Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 31. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3600 19. Wahlperiode 02.08.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Bettina Stark-Watzinger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der Fraktion der FDP – Drucksache 19/2663 – Notleidende Kredite in der Eurozone V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Notleidende Kredite (engl. non-performing loans, NPLs) gelten als das derzeit größte Risiko für die Stabilität des Bankensektors in der Eurozone (www. wiwo.de/unternehmen/banken/eu-kommission-die-gesamte-wirtschaft-leidet/ 20862076-2.html). Im November 2016 präsentierte die Europäische Kommission mit Blick auf die notleidenden Kredite ein Legislativpaket zur Überarbeitung der Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten (BRRD), der Verordnung über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRMR), der Eigenkapitalrichtlinie IV (CRD IV) und der Eigenkapitalverordnung (CRR). Zusätzlich wurde ein Vorschlag für eine Richtlinie über präventive Restrukturierungsrahmen zur Steigerung der Effizienz von Insolvenzverfahren angenommen (http:// europa.eu/rapid/press-release_MEMO-18-1803_de.htm). Im März 2018 stellte die Europäische Kommission eine Reihe von Gesetzentwürfen vor, um das Volumen der notleidenden Kredite in der Eurozone zu verringern . Das Paket sieht politische Maßnahmen in vier Bereichen vor: Erstens erarbeitete die Europäische Kommission einen Vorschlag, die Eigenkapitalverordnung dahingehend zu ändern, Mindestbeträge für Fonds einzuführen, um die Banken vor Kreditverlusten durch notleidende Kredite zu schützen. Zweitens soll ein Mechanismus zur „beschleunigten außergerichtlichen Realisierung von besicherten Krediten“ geschaffen werden. Drittens wurde ein Vorschlag vorgelegt , einen europäischen Sekundärmarkt zu schaffen, auf dem Banken ihre notleidenden Kredite verkaufen können, um ihre Bilanzen aufzubessern. Viertens stellte die Europäische Kommission eine unverbindliche Blaupause für die Einrichtung nationaler Vermögensverwaltungsgesellschaften vor (http://europa.eu/ rapid/press-release_IP-18-1802_de.htm). Im Mai 2018 wurde bekannt, dass die Regierung in Zypern 2,5 Mrd. Euro an die Cyprus Cooperative Bank Ltd (COOP) gezahlt hat, um deren Liquidität sicherzustellen . Die COOP-Bank hält laut Medienberichten notleidende Kredite im Wert von 6,2 Mrd. Euro in ihren Bilanzen, was etwa einem Drittel des Bruttoinlandsproduktes Zyperns entspricht. Insgesamt beläuft sich das Volumen der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3600 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode NPLs in den Büchern zypriotischer Banken auf circa 90 Prozent der gesamten Wirtschaftsleistung des Landes. Es ist bis jetzt unklar, ob die zypriotische Regierung mit der Rettung der COOP gegen europäisches Recht verstoßen hat (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/bankenrettung-es-ist-etwas-faul-in-zypern- 1.3982349). 1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Gesamtvolumen der notleidenden Kredite in der Eurozone? Wie hoch ist der prozentuale Anteil der notleidenden Kredite am gesamten Kreditvolumen? Der Bundesregierung stehen in Bezug auf notleidende Kredite (non-performing loans; NPLs) öffentlich zugängliche Daten zur Verfügung. Diese werden von verschiedenen Institutionen bereitgestellt und umfassen abweichende Kreise von Banken bzw. basieren teilweise auf unterschiedlichen Berechnungsmethoden. Laut Europäischer Zentralbank (EZB) lag das Gesamtvolumen notleidender Kredite im vierten Quartal 2017 bei bedeutenden Instituten des Euroraums bei 721 Mrd. Euro. Dies entspricht einem Anteil notleidender Kredite am gesamten Kreditvolumen (Brutto-NPL-Quote) von 4,9 Prozent (www.bankingsupervision. europa.eu/ecb/pub/pdf/ssm.supervisorybankingstatistics_fourth_quarter_2017_ 201804.en.pdf; abgerufen am 18. Juli 2018). Für sämtliche Kreditinstitute des Euroraums weist die EZB für Dezember 2017 eine Brutto-NPL-Quote von 4,8 Prozent aus (www.ecb.europa.eu/press/pr/date/2018/html/ecb.pr180619.en.html; abgerufen am 18. Juli 2018). Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) veröffentlicht darüber hinaus regelmäßig Daten zu notleidenden Krediten in der Europäischen Union (EU) und weist für Dezember 2017 ein Gesamtvolumen notleidender Kredite von 813 Mrd. Euro aus. Dies entspricht einer Brutto-NPL-Quote von 4,0 Prozent (www.eba. europa.eu/documents/10180/2175405/EBA+Dashboard+-+Q4+2017.pdf/d429ed31- 65ba-498b-9115-d0e4639112ac; abgerufen am 18. Juli 2018). 2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Gesamtvolumen der notleidenden Kredite in den einzelnen Mitgliedstaaten der Eurozone? Wie hoch ist der prozentuale Anteil der notleidenden Kredite am gesamten Kreditvolumen in den einzelnen Mitgliedstaaten der Eurozone? Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Gesamtvolumen der notleidenden Kredite bzw. der NPL-Anteil in Relation zum Bruttoinlandsprodukt und zum Kreditvolumen in der Eurozone im Vergleich zu anderen EU- bzw. OECD-Staaten? Die jeweiligen Gesamtvolumina notleidender Kredite (Spalte 2) sowie die Brutto-NPL-Quoten (Spalte 3) in den einzelnen Ländern des Euroraums sind nachstehender Tabelle zu entnehmen, die Daten der EBA für Dezember 2017 enthält (www.eba.europa.eu/documents/10180/2175405/EBA+Dashboard+-+Q4+2017. pdf/d429ed31-65ba-498b-9115-d0e4639112ac; abgerufen am 18. Juli 2018). