Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 25. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3594 19. Wahlperiode 26.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/3222 – EU-Sicherheitskooperation und Migrationsmanagement in Afrika V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung beteiligt sich im Rahmen des Khartum-Prozesses an den Bemühungen der Europäischen Union, die Migration im nördlichen Afrika einzudämmen und zu begrenzen. Dafür richtete der Notfall-Treuhandfonds für Afrika der Europäischen Kommission das Programm „Verbessertes Migrationsmanagement “ ein (http://gleft.de/2ii, http://gleft.de/2ij). Mit der Umsetzung wurde unter anderem die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH als Implementierungsorganisation beauftragt (http://gleft.de/2ih). Als Mittel stehen 46 Mio. Euro zur Verfügung, davon trägt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 6 Mio. Euro. Die Zusammenarbeit erstreckt sich auf die Länder am Horn von Afrika: Djibouti, Äthiopien , Eritrea, Kenia, Süd-Sudan, Sudan, Somalia, sowie Uganda und außerdem Ägypten und Tunesien. Insbesondere das Engagement der GIZ beim Migrationsmanagement im Sudan stößt bei Nichtregierungsorganisationen auf Kritik. Amnesty International etwa warf der Regierung in Khartum wiederholt Menschenrechtsverletzungen vor (http://gleft.de/2ik). Es sei nicht auszuschließen, dass sudanesische Sicherheitskräfte auch nach der Ausbildung bzw. Ausstattung durch internationale Partner Menschenrechtsverletzungen begingen. GIZ-Sicherheitskooperationen erstrecken sich im Rahmen anderer Projekte auf weitere nordafrikanische Länder wie etwa Ägypten, Libyen oder Niger. Die EU-Afrika-Zusammenarbeit soll auch der Verbesserung des Datenaustauschs zwischen den Sicherheitsbehörden dienen. Dafür sollen nicht nur die Kapazitäten zur Datenerfassung in den Partnerländern gestärkt werden. Die Europäische Kommission will auch die Interoperabilität der europäischen Informationssysteme verbessern. Dazu legte die IT-Expertengruppe des Generaldirektorats für Migration und Inneres im Mai 2017 einen Fortschrittsbericht vor (http://gleft.de/1MF). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3594 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Welche Personen sitzen nach Kenntnis der Bundesregierung im Lenkungsausschuss des Brüsseler Programms „Verbessertes Migrationsmanagement“ (http://gleft.de/2ih), das unter anderem von der GIZ umgesetzt wird (bitte Namen und Funktionen der Teilnehmenden und Beobachtenden des Lenkungsausschusses nennen)? Im Lenkungsausschuss des Regionalvorhabens „Better Migration Management“ sitzen Vertreter der Europäischen Union (EU), Deutschlands, der Niederlande, Großbritanniens , Frankreichs, Italiens sowie Vertreter der beteiligten Implementierungspartner . Darüber hinaus sind Vertreter der Afrikanischen Union und der Intergovernmental Authority on Development (IGAD) als Beobachter mit aufgenommen. EU (Vorsitz) Leiter/in Generaldirektorat für internationale Zusammenarbeit und Entwicklung, Direktorat D Vertreter/in des Generaldirektorats für internationale Zusammenarbeit und Entwicklung Deutschland Leiter/in Referat Ostafrika des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Vereinigtes Königreich Vertreter/in des Department for International Development (DFID) Italien Vertreter/in des Innenministeriums, Unterabteilung für öffentliche Sicherheit Frankreich Vertreter/in des Innenministeriums Niederlande Vertreter/in des Außenministeriums Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Abteilungsleiter/in Afrika Überregional und Horn von Afrika Auftragsverantwortliche/r Better Migration Management Ländermanager/in Better Migration Management British Council Repräsentant/in des Regionalbüros in Nairobi The consulting and service company of the French Ministry of the Interior (CIVIPOL) Repräsentant/in von CIVIPOL Frankreich, Projektmanager /in für BMM Expertise France Repräsentant/in Expertise France, Projektmanager/in für BMM Internationale Organisation für Migration (IOM) Regionaldirektor/in IOM in Nairobi Büro der Vereinten Nationen für Drogenund Verbrechensbekämpfung (UNODC) Regionaldirektor/in UNODC in Nairobi Intergovernmental Authority on Development IGAD (Beobachterstatus) IGAD Repräsentant/in beim Khartoum Prozess AU (Beobachterstatus) AU Repräsentant/in beim Khartoum Prozess 2. Welche deutschen Vertreterinnen und Vertreter sitzen in der „High level group on information systems and interoperability“, die im Juni 2016 von der Europäischen Kommission (C/2016/3780) eingesetzt wurde (http:// gleft.de/1MF)? Für Deutschland war das Bundesministerium des Innern (BMI) auf Ebene eines Unterabteilungsleiters in der High Level Expert Group on Information Systems and Interoperability vertreten. Die Gruppe hat im Mai 2017 mit der Vorlage des durch die Fragesteller verlinkten Abschlussberichts ihre Arbeit abgeschlossen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3594 3. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von den weiteren Mitgliedern (bitte Namen und Funktionen auflisten)? Die in der Expertengruppe vertretenen Mitgliedstaaten, assoziierten Staaten, EU- Agenturen und -Institutionen sowie Beobachter sind dem Annex 1 des von den Fragestellern verlinkten Abschlussberichts zu entnehmen. Die Gruppe war in der Regel hochrangig, häufig auf (Unter-)Abteilungsleiterebene bzw. Direktorenebene besetzt, jedoch nicht durchgängig mit den gleichen Personen, sodass die Bundesregierung keine konkreten Namen nennen kann. 4. Welche bilateralen Verträge, Übereinkommen oder Memoranda of Understanding der Bundesregierung mit einzelnen afrikanischen Ländern enthalten den Austausch biometrischer Daten? a) In welcher Form ist dieser Austausch geregelt? b) In welchen dieser Fälle werden biometrische Daten auch mit EU-Datenbanken , Europol oder Interpol ausgetauscht? c) Falls es noch keine Übereinkommen gibt, sind solche künftig geplant (auch über Interpol)? Die Unterfragen zu Frage 4 werden gemeinsam beantwortet. Zwischen Deutschland und (einzelnen) afrikanischen Staaten bestehen keine bilateralen Verträge, Übereinkommen oder Memoranden of Understanding (MoU), die spezifische Regelungen zum Austausch biometrischer Daten enthalten. Bei Interpol-Fahndungen können im Falle eines Fahndungstreffers biometrische Daten bilateral zwischen den betroffenen Staaten ausgetauscht werden. Im Rahmen von Personenfeststellungsverfahren können zur Ermittlung der Identität der betreffenden Person an den jeweiligen afrikanischen Zielstaat biometrische Daten in Form von Fingerabdruckblättern und Lichtbildern auf dem IP-Weg übersandt werden. 