Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 25. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3625 19. Wahlperiode 27.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Dr. Anna Christmann, Margit Stumpp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/3224 – Bürgerwissenschaft und Partizipation in der Forschung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Wissenschaft und Forschung begeistern weit über die Mauern von Universitäten , Forschungseinrichtungen oder Instituten hinaus. Viele Bürgerinnen und Bürger wollen mitdiskutieren, welche Themen und Probleme erforscht werden sollen, möchten mitforschen und gemeinsam mit Expertinnen und Experten die Ergebnisse auswerten und diskutieren. Dafür sind zahlreiche Beteiligungsformate denkbar: Beispielsweise entwickeln Bürgerinnen und Bürger im Rahmen von Citizen Science gemeinsam mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern eigene Forschungsfragen, wägen Methoden ab und führen selbst wissenschaftliche Arbeiten durch. In Reallaboren und Experimentierräumen kooperieren Akteure aus Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Verwaltung und Wirtschaft, um Antworten auf konkrete Herausforderungen vor Ort zu entwickeln und im experimentellen Umfeld zu erproben. Oder zivilgesellschaftliche Organisationen sind aktiver Teil politischer Beratungsgremien und -foren, um dort über Forschungsprogramme mitzuentscheiden. Bei all diesen partizipativen Verfahren geht es nicht um die Akzeptanzbeschaffung für bereits beschlossene Forschungspolitiken und Technologien oder ausschließlich um verbesserte Wissenschaftskommunikation . Partizipation kann Teil einer transformativen Wissenschaft sein, um neue Antworten auf die großen Herausforderungen unserer Zeit wie Klimakrise und Artensterben zu finden und das Wissenschaftssystem an sich inklusiver zu machen. Damit alle Beteiligten ihre Aufgaben erfüllen können und die Forschungsergebnisse wissenschaftlichen Standards entsprechen, müssen ausreichend Ressourcen zur Verfügung gestellt und transparente Verfahren sichergestellt werden. Bisher liegen keine systematischen Informationen zu den Förderaktivitäten der Bundesregierung vor. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag nachdrücklich zu einer Stärkung der Bürgerbeteiligung in Wissenschaft und Forschung bekannt. Sie adressiert diese Herausforderung beispielhaft in einem Grundsatzpapier des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Partizipation, in dem es heißt: „(…) qualitätsvolle Bürgerbeteiligung kann die gesellschaftliche Relevanz Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3625 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode der FuI-Politik erhöhen (…), forschungspolitische Entscheidungen nachvollziehbar machen (Transparenz und Legitimität), das Wissen der Vielen – das große Potenzial von Bürgerwissen – nutzen (Crowd Sourcing und Citizen Science), Vertrauen schaffen und die Aufgeschlossenheit erhöhen (…), Interesse wecken und Neugier für das Neue schaffen. Denn nur, wenn der technologische und der gesellschaftliche Fortschritt (technology push/social innovation) auch mit den Bedürfnissen der Zivilgesellschaft (demand pull) abgestimmt wird, zeigt sich eine Gesellschaft zukunftsfähig.“. 1. Welches Leitbild liegt der Einrichtung und Förderung partizipativer Formate in Wissenschaft und Forschung seitens der Bundesregierung zugrunde, und welche Ziele verfolgt sie damit? Die Zielsetzung der Bundesregierung bei der Einrichtung und Förderung partizipativer Formate ist es, die gesellschaftliche Relevanz von FuI-Politik zu erhöhen, indem sie von der Zivilgesellschaft formulierte Bedarfe berücksichtigt und ggf. die Zivilgesellschaft bei der Umsetzung von Maßnahmen einbindet. Das Leitbild des BMBF zur Umsetzung partizipativer Prozesse wurde im o. g. Grundsatzpapier ausführlich dargestellt. Es wird mit einer Vielzahl von Initiativen umgesetzt. 