Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 26. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3645 19. Wahlperiode 31.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Simone Barrientos, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache Aktueller Umsetzungsstand der Ergebnisse des Runden Tisches zur Förderung von Frauen in Kultur und Medien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Frauen sind im Kultur- und Medienbereich noch immer strukturell benachteiligt und unterrepräsentiert. Sie verdienen weniger als ihre männlichen Kollegen, selbst bei gleicher Qualifikation. Bei renommierten und höher dotierten Stellen und Funktionen sind sie deutlich geringer vertreten als Männer. All dies hat u. a. die Studie des deutschen Kulturrates von 2016 gezeigt. Die Studie ergab zudem, dass Frauen in der öffentlichen Kulturförderung und am Kunstmarkt unterrepräsentiert sind. Ebenso sind Frauen in Gremien, Jurys und in Führungspositionen deutlich geringer vertreten als ihre männlichen Kollegen (Schulz, Ries, Zimmermann (Hrsg.): Frauen in Kultur und Medien. Ein Überblick über aktuelle Tendenzen, Entwicklungen und Lösungsvorschläge. 2016). Eine strukturelle und praktische Förderung von Frauen in der Kultur ist notwendig. Der Runde Tisch „Frauen in Kultur und Medien“ hat im Dezember 2016 seine Arbeit aufgenommen. Dort wurden konkrete Vorschläge erarbeitet, wie eine Gleichstellung von Frauen in Kultur- und Medienbranchen erreicht werden kann. Am 30. März 2017 wurden sechs Hauptforderungen durch die Mitglieder des Runden Tisches formuliert: Paritätische Besetzung von Jurys und Gremien im Zuständigkeitsbereich der Kulturstaatsministerin, Gender-Monitoring durch kontinuierliche Datenerhebung, Verleihung frauenspezifischer Preise durch die Kulturstaatsministerin, Verbesserung der sozialen Situation von Künstlerinnen und Mentoring. Zahlreiche weitere konkrete Maßnahmen wurden von Arbeitsgruppen herausgearbeitet und eingebracht (www.bundesregierung.de/Content/ DE/StatischeSeiten/Breg/BKM/RunderTisch/artikel/2017-07-20-runder-tischfrauen .html). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3645 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Staatsministerin für Kultur und Medien Monika Grütters stellte im Juli 2017 konkrete Maßnahmen vor, mit denen diese sechs Kernforderungen umgesetzt werden sollen. So kündigte sie an, bei bestehenden Neuberufungen von Jurys ab 1. Januar 2018 eine Besetzung von mindestens 50 Prozent Frauen und in der Kulturförderung eine paritätische Verteilung zu erreichen (www.bundesregierung. de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/BKM/RunderTisch/artikel/2017-07-20- runder-tisch-frauen.html). Mit der vorliegenden Kleinen Anfrage sollen die durchgeführten und geplanten Maßnahmen sowie ihre Wirkung erfragt werden. 1. Welche Jurys, die im Zuständigkeitsbereich der Kulturstaatsministerin Monika Grütters liegen, vergeben Mittel zur Kulturförderung (bitte alle benennen )? 2. Wie ist der Geschlechteranteil derzeit innerhalb dieser Jurys jeweils verteilt? 3. Hat in dem Zeitraum ab Juli 2017 eine Neuberufung einer Jury, die im Zuständigkeitsbereich der Kulturstaatsministerin liegt, stattgefunden (wenn ja, bitte benennen)? 4. Wenn Neuberufungen einer Jury, die im Zuständigkeitsbereich der Kulturstaatsministerin Monika Grütters liegt, stattgefunden haben, wie hoch war hier jeweils der Anteil von Frauen an der Gesamtgröße der Jury? 5. Welche Jurys und Kommissionen, die im Zuständigkeitsbereich der Kulturstaatsministerin Monika Grütters liegen, sollen während der aktuellen Legislaturperiode neu berufen werden? Die Fragen 1 bis 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam und in Form der in der Anlage beigefügten Übersicht beantwortet. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht alle der hier aufgeführten Jurymitglieder von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien selbst berufen werden. In Fällen, in denen die Berufung durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien erfolgt, wird auf eine paritätische Besetzung geachtet . 