Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 25. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3610 19. Wahlperiode 30.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Waldemar Herdt und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/3114 – Auswirkung der Syrien-Sanktionen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Jahr 2011 haben die EU und die USA Sanktionen gegen Syrien eingeführt. Laut den Richtlinien des Europäischen Rates werden restriktive Maßnahmen so konzipiert, dass diese sich möglichst nicht nachteilig auf diejenigen auswirken, die nicht für die Politik oder die Handlungen, die zur Verhängung von Sanktionen geführt haben, verantwortlich sind. Auch ist die EU bestrebt, die Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung vor Ort oder auf rechtmäßige Aktivitäten in oder mit dem betroffenen Land auf ein Mindestmaß zu beschränken (vgl. www.consilium.europa.eu/de/policies/sanctions/). Am 28. Mai 2018 wurden die Sanktionen gegen Syrien, trotz dringender Bitte der syrischen Zivilbevölkerung, die Sanktionen aufzuheben, bis zum 1. Juni 2019 verlängert. Nach Angaben der UN haben die Sanktionen gegen Syrien eine verheerende Auswirkung auf die Zivilbevölkerung (https://deutsche-wirtschaftsnachrichten .de/2018/05/29/finanz-krieg-eu-verlaengert-sanktionen-gegen-syrien/). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Restriktive Maßnahmen sind ein wichtiges außenpolitisches Instrument der internationalen Staatengemeinschaft und der Bundesrepublik Deutschland. Damit können Verhaltensänderungen erreicht und Einfluss auf Konfliktsituationen genommen werden. Dabei zielen die Maßnahmen auf diejenigen ab, die für Konflikte oder Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, um ihre Handlungsfähigkeit einzuschränken und eine Lösung von Konflikten zu befördern. Im Rahmen der restriktiven Maßnahmen gegen Syrien werden insbesondere Einzelpersonen gelistet, die an der fortwährenden gewaltsamen Unterdrückung der Zivilbevölkerung beteiligt sind. Für die Erbringung humanitärer Hilfe oder die Unterstützung der Zivilbevölkerung gibt es Ausnahmen von den restriktiven Maßnahmen . Die bei weitem schwerwiegendsten Auswirkungen auf die syrische Zivilbevölkerung haben die Angriffe des syrischen Regimes auf die eigene Bevölkerung und auf Gesundheitseinrichtungen sowie die Verweigerung humanitären Zugangs Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3610 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode durch das syrische Regime. Die Bundesregierung leistet durch ihre humanitäre Hilfe einen wichtigen Beitrag zur Linderung des Leids der Zivilbevölkerung. Die Unterstützung der Bundesregierung für humanitäre Hilfe in Syrien und den von der Krise betroffenen Nachbarländern seit 2012 liegt bei rund 2,177 Mrd. Euro. 1. Seit wann beteiligt sich die Bundesrepublik Deutschland an den Sanktionen gegen Syrien (bitte aufschlüsseln nach a) Wirtschaftssanktionen, Die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sich seit Inkrafttreten des Ratsbeschlusses der Europäischen Union (EU) 2011/273/GASP am 9. Mai 2011 an restriktiven Maßnahmen gegen Syrien. b) diplomatischen Maßnahmen und Die deutsche Botschaft in Damaskus ist seit 2012 offiziell geschlossen und diplomatische Beziehungen beschränken sich auf zwingend erforderliche Kontakte hinsichtlich konsularischer Fragen. c) kriegerischen Eingriffen; bitte jeweils detaillierte Angaben mit Zeitraum)? Die vor dem Hintergrund des Syrien-Konfliktes gegen das syrische Regime verhängten restriktiven Maßnahmen umfassen keine militärischen Aktivitäten. Die Bundeswehr beteiligt sich weder an „kriegerischen Eingriffen“ gegen das syrische Regime noch gegen die syrische Zivilbevölkerung. 