5. Welche Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Moment beauftragt, die Erfassung biometrischer Daten an deutschen Außengrenzen bzw. Flughäfen umzusetzen? Die Erfassung biometrischer Daten an den deutschen Außengrenzen bzw. Flughäfen erfolgt in den gesetzlich vorgesehenen Fällen durch die für die polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs zuständigen Behörden. 6. Welche Vergütungen erhielt nach Kenntnis der Bundesregierung der zur diesjährigen Konferenz „SDW – Government and Citizen Identity Solutions “ nach London entsandte Vertreter der Bundesdruckerei, der dort zur Identitätssicherheit von Personaldokumenten referierte (http://gleft.de/2j5)? Der Mitarbeiter der Bundesdruckerei GmbH (BDr) erhielt nach Kenntnis der Bundesregierung keine Vergütungen für den gehaltenen Vortrag. Reise- und Übernachtungskosten hat die BDr getragen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3594 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Wie verteilt sich das Budget für das von der Bundesregierung unterstützte Programm „Support the African Union Border programme“ (http://gleft.de/2in)? Die Planmittel der dritten Phase (Laufzeit: 2016 bis 2018) des von der Bundesregierung geförderten Programms zur Unterstützung des „African Union Border Programme“, durchgeführt durch die Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, verteilen sich wie folgt auf die nachstehend genannten Partner: AU-Kommission 2,255 Mio. Euro Ostafrikanische Gemeinschaft (EAC) 1,1 Mio. Euro Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS) 1,1 Mio. Euro Algerien 300.000 Euro im Rahmen der Niger-Komponente Benin 900.000 Euro davon 300.000 im Rahmen der Niger-Komponente Botswana 75.000 Euro Burkina Faso 600.000 Euro Demokratische Republik Kongo 150.000 Euro Elfenbeinküste 100.000 Euro Gambia 200.000 Euro Guinea 200.000 Euro Malawi 200.000 Euro Mali 600.000 Euro Mosambik 200.000 Euro Namibia 75.000 Euro Niger 7 Mio. Euro (davon 900.000 Euro an die Grenzanrainerstaaten) Nigeria 300.000 Euro im Rahmen der Niger-Komponente Ruanda 600.000 Euro Sambia 200.000 Euro Senegal 200.000 Euro Tansania 400.000 Euro Togo 300.000 Euro Uganda 600.000 Euro Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3594 a) Welche Ausrüstungsgegenstände wurden im Rahmen des Programms geliefert ? In der aktuellen Phase des Programms wurden bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt folgende Ausrüstungsgegenstände geliefert: 1. zwei Fahrzeuge (Toyota Landcruiser 4WD Semi HT Mod 76, Toyota Landcruiser 4WD-Pick Up Mod 79) für die nigrische Grenzkommission, 2. zwei Satellitentelefone für die nigrische Grenzkommission, 3. vermessungstechnische Instrumente (zehn Hand GPS-Geräte; zwei Hochpräzisions -GPS-Geräte, zwei voll ausgestatte topographische Vermessungsstationen ) für das nigrische Geographieinstitut, 4. Generator und Drucker für die nigrische Antikorruptionsbehörde (frz.: HALCIA), 5. Stühle und Tische für verschiedene nigrische Schulen in den Grenzregionen Tillabéris und Dossos, 6. drei Reisverarbeitungsmaschinen für Frauenverbände in den nigrischen Grenzgemeinden Tounouga, Bana und Bengou (Region Dosso), 7. Softwarelizenz Caris LotS zur Verarbeitung topographischer Daten für die Anrainerstaaten des Tanganjika-Sees. b) An welche Empfängerstaaten gingen diese Gegenstände? Für die Ausrüstungsgegenstände Nummern 1 bis 6 war Empfängerstaat Niger, für den Ausrüstungsgegenstand Nummer 7 waren Empfängerstaaten Burundi, die Demokratische Republik Kongo, Sambia und Tansania. c) Welche Unternehmen waren in das Programm involviert? Es waren keine Unternehmen in das Programm involviert. 8. Welches Budget ist der Bundesregierung für das von der GIZ umgesetzte Projekt „Verbessertes Migrationsmanagement“ („Better Migration Management “, BMM) des EU-Treuhandfonds in Höhe von 46 Mio. Euro bekannt (http://gleft.de/2io, bitte inklusive der Unterverträge mit internationalen, regionalen und lokalen Organisationen aufschlüsseln)? Better Migration Management ist ein Regionalvorhaben am Horn von Afrika, finanziert durch den „EU Emergency Trust Fund for stability and addressing root causes of irregular migration and displaced persons in Africa“ (EUTF) mit 40 Mio. Euro und durch das BMZ mit 6 Mio. Euro. Das geplante Budget stellt sich wie folgt dar: Implementierungspartner Budget GIZ 16.669.591 Euro Expertise France 4.000.000 Euro UNODC (United Nations Office on Drugs and Crime) 9.000.000 Euro British Council 2.604.708 Euro Italian Department of Public Security 2.204.200 Euro IOM (Internationale Organisation für Migration) 10.387.301 Euro CIVIPOL 1.134.200 Euro Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3594 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Weitere nationale Organisationen, die bislang von den oben genannten unterschiedlichen Implementierungspartnern unter Vertrag genommen wurden: Name der Organisation/NGO Budget Samuel Hall (verschiedene Partnerländer) 1.173.000 Euro TLHE (Timret Lehiwot Ethiopia, Ethiopian Residences Charity Organization) 104.000 Euro KNCHR (Kenyan National Commission on Human Rights) 180.000 Euro SOD (Sudanese Organisation for Development) 50.000 