Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 31. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3661 19. Wahlperiode 02.08.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Luksic, Dr. Marcus Faber, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/2835 – Folgen der Beraterhonorare für die bundeswehreigene HIL GmbH V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Bundesministerium der Verteidigung hatte 2016 entschieden, die HIL- Werke der Heeresinstandhaltungslogistik GmbH (HIL) an ein privates Unternehmen zu verkaufen. Ab März 2016 wurden Anwälte und Wirtschaftsberater beauftragt, das Bundesministerium beim Verkauf des Unternehmens zu unterstützen . Bis Ende 2020 sollen die drei Heeresinstandsetzungswerke der bundeseigenen HIL GmbH in Darmstadt, Brandenburg und St. Wendel privatisiert werden . Hierbei entstanden bis Februar 2018 Beraterkosten in Höhe von insgesamt 42,1 Mio. Euro. Die Anwaltskanzlei Hogan Lovells International LLP bekam für eine „Rechtsberatung beim Projekt Abgabe der HIL-Werke“ 20,6 Mio. Euro, aufgeteilt ins zwei Tranchen von 7,6 und 13 Mio. Euro, das Wirtschaftsberatungsunternehmen PwC bekam 21,5 Mio. Euro, aufgeteilt in zwei Tranchen von 10,5 und 11 Mio. Euro. Medienberichten zufolge sei die Vergabe in zwei Fachlose aufgeteilt worden, um „freihändig vergeben“ zu können, da ab 25 Mio. Euro der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zustimmen muss (Quelle: www.haz.de/Nachrichten/Politik/Deutschland-Welt/Hohe-Beraterkosten-bei- Panzerwerkstaetten-Verkauf). Nachdem zuvor das Bundesverteidigungsministerium mehrfach erklärte, dass die Beraterhonorare zu Lasten des Ministeriums gingen, wurde nun bekannt, dass die HIL GmbH die Kosten zu tragen habe. Zur Finanzierung seien den Instandsetzungswerken der Bundeswehr nach Angaben des Betriebsratsvorsitzenden in gleicher Höhe Aufträge entzogen worden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3661 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g In der Vorbemerkung der Fragesteller wird ausgeführt, dass im Projekt „Abgabe der HIL-Werke an industrielle Betreiber“ bis Februar 2018 insgesamt 42,1 Mio. Euro als Ausgaben für Rechtsberatungsleistungen und betriebswirtschaftliche Unterstützungsleistungen entstanden seien, die die Heeresinstandsetzungslogistik (HIL) GmbH getragen habe. Aktuell werden für die Gesamtdauer des Projekts von Juni 2016 bis einschließlich Ende des Jahres 2020 Ausgaben aus dem Einzelplan 14 in Höhe von rund 42,57 Mio. Euro prognostiziert. Mit Stand 31. Mai 2018 wurden rund 23,51 Mio. Euro für Rechtsberatungsleistungen und betriebswirtschaftliche Unterstützungsleistungen verausgabt. 1. Weshalb gab es keine öffentliche Ausschreibung der Beraterleistungen, und nach welchen Kriterien wurden die Berater von wem ausgewählt und beauftragt ? Im Zusammenhang mit dem Projekt „Abgabe der HIL-Werke an industrielle Betreiber “ wurden externe Unterstützungsleistungen in den Bereichen Rechts- und Unternehmensberatung durch das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) vergeben. Hierzu wurde für die Zeiträume von Juni 2016 bis Dezember 2017 und von Januar 2018 bis Dezember 2020 jeweils ein Vergabeverfahren durchgeführt. Die zu beauftragende Leistung wurde in zwei Fachlosen abgebildet (Rechtsberatungsleistungen sowie betriebswirtschaftliche Unterstützungsleistungen). Beauftragung der Rechtsanwaltskanzlei Hogan Lovells International LLP An die Rechtsanwaltskanzlei Hogan Lovells International LLP wurde zunächst für den Zeitraum von Juni 2016 bis Dezember 2017 ein Auftrag zur umfassenden rechtlichen Beratung und Begleitung für das Projekt „Abgabe der HIL-Werke“ vergeben. Durch die Beauftragung sollte sichergestellt werden, dass das im Rahmen des Projekts „Abgabe der HIL-Werke an industrielle Betreiber“ durchzuführende europaweite Vergabeverfahren so rügeunanfällig wie möglich durchgeführt werden kann. Zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe war beabsichtigt, innerhalb von sieben Monaten einen geeigneten Käufer für jedes der drei HIL-Werke zu finden. Vor diesem Hintergrund war der Übergang der HIL-Werke auf die Käufer für Ende des Jahres 2017 vorgesehen. Das der Vergabe der Rechtsberatungsleistung seinerzeit zu Grunde liegende prognostizierte Auftragsvolumen betrug rund 5,05 Mio. Euro (einschließlich Umsatzsteuer ). Bei der Auftragsvergabe war nicht erkennbar, dass aufgrund der erst im laufenden Prozess sichtbar gewordenen besonderen Komplexität des Projekts ein Unterstützungsbedarf über das Jahr 2017 hinaus entstehen würde. Diese Komplexität ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass im Rahmen der Konzeption des Vergabeverfahrens und der Transaktionsstruktur viele Fragestellungen sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht analysiert werden mussten. So war zum Beispiel die rechtliche Analyse und Bewertung in den Bereichen „Infrastruktur“ und „Weitergabefähigkeit der technischen Dokumentationen zur Instandsetzung durch den/die künftigen Betreiber“ sehr zeit- und kostenintensiv . Die Vergabe der vorgenannten Rechtsberatungsleistungen erfolgte im Rahmen eines EU-Vergabeverfahrens nach der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VSVgV), da der Auftrag auch den Zugriff auf als Verschlusssache eingestufte Dokumente umfasste. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3661 Rechtsberatungsleistungen sind als sogenannte nachrangige Dienstleistungen privilegiert . Daher war als Vergabeart kein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchzuführen. Für die Fälle der Rechtsberatung richtet sich die Vergabeart nach nationalem Recht und somit nach den Grundsätzen des Haushaltsvergaberechts . Die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A (VOL/A), nach der dem Abschluss von Verträgen über Lieferungen und Leistungen eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen muss, nimmt Rechtsberatungsleistungen ebenfalls von ihrem Anwendungsbereich aus. Gleichwohl waren haushalts- bzw. vergaberechtliche Grundsätze zu berücksichtigen. Danach gebietet es sich, im Rahmen einer freihändigen Vergabe einen Wettbewerb durchzuführen, indem man – soweit möglich – drei oder mehr Angebote abfragt und die Aufträge möglichst streut. Diesen Anforderungen hat das Vergabeverfahren im vorliegenden Fall Rechnung getragen. Mit Blick auf den inzwischen erkannten Bedarf über das Jahr 2017 hinaus wurde aufgrund des Auslaufens des Vertrags über die Rechtsberatungsleistungen zum Ende des Jahres 2017 ein Vergabeverfahren zur Folgebeauftragung für die Jahre 2018 bis einschließlich 2020 durchgeführt. Auch diese Vergabe erfolgte nach der VSVgV. Entsprechend der auch bei der ersten Vergabe einschlägigen Vorschrift wurde eine Verhandlungsvergabe (vormals freihändige Vergabe) durchgeführt. In diesem Fall wurde von einem Wettbewerb abgesehen, weil nur die bisherigen Unternehmen als Auftragnehmer in Betracht kamen. Insbesondere aufgrund des projektbezogenen Spezialwissens des bisherigen Auftragnehmers, welches auf dem Markt ohne eine entsprechende Vorbefassung nicht verfügbar ist, war die weitere Beauftragung erforderlich. Beauftragung der betriebswirtschaftlichen Unterstützungsleistungen bei PwC Strategy& Die Vergabe des Fachloses zur Beauftragung der betriebswirtschaftlichen Unterstützungsleistungen erfolgte in gleicher Weise wie die Vergabe des Fachloses der Rechtsberatungsleistungen, indem auch hier eine freihändige Vergabe im Wettbewerb durchgeführt und drei Unternehmensberatungen aufgefordert wurden. Betriebswirtschaftliche Unterstützungsleistungen im Sinne der VSVgV sind nicht als vorrangige Dienstleistungen privilegiert, mit der Folge, dass grundsätzlich ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchzuführen wäre. Da im vorliegenden Fall im Rahmen eines Vergabeverfahrens sowohl Rechtsberatungsleistungen (vgl. oben) als auch