Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 1. August 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3679 19. Wahlperiode 03.08.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Luksic, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/3455 – Umstellung auf Remote-Tower-Technologie am Flughafen Saarbrücken V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Remote-Tower-Technologie wurde 2002 vom Deutschen Zentrum für Luftund Raumfahrt in Köln entwickelt. Mit ihr kann der Flugbetrieb an Flughäfen über ortsunabhängige Standorte für Lotsen, unter Zuhilfenahme von Kameras und 360-Grad-Bildschirmen zur Erzeugung eines Live-3D-Bildes, ferngesteuert geregelt werden. Diese Technologie steht für Innovation und Fortschritt im Bereich Luft- und Raumfahrt „Made in Germany“, und ist Beispiel für neue digitale Entwicklungsmöglichkeiten und Effizienz im Verkehrsbereich. Seit 2015 wird diese neue Remote-Tower-Technologie am Flughafen Saarbrücken in einem Pilotprojekt bereits aktiv getestet. Nach derzeitigen Planungen soll der Testbetrieb Ende 2018 in den Regelbetrieb überführt werden. Dann sollen Fluglotsen von einem Remote-Tower-Center am Flughafen Leipzig die Flugsicherung für den Flughafen Saarbrücken übernehmen. Weitere Kontrolldienste der Flughäfen Erfurt und Dresden sollen danach ebenfalls schrittweise vom Standort Leipzig aus betrieben werden. Für den ordnungsgemäßen Betrieb werden derzeit in mehreren Arbeitsgruppen auf EU- und internationaler Ebene, zusammen mit dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt, weitere erforderliche Rahmenbedingungen entwickelt. 1. Ab wann genau wird nach derzeitigem Kenntnisstand der Bundesregierung der Flughafen Saarbrücken auf die Remote-Tower-Technologie umgestellt? Die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) plant die Umstellung für Dezember 2018. 2. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Flughäfen, außer Saarbrücken , Erfurt und Dresden, die mit Remote-Tower-Technologie ausgerüstet werden sollen oder dies planen? Planungen zur Ausrüstung weiterer Flughäfen sind der Bundesregierung nicht bekannt . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3679 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Ausweitung der Remote- Tower-Technologie auf weitere (Regional-)Flughäfen? Das Ziel der Remote-Tower-Technologie (RTT) ist die Realisierung von mittelund langfristigen Synergie- und Kostensenkungspotentialen bei Personal, Technik und Infrastruktur. Die Einführung von Remote-Tower-Lösungen wurde im Luftverkehrskonzept des BMVI als eine Maßnahme zur Stärkung und Sicherung des Luftverkehrsstandortes Deutschland benannt. 4. Fördert die Bundesregierung die Forschung der Remote-Tower-Technologie in Deutschland? Im Rahmen der institutionellen Förderung des DLR werden auch Projekte zur Remote-Tower-Technologie (RTT) erforscht. Daneben fördert die Bundesregierung über das Luftfahrtforschungsprogramm (LuFo) Projekte zur RTT. 5. Wenn ja, in welcher Höhe wurden bislang Fördermittel ausgeschüttet und an wen, und welche weitere Förderung plant die Bundesregierung (bitte nach Empfänger, Haushaltsjahr und Haushaltstitel aufschlüsseln)? Im Rahmen der institutionellen Förderung des DLR wurden folgende Projekte zur RTT mitfinanziert: Projekt Haushaltsjahre Projektausgaben in TEUR Titel Virtual Tower ViTo 26,6 2002 26,2 685 13 2003 0,4 685 13 2004 0,0 685 13 Remote Airport Tower Operation research RApTOr 2.302,5 2005 695,8 685 13 2006 690,9 685 33 2007 909,8 685 33 2008 6,1 685 33 Remote Airport Traffic Control Center RAiCe 3.461,1 2008 392,9 685 33 2009 814,3 685 33 2010 862,6 685 33 2011 721,3 685 33 2012 670,0 685 31 2013 0,1 685 31 Des Weiteren hat die Bundesregierung über das LuFo im Rahmen der Projektförderung insgesamt eine Förderung in Höhe von max. 1 419 500 Euro bewilligt (Kap./Tit. 0901-683 31): Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3679 