Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 22. Dezember 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/361 19. Wahlperiode 28.12.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gesine Lötzsch, Caren Lay, Lorenz Gösta Beutin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/213 – Vermietungspolitik der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) verfügt gegenwärtig über einen Bestand von mehr als 37 000 Wohnungen. Trotz massiver Verkäufe, die allein in den vergangenen drei Jahren den BImA-Wohnungsbestand von 71 000 im Jahr 2014 nahezu halbiert haben (vgl. Bundestagsdrucksache 18/2091), zählt die BImA damit zu den bundesweit größten Wohnungsunternehmen. Mehr als 20 000 dieser Wohnungen befinden sich in Gebieten mit geltender Mietpreisbremse , die Hälfte davon in den sieben größten Städten Deutschlands mit besonders hohen und weiterhin stark steigenden Miet- und Grundstückspreisen (vgl. Bundestagsdrucksachen 18/13583 und 18/13263). Vor dem Hintergrund aktueller Bemühungen um eine Begrenzung der Mietsteigerungen sowie um den Erhalt und die Schaffung bezahlbaren Wohnraums trägt die BImA als öffentliches Immobilienunternehmen eine besondere Verantwortung . Mit ihrem Wohnungsbestand hätte sie zum einen die direkte Möglichkeit, dämpfend auf die explosive Mietentwicklung einzuwirken und Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen. Zum anderen kommt dem Bund und der BImA als Wohnungsvermieter eine Vorbildfunktion bei der Gewährleistung des gesetzlichen Mieterschutzes und für eine sozial ausgewogene Vermietungspraxis zu. Stattdessen vermietet die BImA zu marktüblichen Preisen und beteiligt sich damit an der insbesondere für kleine und mittlere Einkommen dramatischen Mietentwicklung in vielen Großstädten, Ballungsräumen und Universitätsstädten. Jüngste Berichte, beispielsweise von betroffenen Mieterinnen und Mietern in Berlin-Zehlendorf, deuten darauf hin, dass die BImA bei Neuvermietungen die Preise um bis zu 150 Prozent erhöht und auch bei Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen mit Forderungen von bis zu 30 Prozent höheren Mietpreisen innerhalb von zwei Jahren bis an die Grenzen des rechtlich Möglichen geht (vgl. www.openpetition.de/petition/online/mieterhoehungen-stoppen-bimadarf -preisspirale-nicht-kuenstlich-nach-oben-druecken). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/361 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Welches Gremium der BImA entscheidet über Mieterhöhungen im Bestand und bei Neuvermietungen in Bezug auf einzelne Wohnungen bzw. die Bestände in den einzelnen Bundesländern und Städten? Über Mieterhöhungen im Bestand der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und bei Neuvermietungen entscheiden die regional zuständigen Hauptstellen objektbezogen nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen. 2. Welche Gremien und Institutionen der Mietermitbestimmung bestehen für BImA-Wohnimmobilien, welche Aufgaben nehmen sie wahr, und über welche Möglichkeiten der Mitbestimmung verfügen sie? Es bestehen keine Gremien und Institutionen der Mietermitbestimmung für BImA-Wohnimmobilien. 