Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 31. Juli 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3702 19. Wahlperiode 06.08.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/3477 – Abschiebungen und Ausreisen im ersten Halbjahr 2018 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nachdem die Zahl der Abschiebungen von 9 617 im Jahr 2007 auf 7 651 im Jahr 2012 gesunken war, stieg sie seit 2013 wieder deutlich an, vor allem infolge größerer Asylgesuchszahlen. Im Jahr 2014 gab es 10 884 Abschiebungen, 2015 waren es 20 888 und 2016 25 375 Abschiebungen (vgl. die Antworten der Bundesregierung auf regelmäßige Anfragen der Fraktion DIE LINKE., zuletzt auf den Bundestagsdrucksachen 18/11112, 18/13218 und 19/117). Im Jahr 2017 gab es vor dem Hintergrund stark rückläufiger Asylzahlen insgesamt 23 966 Abschiebungen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/800, auch für die nachfolgenden Angaben). Hinzu kamen noch 1 707 Zurückschiebungen (innerhalb von sechs Monaten, nach unerlaubter Einreise) und 12 370 Zurückweisungen direkt an der Grenze (an Flughäfen, nach Einführung von temporären EU-Binnengrenzkontrollen , aber z. B. auch an der deutsch-österreichischen Landgrenze). Die Abschiebungszahlen für 2017 beinhalten auch 7 102 Überstellungen in andere EUbzw . Schengen-Mitgliedstaaten im Rahmen der EU-Dublin-Verordnung. Von Abschiebungen sind insbesondere Menschen aus den Westbalkanstaaten Albanien , Kosovo, Serbien und Mazedonien betroffen. Die Zahl der sogenannten freiwilligen Ausreisen – die oftmals ebenso unter Zwang geschehen (www.rbb-online.de/kontraste/archiv/kontraste-vom-09-11-2017/ die-unlauteren-tricks-der-auslaenderbehoerde-bei-der-rueckkehrberatung.html) – ist deutlich größer als die Zahl der Abschiebungen. Zwar wird diese Angabe statistisch nicht verlässlich erfasst (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5862, Antwort zu Frage 29), für das Jahr 2017 nennt die Bundesregierung jedoch die Zahl von 29 587 durch das Bund-Länder-Programm REAG/GARP (= Reintegration and Emigration Programme for Asylum Seekers in Germany/Government Assisted Repatriation Programme) geförderte freiwillige Ausreisen (Bundestagsdrucksache 19/800, Antwort zu Frage 20). Hinzu kommen durch die Bundesländer geförderte Ausreisen, bei denen es aber zu Überschneidungen mit dem Bund-Länder-Programm kommen kann, sowie freiwillige Ausreisen ohne Unterstützung , die statistisch nicht erfasst werden (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5862, Antwort zu Frage 29). Erfasst wird jedoch die Zahl der freiwillig ausreisenden Ausreisepflichtigen, die an der Grenze eine so genannte „Grenzübertrittsbescheinigung “ zum Nachweis ihrer Ausreise abgeben, das waren Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3702 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 43 019 Menschen im Jahr 2017 (Bundestagsdrucksache 19/800, Antwort zu Frage 20). Diese Zahl ist deutlich höher als die in der Öffentlichkeit zumeist genannte Zahl der Ausreisenden mit finanzieller Förderung des Bundes. Aus dem Ausländerzentralregister (AZR) ergibt sich, dass im Jahr 2017 insgesamt 52 466 abgelehnte Asylsuchende „ausgereist“ sind und sich nicht mehr in Deutschland aufhalten (Bundestagsdrucksache 19/800, Antwort zu Frage 18) – hierbei werden allerdings auch abgeschobene Personen mitgezählt (die Statistik zu Abschiebungen erfasst wiederum nicht, wie viele abgelehnte Asylsuchende davon betroffen sind). Im Jahr 2017 wurden nach Angaben des AZR 45 237 Ausreiseentscheidungen gegenüber abgelehnten Asylsuchenden getroffen , im gleichen Zeitraum gab es 52 466 Ausreisen abgelehnter Asylsuchender (ebd.). Die EU-Kommission errechnete auf der Grundlage rechtswirksamer Ausreiseentscheidungen und Ausreisen bzw. Abschiebungen Ausreisepflichtiger bezogen auf Deutschland für das Jahr 2016 eine „Rückkehrquote“ in Höhe von 106 Prozent (46 Prozent im EU-Durchschnitt); 2015 lagen die Werte bei 99 Prozent für Deutschland bzw. 37 Prozent im EU-Durchschnitt (Bundestagsdrucksache 19/117, Antwort zu Frage 21). Diese Werte sprechen nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller gerade nicht für oftmals beklagte Defizite bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht in Deutschland, im Gegenteil. Die Bundesregierung macht sich die Berechnungsmethode der EU-Kommission und die sich hieraus ergebenden Zahlen allerdings „nicht zu eigen“ (ebd., vgl. auch Bundestagsdrucksache 19/280, Antwort zu Frage 19). Nach ihren Angaben bemüht sich die Europäische Kommission derzeit, eine neue Berechnungsmethode zur Bildung einer „Rückkehrquote“ zu entwickeln (Bundestagsdrucksache 19/800, Antwort zu Frage 23). In einer längeren Sicht ergibt sich Folgendes (vgl. Bundestagsdrucksache 19/1920): Von 2013 bis Ende März 2018 haben fast 1,7 Mio. Menschen in Deutschland einen Asylantrag gestellt, eine