Euro CEDEJ (Center for Economic. Legal and Social Studies) 70.000 Euro 9. Welches Budget haben die GIZ-BMM-Aktivitäten im Sudan (einschließlich der Beträge, die an Implementierungspartner und Organisationen vor Ort, darunter private Firmen, Nichtregierungsorganisationen und andere Gruppen ) nach Kenntnis der Bundesregierung? Im Rahmen des Regionalvorhabens „Better Migration Management“ sind keine festen Länderzuteilungen des Budgets vorgesehen. Das Programm arbeitet in der Steuerung und dem Monitoring mit Planzahlen, die im Verlauf der Projektumsetzung angepasst werden. Das in diesem Sinne im Sudan geplante Budget aller Implementierungspartner stellt sich wie folgt dar: Implementierungspartner Budget GIZ 2.219.107 Euro Expertise France 297.695 Euro UNODC 1.893.003 Euro British Council 1.040.577 Euro IOM 1.463.806 Euro Italian Department of Public Security (IDoPS) 1.102.100 Euro CIVIPOL 567.100 Euro Total 8.583.388 Euro 10. Für welche Projekte wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das „Europe Aid“-Budget von 2017 (2,5 Mio. Euro für Aktivitäten der Hauptabteilung für öffentliche Sicherheit des italienischen Innenministeriums) vorgesehen (http://gleft.de/2iV)? Im Rahmen des Regionalvorhabens „Better Migration Management“ wurden dem italienischen Innenministerium, Abteilung für öffentliche Sicherheit, ein Teil der Mittel des „Europe Aid“ Budgets von 2017 zur Umsetzung zugewiesen. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/3594 a) Was ist der Bundesregierung über die realisierten Aktivitäten des italienischen Partners bekannt, und für welche Projekte (bitte nach Kosten aufschlüsseln ) wurden die Mittel eingesetzt? Nach Kenntnis der Bundesregierung konzentrieren sich die Aktivitäten des italienischen Innenministeriums im Rahmen des Regionalvorhabens „Better Migration Management“ auf Trainings zur Erkennung gefälschter Dokumente, Ermittlung gegen Schlepper und Menschenhändler, Standardarbeitsanweisungen und Anleitung zum korrekten Ablauf im Grenzmanagement. b) Welche Ergebnisse der Projekte sind der Bundesregierung bekannt? Der Bundesregierung liegen derzeit keine Erkenntnisse über konkrete Ergebnisse der Aktivitäten des italienischen Innenministeriums vor. Hierzu steht die GIZ im Austausch mit dem italienischen Innenministerium. 11. Hat die GIZ nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Veröffentlichung des „Europe Aid“-Budgets zusätzliche Mittel für die Hauptabteilung für öffentliche Sicherheit des italienischen Innenministeriums geplant oder bereitgestellt oder dieses anderweitig mit Projekten unterstützt (http://gleft.de/2iV, falls ja, bitte aufschlüsseln)? Das Budget für 2018 wurde am 30. November 2017 formell beschlossen. Darüber hinaus sind der Bundesregierung keine zusätzlichen Mittel oder andere Unterstützungsleistungen der GIZ an die Hauptabteilung für öffentliche Sicherheit des italienischen Innenministeriums bekannt. a) Welche spezifischen Aktivitäten oder Projekte wurden im Rahmen der Zusammenarbeit umgesetzt? Aus dem Budget 2018 wurde das Vorhaben „Countering Serious Crime in the Western Balkans“ umgesetzt. In die Verantwortung von GIZ bzw. italienischem Innenministerium fallen dabei folgende Aktivitäten: Verantwortung GIZ: – kontinuierliche fachliche Beratung der Staatsanwaltschaft und der Polizeibehörden und Verbesserung der Kooperation mit europäischen Institutionen, insbesondere Eurojust und Europol, mit dem Ziel effektiverer Ermittlungen schwerer und grenzüberschreitender organisierter Kriminalität; – fachliche Beratung bei Gesetzgebungsverfahren und regulativen Reformen; – gezielte Fortbildungsmaßnahmen, mit Fokus auf kurzfristig für die Ermittlungsarbeit erforderlichem Wissen und Fähigkeiten; – fachliche Beratung bei Gesetzgebungsverfahren und regulativen Reformen sowie Fortbildungsmaßnahmen, die für die Kooperationsabkommen mit Eurojust relevant sind, insbesondere zum Thema Datenschutz. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3594 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Verantwortung italienisches Innenministerium: – Beratung für verbesserte Rahmenbedingungen zum Datenaustausch zwischen den für die Verfolgung schwerer und grenzüberschreitender organisierter Kriminalität zuständigen Polizeibehörden; – kontinuierliche fachliche Beratung der Polizeibehörden in Ermittlungsverfahren mit dem Ziel effektiverer Ermittlungen schwerer und grenzüberschreitender organisierter Kriminalität; – Durchführung von speziellen Fortbildungsmaßnahmen für die Polizeibehörden (Ermittlungstechniken). b) In welchen Ländern sind diese Projekte erfolgt? Das o. g. Vorhaben wird in den nachfolgenden Ländern umgesetzt: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Kosovo, Montenegro und Serbien. 12. Da in dem Europe-Aid-Budget von 2017 auch eine Partnerschaft mit der französischen Firma Civipol angegeben wird, inwiefern hat die GIZ nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des BMM-Programms auch Geld an Civipol gezahlt oder dieses anderweitig mit Projekten, Trainings o. Ä. unterstützt (bitte das Budget und spezifische Aktivitäten, Orte bzw. Länder oder Projekte, die im Rahmen der Zusammenarbeit umgesetzt wurden, aufschlüsseln )? Im Rahmen des Regionalvorhabens „Better Migration Management“ agiert CIVI- POL als einer der Implementierungspartner des BMM. Dieser sieht verschiedene Experteneinsätze zu Beratungen in den Projektländern sowie Trainingsmaßnahmen vor. Zum geplanten Budget wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. a) Welche weitere Zusammenarbeit besteht zwischen der GIZ und Civipol? Im Rahmen des Regionalvorhabens „Better Migration Management“ liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse über eine weitergehende Zusammenarbeit der GIZ mit CIVIPOL vor. b) Inwiefern existiert ein Memorandum of Understanding (MoU) oder eine sonstige schriftliche Vereinbarung zwischen der GIZ und Civipol und welche Angaben enthalten diese? Im Rahmen des Regionalvorhabens „Better Migration Management“ wurde mit CIVIPOL ein Leistungsvertrag abgeschlossen. Darin ist CIVIPOL die Erfüllung bestimmter Leistungen auferlegt. 