Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 31. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3696 19. Wahlperiode 02.08.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Kulitz, Olaf in der Beek, Alexander Graf Lambsdorff, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/3168 – Afrikanische Freihandelszone und Europäische Wirtschaftspartnerschaftsabkommen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Ende März 2018 haben Vertreter aus 44 der 55 Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union (AU) auf einem Sondergipfel in der ruandischen Hauptstadt Kigali die Vereinbarung für ein kontinentales Freihandelsabkommen, das sogenannte African Continental Free Trade Agreement (CFTA), unterzeichnet. Bisher zögern insbesondere noch die wirtschaftlich starken Staaten Nigeria und Südafrika , diesem Abkommen beizutreten (Deutsche Welle, www.dw.com/de/afrikaplant -die-gr%C3%B6%C3%9Fte-freihandelszone-der-welt/a-43076317). Wenn alle afrikanischen Mitgliedstaaten der AU das CFTA unterzeichnen, würde mit einem Gesamt-Bruttoinlandsprodukt von 2 Billionen Euro und einem Markt von 1,2 Milliarden Menschen die größte Freihandelszone der Welt entstehen. 1. Unterstützt die Bundesregierung den Aufbau der Afrikanischen Freihandelszone , und wenn ja, wie konkret? Die Bundesregierung unterstützt den Aufbau der Afrikanischen Freihandelszone (AfCFTA) aktiv. Im Auftrag der Bundesregierung unterstützen die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und die Physikalisch- Technische Bundesanstalt (PTB) die Kommission der Afrikanischen Union (AU) bei den Verhandlungen mit den Regionalen Wirtschaftsgemeinschaften (RECs) und den Mitgliedstaaten der AU. Die Unterstützung hat zum einen zur Verbesserung der Kapazitäten der AU und ihrer Fähigkeit, ihr kontinentales Mandat wahrzunehmen , beigetragen. Zum anderen konzentriert sich die deutsche Unterstützung auf den Abbau von Zöllen und technischen Handelshemmnissen sowie sanitäre /phytosanitäre Maßnahmen. Zudem wird der Aufbau der afrikanischen Qualitätsinfrastruktur unterstützt (Dienstleistungen wie Akkreditierung, Konformitätsbewertung , Normung und Messwesen), die für den Nachweis der Einhaltung von Standards und gesetzlichen Vorgaben benötigt wird und damit wichtige Voraussetzung für den Handel ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3696 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Für diese Unterstützungsmaßnahmen hat die Bundesregierung die GIZ und die PTB mit insgesamt 5 Mio. Euro beauftragt (2 Mio. Euro werden über die GIZ, 3 Mio. Euro über die PTB umgesetzt, Laufzeit 2016/2017 bis 2019). 2. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung einen kontinentalen Ansatz bei den Verhandlungen der EU mit der Gruppe der Afrikanischen, Karibischen und Pazifischen (AKP-) Staaten, der die nordafrikanischen Staaten vertraglich einbindet und der Afrikanischen Union eine stärkere Rolle als Verhandlungspartner einräumt? Deutschland hat sich bei den Verhandlungen zum Verhandlungsmandat der Europäischen Union (EU) für ein Post-Cotonou-Abkommen dafür eingesetzt, dass das Abkommen stärker regionalisiert wird und die Möglichkeit erhalten bleibt, dass weitere Staaten und regionale Organisationen dem Abkommen beitreten – wie es auch beim gegenwärtigen Cotonou-Abkommen der Fall ist – bzw. die nordafrikanischen Staaten auf geeignete Weise in die politische Partnerschaft einbezogen werden können. Diese Aspekte sind in das EU-Verhandlungsmandat aufgenommen worden und sind damit handlungsleitend für die Verhandlungen zwischen der EU und der AKP-Staatengruppe. Die genaue Gestaltung des zukünftigen Abkommens hängt nun von den Verhandlungen mit den afrikanischen Partnern und der Staatengruppe der Afrikanischen, Karibischen und Pazifischen (AKP) ab. 3. Welche Vorteile sieht die Bundesregierung in dem Vorschlag der EU-Kommission , die Beziehungen zu den AKP-Staaten