6. Wie plant die Kulturstaatsministerin Monika Grütters konkret, eine paritätische Mittelvergabe im Rahmen der öffentlichen Kulturförderung zu erreichen ? Dies geschieht durch eine weitere Stärkung der im Kulturbereich tätigen Frauen, z. B. durch die Arbeit des Projektbüros „Frauen in Kultur und Medien“ beim Deutschen Kulturrat. 7. Wann sind die nächsten Treffen des Runden Tisches „Frauen in Kultur und Medien“ geplant? Die Fortführung der Arbeit des Runden Tisches geschieht durch das Projektbüro „Frauen in Kultur und Medien“ beim Deutschen Kulturrat. 8. Wie erfolgt die Auswahl der Teilnehmenden des Runden Tisches „Frauen in Kultur und Medien“? Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgte auf Basis von deren fachlicher Kompetenz . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3645 9. Welche frauenspezifischen Förderpreise der Bundesregierung gab es von 2015 bis heute (bitte alle inklusive Datum der Vergabe benennen)? GABRIELE MÜNTER PREIS (GMP): Der GABRIELE MÜNTER PREIS ist ein Preis für Künstlerinnen ab dem 40. Lebensjahr mit einem Preisgeld von 20 000 Euro und wurde am 14. März 2017 zum siebten Mal vergeben. Er wurde vom BMFSFJ ausgelobt in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK), dem Frauenmuseum Bonn sowie der GEDOK, dem Verband der Gemeinschaften der Künstlerinnen und Kunstförderer. Helene-Weber-Preis (HWP): Der Helene-Weber-Preis ist eine Auszeichnung für herausragende Kommunalpolitiker -innen. Er wurde zusammen mit der EAF (Europäische Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft Berlin e. V.) initiiert und 2009 vom BMFSFJ aus Anlass des 60jährigen Jubiläums des Grundgesetzes zum ersten Mal verliehen . Die dritte – bislang letzte – Preisvergabe erfolgte am 11. Juni 2015 in Berlin an zwei Haupt- und 18 weitere Preisträgerinnen. Die Preisträgerinnen erhalten individuelles Coaching sowie Unterstützung für Aktionen vor Ort. Die jeweilige Hauptpreisträgerin erhält zusätzlich ein Preisgeld in Höhe von 10 000 Euro für ein Projekt ihrer Wahl. Eine weitere Preisverleihung ist in der 19. Legislaturperiode vorgesehen. 10. In wessen Verantwortung liegt die Neukonzeption des GABRIELE MÜNTER PREISES, und wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen (Antwort auf die Schriftliche Frage 72 der Abgeordneten Simone Barrientos auf Bundestagsdrucksache 19/2217)? Die Überlegungen der Bundesregierung hierzu dauern an. 11. Ist die Einführung weiterer frauenspezifischer Preise und Stipendien geplant, und wenn ja, welche, und für wann? Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Einführung von weiteren frauenspezifischen Preisen oder Stipendien nicht geplant. 12. Wie hoch sind die Kosten des Projektbüros „Frauen in Kultur & Medien“ im Jahr (bitte nach unterschiedlichen Kostenpunkten aufschlüsseln)? 13. Wie viel Geld erhält das Projektbüro aus dem Einzelplan 04 BKM im Jahr? 14. Wer ist außerdem in welcher Form und Höhe an der Finanzierung des Projektbüros beteiligt? 15. Innerhalb welches Zeitraums erhält das Projektbüro eine Förderung durch das Bundesministerium Kultur und Medien? 16. Ist eine Fortsetzung der Arbeit des Projektbüros im Anschluss an den Förderzeitraum geplant? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3645 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 17. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten aktuell in dem Projektbüro (bitte aufschlüsseln nach Vollzeit- und Teilzeitstellen, Honorarmitarbeiterinnen und Honorarmitarbeitern und Praktikantinnen und Praktikanten), und wie hat sich die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seit Gründung des Büros entwickelt? Die Fragen 12 bis 17 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Das Projektbüro „Frauen in Kultur und Medien“ wird für den Zeitraum vom 1. August 2017 bis 31. Juli 2020 in Höhe von bis zu 300 000 Euro gefördert. Aus den Mitteln werden neben einer wissenschaftlichen Referentin (30 Wochenstunden ) u. a. Druck- und Reisekosten finanziert. Über eine Fortsetzung des Projektbüros wird zu gegebenem Zeitpunkt entschieden werden. 