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3600 Tabelle: Notleidende Kredite im Euroraum Non-performing loans (in Mrd. EUR) Non-performing loans ratio Coverage ratio of Non-performing loans Belgium 17,4 2,6 % 43,0 % Germany 49,6 1,9 % 39,3 % Estonia 0,4 1,7 % 23,4 % Ireland 22,9 10,4 % 29,4 % Greece 100,8 44,9 % 46,9 % Spain 106,2 4,5 % 41,9 % France 135,5 3,1 % 51,0 % Italy 186,7 11,1 % 50,6 % Cyprus 16,8 38,9 % 45,0 % Latvia 0,2 2,3 % 32,4 % Lithuania 0,6 2,8 % 29,2 % Luxembourg 1,0 0,7 % 43,9 % Malta 0,5 3,5 % 35,7 % Netherlands 38,3 2,3 % 29,1 % Austria 17,3 3,7 % 52,7 % Portugal 30,7 15,2 % 48,6 % Slovenia 1,8 10,5 % 62,9 % Slovakia 1,3 3,4 % 59,8 % Finland 2,2 1,5 % 27,3 % Zur Betroffenheit des Euroraums im Vergleich zur EU wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Der aggregierte Anteil notleidender Kredite am gesamten Kreditvolumen in den OECD-Staaten betrug im Jahr 2017 nach Berechnungen der Weltbank 2,5 Prozent (https://data.worldbank.org/indicator/FB.AST.NPER.ZS? view=chart; abgerufen am 18. Juli 2018). Hierbei ist zu beachten, dass die von der Weltbank verwendete Datengrundlage von denjenigen zur Beantwortung von Frage 1 und 2 für den Euroraum bzw. die EU abweicht, so dass die Daten nur bedingt vergleichbar sind. 3. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele notleidende Kredite in der Eurozone durchschnittlich wertbereinigt werden? Wie groß ist nach Einschätzung der Bundesregierung der abzuschreibende Anteil der notleidenden Kredite in der Eurozone derzeit (bitte nach Mitgliedstaaten aufschlüsseln)? Zum abzuschreibenden Anteil der notleidenden Kredite im Euroraum liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Für den durchschnittlichen Stand der Risikovorsorge (Wertberichtigungen bzw. Rückstellungen) in den einzelnen Ländern des Euroraums wird auf die in der Antwort zu Frage 2 enthaltenen EBA- Daten zur „Coverage Ratio“ notleidender Kredite (Spalte 4 in der Tabelle) verwiesen . (www.eba.europa.eu/documents/10180/2175405/EBA+Dashboard+-+Q4+ 2017.pdf/d429ed31-65ba-498b-9115-d0e4639112ac; abgerufen am 18. Juli 2018). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3600 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Struktur der Schuldner bei den notleidenden Krediten in der Eurozone? Zu welchen Verwendungszwecken wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Kredite vergeben, die derzeit notleidend sind? Daten zur Struktur der Schuldner bzw. zum Verwendungszweck von Krediten, die derzeit notleidend sind, sind im Aggregat für bedeutende Institute des Euroraums vorhanden und wurden von der EZB im Rahmen des Financial Stability Review von November 2017 veröffentlicht (www.ecb.europa.eu/pub/pdf/fsr/ecb. financialstabilityreview201711.en.pdf?93eee057f5eef9e411a83a729fd0822d; abgerufen am 18. Juli 2018). Es wird deutlich, dass bei aggregierter Betrachtung ein Großteil der bestehenden notleidenden Kredite an Unternehmen der Realwirtschaft vergeben wurde bzw. im Immobilienbereich zu verorten ist. 5. Wie exakt sind nach Einschätzung der Bundesregierung die Daten zu den notleidenden Krediten in der Eurozone? Müssen Banken die entsprechenden Daten herausgeben, oder können diese auch die Herausgabe bestimmter Daten verweigern? Im europäisch harmonisierten Meldewesen haben die meldepflichtigen Institute gemäß Implementing Technical Standard on Reporting der EBA (ITS on Reporting ) die Verpflichtung, vierteljährlich Daten u. a. über notleidende Kredite bei der Bankenaufsicht einzureichen. Das Meldewesen basiert gemäß Eigenkapitalverordnung (Capital Requirements Regulation; CRR) auf den national oder europäisch vorgegebenen Rechnungslegungsstandards. Die Überprüfung der Werthaltigkeit der Kredite durch den jeweiligen Abschlussprüfer im Jahresabschluss erfolgt auf Grundlage dieser Rechnungslegungsstandards. Bedeutende Institute mit besonders hohen NPL-Quoten sind darüber hinaus verpflichtet, an die EZB detaillierte Angaben zu ihren NPL-Portfolien auf Quartalsbasis zu melden, die über den ITS on Reporting hinausgehen. a) Müssen die Kunden der Banken der Herausgabe der entsprechenden Daten zustimmen, oder können sie die Herausgabe bestimmter Daten verweigern ? Bei der Einreichung der Meldungen gemäß ITS on Reporting handelt es sich um eine Verpflichtung der Institute aufgrund europäischen Rechts. Die hier von den Instituten an die Bankenaufsicht zu liefernden Meldungen sind nach Kundenklassen aggregiert und enthalten bei den NPL-Angaben keine Einzeldaten. Soweit eine Aufsichtsbehörde weitergehende Informationen benötigt, hat sie hierfür gesetzliche Auskunftsrechte. Diesen können Geheimhaltungsinteressen der Kunden in der Regel nicht entgegengehalten werden. b) Wie oft werden die Daten zu notleidenden Krediten erhoben? Im Rahmen des regulären Meldewesens werden vierteljährlich Daten zu notleidenden Krediten erhoben. In Deutschland erhält die Bankenaufsicht zusätzlich durch den Prüfungsbericht gemäß Prüfungsberichtsverordnung ausführliche Informationen über die Risikosituation des Kreditgeschäfts. Des Weiteren kann die Bankenaufsicht Sonderprüfungen gemäß § 44 KWG bei Instituten anordnen oder eigene Prüfungen sowie Erhebungen bei den Instituten durchführen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3600 c) Werden in der Eurozone notleidende Kredite einheitlich definiert, oder unterscheidet sich die Klassifizierung bzw. Einstufung von notleidenden Krediten in den Mitgliedstaaten der Eurozone? Inwieweit könnten unterschiedliche Definitionen von „notleidenden Krediten“ den Vergleich innerhalb der Eurozone erschweren? Wird der Vorgang der Einstufung als notleidend aufsichtsrechtlich nachgehalten ? Im Rahmen der bankaufsichtlichen Regelungen ist der Begriff „Ausfall“, der als Abgrenzung für NPLs im Meldewesen gilt, EU-einheitlich definiert (Artikel 178 CRR). Hiernach ist der Ausfall eines Schuldners gegeben, wenn das Institut es als unwahrscheinlich ansieht, dass der Schuldner seine Verbindlichkeiten gegenüber dem Institut erfüllt und/oder wenn eine wesentliche Verbindlichkeit des Schuldners gegenüber dem Institut mehr als 90 Tage überfällig ist. Ausgefallene Kredite sind in jedem Fall als NPL zu melden. In Bezug auf die Frage nach dem aufsichtsrechtlichen Nachhalten wird auf die Antwort zu Frage 5b verwiesen. d) Kam es in der Vergangenheit zu Verzögerungen oder anderen Unregelmäßigkeiten bei der Überprüfung des Stands zu notleidenden Krediten in der Eurozone? Im regulären Meldewesen achten die nationalen Bankenaufseher und die EZB darauf, dass die Institute die Meldungen termingerecht einreichen. Ob es bei der Überprüfung des Stands zu notleidenden Krediten im Euroraum zu Verzögerungen oder anderen Unregelmäßigkeiten gekommen sein könnte, entzieht sich der Kenntnis der Bundesregierung. 