betriebswirtschaftliche Unterstützungsleistungen vergeben wurden, richtet sich die Frage, welche Vergabeart für die betriebswirtschaftlichen Unterstützungsleistungen zur Anwendung kommt, nach dem Schwerpunkt der zu vergebenden Leistungen. Der Auftragswert für die Rechtsberatungsleistungen und betriebswirtschaftlichen Unterstützungsleistungen wurde anhand einer alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigenden belastbaren Prognose zu Beginn des Vergabeverfahrens ermittelt . Da der Schwerpunkt auf der Basis dieser Prognose bei den Rechtsberatungsleistungen lag, war der Gesamtauftrag im Sinne der VSVgV privilegiert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3661 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bei der Auftragsvergabe war nicht erkennbar, dass aufgrund der erst im laufenden Prozess sichtbar gewordenen besonderen Komplexität in Bezug auf die Rechtslage bei Nutzung von technischen Dokumentationen und Fragen der Nutzung von Infrastruktur des Projekts der Bedarf an betriebswirtschaftlichen Unterstützungsleistungen bis Ende des Jahres 2017 überwiegen würde. Die Beauftragung der Rechtsberatungsleistungen und der betriebswirtschaftlichen Unterstützungsleistungen war auch Gegenstand einer Strafanzeige wegen des Verdachts der Untreue. Das bei der Staatsanwaltschaft in Berlin geführte Ermittlungsverfahren wurde inzwischen nach § 170 Absatz 2 StPO eingestellt. Unregelmäßigkeiten betreffend die Art und Weise der Beauftragung sowie die Höhe der Stundensätze wurden nicht festgestellt. 2. Welche konkreten Leistungen wurden erbracht, und mit welchem Rechnungsposten wurden diese jeweils konkret abgerechnet (bitte vollständig aufführen)? Bei den „konkreten Leistungen“ ist zwischen den mit Hogan Lovells International LLP vereinbarten Rechtsberatungsleistungen und den mit PwC Strategy& vereinbarten betriebswirtschaftlichen Unterstützungsleistungen zu unterscheiden. Die Vergütung der von den jeweiligen Beratern erbrachten Leistungen erfolgt auf der Basis vorgelegter Tätigkeitsangaben in Verbindung mit abrechenbaren Stunden zu einem jeweiligen Stundensatz. Insgesamt erfolgt die Unterstützung in sechs Phasen des Projekts: Planungsphase, Analysephase, Phase zur Herstellung der Vergabereife, Phase der Durchführung des Vergabeverfahrens, Migrations- bzw. Carve-out-Phase (Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vollzug), Nach-Vollzugs-Phase. Die bis einschließlich 31. Mai 2018 in den jeweiligen Phasen (gegenwärtig Phase der Durchführung des Vergabeverfahrens) angefallenen Ausgaben für Rechtsberatungsleistungen und betriebswirtschaftliche Unterstützungsleistungen ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle (Angaben jeweils in Mio. Euro gerundet, einschließlich Umsatzsteuer). Phase 1 Planung Phase 2 Analyse Phase 3 Herstellung der Vergabereife Phase 4 Durchführung der Vergabe (bis 31. Mai 2018) Summe Phasen 1 bis 4 (bis 31. Mai 2018) Anteil Hogan Lovells 0,39 3,05 3,90 2,25 9,59 Anteil PwC Strategy& 0,26 4,35 5,31 4,00 13,92 Ausgaben insgesamt 0,65 7,40 9,21 6,25 23,51 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3661 In der nachfolgenden Tabelle sind die Ausgaben aufgeschlüsselt nach Art der Beratungsleistung und dem jeweiligen Kalenderjahr ausgewiesen (Angaben jeweils in Mio. Euro gerundet, einschließlich Umsatzsteuer). 2016 2017 2018 (bis 31. Mai 2018) Summe 2016 bis 2018 (bis 31. Mai 2018) Anteil Hogan Lovells 3,04 4,80 1,75 9,59 Anteil PwC Strategy& 4,00 6,76 3,16 13,92 Ausgaben insgesamt 7,04 11,56 4,91 23,51 Die wesentlichen Leistungen der Rechtsberatung sowie der betriebswirtschaftlichen Unterstützung in den jeweiligen Phasen waren bzw. sind: Planungsphase Die Planungsphase (6. Juni 2016 – 30. Juni 2016) diente der Abstimmung grundsätzlicher Projektüberlegungen sowie dem Herleiten und Aufstellen von projektübergreifenden strukturellen Planungsgrundsätzen und umfasste u. a. das Einrichten und den Aufbau der