13. Welchen weiteren afrikanischen Ländern wurden von der Bundesregierung im Rahmen der bilateralen Kooperation wie in Tunesien Fingerabdruck-Systeme (Automated Fingerprint Identification Systems, AFIS) zur Verfügung gestellt (Bundestagsdrucksache 19/989, Antwort zu den Fragen 11 und 12)? Durch die Bundesregierung wurden in keinen weiteren afrikanischen Ländern finanzielle Mittel zur Einrichtung von Fingerabdrucksystemen (AFIS) zur Verfügung gestellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/3594 14. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Ziele des am 23. Mai 2017 gestartete 8,6-Mio.-Euro-Programm „South-South cooperation on migration “, mit dessen Umsetzung die GIZ auch beauftragt wurde (http://gleft. de/2iW, S. 78)? Das Programm „South-South cooperation on migration“ wurde am 23. Mai 2017 vom „Operational Committee“ des „Nordafrika-Fensters“ angenommen. Seither wurde das Programm mit allen Beteiligten weiter vorbereitet und konkretisiert. Die Umsetzung des Programms soll zeitnah beginnen. Das Vorhaben wird in drei Handlungsfeldern arbeiten: 1. Stärkung der Süd-Süd-Kooperation im Bereich Migration und Entwicklung, 2. Stärkung der Süd-Süd-Kooperation im Bereich des Schutzes der Rechte von Migrantinnen und Migranten und der Förderung ihrer Integration und Reintegration , 3. Verbesserung der regulären Süd-Süd-Mobilität (Mobilität von Fachkräften, Studentinnen und Studenten, Praktikantinnen und Praktikanten). a) Wie gliedert sich das Budget für die einzelnen Aktivitäten im Rahmen der „South-South cooperation on migration“ auf? Da die Planungsprozesse nicht abgeschlossen sind, kann noch keine detaillierte Aussage zur Verteilung des Budgets pro Handlungsfeld getroffen werden. Die einzelnen Aktivitäten der Handlungsfelder werden nach Beginn des Vorhabens jährlich in partizipativen Planungsworkshops in den vier Ländern des Programms (Marokko, Mali, Senegal, Côte d’Ivoire) vereinbart. b) Mit welchen örtlichen Partnern arbeitet die GIZ hier zusammen? Das Vorhaben wird mit staatlichen, nichtstaatlichen und privatwirtschaftlichen örtlichen Partnern zusammenarbeiten: Marokko: dem Ministerium für Auslandsmarokkaner und Migrationsangelegenheiten, (MDCMREAM), dem Außenministerium beigeordnet, weiteren Ressorts (Bildung, Gesundheit, Arbeit, Jugend und Sport, Innenministerium u. a.), der marokkanischen Agentur für Internationale Zusammenarbeit (AMCI), der marokkanischen Arbeitsagentur (ANAPEC), der nationalen Verwaltungshochschule (ENSA), den konsularischen Vertretungen von Mali, der Elfenbeinküste und dem Senegal , ausgewählten Kommunal- und Regionalverwaltungen, Nichtregierungsorganisationen im Bereich Migration, u. a. Diasporavereinigungen , ausgewählten Universitäten, der Privatwirtschaft. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3594 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Côte d’Ivoire: dem Ministerium für Integration und Auslandsivorer (MIAIE), weiteren Ressorts (Bildung, Gesundheit, Arbeit, Jugend und Sport, Innenministerium u. a.) und ihnen nachgeordneten Agenturen wie z. B. der Agentur für Jugendbeschäftigung (AEJ), den konsularischen Vertretungen von Mali, Marokko und dem Senegal, ausgewählten Kommunal- und Regionalverwaltungen, Nichtregierungsorganisationen im Bereich Migration, u. a. Diasporavereinigungen , ausgewählten Universitäten, der Privatwirtschaft. Senegal: dem Ministerium für Auslandsangelegenheiten und Senegalesen im Ausland (MAESE), weiteren Ressorts (Bildung, Gesundheit, Arbeit, Jugend und Sport, Innenministerium u. a.) und ihnen nachgeordneten Agenturen, den konsularischen Vertretungen von Mali, der Elfenbeinküste und Marokko, ausgewählten Kommunal- und Regionalverwaltungen, Nichtregierungsorganisationen im Bereich Migration, u. a. Diasporavereinigungen , ausgewählten Universitäten, der Privatwirtschaft. Mali: Ministerium für Auslands-Malier und Afrikanische Integration MMEIA, weiteren Ressorts (Bildung, Gesundheit, Arbeit, Jugend und Sport, Innenministerium u. a.) und ihnen nachgeordneten Agenturen wie z. B. der Agentur zur Förderung von Jugendbeschäftigung, den konsularischen Vertretungen von Marokko, der Elfenbeinküste und dem Senegal, ausgewählten Kommunal- und Regionalverwaltungen, Nichtregierungsorganisationen im Bereich Migration, u. a. Diasporavereinigungen , ausgewählten Universitäten, der Privatwirtschaft. Die Auswahl der Partner kann im Verlauf der Durchführung entsprechend der Ergebnisse der partizipativen Planungsprozesse variieren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/3594 c) Welche Unternehmen sind auf deutscher Seite beteiligt? Eine Zusammenarbeit mit dem deutschen Privatsektor ist bislang nicht geplant. 15. Inwiefern haben neben der Europäischen Union im Khartum-Prozess auch die Bundesregierung, die GIZ, die Bundespolizei oder eine andere deutsche Behörde bzw. Agentur irgendeinen bilateralen Vertrag, ein Abkommen, Arbeitsübereinkommen oder MoU mit der sudanesischen Regierung in der Sicherheitszusammenarbeit unterzeichnet (sofern zutreffend, bitte die Ziele benennen)? Deutsche Behörden haben im Khartum-Prozess keine der genannten Übereinkommen mit der sudanesischen Regierung abgeschlossen. 