6. Worin liegen nach Einschätzung der Bundesregierung die mikroökonomischen Ursachen für die hohen NPL-Quoten der Mitgliedstaaten der Eurozone ? Notleidende Kredite stellen in einigen Ländern des Euroraums noch immer eine Herausforderung dar, wohingegen die Bankensysteme in anderen Ländern kaum betroffen sind (siehe Tabelle in der Antwort zu Frage 2). Die Ursachen für hohe NPL-Bestände in einigen Ländern des Euroraums sind äußerst vielfältig und können hier nur beispielhaft aufgezeigt werden. Neben makroökonomischen Einflussfaktoren spielen auch strukturelle Faktoren eine Rolle. So stehen in einigen Ländern ineffiziente Vollstreckungs- und Insolvenzverfahren einer schnellen Verwertung von Sicherheiten entgegen. Hinzu kommen zum Teil unterentwickelte NPL-Sekundärmärkte. Auf Institutsebene können Defizite bei Kreditvergabeprozessen und im anschließenden NPL-Management relevante Einflussfaktoren sein. Zudem können Anreize bei Banken bestehen, die Verlustanerkennung bzw. Risikovorsorge hinauszuzögern, da dies eine unmittelbare ökonomische Belastung darstellen würde. Für eine ausführlichere Analyse der möglichen Einflussfaktoren auf die NPL-Entwicklung wird auf den Bericht der FSC Subgroup on Non-Performing Loans verwiesen (http://data.consilium. europa.eu/doc/document/ST-9854-2017-INIT/en/pdf; abgerufen am 18. Juli 2018). In Anbetracht dieser komplexen Einflussfaktoren hat der ECOFIN-Rat im Sommer 2017 den Aktionsplan zum Umgang mit notleidenden Krediten mit diversen Maßnahmen verabschiedet, der unterschiedliche Ursachen adressieren und damit einen konsequenten und nachhaltigen Abbau notleidender Kredite unterstützen soll (www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2017/07/11/conclusions- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3600 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode non-performing-loans/#; abgerufen am 18. Juli 2018). Die EZB hat überdies bereits im März 2017 den Leitfaden für Banken zu notleidenden Krediten veröffentlicht (www.bankingsupervision.europa.eu/ecb/pub/pdf/guidance_on_npl.en.pdf; abgerufen am 18. Juli 2018). Die im März 2018 veröffentlichte Ergänzung zum Leitfaden formuliert zudem aufsichtliche Erwartungen hinsichtlich der Risikovorsorge bei neuen NPLs. Den aufsichtlichen Umgang mit dem aktuellen NPL- Bestand hat die EZB jüngst in Form einer Pressemitteilung kommuniziert (www.bankingsupervision.europa.eu/press/pr/date/2018/html/ssm.pr180711.en. html; abgerufen am 18. Juli 2018). 7. Hat die Bundesregierung Kenntnisse, inwieweit der Abbau der notleidenden Kredite im Zusammenhang mit der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung innerhalb der Eurozone steht? Die aktuell positive konjunkturelle Entwicklung dürfte den Abbau bestehender notleidender Kredite unterstützen und den Neuaufbau am aktuellen Rand dämpfen . Verschiedene wissenschaftliche Studien finden zudem empirisch einen negativen Zusammenhang zwischen der Höhe des NPL-Bestands und der Kreditvergabe - und somit potentiell auch des Wirtschaftswachstums.1 Den in den genannten Studien identifizierten Zusammenhang vorausgesetzt, könnte der Abbau notleidender Kredite c. p. auch positiv auf die konjunkturelle Entwicklung zurückwirken . 8. Wie beurteilt die Bundesregierung das Maßnahmenpaket der Europäischen Kommission vom November 2016 zum Abbau notleidender Kredite? a) Bis wann erwartet die Bundesregierung, dass die Überarbeitung der BRRD-Richtlinie abgeschlossen wird? b) Welche konkreten Effekte erwartet die Bundesregierung von der Überarbeitung der BRRD-Richtlinie auf den Stand der notleidenden Kredite in der Eurozone? c) Bis wann erwartet die Bundesregierung, dass die Überarbeitung der SRM- Verordnung abgeschlossen sein wird? d) Welche konkreten Effekte erwartet die Bundesregierung von der Überarbeitung der SRM-Verordnung auf den Stand der notleidenden Kredite in der Eurozone? e) Bis wann erwartet die Bundesregierung, dass die Überarbeitung der Eigenkapitalrichtlinie IV abgeschlossen wird? f) Welche konkreten Effekte erwartet die Bundesregierung von der Überarbeitung der Eigenkapitalrichtlinie IV auf den Stand der notleidenden Kredite in der Eurozone? 1 Cucinelli, D. (2015), “The Impact of Non-performing Loans on Bank Lending Behavior: Evidence from the Italian Banking Sector”, Eurasian Journal of Business and Economics, 8 Balgova et al (2016), “The economic impact of reducing non-performing loans”, European Bank for Reconstruction and Development, Working Paper no 193 Aiyar et al (2015), “A Strategy for Resolving Europe’s Problem Loans”, IMF staff discussion note no 15/19, Technical Background Note Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/3600 g) Bis wann erwartet die Bundesregierung, dass die Überarbeitung der Eigenkapitalverordnung abgeschlossen wird? h) Welche konkreten Effekte erwartet die Bundesregierung von der Überarbeitung der Eigenkapitalverordnung auf den Stand der notleidenden Kredite in der Eurozone? Die Fragen 8 bis 8h werden im Zusammenhang beantwortet, da die Bundesregierung erwartet, dass das Paket der Europäischen Kommission von November 2016 (Bankenpaket) wie bisher in Rat und Europäischem Parlament im Zusammenhang behandelt und die darin enthaltenen Vorhaben zum selben Zeitpunkt abgeschlossen werden. Zu dem Bankenpaket hat der Rat am 25. Mai 2018 eine