Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 26. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3646 19. Wahlperiode 30.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Dr. Anna Christmann, Margit Stumpp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/3382 – Umsetzung des Programms Europäische Hochschulen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Europäische Rat hat im Dezember 2017 die EU-Mitgliedstaaten, den Ministerrat und die EU-Kommission aufgefordert, europäische Hochschulnetzwerke auf den Weg zu bringen. Es geht um die „Stärkung strategischer Partnerschaften zwischen Hochschuleinrichtungen in der gesamten EU und die Förderung der Herausbildung von etwa zwanzig ‚Europäischen Hochschulen‘ bis 2024, bestehend aus nach dem Bottom-up-Prinzip errichteten Hochschulnetzwerken in der gesamten EU, die es Studierenden ermöglichen, durch eine Kombination von Studien in mehreren EU-Ländern einen Studienabschluss zu erwerben , und somit zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Hochschulen beitragen“ (https://ec.europa.eu/education/european-universitiesinitiative _de). Ziel der Initiative soll sein, eine neue Generation kreativer Europäerinnen und Europäer zusammenzubringen, die in der Lage sind, in verschiedenen Sprachen, über Länder- und Fachgebietsgrenzen hinweg zusammenzuarbeiten , um die großen gesellschaftlichen Herausforderungen und den Fachkräftemangel , mit denen Europa konfrontiert ist, zu bewältigen. Der Aufforderung hat viel grundsätzliche Zustimmung nicht nur in den vom Europäischen Rat adressierten europäischen Gremien erfahren, sondern auch bei den Hochschulen selbst. Gleichzeitig wurde kritisch angemerkt, dass die Förderung europäischer Hochschulnetzwerke tatsächlich ein Mehr an Qualität bringen und eine ausgewogene geografische Verteilung innerhalb der EU erfolgen müsse. Ebenfalls wurde betont, dass die Verbindung zwischen Bildung und Forschung gewährleistet werden müsse. Die EU-Kommission hat inzwischen in einer Mitteilung vom 22. Mai 2018 (COM (2018) 268 final) ihre Pläne zu den europäischen Hochschulen konkretisiert . In den Jahren 2019 und 2020 sollen Pilotprojekte starten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3646 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur derzeit diskutierten Schaffung europäischer Hochschulen? Welche eigenen Ideen und Ziele verfolgt die Bundesregierung? 2. Was kann aus Sicht der Bundesregierung ein spezieller europäischer Mehrwert von europäischen Hochschulnetzwerken für Studierende und Lehrende sein vor dem Hintergrund, dass die Mobilität Studierender durch den Bologna -Prozess im europäischen Hochschulraum bereits deutlich zugenommen hat? Die Fragen 1 und 2 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Bundesregierung begrüßt die Initiative des französischen Staatspräsidenten Macron und der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union aus dem Jahr 2017, Europäische Hochschulnetzwerke aufzubauen. Europäische Hochschulnetzwerke können einen Beitrag zur Stärkung des europäischen Hochschulund Forschungsraums, der europäischen Identität und der Wettbewerbsfähigkeit Europas leisten. Wenn es gelingt, die europäische Hochschulkooperation in Lehre, Forschung, Innovation und Transfer auf ein neues Niveau zu heben und dieses auch institutionell in den Hochschulen zu verankern, kann Europa in wichtigen Zukunftsfeldern voranschreiten. Eine vernetzte Hochschullandschaft in Europa ist Ausdruck gelebter Freizügigkeit und Basis kulturellen Austausches sowie gegenseitigen Lernens und Verstehens. 3. Welche einzelnen Schritte plant die Bundesregierung, um die Aufforderung umzusetzen, bis 2024 zwanzig „Europäische Hochschulen“ auf den Weg zu bringen, und welche Schritte, sind soweit der Bundesregierung bekannt, von den EU-Mitgliedstaaten, dem Ministerrat und der EU-Kommission geplant? Die Europäische Kommission plant im Oktober 2018 eine erste Pilotausschreibung für die Förderung einer begrenzten Zahl von Hochschulnetzwerken mit Projektstart in der zweiten Jahreshälfte 2019. Nach Kenntnis der Bundesregierung soll im Jahr 2019 eine zweite Ausschreibung für weitere Pilotprojekte stattfinden. Ab 2021 sollen die Europäischen Hochschulnetzwerke im Rahmen des Nachfolgeprogramms zu Erasmus+ gefördert werden. Die Bundesregierung plant ab 2019 eine komplementäre Förderung Europäischer Hochschulnetzwerke von nationaler Seite. Nach Kenntnis der Bundesregierung planen weitere Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ebenfalls eine komplementäre nationale Förderung. Insbesondere Frankreich hat dies bereits angekündigt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3646 4. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass die EU- Kommission schon 2019 und 2020 Pilotprojekte starten möchte? 5. Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen der Ankündigung der EU-Kommission, dass „die praktische Umsetzung einer solch ehrgeizigen Idee genügend Zeit für eine gründliche Vorbereitung sowie ausreichende Ressourcen“ erfordert, und der Tatsache, dass die EU-Kommission gleichzeitig mit dem Start von Pilotprojekten in nicht einmal einem halben Jahr ein zeitlich ehrgeiziges Ziel verfolgt? Die Fragen 4 und 5 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Bundesregierung unterstützt die Pläne der Europäischen Kommission, in den Jahren 2019 und 2020 Pilotprojekte im Rahmen des Programms Erasmus+ zu starten, um die Förderung in einem Nachfolgeprogramm zu Erasmus+ ab 2021 vorzubereiten und das Ziel von mindestens zwanzig Europäischen Hochschulnetzwerken bis 2024 zu erreichen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 6. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach aktuellem Stand die Kernelemente bzw. Kriterien der für 2019 und 2020 geplanten ersten Ausschreibungen für die Pilotphase, und entsprechen sie aus Sicht der Bundesregierung den in der Mitteilung der EU-Kommission genannten Anforderungen (geografische Ausgewogenheit, inklusiver Ansatz, flexible Modelle von Partnerschaften, ausreichende Ressourcen)? 7. Wie viel Geld soll nach Kenntnis der Bundesregierung nach aktuellem Stand minimal bzw. maximal pro Hochschulnetzwerk zur Verfügung stehen, und aus welchen Quellen und zu welchen Anteilen (EU, nationale Mittel, andere) sollen die Mittel aus Sicht der Bunderegierung kommen? Die Fragen 6 und 7 werden im Zusammenhang beantwortet. Nach Angaben der Europäischen Kommission sollen die Europäischen Hochschulnetzwerke auf der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Hochschulen beruhen, die sich mit den gleichen Vorstellungen und Werten identifizieren und gemeinsame langfristige institutionelle Strategien für hochwertige Bildung, Forschung und Innovation entwickeln. Die Europäischen Hochschulnetzwerke sollen – so die Europäische Kommission – unter anderem die Entwicklung hochintegrierter , offener Studienprogramme vorantreiben, bei denen Module in verschiedenen Ländern miteinander kombiniert werden können. Jede Art von Hochschuleinrichtung aus jedem Mitgliedstaat könne sich nach Maßgabe fairer, ausgewogener Kriterien beteiligen. Dabei könnten die Hochschulen das Modell vorschlagen , das ihren Bedürfnissen entspricht, und zwar nach einem auf dem Bottom -up-Prinzip basierenden, offenen und transparenten Ansatz. Die Bundesregierung plant ab dem Jahr 2019 eine zusätzliche komplementäre Förderung aus nationalen Mitteln. 8. Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit kleiner und finanzschwacher Staaten ein, Standort einer europäischen Universität zu werden? Auf Grundlage des ausdrücklichen Ziels einer geographischen Ausgewogenheit geht die Bundesregierung nicht davon aus, dass Hochschuleinrichtungen aus kleinen oder finanzschwachen Staaten benachteiligt werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3646 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Wie und in welchen Zeiträumen werden die Bewerbungsverfahren für Hochschulen aus Deutschland ablaufen, und wer koordiniert diese? Nach Kenntnis der Bundesregierung soll die erste Pilot-Ausschreibung der Europäischen Kommission im Oktober 2018 beginnen und einen Projektstart in der zweiten Jahreshälfte 2019 vorsehen. Bewerbungen werden direkt an die Europäische Kommission als ausschreibende Stelle zu richten sein. Die Modalitäten der komplementären nationalen Förderung sind noch in Abstimmung. 10. Inwiefern und in welchen Gremien setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass bei den geplanten ersten beiden Ausschreibungen über das Programm Erasmus+ die Bereiche Forschung und Lehre gleichermaßen sowie auch der Transfer berücksichtigt werden? Die Bundesregierung ist sowohl am Erasmus+-Programmausschuss als auch der von der Europäischen Kommission einberufenen Ad-hoc-Arbeitsgruppe zu den Europäischen Hochschulnetzwerken beteiligt und setzt sich in diesem Rahmen für eine ausgewogene Berücksichtigung von Lehre, Forschung, Innovation und Transfer ein. 11. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung das Ansinnen der Hochschulrektorenkonferenzen Deutschlands, Frankreichs und Polens, die sich für ein Konzept europäischer Hochschulnetzwerke ausgesprochen haben, das sowohl Bildung als auch Forschung und Innovation umfassen soll (www. hrk.de/fileadmin/redaktion/hrk/01-Bilder/01-08-Internationales/Carlos_ Moedas_Open_letter_HRK_CPU_KRASP.PDF)? Die Bundesregierung begrüßt, dass die Hochschulrektorenkonferenzen Deutschlands , Frankreichs und Polens gemeinsam ihre nachdrückliche Unterstützung der Initiative zum Aufbau Europäischer Hochschulnetzwerke bekundet haben, und unterstützt das Ansinnen, dass diese sowohl Bildung als auch Forschung, Innovation und Transfer umfassen sollen. 12. Hält es die Bundesregierung für sachgerecht, dass sich nach aktuellem Stand nur Hochschulen aus Erasmus+-Ländern an den ersten beiden Ausschreibungen beteiligen können? Wenn ja, warum ist es sachgerecht, dass zum Beispiel Hochschulen der Schweiz außen vor sind? Wenn nein, was unternimmt die Bundesregierung, damit sich Hochschulen aus dem gesamten europäischen Hochschulraum an den beiden Ausschreibungen beteiligen können? 13. Wie will die Bundesregierung das Ziel verfolgen, dass möglichst viele deutsche Hochschulen an den geplanten europäischen Hochschulnetzwerken teilhaben können? 14. Welche deutschen Hochschulen bzw. Hochschulkooperationen mit deutscher Beteiligung haben nach Kenntnis der Bundesregierung bereits grundsätzliches Interesse an der Teilnahme am Programm Europäische Hochschulen signalisiert, und welche erfüllen die unter Mitwirkung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung erarbeiteten Kriterien? 15. Welche dieser Hochschulen bzw. Hochschulkooperationen mit deutscher Beteiligung erfüllen nach derzeitigem Stand die formalen Vorgaben der EU- Kommission nicht, da z. B. ein Partner aus einem Nicht-Erasmus+-Land kommt (z. B. Schweiz)? Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3646 16. Hält es die Bundesregierung für sachgerecht, dass der von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hervorgehobene „Eucor – The European Campus“ (Kooperation zwischen den Universitäten Basel, Freiburg, Haute-Alsace und Strasbourg sowie dem Karlsruher Institut für Technologie) sich nach derzeitiger Lage nicht an den Ausschreibungen beteiligen kann, da die Kooperation nur zwei EU-Mitgliedstaaten und ein Nicht-Erasmus+-Land umfasst? 17. Was unternimmt die Bundesregierung, damit Kooperationen wie der „Eucor – The European Campus“ bereits an den ersten beiden Ausschreibungen teilnehmen können? Die Fragen 12 bis 17 werden im Zusammenhang beantwortet. Die abschließende Ausgestaltung der im Rahmen des Programms Erasmus+ geplanten Ausschreibungen sowie die Prüfung, welche Anträge die Kriterien erfüllen , sind der Europäischen Kommission vorbehalten. Die Ergebnisse der Ad-hoc- Arbeitsgruppe zu den Europäischen Hochschulnetzwerken haben nur empfehlenden Charakter. Die Bundesregierung geht von einem hohen Interesse der deutschen Hochschulen und ihrer Kooperationspartner an den geplanten Ausschreibungen der Europäischen Kommission aus. Ebenfalls geht die Bundesregierung davon aus, dass alle Hochschulen die gleiche Chance haben, die Kriterien zu erfüllen. Voraussetzung ist nicht, dass sie die Kriterien schon mit der bisherigen Kooperation erfüllen. Die Bundesregierung plant eine komplementäre nationale Förderung ab dem Jahr 2019, die nicht auf die im Rahmen der europäischen Ausschreibungen berücksichtigten beziehungsweise erfolgreichen Hochschulnetzwerke beschränkt sein muss. 18. Wie steht die Bundesregierung zu dem Standpunkt, dass Kooperationen die nach der Rechtsform EVTZ arbeiten (Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit), bereits in den ersten beiden Ausschreibungsrunden grundsätzlich antragsberechtigt sein sollen? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, wonach ein „Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit“ aufgrund seiner Rechtsform privilegiert oder benachteiligt werden soll. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333