weiterhin in einem Rahmenabkommen zu regeln, anstatt drei voneinander losgelöste und unabhängige Regionalpakte zu schließen? Der „Cotonou Acquis“, eine Reihe von rechtsverbindlichen Vorschriften des laufenden Cotonou-Abkommens im Bereich Menschenrechte und Demokratie, aber auch im Bereich der Rückübernahmeverpflichtung von Staatsbürgern, sollen in dem neuen Post-Cotonou-Rahmenabkommen („Foundation“) rechtsverbindlich festgeschrieben werden und für alle AKP-Staaten gelten. Durch ein Post-Cotonou -Abkommen, das weiterhin ein Rahmenübereinkommen für alle AKP-Staaten beinhaltet, kann dieser wichtige Cotonou Acquis gewahrt werden. Durch die vorgeschlagenen ergänzenden drei Regionalabkommen werden die Bedürfnisse der einzelnen Regionen berücksichtigt. a) Wie sollten sich aus Sicht der Bundesregierung die in den letzten zwei Dekaden stark erhöhte wirtschaftliche und politische Diversität der AKP- Staaten und die sich daraus ergebenden unterschiedlichen Herausforderungen der interregionalen Kooperation in neuen Strukturen der Zusammenarbeit widerspiegeln? Der erhöhten politischen und wirtschaftlichen Diversität wird durch die drei im EU-Verhandlungsmandat vorgesehenen regionalen Säulen Rechnung getragen. Durch diese kann besser auf die unterschiedlichen Schwerpunkte in den drei Regionen der AKP-Staaten eingegangen werden. Gemeinsame Herausforderungen werden im gemeinsamen Rahmenübereinkommen adressiert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3696 b) Wie plant die Bundesregierung zu gewährleisten, dass im Rahmen des Post-Cotonou-Abkommens sowohl die unterschiedlichen Interessen der afrikanischen Staaten, der Staaten des karibischen und des pazifischen Raums in Gänze sowie, im Hinblick auf die Diversität – insbesondere der afrikanischen Staaten – innerhalb dieser Staatengruppen, die einzelnen Staaten entsprechend ihres Entwicklungsstandes bedarfsgerecht unterstützt werden? Das EU-Verhandlungsmandat zum Post-Cotonou-Abkommen legt einen Schwerpunkt auf die Zusammenarbeit in den regionalen Säulen. Die regionalen Säulen bilden dabei wiederum den Rahmen für eine bedarfsgerechte Unterstützung der einzelnen Staaten und der regionalen Kooperation. Dabei gibt es keine „one size fits all“-Lösung. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass das Instrumentarium der EU zur Unterstützung der Partnerländer den spezifischen Anforderungen gerecht wird. c) Welche Anstrengungen werden von Seiten der Bundesregierung unternommen , die Umsetzung der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit den afrikanischen Staaten zu fördern? Die Bundesregierung unterstützt die nachhaltige Umsetzung und Nutzung der Potentiale der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) afrikanischer Regionen mit der EU über handelsbezogene Entwicklungszusammenarbeit (EZ). Auf überregionaler Ebene unterstützt Deutschland die Umsetzung sowie das Monitoring der WPAs mit einem eigens hierfür aufgesetzten Vorhaben. Auf regionaler Ebene berät Deutschland die Regionalorganisationen bei der Vertiefung ihres wirtschaftlichen Integrationsprozesses. Auf nationaler Ebene unterstützt Deutschland afrikanische Staaten unter anderem beim Aufbau insbesondere landwirtschaftlicher Wertschöpfungsketten und beim Abbau technischer Handelshemmnisse . Die Bundesregierung fördert etwa Maßnahmen zur Handelserleichterung , die Zollprozesse vereinfachen und damit Handel in Afrika einfacher, transparenter und kostengünstiger machen. Dies ist grundlegend für eine stärkere Beteiligung von afrikanischen Unternehmen an regionalen und internationalen Wertschöpfungsketten. Zudem unterstützt Deutschland den Ausbau der Qualitätsinfrastruktur vor Ort (Dienstleistungen wie Akkreditierung, Konformitätsbewertung , Normung und Messwesen), um die Einhaltung von Standards und gesetzlichen Vorgaben überprüfbar und nachweisbar zu machen und damit Exporthürden zu beseitigen. d) Für