3. Wie viele Neuvermietungen in BImA-Immobilien hat es jeweils in den Jahren 2014, 2015, 2016 und in den ersten drei Quartalen des Jahres 2017 gegeben ? Wie hoch waren die durchschnittlichen Mieterhöhungen gegenüber dem Vormieter (bitte pro Stadt nach absoluten Zahlen und prozentualen Erhöhungen aufschlüsseln)? Die Anzahl der Neuvermietungen in BImA-Immobilien in den Jahren 2014, 2015, 2016 und in den ersten drei Quartalen des Jahres 2017 ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Hauptstellen 2014 2015 2016 01.01. - 30.09.2017 Gesamt Berlin 274 255 318 268 1.115 Dortmund 395 345 395 301 1.436 Erfurt 210 217 238 178 843 Freiburg 347 344 361 251 1.303 Koblenz 559 620 559 302 2.040 Magdeburg 255 151 249 156 811 München 518 435 510 347 1.810 Rostock 254 296 296 188 1.034 Gesamt 2.812 2.663 2.926 1.991 10.392 Die durchschnittlichen Mieterhöhungen gegenüber dem Vormieter können systemtechnisch nicht ermittelt werden. Eine Einzelauswertung ist im Rahmen der vierzehntägigen Beantwortungsfrist für Kleine Anfragen nicht möglich. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/361 4. Wie viele Mieterhöhungen im Bestand hat es in BImA-Immobilien jeweils in den Jahren 2014, 2015, 2016 und in den ersten drei Quartalen des Jahres 2017 gegeben? Wie hoch waren die durchschnittlichen Mieterhöhungen (bitte pro Stadt in absoluten Zahlen und prozentualer Erhöhung aufschlüsseln)? Die Anzahl der Mieterhöhungen im Bestand der BImA-Immobilien in den Jahren 2014, 2015, 2016 und in den ersten drei Quartalen des Jahres 2017 ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: Hauptstelle Mieterhöhung 2014 Mieterhöhung 2015 Mieterhöhung 2016 Mieterhöhung 2017 (bis 30.09.2017) Gesamt Berlin 1.998 1.527 2.033 1.032 6.590 Dortmund 812 432 265 331 1.840 Erfurt 604 575 233 365 1.777 Freiburg 214 716 838 58 1.826 Koblenz 157 977 1.314 332 2.780 Magdeburg 191 537 32 121 881 München 3 674 133 395 1.205 Rostock 281 362 119 351 1.113 Gesamt 4.260 5.800 4.967 2.985 18.012 Eine Einzelauswertung der durchschnittlichen Mieterhöhungen der BImA-Wohnimmobilien bezogen auf die betreffenden einzelnen Städte ist im Rahmen der vierzehntägigen Beantwortungsfrist für Kleine Anfragen nicht möglich. 5. In welchen Städten mit BImA-Wohnimmobilien gelten a) die Mietpreisbremse und b) qualifizierte Mietspiegel, und wie hoch waren in den jeweiligen Städten die jährlichen durchschnittlichen prozentualen Mieterhöhungen (bitte für die Jahre 2014, 2015, 2016 und die ersten drei Quartale des Jahres 2017 angeben und nach Städten aufschlüsseln )? In den nachstehenden Städten, in denen eine Mietpreisbremse gilt, sind bundesanstaltseigene Wohnungen vorhanden: Aachen, Augsburg, Bad Aibling, Bad Homburg v. d. Höhe, Bad Reichenhall, Bad Säckingen, Bad Tölz, Berlin, Blankenfelde, Bocholt, Bonn, Borkum, Braunschweig , Bremen, Brühl, Buxtehude, Darmstadt, Düsseldorf, Erding, Erfurt, Erlangen, Falkensee, Frankfurt am Main, Frechen, Freiberg am Neckar, Freiburg, Freilassing, Friedrichshafen, Fürstenfeldbruck, Göttingen, Grenzach-Wyhlen, Großbeeren, Hamburg, Hannover, Hattersheim am Main, Heidelberg, Heilbronn, Hörnum, Iffezheim, Ingolstadt, Jena, Karlsruhe, Kassel, Kempten, Kiel, Kleve, Köln, Konstanz, Landau, Landsberg, Landshut, Leer, Leverkusen, List, Lörrach, Lüneburg, Mainz, Marburg, Müllheim, München, Münster, Murnau a. Staffelsee, Neuburg/Donau, Neu-Ulm, Nürnberg, Oberursel (Taunus), Offenbach am Main, Oldenburg, Osnabrück, Paderborn, Pfaffenhofen a. d. Ilm, Pöcking, Potsdam, Pullach, Radolfzell, Rastatt, Ratingen, Regensburg, Reutlingen, Rheinfelden (Baden), Rheinstetten, Rielasingen-Worblingen, Rosenheim, Sankt Augustin, Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/361 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Sindelfingen, Singen (Hohentwiel), Stuttgart, Teltow, Tettnang, Trier, Troisdorf, Tübingen, Ulm, Wangerooge, Weil am Rhein, Weilheim i. OB, Weingarten, Wiesbaden, Wolfsburg und Würzburg. Eine Aufstellung der Städte mit BImA-Wohnimmobilien, in denen qualifizierte Mietspiegel Anwendung finden, ist im Rahmen der vierzehntägigen Beantwortungsfrist für Kleine Anfragen nicht möglich. 