Allgemeine Ausrichtung erreicht. Das Bankenpaket zielt auf den Abbau von Risiken im Bankensektor. Es beinhaltet Anpassungen von bankaufsichtsrechtlichen und bankabwicklungsrechtlichen Vorschriften. Nächster Schritt im Gesetzgebungsverfahren ist der Trilog. Wesentliches Element im Bankenpaket sind die Verlustpuffer MREL (Minimum requirement for own funds and eligible liabilities). Die Allgemeine Ausrichtung sieht dabei für große Banken einen Mindestwert von 8 Prozent der Bilanzsumme vor. Die Änderungen an der Eigenkapitalrichtlinie (CRD) und Eigenkapitalverordnung (CRR) dienen allgemein dazu, Kapitalanforderungen risikoangemessener zu gestalten bzw. zu geringe Abdeckungen von Risiken durch Eigenkapital zu verhindern. Davon werden Anreize gegen das übermäßige Eingehen von Risiken bzw. zum Abbau bestehender Risikopositionen erwartet. Die CRR enthält u. a. Übergangsvorschriften zur Einführung des Rechnungslegungsstandards IFRS. Der Gesetzgebungsprozess zu diesem Teil des Maßnahmenpakets wurde bereits abgeschlossen, und die entsprechenden Regelungen am 27. Dezember 2017 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Dieser Rechnungslegungsstandard enthält strengere Kriterien für die Einordnung von Risikopositionen als notleidend und höhere Anforderungen an die Risikovorsorge als dies vielfach bei den bisher in verschiedenen Mitgliedstaaten angewendeten Rechnungslegungsstandards der Fall war. Deswegen sind davon positive Effekte auf die Marktdisziplin zu erwarten sowie Anreize für Banken, notleidende Risikopositionen abzubauen und dem Entstehen erhöhter Bestände notleidender Risikopositionen vorzubeugen. Darüber hinaus wurde im Zuge der Diskussion der CRD die bestehende Befugnis der Aufsichtsbehörden noch einmal klargestellt, im Einzelfall , wenn die Risikotragfähigkeit eines Instituts dies erfordert, im Hinblick auf notleidende Risikopositionen weitreichende aufsichtliche Maßnahmen zu ergreifen , insbesondere eine erhöhte Risikovorsorge bzw. Eigenkapitalzuschläge zu verlangen. Von dieser Befugnis wird die EZB gemäß ihrem Leitfaden für Banken zu notleidenden Krediten Gebrauch machen. 9. Wie beurteilt die Bundesregierung das Maßnahmenpaket der Europäischen Kommission vom März 2018 zum Abbau notleidender Kredite? Insgesamt wird das Maßnahmenpaket positiv und als ein wichtiger Schritt zur Umsetzung des ECOFIN-Aktionsplans zum Abbau notleidender Kredite beurteilt . Das gilt insbesondere für den Entwurf zur Änderung der CRR betreffend die Mindestdeckung notleidender Risikopositionen („NPL-Mindestdeckung“), der einen gesetzlichen verbindlichen Mindeststandard für die Risikovorsorge vorsieht . Die Bundesregierung hat sich dafür eingesetzt, dass die Europäische Kommission einen Vorschlag für einen solchen Mindeststandard frühzeitig vorlegt und dass er als wirksames Instrument ausgestaltet wird. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3600 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode a) Bis wann erwartet die Bundesregierung, dass das Maßnahmenpaket umgesetzt wird? Da die Verhandlungen zu dem Maßnahmenpaket im Rat erst in der zweiten Aprilhälfte begonnen haben, gibt es für eine Vorhersage, bis wann das Paket umgesetzt wird, noch keine ausreichende Beurteilungsgrundlage. Besonderes Interesse besteht aus Sicht der Bundesregierung am Abschluss des Entwurfs zur NPL-Mindestdeckung . Das Bundesministerium der Finanzen setzt sich dafür ein, dass es zu diesem Gesetzgebungsvorhaben noch in diesem Jahr eine Allgemeine Ausrichtung im Rat gibt und das Vorhaben noch in der laufenden europäischen Gesetzgebungsperiode abgeschlossen werden kann (so auch der Deutsch-Französische Fahrplan der Finanzminister für das Euro-Währungsgebiet). b) Welche konkreten Effekte erwartet die Bundesregierung durch das Maßnahmenpaket auf den Stand notleidender Kredite in der Eurozone? Die Vorschriften zur Mindestdeckung sollen für nach März 2018 neu begebene Kredite gelten. Dennoch erwartet die Bundesregierung bereits jetzt positive Auswirkungen auf die Bemühungen der Institute, Bestände notleidender Kredite rasch abzubauen und der Entstehung erheblicher weiterer notleidender Risikopositionen frühzeitig vorzubeugen. Die Mindestdeckung setzt für die Institute diesbezüglich erhebliche Anreize, um die in dem Vorschlag vorgesehenen Abzüge vom Eigenkapital zu vermeiden. Insbesondere werden ein höheres Risikobewusstsein bei der Kreditvergabe und verstärkte Bemühungen beim NPL-Management erwartet. In diesem Zusammenhang werden auch positive Effekte auf die Marktdisziplin und auf die Entstehung eines liquiden Sekundärmarktes für notleidende Risikopositionen erwartet. Die Zielsetzung des Richtlinienvorschlages, den Sekundärmarkt für notleidende Risikopositionen zu fördern, wird von der Bundesregierung begrüßt, es bedarf allerdings noch eingehender Prüfung, wie sich der Vorschlag in den bestehenden deutschen Rechtsrahmen einfügen kann. Effiziente Verwertungsmöglichkeiten für notleidende Kredite sind eine wichtige Voraussetzung, um notleidende Kredite in den Bankbilanzen zu reduzieren. Wir teilen die Auffassung der Europäischen Kommission, dass hierfür ein funktionsfähiger Sekundärmarkt für notleidende Kredite und in allen EU-Mitgliedstaaten funktionsfähige Verwertungsverfahren für Sicherheiten erforderlich sind. Der Vorschlag zur Einführung der beschleunigten außergerichtlichen Sicherheitenverwertung könnte in Mitgliedstaaten mit weniger effizienten Zwangsvollstreckungs - und Zwangsversteigerungsverfahren als in Deutschland zu einer schnelleren Realisierung von Sicherheiten und damit zu höheren Rückläufen für NPL- Gläubiger führen. Vor diesem Hintergrund haben sich die Finanzminister von Deutschland und Frankreich darauf verständigt, den Vorschlag als zusätzliche Option zur Verbesserung der Verwertung von Sicherheiten zu unterstützen. Im Übrigen sind