18. Hat die Erarbeitung ergänzender Datenreports zu spartenspezifischen Einzelrecherchen , unter Verantwortung der Projektbüros, bereits begonnen, und für wann ist eine Präsentation der Ergebnisse geplant? Die Erarbeitung der Datenreports durch das Projektbüro hat begonnen. Die Veröffentlichung des ersten Reports ist für Herbst 2018 geplant. 19. Nach welchen Kriterien und von wem wurden die Mentorinnen und Mentoren des Mentoring-Programms des Projektbüros „Frauen in Kultur und Medien “ ausgewählt? 20. In welcher Form und von wem wurden die Mentorinnen und Mentoren für das Mentoring-Programm fortgebildet und informiert? 21. Wie wird die Arbeit der Mentorinnen und Mentoren evaluiert? 22. Wurde für das Mentoring-Programm geworben? Wenn ja, in welcher Form? 23. Nach welchen Kriterien wurden die Mentees ausgewählt? Wurde bei der Auswahl der Mentees insbesondere die soziale und geographische Herkunft berücksichtigt? Wenn ja, in welcher Form? 24. Wie viele Personen haben sich für das Mentoring-Programm beworben, und wie viele wurden ausgewählt? 25. Wer hat die Auswahl der Mentees getroffen? Die Fragen 19 bis 25 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Auswahl der Mentees, die Bildung der einzelnen Tandems bestehend aus je einer Mentee und Mentor/in sowie die konkrete Ausgestaltung des Mentoring- Programms erfolgt in eigener Verantwortung des Projektbüros „Frauen in Kultur und Medien“ beim Deutschen Kulturrat und daher weitgehend unabhängig von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Wegen ergänzender Informationen wird auf die Webseite des Deutschen Kulturrats verwiesen: www.kulturrat.de/thema/frauen-in-kultur-medien/mentoring-programm/. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3645 26. Ist ein Förderprogramm geplant, das junge weibliche Kunstschaffende bei dem Einstieg in den Kulturbetrieb unterstützt? Ein solches Förderprogramm ist derzeit nicht geplant. 27. Hat der angekündigte Austausch der Kulturstaatsministerin Monika Grütters mit der Bundesagentur für Arbeit stattgefunden, durch den sie Erkenntnisse gewinnen wollte, wie kreative Frauen nach der Familienphase schneller wieder in ihren Beruf zurück vermittelt werden (Quelle: www.bundesregierung. de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/BKM/RunderTisch/artikel/2017-07-20- runder-tisch-frauen.html)? 28. Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 29. Plant die Kulturstaatsministerin, auf der Grundlage des Austauschs mit der Bundesagentur für Arbeit konkrete Maßnahmen zu erarbeiten? Die Fragen 27 bis 29 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Austausch mit der Bundesagentur für Arbeit hat stattgefunden. Konkretes Ergebnis ist die Übernahme einer Schirmherrschaft für das Transitionsprogramm der Künstler-vermittlung der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit durch Staatsministerin Grütters. In diesem Zusammenhang besteht mit der ZAV regelmäßiger Kontakt. Unabhängig von diesem Austausch bieten das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit dem Aktionsprogramm „Perspektive Wiedereinstieg“ Unterstützung beim beruflichen Wiedereinstieg an. Kernstück ist das Europäischer Sozialfonds-Bundesprogramm „Perspektive Wiedereinstieg – Potenziale erschließen“, mit bundesweit 22 Modell-Standorten. In den Jahren 2015 bis 2017 förderte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zudem die zweiwöchige „Summer School für Wiedereinsteigerinnen“ der bpw-Akademie zur Unterstützung bei der Existenzgründung im beruflichen Wiedereinstieg. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3645 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage Bezeichnung Anzahl der ordentlichen Mitglieder Stand Juli 2018 Neuberufung seit Juli 2017: Ja/Nein Anzahl der ordentlichen Mitglieder Stand Juli 2017 Neuberufung in der 19. Legislaturperiode : Ja/Nein Gesamt männlich weiblich Gesamt männlich weiblich Deutsch-Italienischer Übersetzerpreis 6 3 3 nein 6 3 3 nein Büchner Preis 13 6 7 ja 13 9 4 nein Preis für herausragende Programme kleinerer und mittlerer Theater in Deutschland (Theaterpreis des Bundes) offen offen offen biennal neu/ einmalig 5 2 3 ja Spielstättenprogrammpreis (APPLAUS) offen offen offen jährlich neu/ einmalig 9 5 4 ja Ankaufkommission der Sammlung zeitgenössische Kunst 5 3 2 nein 5 3 2 nein Villa Massimo-Jury 14 9 5 nein 14 9 5 ja Kulturstiftung des Bundes: Jury Allgemeine Projektförderung 8 5 3 ja 7 5 2 ja Kulturstiftung des Bundes: Jury TURN - Fonds für künstlerische Kooperation zwischen Deutschland und Afrikanischen Ländern 4 2 2 nein 4 2 2 nein Kulturstiftung des Bundes: Jury Stadtgefährten - Fonds für Stadtmuseen in neuen Partnerschaften 5 3 2 nein 5 3 2 nein Kulturstiftung des Bundes: Jury: Doppelpass - Fonds für Kooperation im Theater 5 3 2 nein 5 3 2 nein Kulturstiftung des Bundes: Jury: lab.Bode - Initiative zur Stärkung der Vermittlungsarbeit in Museen 3 1 2 ja 3 2 1 nein Kulturstiftung des Bundes: Jury: Fonds Bauhaus heute 4 2 2 nein 4 2 2 nein Kulturstiftung des Bundes: Jury: 360°- Fonds für Kulturen der neuen Stadtgesellschaft 6 1 5 nein 6 1 5 nein Kulturstiftung des Bundes: Jury: Tanzfonds Erbe 0 0 0 nein, Laufzeit des Fonds beendet 3 0 3 nein Kulturstiftung des Bundes: Jury: Tanzland Fonds für Gastspielkooperation 3 2 1 nein 3 2 1 nein Kulturstiftung des Bundes: Jury: hochdrei Stadtbibliotheken verändern 5 1 4 ja (erstmals) - - - nein Kulturstiftung des Bundes: Jury: Kultur digital 5 3 2 ja (erstmals) - - - nein Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/3645 Bezeichnung Anzahl der ordentlichen Mitglieder Stand Juli 2018 Neuberufung seit Juli 2017: Ja/Nein Anzahl der ordentlichen Mitglieder Stand Juli 2017 Neuberufung in der 19. Legislaturperiode : Ja/Nein Gesamt männlich weiblich Gesamt männlich weiblich RIAS Berlin Kommission 10 5 5 ja 10 5 5 ja Deutscher Buchhandlungspreis 7 4 3 ja 7 4 3 ja Franz-Hessel-Preis (FRA/DEU) 9 (DEU 4) DEU 2 DEU 2 nein 9 5 4 offen Deutsch-Hebräischer Übersetzerpreis (ISR/DEU) 8 (DEU 5) DEU 1 DEU 4 nein 5 2 3 offen Deutscher Drehbuchpreis 6 3 3 nein 6 3 3 ja Deutscher Kurzfilmpreis - Spielfilm 5 2 3 ja 5 3 2 ja Deutscher Kurzfilmpreis -, Animations-, Experimental-, Dokumentarfilm und Sonderpreis 5 3 2 ja 5 3 2 ja Drehbuch- und Produktionsförderung für programmfüllende Spielfilme 4 2 2 nein 5 2 3 ja Stoffentwicklungsund Produktionsförderung für programmfüllende Dokumentarfilme 5 3 2 nein 5 3 2 ja Produktionsförderung Kurzfilme 5 2 3 nein 5 2 3 ja Kinderfilm 8 4 4 nein 8 4 4 ja Verleiherpreis 6 3 3 nein 6 3 3 ja Kinoprogrammpreis 7 4 3 nein 7 4 3 ja Verleihförderung 5 3 2 nein 5 3 2 ja Kommission für Produktions- und Drehbuchförderung der Filmförderungsanstalt (FFA) Pool: 42 Sitzung: 7 Pool: 21 Sitzung: mind. 3 Pool: 21 Sitzung: mind. 3 nein Pool: 42 Sitzung: 7 Pool: 21 Sitzung: mind. 3 Pool: 21 Sitzung: mind. 3 nein Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung der FFA Pool: 17 Sitzung: 5 Pool: 9 Sitzung: mind. 2 Pool: 8 Sitzung: mind. 2 nein Pool: 20 Sitzung: 5 Pool: 10 Sitzung: mind. 2 Pool: 10 Sitzung: mind. 2 nein Kommission für Kinoförderung der FFA 3 2 1 nein 3 2 1 nein Jury Immanuel-Kant- Stipendium 5 4 1 nein 5 4 1 ja Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3645 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bezeichnung Anzahl der ordentlichen Mitglieder Stand Juli 2018 Neuberufung seit Juli 2017: Ja/Nein Anzahl der ordentlichen Mitglieder Stand Juli 2017 Neuberufung in der 19. Legislaturperiode : Ja/Nein Gesamt männlich weiblich Gesamt männlich weiblich Jury – Projektförderung Polonia (beurteilt die vorliegenden Projektanträge fachlich und gibt ein Votum zur Förderung ab) 6 4 2 nein 6 4 2 ja Jury BKM-Preis kulturelle Bildung 10 4 6 ja 9 4 5 ja Sachverständigengremium Denkmalpflegeprogramm „National wertvolle Kulturdenkmäler“ 3 3 0 nein 3 3 0 ja1 1 Das Sachverständigengremium besteht insgesamt aus fünf Gremiumsstellen. Derzeit findet eine Neubesetzung der zwei vakanten Sitze im Sachverständigengremium statt. Hierbei wird nach Möglichkeit die geschlechterparitätische Neubesetzung berücksichtigt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333