Mehrheit von ihnen erhielt einen Schutz- oder anderen Aufenthaltsstatus, etwa aus humanitären Gründen, fast 300 000 von ihnen hatten bis Ende März 2018 Deutschland wieder verlassen, viele sind noch im Verfahren. Gerade einmal 24 212 dieser fast 1,7 Mio. Asylsuchenden – das sind 1,5 Prozent – waren Ende März 2018 bestands- oder rechtskräftig ausreisepflichtig (Bundestagsdrucksache 19/1920, Antwort zu Frage 10c). Abschiebungen sind politisch umstritten. Kritisiert werden insbesondere Abschiebungen nach Afghanistan angesichts der dortigen schlechten Sicherheitslage , aber auch, weil davon immer wieder Geflüchtete betroffen sind, die z. B. als Auszubildende oder infolge ihres jahrelangen Aufenthalts in Deutschland bereits gut integriert waren. Nach einer Meldung der Nachrichtenagentur kna vom 9. Juli 2018 übte die Caritas deutliche Kritik an der bislang größten Sammelabschiebung nach Afghanistan vom 3. Juli 2018, von der 69 Menschen, davon 51 aus Bayern, betroffen waren: Auch ein von ihr betreuter 18-jähriger Afghane , der gute Deutschkenntnisse, eine aktive Mitarbeit und einen Ausbildungsvertrag vorweisen konnte, sei abgeschoben worden. Dies wirke sich katastrophal auf die Betroffenen aus: „Die Jugendlichen sagen uns, es sei doch völlig egal, wie sie sich verhielten; sie würden ohnehin abgeschoben“. Die Caritas widersprach auch der Argumentation, die Ausreisepflicht müsse konsequent durchgesetzt werden, um „die notwendige Akzeptanz für jene“ zu erhalten, „die hier gut integriert werden sollen“. Denn erfahrungsgemäß verhindere „das Damoklesschwert der Abschiebung“ die Integration der Jugendlichen. Der Bayerische Flüchtlingsrat berichtete von Meldungen aus allen Teilen Bayerns, wonach viele afghanische Jugendliche aus Angst vor einer Abschiebung nicht mehr Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3702 in den Schulen erschienen, sich versteckten oder in andere EU-Länder weiter flüchteten – Bayern produziere mit seiner harten Abschiebepolitik eine „Sekundärmigration “ innerhalb Europas, die die CSU ansonsten zu bekämpfen vorgebe (www.fluechtlingsrat-bayern.de/beitrag/items/air-bavaristan-bayern-kennt-beiabschiebung -keine-grenzen.html). 1. Wie viele Abschiebungen auf dem Luftweg wurden im ersten Halbjahr 2018 von deutschen Flughäfen aus durchgeführt (bitte nach Flughäfen, Zielländern und Staatsangehörigkeit der Betroffenen aufschlüsseln; bitte noch einmal gesondert die Zahl der Abschiebungen in EU-Mitgliedstaaten bzw. Schengen-Staaten nennen)? Im ersten Halbjahr 2018 wurden insgesamt 11 005 Abschiebungen auf dem Luftweg vollzogen. Ergänzend verweist die Bundesregierung auf die nachstehenden Tabellen: Abschiebungen (auf dem Luftweg) Flughafen Gesamtzahl (Personen) Frankfurt/Main 4.017 Düsseldorf 2.668 München 1.371 Berlin-Schönefeld 654 Baden/Baden 588 Hamburg 438 Berlin-Tegel 401 Leipzig 350 Hannover 181 Stuttgart 167 Köln/Bonn 157 Dresden 6 Hahn 4 Bremen 3 Gesamtergebnis 11.005 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3702 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Abschiebungen (auf dem Luftweg) Zielstaat Gesamtzahl (Personen) Italien 1.692 Albanien 1.126 Serbien 785 Kosovo 707 Mazedonien 623 Georgien 528 Marokko 366 Spanien 323 Algerien 309 Frankreich 289 Rumänien 286 Schweden 236 Russische Föderation 208 Pakistan 206 Armenien 201 Dänemark 197 Tunesien 189 Norwegen 175 Litauen 172 Finnland 156 Schweiz 141 Bulgarien 133 Moldau 130 Türkei 127 Aserbaidschan 110 Bosnien-Herzegowina 108 Portugal 88 Montenegro 80 Afghanistan 79 Ukraine 77 Indien 73 Nigeria 65 Ghana 64 Polen 59 Niederlande 58 Lettland 58 Österreich 55 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3702 Abschiebungen (auf dem Luftweg) Zielstaat Gesamtzahl (Personen) Gambia 51 Bangladesch 50 Belgien 43 Kroatien 42 Vietnam 35 Tschechische Republik 32 Griechenland 28 Ägypten 28 Großbritannien 27 Slowakische Republik 27 China 27 Libanon 26 Thailand 25 Slowenien 24 Ungarn 24 Weißrussland 20 Kamerun 16 Irak 12 Estland 12 Kolumbien 12 Guinea 11 Malta 11 Sri Lanka 10 Island 10 Iran 9 Brasilien 8 Jordanien 7 Äthiopien 7 Senegal 6 Kasachstan 6 Sierra Leone 6 Burkina Faso 5 Peru 4 Taiwan 4 Chile 4 Venezuela 4 Cote d'Ivoire 4 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3702 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Abschiebungen (auf dem Luftweg) Zielstaat Gesamtzahl (Personen) Usbekistan 3 Kongo, Dem. Republik 3 Kenia 3 Mali 3 Guinea-Bissau 3 Jamaika 2 Korea, Republik 2 USA 2 Niger 2 Mongolei 2 Benin 2 Tadschikistan 2 Mexiko 2 Paraguay 2 Sudan 1 Liberia 1 Philippinen 1 Kuwait 1 Israel 1 Australien 1 Uganda 1 Togo 1 Dominikanische Republik 1 Angola 1 Ecuador 1 Bolivien 1 Südafrika 1 Kirgistan 1 Saudi-Arabien 1 Turkmenistan 1 Gesamtergebnis 11.005 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/3702 Abschiebungen (auf dem Luftweg) Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Albanien 