welche weiteren Maßnahmen setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene ein, um die Handelsbeziehungen, die angesichts der langwierigen Verhandlungen über die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen ins Stocken geraten sind, mit afrikanischen Staaten zu fördern? Die Bundesregierung setzt sich auf europäischer Ebene für die unilateralen Handelspräferenzen (Allgemeines Präferenzsystem, Allgemeines Präferenzsystem Plus, „Alles außer Waffen“) ein, durch die aktuell unter anderem 41 begünstigte Länder in Afrika einen verbesserten Zugang zum EU-Markt erhalten. Die begünstigten Länder können zusätzliche Einnahmen aus dem internationalen Handel erzielen und werden in ihren Anstrengungen unterstützt, die Armut zu bekämpfen sowie eine verantwortungsvolle Staatsführung, die Menschenrechte und nachhaltige Entwicklung zu fördern. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3696 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode e) Sieht die Bundesregierung in den Bestrebungen zum Aufbau regionaler Märkte durch die Stärkung der regionalen Gemeinschaften (ECOWAS – Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft –, SADC – Entwicklungsgemeinschaft des südlichen Afrika –, COMESA – Gemeinsamer Markt für das Östliche und Südliche Afrika –, CEMAC – Zentralafrikanische Wirtschafts - und Währungsgemeinschaft – und EAC – Ostafrikanische Gemeinschaft ) im Rahmen der durch das Cotonou-Abkommen vorgesehenen Wirtschaftspartnerschaftsankommen einen Zwischenschritt hin zu dem von der AU geplanten Freihandelszone? Wie kann der Aufbau dieser regionalen Märkte hierzu beitragen, bzw. welche Maßnahmen auf europäischer Ebene wären nach Ansicht der Bundesregierung notwendig, um diesen Prozess zu fördern? Die mit Regionalgruppen afrikanischer Staaten verhandelten WPA tragen aus Sicht der Bundesregierung zur Erreichung einer panafrikanischen Freihandelszone der AU (AfCFTA) bei. Die Förderung der regionalen Integration in Afrika ist ein erklärtes Ziel sowohl der WPAs als auch der geplanten AfCFTA. Die WPAs unterstützen den regionalen Integrationsprozess unter anderem dadurch, dass die WPA-Verhandlungen bzw. -Konsultationen mit Staatengruppen geführt werden. Die bei der Aushandlung gemeinsamer Positionen und Regelungen innerhalb dieser Gruppen gewonnenen Erkenntnisse können den Ländern auch bei der Ausgestaltung und weiteren Verhandlung der AfCFTA zu Gute kommen. Darüber hinaus können die WPAs den regionalen Handel und die regionale Integration durch ein Zusammenspiel von flexibel gestalteten Ursprungsregeln unter anderem für den Export in die EU sowie gegenseitiger Präferenzgewährung afrikanischer Partnerländer für den Handel untereinander stärken. Die WPAs können so dazu beitragen, die Nutzung von Vorprodukten aus der Region anzuregen , regionale Wertschöpfungsketten zu stärken und das derzeitig geringe intraregionale Handelsvolumen in Afrika zu steigern. Beide Bereiche – die Förderung des innerafrikanischen Handels und der regionalen Integration in Afrika – sind wichtige Schritte auch für den Aufbau der AfCFTA. Die Bundesregierung fördert den innerafrikanischen Handel und Integration auf regionaler Ebene durch Beratung der Regionalorganisationen bei der Vertiefung ihrer wirtschaftlichen Integration. Auf nationaler Ebene unterstützt Deutschland etwa den Abbau technischer Handelshemmnisse und den Aufbau von Wertschöpfungsketten . Die Errichtung der AfCFTA unterstützt die Bundesregierung ebenfalls aktiv mit handelsbezogener EZ. Neben ihrem bilateralen Engagement unterstützt die Bundesregierung ebenfalls entsprechende Flankierungsmaßnahmen durch die EU zum Beispiel im Bereich der regionalen Handelsintegration und Vereinfachung intraregionaler Zollverfahren. 4. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung die vor dem Abschluss der Verhandlungen zum Economic Partnership Agreement im Rahmen der Cotonou -Abkommen bestehenden nicht-reziproken Handelspräferenzen die wirtschaftliche Entwicklung der afrikanischen Staaten befördert? Entscheidend dafür, dass der von der EU gewährte umfassend freie Marktzugang – ob in Form der einseitig gewährten Handelspräferenzen unter den Lomé- Abkommen oder den aktuellen WPAs – sein volles Potential für die wirtschaftliche Entwicklung afrikanischer Staaten entfalten kann, ist die tatsächliche Nutzung dieser gewährten Handelspräferenzen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3696 Die Bundesregierung unterstützt daher die Partnerländer in Afrika über handelsbezogene EZ („Aid for Trade“). Ziel ist es dabei, Exporte afrikanischer Staaten zu erhöhen und auf neue Bereiche auszuweiten und so die gewährten Handelspräferenzen erfolgreicher zu nutzen und sich in regionale und globale Wertschöpfungsketten zu integrieren. Die Partnerländer sollen in die Lage versetzt werden, Handelsabkommen so umzusetzen, dass die positiven Wechselwirkungen zwischen Handel, nachhaltiger Entwicklung und Armutsbekämpfung verstärkt werden. a) Wie haben sich die EU-Importe aus den jeweiligen einzelnen afrikanischen Staaten jeweils in den Jahren seit 2000 entwickelt? Der Bundesregierung liegen dazu keine eigenen Zahlen vor. Es wird auf die Statistik von EUROSTAT (http://epp.eurostat.ec.europa.eu/newxtweb/) verwiesen. b) Wie haben sich die Exporte von Rohstoffen aus den jeweiligen einzelnen afrikanischen Staaten jeweils einzeln in den Jahren seit 2000 entwickelt? Der Bundesregierung liegen die Daten zu weltweiten Exporten aller Rohstoffe aus allen afrikanischen Staaten in den einzelnen Jahren nicht vor. Für einige der Rohstoffe sind der Bundesregierung aggregierte Schätzungen bekannt , wie z. B. bei den Exporten von Erdöl und Erdgas aus Afrika. Die entsprechenden Angaben sind in den folgenden Tabellen enthalten. Bei den Exporten mineralischer und anderer Rohstoffe wird auf internationale Organisationen, wie z. B. die Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung – UNCTAD (http://unctadstat.unctad.org/EN/) verwiesen, die zum Teil Daten hierzu öffentlich im Internet zur Verfügung stellen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3696 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Erdölexporte Länder Afrikas Jahr Metrische Tonne/a Weltweiter Anteil in % 2000 307,0 15,6 2001 297,2 15,4 2002 281,2 14,6 2003 311,4 15,6 2004 353,6 16,5 2005 378,4 17,3 2006 394,3 18,1 2007 403,0 18,3 2008 391,9 18,2 2009 373,4 18,2 2010 373,2 17,6 2011 322,1 14,9 2012 347,4 16,4 2013 323,0 15,5 2014 280,5 13,8 2015 295,8 14,0 2016 277,4 12,5 Quelle: Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/3696 Erdgasexporte Länder Afrikas Jahr Mrd. m³/a Weltweiter Anteil in % 2000 71,7 11,1 2001 68,8 10,4 2002 70,0 10,0 2003 77,2 10,3 2004 75,8 9,6 2005 90,4 10,9 2006 104,5 12,2 2007 114,3 12,5 2008 115,6 12,2 2009 105,1 11,8 2010 112,9 11,5 2011 97,2 9,5 2012 98,7 9,6 2013 89,3 8,6 2014 85,5 8,4 2015 84,3 8,0 2016 91,0 8,4 Quelle: Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) c) Wie haben sich die Direktinvestitionen – sowohl ausländische als auch inländische – in den jeweiligen einzelnen afrikanischen Staaten jeweils in den einzelnen Jahren seit 2000 entwickelt? Der Bundesregierung liegen dazu keine eigenen Zahlen vor. Für die deutschen Direktinvestitionen wird auf die Statistik der Deutschen Bundesbank verwiesen (www.bundesbank.de/Navigation/DE/Publikationen/Statistiken/Statistische_ Sonderveroeffentlichungen/Statso_10/statistische_sonderveroeffentlichungen_ 10.html). 5. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Wachstumsraten in asiatischen Staaten durch das Einräumen von Handelspräferenzen und die Zahlung von Entwicklungsgeldern von Seiten der Europäischen Union sowie ihrer Mitgliedstaaten signifikant gesteigert? Die Bundesregierung geht davon aus, dass Handelserleichterungen und EZ sich positiv auf die wirtschaftliche Entwicklung in asiatischen Staaten auswirken, da sich das bilaterale Handelsvolumen in den letzten Jahren kontinuierlich gesteigert hat. