Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 29. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3629 19. Wahlperiode 31.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Leif-Erik Holm und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/3115 – Zurückweisungen an der deutschen Grenze V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut Medienberichten sind seit Januar 2017 monatlich im Schnitt rund hundert Fälle von verbotener Wiedereinreise zuvor abgeschobener Migranten registriert worden (www.focus.de/politik/deutschland/abgeschobene-duerfen-an-grenze-abgewiesenwerden -monatlich-rund-hundert-faelle-von-verbotener-wiedereinreise-registriert_ id_9101540.html). Laut dem Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat sei es „ein Skandal“ (www.n-tv.de/politik/20-07-Soeder-fordert-Merkel-zum- Nachgeben-auf--article20485283.html), dass Personen, die mit einer Wiedereinreisesperre nach Deutschland belegt wurden, an der Grenze nicht zurückgewiesen wurden. Nach eigenen Angaben hat der Bundesinnenminister Horst Seehofer keine Kenntnis darüber, wer angeordnet habe, dass Personen, die mit einer Wiedereinreisesperre nach Deutschland belegt wurden, wieder nach Deutschland einreisen dürfen (siehe Eintrag vom 18. Juni, 14:35 Uhr: www. welt.de/politik/deutschland/live177726846/Union-faellt-in-neuer-Umfrage-unter- 30-Prozent-Liveticker-zum-Asylstreit.html). 1. Wie viele Personen, die mit einer Wiedereinreisesperre nach Deutschland belegt wurden, sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Januar 2015 wieder nach Deutschland eingereist, und wie viele Personen, die mit einer Wiedereinreisesperre belegt wurden, wurden seit Januar 2015 an der deutschen Grenze zurückgewiesen (bitte nach Monaten aufschlüsseln)? Im Ausländerzentralregister (AZR) wird eine Wiedereinreisesperre nur dann gespeichert , wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Wiedereinreisesperren, deren Sperrfrist abgelaufen ist, werden aus dem Register gelöscht und können im Nachhinein statistisch nicht mehr ermittelt werden. Ausweislich des AZR hielten sich zum Stichtag 30. Juni 2018 insgesamt 714 Personen mit einer noch nicht abgelaufenen Wiedereinreisesperre in Deutschland auf, die seit dem 1. Januar 2015 wieder nach Deutschland eingereist waren und bei denen die Feststellung der Wiedereinreisesperre vor dem Zeitpunkt der Wiedereinreise lag. Die Feststellungen der Bundespolizei können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3629 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Jahr Monat Unerlaubte Einreisen entgegen Wiedereinreisesperre (ab 2016 inkl. Versuch der unerlaubten Einreise) Zurückweisung aufgrund Wiedereinreisesperren 2015 Januar 79 29 Februar 69 20 März 72 23 April 85 29 Mai 48 24 Juni 73 36 Juli 45 24 August 52 19 September 63 21 Oktober 96 26 November 68 34 Dezember 81 38 2016 Januar 60 27 Februar 79 41 März 74 36 April 75 35 Mai 58 31 Juni 61 23 Juli 54 38 August 42 13 September 66 29 Oktober 79 30 November 83 38 Dezember 112 48 2017 Januar 93 32 Februar 84 42 März 111 49 April 91 35 Mai 94 48 Juni 105 59 Juli 129 54 August 70 25 September 108 34 Oktober 96 52 November 115 49 Dezember 140 65 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3629 Jahr Monat Unerlaubte Einreisen entgegen Wiedereinreisesperre (ab 2016 inkl. Versuch der unerlaubten Einreise) Zurückweisung aufgrund Wiedereinreisesperren 2018 Januar 120 63 Februar 126 64 März 119 47 April 96 43 Mai 101 49 Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sich die Angaben zu unerlaubten Einreisen entgegen eines bestehenden Einreise- und Aufenthaltsverbots für das Jahr 2015 ausschließlich auf vollzogene unerlaubte Einreisen beziehen. Versuchte unerlaubte Einreisen entgegen eines bestehenden Einreise- und Aufenthaltsverbots, bei denen in der Regel eine Zurückweisung erfolgt, sind erst ab dem Jahr 2016 in der Statistik enthalten. Darüber hinaus gehende Angaben im Sinne der Fragestellung werden statistisch nicht erhoben. 