte, Exterritoriale Organisationen und Körperschaften - - - - keine Zuordnung möglich - * - - Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/3579 Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Ist-Quote 2013 2014 2015 2016 Insgesamt 5,1 5,1 5,1 5,2 dar. (nach Sektoren) A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 2,8 3,0 3,0 3,1 B-F Produzierendes Gewerbe 3,7 3,8 3,9 4,0 G-U Dienstleistungsbereich 5,5 5,5 5,5 5,6 *) Die erhobenen Daten unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung nach § 16 BStatG. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist daher ausgeschlossen. Aus diesem Grund werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, mit * anonymisiert. Gleiches gilt bei Auswertungen nach dem Hauptbetrieb des Arbeitgebers, wenn in einer Region oder Rubrik der Klassifikation der Wirtschaftszweige weniger als 3 Arbeitgeber ansässig sind oder einer der Arbeitgeber einen so hohen Anteil der Arbeitsplätze auf sich vereint, dass die Zahl der Arbeitsplätze praktisch eine Einzelangabe über diesen Arbeitgeber darstellt (Dominanzfall).   Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3579 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Niedersachsen Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Ist-Quote 2013 2014 2015 2016 A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 2,5 2,4 2,2 2,1 B Bergbau u. Gewinnung von Steinen und Erden 3,5 3,5 3,5 3,5 C Verarbeitendes Gewerbe 4,8 4,8 4,8 4,9 dav. Nahrung, Getränke und Tabak (Nahrungs- und Genussmittel) 3,7 3,6 3,5 3,5 Textilien und Bekleidung und Leder 4,4 4,1 4,0 4,2 Herst. von Holz-, Flecht-, Korb- u. Korkwaren (ohne Möbel) 3,1 3,3 3,6 3,3 Papier, Verlags- und Druckgewerbe 4,4 4,2 4,3 4,4 Kokerei u. Mineralölverarbeitung, Herstellung v. chem. u. pharmaz. Erzeugnissen, Gummi, Kunststoffwaren, Glas, Keramik, Verarbeitung von Steinen u. Erden 4,1 4,3 4,3 4,3 Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen 4,6 4,5 4,6 4,5 Herstellung von DV-Geräten, elektronischen u. optischen Erzeugnissen, elektrische Ausrüstungen 4,3 4,2 4,3 4,4 Maschinenbau 4,0 3,9 3,9 3,9 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen; sonstiger Fahrzeugbau 6,5 6,7 6,7 7,0 Herstellung von Möbeln und sonstigen Waren 4,3 4,2 4,2 4,1 Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen 3,3 3,0 2,9 2,7 D Energieversorgung 4,2 4,4 4,3 4,4 E Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzung 4,4 4,5 4,4 4,5 F Baugewerbe 2,7 2,7 2,7 2,6 G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 2,8 2,8 2,8 2,8 H Verkehr und Lagerei 3,3 3,3 3,3 3,4 I Gastgewerbe 2,3 2,3 2,3 2,5 J Information und Kommunikation 2,8 2,9 2,8 2,8 K Erbringung von Finanz- und Versicherungs-Dienstleistungen 4,1 4,1 4,2 4,3 L Grundstücks- und Wohnungswesen 4,5 4,0 3,9 3,3 M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 3,5 3,7 3,7 3,8 N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 2,5 2,4 2,4 2,5 O Öffentl. Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 5,4 5,6 5,6 5,6 P Erziehung und Unterricht 4,0 3,9 3,8 3,8 Q Gesundheits- und Sozialwesen 4,5 4,5 4,5 4,4 R Kunst, Unterhaltung und Erholung 3,2 3,3 3,5 3,6 S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 4,4 4,4 4,3 4,3 T, U Private Haushalte, Exterritoriale Organisationen und Körperschaften - - - - keine Zuordnung möglich - - - * Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/3579 Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Ist-Quote 2013 2014 2015 2016 Insgesamt 4,1 4,2 4,2 4,2 dar. (nach Sektoren) A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 2,5 2,4 2,2 2,1 B-F Produzierendes Gewerbe 4,5 4,5 4,5 4,6 G-U Dienstleistungsbereich 3,9 4,1 4,1 4,1 *) Die erhobenen Daten unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung nach § 16 BStatG. