Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 27. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3648 19. Wahlperiode 31.07.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Olaf in der Beek, Ulrich Lechte, Dr. Christoph Hoffmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/3162(neu) – Effiziente und nachhaltige Bekämpfung von Fluchtursachen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Jahr 2017 waren nach Angaben des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) weltweit 68,5 Millionen Menschen auf der Flucht. Die Gründe dafür, warum Menschen ihre Heimat verlassen, sind vielfältig. Krieg und Gewalt , aber auch fehlende wirtschaftliche Perspektiven in den Heimatländern, sind die Hauptursachen von Flucht. Neben diesen primären Fluchtursachen ist unzureichende humanitäre Hilfe eine wesentliche sekundäre Fluchtursache. Die schlechten Bedingungen in Flüchtlingslagern sind ein wesentlicher Grund, warum viele Flüchtlinge nicht in Flüchtlingslagern in der Region verbleiben, sondern sich auf den beschwerlichen und gefährlichen Weg in weiter entfernte Länder machen, wo sie eine bessere Versorgung erwarten. Die Bekämpfung von Fluchtursachen ist zentrales Anliegen deutscher Außenund Entwicklungspolitik und wird als solches auch immer wieder von der Bundesregierung herausgestellt. Das Instrumentarium ist breit und reicht von der humanitären Hilfe, der Befriedung von Konflikten mit der Schaffung staatlicher Strukturen, der Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen bis hin zu Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel. Die Bundesregierung stellt für die Fluchtursachenbekämpfung finanzielle Mittel in großer Höhe zur Verfügung. Im Zeitraum von 2018 bis 2022 sollen 78 Mrd. Euro in die Flüchtlingshilfe fließen, davon 31 Mrd. Euro direkt in Instrumente und Projekte zur Bekämpfung von Fluchtursachen (www.faz.net/aktuell/ politik/78-milliarden-euro-fuer-fluechtlingspolitik-bis-2022-15598121.html). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3648 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Auch die bereits 2014 geschaffene Sonderinitiative „Fluchtursachen bekämpfen – Flüchtlinge reintegrieren“ ist von der Bundesregierung mit viel Geld ausgestattet worden. Im Jahr 2014 betrugen die Mittel für die Sonderinitiative 70 Mio. Euro. Im Haushaltsjahr 2018 sollen diese Mittel auf fast 400 Mio. Euro ansteigen. Fraglich ist aus Sicht der Fragesteller jedoch noch, ob diese Initiative auch mit wirkungsorientierten und nachhaltigen Programmen unterfüttert wurde. Denn mehr Mittel führen nicht automatisch zu mehr Wirkung. Wichtiger als immer mehr Geld für die Fluchtursachenbekämpfung auszugeben ist, dass die Gelder vor Ort auch wirksam und nachhaltig eingesetzt werden und der Mitteleinsatz einer fortwährenden Prüfung unterzogen wird, damit das Ziel der Fluchtursachenbekämpfung auch tatsächlich erreicht werden kann. Dazu zählen auch unabhängige wirkungsbasierte Evaluierungen, die sowohl die den Programmen zugrundeliegenden Wirkungsannahmen auf ihre Richtigkeit als auch die Komposition und das Zusammenspiel der unterschiedlichen eingesetzten Instrumente auf Effizienz und Zusammenwirken überprüfen. Auch für die humanitäre Hilfe wurden die Ausgaben in den letzten Jahren erheblich erhöht. Waren 2015 im Haushalt des Auswärtigen Amts noch 475 Mio. Euro für programmgebundene humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland vorgesehen , so sind es im Haushaltsplanentwurf 2018 bereits 1,5 Mrd. Euro. Auch hier muss die Effektivität und Effizienz des Mitteleinsatzes überprüft werden. Ein wesentliches Problem bei der humanitären Hilfe ist allerdings nicht nur die Höhe der verfügbaren Gelder, sondern auch die mangelnde Flexibilität bei deren Verwendung, die sich aus den Zweckbindungen der verschiedenen Geber ergibt. So kommt es immer wieder vor, dass für bestimmte Flüchtlingslager, die viel Aufmerksamkeit genießen, mehr Gelder zur Verfügung stehen als nötig, während andere Flüchtlingslager dramatisch unterfinanziert sind. Außerdem ist in Krisen oftmals nicht genügend Zeit für lange Verhandlungen von Finanzierungen . Da müssen Gelder verfügbar sein, um schnell und unbürokratisch zu helfen. Daher haben sich mehrere Geber, darunter auch Deutschland, beim Humanitären Weltgipfel 2016 in Istanbul dazu verpflichtet, den Anteil der nicht zweckgebundenen und geringfügig zweckgebundenen (softly earmarked) Gelder bis 2020 auf 30 Prozent der Gesamthilfen zu erhöhen. Im Jahr 2017 hat Deutschland den UNHCR nur zu 2,5 Prozent mit nicht zweckgebundenen Mitteln unterstützt. Der Rest war im Sinne des Gipfeldokuments „Grand Bargain“ stark zweckgebunden (tightly earmarked). Auch im Haushaltsplanentwurf 2018 ist eine Erhöhung der nicht zweckgebundenen Mittel nicht vorgesehen. Ein entsprechender Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur Flexibilisierung der Mittel für den UNHCR wurde abgelehnt. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Akute Auslöser von Flucht sind nationale und internationale bewaffnete Konflikte , Menschenrechtsverletzungen und Verfolgung aus politischen, ethnischen oder religiösen Gründen. Diesen akuten Auslösern liegen oft strukturelle Ursachen zugrunde wie: Versagen der staatlichen Institutionen, Armut, Ungleichheit, Perspektivlosigkeit oder Folgen des Klimawandels. Dies sind gleichzeitig auch Migrationsursachen. Zur Minderung von Fluchtursachen bedarf es eines anhaltenden Engagements der Bundesregierung. Neben dem Einsatz für die Achtung von Menschenrechten sind dabei präventive und längerfristige Ansätze für eine nachhaltige Konsolidierung von Frieden und Stabilität sowie die Schaffung von Entwicklungsperspektiven wesentlich. Bei der Bewältigung der unmittelbaren Auswirkungen von Flucht und Vertreibung bis zum Erreichen nachhaltiger Lösungen für Flüchtlinge sind zu- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3648 nächst humanitäre Hilfe und Übergangshilfe zentral. Der Schwerpunkt der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) liegt auf der kurz-, mittel- und langfristigen Minderung von strukturellen Ursachen von Flucht, der Schaffung von Lebens- und Bleibeperspektiven und der Unterstützung dauerhafter Lösungen für Flüchtlinge. Die Bundesregierung setzt komplementär wirkende Instrumente für die Bewältigung von fluchtrelevanten