Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 31. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3698 19. Wahlperiode 03.08.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Angeordneten Andreas Mrosek und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/3497 – EU-Türkei-Abkommen vom 18. März 2016 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Gemäß dem EU-Türkei-Abkommen vom 18. März 2016 darf die Türkei für jede Person, welche sie an der illegalen Einreise in die EU gehindert hat, eine Person aus einem Flüchtlingslager innerhalb der Türkei regulär in die EU überstellen (https://de.wikipedia.org/wiki/EU-T%C3%BCrkei-Abkommen_vom_18._M%C 3%A4rz_2016). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der sogenannte 1:1-Mechanismus der EU-Türkei-Erklärung besagt, dass für jede syrische Person, die von den griechischen Inseln in die Türkei rücküberstellt wurde, eine andere syrische Person unter Berücksichtigung der Vulnerabilitätskriterien der Vereinten Nationen in der EU neuangesiedelt wird („For every Syrian being returned to Turkey from Greek islands, another Syrian will be resettled from Turkey to the EU taking into account the UN Vulnerability Criteria .“). 1. Wie viele derartige Überstellungen hat es seit Inkrafttreten dieses EU- Türkei-Abkommens gegeben (bitte die Entwicklung der letzten 5 Jahre tabellarisch darstellen)? Die EU-Türkei-Erklärung ist am 18. März 2016 in Kraft getreten. Bis zum 2. Januar 2017 fanden in ihrem Rahmen 7 320 Neuansiedlungen statt, bis zum 16. Januar 2018 12 037 Neuansiedlungen. Aktuell sind mit Stichtag 29. Juni 2018 14 600 syrische Flüchtlinge in der EU neuangesiedelt worden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3698 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Auf welchem Weg finden diese Überstellungen statt (bitte genaue Angaben machen)? Für das Aufnahmeverfahren wurde am 27. April 2016 ein Standardverfahren indossiert , das öffentlich einsehbar ist (Ratsdokument 8366/16). Die betroffenen Personen werden nach VN-Vulnerabilitätskriterien in Zusammenarbeit zwischen der türkischen Migrationsbehörde und dem VN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR ausgewählt und dem aufnehmenden Staat zur Aufnahme vorgeschlagen. Letzterem obliegt die finale Entscheidung. Hiernach werden gegebenenfalls die nötigen Reisedokumente und Visa ausgestellt, die Einreise in den aufnehmenden Staat erfolgt dann im Regelfall per Flugzeug. Für Deutschland trifft die Auswahl das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Diese ausgewählten Personen durchlaufen im Anschluss ein Visumverfahren und erhalten in Deutschland entsprechend der Aufnahmeanordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 29. Dezember 2017 einen Aufenthaltstitel nach § 23 Absatz 2 AufenthG. 3. In welche Länder wurden die besagten Personen überstellt (bitte genau nach Ländern und Anzahl der Personen auflisten)? Mit Stand 29. Juni 2018: Belgien 989 Personen Deutschland 5.380 Personen Estland 59 Personen Finnland 1.002 Personen Frankreich 2.035 Personen Italien 327 Personen Kroatien 81 Personen Lettland 46 Personen Litauen 84 Personen Luxemburg 206 Personen Malta 17 Personen Niederlande 2.829 Personen Österreich 210 Personen Portugal 142 Personen Schweden 753 Personen Spanien 440 Personen Quelle: https://ec.europa.eu/home-affairs/sites/homeaffairs/files/what-we-do/policies/europeanagenda -migration/press-material/docs/state_of_play_-_eu-turkey_en.pdf. 4. Gibt es für das aufgeführte Abkommen eine Verteilquote? Wenn ja, wie wird diese innereuropäische Verteilung sichergestellt, und wie viele Flüchtlinge wurden auf welche Staaten verteilt (bitte die Entwicklung der letzten 3 Jahre tabellarisch darstellen)? Die Aufnahmen in Umsetzung des 1:1-Mechanismus erfolgen im Rahmen bestehender Aufnahmezusagen der EU-Staaten. Eine gesonderte Verteilquote besteht nicht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3698 5. Wie viele dieser aufgeführten Migranten wurden über die Sekundärmigration die Einreise nach Deutschland genehmigt, welche aus anderen EU-Staaten kamen und Anträge auf Asyl und humanitären Schutz stellten (bitte die Entwicklung der letzten 3 Jahre tabellarisch darstellen)? Eine Aufnahme im Rahmen des 1:1-Mechanismus in Deutschland erfolgt im Wege des in der Antwort zu Frage 2 dargelegten Verfahrens. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333