2. Wie wirken sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Maßnahmen auf die Zivilbevölkerung aus? Die bei weitem am schwersten wiegenden humanitären Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung hat die militärische Kampagne des syrischen Regimes. Ihr sind allein in den letzten Monaten in Idlib, der Ost-Ghouta und zuletzt Südsyrien Hunderte von Zivilisten zum Opfer gefallen, über 500 000 Menschen wurden vertrieben . Zudem behindert das syrische Regime seit Jahren gezielt die Erbringung humanitärer Hilfe für die bedürftigsten Menschen im Land. Die mit dem in der Antwort zu Frage 1a genannten EU-Ratsbeschluss beschlossenen restriktiven Maßnahmen zielen ausdrücklich auf die Beendigung der fortwährenden gewaltsamen Unterdrückung der Zivilbevölkerung durch das syrische Regime ab. Daher werden nur solche Personen oder Entitäten gelistet, die an dieser gewaltsamen Unterdrückung beteiligt sind. Für die Erbringung humanitärer Hilfe beziehungsweise Unterstützung der Zivilbevölkerung in Syrien wurden Ausnahmen eingerichtet. Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen. 3. Welche Ziele verfolgen diese Maßnahmen nach Kenntnis der Bundesregierung im Einzelnen? Die restriktiven Maßnahmen der EU sind Teil der europäischen und deutschen Politik gegenüber Syrien und zielen auf die Beendigung der fortwährenden gewaltsamen Unterdrückung der Zivilbevölkerung durch das syrische Regime. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3610 4. Wie erfolgreich waren nach Kenntnis der Bundesregierung die ergriffenen Maßnahmen in Bezug auf die Zielsetzung, und wie begründet die Bundesregierung die Verlängerung der Sanktionen? Bei den restriktiven Maßnahmen handelt es sich um ein wichtiges, von den 28 EU-Mitgliedstaaten gemeinsam beschlossenes außenpolitisches Instrument. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 5. Was müsste Syrien an konkreten Bedingungen erfüllen, damit diese Maßnahmen von Seiten der Bundesrepublik Deutschland für beendet erklärt werden ? Die restriktiven Maßnahmen wurden von den Mitgliedstaaten der EU gemeinsam beschlossen. Ein Beschluss zur Aufhebung müsste durch den Rat der Europäischen Union einstimmig gefasst werden. Entsprechend den in der Antwort zu Frage 3 erwähnten Zielen der restriktiven Maßnahmen wäre zwingende Voraussetzung für ihre Aufhebung eine Beendigung der fortwährenden gewaltsamen Unterdrückung der Zivilbevölkerung durch das syrische Regime. 6. Welche diplomatischen Bemühungen gibt es von Seiten der Bundesrepublik Deutschland, um auf dem Wege der Verhandlung oder bilateraler Gespräche eine Verbesserung der deutsch-syrischen Beziehung zu erreichen? Die Bundesregierung hat sich seit Beginn des Syrienkonfliktes für eine politische Lösung des Konflikts eingesetzt und unterstützt Verhandlungen zwischen dem syrischen Regime und der syrischen Opposition im Rahmen des Friedensprozesses der Vereinten Nationen (VN) in Genf. Die Bundesregierung ist in den innersyrischen Gesprächen keine Verhandlungspartei. 7. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur Situation der Christen in Syrien vor, und wie hat sich die Situation in den einzelnen Jahren seit Einführung der Maßnahmen entwickelt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. 8. Stören die Sanktionen aus Sicht der Bundesregierung den Wiederaufbau Syriens und die damit zusammenhängende Rückführung syrischer Flüchtlinge aus Deutschland? Die Außenminister der EU haben am 16. April 2018 bekräftigt, dass eine Unterstützung des Wiederaufbau Syriens nur dann in Frage kommt, wenn ein von den syrischen Konfliktparteien auf Grundlage der Resolution 2254 (2015) des VN- Sicherheitsrates und des Genfer Kommuniqués von 2012 ausgehandelter umfassender , echter und alle Seiten einbeziehender politischer Übergang stabil im Gange ist. Die Voraussetzungen für Rückführungen sind nicht gegeben. 9. Wie würde sich das Aufheben der Sanktionen aus Sicht der Bundesregierung auf die Friedensverhandlungen auswirken? Die Bundesregierung nimmt zu hypothetischen Fragen keine Stellung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3610 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Liegen der Bundesregierung Zahlen bzw. Studien vor, wie die Sanktionen das syrische Gesundheitssystem beeinflusst haben? Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, nach denen die restriktiven Maßnahmen negative Auswirkungen auf das syrische Gesundheitssystem haben. Das syrische Regime selbst greift jedoch gezielt medizinische Einrichtungen an. Derartige Angriffe verurteilt die Bundesregierung auf das Schärfste und ruft alle Konfliktpartien zur Achtung des humanitären Völkerrechts auf. 11. Wie wirken sich die Sanktionen gegen Syrien auf die deutsche Wirtschaft aus, und welche Unternehmen sind davon betroffen? Der Gesamtkontext, insbesondere aufgrund des anhaltenden Konflikts und der daraus resultierenden Sicherheitslage, erschwert ein Engagement der deutschen Wirtschaft in Syrien. Die deutsche Wirtschaft ist durch den Rückgang der Warenexporte nach Syrien infolge der restriktiven Maßnahmen in gewissem Maße betroffen. Eine genaue Bezifferung ist jedoch nicht möglich, da auch andere Einflussfaktoren für den Rückgang der Warenexporte ursächlich gewesen sein können . Die Warenexporte nach Syrien waren bereits seit 2007 – und damit vor Inkrafttreten des EU-Ratsbeschlusses 2011/273/GASP – rückläufig und sind nach Ausbruch des Bürgerkrieges 2011 eingebrochen. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, welche Unternehmen von den restriktiven Maßnahmen betroffen sind. 12. Werden Unternehmen in Deutschland, die von den Sanktionen betroffen sind, vom Staat unterstützt, bzw. haben sie Anspruch auf Schadensersatzleistungen ? Unternehmen in Deutschland, die sich im Außenwirtschaftsverkehr bewegen, müssen grundsätzlich hinnehmen, dass aufgrund außenpolitisch notwendiger restriktiver Maßnahmen die Freiheit des Außenwirtschaftsverkehrs jederzeit beschränkt werden kann. Um Unternehmen in der EU vor negativen wirtschaftlichen Folgen der restriktiven Maßnahmen der EU gegenüber Syrien zu schützen, enthalten die dafür einschlägigen Sanktionsverordnungen der EU unter anderem ein sogenanntes Erfüllungsverbot. Dadurch werden unter anderem etwaige Schadensersatzansprüche des ausländischen Vertragspartners ausgeschlossen. 13. Wie begründet die Bundesregierung die Aufhebung des Ölembargos im Jahr 2012 nur für solche Regionen, die zu der Zeit von der Opposition kontrolliert wurden (www.spiegel.de/politik/ausland/eu-lockert-oelembargo-gegensyrien -a-895841.html)? Zunächst weist die Bundesregierung darauf hin, dass der zitierte Artikel eine Änderung an den restriktiven Maßnahmen im Jahr 2013 beschreibt. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der im angegebenen Artikel beschriebenen Regelung (Artikel 6 des Beschlusses 2013/255/GASP in der Fassung vom 31. Mai 2013) um keine generelle Aufhebung des Ölembargos handelte . Vielmehr gab diese Regelung den einzelnen EU-Mitgliedstaaten die Möglichkeit , unter bestimmten Bedingungen in Einzelfällen Ausnahmen vom Ölembargo zu gewähren. Die Einrichtung dieser Möglichkeit der Gewährung von Ausnahmegenehmigungen vom Ölembargo – sofern bestimmte, klar definierte Bedingungen erfüllt sind – geschah, wie dem Text der einschlägigen Regelung entnommen werden kann, um die syrische Zivilbevölkerung bei der Wahrung der Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3610 humanitären Belange, der Wiederherstellung des normalen Lebens, der Aufrechterhaltung der Grundversorgung, dem Wiederaufbau, der Wiederaufnahme der normalen Wirtschaftstätigkeit und anderen zivilen Aufgaben zu unterstützen. Die Regelung wurde am 6. Dezember 2016 durch eine andere abgelöst, welche breitere Ausnahmen beziehungsweise Genehmigungsmöglichkeiten vom Ölembargo vorsieht, wenn dies für die Erbringung humanitärer Hilfe oder der Unterstützung der Zivilbevölkerung in Syrien erforderlich ist, siehe Artikel 5 Absatz 3 und Artikel 6 des Beschlusses 2013/255/GASP in der aktuell gültigen Fassung. 14. Welche Auswirkung erhoffte sich die Bundesregierung durch die in Frage 13 beschriebene Lockerung, wie waren die Ergebnisse, und wie wirkt sich diese Entscheidung auf die jetzige Situation und die bilateralen Beziehungen zwischen Syrien und Deutschland aus? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1b, 2 und 13 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333