Krisen und zur Minderung struktureller Ursachen von Flucht ein. Die Maßnahmen sind Bestandteil des umfassenden Gesamtansatzes der Bundesregierung („kohärenter Ansatz“) in der Migrations- und Flüchtlingspolitik und in internationale Prozesse auf Ebene der Europäischen Union (EU), der Vereinten Nationen (VN), der G7- und G20 eingebettet. Ziel ist, im internationalen Rahmen eine nachhaltige Minderung von Fluchtursachen unter Beachtung des Völkerrechts und humanitärer Verpflichtungen zu erreichen. Die einzelnen Instrumente tragen den vielschichtigen Gründen für Flucht Rechnung. Maßnahmen der humanitären Hilfe erfolgen gemäß den humanitären Prinzipien der Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität und Unabhängigkeit und verfolgen nicht das Ziel der Fluchtursachenminderung, sondern sollen Menschen in allen Phasen der Flucht ein Überleben in Würde und Sicherheit ermöglichen. Die Bundesregierung hat angesichts steigender Flüchtlingszahlen ihre Beiträge, unter anderem an den Hochkommissar für Flüchtlinge der Vereinten Nationen (UNHCR), das Welternährungsprogramm (World Food Programme, WFP) und das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF), zum Schutz und zur Versorgung von Flüchtlingen in Erstaufnahmeländern (in und außerhalb von Flüchtlingslagern ) in den letzten Jahren signifikant gesteigert und war im Jahr 2017 beispielsweise zweitgrößter Geber des UNHCR. Im Rahmen des umfassenden Ansatzes wird die Bundesregierung auch in Zukunft ihr Engagement zur Krisenprävention, humanitären Hilfe sowie zur Schaffung von Lebens- und Bleibeperspektiven vor Ort fortführen. Die Antworten auf die folgenden Fragen beziehen sich auf Maßnahmen, die Fluchtursachen wie Konflikten und Verfolgung vorbeugen, Maßnahmen, die strukturellen Ursachen von Flucht entgegenwirken, sowie Maßnahmen, die Flüchtlingen und Vertriebenen in ihren Aufnahmeregionen Perspektiven bieten sollen. Eine zur Antwort zugehörige Anlage, die eine umfassende Auflistung von Projekten beinhaltet, ist als VS-NfD eingestuft und wird gesondert übermittelt (Anlage „Projektliste“).* 1. Wie hoch sind die Mittel, die die Bundesregierung insgesamt, sowie aufgeschlüsselt für die Jahre 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 für die Bekämpfung von Fluchtursachen ausgibt bzw. plant auszugeben (bitte nach Einzelplan , Kapitel, Titelgruppe und Einzeltitel aufschlüsseln)? In den Jahren 2018 und 2019 plant die Bundesregierung, jeweils rund 6,9 Mrd. Euro für die Minderung von Fluchtursachen einschließlich der Unterstützung von Flüchtlingen in ihren Herkunftsregionen einzusetzen. Die Planung für die Jahre 2020 bis 2022 wird im Rahmen der Haushaltsaufstellung für das jeweils betreffende Jahr erfolgen. * Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Anlagen als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3648 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Im Folgenden wird der prognostizierte Mitteleinsatz für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 dargestellt (für 2019 abhängig von der Beschlussfassung des Deutschen Bundestages über den Regierungsentwurf 2019): a) Einzelplan 23 (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, BMZ; alle Angaben in Tausend Euro): Kapitel / Titel 2018 (Planung) 2019 (Prognose) 2301 / 687 06 (Krisenbewältigung, Wiederaufbau, Infrastruktur) 710.000 700.000 2301 / 896 03 (Technische Zusammenarbeit) 514.450 528.000 2301 Titelgruppe 01 (Finanzielle Zusammenarbeit: FZ-Darlehen und FZ-Zuschüsse) 770.371 822.332 2302 / 687 72 (Ziviler Friedensdienst) 45.000 45.000 2302 / 687 03 (Sozialstrukturförderung) 17.360 15.960 2302 / 687 04 (Politische Stiftungen) 186.600 186.600 2302 / 896 04 (Kirchen) 90.300 90.300 2303 / 687 01 (Vereinte Nationen) 17.979 17.979 2303 /687 02 (Welternährungsprogramm) 28.008 28.008 2303 / 896 02 (Europäischer Entwicklungsfonds) 454.310 463.759 2304 / 687 01 (Weltbank) 251.123 301.068 2304 / 687 02 (Asiatische Entwicklungsbank) 4.127 4.243 2304 / 687 03 (Afrikanische Entwicklungsbank) 118.618 107.369 2310 /896 31 (Sonderinitiative Eine Welt Ohne Hunger) 300.000 335.000 2310 / 896 32 (Sonderinitiative Fluchtursachen bekämpfen, Flüchtlinge reintegrieren) 465.000 465.000 2310 / 896 33 (Sonderinitiative MENA) 140.000 100.000 Summe 4.113.247 4.210.617 b) Einzelplan 05 (Auswärtiges Amt, AA; alle Angaben in Tausend Euro) Kapitel / Titel 2018 (Planung) 2019 (Planung) 0501 / 687 21 (Transformationspartnerschaften) 19.460 19.460 0501 / 687 23 (Demokratisierungshilfe, Menschenrechte, Ausstattungshilfe) 33.567 25.000 0501 / 687 28 (Leistungen im Rahmen des Stabilitätspaktes Afghanistan) 169.000 169.000 0501 / 687 34 (Krisenprävention, Friedenserhaltung und Konfliktbewältigung) 255.000 255.000 0502 546 22 (Deutschlandbild im Ausland) 6.000 6.000 Summe 484.790 474.604 Darüber hinaus fördert das AA im Rahmen der humanitären Hilfe (Kapitel 0501 Titel 687 32) Hilfsprojekte, die zwar nicht das Ziel haben, Fluchtursachen zu mindern, jedoch zu einem großen Teil einen Beitrag zur Bewältigung der Folgen fluchtrelevanter Krisen leisten. Der geplante Mitteleinsatz beläuft sich in den Haushaltsjahren 2018 und 2019 auf jeweils 1,5 Mrd. Euro. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3648 c) Einzelplan 04 (Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, BKM) Die Deutsche Welle (DW) verwendet einen Teil der von BKM zur Verfügung gestellten Mittel für die Minderung von Fluchtursachen. So sind im Kapitel 0452 Titel 685 91 (Zuschuss an die Rundfunkanstalt „Deutsche Welle“) im Haushaltsjahr 2018 5 938 000 Euro und im Haushaltsjahr 2019 1 738 000 Euro für diesen Zweck vorgesehen. Die DW berichtet regelmäßig über die Situation von Flüchtlingen in diversen Sprachen. Außerdem bietet sie für Flüchtlinge Selbstlernprogramme für Deutsch als Fremdsprache an. d) Einzelplan 14 (Bundesministerium der Verteidigung, BMVg): Eine titelscharfe Aufteilung der prognostizierten Ausgaben ist nicht möglich. Die prognostizierten einsatzbedingten Zusatzausgaben werden im Einzelplan 14 im Kapitel 1401 Titelgruppe 08 (Maßnahmen der Bundeswehr im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen) als ein relativ kleiner Bestandteil abgebildet. Dem zu dieser Titelgruppe im Einzelplan 14 ausgebrachten Haushaltsvermerk Nr. 3 ist zu entnehmen, dass die Ausgaben der einzelnen Titel dieser Titelgruppe gegenseitig deckungsfähig sind. e) Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung): Im Kapitel 6002 Titel 687 04 (EU-Türkei-Flüchtlingsfazilität, bilateraler Beitrag Deutschlands) sind im Haushaltsjahr 2018 94,5 Mio. Euro und im Haushaltsjahr 2019 18,4 Mio. Euro vorgesehen. 