16. Inwiefern haben die Bundesregierung, die GIZ, die Bundespolizei oder eine andere deutsche Behörde bzw. Agentur seit 2015 Ausrüstungsmaterial und Sicherheitstechnologien an die sudanesische Regierung oder eine internationale Organisation inklusive der IOM (= Internationale Organisation für Migration ) geliefert, um das Grenzmanagement im Sudan zu unterstützen, insbesondere zur biometrischen Erfassung? Weder die Bundesregierung, noch die GIZ, Bundespolizei oder eine andere deutsche Behörde/Agentur haben seit 2015 Ausrüstungsmaterial und Sicherheitstechnologien an die sudanesische Regierung oder eine internationale Organisation inklusive des IOM geliefert, um das Grenzmanagement in Sudan zu unterstützen. a) Sofern zutreffend, um welche Gegenstände handelte es sich? Es wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. b) Welche ähnlichen Zusammenarbeitsformen sind für die Zukunft geplant? Ein etwaiges Engagement der Bundespolizei im Bereich von Schulungen zum Erkennen gefälschter Ausweisdokumente wird derzeit geprüft. 17. Inwiefern existiert ein deutsches formelles oder informelles Übereinkommen mit dem neuen regionalen Operationszentrum in Khartum („Regional Operation Centre Khartoum“ – ROCK), um Schmuggel und Menschenhandel zu unterbinden? Deutschland ist kein Projektpartner des Regional Operation Centre Khartoum (ROCK). Es begleitet das Projekt jedoch als Beobachter und ist bereit, im Bedarfsfall mit Kurzzeitexperten zu unterstützen. a) Welche Kosten entstehen im Rahmen dieser Zusammenarbeit, und wie werden diese übernommen? Die im Rahmen der Teilnahme deutscher Vertreter an Besprechungen und der etwaigen Entsendung von deutschen Kurzzeitexperten entstehenden Reisekosten werden nach den geltenden reisekostenrechtlichen Vorschriften übernommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3594 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Was ist der Inhalt des „Consortium Agreements“ zu ROCK, das im Nachgang des Treffens am 22. September 2017 im Rahmen des Khartum-Prozesses entstanden ist und das der Bundesrepublik Deutschland im Entwurf zugesandt wurde (siehe Antwort auf die Schriftliche Frage 22 der Abgeordneten Eva-Maria Elisabeth Schreiber auf Bundestagsdrucksache 19/120)? Die Gründung eines Konsortiums ist nicht mehr beabsichtigt. Nach Kenntnisstand der Bundesregierung wollen die teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten bilaterale Verpflichtungserklärungen abgeben. c) Wie ist aktuell der Stand der Planungen für welche einzelnen Projekte, die nach Auskunft der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 8 des Abgeordneten Niema Movassat auf Bundestagsdrucksache 18/13581 im Dezember 2017 beginnen sollten? Nach Kenntnis der Bundesregierung soll nach derzeitiger Planung im November 2018 das ROCK seine Arbeit aufnehmen. Der Bundesregierung ist kein Planungsstand zu einzelnen Projekten des ROCK bekannt. d) Haben, wie vorgesehen, die ersten Verbindungsbeamten im ROCK ihre Arbeit aufgenommen, und wenn ja, wie viele? Es wird auf die Antwort zu Frage 17c verwiesen. Nach Kenntnis der Bundesregierung soll bis November 2018 die Benennung der Verbindungsbeamten der teilnehmenden afrikanischen Länder schrittweise erfolgen. e) Wer sind die Implementierungspartner vor Ort, auf sudanesischer bzw. auf deutscher Seite? Die Implementierungsteilnehmer vor Ort oder auf sudanesischer Seite sind der Bundesregierung nicht bekannt. Deutschland ist kein Projektteilnehmer und damit auch kein Implementierungspartner. f) Warum hat sich die Bundesrepublik Deutschland entschieden, dem „Consortium Agreement“ zu ROCK nicht beizutreten? Wie bereits in der Antwort zu Frage 17b dargestellt verfolgen die Projektpartner den Abschluss eines „Consortium Agreements“ nicht weiter, sondern favorisieren bilaterale Verpflichtungserklärungen. Die Bundesregierung hat sich aufgrund knapper personeller Ressourcen und Prioritätensetzungen in der Region dazu entschieden , keine Verpflichtungserklärung als Projektpartner abzugeben. Der Fortgang des Projekts wird aktiv verfolgt, um gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt in Abstimmung mit den anderen teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten das eigene Engagement verstärken zu können. 18. Inwiefern ist der Geheimdienst NISS (National Intelligence and Security Services) nach Kenntnis der Bundesregierung in das Grenzmanagement oder andere Zusammenarbeitsformen hinsichtlich der deutschen Beihilfe zur Migrationskontrolle im Sudan eingebunden? National Intelligence and Security Services (NISS) ist als staatliche Behörde in den Bereich Migration eingebunden, insoweit seine gesetzlichen Funktionen betroffen sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/3594 19. Welche Materialien, Trainings oder sonstige Unterstützung hat die sudanesische Polizei nach Kenntnis der Bundesregierung erhalten, nachdem im Oktober 2016 eine sudanesische Delegation Berlin besuchte, um sich über technische wie logistische Unterstützung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten für Sudans Polizei auszutauschen (http://gleft.de/2ip)? a) Welche Kosten entstanden im Rahmen dieser Zusammenarbeit, und wie wurden diese übernommen? Die Fragen 19 und 19a werden gemeinsam beantwortet. Es wurde eine Dokumenten- und Urkundenschulung durchgeführt. Die entstandenen Reisekosten wurden durch die Bundespolizei übernommen. b) Inwiefern tauschen die deutsche und die sudanesische Polizei auch Informationen aus? Die Bundespolizei und die sudanesische (Grenz-)Polizei tauschen Informationen im Bereich Feststellungen zum Modus Operandi im Bereich von Urkundendelikten aus. 20. Inwiefern existiert ein deutsches formelles oder informelles Übereinkommen der Bundesregierung, der GIZ, der Bundespolizei oder einer anderen deutschen Behörde bzw. Agentur mit der nigrischen Regierung in der Sicherheitszusammenarbeit (sofern zutreffend, bitte die Ziele erläutern)? Die Bundesregierung hat mit Niger eine Statusvereinbarung zur Etablierung eines Lufttransportstützpunktes in Niamey geschlossen, um die deutschen militärischen Beiträge zu den Missionen im Sahel mit Lufttransport und Patientenlufttransport unterstützen zu können. Dies dient vor allem den internationalen Friedensbemühungen in der Republik Mali. Die GIZ schließt keine Vereinbarungen, die die deutsche Sicherheitszusammenarbeit mit fremden Staaten regelt. 