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3696 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode a) Wenn ja, in welchem Umfang? Der auf Handelspräferenzen und EZ entfallende Umfang kann nicht eindeutig beziffert werden, da die wirtschaftliche Entwicklung von vielen Determinanten (z. B. auch von Bildung, technologischem Fortschritt, demographischem Wandel etc.) abhängt. b) Wenn nein, welche Faktoren führten hier zu einer Steigerung der Wirtschaftsleistung und zur Abnahme der Armutsrate? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 6. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die mit den beiden deutschen Compact-with-Africa-Partnerstaaten Elfenbeinküste und Ghana 2016 geschlossenen Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen jeweils in den Jahren 2016 und 2017 ausgewirkt auf a) die wirtschaftliche Entwicklung der beiden Staaten und Die Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen der EU mit der Elfenbeinküste und Ghana werden seit September bzw. Dezember 2016 vorläufig angewendet. Die Bundesregierung kann daher noch keine zuverlässigen Aussagen über die wirtschaftlichen Auswirkungen der Abkommen auf die genannten Länder treffen. Eine positive Wirtschaftsentwicklung ist jedoch in beiden Ländern festzustellen. b) die Importe, die Exporte sowie die ausländischen und inländischen Direktinvestitionen zwischen der EU und den beiden Staaten? Der Bundesregierung liegen dazu keine eigenen Zahlen vor. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 4a und 4c verwiesen. 7. Welche Unterstützung plant die Bundesregierung im Rahmen der Compactwith -Africa-Partnerschaft für eine Steigerung der deutschen Direktinvestitionen in ihren drei Partnerländern Ghana, Elfenbeinküste und Tunesien? Die Bundesregierung hat mit dem Afrikaverein der deutschen Wirtschaft, dem Bundesverband der Deutschen Industrie, dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag und dem Euro-Mediterran-Arabische Länderverein einen Steuerungskreis mit der Deutschen Wirtschaft ins Leben gerufen. Dieser soll dazu dienen, private Investitionen im Rahmen der deutschen EZ insbesondere in den sogenannten „Reformpartnerländern“ Tunesien, Côte d’Ivoire und Ghana zu fördern und insgesamt die deutsche Wirtschaft für Investitionschancen in reformorientierten afrikanischen Ländern zu sensibilisieren. Die deutschen Beiträge zur Compact with Africa (CwA)-Initiative erfolgen in enger Ressortabstimmung. Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen des CwA Tunesien, Côte d’Ivoire und Ghana mit zusätzlicher bilateraler EZ, die sogenannten „Reformpartnerschaften“, sowie alle CwA-Länder multilateral mit zwei Multi-Geber-Trust Funds bei der Internationale Finanz-Corporation (IFC) und der Weltbank. Die Bundesregierung stellt darüber hinaus zusätzliche Mittel zur Verfügung, die unter anderem in Tunesien zu mehr privaten Investitionen führen sollen. Die Reformpartnerschaften sollen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investitionen insgesamt, also privater Unternehmen aus allen Ländern, beitragen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/3696 Die Bundesregierung unterstützt Tunesien im Rahmen der Reformpartnerschaft dabei, das sich selbst gesetzte Ziel verbesserter Rahmenbedingungen zur Förderung in- und ausländischer Investitionen zu erreichen und insbesondere die Mittelstands - und Gründungsfinanzierung in Tunesien strukturell zu reformieren. Einen Schwerpunkt bietet dafür die bilaterale technische und finanzielle Unterstützung im Finanz- und Bankensektor, z. B. zur Umsetzung des neuen tunesischen Investitionsgesetzes und beim Zugang zu Finanzdienstleistungen für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen. Darüber hinaus unterhält die