Projektorganisation, die Identifizierung der Datenbedarfe und die Einholung der Daten sowie die Entwicklung von Alternativen für die Transaktionsstruktur. Analysephase Während der Analysephase (1. Juli 2016 – 31. Juli 2017) lag der Fokus auf der Untersuchung der Ausgangslage. Hierbei wurden nicht nur die HIL GmbH und die HIL-Werke selbst, sondern u. a. auch die übergreifende Strategie sowie der Markt analysiert. In dieser Phase lag der Schwerpunkt u. a. auf der Markt- und Potentialanalyse, der Durchführung der Organisationsanalyse und der Entwicklung eines Flächenkonzepts, der Detaillierung der Transaktionsstruktur, der Analyse der Nutzungsrechtslage bzgl. der zur Instandsetzung erforderlichen technischen Dokumentationen sowie der Erhebung der erforderlichen Daten für den Wirtschaftlichkeitsvergleich. Phase zur Herstellung der Vergabereife In der Phase zur Herstellung der Vergabereife (1. Februar 2017 – 26. Oktober 2017), die zum Teil parallel zur Analysephase eingeleitet wurde, lag der Schwerpunkt u. a. auf der Unterstützung beim Erstellen des Wirtschaftlichkeitsvergleichs , der Bewertung der Nutzungsrechtslage mit Blick auf die Weitergabefähigkeit der zur Instandsetzung erforderlichen technischen Dokumentationen, der Klärung von infrastrukturellen Fragen (insbesondere baurechtliche Aspekte) sowie der Planung des Carve-out. Phase der Durchführung des Vergabeverfahrens Die Durchführung des Vergabeverfahrens dauert noch an. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der EU am 17. November 2017 begann zugleich der vorgeschaltete Teilnahmewettbewerb. Nach der Abgabe der Teilnahmeanträge und deren Auswertung wurden die auf der Basis der Eignungsmatrix ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines ersten Angebotes aufgefordert. In dieser Phase liegt der Schwerpunkt auf der Finalisierung der Teilnahmeunterlagen, der Auswertung der Teilnahmeanträge, der Finalisierung der Wertungsmatrix sowie dem Carve-out. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3661 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Waren die Stundensätze marktüblich, und wie hoch waren die Stundensätze bei vergleichbaren vorangegangenen Verkäufen (bitte Verkäufe und Stundensätze vollständig aufführen)? Die für die Rechtsberatungsleistungen und die betriebswirtschaftlichen Unterstützungsleistungen vereinbarten Stundensätze sind im Wettbewerb zustande gekommen und marktüblich. Die Höhe der Stundensätze kann aus rechtlichen Gründen nicht offengelegt werden . Es handelt sich bei diesen Informationen um Geschäftsgeheimnisse, die ohne Zustimmung des betroffenen Unternehmens nicht offengelegt werden dürfen. Auch die Höhe der vereinbarten Stundensätze war Gegenstand des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der Untreue. Dieses wurde nach § 170 Absatz 2 StPO eingestellt. Unregelmäßigkeiten betreffend die Höhe der vereinbarten Stundensätze wurden nicht festgestellt. 4. Weshalb muss die HIL die Beraterleistung zahlen, obwohl das Bundesverteidigungsministerium zuvor erklärte, die Summe würde aus einem Sondertopf gezahlt? Die Rechtsberatungsleistungen und betriebswirtschaftlichen Unterstützungsleistungen werden und wurden nicht von der HIL GmbH finanziert, sondern durch das BMVg aus dem für den Betrieb der Heeresinstandsetzungslogistik eingerichteten Kapitel/Titel. Er enthält in erster Linie Ausgabemittel für Instandsetzungsleistungen , die die HIL GmbH im Rahmen eines Leistungsvertrages gegenüber dem Bund erbringt. Auch die Rechtsberatungsleistungen und die betriebswirtschaftlichen Unterstützungsleistungen zur Abgabe der drei HIL-Werke in Darmstadt , Doberlug-Kirchhain und St. Wendel stehen im Zusammenhang mit dem Betrieb der HIL GmbH. Es handelt sich um Ausgabemittel, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Leistungsvertrages zwischen dem Bund und der HIL GmbH aufgrund geänderter Planungen im Bereich des Zulaufs instand zu setzender Fahrzeuge