2. Wie plant die Bundesregierung, diese Mittel in den einzelnen Haushaltsjahren von 2018 bis 2022 konkret zu verausgaben? a) Welche konkreten Projekte sollen in welchen Ländern in welcher Höhe gefördert bzw. umgesetzt werden? Welche dieser Projekte fallen unter die Sonderinitiative „Fluchtursachen bekämpfen – Flüchtlinge integrieren“? Die im Jahr 2018 aus Mitteln der BMZ-Sonderinitiative „Fluchtursachen bekämpfen , Flüchtlinge reintegrieren“ sowie der anderen BMZ-Sonderinitiativen geplanten Projekte sind in der Vertraulichen Planung der Sonderinitiativen aufgelistet , die der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zustimmend zur Kenntnis genommen hat. Die Planung der 2018 aus anderen Haushaltstiteln vorgesehenen Projekte erfolgt nach Maßgabe der für diese Titel jeweils geltenden Bestimmungen. Bei den in der Anlage „Projektliste“ (VS-NfD) aufgeführten Projekten des AA handelt es sich um zum gegenwärtigen Zeitpunkt geplante Projekte in den Bereichen Krisenprävention, Stabilisierung, Friedensförderung und Humanitäre Hilfe, die mit Verkündung des Haushaltsgesetzes 2018 begonnen oder fortgeführt werden . Förderungen von Projekten der humanitären Hilfe erfolgen auf der Basis des jährlich in Hilfsplänen der VN und des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes (IKRK) zu einzelnen Krisen erfassten humanitären Bedarfs. Darüber hinaus werden Förderentscheidungen entlang sich im Jahresverlauf dynamisch entwickelnder humanitärer Hilfsbedarfe getroffen, sodass vollständige Listen zu konkreten Projekten erst im Nachhinein vorgelegt werden können. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3648 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Über die Planungen für den Mitteleinsatz in den Jahren 2019 ff. wird die Bundesregierung den Deutschen Bundestag im Rahmen der für die jeweiligen Haushaltstitel geltenden Verfahren innerhalb der vorgesehenen Fristen informieren. So wird beispielsweise die Vertrauliche Planung der BMZ-Sonderinitiativen für 2019 dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages rechtzeitig vorgelegt. b) Setzt die Bundesregierung inhaltliche Schwerpunkte in Bezug auf die Bekämpfung von Fluchtursachen? Wenn ja, welche? Welche Wirkungsannahmen liegen dem zugrunde? Wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung ausgeführt, setzt die Bundesregierung ihre Schwerpunkte bei der Minderung von Fluchtursachen auf drei Bereiche : a) die Vorbeugung von Fluchtursachen wie Konflikte und Verfolgung, b) die Minderung struktureller Ursachen von Flucht sowie c) die Unterstützung für bereits Geflüchtete in ihren Herkunftsregionen sowie in Transit- und Aufnahmeländern . Dem liegen folgende Wirkungsannahmen zugrunde: a) Krisenprävention, im Sinne der Vermeidung gewaltsamer Konflikte und Krisen , sowie Konfliktlösung und Friedensförderung sollen dazu beitragen, dass Menschen sich nicht gezwungen sehen, ihre Heimat aufgrund von Gewalt, Konflikten und Krieg zu verlassen. Dies hat sich die Bundesregierung auch mit den im Juni 2017 verabschiedeten Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte und Frieden fördern“ zur Aufgabe gemacht. Unter anderem unterstützt die Bundesregierung politische Prozesse der Konfliktlösung mit Stabilisierungsmaßnahmen und setzt damit Impulse, dass Konfliktparteien den bewaffneten Kampf einstellen. b) Die Minderung struktureller Ursachen von Flucht wie beispielsweise schlechte Regierungsführung, Korruption, Diskriminierung, Folgen des Klimawandels, Ernährungsunsicherheit, starkes Bevölkerungswachstum oder schlechte wirtschaftliche Rahmenbedingungen hat zum Ziel, Menschen bessere Perspektiven in ihren Herkunftsländern zu ermöglichen. Sie kann damit zugleich das Risiko des Ausbruchs von Konflikten und Krisen reduzieren. c) Menschen sehen sich weniger gezwungen, ihre Flucht fortzusetzen, wenn sie in ihrem Herkunftsland bzw. nach einer Flucht in einem benachbarten Erstaufnahmeland angemessene Versorgung und Schutz sowie Lebensperspektiven erhalten. Die Förderung des Flüchtlingsschutzes in den Nachbarländern von Krisenstaaten, auch durch eine Verbesserung der örtlichen Situation für die Einwohnerinnen und Einwohner des Aufnahmelandes, ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Daneben zielt eine gemeinsame Rückkehrinitiative des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und des BMZ im Bereich der freiwilligen Rückkehr und Reintegration von Personen ohne dauerhaftes Bleiberecht oder Bleibewunsch in Deutschland darauf ab, diesen Menschen eine nachhaltige Perspektive in ihrem Herkunftsland zu vermitteln. Die in den Herkunftsländern in sogenannten Beratungszentren bestehenden Beratungs- und Vermittlungsangebote stehen sowohl Rückkehrerinnen und Rückkehrern als auch anderen Einwohnerinnen und Einwohnern offen und sind damit zugleich ein Beitrag zur Minderung von Fluchtursachen. Durch die nachhaltige Reintegration der Menschen wird einer erneuten irregulären Ausreise vorgebeugt. Im Übrigen wird auch auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/2626 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/3648 c) Setzt die Bundesregierung geographische Schwerpunkte im Hinblick auf die Bekämpfung von Fluchtursachen? Wenn ja, welche? Schwerpunkte des Mitteleinsatzes der Bundesregierung für Fluchtursachenminderung liegen im Nahen und Mittleren Osten, in Afrika und einigen asiatischen Staaten. Der Mitteleinsatz kann entsprechend den aktuellen Herausforderungen auch in anderen Regionen erfolgen. 3. Welche Durchführungsorganisationen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) setzen in welchen Ländern Projekte zur Fluchtursachenbekämpfung um? Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und die KfW setzen weltweit Projekte der Bundesregierung um, die der Minderung von Fluchtursachen dienen (Länder siehe Anlage „Projektliste“ (VS-NfD)). 