2. Wie viele Personen, deren Asylantrag in Deutschland rechtskräftig abgelehnt wurde, sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Januar 2015 wieder nach Deutschland eingereist, und wie viele Personen, deren Asylantrag in Deutschland rechtskräftig abgelehnt wurde, wurden seit Januar 2015 an der deutschen Grenze zurückgewiesen (bitte nach Monaten aufschlüsseln)? Es wird darauf hingewiesen, dass eine Asylablehnung im AZR im Regelfall nicht gelöscht wird, die zugrundeliegende Asylentscheidung daher u. U. viele Jahre zurück liegen kann und der Ausländer zwischenzeitlich das Aufenthaltsrecht ggf. auf andere Weise erworben oder als Unionsbürger eine Freizügigkeitsberechtigung erlangt haben kann. Eine im AZR gespeicherte Asylablehnung allein bedeutet daher nicht, dass sich diese Person unberechtigt in Deutschland aufhält. Ausweislich des AZR hielten sich zum Stichtag 30. Juni 2018 insgesamt 34 089 Personen mit einem rechtsoder bestandskräftig abgelehnten Asylantrag in Deutschland auf, die seit dem 1. Januar 2015 wieder nach Deutschland eingereist waren. Darüber hinausgehende Angaben im Sinne der Fragestellung werden statistisch nicht erhoben. 3. Wie viele Personen, die bereits Asyl in einem anderen Staat beantragt haben, der dem sogenannten Dubliner Übereinkommen (www.bpb.de/nachschlagen/ lexika/das-europalexikon/176798/dubliner-uebereinkommen) beigetreten ist, sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Januar 2015 nach Deutschland eingereist, und wie viele Personen, die bereits Asyl in einem anderen Staat beantragt haben, der dem sogenannten Dubliner Übereinkommen beigetreten ist, wurden seit Januar 2015 an der deutschen Grenze zurückgewiesen (bitte nach Monaten aufschlüsseln)? Das Dubliner Übereinkommen wurde zwischenzeitlich durch aktuellere europäische Rechtsakte abgelöst, anwendbar ist die derzeit gültige Verordnung (EU) 604/2013 (Dublin-III-Verordnung). Angaben im Sinne der Frage liegen der Bundesregierung nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3629 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Auf welcher Rechtsgrundlage wird und wurde dem in den Fragen 1 bis 3 definierten Personenkreis die Wiedereinreise beziehungsweise Einreise nach Deutschland gewährt? Eine Einreisegestattung an den deutschen Schengen-Außengrenzen sowie im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen an deutschen Binnengrenzen erfolgte, wenn die einreise- und aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen im Sinne einschlägigen europäischen oder nationalen Bestimmungen erfüllt waren. Die Bundesregierung hat im September 2015 im Rahmen ihrer Zuständigkeiten entschieden, bei Schutzsuchenden auf eine Zurückweisung an der Grenze zu verzichten . Diese Entscheidung steht im Einklang mit § 18 Absatz 4 des Asylgesetzes (AsylG). Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/883 verwiesen. 5. Wann und von wem hat der Bundesinnenminister Horst Seehofer erfahren, dass Personen, die mit einer Wiedereinreisesperre nach Deutschland belegt wurden, an der Grenze nicht zurückgewiesen werden? Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat wurde nach seiner Amtsübernahme im Rahmen der üblichen Geschäftsprozesse im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat fortwährend über aktuelle Sachstände im Zusammenhang mit der vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen informiert. Im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat waren die Abteilungen B, M und E im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten beteiligt. 