nicht mehr für den Leistungsvertrag in den Jahren 2016 und 2017 benötigt wurden und daher zur Finanzierung der Beratungsleistungen verwendet werden konnten. Dies hatte und hat nicht zur Folge, dass das zwischen dem Bund und der HIL GmbH leistungsvertraglich vereinbarte Instandsetzungsvolumen reduziert wurde oder wird. 5. Aus welchem Grund wurden die Beraterleistungen in zwei Fachlose aufgeteilt ? Das BMVg benötigte zur Vorbereitung und Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Abgabe der HIL-Werke sowohl Rechtsberatungsleistungen als auch betriebswirtschaftliche Unterstützungsleistungen, die im Rahmen eines Vergabeverfahrens in zwei Fachlosen vergeben wurden. Grundsätzlich sind gemäß VOL/A Leistungen in der Menge aufzuteilen (Teillose) und nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. Auf eine Aufteilung darf nur dann verzichtet werden, wenn dies aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen erforderlich ist. Solche Gründe lagen nicht vor. Vielmehr war im vorliegenden Fall eine Losaufteilung bereits aufgrund der erforderlichen unterschiedlichen fachlichen Expertise und des geforderten Spezialisierungsgrads angezeigt . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/3661 6. Welche Folgen haben die Beraterkosten für die wirtschaftliche Situation des Unternehmens? Da die HIL GmbH weder die Rechtsberatungsleistungen noch die betriebswirtschaftlichen Unterstützungsleistungen finanziert hat, haben diese auch keine Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation des Unternehmens. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 7. Kann die Bundesregierung in Folge der Liquiditätseinbußen, die dem Unternehmen HIL durch die zu zahlenden Beraterkosten entstehen, ausschließen, dass es zu erheblichen Auslieferungsverzögerungen und/oder Qualitätsmängeln zum Nachteil unserer Soldatinnen und Soldaten kommt, und falls nicht, welche konkreten Konsequenzen würde die Bundesregierung aus dieser Situation ziehen? Auf die Antworten zu den Fragen 4 und 6 wird verwiesen. 8. Ist es richtig, dass der HIL Aufträge entzogen wurden, um die Finanzierung der Beraterhonorare zu gewährleisten, wenn ja, welche Folgen hat der Entzug von Aufträgen zur Finanzierung der Beraterhonorare für die Zulieferbetriebe an den Standorten des Unternehmens, wenn nein, wie soll HIL die Beraterhonorare finanzieren? Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. 9. Inwieweit kann die Bundesregierung eine Arbeitsplatzgarantie für die Beschäftigten der HIL-Werke nach einem möglichen Verkauf geben? Im Falle des erfolgreichen Abschlusses des Vergabeverfahrens kämen folgende Prämissen zum Tragen: Die drei HIL-Werke werden im Falle ihrer Abgabe aus der HIL GmbH ausgegliedert werden und auf neu zu gründende Rechtsträger (sogenannte Werke-GmbHs), als Tochtergesellschaften der HIL GmbH, übergehen. Die Anteile an diesen Werke-GmbHs werden anschließend an die künftigen Betreiber veräußert. Um eine kontinuierliche Auftragslage und eine konjunkturunabhängige Beschäftigungssicherung in den Werken gewährleisten zu können, ist beabsichtigt, dass die HIL GmbH mit den Werke-GmbHs Leistungsverträge mit einer Laufzeit von 20 Jahren und einem festen Auftragsvolumen schließt, das im Wesentlichen dem heutigen Auftragsvolumen in den HIL-Werken entspricht. Das in den HIL-Werken tätige Bundeswehrpersonal wird den Werke-GmbHs beigestellt . Für dieses Personal ändert sich faktisch nichts. Der Bund wird mit den drei Werke-GmbHs Personalverträge schließen. Dies hat zur Folge, dass das Bundeswehrpersonal künftig nicht mehr der HIL GmbH, sondern der jeweiligen Werke-GmbH beigestellt wird. Der Bund bleibt in dieser Konstellation weiterhin Arbeitgeber bzw. Dienstherr dieses Personals. Die Entwürfe der Personalverträge verpflichten die Werke-GmbHs, das beigestellte Personal im Gleichlauf zu den 20-jährigen Leistungsverträgen mit der HIL GmbH zu deren Erfüllung zu beschäftigen . Darüber hinaus kann interessiertes Bundeswehrpersonal auf Antrag unter Wegfall der Dienst- und Sachbezüge beurlaubt werden, mit der Folge, dass dieses ein befristetes Arbeitsverhältnis mit der Werke-GmbH eingeht, ohne das Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis zum Bund aufgeben zu müssen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3661 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Das eigene Personal der HIL GmbH, welches in den HIL-Werken beschäftigt ist, geht im Wege eines Betriebsübergangs nach § 613a BGB auf die Werke-GmbHs über. Dabei kann davon ausgegangen werden, dass der jeweilige künftige Betreiber ein hohes Interesse an einer dauerhaften Beschäftigung dieses Personals hat, weil es einerseits über das entsprechende Know-how für den Betrieb der Werke verfügt und andererseits jedes der drei Werke ein festes und über den Leistungszeitraum von 20 Jahren gleich bleibendes Arbeits- bzw. Stundenvolumen für Instandsetzungen haben wird. Weiterhin wurden zum Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen im Rahmen des laufenden Vergabeverfahrens bei den Leistungskriterien in der Wertungsmatrix auch Wertungsvorteile vorgesehen, wenn ein Bieter Kündigungsschutz für das eigene Personal der HIL GmbH in den Werken in seinem Personalkonzept anbietet. Denkbar ist hier eine Spanne von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Es bleibt in diesem Zusammenhang abzuwarten, was die Bieter konkret in ihren Angeboten vorsehen werden. Auf der Grundlage der vorgenannten Umstände wird der langfristigen Beschäftigungssicherung des in den HIL-Werken tätigen Personals Rechnung getragen, einem der wesentlichen Ziele des Projekts zur „Abgabe der HIL-Werke an industrielle Betreiber“. 10. Besteht nach Auffassung der Bundesregierung durch die gestiegenen Beraterhonorare für den Verkauf der HIL-Werke eine neue Situation bezüglich des Verkaufs des Unternehmens, und welche Möglichkeiten bestehen, die Ausschreibung zum Verkauf zu stoppen? Die Höhe der Ausgaben für externe Rechtsberatungsleistungen und betriebswirtschaftliche Unterstützungsleistungen hat keine Auswirkung auf die Entscheidung der Bundesregierung, die HIL-Werke an industrielle Betreiber abzugeben. Die Entscheidung zur Abgabe der HIL-Werke basiert auf einem im letzten Jahr vom BMVg durchgeführten Wirtschaftlichkeitsvergleich, nach dem die Abgabe der HIL-Werke gegenüber dem Fortbetrieb in Eigenregie mit Personalregeneration um rund 181 Mio. Euro wirtschaftlicher ist. Die im Wirtschaftlichkeitsvergleich getroffenen Annahmen müssen jedoch im weiteren Projektverlauf überprüft werden. Vor der Abgabe der HIL-Werke muss durch das BMVg anhand der finalen und verbindlichen Angebote der Bieter nachgewiesen werden, dass die Abgabe an industrielle Betreiber – auch unter Berücksichtigung der zurechenbaren Beraterausgaben – weiterhin die wirtschaftlichste Form der Bedarfsdeckung ist. Eine Aufhebung ist dann möglich, wenn kein Angebot eingegangen ist, das den Bewerbungsbedingungen entspricht, sich die Grundlagen des Vergabeverfahrens wesentlich geändert haben, das Vergabeverfahren kein wirtschaftliches Ergebnis gehabt hat oder andere schwerwiegende Gründe bestehen. Der Bund hat sich vorbehalten, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben , wenn die letztgültigen Angebote in einem oder mehreren Losen unwirtschaftlicher sind als das durch die Vergabestelle für ihre interne Wirtschaftlichkeitsuntersuchung als Maßstab für eine wirtschaftliche Durchführung des Vorhabens herangezogene Referenzmodell (Fortführung der HIL-Werke in Eigenregie mit Personalregeneration). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/3661 Ungeachtet dessen kann der öffentliche Auftraggeber nach höchstrichterlicher Rechtsprechung das Vergabeverfahren jederzeit aufheben. Im Falle der Aufhebung des Vergabeverfahrens ohne Vorliegen einer der o. a. Gründe macht sich der öffentliche Auftraggeber gegenüber den Bietern jedoch möglicherweise schadensersatzpflichtig . 