1.157 Serbien 830 Kosovo 719 Mazedonien 586 Georgien 543 Irak 440 Marokko 419 Syrien 401 Nigeria 366 Algerien 354 Afghanistan 354 Pakistan 301 Russische Föderation 291 Aserbaidschan 255 Somalia 253 Armenien 248 Türkei 217 Gambia 211 Iran 199 Tunesien 198 Rumänien 196 Guinea 195 Sudan 158 Eritrea 140 Moldau 136 Bosnien-Herzegowina 110 ungeklärt 104 Indien 104 Ukraine 91 Ghana 87 Montenegro 78 Libyen 66 Litauen 60 Tadschikistan 59 Bangladesch 52 Bulgarien 51 Ägypten 51 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3702 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Abschiebungen (auf dem Luftweg) Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Kamerun 47 China 47 Äthiopien 45 Libanon 44 Mali 42 staatenlos 38 Vietnam 35 Cote d'Ivoire 35 Sierra Leone 35 Weißrussland 31 Guinea-Bissau 30 Angola 28 Senegal 26 Thailand 25 Sri Lanka 23 Lettland 21 Kroatien 21 Italien 19 Tschad 19 Jordanien 18 Benin 18 Ungarn 16 Burkina Faso 16 Niger 16 Togo 15 Kuwait 15 Slowakische Republik 15 Polen 14 Kasachstan 13 Griechenland 13 Kolumbien 12 Jemen 11 Kongo, Dem. Republik 11 Kenia 9 Brasilien 8 Liberia 8 Spanien 8 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/3702 Abschiebungen (auf dem Luftweg) Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Großbritannien 5 Chile 4 Venezuela 4 Kirgisistan 4 Uganda 4 Peru 4 Estland 3 Mongolei 3 Jamaika 3 Usbekistan 3 Tansania 3 Österreich 2 Simbabwe 2 USA 2 Zentralafrikanische Rep. 2 Portugal 2 Slowenien 2 Mexiko 2 Paraguay 2 Saudi-Arabien 2 Myanmar 1 Israel 1 Südsudan 1 El Salvador 1 Bahrain 1 Korea, Dem. Volksrep. 1 Südafrika 1 Schweiz 1 Island 1 Mauretanien 1 Bolivien 1 Äquatorialguinea 1 Philippinen 1 Norwegen 1 Niederlande 1 Australien 1 Ecuador 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3702 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Abschiebungen (auf dem Luftweg) Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Korea, Republik 1 Turkmenistan 1 Dominikanische Republik 1 Gesamtergebnis 11.005 In Mitgliedstaaten der Europäischen Union bzw. Schengen-Staaten wurden 4 398 Personen auf dem Luftweg abgeschoben. 2. Wie viele Abschiebungen in welche Länder erfolgten im ersten Halbjahr 2018 auf dem Land- bzw. Seeweg (bitte nach Zielländern und Staatsangehörigkeit der Betroffenen aufschlüsseln und gesondert die Zahl der Abschiebungen in EU-Mitgliedstaaten bzw. Schengen-Staaten nennen)? Im ersten Halbjahr 2018 wurden 1 215 Abschiebungen auf dem Landweg und 41 Abschiebungen auf dem Seeweg vollzogen. Die Bundesregierung verweist ergänzend auf die nachstehenden Tabellen: Abschiebungen Landgrenzen Zielstaat Gesamtzahl (Personen) Polen 437 Österreich 197 Belgien 177 Niederlande 130 Tschechische Republik 118 Schweiz 112 Frankreich 37 Luxemburg 6 Dänemark 1 Gesamtergebnis 1.215 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/3702 Abschiebungen Landgrenzen Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Russische Föderation 268 Irak 160 Polen 102 Somalia 68 Afghanistan 63 Iran 60 Armenien 45 Eritrea 41 Aserbaidschan 36 Türkei 36 Pakistan 22 Tadschikistan 22 Sudan 20 Marokko 16 Algerien 15 Weißrussland 14 Ägypten 14 Turkmenistan 14 Syrien 12 Äthiopien 12 ungeklärt 11 Bosnien-Herzegowina 11 Moldau 10 Serbien 9 Guinea 9 Libyen 9 Jordanien 8 Indien 7 Tunesien 7 Niederlande 7 Tschechische Republik 7 Georgien 7 Frankreich 6 Österreich 5 Ukraine 5 Nigeria 5 Cote d'Ivoire 4 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3702 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Abschiebungen Landgrenzen Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) China 4 Kosovo 4 Burkina Faso 3 Belgien 3 Gambia 3 Niger 3 Kasachstan 3 Sri Lanka 3 Albanien 3 Kenia 2 Sierra Leone 2 Benin 2 staatenlos 2 Kuba 2 Ruanda 1 Italien 1 Schweiz 1 Togo 1 Dschibuti 1 Libanon 1 Kamerun 1 Ghana 1 Mali 1 Gesamtergebnis 1.215 Abschiebungen Seegrenzen Zielstaat Gesamtzahl (Personen) Schweden 38 Litauen 2 Dänemark 1 Gesamtergebnis 41 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/3702 Abschiebungen Seegrenzen Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Afghanistan 12 Somalia 7 Syrien 5 Irak 4 Ukraine 4 Litauen 2 Eritrea 1 Jemen 1 Ägypten 1 Marokko 1 Libanon 1 Pakistan 1 Schweden 1 Gesamtergebnis 41 In Mitgliedstaaten der Europäischen Union bzw. Schengen-Staaten wurden 1 215 Personen auf dem Landweg und 41 auf dem Seeweg abgeschoben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3702 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Wie viele Überstellungen erfolgten im ersten Halbjahr 2018 in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union bzw. Schengen-Staaten im Rahmen der Dublin-Verordnung (bitte nach Zielstaaten und den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren und die jeweilige Zahl der Minderjährigen nennen)? Die Angaben können den folgenden Tabellen entnommen werden: Überstellungen nach Mitgliedstaaten davon Minderjährige unter 18 Jahren Überstellungen insgesamt 4.981 881 davon nach: Österreich 265 58 Belgien 228 60 Bulgarien 30 0 Schweiz 221 36 Tschechische Republik 108 23 Dänemark 137 44 Estland 7 2 Spanien 300 74 Finnland 158 24 Frankreich 356 69 Griechenland 5 0 Kroatien 19 1 Island 7 3 Italien 1.699 95 Litauen 98 26 Luxemburg 6 0 Lettland 24 5 Malta 8 0 Niederlande 223 36 Norwegen 163 42 Polen 366 161 Portugal 86 34 Rumänien 64 13 Schweden 349 55 Slowenien 20 5 Slowakische Republik 13 4 Vereinigtes Königreich 21 11 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/3702 Überstellungen nach Hauptherkunftsstaaten davon Minderjährige unter 18 Jahre Überstellungen insgesamt 4.981 881 darunter Irak 603 113 Afghanistan 377 83 Russische Föderation 344 170 Nigeria 327 11 Syrien 323 105 Somalia 302 20 Iran 257 43 Aserbaidschan 194 67 Guinea 187 3 Sudan (ohne Südsudan) 172 6 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3702 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Wie viele Zurückweisungen und Zurückschiebungen fanden im ersten Halbjahr 2018 an deutschen Flughäfen statt (bitte nach Flughäfen, Zielstaaten und Staatsangehörigkeit der Betroffenen aufschlüsseln)? Die Bundesregierung verweist auf nachstehende Tabellen: Zurückweisungen auf dem Luftweg Zurückschiebungen auf dem Luftweg Flughafen Gesamtzahl (Personen) Flughafen Gesamtzahl (Personen) Frankfurt/Main 1.364 München 17 Düsseldorf 345 Frankfurt/Main 9 München 207 Berlin-Tegel 8 Berlin-Tegel 149 Stuttgart 7 Berlin-Schönefeld 148 Düsseldorf 4 Köln/Bonn 116 Hamburg 3 Memmingen 107 Gesamtergebnis 48 Stuttgart 99 Dortmund 84 Hamburg 80 Hannover 51 Weeze 27 Hahn 24 Nürnberg 18 Bremen 6 Leipzig 5 Baden/Baden 4 Friedrichshafen 4 Ramstein Air Base 1 Gesamtergebnis 2.839 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/3702 Zurückweisungen auf dem Luftweg Zurückschiebungen auf dem Luftweg Zielstaat Gesamtzahl (Personen) Zielstaat Gesamtzahl (Personen) Türkei 369 Italien 27 Kosovo 185 Georgien 7 Russische Föderation 184 Griechenland 3 Georgien 177 Rumänien 2 Griechenland 165 Frankreich 2 Albanien 153 Albanien 2 Serbien 127 Großbritannien 1 Ukraine 119 Lettland 1 Kolumbien 115 Schweden 1 Mazedonien 107 Schweiz 1 Brasilien 104 Guinea-Bissau 1 Großbritannien 76 Gesamtergebnis 48 Vereinigte Arab. Emirate 64 Tunesien 47 Kanada 46 Moldau 42 USA 41 China 39 Bosnien Herzegowina 39 Marokko 34 Panama 33 Dominikanische Republik 27 Rumänien 25 Iran 25 Libanon 24 Katar 23 Indien 22 Montenegro 21 Saudi Arabien 21 Kuba 20 Mexiko 20 Algerien 20 Äthiopien 17 Kasachstan 16 Thailand 15 Angola 15 Ägypten 15 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3702 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zurückweisungen auf dem Luftweg Zurückschiebungen auf dem Luftweg Zielstaat Gesamtzahl (Personen) Zielstaat Gesamtzahl (Personen) Argentinien 14 Weißrussland 14 Südafrika 14 Bulgarien 12 Irak 12 Kroatien 11 Nigeria 10 Mauritius 9 Italien 9 Irland 9 Jordanien 9 Spanien 8 Oman 8 Singapur 7 Senegal 6 Vietnam 6 Kuwait 5 Chile 5 Costa Rica 5 Pakistan 5 Belgien 4 Australien 4 Trinidad u. Tobago 4 Zypern 4 Namibia 4 Korea, Republik 4 Turkmenistan 3 Aserbaidschan 3 Venezuela 3 Frankreich 3 Bahrain 3 Armenien 2 Bolivien 2 Norwegen 2 Polen 2 Ghana 2 Schweden 2 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/3702 Zurückweisungen auf dem Luftweg Zurückschiebungen auf dem Luftweg Zielstaat Gesamtzahl (Personen) Zielstaat Gesamtzahl (Personen) Portugal 2 Lettland 2 Ecuador 1 Peru 1 Usbekistan 1 Israel 1 Jamaika 1 Tadschikistan 1 Japan 1 Dänemark 1 Slowenien 1 Luxemburg 1 Malaysia 1 Kenia 1 Österreich 1 Ungarn 1 Gesamtergebnis 2.839 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3702 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zurückweisungen auf dem Luftweg Zurückschiebungen auf dem Luftweg Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Albanien 463 Nigeria 15 Georgien 238 Georgien 7 Russische Föderation 160 Albanien 3 Türkei 153 Syrien 3 Serbien 133 Pakistan 2 Kolumbien 113 Algerien 2 Ukraine 105 Kamerun 2 Mazedonien 95 Afghanistan 2 Moldau 76 Eritrea 1 Brasilien 70 Guinea-Bissau 1 Syrien 66 Ghana 1 China 65 Tunesien 1 Indien 62 Marokko 1 Irak 49 Iran 1 Bosnien-Herzegowina 45 Ägypten 1 Iran 42 Aserbaidschan 1 Saudi-Arabien 38 Togo 1 Afghanistan 36 Libyen 1 Nigeria 35 Mali 1 Venezuela 33 Irak 1 Marokko 33 Gesamtergebnis 48 Kosovo 32 Tunesien 31 Kuba 30 Pakistan 27 Ägypten 25 Libyen 22 Mexiko 22 Nicaragua 21 Algerien 21 Kasachstan 20 Montenegro 20 Libanon 19 Angola 18 Argentinien 18 Philippinen 15 Thailand 15 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/3702 Zurückweisungen auf dem Luftweg Zurückschiebungen auf dem Luftweg Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Südafrika 14 El Salvador 14 Paraguay 13 Weißrussland 13 Indonesien 13 Ghana 12 