2. Im Rahmen welcher Programme fördert die Bundesregierung bürgerwissenschaftliche Vorhaben und andere Formate der Partizipation an Wissenschaft und Forschung (z. B. Reallabore, Experimentierräume etc.; bitte federführendes Ressort, Laufzeit und Förderhöhe angeben)? Zahlreiche Förderprogramme und Initiativen der Bundesregierung sehen aktive Bürgerbeteiligungen vor. Programme mit Fokus auf die Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern sind im Folgenden beispielhaft aufgeführt: Im Rahmen der Bund-Länder-Initiative „Innovative Hochschule“ zur Förderung des forschungsbasierten Ideen-, Wissens- und Technologietransfers werden u. a. Vorhaben zu neuen, vielfach partizipativen Formen für die Vernetzung und Kooperation der Hochschulen, auch mit Einrichtungen der Zivilgesellschaft gefördert. Laufzeit der Bund-Länder-Vereinbarung: 16. Juli 2016 bis 31. Dezember 2027. Fördervolumen: Zur Finanzierung der Förderinitiative stellen Bund und Länder bis zu 550 Mio. Euro für zehn Jahre zur Verfügung. Partizipative Elemente werden seit 2012 im Rahmen der Make Light Initiative mit insg. ca. 1 Mio. Euro sowie in den Fördermaßnahmen Open Photonik (2015 – 2020) und Light Cares (2016 bis 2018) mit zusammen ca. 11 Mio. Euro. gefördert. Federführendes Ressort: BMBF. Das BMBF fördert aktuell zweijährige Diskursprojekte zu ethischen, rechtlichen und sozialen Fragen in den modernen Lebenswissenschaften (ELSA-Diskurse ) mit rund 3 Mio. Euro. ELSA-Diskurse zielen darauf ab, den gesellschaftlichen Diskurs zu spezifischen Herausforderungen in den Lebenswissenschaften mit partizipativen Ansätzen zu unterstützen und die (Weiter-) Entwicklung von innovativen Diskursmethoden zu fördern. Federführendes Ressort : BMBF, Laufzeit: 2017 bis 2020. Fördervolumen: 2,9 Mio. Euro. Auch im Rahmen der „Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030“ (NFSB), Förderrichtlinie „Neue Formate der Kommunikation und Partizipation in der Bioökonomie“, werden Bürgerinnen und Bürgern einbezogen. Federführendes Ressort: BMBF. Laufzeit: 2017 bis 2020. Fördervolumen: 5,6 Mio. Euro. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3625 In der dritten Auflage des Rahmenprogramms FONA stehen mit FONA³ in fünf Jahren (2015 bis 2019) über 2 Mrd. Euro für die erarbeiteten Forschungsvorhaben zur Verfügung. Schwerpunkte bilden die so genannten Leitinitiativen zu den Themen Green Economy, Zukunftsstadt und Energiewende. Federführendes Ressort: BMBF. Beispiele für Bürgerbeteiligung in der Außenpolitik sind die vom Auswärtigen Amt betriebenen Konsultationsprozesse „PeaceLab“ bzw. Bürgerdialoge/Open Situation Rooms, die gemeinsam mit Stiftungen und Think-tanks umgesetzt werden. Darüber hinaus werden in verschiedenen Projekten der Ressortforschungseinrichtungen des Bundesministeriums für Gesundheit (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, Paul-Ehrlich-Institut, Robert Koch-Institut, Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) Forschungsprojekte mit partizipativen Elementen umgesetzt sowie im Rahmen der Entwicklung von Maßnahmen und Medien regelmäßig Bedarfe von Zielgruppen, beispielsweise durch Fokusgruppenbefragungen, einbezogen. Im Übrigen wird auf die Antworten auf die Fragen 6 und 13 verwiesen. 3. Welche Organisationstypen (Hochschulen, gemeinnützige Vereine etc.) sind in den entsprechenden Förderprogrammen (siehe Frage 2) berechtigt, sich als Hauptantragsteller zu bewerben, und plant die Bundesregierung, diesen Kreis an möglichen Hauptantragstellern in Zukunft zu erweitern? Die Förderbekanntmachungen des BMBF richten sich in der Regel an einen weiten Adressatenkreis möglicher Antragsteller, der auch Organisationen der Zivilgesellschaft einschließen kann, wenn dies mit Blick auf den Zuwendungszweck geeignet erscheint. Im Einzelfall entscheidend ist der in der jeweiligen Förderbekanntmachung genannte Adressatenkreis. 