4. Welche konkreten Projekte führen die Durchführungsorganisationen des BMZ zur Fluchtursachenbekämpfung derzeit durch? Welche dieser Projekte fallen unter die Sonderinitiative „Fluchtursachen bekämpfen – Flüchtlinge integrieren“? a) Welche Mittel werden hierbei für welche Projekte verausgabt, und welche Projekte werden in welcher Höhe über das Jahr 2018 hinaus weiterfinanziert ? Die Fragen 4 und 4a werden gemeinsam beantwortet. Daten zu Projekten, die GIZ und KfW aus Mitteln der Sonderinitiative „Fluchtursachen bekämpfen, Flüchtlinge reintegrieren“ durchführen, sind in Anlage „Projektliste“ (VS-NfD/Anlage 1 zu Frage 4) dargestellt. Von den weiteren Projekten aus dem Zuständigkeitsbereich des BMZ werden in Anlage „Projektliste“ (VS-NfD/Anlage 2 zu Frage 4) Projekte aus den anderen Sonderinitiativen und dem Titel Krisenbewältigung, Wiederaufbau, Infrastruktur aufgelistet. Für Projekte, die GIZ und KfW aus Mitteln des AA umsetzen, wird auf Anlage „Projektliste“ (VS-NfD/Anlage 3 zu Frage 4) verwiesen. b) Welche Projekte sind für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 in Planung (bitte die Wirkungsannahmen der einzelnen Projekte darstellen und dabei auch auf Effizienz und Nachhaltigkeit eingehen)? Es wird auf den letzten Absatz der Antwort zu Frage 2a verwiesen. c) Welche jeweils projekt- und programmbezogenen Personal- und Organisations - bzw. Verwaltungskosten werden hierbei als Verwaltungs- bzw. Overheadkosten veranschlagt oder entstehen? Bei der GIZ richten sich Verwaltungs-/Overhead-Kosten nach dem öffentlichen Preisrecht, auf das der Generalvertrag BMZ/GIZ vom 10. November 2003 hinsichtlich Kalkulation und Vergütung der Aufträge des BMZ an die GIZ verweist. Die unmittelbar zuzuordnenden projektbezogenen Personalkosten und Kosten der Projektadministration vor Ort werden hiernach als Einzelkosten unmittelbar in Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3648 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode den Vorhaben kalkuliert und abgerechnet. Die Verwaltungs-/Overheadkosten der Zentrale werden nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelt und als einheitlicher Zuschlagssatz auf die Einzelkosten aller Vorhaben verteilt. Bei der KfW richtet sich die Vergütung nach dem Vertrag zur Durchführung der Finanziellen Zusammenarbeit (FZ) mit Kooperationspartnern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zwischen dem Bund und der KfW (KfW-Generalvertrag ). Auf Basis des KfW-Generalvertrags erhält die KfW für die Abwicklung der Haushaltsmittel eine pauschalierte Vergütung. Sie soll im mehrjährigen Mittel die dem BMZ zurechenbaren Kosten in der Umsetzung der Projekte aus Haushaltsmitteln insgesamt decken. Die Vergütungsregelung basiert auf einer Gesamtportfoliobetrachtung und nicht auf Kostenausweis/-erstattung des jeweiligen Einzelvorhabens . Der vereinbarte Vergütungssatz wird im Abstand von vier Jahren durch einen Wirtschaftsprüfer überprüft und bei Bedarf angepasst. Die Überprüfung erfolgt auf Grundlage einer einheitlich strukturierten, transparenten sowie nachvollziehbaren Kostenverrechnung der Bank. 5. Welche Nichtregierungsorganisationen (NRO) setzen in welchen Ländern von der Bundesregierung in welcher Höhe finanzierte Projekte zur Fluchtursachenbekämpfung um? Es wird auf die Antwort zu Frage 6a verwiesen. 6. Welche konkreten Projekte führen diese NRO zur Fluchtursachenbekämpfung derzeit durch? Welche dieser Projekte fallen unter die Sonderinitiative „Fluchtursachen bekämpfen – Flüchtlinge integrieren“? a) Welche Mittel werden hierbei für welche Projekte verausgabt, und welche Projekte werden in welcher Höhe über das Jahr 2018 hinaus weiter finanziert ? Die Fragen 6 und 6a werden gemeinsam beantwortet. Für Projekte, die Nichtregierungsorganisationen (NRO) mit Mitteln der BMZ- Sonderinitiative „Fluchtursachen bekämpfen, Flüchtlinge reintegrieren“ durchführen , wird auf Anlage „Projektliste“ (VS-NfD/Anlage 1 zu Frage 6) verwiesen. Für Projekte, die NRO aus BMZ-Mitteln anderer Haushaltstitel durchführen, wird auf Anlage „Projektliste“ (VS-NfD/Anlage 2 zu Frage 6) verwiesen. Für Projekte, die NRO mit Mitteln des AA im Bereich Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung durchführen, wird auf Anlage „Projektliste“ (VS- NfD/Anlage 3 zu Frage 6) verwiesen. Das AA fördert im Rahmen der humanitären Hilfe Projekte und Programme zahlreicher Akteure, einschließlich NRO. Dabei handelt es sich zwar in der Regel um fluchtrelevante Projekte, allerdings haben diese Hilfsprojekte nicht das Ziel, Fluchtursachen zu mindern. Übergeordnetes Ziel der humanitären Hilfe ist es, für betroffene Menschen ein Überleben in Würde und Sicherheit zu gewährleisten und das Leid derer zu lindern, die ihre akute Notlage aus eigener Kraft nicht überwinden können. Insoweit fördert das AA Projekte und Programme, die einen Beitrag zur Bewältigung fluchtrelevanter Krisen leisten. Eine Übersicht in diesem Kontext derzeit vom AA geförderter humanitärer Hilfsprojekte ist in Anlage „Projektliste“ (VS-NfD/Anlage 4 zu Frage 6) zusammengestellt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/3648 b) Welche jeweils projekt- und programmbezogenen Personal- und Organisations - bzw. Verwaltungskosten werden hierbei als Verwaltungs- bzw. Overheadkosten veranschlagt oder entstehen? Es kommen die Bestimmungen des Zuwendungsrechts nach Vorgabe der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie die für die betreffenden Haushaltstitel geltenden Förderrichtlinien zur Anwendung. Für BMZ-Förderungen gilt Folgendes: Nach den Richtlinien für die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben privater deutscher Träger können pauschale Verwaltungskosten je nach Art des Vorhabens bezuschusst werden. Vorwiegend investive Vorhaben erhalten bis zu vier Prozent, komplexere Vorhaben mit Elementen des Kapazitätsaufbaus erhalten bis zu zehn Prozent, Vorhaben mit Ansätzen auf Mikro-, Meso- und Makroebene erhalten bis zu 14 Prozent Verwaltungskostenpauschale. Gemäß der Förderrichtlinie für den Titel Krisenbewältigung, Wiederaufbau, Infrastruktur können insbesondere finanziert werden: „Ausgaben für laufenden Betrieb und Personal des Projektträgers im Partnerland, die ohne das zu fördernde Vorhaben nicht entstehen würden“ und „Ausgaben für entsandtes Personal des Zuwendungsempfängers sowie für Beratungsleistungen, soweit dies für die Durchführung des Projektes erforderlich ist“. Für Förderungen des AA für Projekte im Kontext von fluchtrelevanten Krisen und zur Minderung