Kongo, Dem. Republik 12 Eritrea 12 Armenien 11 Mauritius 11 Äthiopien 11 Aserbaidschan 10 Chile 10 Kuwait 10 Vietnam 10 Honduras 10 Dominikanische Rep. 9 Bangladesch 9 USA 8 Kanada 8 Gambia 8 Katar 6 Somalia 6 Oman 6 Peru 6 Jordanien 6 Ver. Arabische Emirate 5 staatenlos 5 Ecuador 4 Jamaika 4 Senegal 4 Kongo 4 Palästina 4 Korea, Republik 4 Trinidad u. Tobago 4 Simbabwe 4 Bahrain 3 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3702 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zurückweisungen auf dem Luftweg Zurückschiebungen auf dem Luftweg Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Usbekistan 3 Sudan 3 Sri Lanka 3 Guinea 3 Singapur 3 Namibia 3 Costa Rica 3 Rumänien 3 Bolivien 3 Israel 2 Guatemala 2 Haiti 2 Bulgarien 2 Tansania 2 St. Kitts u. Nevis 2 ungeklärt 2 Australien 2 Panama 2 Mongolei 2 Mosambik 2 Tadschikistan 2 Griechenland 1 Korea, Dem. Volksrep. 1 Mali 1 Komoren 1 Kirgisistan 1 Frankreich 1 Kamerun 1 Kap Verde 1 Uganda 1 Taiwan 1 Kenia 1 Mauretanien 1 Japan 1 Guyana 1 Madagaskar 1 Nepal 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/3702 Zurückweisungen auf dem Luftweg Zurückschiebungen auf dem Luftweg Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Malawi 1 Guinea-Bissau 1 Cote d'Ivoire 1 Gesamtergebnis 2.839 5. Wie viele Zurückweisungen und Zurückschiebungen fanden im ersten Halbjahr 2018 an den Land- bzw. Seegrenzen statt (bitte nach Landesgrenzen bzw. Bundespolizeipräsidien und Herkunftsländern aufschlüsseln)? Im ersten Halbjahr 2018 wurden acht Zurückweisungen und keine Zurückschiebung auf dem Seeweg sowie 2 844 Zurückweisungen und 1 053 Zurückschiebungen auf dem Landweg vollzogen. Ergänzend verweist die Bundesregierung auf nachstehende Tabellen: Seegrenzen Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Zurückweisungen (Personen) Zurückschiebungen (Personen) Guinea 3 3 0 Albanien 2 2 0 Russische Föderation 2 2 0 Philippinen 1 1 0 Gesamtergebnis 8 8 0 Landgrenzen Grenze zu Gesamtzahl (Personen) Zurückweisungen (Personen) Zurückschiebungen (Personen) Österreich 2.968 2.844 124 Tschechische Republik 318 0 318 Polen 285 0 285 Frankreich 160 0 160 Niederlande 93 0 93 Schweiz 55 0 55 Dänemark 10 0 10 Belgien 8 0 8 Luxemburg 0 0 0 Gesamtergebnis 3.897 2.844 1.053 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3702 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Landgrenzen Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Zurückweisungen (Personen) Zurückschiebungen (Personen) Nigeria 532 492 40 Afghanistan 404 371 33 Albanien 315 248 67 Serbien 307 254 53 Moldau 301 113 188 Ukraine 202 37 165 Irak 157 138 19 Syrien 122 101 21 Marokko 111 77 34 Pakistan 102 94 8 Mazedonien 93 87 6 Kosovo 83 62 21 Russische Föderation 81 34 47 Georgien 79 29 50 Somalia 77 61 16 Tunesien 66 48 18 Türkei 61 45 16 Gambia 60 57 3 Iran 59 44 15 Eritrea 52 33 19 Bosnien-Herzegowina 51 43 8 Algerien 45 19 26 Ghana 44 41 3 Indien 33 26 7 Senegal 30 24 6 Ägypten 27 20 7 Guinea 27 15 12 Sudan 24 7 17 Libyen 23 19 4 Montenegro 17 16 1 Kamerun 16 10 6 Armenien 16 3 13 staatenlos 16 3 13 China 14 12 2 Sierra Leone 13 10 3 Mali 12 12 0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/3702 Landgrenzen Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Zurückweisungen (Personen) Zurückschiebungen (Personen) Bangladesch 12 11 1 Liberia 11 8 3 Cote d'Ivoire 9 8 1 Peru 8 8 0 Togo 8 6 2 Sri Lanka 8 6 2 ungeklärt 8 3 5 Tschechische Republik 8 0 8 Vietnam 8 0 8 Libanon 7 7 0 Polen 7 0 7 Benin 6 6 0 Philippinen 6 5 1 Äthiopien 6 4 2 Palästina 6 4 2 Mexiko 6 3 3 Aserbaidschan 6 2 4 Weißrussland 6 1 5 Guinea-Bissau 5 5 0 Mongolei 5 5 0 Kongo, Dem. Republik 5 4 1 Ecuador 4 4 0 Jordanien 4 3 1 Tadschikistan 4 2 2 Kolumbien 4 2 2 Jemen 4 1 3 Rumänien 4 0 4 Usbekistan 3 3 0 Kirgisistan 3 3 0 Thailand 3 1 2 Angola 3 1 2 Mauretanien 2 2 0 Uganda 2 2 0 Nepal 2 2 0 Burkina Faso 2 2 0 Kenia 2 2 0 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3702 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Landgrenzen Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Zurückweisungen (Personen) Zurückschiebungen (Personen) Chile 2 1 1 Tschad 2 0 2 Gabun 2 0 2 Slowakische Republik 2 0 2 Mauritius 1 1 0 Indonesien 1 1 0 Haiti 1 1 0 Jamaika 1 1 0 Niger 1 1 0 Kuwait 1 1 0 Dominikanische Rep. 1 1 0 Japan 1 1 0 Bolivien 1 1 0 Äquatorialguinea 1 1 0 Kap Verde 1 1 0 Kuba 1 1 0 Venezuela 1 0 1 Kasachstan 1 0 1 Kroatien 1 0 1 Niederlande 1 0 1 Litauen 1 0 1 Lettland 1 0 1 Ungarn 1 0 1 Honduras 1 0 1 Gesamtergebnis 3.897 2.844 1.053 6. Wie viele Minderjährige und wie viele unbegleitete Minderjährige waren im ersten Halbjahr 2018 von Abschiebungen, Zurückschiebungen bzw. Zurückweisungen betroffen, wie viele unbegleitete Minderjährige wurden an den Außengrenzen festgestellt (bitte nach Feststellungen an Grenzen und Feststellungen nach Staatsangehörigkeit auflisten), und