21. Welches Ausrüstungsmaterial haben die GIZ oder eine andere deutsche Behörde bzw. Agentur nach Kenntnis der Bundesregierung an die Regierung des Niger oder an internationale Organisationen (einschließlich des IOM), die in Niger aktiv sind, zur Unterstützung des Grenzmanagements geliefert? Die Bundesregierung hat 2017 im Rahmen der Ertüchtigung ausländischer Sicherheitskräfte 100 Pritschenwagen, 115 Motorräder und 55 Satellitentelefone an die nigrischen Sicherheitskräfte, die mit Grenzsicherung und Unterbindung organisierter Kriminalität betraut sind, übergeben Die Beschaffung des Ausrüstungsmaterials erfolgte durch die nigrische Regierung, die Bundesregierung stellt bei diesem Ertüchtigungsprojekt die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung. Bezogen auf das African Union Border Programme (AUBP) wird auf die Antwort zu Frage 7a verwiesen. a) Sofern zutreffend, welche Kosten entstanden im Rahmen dieser Zusammenarbeit , und wie wurden diese übernommen? Die Projekte der Ertüchtigungsinitiative werden jährlich mit den Partnern anhand der dort festgestellten Bedarfe erörtert und entwickelt. Bezogen auf die Weiterführung des AUBP führt das AA derzeit Planungsgespräche mit der GIZ, welche noch nicht abgeschlossen sind. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3594 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Was ist künftig geplant? Aufgrund der Jährlichkeit der Mittel für die Ertüchtigungsinitiative können perspektivisch keine Aussagen getroffen werden. Bezogen auf das AUBP wird auf die Antwort zu Frage 21a verwiesen. c) Welche ähnlichen Zusammenarbeitsformen sind für die Zukunft geplant? Die Ertüchtigungsinitiative ist ein von der Bundesregierung ins Leben gerufenes und von Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und Auswärtigem Amt (AA) verantwortetes Programm. Die Mittel sind im Einzelplan 60 ausgewiesen. Bezogen auf das AUBP wurden die Gesamtkosten der unter 7a genannten Materialien in Höhe von 450 950 Euro von dem Programm selbst getragen. 22. Auf welche Weise unterstützt die Bundesregierung das „Multifunktionszentrum “ in Agadez (bitte die verwendeten Mittel sowie gelieferten Materialen bzw. Dienstleistungen aufschlüsseln)? Ein „Multifunktionszentrum“ in Agadez war im Frühjahr 2015 in Brüssel überlegt , dann aber wieder verworfen worden. a) Wer sind die örtlichen Partner in dem Projekt? b) Welche deutschen (Sub-)Unternehmer sind beteiligt? Die Fragen 22a und 22b werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen. 23. Welche Programme, Trainings und Materialien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des 25-Mio.-Euro-Programms „Strengthening the sustainable management of the consequences of migration flows“ des EU Trust Fund in Niger durchgeführt, mit dem am 18. April 2016 die GIZ beauftragt wurde? Die GIZ wurde am 29. November 2016 durch das BMZ mit der Umsetzung des Vorhabens „Strengthening the sustainable management of the consequences of migration flows“ beauftragt. Es unterstützt derzeit 20 Gemeinden und Regionen, besser auf sozio-ökonomische Auswirkungen verschiedener Migrationsphänomene zu reagieren. Zur Verbesserung ihrer eigenen Kenntnisse, Planungs- und Analysefähigkeiten haben diese Gebietskörperschaften 16 teils gemeindeübergreifende Arbeitsgruppen eingerichtet (sogenannte Observatoires), denen insgesamt 200 gewählte Gemeindevertreter, Mitglieder der Lokalverwaltung, sowie der Zivilgesellschaft angehören. Diese Observatoires werden durch lokale Mitarbeiter des Vorhabens beraten und haben eine materielle Unterstützung erhalten (IT-Ausstattung, Büromaterial, Motorrad, Übernahme von Betriebskosten für Büroräume ). Alle Observatoires haben wiederholt die lokalen Migrationsauswirkungen kontextspezifisch analysiert und hierauf aufbauend konkrete Entwicklungsmaßnahmen definiert. Auf dieser Basis setzt das Vorhaben derzeit gemeinsam mit den Partnergemeinden und -regionen einen ersten Satz von 21 Infrastrukturprojekten mit insgesamt 40 Baustellen um (Volumen ca. 4,8 Mio. Euro). Hierbei handelt es sich vorrangig um Gesundheitszentren, Trinkwassernetze sowie Abwasser - und ökonomische Infrastruktur. Im Rahmen dieser Vorhaben sind über 1 200 Menschen beschäftigt. Ein zweiter Satz von weiteren 36 Infrastruktur- und Beschäftigungsmaßnahmen (Volumen ca. 6 Mio. Euro) wird zurzeit mit den Gebietskörperschaften vereinbart. Mit der Umsetzung dieses zweiten Satzes wird im Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/3594 Oktober 2018 begonnen (Beschäftigung von zusätzlich ca. 1 500 Menschen). Insgesamt werden hierdurch die Lebensbedingungen von über 150 000 Menschen verbessert. Die Begleitung der Gebietskörperschaften wird durch punktuelle Fortbildungen ergänzt. In diesem Zusammenhang wurden bisher ca. 300 kommunalen und regionalen Verwaltungsmitarbeitern insbesondere methodische und entwicklungsplanerische Kenntnisse sowie Basiswissen zum Thema Migration vermittelt . Auf nationaler Ebene berät das Vorhaben das Generalsekretariat des nationalen Austauschgremiums zur Migration um die kommunalen und regionalen Erfahrungen im Umgang mit Migrationsauswirkungen in die nationale Debatte einfließen zu lassen. Eine materielle Unterstützung ist ebenfalls erfolgt (IT-Ausstattung , Büromaterial, Fahrzeug, Übernahme von Betriebskosten für Büroräume). Breitangelegte Sensibilisierungsmaßnahmen (regionale Diskussionsforen, partizipative Theaterstücke, Mitmachparcours und Comics) runden das Interventionsprogramm des Vorhabens ab. a) Welche Kosten entstanden im Rahmen dieser Zusammenarbeit, und wie wurden diese übernommen? Die Bundesregierung finanziert dieses Vorhaben mit insgesamt 3,5 Mio. Euro, was sich zu einem Gesamtauftragswert des Vorhabens inklusive EUTF-Mittel von 28,5 Mio. Euro addiert. Bisher wurden entsprechend des vereinbarten Zeitplans ca. 8 Mio. Euro umgesetzt. Kostenkalkulation und Abrechnung des Vorhabens richten sich nach dem öffentlichen Preisrecht, auf