von Fluchtursachen gilt Folgendes: Ausgaben für Verwaltungskosten, die mit dem Projekt in ursächlichem Zusammenhang stehen, können in Pauschalen zusammengefasst werden, wenn eine Einzelaufstellung nur mit erheblichem Aufwand möglich wäre (vgl. VV Nr. 2.3 zu § 44 BHO). Nach gründlicher Prüfung einer nachvollziehbaren Ausgabenkalkulation und Benennung der Ausgabenarten arbeitet das AA teilweise mit Pauschalen. So werden zum Beispiel für Projekte der humanitären Hilfe indirekte Ausgaben als Verwaltungsausgabenpauschale in Höhe von sieben Prozent der direkten Projektausgaben als zuwendungsfähig anerkannt. Im Bereich der Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung liegt die Verwaltungsausgabenpauschale je nach Komplexität des Projektes und dem damit zusammenhängenden Verwaltungsaufwand zwischen fünf und zwölf Prozent. Unter der Verwaltungsausgabenpauschale sind Ausgaben veranschlagt, die anteilig durch Nutzung der vorhandenen Infrastruktur des Zuwendungsempfängers sowie der lokalen Partner entstehen, beispielsweise für das Personal, die Räume, Ausstattung und Büroausgaben einer Geschäftsstelle bzw. eines Regionalbüros. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3648 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Welche konkreten Projekte setzt die Bundesregierung aktuell gemeinsam mit internationalen Partnern im Rahmen der Fluchtursachenbekämpfung um? Welche dieser Projekte fallen unter die Sonderinitiative „Fluchtursachen bekämpfen – Flüchtlinge integrieren“? a) Welche konkreten Zielsetzungen haben die einzelnen Projekte? b) Mit welchen internationalen Partnern und Organisationen setzt die Bundesregierung Projekte zur Fluchtursachenbekämpfung um? c) Welche dieser Projekte sollen mit welchem finanziellen Beitrag auch über das Jahr 2018 hinaus fortgeführt werden? Die Fragen 7 bis 7c werden gemeinsam beantwortet. Die von der Bundesregierung geförderten Projekte im Bereich Krisenprävention und Stabilisierung zielen insbesondere darauf ab, Fragilitätsdefizite bis hin zu Staatszerfall als gravierendste Fluchtursache zu adressieren. Zielsetzungen der einzelnen Vorhaben gehen aus den jeweiligen Projektbezeichnungen in den Übersichtslisten (AA-finanzierte Projekte in Anlage „Projektliste“ (VS-NfD/Anlage 1 zu Frage 7); BMZ-finanzierte Projekte in Anlage „Projektliste“ (VS-NfD/Anlagen 2 und 3 zu Frage 7)) hervor. Für Projekte, die aus Mitteln der Sonderinitiative „Fluchtursachen bekämpfen, Flüchtlinge reintegrieren“ mit internationalen Organisationen durchgeführt werden , enthält Anlage „Projektliste“ (VS-NfD/Anlage 2 zu Frage 7) Informationen. Für Projekte, die aus anderen Titeln des BMZ mit internationalen Organisationen durchgeführt werden, wird auf Anlage „Projektliste“ (VS-NfD/Anlage 3 zu Frage 7) verwiesen. Das AA fördert im Rahmen der humanitären Hilfe Projekte und Programme humanitärer Akteure, einschließlich internationaler Organisationen, die zu einem großen Teil einen Beitrag zur Bewältigung fluchtrelevanter Krisen leisten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6a verwiesen. Eine Übersicht in diesem Kontext derzeit vom AA geförderter humanitärer Hilfsprojekte ist in Anlage „Projektliste“ (VS-NfD/Anlage 4 zu Frage 7) zusammengestellt. Das BMI führt in Kooperation mit dem UNHCR Maßnahmen des Resettlement und der humanitären Kontingentaufnahme schutzbedürftiger Personen verschiedener Staatsangehörigkeit und auch Staatenloser aus unterschiedlichen Erstzufluchtsstaaten durch. Diese Aufnahmeprogramme bieten legale Migrationsmöglichkeiten und sollen auch ursachenmindernd für eine Flucht auf irregulärem Wege wirken. Die entsprechende Haushaltsplanung stellt 2018 für die Kosten solcher Kontingentaufnahmen 8,8 Mio. Euro bereit, im Jahr 2019 sind 15,25 Mio. Euro veranschlagt. d) Welche weiteren Projekte plant die Bundesregierung, für die Jahre 2019 bis 2022 im Rahmen der Fluchtursachenbekämpfung gemeinsam mit internationalen Partnern durchzuführen, und welcher finanzielle Beitrag Deutschlands wird hierfür veranschlagt? Es wird auf die Antwort zu Frage 2a verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/3648 e) Welche jeweils projekt- und programmbezogenen Personal- und Organisationskosten bzw. Verwaltungskosten werden hierbei als Verwaltungsbzw . Overheadkosten veranschlagt oder entstehen? Es kommen in der Regel die Standardbestimmungen der betreffenden internationalen Organisationen zur Anwendung. So liegen z. B. die Standardmargen für Verwaltungskosten bei UNHCR bei sieben Prozent und bei UNICEF bei acht Prozent. 8. In welcher Form vernetzt die Bundesregierung im Rahmen der Fluchtursachenbekämpfung die Bereiche humanitäre Hilfe, Stabilisierung (z. B. Ertüchtigungsinitiativen , Sicherheitssektorreformen), wirtschaftliche Zusammenarbeit (Entwicklungshilfe) und Verteidigung (Einsätze der Bundeswehr) miteinander (bitte konkrete Programme und Initiativen nennen und Abstimmungsverfahren sowie – erwartete – Synergieeffekte darstellen)? Die angesprochenen Bereiche vernetzt die Bundesregierung mit dem Ziel der Krisenprävention , Konfliktbewältigung und Friedensförderung und trägt damit zur Fluchtursachenminderung bei. Dabei tragen – nach Maßgabe des jeweiligen konkreten Kontextes – außen-, sicherheits- und entwicklungspolitische Maßnahmen gemeinsam zur Stabilisierung der Sicherheitslage und zu nachhaltigem Frieden und Entwicklung bei. Bei der Verzahnung der humanitären Hilfe mit den anderen oben genannten Bereichen muss sichergestellt sein, dass diese weiter nach den humanitären Prinzipien geleistet werden kann. In den Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ (Juni 2017) bekennt sich die Bundesregierung in Kapitel 4.1. zum ressortgemeinsamen Ansatz und möchte „sich künftig noch enger abstimmen. Fragile Kontexte und komplexe Konflikte verlangen einen umfassenden Politikansatz, der die Beiträge der Ressorts in einer gemeinsamen politischen Strategie bündelt. Den ressortgemeinsamen Ansatz gilt es daher zu stärken: Von der Krisenfrüherkennung über die Analyse des Kontextes, Formulierung gemeinsamer Ziele, die Planung und Durchführung konkreter Maßnahmen bis hin zur Auswertung des Engagements und der Weiterentwicklung des Instrumentariums.