wie viele von ihnen wurden in die Obhut der Jugendämter gegeben? Im ersten Halbjahr 2018 wurden 66 Zurückweisungen, 22 Zurückschiebungen und keine Abschiebung von alleinreisenden minderjährigen ausländischen Staatsangehörigen vollzogen. An Jugendämter wurden 921 unbegleitete Minderjährige übergeben. Insgesamt wurden 1 023 unbegleitete Minderjährige festgestellt. Ergänzend verweist die Bundesregierung auf nachstehende Tabellen: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/3702 Grenze Anzahl Zurückweisungen Zurückschiebungen Übergabe an Jugendämter Gesamtergebnis 1.023 66 22 921 Schweiz 291 14 268 Frankreich 232 8 223 Österreich 153 60 92 Belgien 149 147 Dänemark 105 105 Seehäfen 35 35 Tschechische Republik 22 22 Flughäfen 20 6 13 Polen 7 7 Luxemburg 5 5 Niederlande 4 4 Staatsangehörigkeit Anzahl Zurückweisungen Zurückschiebungen Übergabe an Jugendämter Afghanistan 181 27 153 Eritrea 161 8 8 143 Somalia 123 2 3 113 Marokko 95 1 3 91 Guinea 95 2 1 90 Algerien 72 1 2 68 Libyen 29 3 26 Tunesien 26 1 1 24 Gambia 23 1 22 Irak 20 1 19 Syrien 18 1 17 Nigeria 15 3 11 Sudan 14 1 13 Sierra Leone 14 1 13 Mali 13 13 Cote d'Ivoire 10 10 Guinea-Bissau 10 10 Kamerun 9 1 8 Vietnam 8 8 Pakistan 8 3 5 Äthiopien 8 8 Iran 6 6 Ghana 6 6 Senegal 5 5 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3702 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Staatsangehörigkeit Anzahl Zurückweisungen Zurückschiebungen Übergabe an Jugendämter Albanien 5 2 1 2 Benin 4 2 2 Serbien 4 4 Jemen 4 4 ungeklärt 4 4 Saudi-Arabien 4 3 1 Liberia 3 3 Tonga 3 3 Russische Föderation 2 1 Mazedonien 2 1 1 Togo 2 2 Ägypten 2 1 1 Kosovo 2 2 Kongo, Dem. Republik 2 2 Indien 1 1 Niger 1 1 Myanmar 1 1 Georgien 1 1 Aserbaidschan 1 Sri Lanka 1 1 Burkina Faso 1 1 staatenlos 1 1 Palästina 1 1 Bosnien-Herzegowina 1 1 Mauretanien 1 1 Gesamtergebnis 1.023 66 22 921 Etwaige Differenzen zwischen der Zahl der Aufgegriffenen und den aufgeführten Maßnahmen erklären sich aus sonstigen Maßnahmen der Grenzbehörden, etwa die Übergabe an zur Abholung berechtigte Personen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/3702 7. Was waren die Gründe der Einreiseverweigerungen bzw. Zurückweisungen im ersten Halbjahr 2018 (bitte nach Zurückweisungsgrund und den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeit differenzieren und wie auf Bundestagsdrucksache 19/117 in der Antwort zu Frage 7 darstellen)? Die Angaben können den nachstehenden Tabellen entnommen werden: Zurückweisungen an Luftgrenzen nach Gründen Staatsangehörigkeit Anzahl (A) (B) (C) (D) (E) (F) (G) (H) (I) Gesamtergebnis 2.839 49 73 1.211 14 256 163 511 323 239 Albanien 463 1 31 94 69 20 100 110 38 Georgien 238 33 1 58 2 74 39 31 Russische Föderation 160 3 106 2 18 10 7 4 10 Türkei 153 1 5 106 4 7 9 10 5 6 Serbien 133 1 36 6 28 18 41 3 Kolumbien 113 37 2 4 36 7 27 Ukraine 105 1 4 30 7 10 27 19 7 Mazedonien 95 15 8 19 14 35 4 Moldau 76 1 20 21 2 21 10 1 Brasilien 70 22 1 36 3 8 Zurückweisungen an Seegrenzen nach Gründen Staatsangehörigkeit Anzahl (A) (B) (C) (D) (E) (F) (G) (H) (I) Gesamtergebnis 8 3 2 3 Guinea 3 3 Albanien 2 2 Russische Föderation 2 2 Philippinen 1 1 Zurückweisungen an Landgrenzen nach Gründen Staatsangehörigkeit Anzahl (A) (B) (C) (D) (E) (F) (G) (H) (I) Gesamtergebnis 2.844 1.511 23 1.296 1 13 Nigeria 492 350 9 133 Afghanistan 371 361 10 Serbien 254 5 240 9 Albanien 248 15 2 231 Irak 138 125 13 Moldau 113 5 108 Syrien 101 78 2 20 1 Pakistan 94 59 35 Mazedonien 87 9 76 2 Marokko 77 45 32 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3702 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zurückweisungsgründe gem. Anhang V der Verordnung (EU) Nr. 2016/399 A ohne gültiges Reisedokument B im Besitz eines falschen, gefälschten oder verfälschten Reisedokuments C ohne gültiges Visum oder ohne gültigen Aufenthaltstitel D im Besitz eines falschen, gefälschten oder verfälschten Visums oder Aufenthaltstitels E verfügt nicht über die erforderlichen Dokumente zum Nachweis von Aufenthaltszweck und -bedingungen F hat sich bereits drei Monate eines Zeitraums von sechs Monaten im Gebiet der Mitgliedsstaaten der EU aufgehalten G verfügt nicht über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts im Verhältnis zur Dauer und zu den Umständen des Aufenthalts oder für die Rückkehr in das Herkunfts- oder Durchreiseland H ist zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben I stellt eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die internationalen Beziehungen eines oder mehrerer der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union dar 8. Welche Angaben oder Einschätzungen kann die Bundesregierung dazu machen , wie viele der abgeschobenen Menschen unter 18 Jahre alt waren, wie viele der Abgeschobenen in Deutschland geboren sind, wie viele der Abgeschobenen zuvor mehr als fünf Jahre in Deutschland gelebt haben und wie viele