das §§ 4 Ziffer 2 und 11 Absatz 1 Generalvertrag BMZ/GIZ vom 10. November 2003 hinsichtlich Kalkulation und Vergütung der Aufträge des BMZ an die GIZ verweist. Die Kosten werden anteilig aus BMZ- und EUTF-Mitteln getragen. b) In welchen Regionen wurden die Maßnahmen durchgeführt, und wer waren die Partner? Das Vorhaben ist in den nigrischen Regionen Agadez, Tahoua und Zinder tätig und kooperiert hier mit den jeweiligen Regionalräten, 17 städtischen und ländlichen Gemeinden und ihren technischen Diensten. Den gemeindeübergreifenden Arbeitsgruppen (Observatoires) gehören Gemeindevertreter, Mitglieder der Lokalverwaltung sowie der Zivilgesellschaft an. Auf nationaler Ebene arbeitet das Vorhaben mit dem Generalsekretariat des nationalen Austauschgremiums zur Migration zusammen. c) Welche Unternehmen oder Organisationen sind vor Ort bzw. durch die GIZ an der Umsetzung des Programms beteiligt? Bei der Umsetzung der Maßnahmen arbeitet das Vorhaben mit nationalen Assoziationen und Nichtregierungsorganisationen, nationalen und internationalen Einzelgutachtern und Beratungsfirmen, sowie nationalen Architekturbüros und Baufirmen zusammen. d) Inwiefern wurden im Rahmen der Kooperation auch Materialien oder Unterstützungen für das Grenzmanagement bereitgestellt? Entsprechend seines Auftrags ist das Programm „Strengthening the sustainable management of the consequences of migration flows“ nicht im Bereich Grenzmanagement tätig und hat somit auch keine Materialien oder Unterstützungen in diesem Bereich bereitgestellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3594 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 24. Welche Materialien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Jahr der dritten Phase des „Polizeiprogramms Afrika“, das 2013 von der GIZ initiiert wurde, an die nigrischen Sicherheitsbehörden geliefert (http://gleft. de/2ir sowie Bundestagsdrucksache 18/11307, bitte auch Empfänger, Zielort und Kosten auflisten)? An die nigrische Polizeibehörde wurden Motorräder im Wert von 7 927,23 Euro, Fahrzeuge im Wert von 240 553,44 Euro, Computer und Zubehör im Wert von 49 125,35 Euro und Büromöbel im Wert von 11 868,90 Euro geliefert. Mit den Materialien und Fahrzeugen wurden die neu gebauten Grenzstationen ausgestattet . a) Welche Sach- und Dienstleistungen sollen im dritten Jahr der dritten Phase geliefert werden? Im dritten Jahr der dritten Phase des „Polizeiprogramms Afrika“ ist vorgesehen, Ausstattungsmaterial für Polizeikommissariate (Möbel, Computer und Motorräder ) auszuliefern. Im Bereich Dienstleistung sind Beratungsleistungen für die Erarbeitung von Ausbildungsmodulen der Polizeischulen und die Erstellung einer Anti-Korruptionsstrategie sowie die Entwicklung einer Software für Personalmanagement der Polizei und Durchführungen von Fortbildungen zum Thema „Bürgernahe Polizei“ vorgesehen. b) Welche Grenzposten wurden im Gesamtzeitraum des „Polizeiprogramms Afrika“ oder anderer GIZ-Programme in Niger oder seinen angrenzenden Staaten errichtet bzw. mitfinanziert? Im Rahmen des „Polizeiprogramms Afrika“ wurden in Niger folgende Grenzstationen eingerichtet: Wadata (Department Tibiri, Region Dosso), Tombo (Department Djoundjou, Region Dosso), Tafouka (Department Konni, Region Tahoua), Bossossoua (Department Tessaoua, Region Maradi), Erroufa (Department Madaoua , Region Tahoua), Guidan Takossara (Department Malbaza, Region Tahoua ), Souloulou (Department Guidan Roumdji, Region Maradi), Sassoumbourou (Department Magaria, Region Zinder), Adara (Department Magaria, Region Zinder), Banegare (Department Tera, Region Tillabery) und Bangui (Department Madaoua, Region Tahoua). In Nigeria wurden die Grenzposten Rafin Duma in Sokoto, Illela in Sokoto und Kamba in Kebbi mit Fahrzeugen und Computern ausgestattet. c) Welche Systeme für die biometrische Datenerfassung wurden wohin geliefert ? Es wurden keine Systeme für biometrische Datenerfassung geliefert. d) Sofern zutreffend, welche Unternehmen wurden von der GIZ mit der Lieferung und Implementierung beauftragt? Es wird auf die Antwort zu Frage 24c verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/3594 e) Inwiefern und in welcher Form werden die GIZ bzw. die Bundesregierung nigrische Sicherheitsbehörden auch nach Auslauf des Projekts in diesem Jahr unterstützen? Die Planungen für die Weiterführung des „Polizeiprogramms Afrika“ sind zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. f) Welche Daten werden aktuell durch das „West African police information system“ (WAPIS) ausgetauscht (http://gleft.de/2j4), und inwiefern beinhalten diese auch biometrische Daten? Das „Polizeiprogramm Afrika“ tauscht weder Daten mit WAPIS (West African police information system) aus, noch unterstützt es Partner beim Datenaustausch mit WAPIS. g) Gibt es technische Schnittstellen oder Formen der Kooperation zwischen WAPIS und dem Polizeiprogramm Afrika oder sind solche für die Zukunft geplant? Es gibt keine technischen Schnittstellen oder Formen der Kooperation zwischen WAPIS und dem Polizeiprogramm Afrika im Niger. Im Rahmen der laufenden Beauftragung sind diese auch nicht geplant. 