6. In welchen Städten mit BImA-Immobilien gibt es Vereinbarungen mit kommunalen Wohnungsbauunternehmen in Bezug auf die Begrenzung von Mieterhöhungen wie z. B. in Berlin (vgl. „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“, Kooperationsvereinbarung mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften Berlins, www.stadtentwicklung.berlin. de/wohnen/wohnraum/wohnungsbaugesellschaften/download/kooperations vereinbarung.pdf)? Die BImA hat in keiner Stadt Vereinbarungen mit kommunalen Wohnungsbauunternehmen zur Begrenzung von Mieterhöhungen getroffen. 7. An welchen dieser Vereinbarungen beteiligt sich die BImA bzw. richtet ihre Mietenpolitik anhand der vereinbarten Grenzen für Mieterhöhungen aus? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 8. Wie hat sich die Leerstandsquote der BImA-Wohnimmobilien in den einzelnen Städten in den Jahren 2014, 2015, 2016 und in den ersten drei Quartalen des Jahres 2017 entwickelt (bitte in absoluten Zahlen und prozentualen Werten angeben)? Die bundesweite Leerstandsquote der BImA-Wohnimmobilien stieg von 6,8 Prozent im Jahr 2014 auf 7,3 Prozent im Jahr 2015 und sank im Jahr 2016 auf 6,7 Prozent . In den ersten drei Quartalen des Jahres 2017 lag die bundesweite Leerstandsquote bei 6,7 Prozent. Einzelheiten zu der Entwicklung der Leerstandsquoten der BImA-Wohnimmobilien sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. Leerstand 2014 - 2017 in den BImA-Hauptstellen in Prozent Hauptstellen Leerstand 2014 Leerstand 2015 Leerstand 2016 Leerstand 2017 (bis 30.09.2017) Berlin 4,4 4,2 3,0 2,1 Potsdam 6,0 6,9 6,0 6,6 Dortmund 11,8 12,2 10,8 10,6 Erfurt 6,0 6,6 6,7 6,7 Freiburg 3,6 4,6 4,9 5,1 Koblenz 8,4 7,2 6,3 7,9 Magdeburg 8,6 10,4 10,4 9,5 München 6,2 7,3 6,8 6,6 Rostock 5,2 5,6 5,3 5,7 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/361 Leerstand 2014 - 2017 BImA gesamt in Prozent: Leerstand 2014 Leerstand 2015 Leerstand 2016 Leerstand 2017 (bis 30.09.2017) Prozent 6,8 7,3 6,7 6,7 Absolut 2.615 2.721 2.466 2.476 Eine Einzelauswertung der Leerstandsquote bezogen auf die betreffenden Städte ist im Rahmen der vierzehntägigen Beantwortungsfrist für Kleine Anfragen nicht möglich. 9. Wie haben sich die Gesamteinnahmen aus Vermietung von Wohnimmobilienbeständen der BImA in den Jahren 2014, 2015, 2016 und in den ersten drei Quartalen des Jahres 2017 entwickelt (bitte in absoluten und prozentualen Zahlen angeben)? Die Entwicklung der Gesamteinnahmen aus Vermietung von Wohnimmobilien der BImA in den Jahren 2014, 2015, 2016 und in den ersten drei Quartalen des Jahres 2017 ist der nachfolgenden Aufstellung zu entnehmen: 2014 2015 2016 2017 (bis 30.09.2017) Einnahmen 192.010.846 € 191.441.664 € 191.343.772 € 144.263.665 € Veränderung zum Vorjahr absolut -569.182 € -97.892 € prozentual -0,3 % -0,05 % 10. Wie haben sich die Gesamtkosten für die Bewirtschaftung der BImA- Wohnimmobilien einschließlich der Aufwendungen für die Verwaltung, Instandhaltung und Abschreibung in den Jahren 2014, 2015, 2016 und in den ersten drei Quartalen des Jahres 2017 entwickelt? Die Entwicklung der Gesamtkosten für die Bewirtschaftung der BImA-Wohnimmobilien einschließlich der