11. Entspricht es der Wahrheit, dass geplant wird, im Mechatronikzentrum Jülich Panzer instand zu setzen (www.aachener-nachrichten.de/lokales/juelich/ wachstumskurs-im-mechatronikzentrum-juelich-1.1859600), und wenn ja, welche Vorteile hätte dies nach Auffassung der Bundesregierung im Vergleich zu den HIL-Werken, die diese Aufgabe aktuell ausführen? Das Mechatronikzentrum der Bundeswehr (MechZBw) in Jülich hatte und hat auch zukünftig in Abgrenzung zur HIL GmbH und ihren drei Werken eine eigenständige Bedeutung und eine andere Ausrichtung. Es dient vor allem der mit bundeswehreigenen Kräften gesicherten, bei Bedarf flexiblen und unabhängigen Leistungserbringung (insbesondere im Rahmen der Einsatzvorbereitung und - nachbereitung sowie zur Deckung unvorhersehbarer Bedarfsspitzen) sowie dem bundeswehreigenen Fähigkeitserhalt (insbesondere Beurteilungs-, Entscheidungs - und Forderungsfähigkeit) im Bereich der Instandhaltung. Darüber hinaus hat das MechZBw die Fähigkeit zur Instandhaltung von ausgewähltem, nicht marktfähigem oder marktgängigem Material. 12. Wie sieht der weitere Plan bezüglich der Privatisierung der HIL aus, welche Änderung der Gesellschaftsform und der Anteilseignerschaft ist geplant, und wie ist der zeitliche Ablauf? Die beabsichtigte Abgabe der drei HIL-Werke an industrielle Betreiber berührt das Kerngeschäft der HIL GmbH nicht, nämlich die Planung und Steuerung von Instandsetzungsmaßnahmen der Stufen 2 bis 4 der ihr zugewiesenen Landsysteme , Geräte und Einbausätze der militärischen Organisationsbereiche. Das Projekt „Abgabe der HIL-Werke an industrielle Betreiber“ verfolgt den Zweck, mögliches Optimierungspotential lediglich bezogen auf einen Teilausschnitt des Gesamtleistungsportfolios der HIL GmbH, den Bereich der Werksinstandsetzungsleistungen in Eigenregie, zu identifizieren und zu heben. Die HIL GmbH ist und bleibt auch künftig eine 100-prozentige Inhouse-Gesellschaft des Bundes. Die beabsichtigte funktionale Privatisierung der HIL-Werke erfordert in der Umsetzung sowohl die Herauslösung der HIL-Werke aus der HIL GmbH als auch die Begründung verschiedener Rechtsverhältnisse mit den erfolgreichen Bietern des Vergabeverfahrens zur Regelung der Leistungserbringung und der Bereitstellung von Personal und Liegenschaften. Hierzu sollen die derzeit von der HIL GmbH selbst betriebenen drei HIL-Werke im Rahmen der Transaktion als jeweils eigenständige, funktionsfähige Einheiten an die erfolgreichen Bieter des Vergabeverfahrens übergeben werden. Da die HIL-Werke derzeit als unselbstständige Betriebsstätten der HIL GmbH geführt werden, ist es für eine Abgabe der HIL-Werke erforderlich, den Geschäftsbetrieb des jeweiligen HIL-Werks aus der HIL GmbH herauszulösen und eine eigenständige funktionsfähige Werke-GmbH zu gründen. Die Gesellschaftsanteile an den Werke-GmbHs werden von der HIL GmbH an die erfolgreichen Bieter des Vergabeverfahrens veräußert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3661 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Sofern das Vergabeverfahren ohne Verzögerungen, insbesondere durch Rügen oder Nachprüfungsverfahren, verläuft, wäre es mit seinen wesentlichen Verfahrensschritten Mitte des Jahres 2019 abgeschlossen. Dabei handelt es sich um eine Best-Case-Betrachtung. 