minderjährig Abgeschobene länger als fünf Jahre in Deutschland lebten (bitte jeweils nach den wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 9. In welcher Zuständigkeit erfolgten die Abschiebungen, Zurückweisungen und Zurückschiebungen im ersten Halbjahr 2018 bzw. wer hat sie veranlasst (bitte jeweils nach Bund und den einzelnen Bundesländern differenzieren), wie viele ausreisepflichtige Personen mit und ohne Duldung (bitte differenzieren und nach Bundesländern auflisten), und wie viele ausreisepflichtige abgelehnte Asylbewerber (bitte nach Bundesländern auflisten und Personen mit und ohne Duldung gesondert angeben) hielten sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum 30. Juni 2018 in den einzelnen Bundesländern auf, und welches waren die zehn Hauptherkunftsländer der Ausreisepflichtigen in den jeweiligen Bundesländern (bitte in absoluten und relativen Zahlen für jedes Bundesland auflisten)? Die Zurückweisungen erfolgten in Zuständigkeit der Bundespolizei und der mit der grenzpolizeilichen Kontrolle beauftragten Behörden der Länder Bayern und Hamburg. Zurück- und Abschiebungen erfolgten sowohl in der Zuständigkeit der Bundespolizei als auch in der Zuständigkeit der Länder. Eine Unterscheidung nach ausführender Behörde wird statistisch nicht erfasst. Die aufenthaltsbeendenden und -verhindernden Maßnahmen sind für den angefragten Zeitraum den jeweils zuständigen Behörden der Bundespolizei und den Ländern zugeordnet worden , soweit hierzu Erkenntnisse vorlagen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/3702 Die Angaben zu den Bundesländern (Abschiebungen und Zurückschiebungen) beziehen sich auf das die Abschiebung bzw. Zurückschiebung veranlassende Bundesland. Im Übrigen verweist die Bundesregierung auf die nachstehenden Tabellen : Zurückweisungen Gesamtzahl (Personen) Bundespolizei 5.565 Bayern 125 Hamburg 1 Gesamtergebnis 5.691 Zurückschiebungen Gesamtzahl (Personen) Bayern 50 Baden-Württemberg 6 Saarland 2 Hamburg 1 Hessen 1 Bundespolizei 1.041 Gesamtergebnis 1.101 Abschiebungen Gesamtzahl (Personen) Nordrhein Westfalen 3.378 Bayern 1.762 Baden Württemberg 1.597 Hessen 889 Rheinland Pfalz 794 Niedersachsen 784 Berlin 546 Sachsen 500 Sachsen Anhalt 328 Thüringen 326 Hamburg 253 Brandenburg 239 Mecklenburg Vorpommern 238 Schleswig Holstein 204 Saarland 121 Bremen 47 Bundespolizei 255 Gesamtergebnis 12.261 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3702 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Im Ausländerzentralregister (AZR) waren zum Stichtag 30. Juni 2018 insgesamt 234 603 Personen ausreisepflichtig, davon 173 915 Personen mit einer Duldung und 60 688 Personen ohne Duldung. Die Angaben dazu können den nachstehenden Tabellen entnommen werden: Ausreisepflichtige nach Bundesland Ausreisepflichtige Gesamt davon Ausreisepflichtige mit Duldung davon Ausreisepflichtige ohne Duldung alle Bundesländer 234.603 173.915 60.688 davon: Baden-Württemberg 26.044 20.835 5.209 Bayern 26.104 16.860 9.244 Berlin 17.234 10.626 6.608 Brandenburg 6.859 5.482 1.377 Bremen 2.856 2.415 441 Hamburg 7.037 5.223 1.814 Hessen 11.298 7.262 4.036 Mecklenburg-Vorpommern 3.622 3.126 496 Niedersachsen 22.310 17.187 5.123 Nordrhein-Westfalen 70.715 53.366 17.349 Rheinland-Pfalz 9.049 6.638 2.411 Saarland 1.371 1.150 221 Sachsen 11.770 8.913 2.857 Sachsen-Anhalt 6.988 5.823 1.165 Schleswig-Holstein 7.763 6.032 1.731 Thüringen 3.583 2.977 606 Ausreisepflichtige in Baden-Württemberg Anzahl Personen in Prozent alle Staatsangehörigkeiten 26.044 100,0% darunter: Gambia 3.007 11,5% Kosovo 2.026 7,8% Irak 1.809 6,9% Pakistan 1.760 6,8% Serbien 1.705 6,5% Indien 1.626 6,2% Afghanistan 1.500 5,8% Nigeria 1.447 5,6% Mazedonien 960 3,7% Algerien 815 3,1% Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/3702 Ausreisepflichtige in Bayern Anzahl Personen in Prozent alle Staatsangehörigkeiten 26.104 100,0% darunter: Nigeria 3.214 12,3% Irak 2.989 11,5% Afghanistan 2.720 10,4% Pakistan 1.304 5,0% Russische Föderation 1.149 4,4% Ukraine 1.046 4,0% Senegal 1.039 4,0% Aserbaidschan 944 3,6% Äthiopien 884 3,4% Iran 709 2,7% Ausreisepflichtige in Berlin Anzahl Personen in Prozent alle Staatsangehörigkeiten 17.234 100,0% darunter: Ungeklärt 2.018 11,7% Libanon 1.235 7,2% Russische Föderation 1.122 6,5% Serbien 1.011 5,9% Vietnam 978 5,7% Moldau (Republik) 938 5,4% Türkei 883 5,1% Afghanistan 858 5,0% Irak 794 4,6% Bosnien und Herzegowina 766 4,4% Ausreisepflichtige in Brandenburg Anzahl Personen in Prozent alle Staatsangehörigkeiten 6.859 100,0% darunter: Russische Föderation 1.661 24,2% Kamerun 594 8,7% Pakistan 465 6,8% Afghanistan 410 6,0% Kenia 363 5,3% Ungeklärt 338 4,9% Somalia 248 3,6% Tschad 238 3,5% Syrien 237 3,5% Vietnam 227 3,3% Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3702 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ausreisepflichtige in