Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 23. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3584 19. Wahlperiode 24.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Dr. Gesine Lötzsch, Lorenz Gösta Beutin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/3352 – Schacht Konrad – Sanierung und Änderungsverfahren V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Schacht Konrad, ein altes Eisenerzbergwerk aus den 1960er Jahren, ist erheblich sanierungsbedürftig und entspricht nicht den heutigen Anforderungen an ein Endlagerbergwerk. So gibt es beispielsweise noch hölzerne Einbauten, die früher zur Führung der Förderkörbe genutzt wurden. Beim Ausbau dieser Holzeinbauten kam es am 20. Juni 2018 zu einem Vorfall, dessen Schäden und Folgen für den Betriebsablauf vom technischen Geschäftsführer der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE), Dr. Thomas Lautsch, als „erheblich“ eingestuft worden sind (siehe www.bge.de/de/meldungen/2018/6/konrad-ereignis-am-schacht- 1-des-endlagers-konrad/). Laut Bundesregierung (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13200) ist der Hauptbetriebsplan für die Errichtung des Endlagers Konrad in Überarbeitung. Teil dieser Überarbeitung ist eine Änderung der Führung der Fördermittel (Förderkorb /Skip-gefäß) im nördlichen Turm des Schachts Konrad 1. Da die notwendige Sanierung des Schachtmauerwerks aufwändig wäre, soll anstatt einer Spurlattenführung eine Seilführung errichtet werden. Die Überarbeitung des Hauptbetriebsplans soll 2018 genehmigt werden. 1. Was genau ist nach Kenntnis der Bundesregierung am 20. Juni 2018 beim Ausbau der Holzeinbauten in Schacht 1 passiert? Wie hoch ist der Sachschaden, und inwiefern war oder ist die Störung des Betriebsablaufs erheblich (siehe o. g. Meldung)? Derzeit wird der Schacht 1 umgebaut. Dabei werden die früher zur Führung der Förderkörbe genutzten hölzernen Einbauten aus Brandschutzgründen ausgebaut. Bei diesen Arbeiten ist ein Holzstück von etwa einem Meter Länge, das eine Spurlatte und einen Einstrich verband, in den Schacht gefallen. Ursache war das falsche Anschlagen des Stückes. Nach der Ausführung der Trennschnitte an dem Einstrich und an der Spurlatte kippte das Stück nach vorne und fiel aus dem Anschlagmittel . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3584 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Durch dieses Holzstück sind an zwei Stellen die Holzeinbauten, die ohnehin gerade entfernt werden, beschädigt worden. Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie ist sofort über den Vorfall informiert worden. Der Sachschaden ist vernachlässigbar, da die betroffenen Teile ohnehin ausgebaut werden. Durch die Sicherungsmaßnahmen und Sicherheitsinspektionen konnte für insgesamt etwa acht Stunden nicht mit den regulären Schachtarbeiten fortgefahren werden. 2. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand des Genehmigungsverfahrens zur Überarbeitung des Hauptbetriebsplans Schacht Konrad? Der bergrechtliche Hauptbetriebsplan wird regelmäßig für zwei Jahre zugelassen. Zuletzt am 28. Februar 2018 hat die zuständige Bergbehörde, das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, den Hauptbetriebsplan für die Schachtanlage Konrad zugelassen. 3. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Änderungen in der Führung im nördlichen Turm auch in einem atomrechtlichen Genehmigungsverfahren geprüft? Wenn nein, warum nicht, da der Schacht 1 als wetterführender Schacht wesentlich für die Sicherheit des Endlagerbergwerks wäre? Die Änderungen in der Führung im nördlichen Turm des Schachtes Konrad 1 bedürfen keines atomrechtlichen Änderungsverfahrens. Es handelt sich nicht um eine wesentliche Änderung und für diese Schachtförderanlage sind entsprechend dem Planfeststellungsbeschluss Konrad auch keine ergänzenden qualitätssichernden Forderungen aus kerntechnischer Sicht festgelegt, so dass auch kein Änderungsantrag beim Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit zu stellen ist. Die Sicherheit wird durch die Erfüllung der Qualitätssicherungs-Forderungen aus den allgemein anerkannten Regeln der Technik einschließlich der Forderungen des Bergrechtes gewährleistet. 4. Welche weiteren Änderungen gegenüber dem Planfeststellungsbeschluss sollen nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Überarbeitung des Hauptbetriebsplans vorgenommen werden? Wenn die erneute Zulassung des auf zwei Jahre befristeten Hauptbetriebsplanes beantragt wird, werden die gewonnenen Erkenntnisse und Betriebserfahrungen berücksichtigt. Der Hauptbetriebsplan wird dem Baufortschritt des Endlagers angepasst . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3584 5. Wurden seit dem 11. August 2017 (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13403) nach Kenntnis der Bundesregierung weitere atomrechtliche Änderungsverfahren beim Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit beantragt oder atomrechtliche Änderungsverfahren durchgeführt, denen das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit zugestimmt hat? Wenn ja, wann und welche? Nachfolgend sind die Kurzbezeichnungen der Änderungsverfahren aufgelistet, in denen das Bundesamt für Entsorgung (BfE) nach dem 11. August 2017 unwesentlichen Veränderungen zugestimmt hat: Bezeichnung Zustimmung des BfE vom Nachrichtentechnische Systeme – Personenrufanlage 4. September 2017 QMV 03, Unterlagenrevision ohne Antrag 14. September 2017 Konzept Abruflogistik 15. September 2017 Entfall der Notübertragungsleitungen der Brandmeldeanlagen 30. Oktober 2017 Ausgestaltung Strahlenschutzlabor 1. November 2017 Nachrichtentechnische Systeme – Gegensprechanlage 18. April 2018 Wetterlenk- und -leiteinrichtungen 2. Mai 2018 Zusätzliches Verbindungsbohrloch Versatzaufbereitung 29. Juni 2018 Weiterhin sind in den nachfolgenden Änderungsverfahren Anträge gestellt, aber noch nicht beschieden: Bezeichnung Stehende Anlieferung von zylindrischen Behältern Nachrichtentechnische Systeme – Ruf- und Warnanlage Steuerstand Trocknungsanlage Seitenstapelfahrzeug Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333