Aufwendungen für die Verwaltung, Instandhaltung und Abschreibung in den Jahren 2014, 2015, 2016 und in den ersten drei Quartalen des Jahres 2017 ist der nachstehenden Aufstellung zu entnehmen: 2014 2015 2016 2017 (bis 30.09.2017) Bewirtschaftungskosten 202.571.537 € 195.401.147 € 205.644.636 € 136.104.360 € * * keine lineare Umrechnung möglich, da ein nicht unerheblicher Teil der Abrechnungen erst im vierten Quartal erfolgt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/361 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Wie viele gerichtliche Verfahren haben Mieterinnen und Mieter von BImA- Wohnimmobilien gegen Mieterhöhungen, Mietspiegeleinstufungen oder Modernisierungsankündigungen in den Jahren seit 2014 angestrengt, und wie viele dieser Verfahren a) gingen zugunsten der Mieterinnen und Mieter, b) gingen zugunsten der BImA aus oder c) wurden außergerichtlich beigelegt? Die BImA führt keine Erhebungen zur Anzahl gerichtlicher Verfahren gegen Mieterhöhungen, Mietspiegel-Einstufungen und Modernisierungsankündigungen und hält auch diesbezügliche Prozessergebnisse nicht vor. 12. Wie viele Kündigungen wegen Mietrückständen hat die BImA in den Jahren seit 2014 angestrengt? Die BImA führt keine Erhebungen darüber, wie viele Mietverhältnisse aufgrund von Kündigungen wegen Mietrückständen seit dem Jahr 2014 beendet worden sind. 13. Wie viele Räumungsklagen hat die BImA gegen Mieterinnen und Mieter in BImA-Wohnimmobilien eingereicht, und wie viele Räumungstitel wurden gerichtlich beschlossen und vollzogen? Die BImA hält keinen Datenbestand zur Anzahl der Räumungsklagen sowie zur Anzahl der gerichtlich beschlossenen und vollzogenen Räumungstitel gegen Mieterinnen und Mieter ihrer Wohnimmobilien vor. 14. In wie vielen Fällen hat die BImA in den Jahren seit 2014 Wohnimmobilien modernisiert, und welcher Anteil der Kosten wurde in den Städten durchschnittlich auf die jeweilige Miete umgelegt (bitte nach Städten aufschlüsseln )? Erhebungen zur Anzahl der seit dem Jahr 2014 bundesweit modernisierten Wohnimmobilien und zur Höhe der ggf. anschließend vorgenommenen Modernisierungsumlage werden von der BImA nicht vorgehalten. 15. Auf welcher Grundlage und nach welchen Richtlinien setzt die BImA Mieterhöhungen bei Neuvermietungen sowie in bestehenden Mietverhältnissen fest, und welche Mieterhöhungen bzw. Mietaufschläge bei Neuvermietungen sind für das Jahr 2018 geplant oder beabsichtigt (bitte nach Städten mit BImA-Wohnimmobilien, den jeweiligen Stichtagen und der absoluten und prozentualen Erhöhung aufschlüsseln)? Das Liegenschaftsvermögen des Bundes, zu dem auch Wohnungen gehören, ist von der BImA nach Maßgabe des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImAG) und der Bundeshaushaltsordnung (BHO) nach einheitlichen und kaufmännischen, mithin wirtschaftlichen Grundsätzen zu verwalten. Vor diesem Hintergrund erfolgen Mieterhöhungen bei Neuvermietungen sowie in bestehenden Mietverhältnissen nach Maßgabe der entsprechenden mietrechtlichen Regelungen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/361 Unter dieser Prämisse wird die BImA auch im Jahr 2018 bei Neuvermietungen die Mietwertfestsetzung vornehmen. Die hierzu erbetene Aufschlüsselung nach Städten mit BImA-Wohnimmobilien, den jeweiligen Stichtagen und der absoluten und prozentualen Erhöhung ist nicht möglich, da die BImA bei der Mietengestaltung auch die Umstände des Einzelfalls berücksichtigt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333