4. In welchem Prozess entstand das Grundsatzprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Partizipation (www.zukunftverstehen .de/service/publikationen/grundsatzpapier-partizipation), und welche Akteure waren an der Entwicklung dieses Papiers beteiligt? Das Grundsatzpapier Partizipation ist ein Strategiepapier des BMBF. Es entstand u. a. im Rahmen eines „Strategischen Dialogs“ mit relevanten Akteuren aus Wissenschaft , Wirtschaft und Zivilgesellschaft sowie eines Konsultationsprozesses mit dem Fachforum Partizipation des Hightech-Forums in der letzten Legislaturperiode . Das Fachforum hat als Grundlage hierzu in mehreren Anhörungen Vertreter zivilgesellschaftlicher Gruppen angehört. 5. Wie genau kommt das in Frage 4 genannte Grundsatzprogramm in allen Aktivitäten des BMBF (Konzeption von Förderlinien, Agenda-Prozess etc.) zur Anwendung, und welche Stelle innerhalb des BMBF ist zuständig für die Anwendung des Grundsatzpapiers innerhalb des BMBF? Das Grundsatzpapier fasst die Leitlinien sowie die wesentlichen Partizipationsprozesse im BMBF zusammen. Das für die Grundsätze der Partizipation zuständige Referat im BMBF ist Referat 113 „Strategische Vorausschau; Wissenschaftskommunikation ; Koordinierung Ressortforschung“. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3625 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Wie konkret hat sich das Grundsatzpapier Partizipation entlang der drei Bereiche a) Partizipation in der Forschungspolitik, Als ausgewählte Beispiele der Partizipation in der Forschungspolitik sind zu nennen : Zivilgesellschaftliche Akteure waren maßgeblich am Hightech-Forum beteiligt . Das Hightech-Forum begleitete in der vergangenen Legislaturperiode die Umsetzung und Weiterentwicklung der Hightech-Strategie der Bundesregierung . Themen und Formate des Rahmenprogramms Forschung für nachhaltige Entwicklung (FONA) werden in einem Agendaprozess gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und der Zivilgesellschaft ermittelt. Im Zuge der Konzeption des neuen Rahmenprogramms Gesundheitsforschung der Bundesregierung, das Anfang 2019 in Kraft treten soll, hat das BMBF den Workshop „Gesundheitsforschung – gemeinsam gestalten“ mit Vertreterinnen und Vertretern der Patienten- und Bürgerschaft organisiert. Die Beiträge aus dem Workshop lieferten wertvolle Anregungen für die Ausgestaltung des neuen Rahmenprogramms. Auch bei der Weiterentwicklung der Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030 (Federführung BMBF) wurden und werden verschiedene Gruppen , darunter u. a. auch zivilgesellschaftliche Organisationen aus dem Umweltund Verbraucherschutz, über unterschiedliche Formate beteiligt. Im Rahmen der Bürgerdialogreihe „ZukunftsForen“ des BMBF in der 18. Legislaturperiode waren Bürgerinnen und Bürger aus unterschiedlichen Altersund Berufsgruppen sowie aus allen Teilen Deutschlands eingeladen, gemeinsam mit der Hausleitung sowie Experten aus der Wissenschaft über vier zentrale Zukunftsthemen in den Bereichen Gesundheit, Sharing Economy, Digitale Bildung und Arbeit zu diskutieren. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse fließen in die weitere Ausgestaltung der Bildungs- und Forschungspolitik des BMBF ein. b) Partizipation in der Forschung und Als ausgewählte Beispiele der Partizipation in der Forschung sind zu nennen: Ein neuer Weg in der Bürgerforschung wird mit der Richtlinie zur Förderung von bürgerwissenschaftlichen Vorhaben (Citizen Science) beschritten. Die Nationale Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030 ist ein weiteres Beispiel für Partizipation in der Forschung. Im Rahmen dieser Forschungsstrategie gibt es zahlreiche Projekte, bei denen auch zivilgesellschaftliche Vertreterinnen und Vertreter in die Forschung eingebunden werden, insbesondere im Rahmen des Konzepts „Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel“. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3625 In der Gesundheitsforschung werden partizipative Ansätze unter anderem in der Präventionsforschung erprobt. Über die BMBF-Fördermaßnahme „Forschungsverbünde zur Primärprävention und Gesundheitsförderung“ wird, als Modell für partizipative Forschung in diesem Bereich, bereits in der zweiten Förderphase (2018 bis 2021, 2,5 Mio. Euro) der Verbund „PartKommPlus – Gesunde Kommunen durch integrierte, partizipative Strategien der Gesundheitsförderung “ gefördert. Der Verbund untersucht unter aktiver Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, wie kommunale Strategien der Gesundheitsförderung erfolgreich entwickelt und umgesetzt werden können. Die innerhalb des Rahmenprogramms empirische Bildungsforschung geförderte Forschung ist in Teilen partizipativ angelegt. Dabei werden Projekte gefördert , die die Bildungspraxis mit der Forschung verbinden und Aufgeschlossenheit im Transfer der Ergebnisse schaffen. c) Rahmenbedingungen der Partizipation auf alle seit 2016 bestehenden und neu geschaffenen Förderlinien, Agenda- Prozesse, Pakte etc. ausgewirkt (bitte jeweils alle für den Partizipationsprozess relevanten Methoden angeben)? Als ausgewählte Beispiele für verbesserte Rahmenbedingungen bei der Partizipation sind zu nennen: Im laufenden Pakt für Forschung und Innovation ist der Austausch mit Wirtschaft und Gesellschaft eines der forschungspolitischen Ziele. Die Forschungsorganisationen haben sich dazu bekannt, verstärkt partizipative Instrumente zu nutzen bzw. den Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern zu intensivieren. Grundsätzlich wird die Durchführung partizipativer Maßnahmen zunehmend in Förderrichtlinien als Auswahlkriterium vorgesehen (z. B. in der Innovations - und Technikanalyse). 7. Inwiefern fördert die Bundesregierung Begleitforschung zu bürgerwissenschaftlichen Vorhaben, Reallaboren und anderen partizipativen Ansätzen, und welche Erkenntnisse liegen aus der Begleitforschung bislang vor? Exemplarisch können folgende Begleitforschungsvorhaben genannt werden: Die „Wissenschaftliche Koordination der Fördermaßnahme Nachhaltiges Wirtschaften“ aus dem Bereich der „Sozial-ökologischen Forschung“. Sie analysiert , wie das Wirken von Reallaboren bürgernah gestaltet und mit wissenschaftlichen Anforderungen – aus dem nach wie vor weitgehend disziplinär orientierten Wissenschaftsbetrieb – besser zusammengebracht werden kann. Zur Bund-Länder-Initiative „Innovative Hochschule“ ist eine begleitende Evaluierung geplant, aus der Erkenntnisse zu Vorhaben zu neuen, partizipativen Formen für die Vernetzung und Kooperation von Hochschulen auch mit Einrichtungen der Zivilgesellschaft hervorgehen können. Bei den FuE-Projekten der Förderrichtlinie „Neue Formate der Kommunikation und Partizipation in der Bioökonomie“ im Rahmen der Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030 werden die im Projekt erprobten Methoden zur Kommunikation und Partizipation begleitend erforscht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3625 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Mit der Innovations- und Technikanalyse des BMBF werden Chancen und Risiken zukünftiger Entwicklungen in zweijährigen, meist transdisziplinären Forschungsprojekten analysiert. Mit der Ausschreibung 2014 wurden Forschungsprojekte im Themenfeld „Partizipation in Forschung und Innovation“ gefördert; in der laufenden Förderperiode (Ausschreibung 2017) widmen sich ITA-Projekte dem Themenfeld „Partizipationsfähigkeit“. Das Projekt „Techno CitizenScience (TCS)“ lieferte beispielsweise Erkenntnisse zu Formen, Chancen und Herausforderungen von TCS, die in der weiteren Förderung Berücksichtigung finden können. Hauptergebnis des Projekts „Open Creative Labs“ war eine Typologie von Open Creative Labs in Deutschland, die vielfach von Nutzen sein kann. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 25 und 26 verwiesen. 8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der sozialen Zusammensetzung der Beteiligten an solchen partizipativen Verfahren vor, inwiefern erreichen diese Verfahren auch Bürgerinnen und Bürger ohne akademische Ausbildung, und wie beabsichtigt die Bundesregierung, deren Beteiligung ggf. gezielt zu fördern? Eine breite Beteiligung unterschiedlicher Gruppen der Bevölkerung ist eine zentrale Herausforderung partizipativer Verfahren (vgl. auch die Antwort zu Frage 9). Sie sind grundsätzlich offen für alle Bürgerinnen und Bürger. Eine ausgewogene Zusammensetzung wird häufig aktiv angestrebt. Beispielsweise werden insbesondere in den Wissenschaftsjahren diverse Zielgruppen mit dialogischen, partizipativen Formaten angesprochen, z. B. im Rahmen des Projekts „Foresight4Youth – Arbeitswelten von morgen aus der Sicht der Jugend von heute“. Das Vorhaben richtet sich an wissenschafts- und bildungsferne Jugendliche, die über eine aktive Teilhabe im gesamten Planungsprozess ermächtigt werden sollen, Perspektiven für ihre eigene, aber auch für die gesellschaftliche Zukunft zu entwerfen. 