essentielle deutsche Standards bezüglich des gewachsenen deutschen Sicherheitenverwertungssystems zu berücksichtigen sowie Beeinträchtigungen des gut funktionierenden gerichtlichen Verwertungsverfahrens in Deutschland auszuschließen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/3600 c) Plant die Bundesregierung, die Blaupause der Europäischen Kommission für die Einrichtung nationaler Vermögensverwaltungsgesellschaften umzusetzen ? Bei der Blaupause für die Einrichtung nationaler Vermögensverwaltungsgesellschaften handelt es sich um eine unverbindliche Vorlage der Europäischen Kommission . Grundsätzlich bieten sich nationale Vermögensverwaltungsgesellschaften als Lösungen an, wenn einzelne Banken oder Bankensysteme stark von dem Problem notleidender Kredite betroffen sind. In jedem Fall sind Vermögensverwaltungsgesellschaften im vollständigen Einklang mit bestehenden Beihilfe- und Abwicklungsregeln umzusetzen. 10. Welche weiteren Maßnahmen wären nach Ansicht der Bundesregierung zudem notwendig, um den Abbau von notleidenden Krediten voranzutreiben, und hat die Bundesregierung Gegenentwürfe zu den Kommissionsvorschlägen über den Abbau von notleidenden Krediten, die sie für zielgerichteter hält? Über die im Rahmen des ECOFIN-Aktionsplans zum Abbau notleidender Kredite bereits umgesetzten bzw. geplanten Maßnahmen hinaus unterstützt die Bundesregierung Initiativen der Aufsicht wie den EZB Leitfaden für Banken zu notleidenden Krediten sowie dessen Ergänzung, die aufsichtliche Erwartungen hinsichtlich der Risikovorsorge bei neuen NPLs formuliert und damit einen harmonisierten Aufsichtsrahmen setzt. Darüber hinaus sollte hinsichtlich des aktuellen NPL-Bestands ebenfalls ein ambitionierter aufsichtlicher Ansatz verfolgt werden, der eine zügige Bilanzbereinigung unterstützt. Wichtige Aspekte des Risikoabbaus liegen auch in der einzelstaatlichen Verantwortlichkeit anderer Länder, wie etwa die Effizienzsteigerung nationaler Vollstreckungs- und Insolvenzregime sowie die Schaffung leistungsfähigerer Justizsysteme. 11. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Association for Financial Markets in Europe, dass regulatorische NPL-Maßnahmen bankspezifisch sein sollten und ein „One-size-fits-it-all“-Ansatz nicht geeignet für den Abbau notleidender Kredite in der Eurozone ist (www.afme.eu/globalassets/downloads/ press-releases/2017/afme-npl-comments-on-commissions-npl-report.pdf)? Aus regulatorischer und aufsichtlicher Sicht ist für einen nachhaltigen Abbau notleidender Kredite ein mehrgleisiger Ansatz sinnvoll. Dieser sollte einerseits aus gesetzlich verbindlichen Mindestanforderungen an die Risikovorsorge für neue notleidende Kredite bestehen. Die Bundesregierung hat sich dafür eingesetzt, dass die Kommission einen entsprechenden Vorschlag frühzeitig vorlegt und dass er als wirksames Instrument ausgestaltet wird. Mittels der Ergänzung zum EZB Leitfaden für Banken zu notleidenden Krediten formuliert die Aufsicht darüber hinaus ihre Erwartungen hinsichtlich der Risikovorsorge und setzt damit einen harmonisierten Aufsichtsrahmen. Andererseits ermöglicht die Aufsicht durch die Berücksichtigung des aktuellen NPL-Bestands im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process; SREP) einen bankindividuellen Ansatz. Diesen Ansatz hat die EZB jüngst in Form einer Pressemitteilung verdeutlicht (www.bankingsupervision.europa.eu/press/pr/date/2018/html/ ssm.pr180711.en.html; abgerufen am 18. Juli 2018). Dieser mehrgleisige Ansatz spiegelt sich im Übrigen auch in dem Deutsch-Französischen Fahrplan der Finanzminister für das Euro-Währungsgebiet wider. Dort heißt es unter anderem: „Mit Blick auf künftige notleidende Kredite unterstützen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3600 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode wir den Vorschlag der Kommission und den EZB-Leitfaden zur Bewältigung neuer notleidender Kredite durch Sicherstellung einer ausreichenden Risikovorsorge . […] Es sollte für alle systemrelevanten sowie alle sonstigen Banken ein Ziel von 5 Prozent Brutto-NPLs und 2,5 Prozent Netto-NPLs festgelegt werden. Die zuständigen Behörden erarbeiten für die betroffenen Banken individuelle Strategien zum Abbau ihres NPL-Bestands.“ 12. Wie beurteilt die Bundesregierung die Stabilität des zypriotischen Bankensektors angesichts des Volumens an notleidenden Krediten, das derzeit etwa 90 Prozent des Bruttoinlandsprodukts Zyperns entspricht? Welche Gefahren ergeben sich hieraus nach Einschätzung der Bundesregierung für den deutschen und europäischen Bankensektor (www.iwkoeln.de/ fileadmin/user_upload/Studien/Report/PDF/2018/IW-Report_2018_16_Non_ performing_loans.pdf)? Die EBA weist für Dezember 2017 eine Brutto-NPL-Quote zypriotischer Banken von knapp 39 Prozent aus (siehe Tabelle in der Antwort zu Frage 2), wobei der vorgesehene Marktaustritt der Cyprus Cooperative Bank noch nicht berücksichtigt ist (siehe Antwort zu Frage 12a). Somit hat Zypern nach Griechenland bei relativer Betrachtung den am stärksten von notleidenden Krediten betroffenen Bankensektor im Euroraum. Der Fall der Cyprus Cooperative Bank zeigt exemplarisch , dass hohe NPL-Bestände die Stabilität einzelner Institute gefährden können . In derartigen Fällen sind auch Ansteckungseffekte nicht auszuschließen. Diese Risiken machen deutlich, dass ein substantieller und nachhaltiger weiterer Risikoabbau erforderlich ist. a) Wie bewertet die Bundesregierung die Risiken für den europäischen Bankensektor , die sich aus der Schieflage der COOP ergeben? Laut Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 19. Juni 2018 strebt Zypern für die Cyprus Cooperative Bank einen geordneten Marktaustritt sowie einen Teilverkauf an die Hellenic Bank an (http://europa.eu/rapid/press-release_ IP-18-4212_en.htm; abgerufen am 18. Juli 2018). Mit einer Bilanzsumme