6. Wann und von wem hat die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel erfahren, dass Personen, die mit einer Wiedereinreisesperre nach Deutschland belegt wurden, an der Grenze nicht zurückgewiesen werden? Die Bundeskanzlerin wird fortwährend im Rahmen der üblichen Geschäftsprozesse durch die zuständigen Abteilungen innerhalb des Bundeskanzleramtes sowie im Rahmen des Informationsaustauschs im Kabinett über aktuelle Sachstände im Zusammenhang mit der Migrationslage und der vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen informiert. 7. Wer hat zu welchem Zeitpunkt die Anweisung gegeben, dass Personen, die mit einer Wiedereinreisesperre nach Deutschland belegt wurden, an der Grenze nicht zurückgewiesen werden? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3629 8. Wie viele Personen, die mit einer Wiedereinreisesperre nach Deutschland belegt wurden, halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland auf (bitte Stichtag angeben und nach Nationalität aufschlüsseln )? Zunächst wird auf die Ausführungen des ersten Absatzes in der Antwort zu Frage 1 verwiesen. Ausweislich des AZR hielten sich zum Stichtag 30. Juni 2018 insgesamt 6 723 Personen mit einer über den Stichtag hinausgehenden Wiedereinreisesperre in Deutschland auf (unabhängig davon, ob bereits die Person zwischenzeitlich ausgereist war). Die Differenzierung nach Staatsangehörigkeiten kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Staatsangehörigkeit Anzahl Gesamt 6.723 davon Albanien 1.677 Serbien 1.150 Kosovo 1.081 Mazedonien 843 Bosnien und Herzegowina 344 Ghana 338 Senegal 236 Montenegro 161 Afghanistan 91 Indien 80 Ungeklärt 60 Russische Föderation 48 Georgien 44 Algerien 40 Marokko 38 Irak 36 Pakistan 29 Gambia 28 Jugoslawien (ehemals) 26 Syrien 24 Nigeria 22 Armenien 22 Guinea 19 Somalia 18 Iran 18 Türkei 17 China 16 Libyen 14 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3629 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Staatsangehörigkeit Anzahl Serbien und Montenegro (ehemals) 14 Bangladesch 14 Libanon 13 Mali 13 Eritrea 12 Tunesien 11 Benin 11 Vietnam 10 Aserbaidschan 9 Ägypten 9 Sudan (ohne Südsudan) 8 Elfenbeinküste (Côte d'Ivoire) 7 Moldau (Republik) 7 Guinea-Bissau 6 Ukraine 6 Sonstige asiatische Staatsangehörigkeiten 6 Tadschikistan 6 Äthiopien 3 Ohne Angabe 3 Burkina-Faso 3 Sonstige afrikanische Staatsangehörigkeiten 3 Sri Lanka 2 Staatenlos 2 Kasachstan 2 Niger 2 Usbekistan 2 Kamerun 2 Mauretanien 2 Jordanien 1 Kongo 1 Angola 1 Vereinigte Staaten von Amerika 1 Tschad 1 Haiti 1 Sierra Leone 1 Philippinen 1 Kirgisistan 1 Thailand 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/3629 Staatsangehörigkeit Anzahl Tansania 1 Mongolei 1 Gabun 1 Serbien (ehemals) 1 Togo 1 Darüber hinausgehende Angaben im Sinne der Fragestellung werden statistisch nicht erhoben. 9. Wie viele Personen, deren Asylantrag in Deutschland rechtskräftig abgelehnt wurde, halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland auf (bitte Stichtag angeben und nach Nationalität aufschlüsseln)? Zunächst wird auf die Ausführungen des ersten Absatzes in der Antwort zu Frage 2 verwiesen. Ausweislich des AZR hielten sich zum Stichtag 30. Juni 2018 insgesamt 689 970 Personen in Deutschland auf, deren Asylantrag rechts- oder bestandskräftig abgelehnt wurde, ohne dass dies direkte Rückschlüsse auf den aktuellen Aufenthaltsstatus zulässt. Die Differenzierung nach Staatsangehörigkeiten kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Staatsangehörigkeit Anzahl Gesamt 689.970 davon Türkei 81.450 Afghanistan 75.643 Kosovo 70.932 Serbien 51.975 Irak 28.861 Vietnam 27.553 Syrien 23.444 Libanon 17.293 Mazedonien 17.290 Russische Föderation 15.167 Pakistan 14.934 Ungeklärt 13.846 Nigeria 14.524 Albanien 14.214 Bosnien und