Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 20. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3580 19. Wahlperiode 24.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sandra Weeser, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/3307 – Netzengpässe und Netzausbau 1. Wie definiert die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD beschriebene „Aufnahmefähigkeit der entsprechenden Netze“? Die „Aufnahmefähigkeit der entsprechenden Netze“ ist laut Koalitionsvertrag Voraussetzung für die vorgesehenen Sonderausschreibungen von je vier Gigawatt Onshore-Windenergie und Photovoltaik sowie eines Offshore-Windenergiebeitrags , die wirksam werden bis 2020. Die Bundesregierung strebt an, in der zweiten Jahreshälfte einen Vorschlag vorzulegen, wie Sonderausschreibungen unter Berücksichtigung der Aufnahmefähigkeit der Netze ausgestaltet werden können. 2. Inwiefern schränken aus Sicht der Bundesregierung, auch vor dem Hintergrund des u. a. in Artikel 1 des Energiewirtschaftsgesetzes festgeschriebenen Zieldreiecks einer möglichst sicheren, preisgünstigen und sauberen Energieversorgung , die steigenden Kosten des Netzengpassmanagements die Aufnahmefähigkeit der Netze ein? Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Energieversorgung mit Blick auf das energiepolitische Zieldreieck kann eine separate Betrachtung allein von Kosten des Netzengpassmanagements nicht maßgebend sein, sondern nur die Entwicklung der gesamten Systemkosten. Für die Beurteilung der Aufnahmefähigkeit der Netze hinsichtlich Erneuerbarer Energien sind die Kosten nur ein Kriterium unter mehreren. 3. Bis wann muss aus Sicht der Bundesregierung die von ihr definierte „Aufnahmefähigkeit der entsprechenden Netze“ gewährleistet sein, um die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten Ausbauziele für erneuerbare Energien bis 2030 zu erreichen? Der Koalitionsvertrag nennt als Voraussetzung, um einen Anteil von etwa 65 Prozent Erneuerbarer Energien bis 2030 anzustreben, einen weiteren zielstrebigen, effizienten, netzsynchronen und zunehmend marktorientierten Ausbau der Erneuerbaren Energien. Zentrale Maßnahmen zur Netzintegration der Erneuerbaren Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3580 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Energien sind dabei neben der besseren Synchronisation von Erneuerbaren Energien und Netzkapazitäten die Verstärkung und Optimierung des bestehenden Netzes sowie der Netzausbau. Ein für die Erreichung des 65-Prozent-Erneuerbaren- Ziels bis 2030 erforderlicher zusätzlicher Netzausbaubedarf, auch unter Berücksichtigung von Optimierungsmöglichkeiten im Bestandsnetz, wird derzeit im Netzentwicklungsplan 2019 bis 2030 ermittelt. 4. Was sind aus Sicht der Bundesregierung die Gründe für die bestehenden Netzengpässe, bzw. was hat aus Sicht der Bundesregierung zu dem asynchronen Ausbau von Netzinfrastruktur und Erneuerbare-Energien-Anlagen geführt? Einerseits gab es Verzögerungen bei der Umsetzung der geplanten Maßnahmen zur Netzoptimierung und Netzverstärkung sowie beim Netzausbau. Andererseits verlief der Ausbau der erneuerbaren Energien zweitweise schneller als im EEG vorgesehen. Die jeweiligen Gründe sind vielfältig. Für den Netzausbau waren und sind die Planungs- und Genehmigungsverfahren zeitbestimmend, dabei spielt u. a. die Frage der öffentlichen Akzeptanz eine wichtige Rolle. 5. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die Kosten, die durch die Netzengpässe entstehen, zu reduzieren? Wie im Koalitionsvertrag vereinbart wird die Bundesregierung einen ambitionierten Maßnahmenplan zur Optimierung der Bestandsnetze und zum schnelleren Ausbau der Stromnetze erarbeiten sowie einen Vorschlag für die Novellierung des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes vorlegen. Die Bundesnetzagentur hat bereits im Netzentwicklungsplan 2017 bis 2030 so genannte Ad-hoc-Maßnahmen genehmigt, die die Netzbetreiber spätestens bis zum Jahr 2023 umsetzen wollen und die helfen werden, Netzengpasskosten spürbar zu reduzieren. Daneben kann auch die bessere Synchronisierung von Erneuerbaren Energien und Netzkapazitäten dazu beitragen, die Netzengpasskosten zu reduzieren. 6. Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, die uneingeschränkte Einspeisevergütung für Erneuerbare-Energien- und KWK-Anlagen (KWK = Kraft-Wärme-Kopplung) einzuschränken? Bezüglich einer Einschränkung des Einspeisevorrangs wurde im Auftrag des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Rahmen der Studie: „Entwicklung von Maßnahmen zur effizienten Gewährleistung der Systemsicherheit im deutschen Stromnetz“ ein Vorschlag zur Einbindung von Erneuerbaren-Energien -Anlagen und KWK-Anlagen in das Netzengpassmanagement untersucht. Der Bericht ist unter folgendem Link verfügbar: www.bmwi.de/Redaktion/ DE/Publikationen/Studien/entwicklung-von-massnahmen-zur-effizientengewaehrleistun -der-systemsicherheit.html Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass sich durch eine moderate Relativierung des Einspeisevorrangs für Erneuerbare Energien und KWK-Anlagen im Netzengpassmanagement nennenswerte Netzengpasskosten einsparen lassen. Dabei geht die Studie von dem aktuell geltenden Entschädigungsregime aus, in dem der Grundsatz gilt, dass jede Stromerzeugungsanlage, also unabhängig ob fossile oder erneuerbare Stromerzeugungsanlage, im Fall der Abregelung bei Netzengpässen durch den Netzbetreiber wirtschaftlich so gestellt wird, als wenn die Anlage nicht abgeregelt worden wäre. Die Bundesregierung prüft derzeit, ob und gegebenenfalls wie die Vorschläge aus der Studie umgesetzt werden können. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3580 7. Welche Möglichkeiten der Netzoptimierung durch technische Innovationen für Netzbetriebsmittel sollen aus Sicht der Bundesregierung forciert werden, um mehr Akzeptanz und Effizienz beim Netzausbau zu erreichen? Schwerpunkte liegen auf Technologien, die einer optimalen Nutzung der bestehenden Stromnetze dienen, Netzausbaubedarf reduzieren, eine hohe Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit aufweisen sowie langfristig wirtschaftlich darstellbar sind. Die Übertragungsnetzbetreiber sind mit der Genehmigung des Szenariorahmens für den Netzentwicklungsplan 2019-2030 verpflichtet worden, bei Erstellung des Netzentwicklungsplans neue und innovative technische Ansätze für Netzbetriebsmittel sowie deren Betrieb darzustellen. Deren Eignung zur Erhöhung der Transportkapazität und die bestmögliche Nutzung des Bestandsnetzes sind von den Übertragungsnetzbetreibern zu bewerten. Neue Impulse werden auch durch die Forschungsförderung für die Stromnetze im Rahmen des 6. Energieforschungsprogramms erwartet. 8. Welche Pläne hat die Bundesregierung bezüglich einer Überarbeitung der Netzentgeltsystematik in dieser Legislaturperiode? 9. Welche Vorarbeiten zur Überarbeitung der Netzentgeltsystematik laufen dazu bereits, bzw. gibt es bereits Ausschreibungen bzw. Aufträge für entsprechende Studien? Die Fragen 8 und 9 werden wegen ihres engen sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bereitet eine mögliche Anpassung der Netzentgeltsystematik auf gutachterlicher Basis – derzeit im Rahmen von zwei Projekten – vor. Im Rahmen des Gutachtens „Digitalisierung der Energiewende-Barometer und Topthemen“ wird untersucht, wie die Netzregulierung die Flexibilisierung des Stromversorgungssystems sowie die Kopplung mit den Sektoren Wärme und Verkehr unterstützen kann. Die Veröffentlichung erster Ergebnisse und Überlegungen zur weiteren rechtlichen Ausgestaltung sind für den Herbst 2018 geplant. In dem Gutachten „Optionen zur Weiterentwicklung der Netzentgeltsystematik“ wurde von Mitte 2016 bis Mitte 2018 untersucht, wie sich die Netzentgelte bis 2030 weiterentwickeln können und es wurden Vorschläge zur Veränderung der Netzentgeltsystematik entwickelt. Die Veröffentlichung des Gutachtens ist für den Sommer 2018 vorgesehen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333