von etwa 12 Mrd. Euro stellt die Cyprus Cooperative Bank bezogen auf den Finanzsektor des gesamten Euroraums einen äußerst geringen Anteil dar. Zudem ist die Geschäftstätigkeit mit einem hohen Marktanteil an Privatkundenkrediten und - einlagen lokal fokussiert. Angesichts dessen sind mögliche Risiken für den europäischen Bankensektor als eher gering einzustufen. b) Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Liquiditätshilfen der zypriotischen Regierung an die COOP gegen europäisches Recht verstoßen hat? Für die Prüfung des Vorliegens einer staatlichen Beihilfe und für die Prüfung der Frage, ob diese mit dem gemeinsamen Binnenmarkt vereinbar ist, ist gemäß Artikel 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) die Europäische Kommission zuständig. Am 19. Juni 2018 hat die Europäische Kommission Maßnahmen Zyperns genehmigt, die im Zusammenhang mit der Liquidation der Cyprus Cooperative Bank nach innerstaatlichem Recht stehen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Europäische Kommission die effektive und vollumfängliche Anwendung des Beihilfe- und sonstigen europäischen Rechts sicherstellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/3600 c) Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob mehr Banken in Zypern bzw. der restlichen Eurozone vergleichbare Liquiditätszuschüsse benötigen? Einlagen von privaten Haushalten und Unternehmen zählen zu den wichtigen Verbindlichkeiten der MFI des Euroraums. Deren Entwicklung zeigt sich nach Angaben der EZB mit Stand von Mai 2018 in Zypern und im Euroraum insgesamt stabil (http://sdw.ecb.europa.eu/browseTable.do?dc=&removeItem=&mergeFilter= &DATA_TYPE.14=1&ec=&rc=&legendPub=published&BS_COUNT_SECTOR. 14=2240&BS_COUNT_SECTOR.14=2250&oc=&node=bbn5102&df=true& showHide=&pb=&removedItemList=&activeTab=&DATASET=0&REF_AREA. 14=CY&REF_AREA.14=U2&BS_ITEM.14=L20&legendRef=reference; abgerufen am 18. Juli 2018). Um auf potentielle Stressphasen ausreichend vorbereitet zu sein, müssen europäische Banken seit dem 1. Januar 2018 gemäß Artikel 411 CRR eine Liquiditätsdeckungsquote (Liquiditiy Coverage Ratio; LCR) von 100 Prozent halten. Die LCR setzt den vorhandenen Liquiditätspuffer gemessen an besonders liquiden Anlagen ins Verhältnis zum hypothetischen Liquiditätsabfluss unter der Annahme einer Stressphase, die 30 Kalendertage anhält. Die Anforderung von 100 Prozent stellt sicher, dass der Liquiditätspuffer den Liquiditätsabfluss im Stressfall vollständig abdeckt oder übersteigt. Die LCR der bedeutenden Institute betrug laut EZB Ende 2017 im Durchschnitt ca. 144 Prozent (www.bankingsupervision.europa. eu/banking/statistics/html/index.en.html; abgerufen am 18. Juli 2018). Somit werden die regulatorischen Mindestanforderungen im Durchschnitt derzeit übererfüllt , was insgesamt für eine solide Liquiditätssituation spricht. Im Übrigen geht die Bundesregierung davon aus, dass die zuständigen nationalen Aufsichtsorgane in den einzelnen Ländern des Euroraums sowie die EZB in Bezug auf die bedeutenden Institute auf die Einhaltung auch sonstiger aufsichtlicher Standards, die Maßnahmen zur Risikobegrenzung beinhalten, achten. 13. Wie beurteilt die Bundesregierung die Stabilität des griechischen Bankensektors angesichts des Volumens an notleidenden Krediten, das derzeit etwa 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts Griechenlands entspricht? Welche Gefahren ergeben sich hieraus nach Einschätzung der Bundesregierung für den deutschen und europäischen Bankensektor? Die EBA weist für Dezember 2017 eine Brutto-NPL-Quote griechischer Banken von knapp 45 Prozent aus, den höchsten relativen Wert im Euroraum (siehe Tabelle in der Antwort zu Frage 2). Hohe NPL-Bestände können die Stabilität einzelner Banken gefährden. In derartigen Fällen sind auch Ansteckungseffekte nicht auszuschließen. Diese Risiken machen deutlich, dass ein substantieller und nachhaltiger weiterer Risikoabbau erforderlich ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3600 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14. Wie beurteilt die Bundesregierung die Stabilität des italienischen Bankensektors angesichts des Volumens an notleidenden Krediten, das derzeit etwa 11 Prozent des Bruttoinlandsprodukts Italiens entspricht? Welche Gefahren ergeben sich hieraus nach Einschätzung der Bundesregierung für den deutschen und europäischen Bankensektor? 15. Welche Auswirkungen hat der Umstand, dass Daten des Institutes der deutschen Wirtschaft (IW Köln) zufolge jede italienische Bank unter Aufsicht des Single Supervisory Mechanisms (SSM) eine NPL-Quote von mindestens 5 Prozent hat, aus Sicht der Bundesregierung auf die Stabilität des italienischen Bankensektors? Die Fragen 14 und 15 werden im Zusammenhang beantwortet. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die EZB in ihrem jüngsten Financial Stability Review von Mai 2018 die Systemrisiken für den Euroraum in den vergangenen sechs Monaten als unverändert gering beurteilt, was nicht zuletzt auf die verbesserte europäische und globale Wachstumsentwicklung zurückzuführen ist (www. ecb.europa.eu/pub/pdf/fsr/ecb.fsr201805.en.pdf?ed91bac6b64b9b4aea7729a513c 2f522; abgerufen am 18. Juli 2018). Mit Blick auf die Banken im Euroraum führt die verbesserte wirtschaftliche Entwicklung zu einer positiven Ertragsentwicklung und damit letztlich auch zu einer Stärkung der Kapitalbasis, die die Widerstandsfähigkeit gegen Ausfallrisiken erhöht. Zu einem vergleichbaren Ergebnis kommt die Banca d’Italia in ihrem Finanzstabilitätsbericht von April 2018 in Bezug auf die italienischen Institute, in dem sie eine prinzipiell verbesserte Kapitalsituation feststellt (www.bancaditalia.it/pubblicazioni/rapporto-stabilita/2018-1/ en-FSR-1-2018.pdf?language_id=1; abgerufen am 18. Juli 2018). Die Bestände notleidender Kredite bei italienischen Instituten sind