Herzegowina 13.482 Iran 12.364 Polen 12.258 Indien 11.543 Armenien 9.964 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3629 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Staatsangehörigkeit Anzahl Ghana 8.800 Sri Lanka 8.313 Algerien 7.146 Aserbaidschan 7.140 Rumänien 7.101 Serbien und Montenegro (ehemals) 6.506 Somalia 6.424 Jugoslawien (ehemals) 6.301 Montenegro 6.046 China 4.854 Marokko 4.815 Serbien (ehemals) 4.765 Kongo, Dem. Republik 4.730 Georgien 4.244 Äthiopien 4.238 Staatenlos 4.081 Kroatien 3.862 Ukraine 3.684 Gambia 3.555 Togo 3.537 Eritrea 3.522 Guinea 3.459 Bulgarien 3.325 Angola 2.766 Kamerun 2.729 Bangladesch 2.570 Ägypten 2.466 Tunesien 2.404 Ungarn 1.590 Sierra Leone 1.474 Elfenbeinküste (Côte d’Ivoire) 1.463 Jordanien 1.458 Senegal 1.311 Benin 1.210 Kenia 1.187 Moldau (Republik) 1.091 Sonstige asiatische Staatsangehörigkeiten 1.013 Tschechische Republik 905 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/3629 Staatsangehörigkeit Anzahl Libyen 881 Burkina-Faso 859 Mali 841 Weißrussland 679 Italien 650 Sudan (ohne Südsudan) 641 Tadschikistan 638 Niger 595 Kongo 518 Mongolei 477 Guinea-Bissau 473 Nepal 465 Slowakische Republik 429 Liberia 419 Kuba 399 Niederlande 380 Frankreich 345 Jemen 336 Uganda 326 Kasachstan 320 Litauen 314 Kirgisistan 258 Kolumbien 249 Sonstige afrikanische Staatsangehörigkeiten 247 Griechenland 219 Tschechoslowakei (ehemals) 216 Sudan (ehemals) 214 Portugal 207 Slowenien 187 Spanien 185 Lettland 181 Kambodscha 176 Tschad 175 Turkmenistan 173 Belgien 159 Sowjetunion (ehemals) 156 Peru 143 Chile 142 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3629 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Staatsangehörigkeit Anzahl Usbekistan 139 Schweden 139 Ruanda 138 Ohne Angabe 137 Mauretanien 126 Israel 126 Vereinigte Staaten von Amerika 124 Großbritannien mit Nordirland 119 Simbabwe 115 Kanada 96 Österreich 90 Tansania 84 Philippinen 82 Burundi 80 Ecuador 73 Estland 68 Myanmar 66 Mosambik 62 Venezuela 61 Korea, Dem. Volksrepublik 60 Bhutan 59 Thailand 57 Südsudan 51 Australien 45 Jamaica 41 Sonstige europäische Staatsangehörigkeiten 40 Südafrika 33 Gabun 33 Zentralafrikanische Republik 32 Brasilien 32 Honduras 30 Irland 29 Haiti 26 China (Taiwan) 25 Laos 25 Indonesien 24 Norwegen 21 Äquatorialguinea 19 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/3629 Staatsangehörigkeit Anzahl Finnland 19 Malaysia 18 Korea (Republik) 17 Schweiz 16 Mexico 15 Kuwait 14 Dominikanische Republik 13 Dänemark u. Färöer 13 El Salvador 12 Namibia 12 Bolivien 10 Sambia 9 Dschibuti 9 Argentinien 9 Saudi Arabien 6 Nicaragua 5 Mauritius 5 Bahrain 5 Malawi 4 Madagaskar 4 Island 4 Vereinigte Arabische Emirate 4 Andorra 4 Uruguay 4 Neuseeland 4 Britisch abhängige Gebiete in Asien 3 Luxemburg 3 Botsuana 2 Guatemala 2 Kap Verde 2 Seychellen 2 Japan 2 Palau 2 Suriname 2 Sonstige amerikanische Staatsangehörigkeiten 2 St. Vincent/Grenadinen 2 Swasiland 1 Singapur 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3629 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Staatsangehörigkeit Anzahl Guyana 1 Paraguay 1 Tonga 1 Oman 1 Trinidad und Tobago 1 Panama 1 Zypern 1 Malta 1 Darüber hinausgehende Angaben im Sinne der Fragestellung werden statistisch nicht erhoben. 10. Wie viele Personen, die bereits Asyl in einem anderen Staat beantragt haben, der dem sogenannten Dubliner Übereinkommen beigetreten ist, halten sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland auf (bitte Stichtag angeben und nach Nationalität aufschlüsseln)? Das Dubliner Übereinkommen wurde zwischenzeitlich durch aktuellere europäische Rechtsakte, anwendbar ist die derzeit gültige Verordnung (EU) 604/2013 (Dublin-III-Verordnung). Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333