13. Welche Erwartungshaltung bezüglich der Wirtschaftlichkeit hat die Bundesregierung bei der Veräußerung der HIL-Werke? Das BMVg hat im Rahmen des Projekts „Abgabe der HIL-Werke an industrielle Betreiber“ eine den Anforderungen der Bundeshaushaltsordnung entsprechende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt, die im Wesentlichen aus zwei Teilen besteht. Der erste Teil umfasst einen auf Annahmen beruhenden Wirtschaftlichkeitsvergleich , der die Grundlage für die Einleitung des europaweiten Vergabeverfahrens war. In dessen Rahmen wurde festgestellt, dass die Abgabe der HIL-Werke gegenüber dem Fortbetrieb der HIL-Werke in Eigenregie mit Personalregeneration um rund 181 Mio. Euro wirtschaftlicher ist. Der zweite Teil der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ist der auf der Basis noch vorzulegender letztgültiger Angebote zu erstellende Wirtschaftlichkeitsnachweis, der dann maßgeblich für die tatsächliche Umsetzung einer Abgabe der HIL- Werke an industrielle Betreiber wäre. 14. Welche Kostenreduzierung prognostiziert die Bundesregierung bei der Veräußerung der HIL-Werke in der Wartung ihres militärischen Gerätes? Die vom BMVg erstellte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung betrachtet mit den HIL-Werken nur einen Teilausschnitt aus dem Leistungsportfolio der HIL GmbH. Gegenstand der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sind damit ausschließlich die in den HIL-Werken zu erbringenden Leistungen bei einem konstant bleibenden Bedarf über einen Zeitraum von 20 Jahren. Hierbei wurde und wird die Gesamtwirtschaftlichkeit betrachtet. Wesentlicher Faktor für die Wirtschaftlichkeit der Betreiberlösung ist der im Wirtschaftlichkeitsvergleich zugrunde gelegte Verkauf der Werksliegenschaften in St. Wendel und Doberlug-Kirchhain, der gegenüber einer Verpachtung bzw. dem gegenwärtigen Mietverhältnis mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben erhebliche finanzielle Vorteile böte. Dies ist in erster Linie dadurch begründet, dass die vom Betreiber in Ansatz zu bringenden Abschreibungen als Betriebsausgaben (Absetzung für Abnutzung) im Falle eines Verkaufs der Liegenschaften niedriger sind, als die in Ansatz zu bringenden Betriebsausgaben im Falle der Verpachtung. Ein weiterer wesentlicher Aspekt im Zusammenhang mit der höheren Wirtschaftlichkeit der Betreiberlösung ist die Annahme, dass ein industrieller Betreiber mit dem Einsatz eigenen Personals Effizienzsteigerungen erzielt. 15. Welche konkreten Ergebnisse lieferten das Wirtschaftsberatungsunternehmen PwC und die Anwaltskanzlei Hogan Lovells International LLP, die ein Beratungsvolumen von über 40 Mio. Euro rechtfertigen? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/3661 16. Welche Ausgaben sind für das Jahr 2018 für den Betrieb der HIL GmbH vorgesehen, und wie haben sich die Ausgaben im Vergleich zu den Vorjahren verändert? Für das Jahr 2018 sind im Haushalt 2018 bei Kapitel 1407 Titel 553 49 „Betrieb der Heeresinstandsetzungslogistik (HIL)“ 426 Mio. Euro veranschlagt, die den Finanzbedarf der sog. Folgelösung HIL abbilden. Dieser Veranschlagung stehen Ist-Ausgaben von rund 285,37 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2016 sowie rund 334,35 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2017 gegenüber. Der erhöhte Finanzbedarf ergibt sich im Wesentlichen aus dem Umstand, dass in dem seit dem 1. Januar 2018 geltenden Leistungsvertrag zwischen dem Bund und der HIL GmbH (sog. Folgelösung HIL) ca. viermal so viele Landsysteme im Instandsetzungsmanagement der HIL GmbH verantwortet werden. 17. Welche Ausgaben für den Betrieb der HIL GmbH plant die Bundesregierung für die kommenden Jahre? Bei Kapitel 1407 Titel 553 49 „Betrieb der Heeresinstandsetzungslogistik (HIL)“ ist mit einem Finanzbedarf von rund 469 Mio. Euro im Jahr 2019, rund 566 Mio. Euro im Jahr 2020, rund 682 Mio. Euro im Jahr 2021 sowie rund 776 Mio. Euro im Jahr 2022 zu rechnen. Der steigende Finanzbedarf ergibt sich im Wesentlichen aus dem Umstand, dass der Leistungsumfang im Rahmen des seit dem 1. Januar 2018 geltenden Leistungsvertrages zwischen dem Bund und der HIL GmbH sukzessive auf alle geschützten und ungeschützten Landsysteme (militärische Fahrzeuge einschließlich der fähigkeitsbestimmenden Rüstsätze) erweitert wird. Damit steigt die Zahl der Fahrzeuge in der Instandsetzungsverantwortung der HIL GmbH von rund 4 800 sukzessive auf rund 16 000 bis Ende des Jahres 2025. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333