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist daher ausgeschlossen. Aus diesem Grund werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, mit * anonymisiert. Gleiches gilt bei Auswertungen nach dem Hauptbetrieb des Arbeitgebers, wenn in einer Region oder Rubrik der Klassifikation der Wirtschaftszweige weniger als 3 Arbeitgeber ansässig sind oder einer der Arbeitgeber einen so hohen Anteil der Arbeitsplätze auf sich vereint, dass die Zahl der Arbeitsplätze praktisch eine Einzelangabe über diesen Arbeitgeber darstellt (Dominanzfall).   Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3579 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Nordrhein-Westfalen Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Ist-Quote 2013 2014 2015 2016 A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 2,2 2,4 2,5 2,5 B Bergbau u. Gewinnung von Steinen und Erden 11,6 11,5 10,9 10,8 C Verarbeitendes Gewerbe 4,8 4,9 4,9 5,0 dav. Nahrung, Getränke und Tabak (Nahrungs- und Genussmittel) 4,0 4,0 3,8 3,7 Textilien und Bekleidung und Leder 4,6 4,6 4,6 4,7 Herst. von Holz-, Flecht-, Korb- u. Korkwaren (ohne Möbel) 4,7 4,7 4,9 5,1 Papier, Verlags- und Druckgewerbe 4,8 4,9 5,0 4,9 Kokerei u. Mineralölverarbeitung, Herstellung v. chem. u. pharmaz. Erzeugnissen, Gummi, Kunststoffwaren, Glas, Keramik, Verarbeitung von Steinen u. Erden 4,4 4,4 4,7 4,9 Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen 5,6 5,5 5,5 5,6 Herstellung von DV-Geräten, elektronischen u. optischen Erzeugnissen, elektrische Ausrüstungen 4,8 5,0 5,0 5,1 Maschinenbau 4,3 4,4 4,4 4,5 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen; sonstiger Fahrzeugbau 5,8 6,0 6,0 6,0 Herstellung von Möbeln und sonstigen Waren 4,4 4,4 4,5 4,4 Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen 4,0 4,2 3,9 4,0 D Energieversorgung 6,2 6,2 6,2 6,2 E Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzung 6,3 6,5 6,5 6,6 F Baugewerbe 3,5 3,4 3,4 3,3 G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 3,3 3,3 3,3 3,3 H Verkehr und Lagerei 4,2 4,3 6,3 4,4 I Gastgewerbe 3,0 3,1 3,1 3,3 J Information und Kommunikation 4,1 4,0 4,1 4,1 K Erbringung von Finanz- und Versicherungs-Dienstleistungen 4,8 4,9 5,0 5,1 L Grundstücks- und Wohnungswesen 5,5 5,6 * 5,7 M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 5,8 5,9 4,9 5,8 N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 3,0 3,1 3,2 3,1 O Öffentl. Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 7,7 7,8 7,8 7,8 P Erziehung und Unterricht 4,4 4,4 4,3 4,4 Q Gesundheits- und Sozialwesen 5,2 5,2 5,3 5,3 R Kunst, Unterhaltung und Erholung 3,6 3,5 3,5 3,5 S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 4,9 4,9 4,8 4,8 T, U Private Haushalte, Exterritoriale Organisationen und Körperschaften 0,0 0,0 * 2,6 keine Zuordnung möglich 0,0 * 0,0 * Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/3579 Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Ist-Quote 2013 2014 2015 2016 Insgesamt 5,2 5,2 5,2 5,2 dar. (nach Sektoren) A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 2,2 2,4 2,5 2,5 B-F Produzierendes Gewerbe 4,9 4,9 4,9 5,0 G-U Dienstleistungsbereich 5,2 5,3 5,3 5,3 *) Die erhobenen Daten unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung nach § 16 BStatG. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist daher ausgeschlossen. Aus diesem Grund werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, mit * anonymisiert. Gleiches gilt bei Auswertungen nach dem Hauptbetrieb des Arbeitgebers, wenn in einer Region oder Rubrik der Klassifikation der Wirtschaftszweige weniger als 3 Arbeitgeber ansässig sind oder einer der Arbeitgeber einen so hohen Anteil der Arbeitsplätze auf sich vereint, dass die Zahl der Arbeitsplätze praktisch eine Einzelangabe über diesen Arbeitgeber darstellt (Dominanzfall).   Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3579 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Rheinland-Pfalz Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Ist-Quote 2013 2014 2015 2016 A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 2,2 2,5 2,0 2,2 B Bergbau u. Gewinnung von Steinen und Erden 3,6 3,6 3,6 3,4 C Verarbeitendes Gewerbe 3,8 3,8 3,8 3,9 dav. Nahrung, Getränke und Tabak (Nahrungs- und Genussmittel) 3,4 3,5 3,5 3,6 Textilien und Bekleidung und Leder 4,5 4,4 4,2 4,0 Herst. von Holz-, Flecht-, Korb- u. Korkwaren (ohne Möbel) 3,5 3,5 3,5 3,5 Papier, Verlags- und Druckgewerbe 3,3 3,4 3,3 3,4 Kokerei u. Mineralölverarbeitung, Herstellung v. chem. u. pharmaz. Erzeugnissen, Gummi, Kunststoffwaren, Glas, Keramik, Verarbeitung von Steinen u. Erden 3,9 4,0 4,1 4,1 Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen 3,6 3,7 3,4 3,5 Herstellung von DV-Geräten, elektronischen u. optischen Erzeugnissen, elektrische Ausrüstungen 3,6 3,7 3,6 3,6 Maschinenbau 3,7 3,8 3,8 3,8 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen; sonstiger Fahrzeugbau 4,7 4,8 4,7 4,9 Herstellung von Möbeln und sonstigen Waren 3,5 3,6 3,8 3,5 Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen 3,2 3,3 3,5 3,4 D Energieversorgung 5,5 5,5 5,6 6,0 E Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzung 4,4 4,5 4,5 4,6 F Baugewerbe 3,0 2,9 2,8 2,8 G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 3,0 3,1 3,1 3,2 H Verkehr und Lagerei 4,5 4,6 4,6 4,4 I Gastgewerbe 2,2 2,7 2,6 2,5 J Information und Kommunikation 2,8 2,9 2,9 2,9 K Erbringung von Finanz- und Versicherungs-Dienstleistungen 4,3 4,4 4,5 4,5 L Grundstücks- und Wohnungswesen 5,3 4,8 4,7 5,3 M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 5,3 3,5 3,6 3,5 N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 2,7 2,7 2,4 2,7 O Öffentl. Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 5,4 5,4 5,3 5,3 P Erziehung und Unterricht 3,8 3,7 3,2 3,1 Q Gesundheits- und Sozialwesen 4,6 4,7 4,7 4,7 R Kunst, Unterhaltung und Erholung 2,5 3,0 3,3 3,2 S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 4,6 4,6 4,6 4,4 T, U Private Haushalte, Exterritoriale Organisationen und Körperschaften - - - - keine Zuordnung möglich - - * - Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/3579 Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Ist-Quote 2013 2014 2015 2016 Insgesamt 4,2 4,1 4,1 4,1 dar. (nach Sektoren) A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 2,2 2,5 2,0 2,2 B-F Produzierendes Gewerbe 3,7 3,8 3,8 3,8 G-U Dienstleistungsbereich 4,4 4,2 4,3 4,3 *) Die erhobenen Daten unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung nach § 16 BStatG. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist daher ausgeschlossen. Aus diesem Grund werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, mit * anonymisiert. Gleiches gilt bei Auswertungen nach dem Hauptbetrieb des Arbeitgebers, wenn in einer Region oder Rubrik der Klassifikation der Wirtschaftszweige weniger als 3 Arbeitgeber ansässig sind oder einer der Arbeitgeber einen so hohen Anteil der Arbeitsplätze auf sich vereint, dass die Zahl der Arbeitsplätze praktisch eine Einzelangabe über diesen Arbeitgeber darstellt (Dominanzfall).   Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3579 – 38 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Saarland Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Ist-Quote 2013 2014 2015 2016 A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei * * * * B Bergbau u. Gewinnung von Steinen und Erden * * * * C Verarbeitendes Gewerbe 3,8 3,9 3,9 4,0 dav. Nahrung, Getränke und Tabak (Nahrungs- und Genussmittel) 3,5 3,5 3,4 3,1 Textilien und Bekleidung und Leder * * * * Herst. von Holz-, Flecht-, Korb- u. Korkwaren (ohne Möbel) * * * * Papier, Verlags- und Druckgewerbe 2,1 2,2 2,6 2,2 Kokerei u. Mineralölverarbeitung, Herstellung v. chem. u. pharmaz. Erzeugnissen, Gummi, Kunststoffwaren, Glas, Keramik, Verarbeitung von Steinen u. Erden 3,7 3,8 3,8 3,7 Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen 4,0 4,1 4,1 4,3 Herstellung von DV-Geräten, elektronischen u. optischen Erzeugnissen, elektrische Ausrüstungen 4,1 4,6 4,3 4,3 Maschinenbau 2,8 3,1 3,2 3,3 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen; sonstiger Fahrzeugbau 4,3 4,3 4,1 4,3 Herstellung von Möbeln und sonstigen Waren 3,3 3,9 3,8 3,5 Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen 4,0 4,0 3,9 4,1 D Energieversorgung 7,0 6,6 6,2 5,1 E Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzung 4,7 * 5,2 * F Baugewerbe 2,9 2,9 3,0 3,0 G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 4,1 4,0 3,9 3,9 H Verkehr und Lagerei 3,2 3,4 3,3 3,3 I Gastgewerbe 2,2 1,9 2,1 2,1 J Information und Kommunikation 2,7 2,6 2,6 2,3 K Erbringung von Finanz- und Versicherungs-Dienstleistungen 4,1 4,2 4,2 4,4 L Grundstücks- und Wohnungswesen 2,5 2,4 2,6 3,0 M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 3,3 3,6 3,4 3,5 N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 2,7 2,6 2,8 2,9 O Öffentl. Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 6,1 6,3 6,3 6,1 P Erziehung und Unterricht 4,5 4,5 4,1 3,8 Q Gesundheits- und Sozialwesen 4,7 4,7 4,8 4,8 R Kunst, Unterhaltung und Erholung 3,7 3,5 4,0 4,1 S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 3,9 4,0 4,0 3,8 T, U Private Haushalte, Exterritoriale Organisationen und Körperschaften - - - - keine Zuordnung möglich - - - - Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 39 – Drucksache 19/3579 Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Ist-Quote 2013 2014 2015 2016 Insgesamt 4,2 4,3 4,3 4,2 dar. (nach Sektoren) A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei * * * * B-F Produzierendes Gewerbe * * * * G-U Dienstleistungsbereich 4,4 4,4 4,4 4,3 *) Die erhobenen Daten unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung nach § 16 BStatG. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist daher ausgeschlossen. Aus diesem Grund werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, mit * anonymisiert. Gleiches gilt bei Auswertungen nach dem Hauptbetrieb des Arbeitgebers, wenn in einer Region oder Rubrik der Klassifikation der Wirtschaftszweige weniger als 3 Arbeitgeber ansässig sind oder einer der Arbeitgeber einen so hohen Anteil der Arbeitsplätze auf sich vereint, dass die Zahl der Arbeitsplätze praktisch eine Einzelangabe über diesen Arbeitgeber darstellt (Dominanzfall).   Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3579 – 40 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Sachsen Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Ist-Quote 2013 2014 2015 2016 A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 3,3 3,3 3,0 3,1 B Bergbau u. Gewinnung von Steinen und Erden 3,8 3,8 3,9 4,1 C Verarbeitendes Gewerbe 3,3 3,3 3,3 3,3 dav. Nahrung, Getränke und Tabak (Nahrungs- und Genussmittel) 2,9 2,9 2,9 2,9 Textilien und Bekleidung und Leder 3,4 3,5 3,3 3,2 Herst. von Holz-, Flecht-, Korb- u. Korkwaren (ohne Möbel) 2,8 2,8 2,7 3,1 Papier, Verlags- und Druckgewerbe 3,3 3,3 3,4 3,5 Kokerei u. Mineralölverarbeitung, Herstellung v. chem. u. pharmaz. Erzeugnissen, Gummi, Kunststoffwaren, Glas, Keramik, Verarbeitung von Steinen u. Erden 3,1 3,1 3,0 2,9 Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen 3,4 3,5 3,5 3,4 Herstellung von DV-Geräten, elektronischen u. optischen Erzeugnissen, elektrische Ausrüstungen 3,2 3,4 3,4 3,6 Maschinenbau 3,3 3,3 3,4 3,4 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen; sonstiger Fahrzeugbau 3,5 3,4 3,3 3,5 Herstellung von Möbeln und sonstigen Waren 3,7 3,6 3,4 3,4 Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen 2,2 2,9 2,3 2,5 D Energieversorgung 4,2 4,4 4,2 4,2 E Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzung 4,7 4,8 4,8 4,7 F Baugewerbe 2,3 2,4 2,5 2,4 G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 2,7 2,8 2,8 2,8 H Verkehr und Lagerei 3,0 2,9 2,9 3,1 I Gastgewerbe 3,1 3,2 3,2 3,0 J Information und Kommunikation 2,8 2,8 2,7 2,7 K Erbringung von Finanz- und Versicherungs-Dienstleistungen 4,5 4,6 4,8 5,0 L Grundstücks- und Wohnungswesen 4,4 4,3 4,0 4,1 M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 2,9 2,8 2,9 2,9 N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 3,4 3,5 3,6 3,7 O Öffentl. Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 6,8 6,8 6,6 6,5 P Erziehung und Unterricht 4,3 4,1 4,0 3,9 Q Gesundheits- und Sozialwesen 4,5 4,5 4,5 4,5 R Kunst, Unterhaltung und Erholung 3,4 3,4 3,5 3,5 S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 4,0 4,1 4,1 4,0 T, U Private Haushalte, Exterritoriale Organisationen und Körperschaften - - - - keine Zuordnung möglich - - - - Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 41 – Drucksache 19/3579 Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Ist-Quote 2013 2014 2015 2016 Insgesamt 4,1 4,2 4,1 4,1 dar. (nach Sektoren) A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 3,3 3,3 3,0 3,1 B-F Produzierendes Gewerbe 3,2 3,3 3,3 3,3 G-U Dienstleistungsbereich 4,6 4,6 4,5 4,5 *) Die erhobenen Daten unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung nach § 16 BStatG. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist daher ausgeschlossen. Aus diesem Grund werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, mit * anonymisiert. Gleiches gilt bei Auswertungen nach dem Hauptbetrieb des Arbeitgebers, wenn in einer Region oder Rubrik der Klassifikation der Wirtschaftszweige weniger als 3 Arbeitgeber ansässig sind oder einer der Arbeitgeber einen so hohen Anteil der Arbeitsplätze auf sich vereint, dass die Zahl der Arbeitsplätze praktisch eine Einzelangabe über diesen Arbeitgeber darstellt (Dominanzfall).   Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3579 – 42 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Sachsen-Anhalt Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Ist-Quote 2013 2014 2015 2016 A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 2,3 2,2 2,2 2,2 B Bergbau u. Gewinnung von Steinen und Erden 4,8 4,6 4,3 4,3 C Verarbeitendes Gewerbe 2,9 2,9 2,8 2,8 dav. Nahrung, Getränke und Tabak (Nahrungs- und Genussmittel) 2,5 2,5 2,5 2,4 Textilien und Bekleidung und Leder 1,8 2,2 2,1 3,1 Herst. von Holz-, Flecht-, Korb- u. Korkwaren (ohne Möbel) 2,7 2,9 3,1 3,3 Papier, Verlags- und Druckgewerbe 2,8 2,7 2,8 2,9 Kokerei u. Mineralölverarbeitung, Herstellung v. chem. u. pharmaz. Erzeugnissen, Gummi, Kunststoffwaren, Glas, Keramik, Verarbeitung von Steinen u. Erden 3,0 2,9 2,8 2,8 Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen 3,2 3,2 3,2 3,1 Herstellung von DV-Geräten, elektronischen u. optischen Erzeugnissen, elektrische Ausrüstungen 2,9 2,8 2,6 2,7 Maschinenbau 2,9 2,8 2,9 2,8 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen; sonstiger Fahrzeugbau 2,6 2,8 3,0 3,0 Herstellung von Möbeln und sonstigen Waren 3,2 3,2 3,3 2,9 Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen 2,8 2,5 2,4 2,7 D Energieversorgung 3,6 3,5 3,5 3,4 E Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzung 3,6 3,5 3,5 3,5 F Baugewerbe 2,2 2,1 2,0 2,1 G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 2,3 2,3 2,3 2,3 H Verkehr und Lagerei 2,9 2,9 2,9 2,8 I Gastgewerbe 2,3 2,4 2,5 2,3 J Information und Kommunikation 2,5 2,6 2,5 2,3 K Erbringung von Finanz- und Versicherungs-Dienstleistungen 5,1 5,0 4,8 5,2 L Grundstücks- und Wohnungswesen 4,4 4,1 3,5 3,2 M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 2,7 2,8 2,6 2,6 N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 3,0 3,3 3,3 3,4 O Öffentl. Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 5,8 6,5 6,3 6,1 P Erziehung und Unterricht 3,6 3,5 3,7 3,7 Q Gesundheits- und Sozialwesen 4,4 4,4 4,3 4,2 R Kunst, Unterhaltung und Erholung 3,9 3,7 3,9 3,8 S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 3,9 3,9 3,7 3,5 T, U Private Haushalte, Exterritoriale Organisationen und Körperschaften - - - - keine Zuordnung möglich - - - - Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 43 – Drucksache 19/3579 Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Ist-Quote 2013 2014 2015 2016 Insgesamt 3,8 3,6 3,6 3,5 dar. (nach Sektoren) A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 2,3 2,2 2,2 2,2 B-F Produzierendes Gewerbe 2,9 2,8 2,8 2,8 G-U Dienstleistungsbereich 4,3 4,1 4,0 3,9 *) Die erhobenen Daten unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung nach § 16 BStatG. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist daher ausgeschlossen. Aus diesem Grund werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, mit * anonymisiert. Gleiches gilt bei Auswertungen nach dem Hauptbetrieb des Arbeitgebers, wenn in einer Region oder Rubrik der Klassifikation der Wirtschaftszweige weniger als 3 Arbeitgeber ansässig sind oder einer der Arbeitgeber einen so hohen Anteil der Arbeitsplätze auf sich vereint, dass die Zahl der Arbeitsplätze praktisch eine Einzelangabe über diesen Arbeitgeber darstellt (Dominanzfall).   Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3579 – 44 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Schleswig-Holstein Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Ist-Quote 2013 2014 2015 2016 A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 3,1 3,0 2,8 2,8 B Bergbau u. Gewinnung von Steinen und Erden 3,9 3,2 3,1 3,2 C Verarbeitendes Gewerbe 4,1 4,1 4,2 4,2 dav. Nahrung, Getränke und Tabak (Nahrungs- und Genussmittel) 3,3 3,3 3,5 3,6 Textilien und Bekleidung und Leder 7,1 3,5 2,5 1,9 Herst. von Holz-, Flecht-, Korb- u. Korkwaren (ohne Möbel) 4,5 3,8 3,7 3,8 Papier, Verlags- und Druckgewerbe 4,0 4,1 4,5 4,4 Kokerei u. Mineralölverarbeitung, Herstellung v. chem. u. pharmaz. Erzeugnissen, Gummi, Kunststoffwaren, Glas, Keramik, Verarbeitung von Steinen u. Erden 3,7 3,6 3,7 3,9 Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen 3,9 4,0 3,9 4,3 Herstellung von DV-Geräten, elektronischen u. optischen Erzeugnissen, elektrische Ausrüstungen 3,6 3,5 3,6 3,5 Maschinenbau 4,4 4,6 4,6 4,6 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen; sonstiger Fahrzeugbau 6,0 5,9 6,3 6,4 Herstellung von Möbeln und sonstigen Waren 4,5 4,3 4,1 4,3 Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen 3,2 3,5 3,3 3,2 D Energieversorgung 5,4 5,2 5,4 5,5 E Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzung 4,8 5,0 4,9 5,2 F Baugewerbe 2,6 2,6 2,6 2,6 G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 3,1 3,1 3,1 3,1 H Verkehr und Lagerei 4,1 4,0 3,9 4,1 I Gastgewerbe 2,3 2,4 2,5 2,5 J Information und Kommunikation 2,8 3,4 3,6 3,5 K Erbringung von Finanz- und Versicherungs-Dienstleistungen 4,3 4,2 4,1 4,3 L Grundstücks- und Wohnungswesen 3,4 3,3 3,3 3,0 M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 3,5 3,4 3,7 3,9 N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 3,4 3,5 3,6 3,7 O Öffentl. Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 6,3 6,3 6,3 6,3 P Erziehung und Unterricht 3,7 3,5 3,6 3,7 Q Gesundheits- und Sozialwesen 5,4 5,3 5,3 5,2 R Kunst, Unterhaltung und Erholung 4,1 3,9 3,8 4,3 S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 4,1 4,2 4,3 4,4 T, U Private Haushalte, Exterritoriale Organisationen und Körperschaften - - - - keine Zuordnung möglich - - - - Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 45 – Drucksache 19/3579 Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Ist-Quote 2013 2014 2015 2016 Insgesamt 4,4 4,3 4,4 4,4 dar. (nach Sektoren) A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 3,1 3,0 2,8 2,8 B-F Produzierendes Gewerbe 4,0 3,9 4,0 4,1 G-U Dienstleistungsbereich 4,5 4,5 4,5 4,5 *) Die erhobenen Daten unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung nach § 16 BStatG. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist daher ausgeschlossen. Aus diesem Grund werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, mit * anonymisiert. Gleiches gilt bei Auswertungen nach dem Hauptbetrieb des Arbeitgebers, wenn in einer Region oder Rubrik der Klassifikation der Wirtschaftszweige weniger als 3 Arbeitgeber ansässig sind oder einer der Arbeitgeber einen so hohen Anteil der Arbeitsplätze auf sich vereint, dass die Zahl der Arbeitsplätze praktisch eine Einzelangabe über diesen Arbeitgeber darstellt (Dominanzfall).   Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3579 – 46 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Thüringen Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Ist-Quote 2013 2014 2015 2016 A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 3,8 3,8 3,9 3,9 B Bergbau u. Gewinnung von Steinen und Erden 5,3 4,6 4,2 4,1 C Verarbeitendes Gewerbe 3,9 3,8 3,8 3,8 dav. Nahrung, Getränke und Tabak (Nahrungs- und Genussmittel) 3,2 3,0 2,8 3,2 Textilien und Bekleidung und Leder 4,0 3,9 3,9 4,1 Herst. von Holz-, Flecht-, Korb- u. Korkwaren (ohne Möbel) 3,8 3,4 3,5 3,3 Papier, Verlags- und Druckgewerbe 3,8 3,6 3,5 3,5 Kokerei u. Mineralölverarbeitung, Herstellung v. chem. u. pharmaz. Erzeugnissen, Gummi, Kunststoffwaren, Glas, Keramik, Verarbeitung von Steinen u. Erden 3,8 3,9 3,8 3,8 Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen 3,8 3,8 3,6 3,7 Herstellung von DV-Geräten, elektronischen u. optischen Erzeugnissen, elektrische Ausrüstungen 3,8 3,8 3,8 3,8 Maschinenbau 3,5 3,5 3,5 3,5 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen; sonstiger Fahrzeugbau 5,6 5,1 5,3 5,4 Herstellung von Möbeln und sonstigen Waren 3,9 3,9 3,7 3,7 Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen 3,3 2,9 2,8 2,9 D Energieversorgung 4,5 4,4 4,4 4,3 E Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzung 5,3 5,1 5,1 4,9 F Baugewerbe 2,4 2,5 2,5 2,4 G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 3,0 3,1 3,0 3,1 H Verkehr und Lagerei 3,3 3,4 3,5 3,3 I Gastgewerbe 2,9 3,0 3,1 3,2 J Information und Kommunikation 3,1 3,0 2,9 2,9 K Erbringung von Finanz- und Versicherungs-Dienstleistungen 5,5 5,3 5,4 5,3 L Grundstücks- und Wohnungswesen 5,3 4,9 4,9 4,8 M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 3,5 3,6 3,5 3,5 N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 3,1 3,2 3,4 3,4 O Öffentl. Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 6,9 6,9 6,7 6,7 P Erziehung und Unterricht 4,7 4,6 4,4 4,0 Q Gesundheits- und Sozialwesen 5,5 5,3 5,2 5,0 R Kunst, Unterhaltung und Erholung 3,8 3,9 3,9 4,1 S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 5,3 5,2 5,1 5,2 T, U Private Haushalte, Exterritoriale Organisationen und Körperschaften - - - - keine Zuordnung möglich - - - - Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 47 – Drucksache 19/3579 Wirtschaftsabschnitte (WZ 2008) Ist-Quote 2013 2014 2015 2016 Insgesamt 4,6 4,6 4,5 4,4 dar. (nach Sektoren) A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 3,8 3,8 3,9 3,9 B-F Produzierendes Gewerbe 3,8 3,7 3,7 3,7 G-U Dienstleistungsbereich 5,1 5,1 5,0 4,9 *) Die erhobenen Daten unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung nach § 16 BStatG. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist daher ausgeschlossen. Aus diesem Grund werden Zahlenwerte von 1 oder 2 und Daten, aus denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, mit * anonymisiert. Gleiches gilt bei Auswertungen nach dem Hauptbetrieb des Arbeitgebers, wenn in einer Region oder Rubrik der Klassifikation der Wirtschaftszweige weniger als 3 Arbeitgeber ansässig sind oder einer der Arbeitgeber einen so hohen Anteil der Arbeitsplätze auf sich vereint, dass die Zahl der Arbeitsplätze praktisch eine Einzelangabe über diesen Arbeitgeber darstellt (Dominanzfall). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333