Zuwendungsempfänger Zuwendung Rheinmetall Electronics GmbH 504.500,00 € DFS Aviation Services GmbH 79.000,00 € FhG e. V. 449.000,00 € DLR e. V. 387.000,00 € Derzeit fördert, bzw. plant die BReg die Förderung folgender Projekte im Rahmen des LuFo: Zuwendungsemp - fänger Ausgezahlt Mittel bis HHJahr 2017 Festgelegte Bewilligungssumme lfd. HHJahr 2018 gesamt Aktueller Mittelabfluss lfd. HHJahr 2018 (Stand 23.07.2018) Festgelegt Bewilligungssumme HHJahr 2019 Festgelegte Bewilligungssumme lfd. HHJahr 2020 FhG e. V. 224.000,00 € 135.000,00 € 0,00 € 90.000,00 € 0,00 € DFS Aviation Services GmbH 36.783,53 € 30.216,47 € 1.295,19 € 8.000,00 € 4.000,00 € Rheinmetall Electronics GmbH 167.722,38 € 110.577,62 € 43.276,79 € 136.000,00 € 90.200,00 € DLR e. V. 178.866,28 € 74.000,00 € 8.337,52 € 134.133,72 € 0,00 € 607.372,19 € 349.794,09 € 52.909,50 € 368.133,72 € 94.200,00 € 6. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der Remote-Tower- Technologie auf die Anzahl möglicher Flugstarts und -landungen an deutschen Flughäfen? 8. Welche Auswirkungen bezüglich der Flugsicherheit sieht die Bundesregierung durch die Nutzung der Remote-Tower-Technologie? Die Fragen 6 und 8 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Es ist das Ziel, mit der eingesetzten Remote-Tower-Lösung den gleichen Standard bei der Erbringung von Flugsicherungsdiensten zu gewährleisten wie bei der heutigen konventionellen Tower-Lösung. 7. Welche Möglichkeiten bietet aus Sicht der Bundesregierung die Option, Flughäfen auch notfalls nach Betriebsschluss noch dank Remote-Tower- Technologie anfliegen zu können? Die Remote-Tower-Technologie ändert nichts an den genehmigten Betriebszeiten eines Flughafens. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3679 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die zukünftigen Einsparungen an den Flughäfen Saarbrücken, Erfurt und Dresden durch Verwendung der Remote-Tower-Technologie? 10. Wie hoch beziffert die Bundesregierung die Einsparungen, die durch eine Remote-Tower-Technologie in Deutschland insgesamt erzielt werden können ? Die Fragen 9 und 10 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Es ist das Ziel, mit der eingesetzten Remote-Tower-Lösung die Produktivität der Tower-Flugsicherungsdienste für die betroffenen Standorte zu steigern. Eine genaue Bezifferung der durch Kostensenkungen erwarteten Einsparungen ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. 11. Gibt es Überlegungen von Seiten der Bundesregierung, Remote-Tower- Technologie für Flugfelder bei UN- bzw. EU-Einsätzen und Auslandseinsätzen der Bundeswehr zu verwenden? 12. Wenn ja, wie plant die Bundesregierung die Frage der Lufthoheit mit betroffenen Staaten bezüglich der Lotsentätigkeit zu lösen? Die Fragen 11 und 12 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundeswehr hat erste Überlegungen hinsichtlich des Einsatzes von Remote- Tower-Technologie für Flugfelder bei Auslandseinsätzen initiiert. 13. Was ist die Position der Bundesregierung bezüglich einer europäischen und/oder internationalen Regulierung der Remote-Tower-Technologie? 14. Falls es eine Position gibt, wird die Bundesregierung sich für verbindliche Regeln zur Nutzung von Remote-Tower-Technologie einsetzen? Die Fragen 13 und 14 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Eine europäische und internationale Regulierung wird von der Bundesregierung als sinnvoll angesehen, sofern die bisherigen Erkenntnisse und Erfahrungen aus Entwicklung und Betrieb angemessen berücksichtigt werden. 15. Welche weiteren Einsatzmöglichkeiten sieht die Bundesregierung für einzelne Technologien, wie beispielsweise Sensorik oder Außensichtersatz, die im Rahmen des Remote-Tower-Programms entwickelt wurden? Ein Einsatz dieser spezifischen Technologie ist außerhalb der Luftfahrt als unwahrscheinlich einzustufen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333