9. Welche Modelle zur Förderung gesellschaftlicher Partizipation in Wissenschaft und Forschung haben sich nach Ansicht der Bundesregierung besonders bewährt, und auf welchen Kriterien basiert diese Bewertung? Die Erfolgsfaktoren gesellschaftlicher Partizipation in Wissenschaft und Forschung hängen von der jeweiligen Frage- und Zielstellung ab. Eine beispielhafte Analyse wurde durch die wissenschaftliche Koordination des BMBF-Förderprogramms „Umwelt- und gesellschaftsverträgliche Transformation des Energiesystems “ vorgelegt, die Ende Februar 2018 abgeschlossen wurde. Demnach tragen im Grundsatz folgende Faktoren erheblich zum Erfolg von Partizipationsverfahren bei: Prozessgegenstand (Aktualität des Gegenstands des Beteiligungsprozesses und Betroffenheit der Beteiligten), Partizipationskonzept (Kontinuität des Partizipationsprozesses), Methoden (breiter Einsatz von Partizipationsmethoden und Beachtung der Kontext- und Zielgruppengerechtigkeit), Akteurskonstellation (sorgfältige Akteursanalyse und Zusammenstellen passender Akteursgruppen), Transparenz bei Einflussmöglichkeiten, lokale Vernetzung, Akteursbedürfnisse (Berücksichtigung von Praxisbedürfnissen, Mitverantwortung aller Akteure für den Gesamtprozess), gemeinsame Sprache aller Akteure sowie die Neutralität der Prozessleitung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/3625 10. Für welche Zwecke verwenden die Bundesregierung und nachgeordnete Behörden Daten, die im Rahmen bürgerwissenschaftlicher oder anderer partizipativer Forschungsformate erhoben wurden? Die im Rahmen partizipativer Formate und von Dialogprozessen gewonnenen Daten und Er-kenntnisse fließen – soweit diese der Bundesregierung zur Verfügung stehen und dies rechtlich zulässig ist – in die weitere Arbeit der Bundesregierung ein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen. 11. Inwiefern hält die Bundesregierung die Anwendung bürgerwissenschaftlicher und anderer partizipativer Forschungsformate im Rahmen der Ressortforschung für geeignet, und für welche der vom Umweltbundesamt identifizierten „Prototypen“ ist dies besonders der Fall (Rückert-John et al., 2017: Konzept zur Anwendbarkeit von Citizen Science in der Ressortforschung des Umweltbundesamtes, S. 11 - 13)? Bürgerwissenschaftliche Verfahren bzw. andere partizipative Forschungsformate und Partizipationstypen können grundsätzlich in fast allen Forschungsbereichen angewendet werden. Geprüft werden muss dabei jedoch immer, inwiefern der zusätzliche Aufwand und der Nutzen für das jeweilige Forschungsprojekt in den jeweiligen Forschungsfeldern angemessen sind. 12. Welche anderen staatlichen Stellen erheben nach Kenntnis der Bundesregierung wissenschaftliche Forschungsdaten in Zusammenarbeit mit Bürgerinnen und Bürgern oder nutzen solche Daten? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. 13. Wie viele Förderanträge für Forschungsvorhaben mit Bürgerbeteiligung wurden beim BMBF jeweils gestellt, und wie viele wurden aufgrund der Finanzausstattung abgelehnt, obwohl die Anträge inhaltlich und methodisch als hochwertig und förderberechtigt bewertet wurden, im Rahmen der Vorhaben a) Kopernikus-Projekte für die Energiewende (Förderrichtlinie vom 17. September 2015), b) Wettbewerb Zukunftsstadt (Förderrichtlinie vom 30. Januar 2015), c) Nachhaltige Transformation urbaner Räume (Förderrichtlinie vom 5. März 2015), d) Umsetzung der Leitinitiative Zukunftsstadt (Förderrichtlinie vom 18. März 2016), e) Solares Bauen/Energieeffiziente Stadt (Förderrichtlinie vom 1. April 2016), f) Plastik in der Umwelt – Quellen, Senken, Lösungsansätze (Förderrichtlinie vom 3. Juni 2016), g) Ökonomie des Klimawandels (Förderrichtlinie vom 10. Oktober 2016), sowie In der Auswahl der Förderanträge ist neben der wissenschaftlichen Exzellenz die gesellschaftliche Relevanz ein wichtiges Auswahlkriterium. Deswegen wurden qualifizierte Forschungsanträge, die eine Bürgerbeteiligung vorsahen, auch vollständig berücksichtigt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3625 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Forschungsvorhaben mit Bürgerbeteiligung insgesamt Kopernikus-Projekte für die Energiewende (Förderrichtlinie vom 17. September 2015) 187 Wettbewerb Zukunftsstadt (Förderrichtlinie vom 30. Januar 2015) 52 Nachhaltige Transformation urbaner Räume (Förderrichtlinie vom 5. März 2015) 11 Umsetzung der Leitinitiative Zukunftsstadt (Förderrichtlinie vom 18. März 2016) 12 Solares Bauen/energieeffiziente Stadt (Förderrichtlinie vom 1. April 2016) 46 Plastik in der Umwelt – Quellen, Senken, Lösungsansätze (Förderrichtlinie vom 3. Juni 2016) 4 Ökonomie des Klimawandels (Förderrichtlinie vom 10. Oktober 2016, noch laufender Bewilligungsprozess ) 14 h) im Rahmen der Wissenschaftsjahre? Im Rahmen der Wissenschaftsjahre werden vorrangig Formate der Wissenschaftskommunikation gefördert. Ein partizipatorischer bzw. beteiligungsfördernder Anteil an diesen Kommunikationsformaten ist jedoch gewünscht, so dass eine große Zahl von Vorhaben der Wissenschaftsjahre Elemente von Bürgerforschungsprojekten beinhalten. 14. Wie viele Anträge wurden beim BMBF auf Förderung bürgerwissenschaftlicher Vorhaben gestellt (Förderrichtlinie vom 14. Juli 2016), und wie viele wurden aufgrund der Finanzausstattung der Programme abgelehnt, obwohl die Anträge inhaltlich und methodisch als hochwertig und förderberechtigt bewertet wurden? Bei der Ausschreibung zu Citizen Science vom Juli 2016 handelte es sich um eine Pilotausschreibung, um erstmalig themenübergreifend ein Förderangebot für Projekte der Bürgerforschung anzubieten. Insgesamt wurden über die Förderrichtlinie zur Förderung bürgerwissenschaftlicher Vorhaben 311 Anträge eingereicht. In einem mehrstufigen Begutachtungsverfahren wurden 13 Projekte, darunter sieben Verbundprojekte, zur Förderung ausgewählt. 15. Plant die Bundesregierung, die Förderung bürgerwissenschaftlicher Vorhaben auch über 2019 hinaus zu fördern, und wenn ja, sieht sie den Bedarf, diese Förderung gegenüber der aktuellen Förderphase auszubauen? Das BMBF beabsichtigt, eine weitere Richtlinie mit mehr Fördermitteln für bürgerwissenschaftliche Vorhaben (Citizen Science) zu veröffentlichen. Darüber hinaus plant das BMBF die Förderung bürgerwissenschaftlicher Vorhaben in den Fachprogrammen anlassbezogen fortzuführen und ggf. auszubauen. Die Ressortforschungseinrichtungen des Bundesministeriums für Gesundheit planen , erfolgreiche Ansätze bürgerwissenschaftlicher Forschung, z. B. die Erprobung innovativer methodischer Ansätze, um spezifische Zielgruppen besser oder auch ganz gezielt zu erreichen, fortzusetzen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/3625 16. Sollte nach Ansicht der Bundesregierung das Engagement für Bürgerwissenschaften von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im Rahmen von Berufungsverfahren berücksichtigt werden? Die Berufungsverfahren von Professorinnen und Professoren liegen nach den jeweiligen Landeshochschulregelungen in der ausschließlichen Verantwortung der Hochschulen. 17. Inwiefern fördert die Bundesregierung den Aufbau dauerhafter Strukturen zur Unterstützung von partizipativen Vorhaben, beispielsweise durch Weiterbildungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie anderes Fachpersonal, die Bereitstellung von Laborinfrastrukturen oder die Einrichtung dauerhafter Koordinationsstellen auf regionaler, überregionaler oder Bundesebene? Der Aufbau dauerhafter Strukturen an Hochschulen liegt nicht in der Zuständigkeit der Bundesebene. Bezüglich anderweitiger Maßnahmen zum Zwecke des Kapazitätsaufbaus wird auf die Antwort zu Frage 27 verwiesen. 