“ Dafür beteiligen sich die Ressorts „gegenseitig rechtzeitig und umfassend und stellen dadurch sicher, dass in ihre Planungen auch die jeweilige Fachexpertise anderer Ressorts einfließen kann. Dabei achten sie darauf, dass ihre Maßnahmen mit den Ansätzen und Programmen der Entwicklungspolitik und der Umsetzung der Agenda 2030 anschlussfähig sind. Bei der Planung solcher Maßnahmen wird durch Beteiligung des Auswärtigen Amts sichergestellt, dass diese mit den Grundlinien der Außenpolitik im Einklang stehen.“ Die Leitlinien halten auch fest, dass die Bundesregierung wo immer möglich „zivilen Maßnahmen der Konfliktlösung den Vorrang [gibt], [...]. Der Einsatz völkerrechtlich zulässiger militärischer Gewalt bleibt für deutsche Politik dabei ultima ratio und muss stets eingebunden sein in eine umfassende politische Gesamtstrategie .“ Die Bundesregierung setzt sich unter anderem in einem eigenen Ressortkreis Zivile Krisenprävention dafür ein, dass Vernetzung vertieft und verbessert wird: Durch gemeinsame Krisenfrüherkennung, gemeinsame Ausbildung sowie Erarbeitung von ressortgemeinsamen Strategien. Beispiele für die Umsetzung des vernetzten Ansatzes in verschiedenen Weltregionen : Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3648 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Afrikapolitischen Leitlinien der Bundesregierung bieten die Grundlage für einen integrierten Gesamtansatz der verschiedenen Politikfelder in Bezug auf Afrika , dem auch die Umsetzung des „Marshallplans mit Afrika“ des BMZ und der sogenannten „Reformpartnerschaften“ mit bisher drei Ländern (Ghana, Tunesien, Côte d’Ivoire) Rechnung trägt. Zur Umsetzung des umfassend angelegten Kooperationsansatzes wurde beschlossen, einen regelmäßig tagenden „Ressortkreis Afrika “ auf Staatssekretärsebene unter gemeinsamer Federführung des AA und des BMZ einzurichten. Die Bundesregierung verfolgt einen umfassenden, vernetzten Ansatz mit diplomatischem Engagement und Stabilisierungsprojekten des „Stabilitätspaktes Afghanistan “, militärischer Beteiligung an der NATO-Ausbildungs- und Beratungsmission Resolute Support, Entwicklungszusammenarbeit, Polizeiaufbau und humanitärer Hilfe. Die Zusammenarbeit mit Afghanistan erfolgt in enger Abstimmung im Ressortkreis sowie vor Ort. Zudem wurde ein Sonderbeauftragter der Bundesregierung für Afghanistan und Pakistan benannt und ein eigenes Abstimmungsformat auf Staatssekretärsebene eingerichtet. Zu Irak und Syrien finden im zweiwöchigen Rhythmus ressortübergreifende Treffen statt, die einen engen Informationsaustausch ermöglichen und in regelmäßigen Abständen als Task Force tagen, auch um die Koordinierung und Anschlussfähigkeit zwischen humanitärer Hilfe und den verschiedenen Ansätzen zur Stabilisierung unter anderem durch Übergangshilfe und langfristige Entwicklungszusammenarbeit zu unterstützen. Auch im Irak gilt, dass die Umsetzung entwicklungspolitischer Maßnahmen erst nach Herstellung eines ausreichenden Sicherheitsniveaus voll wirksam werden kann. Hierzu leistet die Bundeswehr, unter anderem durch die Ausbildung irakischer Sicherheitskräfte im Rahmen der Mission Counter Daesh/Capacity Building Iraq, eine wichtigen Beitrag. 9. In welchem Rahmen und mit welchen Ergebnissen beteiligen sich a) das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung , b) das Auswärtige Amt, c) das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, d) das Bundesministerium der Verteidigung, e) das Bundesministerium der Finanzen und nach Kenntnis der Bundesregierung der Bundesrechnungshof an der Planung, Ausführung, Kontrolle und Evaluierung der Maßnahmen zur Fluchtursachenbekämpfung? Die Fragen 9a bis 9e werden gemeinsam beantwortet. Planung, Ausführung, Kontrolle und Evaluierung der Maßnahmen der Bundesregierung zur Fluchtursachenminderung richten sich nach den Bestimmungen der Haushaltstitel, aus denen die Maßnahmen finanziert werden. Die Beteiligung der verschiedenen Bundesressorts richtet sich nach der Geschäftsordnung der Bundesregierung , den Leitlinien zur finanziellen und technischen Zusammenarbeit sowie den Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“. Für die Vernetzung der Ressorts wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/3648 10. Werden die Maßnahmen zur Fluchtursachenbekämpfung regelmäßig evaluiert ? a) Falls nein, warum wird keine Evaluation durchgeführt? b) Falls ja, durch wen und wie werden die Maßnahmen evaluiert? Die Fragen 10, 10a und 10b werden gemeinsam beantwortet. Maßnahmen zur Fluchtursachenminderung werden regelmäßig bzw. anlassbezogen im Stichprobenverfahren evaluiert. Evaluierungen werden ergänzt durch andere Formate, die der laufenden Kontrolle oder finanziellen Prüfung dienen. Dazu gehören Monitoring, Projektfortschritts- und Schlusskontrollen. Projektevaluierungen werden meist durch die Evaluierungseinheiten der Durchführungsorganisationen , internationalen Partner und NRO in delegierter Verantwortung durchgeführt. Die Evaluierungen erfolgen durch unabhängige interne und/oder externe Gutachter, die nicht mit der Planung und Durchführung des jeweiligen Vorhabens befasst waren. Die Evaluierungseinheiten von GIZ und KfW sind jeweils unabhängig von den projektführenden Abteilungen. Evaluierungen auf politisch-strategischer Ebene werden im Bereich des BMZ vom Deutschen Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) unabhängig und wissenschaftlich fundiert durchgeführt. Das DEval ist vom BMZ mandatiert, unabhängige, externe Analysen und Bewertungen von Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit durchzuführen. Evaluierungen auf strategischer Ebene im Bereich des AA erfolgen im Rahmen von Auftragsvergaben durch eine neu geschaffene Evaluierungseinheit an externe Evaluierungsunternehmen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. 