25. Welchen Anteil hat die GIZ an dem Programm „Enhancing the Response to Migration Challenges in Egypt (ERMCE)“ in Ägypten, für das über den EU Trust Fund am 23. Mai 2017 60 Mio. Euro bewilligt wurden (http:// gleft.de/2iW, S. 77, bitte nach Projekten bzw. gelieferten Materialien, Dienstleistungen, Trainings oder Ausrüstungsgegenständen aufschlüsseln)? Von der EU wurde die GIZ beauftragt das Projekt „Kapazitätsentwicklung durch städtische Infrastrukturmaßnahmen“ zu implementieren. Aus Mitteln des EU Trust Fund stehen dafür 17 Mio. Euro zur Verfügung. a) Mit welchen Projektpartnern arbeitet die GIZ vor Ort zusammen? Partner auf der ägyptischen Seite ist das Ministry of Housing, Utilities and Urban Communities. b) Welche deutschen Unternehmen oder Organisationen sind am ERMCE- Projekt beteiligt? Neben der GIZ sind keine anderen deutschen Unternehmen oder Organisationen beteiligt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3594 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode c) Welche Projekte hat die GIZ im Rahmen des ERMCE-Projektes bislang umgesetzt (bitte nach Projekten bzw. gelieferten Materialien, Dienstleistungen oder Ausrüstungsgegenständen auflisten)? Die Implementierung des ERMCE-Programms setzt die noch ausstehende Ratifizierung des zwischen der EU und der ägyptischen Regierung am 29. Oktober 2017 geschlossenen Finanzierungsabkommens durch das ägyptische Parlament voraus. Die GIZ hat daher im Rahmen des Projekts „Kapazitätsentwicklung durch städtische Infrastrukturmaßnahmen“ bislang noch keine Maßnahmen durchgeführt, Dienstleistungen erbracht oder Materialien und Ausrüstungsgegenstände geliefert. 26. Welche neue Kenntnis hat die Bundesregierung zur Einführung biometrischer Sicherheitsmerkmale in Ausweisdokumenten durch die ägyptische Regierung (Bundestagsdrucksache 18/11098, Antwort zu Frage 12c)? Nach aktuellen Auskünften der ägyptischen Behörden soll die erste Einführung biometrischer Sicherheitsmerkmale in Ausweisdokumenten voraussichtlich Ende 2018 beginnen. 27. Welche einzelnen Projekte sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Programm „Managing mixed migration flows in Libya through expanding protection space and supporting local socio-economic development“ vorgesehen , für das im Rahmen des EU Trust Fund für Afrika 2017 90 Mio. Euro bewilligt wurden und zu dessen Umsetzung die GIZ beauftragt wurde (http://gleft.de/2iW, S. 77)? Die verschiedenen Komponenten des Programms werden von IOM, UNDP (Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen), UNICEF (Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen), UNHCR (Hochkommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge) und GIZ umgesetzt. Informationen zum Gesamtprogramm können der Internetpräsenz des EUTF entnommen werden. Dort ist auch das „Action Fiche“ des Projekts abrufbar, in dem die verschiedenen Komponenten des Projekts ausgeführt sind: https://ec.europa.eu/trustfundforafrica/region/north-africa/ libya/managing-mixed-migration-flows-libya-through-expanding-protection-space_ en. Von 90 Mio. Euro des Gesamtprogramms werden 10 Mio. Euro von der GIZ im Rahmen einer Kofinanzierung des BMZ-Projekts „Unterstützung von Kommunen “ umgesetzt, das ein Gesamtvolumen von 17 Mio. Euro hat. Dieses Projekt fördert die Kommunalentwicklung entlang der Hauptmigrationsrouten in Libyen und umfasst vier Handlungsfelder: 1. Stärkung der kommunalen Leistungsfähigkeit sowie des Austausches zwischen lokaler und nationaler Ebene, 2. Verbesserung öffentlicher Basisdienstleistungen in den Partnerkommunen, 3. lokale Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung sowie Maßnahmen zu sozialer Kohäsion und Konfliktprävention unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Organisationen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/3594 a) Welche Kosten entstehen im Rahmen dieser Zusammenarbeit, und wie wurden diese übernommen? Die Bundesregierung finanziert das o. g. Vorhaben mit insgesamt 7 Mio. Euro, was sich zu einem Gesamtauftragswert des Vorhabens von 17 Mio. Euro addiert. Kostenkalkulation und Abrechnung des Vorhabens richten sich nach dem öffentlichen Preisrecht, auf das §§ 4 Ziffer 2 und 11 Absatz 1 Generalvertrag BMZ/GIZ vom 10. November 2003 hinsichtlich Kalkulation und Vergütung der Aufträge des BMZ an die GIZ verweist. Die Kosten werden anteilig aus BMZ- und EUTF- Mitteln getragen. b) Welche Materialien, Dienstleistungen, Trainings oder Ausrüstungsgegenstände wurden bereits geliefert oder sind noch vorgesehen? Bisher wurden Ausrüstungsgüter im Wert von ca. 300 000 Euro geliefert, darunter IT- und Kommunikationsgeräte für die Partnergemeinden, Laborgeräte zur Untersuchung der Lebensmittel- und Trinkwasserqualität für in Entwicklung befindliche Umweltlabore in den Partnergemeinden sowie industrielle Nähmaschinen . Gegenwärtig werden acht Trainings- und Ausbildungszentren für Frauen („Women Training- and Development Center“) in ausgewählten Partnerkommunen im Wert von ca. 600 000 Euro auf- und ausgebaut sowie eingerichtet. Die Infrastruktur- und Ausrüstungsmaßnahmen gehen einher mit Schulungen, etwa zur Nutzung und zum Umgang mit neuen Geräten. Gegenwärtig werden z. B. Ausbilderinnen und Ausbilder in Textilverarbeitung an industriellen Nähmaschinen für die geplanten Trainingszentren geschult. Zudem finden Schulungen zur Nutzung von Laborgeräten zur Analyse der Wasser- und Lebensmittelqualität statt. Weitere 3 Mio. Euro sind für den Auf- bzw. Ausbau grundlegender und sozialer Infrastruktur vorgesehen. Im Rahmen von schnell wirksamen Kleinprojekten in den Partnergemeinden wird unter anderem Infrastruktur für die Wasserversorgung (z. B. Solarpumpen), Sportanlagen und Zentren, insbesondere für Frauen und Jugendliche, zur Verfügung gestellt. Neben der Finanzierung der Baumaßnahmen werden auch hier die Einrichtungen ausgestattet. c) Mit welchen Projektpartnern arbeitet die GIZ vor Ort zusammen? Die Projektpartner in Libyen sind das Ministerium für lokale Regierungsführung (auf zentralstaatlicher Ebene) sowie die Bürgermeister und Gemeinderäte in 15 Partnerkommunen. d) Welche nichtlibyschen Unternehmen oder Organisationen wurden von der GIZ mit der Implementierung des Projekts beauftragt? Als nicht-libysche Organisation wurde die französische Nichtregierungsorganisation ACTED („Agence d’Aide à la Coopération Technique et au Développement “) beauftragt, eine Erfassung und Bewertung lokaler zivilgesellschaftlicher Organisationen in den Partnergemeinden vorzunehmen. Ziel ist, dass die Organisationen – mit finanzieller Unterstützung – selbstständig lokale Projekte gestalten und durchführen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333