18. Inwiefern ist die Bundesregierung der Ansicht, dass aufgrund des hohen Koordinationsaufwands bürgerwissenschaftlicher und anderer partizipativer Forschungsformate dieser auch bei der Finanzierung solcher Forschungsvorhaben angemessen berücksichtigt werden sollte? Die Bundesregierung erkennt den Koordinationsaufwand bürgerwissenschaftlicher und anderer partizipativer Formate an und berücksichtigt diesen im Rahmen der Förderung. 19. In welchem Umfang werden die neuen Chancen durch digitale Technologien für ortsunabhängige Zusammenarbeit und für vereinfachte Datensammlung, -verarbeitung und -auswertung im Bereich der Bürgerwissenschaft nach Einschätzung der Bundesregierung bereits genutzt, und wie will die Bundesregierung deren Nutzung in Zukunft befördern? Im Bereich der Bürgerwissenschaften spielen digitale Technologien eine zentrale Rolle, sowohl für die ortsunabhängige Zusammenarbeit als auch für die vereinfachte Datensammlung, -verarbeitung und -auswertung. 20. Wie bewertet die Bundesregierung das Konzept der Wissenschaftsläden (Engl.: Science Shops), durch welche Förderprogramme wurden Wissenschaftsläden in den letzten zehn Jahren in Deutschland gefördert, und welche Förderinstrumente sind dazu seitens der Bundesregierung zukünftig geplant? Wissenschaftsläden bieten Bürgerinnen und Bürgern in den jeweiligen Städten ein umfangreiches Angebot, um sich mit Wissenschaft auseinanderzusetzen. Gleichzeitig können Ideen der Bürgerinnen und Bürger in die Forschung weitergegeben werden. Dadurch tragen die Wissenschaftsläden dazu bei, Wissenschaft in der Stadt bzw. in der Gesellschaft zu verankern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3625 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Beispiele für die Förderung von Wissenschaftsläden durch die Bundesregierung sind die folgenden: Im Wissenschaftsjahr 2016/2017 – Meere und Ozeane wurden sieben deutsche Wissenschaftsläden mit dem Verbundprojekt „Meer davon – Berlin liegt an der Nordsee“ gefördert (BMBF). Im Rahmen der Förderung bürgerwissenschaftlicher Vorhaben fördert das BMBF den Wissenschaftsladen Bonn im Verbundprojekt „Städtische Agrikultur : gemeinsam innovativ entwickeln – nachhaltige Integration und Vernetzung von Nahrungsmittelkleinproduktionen“. Im Rahmen eines FuE-Projekts der Förderrichtlinie „Neue Formate der Kommunikation und Partizipation in der Bioökonomie“ der Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030 wird vom BMBF der Wissenschaftsladen Potsdam e. V. gefördert. Auch zukünftig sind die Förderprogramme Wissenschaftsjahre und Citizen Science geeignet, um die Wissenschaftsläden zu fördern. 21. Wie wird sichergestellt, dass die ihm Rahmen bürgerwissenschaftlicher Vorhaben gewonnenen Forschungsdaten auch nach dem Ende der Projektlaufzeit gesichert und öffentlich verfügbar bleiben? Alle geförderten bürgerwissenschaftlichen Vorhaben sind qua Zuwendungsbescheid zu einem Datenmanagementkonzept verpflichtet. Forschungsergebnisse sollen nach dem Open Access Prinzip veröffentlicht werden. Dabei müssen die rechtlichen Voraussetzungen eingehalten werden. 22. Welche Empfehlungen und Handlungsoptionen aus dem Grünbuch Citizen Science Strategie 2020 für Deutschland hat die Bundesregierung bisher umgesetzt , und welche weiteren Schritte zur Umsetzung plant sie? Das Grünbuch identifiziert drei Kernfelder für die zukünftige Entwicklung von Citizen Science: Stärkung von bereits etablierten Strukturen und Rahmenbedingungen Das BMBF hat Rahmenbedingungen durch die programmatische Förderung von Citizen Science (vgl. Förderrichtlinie zur Förderung von bürgerwissenschaftlichen Vorhaben vom 14. Juli 2016) gestärkt und fördert zudem die Vernetzungsplattform www.buergerschaffenwissen.de, die alle Citizen Science Projekte in Deutschland darstellt und untereinander vernetzt. Neuschaffung von Strukturen und Rahmenbedingungen Im Rahmen der Förderung der Plattform „BürgerSchaffenWissen“ wird der Dialog über Strukturen und Rahmenbedingungen in verschiedenen Workshops weitergeführt. Integration in bestehende Konzepte Im Rahmen der Wissenschaftsjahre wurde 2016/2017 beispielsweise die Aktion Plastikpiraten ins Leben gerufen, die auch über das Wissenschaftsjahr hinaus weitergeführt wird. Jugendliche erforschen dabei die Verbreitung von Mikro- und Makroplastik an und in deutschen Flüssen. Hier wird Citizen Science in Bildungskonzepte in schulischen und außerschulischen Lernorten integriert . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/3625 23. Im Rahmen welcher Programme, Strategien oder Forschungsagenden setzt die Bundesregierung auf die institutionalisierte Beteiligung zivilgesellschaftlicher Akteure, beispielsweise in Form von Beiräten, Gremien oder Foren , um die Ausgestaltung dieser Programme mitzugestalten? 24. Inwiefern steht das BMBF zur Identifizierung zukünftiger Forschungsbedarfe oder anderer Strategieprozesse in einem dauerhaften Austausch mit zivilgesellschaftlichen Akteuren? Die Fragen 23 und 24 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Bundesregierung steht in vielfältiger Weise in einem kontinuierlichen Austausch mit zivilgesellschaftlichen Akteuren. Die konkrete Beteiligung an künftigen Agendaprozessen hängt von deren jeweiligen Fragen- und Zielstellungen ab: Kriterien hierzu sind im Grundsatzpapier des BMBF zur Partizipation erläutert. 25. Welche der genannten Beteiligungsverfahren haben sich nach Ansicht der Bundesregierung bewährt, und inwiefern plant die Bundesregierung, diese Verfahren in Zukunft auszubauen? Die Bundesregierung führt die Tradition, bewährte partizipative Formate in der Forschungs- und Innovationspolitik anzuwenden, fort und baut sie mit neuen Formaten konsequent aus. Über die Form der Beteiligung wird sie jeweils im Zusammenhang der jeweiligen bildungs-, forschungs- und innovationspolitischen Initiativen , Programme und Gremien entscheiden. 26. Welche Schwierigkeiten und Hürden identifiziert die Bundesregierung bei derartigen Beteiligungsverfahren – insbesondere hinsichtlich der häufig knappen zur Verfügung stehenden Ressourcen, Mitarbeitenden und des Informationszugangs für die beteiligten zivilgesellschaftlichen Organisationen – und wie wird diesen in Zukunft begegnet? Die Schwierigkeiten und Hürden partizipativer Verfahren hängen vom Typ des gewählten Beteiligungsverfahrens ab. 27. Welche Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau für zivilgesellschaftliche Gruppen , die in solchen Verfahren beteiligt sind, fördert die Bundesregierung, damit die Beteiligten der Zivilgesellschaft ihre Aufgabe auf Augenhöhe mit den Vertreterinnen und Vertretern von Behörden, Wissenschaft und Wirtschaft wahrnehmen können? Vertreter der organisierten Zivilgesellschaft können sich im Rahmen der jeweiligen einschlägigen Förderbekanntmachungen z. B. an Citizen Science und transdisziplinären Forschungsprojekten wie in der Innovations- und Technikanalyse beteiligen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3625 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 28. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, transnationale bürgerwissenschaftliche Netzwerke und Verbünde in die Verhandlungen zu Horizont Europa einzubeziehen, und inwiefern wird sie sich dafür einsetzen? 29. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung neuer Partizipationsformaten im Rahmen des Europäischen Forschungsrahmenprogramms Horizont 2020, und inwiefern hält sie deren Ausbau im Rahmen von Horizont Europa für notwendig? Die Fragen 28 und 29 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Bundesregierung begrüßt Überlegungen der EU-Kommission, strategische Forschungsmissionen im Rahmenprogramm „Horizont Europa“ unter Beachtung der Kompetenzen von Rat und Parlament in einem weiteren Stakeholder-Dialog zu schärfen. Die Bundesregierung setzt sich für eine deutlich sichtbare Verankerung der Themen des Bereichs „Science with and for Society“ auch unter „Horizont Europa“ ein. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333