11. Werden bei der Evaluierung sowohl die Wirksamkeit wie auch die Kosteneffizienz der jeweiligen Maßnahme evaluiert (bitte das Vorgehen näher erläutern )? Die Evaluierungen von Maßnahmen der Fluchtursachenminderung orientieren sich grundsätzlich an den Prinzipien und Standards des Entwicklungsausschusses der OECD (Development Assistance Committee, DAC) und den fünf, innerhalb des OECD/DAC vereinbarten Evaluationskriterien – Relevanz, Effektivität, Effizienz , übergeordnete Wirkungen und Nachhaltigkeit. Diese Kriterien können je nach Evaluierungsgegenstand und Kontext von Programmen und Projekten angepasst werden. Bei der Kosteneffizienz wird in den Evaluierungen überprüft, inwiefern die Kosten und der Nutzen der Entwicklungsmaßnahme aus betriebs- und volkswirtschaftlicher Sicht in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen. 12. In welcher Form und in welchem Turnus finden Evaluationen der Maßnahmen zur Fluchtursachenbekämpfung statt (bitte nach hausinternen und unabhängigen Evaluationen unterscheiden)? Für Maßnahmen zur Fluchtursachenminderung werden nach Vorlage der Projektberichte der Durchführungsorganisationen, NRO und internationalen Partner bzw. Organisationen mittels Abschluss- und ggf. Zwischenberichten hausinterne Zielerreichungs- und Erfolgskontrollen nach Maßgabe der BHO durchgeführt. Am Ende einer Projektlaufzeit erfolgen Schlusskontrollen. Evaluierungen auf Projektebene erfolgen in regelmäßigen Abständen seitens der Durchführungsorganisationen, NRO und internationalen Partner bzw. Organisationen durch unabhängige interne und/oder externe Gutachter, die nicht mit der Planung und Durchführung des jeweiligen Vorhabens befasst waren. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3648 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Strategische und übergreifende Evaluierungen zu Fragestellungen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zur Fluchtursachenminderung erfolgen durch das DEval auf Basis eines mehrjährigen Evaluierungsprogramms. Dieses beruht auf dem Ergebnis von Konsultationen mit dem BMZ, seinem Beirat (in dem auch die Fraktionen des Deutschen Bundestags vertreten sind) sowie eigenen Planungen. Evaluierungen auf Programmebene oder strategischer Ebene werden durch das AA anlassbezogen auf Basis interner Konsultationen ausschließlich an externe Evaluationsunternehmen vergeben. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. 13. Welche Evaluationsergebnisse liegen der Bundesregierung bisher konkret vor (bitte die Ergebnisse bezogen auf a) Projekte, b) auf die Sonderinitiative und c) den gesamten ressortübergreifenden Instrumenteneinsatz zur Fluchtursachenbekämpfung darstellen)? Die Fragen 13, 13a und 13b werden gemeinsam beantwortet. Vorliegende Evaluierungsergebnisse beziehen sich auf abgeschlossene Vorhaben , d. h. nicht auf die laufenden Vorhaben, auf die in den Fragen 4 bis 7 Bezug genommen wird. Zu diesen früheren Vorhaben von Durchführungsorganisationen , NRO und internationalen Partnern und Organisationen liegen neben den internen Zielerreichungs- bzw. Erfolgskontrollen eine Vielzahl von Evaluierungsergebnissen vor, darunter über 100 ex-post-Evaluierungen der KfW auf Projektebene . Die KfW hat eine Querschnittsauswertung dieser ex-post-Projektevaluierungen vorgenommen. Die GIZ hat eine unternehmensstrategische Evaluierung zum Thema „Flucht und Migration“ beauftragt, um Hinweise und Empfehlungen für Konzeption und Wirkungsorientierung von Vorhaben im Themenfeld Migration und Flucht zu entwickeln. Die Empfehlungen beziehen sich unter anderem auf Konfliktanalyse, Zielformulierung und Umsetzung des Wirkungsmonitorings . Aktuell erfolgt eine Evaluierung der Beschäftigungsoffensive Nahost als wichtigstem Programm der BMZ-Sonderinitiative „Fluchtursachen bekämpfen, Flüchtlinge reintegrieren“ durch das DEval. Ergebnisse werden voraussichtlich 2019 vorliegen. Im AA wird durch die neu geschaffene Evaluierungseinheit an der Ausweitung und Systematisierung von Evaluierung gearbeitet. Federführend ist sie auch für das Instrument der strategischen Evaluierung zuständig. Erste Ergebnisse zum Pilotvorhaben der strategischen Evaluierung zu den „Transformationspartnerschaften in Tunesien, Marokko und Jordanien“ werden Ende 2018 erwartet. Zu Frage 13c wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 14. Sollten der Bundesregierung noch keine Evaluationsergebnisse zu einzelnen Projekten vorliegen, wann rechnet die Bundesregierung mit diesen? Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/3648 15. Werden ressortübergreifende Evaluierungen hinsichtlich der Ergebnisse der Zusammenarbeit im Bereich der Fluchtursachenbekämpfung durch die Bundesministerien durchgeführt? a) Wenn ja, in welcher Form und durch wen finden diese Evaluierungen statt? b) Wenn nein, warum finden keine ressortübergreifenden Evaluierungen statt? Die Fragen 15, 15a und 15b werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung beabsichtigt, in geeigneten Fällen ressortübergreifende externe Evaluierungen durchführen zu lassen. Dies ist z. B. in den Leitlinien der Bundesregierung „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ als Ziel festgelegt. 16. Steht die Bundesregierung weiterhin zu den Zielen des „Grand Bargain“ vom Humanitären Weltgipfel 2016, und strebt sie insbesondere eine Erhöhung der nicht zweckgebundenen und geringfügig zweckgebundenen (softly earmarked ) Gelder für humanitäre Hilfe auf 30 Prozent der Gesamthilfen bis 2020 an? Die Bundesregierung steht weiterhin zu den Zielen des „Grand Bargain“. Dazu gehört auch, durch sukzessive Reduzierung der Zweckbindung einen Beitrag zu dem gemeinsamen Ziel der „Grand Bargain“-Geber zu leisten, bis 2020 einen Anteil von 30 Prozent aller weltweit bereitgestellten Mittel für humanitäre Hilfe als nicht zweckgebunden („unearmarked“) oder geringfügig zweckgebunden („softly earmarked“) gemäß Kategorisierung im „Grand Bargain“ bereitzustellen. 17. Wie viel Geld erhielt der UNHCR von der Bundesregierung im Haushaltsjahr 2017, und mit welchen Zweckbindungen waren diese Gelder versehen (bitte die Liste nach den Oberkategorien „unearmarked“, „softly earmarked“, „earmarked“ und „tightly earmarked“ entsprechend den „Earmarking modalities “ im Annex I des „Grand Bargain“ vom Humanitären Weltgipfel 2016 aufschlüsseln, und anschließend bitte die jeweiligen Zweckbindungen im Einzelnen auflisten)? Die „Grand Bargain“-Oberkategorien sind sehr eng gefasst. So stuft UNHCR die Förderung von Länder- oder Regionalprogrammen im Gegensatz zu den „Grand Bargain“-Oberkategorien als „softly earmarked“ ein. UNHCR erhielt von der Bundesregierung im Jahr 2017 Mittel aus verschiedenen Haushaltstiteln mehrerer Ressorts und nachgeordneter Behörden. In der UNHCR- Gesamtstatistik sind diese deutschen Beiträge mit insgesamt 477 Mio. US-Dollar aufgeführt. Gemäß Kategorisierung im „Grand Bargain“ waren mit Ausnahme des Beitrags zum Kernbudget (AA, Kapitel 0501 Titel 687 17) in Höhe von 12 Mio. Euro, der als „unearmarked“ gemäß Kategorisierung im Sinne des „Grand Bargain“ einzustufen ist, die bereitgestellten Mittel in Höhe von 393,3 Mio. Euro (AA, Kapitel 0501 Titel 687 32, „Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland“) als „tightly earmarked“ einzustufen. Es handelte sich dabei überwiegend um nicht weiter zweckgebundene Förderbeiträge zu einzelnen Länderprogrammen des UNHCR (die UNHCR gemäß seiner eigenen Kategorisierung als „softly earmarked“ einstuft). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3648 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die 2017 für UNHCR bereitgestellten Mittel für aufklärende Kommunikation zu Flucht und Migration aus dem Haushalt des AA, Kapitel 0501 Titel 687 34, in Höhe von 250 000 Euro sind gemäß Kategorisierung im „Grand Bargain“ als „tightly earmarked“ einzustufen. Es handelt sich dabei um eine Zuwendung für die Durchführung des Kommunikationsprojekts „Telling the Real Story“ in Somalia . Aus dem Haushalt des AA, Kapitel 0504 Titel 681 11, erhielt UNHCR einen Betrag in Höhe von 3,4 Mio. Euro, der gemäß „Grand Bargain“ als „tightly earmarked “ zugunsten der Deutschen Akademischen Flüchtlingsinitiative Albert Einstein (DAFI) eingestuft ist. Über DAFI werden Stipendien für Hochschulbildung an Flüchtlinge in den Erstaufnahmeländern vergeben. Aus dem Haushalt des BMZ (Kapitel 2301 Titelgruppe 01, sowie Kapitel 2310 Titel 896 32) erhielt UNHCR 2017 Mittel in Höhe von 20,8 Mio. Euro für entwicklungsorientierte Maßnahmen zur Unterstützung von Flüchtlingen und Binnenvertriebenen in Ostafrika und Afghanistan/Pakistan, die als „tightly earmarked “ einzustufen sind. Beiträge an UNHCR, die unter die anderen „Grand Bargain“-Oberkategorien fallen , wurden nicht geleistet. 18. Wie viele Gelder, die für den UNHCR im Haushaltsjahr 2017 vorgesehen waren, konnten nicht entsprechend ihrer Zweckbindung ausgegeben werden (bitte die Liste nach den jeweiligen konkreten Zweckbindungen aufschlüsseln )? Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. Die Finanzberichte des UNHCR für das Haushaltsjahr 2017 liegen noch nicht vor. 19. Welche Flüchtlingslager des UNHCR erhielten im Jahr 2017 keine zweckgebundenen Gelder der Bundesregierung und konnten somit bestenfalls aus den nicht zweckgebundenen Geldern finanziert werden? Eine Zweckbindung der Förderungen der Bundesregierung für Aktivitäten des UNHCR erfolgt in der Regel im Rahmen von landesweiten oder regionalen Programmen . Flüchtlingslager sind dabei nicht im Einzelnen aufgeschlüsselt. Ein „earmarking“ auf einzelne Flüchtlingslager nimmt die Bundesregierungen in ihren Förderungen nicht vor. 20. Wie viel Geld erhielt der UNHCR von der Bundesregierung bereits im laufenden Haushaltsjahr 2018, und mit welchen Zweckbindungen waren diese Gelder versehen (bitte die Liste nach den Oberkategorien „unearmarked“, „softly earmarked“, „earmarked“ und „tightly earmarked“ aufschlüsseln, und anschließend bitte die jeweiligen Zweckbindungen im Einzelnen auflisten )? Mit Stand 16. Juli 2018 hat die Bundesregierung 124,3 Mio. US-Dollar an UNHCR ausgezahlt. Gemäß Kategorisierung im „Grand Bargain“ sind die Zahlungen der Bundesregierung in Höhe von 70,5 Mio. Euro (Kapitel 0501 Titel 687 32) als „tightly earmarked “ einzustufen, der bereits anteilig ausgezahlte freiwillige ungebundene Beitrag zum Kernbudget (Kapitel 0501 Titel 687 17) in Höhe von 5,4 Mio. Euro als „unearmarked“. Aus Kapitel 0504 Titel 681 11 erhielt UNHCR einen Betrag in Höhe von 3,4 Mio. Euro, der „tightly earmarked“ zugunsten der DAFI ist. Zu DAFI wird außerdem auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/3648 21. Welches sind derzeit die Prioritäten der Bundesregierung bei der humanitären Hilfe, die sich höchstwahrscheinlich noch im Haushaltsjahr 2018 in Zweckbindungen bei den weiteren Zahlungen an den UNHCR widerspiegeln werden (bitte die Liste nach den jeweiligen regionalen oder sonstigen Zweckbindungen aufschlüsseln)? Die Bundesregierung leistet humanitäre Hilfe auf der Basis des konkreten humanitären Bedarfs in der jeweiligen Krisensituation. Die Förderung von Programmen des UNHCR erfolgt dabei in enger Abstimmung mit UNHCR und auf der Grundlage der von den VN veröffentlichten humanitären Bedarfspläne. Nach aktuellem Stand ergeben sich hieraus für das Haushaltsjahr 2018 folgende regionale Schwerpunkte: MENA-Region (Syrien und von der Krise betroffene Nachbarländer , Jemen, Irak, Palästinensische Gebiete, Libyen), Afrika (Horn von Afrika, Tschadseebecken, Zentralafrikanische Republik, DR Kongo, Südsudan), Asien (Rohingya-Krise Bangladesch/Myanmar, Afghanistan/Pakistan). 22. Wie möchte die Bundesregierung damit umgehen, dass im Haushaltsjahr 2018 durch den späten Beschluss des Haushalts ein erheblicher Anteil der Gelder auch verspätet an den UNHCR gehen werden und dann eine Ausgabe in der kürzeren Zeit bis Ende des Jahres durch Zweckbindungen zusätzlich erschwert wird? Die Bundesregierung steht in kontinuierlichem und engem Austausch mit den humanitären Hilfsorganisationen, um die nach Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2018 zur Verfügung stehenden Mittel zeitnah vertraglich zusagen zu können, um so einen zügigen, reibungslosen und vollständigen Mittelabfluss und entsprechende Umsetzung der Hilfsmaßnahmen vor Ort gewährleisten zu können. 23. Welche Gelder sind in der mittelfristigen Finanzplanung der Bundesregierung für den UNHCR vorgesehen (bitte nach den Haushaltsjahren 2019, 2020, 2021 und 2022 sowie anschließend nach den Kategorien „unearmarked “, „softly earmarked“, „earmarked“ und „tightly earmarked“ in den jeweiligen Haushaltsjahren aufschlüsseln)? Der von der Bundesregierung am 6. Juli 2018 verabschiedete Entwurf des Bundeshaushalts sieht für 2019 eine Verdoppelung des in die Oberkategorie „unearmarked “ fallenden freiwilligen ungebundenen Beitrags für UNHCR auf 24 Mio. Euro vor. Im Bereich der zweckgebundenen Förderung wurden UNHCR auf der Grundlage von Verpflichtungsermächtigungen bislang 17 Mio. Euro für 2019 und 4 Mio. Euro für 2020 verbindlich zugesagt, die gemäß „Grand Bargain“-Kategorisierung in die Kategorie „tightly earmarked“ fallen. Die Planung für die Jahre 2020 bis 2022 wird im Rahmen der Haushaltsaufstellung für das betreffende Jahr erfolgen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333