Bundesregierung mit Tunesien eine Energiepartnerschaft, die auch Wirtschaftsunternehmen aus dem Energiebereich einbezieht. In Côte d’Ivoire und Ghana konzentrieren sich die Reformpartnerschaften auf den Sektor der Erneuerbaren Energie und der Energieeffizienz. Ansatzpunkte sind hier insbesondere die technische Berufsausbildung, der Zugang zu Finanzierung für private Investitionen, der Ausbau von Übertragungsnetzen, sowie Beratung bei Reformmaßnahmen im Bereich der Erneuerbaren Energien und Energieeffizienz sowie der Anpassung der regulatorischen Rahmenbedingungen. Unabhängig von der Reformpartnerschaft leistet die deutsche EZ in Ghana einen Beitrag unter anderem in den Bereichen Regierungsführung und nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und damit auch zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Privatinvestitionen . 8. Welche Instrumente bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig zur Risikoabdeckung in afrikanischen Märkten? Zur Risikoabdeckung in Afrika stellt die Bundesregierung Exportkredit- und Investitionsgarantien zur Verfügung. Mit 44 afrikanischen Ländern bestehen darüber hinaus Investitionsförderungs- und -schutzverträge (IFV). Investitionsgarantien stehen bereits heute für alle Projekte in Afrika zur Verfügung , bei denen der Rechtsschutz gesichert ist und die förderungswürdig sind, d.h. die positive Auswirkungen sowohl auf Deutschland als auch auf das Anlageland haben. Einen wesentlichen Aspekt der Förderungswürdigkeit stellen die umwelt -, sozial- und menschenrechtlichen Auswirkungen des Vorhabens dar. Mit den IFV bietet die Bundesregierung darüber hinaus auch denjenigen deutschen Investoren Schutz vor Risiken in Afrika, die nicht durch Investitionsgarantien abgesichert sind. Exportkreditgarantien stehen in fast allen afrikanischen Ländern für deutsche Lieferungen und Leistungen zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen an private Besteller zur Verfügung. Je nach wirtschaftlicher und politischer Ausgangslage können auch Deckungen zu mittel- und langfristigen Zahlungs- bzw. Kreditbedingungen im Rahmen der Exportkreditgarantien übernommen werden. Für Länder, die im Rahmen der HIPC („Heavily Indebted Poor Countries“)-Initiative Ende der 1990er Jahre einen Schuldenerlass erhalten hatten, waren die Deckungsmöglichkeiten für Geschäfte mit dem öffentlichen Sektor seitdem eingeschränkt. Im Jahr 2014 hat die Bundesregierung begonnen, die Deckungsmöglichkeiten für diese Länder wieder zu erweitern. Inzwischen können wieder deutsche Exporte an staatliche Besteller in Äthiopien, Côte d’Ivoire, Ghana, Mosambik, Nigeria, Ruanda, Senegal, Tansania und Uganda mit staatlichen Exportkreditgarantien abgesichert werden. Für Kreditgeschäfte mit öffentlichen Bestellern in diesen Ländern, denen Deutschland in der Vergangenheit die Schulden erlassen hat, wurde allerdings ein erhöhter Selbstbehalt von 10 Prozent festgeschrieben. Dieser Selbstbehalt wird schrittweise in den Ländern reduziert, in denen durch Reformen die Rahmenbedingungen für private Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3696 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Investitionen verbessert werden, z. B. durch im Rahmen des CwA umgesetzte Maßnahmen. Im Juni 2018 beschloss die Bundesregierung, den Selbstbehalt für deutsche Lieferungen und Leistungen an öffentliche Besteller in die CwA-Staaten Côte d’Ivoire und Senegal auf die üblichen fünf Prozent zu senken. Diese Regelung gilt auch für Äthiopien, Ghana und Ruanda, sofern dadurch nicht die Schuldentragfähigkeit dieser Länder beeinträchtigt wird. a) Plant die Bundesregierung eine Ausweitung dieser Instrumente, und wenn ja, welcher? Sofern es die politische und wirtschaftliche Lage in den Ländern zulässt, wird die Bundesregierung die im Juni 2018 beschlossene Regelung zur Senkung des Selbstbehalts auf weitere Staaten Subsahara-Afrikas ausweiten. b) Wenn nein, wie will die Bundesregierung Investitionsbereitschaft insbesondere der kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) gegenüber afrikanischen Märkten erhöhen, wie im Rahmen des Compact with Africa anvisiert? Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 9. Welche Maßnahmen in welchen afrikanischen Ländern fördert die Bundesregierung , um Investitionen auf dem afrikanischen Markt für deutsche Unternehmen attraktiver zu machen, abseits der finanziellen Absicherung von Exporten und Investitionen, beispielsweise durch den Aufbau von Steuerund Eigentumsverwaltung sowie durchsetzungsfähigen Rechtssystemen in den entsprechenden Staaten? Die Bundesregierung unterstützt Partnerländer dabei, ihre Verwaltungen transparent , leistungsfähig und bürgerorientiert zu gestalten. Bei Reformen des öffentlichen Sektors werden beispielsweise effiziente und transparente Personal- und Beschaffungswesen etabliert, sowie bei der Verbesserung des öffentlichen Finanzwesens und dem Aufbau von Rechnungshöfen, Zoll- und Steuerverwaltungen unterstützt . Zudem werden Anti-Korruptionsbehörden und Maßnahmen gegen illegale Finanzströme sowie der Kampf gegen Korruption unterstützt. Darüber hinaus fördert die Bundesregierung das Geschäfts- und Investitionsklima in afrikanischen Ländern, indem sie ihre Partnerländer bei der Verbesserung der rechtlichen, regulatorischen und institutionellen Rahmenbedingungen unterstützt, unter anderem in Ägypten, Kenia, Malawi, Marokko, Mosambik, Namibia, Nigeria , Ruanda, Tunesien und in der ECOWAS-Region. Zudem soll die Diskrepanz zwischen bereits bestehendem Recht und dessen Durchsetzung reduziert werden. Maßnahmen zum Ausbau des Rechtsstaats in Afrika werden seit 2018 verstärkt. 10. Welche Ansätze verfolgt die Bundesregierung zur Stärkung lokalen Unternehmertums in den afrikanischen Partnerstaaten? Um das Wachstum, die Wettbewerbsfähigkeit und die Beschäftigungswirkung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Afrika zu stärken, verfolgt die deutsche EZ im Rahmen der technischen und finanziellen Zusammenarbeit einen integrierten Ansatz. Dies beinhaltet unter anderem die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen und öffentlich-privater Dialoge (Verbesserung der Gesetze, Verwaltungsvorschriften und bürokratischen Abläufe, z. B. können Registrierung oder Lizensierung helfen, Kosten und Risiken für KMU zu reduzieren), den Aufbau wettbewerbsfähiger und nachhaltiger Wirtschaftsstrukturen (Befähigung von Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/3696 Unternehmensdienstleistern im Bereich Qualitätsmanagement, Innovations- und Technologieberatung, Einführung von Umwelt- und Sozialstandards und Energieeffizienzmaßnahmen ). Im Rahmen einer finanzsystemischen Förderung unterstützt die deutsche EZ den Zugang von KMU zu adäquaten Finanzdienstleistungen , z. B. durch entsprechende Kreditprogramme der KfW. Zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung in den Partnerländern hat die Bundesregierung Programme zur Stärkung des afrikanischen Mittelstandes ins Leben gerufen, die besonders dynamische Unternehmen unterstützen sollen. Hierfür werden gezielt Förderprogramme entwickelt, um die richtigen Rahmenbedingungen für wachstumsorientiere KMU zu schaffen – auch in Zusammenarbeit mit dem deutschen Mittelstand. 11. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, auch gemeinsam mit den europäischen Partnern, um den von der afrikanischen Entwicklungsbank errechneten Infrastruktur-Investitionsstau von jährlich bis zu 170 Mrd. US- Dollar abzubauen? Die Bundesregierung unterstützt über die deutsche EZ regionale und pan-afrikanische Institutionen sowie Partnerländer in ihren Bemühungen zur Infrastrukturentwicklung . Die Bundesregierung stellt hierzu sowohl technische als auch finanzielle Unterstützung (Zuschüsse und Darlehen) bereit. Dies umfasst alle Bereiche der Infrastrukturentwicklung: 1) Kapazitätsaufbau in Institutionen, 2) Projektvorbereitung , 3) Investitionsfinanzierung und Implementierung, 4) Absicherungsinstrumente . Zusätzlich unterstützen auch viele bilaterale, regionale und multilaterale Geber nationale und regionale Infrastrukturprogramme in Subsahara -Afrika. In der Zusammenarbeit mit der Weltbank, der Afrikanischen Entwicklungsbank (AfDB) wie auch im Rahmen der EU findet eine intensive Geberkoordinierung statt, an der sich die Bundesregierung beteiligt. Deutschland unterstützt zudem wichtige Beratungsinstrumente im Infrastrukturbereich finanziell, wie zum Beispiel die Public-Private Infrastructure Advisory Facility (PPIAF). Die Infrastruktur kann jedoch nicht durch finanzielle Unterstützung des öffentlichen Sektors für die afrikanischen Staaten allein verbessert werden. Der Kontinent benötigt insbesondere mehr private Investitionen. Durch den Marshallplan mit Afrika und der im Rahmen der deutschen G20-Präsidentschaft ins Leben gerufenen CwA-Initiative werden förderliche Rahmenbedingungen vor Ort, aber auch neue Instrumente zur Mobilisierung und Sicherung von Investitionen auch in Infrastruktur geschaffen. Deutschland und die G20 stehen dabei im engen Austausch mit der Weltbankgruppe und der AfDB, die diesen Ansatz ebenfalls unterstützen . 12. Auf welche Weise nutzt die Bundesregierung den diesbezüglichen breiten Erfahrungsschatz als Exportnation, um mit den afrikanischen Staaten Wege zu finden, ihre Wirtschaftsleistung durch eine stärkere Einbindung in die globale Wertschöpfungskette zu erhöhen? Die Förderung von Wachstum und Beschäftigung in den afrikanischen Partnerländern gehört zu den Zielsetzungen der afrikapolitischen Leitlinien der Bundesregierung und findet sich unter anderem auch in den „G20-Compacts with Africa“ wieder. Aktuell hängen die Volkswirtschaften in Afrika vorwiegend noch stark von der Vermarktung von Rohstoffen ab. Die lokale Wertschöpfung ist insgesamt gering, die nationalen und regionalen Märkte sind für umfassendes handelsbasiertes Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3696 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Wirtschaftswachstum meist zu klein. Der Anteil des innerafrikanischen Handels beträgt nur rund 17 Prozent und der Anteil Afrikas am Welthandel liegt sogar nur bei knapp 2,5 Prozent. Der europäische Markt birgt großes Potential für afrikanische Produkte. Bereits heute erhalten etwa 96 Prozent aller afrikanischen Exporte zollfreien Zugang zum europäischen Markt durch die WPA, die unilateralen Handelspräferenzen unter der Alles-Außer-Waffen-Initiative (Everything But Arms – EBA) für die am wenigsten entwickelten Länder (LDCs) und das Allgemeine Zollpräferenzsystem Plus (APS+) sowie durch die Assoziierungsabkommen der EU mit vier nordafrikanischen Staaten (Algerien, Ägypten, Marokko, Tunesien). Mit 35 Prozent aller Exporte ist die EU dabei der weltweit wichtigste Absatzmarkt für Afrika. Dies flankiert die Bundesregierung durch gezielte Aid for Trade-Maßnahmen, z. B. durch die Unterstützung der afrikanischen Wirtschaft, EU-Qualitätsstandards zu erreichen, um Exportpotentiale und die bereits vorhandene Marktöffnung des EU-Binnenmarktes auch für die eigene Wertschöpfung nutzen zu können . Eine bessere Einbindung afrikanischer Länder in die globalen Wertschöpfungsketten setzt eine Steigerung der lokalen Wertschöpfung sowie Stärkung von Unternehmertum und Industrie voraus. Auch der Marshallplan mit Afrika sieht Maßnahmen der wirtschaftspolitischen Unterstützung vor, deren Schwerpunkte die Diversifizierung der Wirtschaft, der Aufbau von Produktionsketten, die gezielte Förderung von Landwirtschaft sowie von KMU, die Aufwertung des Handwerks und damit die Förderung des Mittelstands sind. Hier soll zukünftig ein gerade im Aufbau befindliches Mittelstandsprogramm einen wichtigen Beitrag leisten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333