insgesamt rückläufig und der Anteil neuer notleidender Kredite am Kreditbestand ist laut Banca d’Italia wieder auf das Vorkrisenniveau gesunken. Die EBA weist für Dezember 2017 eine Brutto-NPL-Quote italienischer Banken von gut 11 Prozent (zum Vergleich: 15 Prozent für Dezember 2016) aus. Mit einem Gesamtvolumen von 187 Mrd. Euro weist der italienische Bankensektor den höchsten absoluten Wert im Euroraum aus (siehe Tabelle in der Antwort zu Frage 2). Hohe NPL- Bestände können die Stabilität einzelner Banken gefährden. In derartigen Fällen sind auch Ansteckungseffekte nicht auszuschließen. Diese Risiken machen deutlich , dass ein substantieller und nachhaltiger weiterer Risikoabbau erforderlich ist. 16. Welche Risiken ergeben sich nach Einschätzung der Bundesregierung dadurch, dass einer Erhebung des IW Köln zufolge 1,6 Prozent der Banken in der Eurozone 74,6 Prozent der notleidenden Kredite in der Eurozone halten? Bei der in der Studie untersuchten Stichprobe handelt es sich laut Verfasser um die 76 größten Banken des Euroraums. Dies ist, gemessen an der Gesamtzahl der Kreditinstitute im Euroraum, zwar nur ein sehr kleiner Kreis an Instituten. Da es sich allerdings um die größten Banken des Euroraums handelt, ist ihnen ein hoher Anteil an der Gesamtbilanzsumme, am Gesamtkreditvolumen und somit auch am absoluten NPL-Bestand im Euroraum zuzurechnen. Aussagen über die relative NPL-Belastung des Bankensektors in der Eurozone und daraus folgende Risiken lassen sich deshalb allein aus dieser Aussage nicht ableiten. Klar ist allerdings, dass Bankensysteme und einzelne Banken in einigen Ländern des Euroraums, sowohl bei absoluter als auch bei relativer Betrachtung, stark von dem Problem notleidender Kredite betroffen sind. Risiken aus diesen Konzentrationen können sich Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/3600 sowohl für die Finanzmarktstabilität als auch für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung ergeben. Die Bundesregierung setzt sich daher für einen substantiellen und nachhaltigen Abbau notleidender Kredite ein. 17. Welche Risiken sieht die Bundesregierung darin, dass es nach dem Befund des IW Köln bei systemrelevanten Banken zu einer Negativspirale im Hinblick auf den Abbau von NPL gekommen ist? Die Studie identifiziert bei der untersuchten Stichprobe eine zweigeteilte Entwicklung : Banken mit einer NPL-Quote von 15 Prozent oder höher falle es schwerer, notleidende Kredite stabil zu halten oder zu reduzieren. Stattdessen habe sich bei 75 Prozent dieser Banken der NPL-Anteil im Betrachtungszeitraum weiter erhöht. Für Banken mit wenigen NPLs sei es hingegen wahrscheinlicher, dass diese ihr niedriges Niveau halten können. Aus Risikosicht stellen hohe NPL-Bestände eine Belastung für die betroffenen Institute dar, da sie Ressourcen binden und den Spielraum zur Neukreditvergabe einschränken können. Dies kann sich wiederum negativ auf die Profitabilität dieser Institute auswirken. Risiken für die Finanzstabilität und die gesamtwirtschaftliche Entwicklung können eine Folge sein. Stark betroffene Institute könnten deshalb besonders von einem konsequenten NPL-Abbau profitieren. Gleichzeitig stellt der NPL-Abbau für diese Institute eine besondere Herausforderung dar und kann mit hohen Kosten einhergehen. Insgesamt zeigen die Ergebnisse der Studie deutlich, dass hinsichtlich des NPL- Abbaus konsequente risikoadäquate Ansätze erforderlich sind, auch und gerade im Hinblick auf stark belastete Institute. 18. Wie bewertet die Bundesregierung den Befund des IW Köln, dass der Anteil systemrelevanter Banken mit NPL-Quoten von 20 Prozent oder höher von 2,6 Prozent im Jahr 2010 auf 13,2 Prozent im Jahr 2017 angestiegen ist? Welche Gründe sieht die Bundesregierung für diese Entwicklung? Der in der Studie beschriebene Anstieg der Anzahl von Instituten mit hohen Beständen an notleidenden Krediten zwischen 2010 und 2017 korrespondiert mit steigenden NPL-Beständen im Zuge der Finanzkrise und stimmt überein mit bankaufsichtlichen Statistiken zur NPL-Entwicklung im Euroraum. Auch der Zweite Fortschrittsbericht zum Abbau notleidender Kredite der Europäischen Kommission bestätigt, dass notleidende Kredite heute noch über dem Vorkrisenniveau liegen (http://ec.europa.eu/finance/docs/policy/180314-communicationnon -performing-loans_en.pdf; abgerufen am 18. Juli 2018). Die Bundesregierung setzt sich für einen substantiellen und nachhaltigen NPL-Abbau ein, um potentiellen Risiken für die Finanzmarktstabilität und die gesamtwirtschaftliche Entwicklung entgegenzuwirken. Zu den potentiellen Ursachen für hohe NPL-Bestände wird im Übrigen auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 19. Wie beurteilt die Bundesregierung den Befund des IW Köln, dass drei Viertel der systemrelevanten Banken mit einer NPL-Quote zwischen 15 und 20 Prozent in die Gruppe der Banken abgerutscht sind, die über NPL-Quoten von 25 Prozent oder höher verfügen? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 17 und 18 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3600 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 20. Wie bewertet die Bundesregierung den Befund des IW Köln, dass insbesondere Banken mit hohen NPL-Quoten sehr wahrscheinlich nicht in der Lage sein werden, ohne Intervention des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus zum Abbau von NPL beizutragen? Eine enge aufsichtliche Begleitung insbesondere von Instituten mit hohen NPL- Beständen ist eine der Grundvoraussetzungen für einen signifikanten und nachhaltigen NPL-Abbau. Die Aufsicht hat diesbezüglich bereits diverse Initiativen gestartet. Zudem sind aus Sicht der Bundesregierung eine Umsetzung des ECOFIN-Aktionsplans zum Abbau notleidender Kredite sowie nationale Anstrengungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen erforderlich. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 6 und 10 verwiesen. 21. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass einer Erhebung des IW Köln zufolge die Banken mit einer NPL-Quote über 25 Prozent, über 10 Prozent der systemrelevanten Banken ausmachen? Erwägt die Bundesregierung Sonderregelungen für diese speziell betroffenen Banken? Die Bundesregierung ist sich dessen bewusst, dass die Verteilung der NPL-Quoten über die Institute hinweg uneinheitlich ist und dass es Institute mit extrem hohen NPL-Quoten gibt. Aufgrund der damit einhergehenden Risiken setzt sich die Bundesregierung für einen substantiellen und nachhaltigen NPL-Abbau bei allen betroffenen Instituten ein. Diese Zielsetzung wird im Übrigen auch in dem Deutsch-Französischen Fahrplan der Finanzminister für das Euro-Währungsgebiet deutlich. Dort heißt es unter anderem: „Es sollte für alle systemrelevanten sowie alle sonstigen Banken ein Ziel von 5 Prozent Brutto-NPLs und 2,5 Prozent Netto-NPLs festgelegt werden. Die zuständigen Behörden erarbeiten für die betroffenen Banken individuelle Strategien zum Abbau ihres NPL-Bestands.“ 22. Teilt die Bundesregierung die in der Studie vertretene Ansicht des IW Köln, dass eine Beurteilung des Risikos, das von notleidendenden Krediten bei den Banken auf das Finanzsystem ausgeht, aggregierte Daten allein kein ausreichend aussagekräftiger Maßstab sind? 23. Wird sich die Bundesregierung in den Verhandlungen auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass der Abbau der NPL künftig auch auf Basis einer institutsbezogenen Datenbasis beurteilt wird? a) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht? b) Wenn ja, welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um zu diesem Ergebnis zu gelangen? Die Fragen 22 und 23 werden im Zusammenhang beantwortet. Auf Ebene einzelner Länder aggregierte Daten bzw. Durchschnittswerte sind ein wertvoller Baustein der Risikoanalyse. Aussagen bezüglich der Verteilung notleidender Kredite auf einzelne Institute sind auf dieser Basis allerdings nicht möglich . Der Deutsch-Französische Fahrplan der Finanzminister für das Euro-Währungsgebiet enthält daher Zielwerte für notleidende Kredite, die jedes einzelne Institut anstreben sollte. Mitgliedstaaten/Banken, die diese Ziele nicht erreichen, sollten zusätzliche Anstrengungen unternehmen, damit sie die Ziele zeitnah erfüllen . Für die Bewertung der Zielerreichung sind institutsindividuelle Daten erforderlich , die der Aufsicht vorliegen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/3600 24. Gibt es nach Einschätzung der Bundesregierung genug Eigenkapital bei allen systemrelevanten Banken innerhalb der Eurozone, um mögliche Verluste aus Wertbereinigungen der notleidenden Kredite zu decken? Die Eigenkapitalausstattung im europäischen Bankensektor ist im Durchschnitt durchaus positiv zu beurteilen. Ein Jahrzehnt nach der Finanzkrise und in Reaktion auf die verschärften regulatorischen Maßnahmen hat sich die Qualität und Höhe der Eigenkapitalbasis bei systemrelevanten Banken deutlich verbessert. Institute sollten daher deutlich widerstandsfähiger als vor der Krise sein. Insgesamt lag im europäischen Bankensektor die harte Kernkapitalquote laut EBA im vierten Quartal 2017 im Durchschnitt bei knapp 15 Prozent und ist in den vergangenen drei Jahren deutlich angestiegen (www.eba.europa.eu/documents/10180/2175405/ EBA+Dashboard+-+Q4+2017.pdf/d429ed31-65ba-498b-9115-d0e4639112ac; abgerufen am 18. Juli 2018). Dies geht mit einer höheren Verlustabsorptionsfähigkeit des europäischen Bankensektors in der Gesamtbetrachtung einher. 25. Wie beurteilt die Bundesregierung die Risiken für die Finanzstabilität der Eurozone, die mit dem aktuellen Volumen der notleidenden Kredite verbunden sind? Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen für das deutsche und europäische Bankensystem ein, falls eine Europäische Einlagensicherung vor dem Abbau jener notleidenden Kredite eingeführt werden würde? 26. Wie groß müsste nach Ansicht der Bundesregierung der Anteil bzw. das absolute Volumen der notleidenden Kredite sein, damit sie keine Hürde mehr für die Einführung einer Europäischen Einlagensicherung darstellen würde? Bis wann erwartet die Bundesregierung, dass ein entsprechender Abbau erreicht ist? 27. Bis wann erwartet die Bundesregierung, dass die regulatorischen Maßnahmen mit Blick auf notleidende Kredite soweit umgesetzt sind, dass sie keine Hürde mehr für die Einführung einer Europäischen Einlagensicherung darstellen ? Die Fragen 25 bis 27 werden im Zusammenhang beantwortet. Trotz abnehmender Tendenz insbesondere im Jahr 2017 ist der Bestand an notleidenden Krediten im Euroraum sowohl im historischen Vergleich als auch im Vergleich zu anderen Wirtschaftsräumen hoch. Beim Abbau gibt es dabei große Unterschiede zwischen einzelnen Instituten und Ländern. In einigen Jurisdiktionen können hohe NPL-Bestände noch immer ein Risiko für die Finanzstabilität darstellen und zudem wachstumshemmend wirken. Die Bundesregierung ist unverändert der Auffassung, dass im Einklang mit dem Fahrplan des Rates zur Vollendung der Bankenunion von Juni 2016 (ECOFIN- Roadmap) vor dem Beginn politischer Verhandlungen über eine europäische Einlagensicherung (EDIS) zunächst ein substantieller, weitergehender Risikoabbau im Bankensektor erfolgen muss. In der ECOFIN-Roadmap wurden mehrere Kategorien vereinbart, in denen ein substantieller Risikoabbau erfolgen muss. Diese sind neben dem Abbau von bestehenden und der Vermeidung künftiger NPLs insbesondere das Bankenpaket, die Mindestharmonisierung des Insolvenzrechts und die regulatorische Behandlung von Staatsschulden in Bankbilanzen. Es müssen substantielle Fortschritte in allen Bereichen erzielt werden, bevor politische Verhandlungen über EDIS begonnen werden können. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333