Bremen Anzahl Personen in Prozent alle Staatsangehörigkeiten 2.856 100,0% darunter: Serbien 346 12,1% Albanien 301 10,5% Mazedonien 244 8,5% Kosovo 232 8,1% Guinea 140 4,9% Gambia 138 4,8% Türkei 136 4,8% Ghana 118 4,1% Russische Föderation 117 4,1% Nigeria 91 3,2% Ausreisepflichtige in Hamburg Anzahl Personen in Prozent alle Staatsangehörigkeiten 7.037 100,0% darunter: Afghanistan 717 10,2% Russische Föderation 509 7,2% Ägypten 464 6,6% Ghana 433 6,2% Serbien 400 5,7% Ungeklärt 356 5,1% Mazedonien 328 4,7% Türkei 267 3,8% Iran 259 3,7% Montenegro 249 3,5% Ausreisepflichtige in Hessen Anzahl Personen in Prozent alle Staatsangehörigkeiten 11.298 100,0% darunter: Afghanistan 1.414 12,5% Pakistan 1.177 10,4% Irak 605 5,4% Iran 592 5,2% Somalia 510 4,5% Türkei 489 4,3% Rumänien 450 4,0% Äthiopien 395 3,5% Eritrea 364 3,2% Algerien 363 3,2% Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/3702 Ausreisepflichtige in Mecklenburg-Vorpommern Anzahl Personen in Prozent alle Staatsangehörigkeiten 3.622 100,0% darunter: Ukraine 707 19,5% Russische Föderation 468 12,9% Ghana 421 11,6% Afghanistan 240 6,6% Armenien 223 6,2% Ungeklärt 128 3,5% Ägypten 120 3,3% Syrien 116 3,2% Serbien 104 2,9% Mauretanien 103 2,8% Ausreisepflichtige in Niedersachsen Anzahl Personen in Prozent alle Staatsangehörigkeiten 22.310 100,0% darunter: Serbien 1.805 8,1% Kosovo 1.785 8,0% Albanien 1.632 7,3% Irak 1.294 5,8% Montenegro 1.233 5,5% Russische Föderation 1.070 4,8% Libanon 998 4,5% Afghanistan 959 4,3% Mazedonien 800 3,6% Sudan (ohne Südsudan) 774 3,5% Ausreisepflichtige in Nordrhein-Westfalen Anzahl Personen in Prozent alle Staatsangehörigkeiten 70.715 100,0% darunter: Serbien 6.856 9,7% Albanien 6.003 8,5% Kosovo 4.300 6,1% Mazedonien 3.939 5,6% Irak 2.903 4,1% Afghanistan 2.793 3,9% Guinea 2.631 3,7% Libanon 2.413 3,4% Nigeria 2.338 3,3% Ghana 2.279 3,2% Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3702 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ausreisepflichtige in Rheinland-Pfalz Anzahl Personen in Prozent alle Staatsangehörigkeiten 9.049 100,0% darunter: Afghanistan 1.551 17,1% Armenien 603 6,7% Pakistan 594 6,6% Kosovo 512 5,7% Serbien 482 5,3% Albanien 434 4,8% Aserbaidschan 413 4,6% Somalia 409 4,5% Russische Föderation 395 4,4% Mazedonien 315 3,5% Ausreisepflichtige in Saarland Anzahl Personen in Prozent alle Staatsangehörigkeiten 1.371 100,0% darunter: Syrien 247 18,0% Serbien 122 8,9% Afghanistan 101 7,4% Kosovo 87 6,3% Irak 84 6,1% Türkei 70 5,1% Algerien 44 3,2% Ungeklärt 40 2,9% Indien 39 2,8% Russische Föderation 38 2,8% Ausreisepflichtige in Sachsen Anzahl Personen in Prozent alle Staatsangehörigkeiten 11.770 100,0% darunter: Indien 1.562 13,3% Russische Föderation 1.208 10,3% Pakistan 1.051 8,9% Afghanistan 816 6,9% Libanon 808 6,9% Libyen 716 6,1% Tunesien 631 5,4% Marokko 526 4,5% Irak 521 4,4% Georgien 483 4,1% Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/3702 Ausreisepflichtige in Sachsen-Anhalt Anzahl Personen in Prozent alle Staatsangehörigkeiten 6.988 100,0% darunter: Indien 1.547 22,1% Benin 620 8,9% Guinea-Bissau 504 7,2% Burkina-Faso 471 6,7% Afghanistan 388 5,6% Russische Föderation 386 5,5% Niger 292 4,2% Mali 277 4,0% Kosovo 211 3,0% Ungeklärt 198 2,8% Ausreisepflichtige in Schleswig-Holstein Anzahl Personen in Prozent alle Staatsangehörigkeiten 7.763 100,0% darunter: Afghanistan 1.412 18,2% Irak 818 10,5% Armenien 766 9,9% Russische Föderation 668 8,6% Albanien 452 5,8% Serbien 424 5,5% Iran 415 5,3% Kosovo 412 5,3% Syrien 365 4,7% Mazedonien 220 2,8% Ausreisepflichtige in Thüringen Anzahl Personen in Prozent alle Staatsangehörigkeiten 3.583 100,0% darunter: Irak 376 10,5% Russische Föderation 370 10,3% Serbien 314 8,8% Afghanistan 284 7,9% Albanien 219 6,1% Kosovo 190 5,3% Syrien 185 5,2% Mazedonien 169 4,7% Eritrea 168 4,7% Somalia 138 3,9% Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3702 – 38 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Im AZR waren zum Stichtag 30. Juni 2018 insgesamt 126 121 Personen mit einem abgelehnten Asylantrag ausreisepflichtig, davon 98 748 mit einer Duldung und 27 373 Personen ohne Duldung. Eine Differenzierung nach Bundesländern kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Ausreisepflichtige mit einem abgelehnten Asylantrag nach Bundesland Gesamt davon mit Duldung davon ohne Duldung alle Bundesländer 126.121 98.748 27.373 davon: Baden-Württemberg 14.633 11.998 2.635 Bayern 13.858 9.905 3.953 Berlin 8.112 5.269 2.843 Brandenburg 2.751 2.104 647 Bremen 1.289 1.130 159 Hamburg 2.835 2.373 462 Hessen 4.971 3.553 1.418 Mecklenburg-Vorpommern 2.185 1.940 245 Niedersachsen 12.461 10.053 2.408 Nordrhein-Westfalen 38.721 30.937 7.784 Rheinland-Pfalz 5.227 3.701 1.526 Saarland 668 581 87 Sachsen 7.655 6.361 1.294 Sachsen-Anhalt 4.814 4.226 588 Schleswig-Holstein 4.249 3.191 1.058 Thüringen 1.692 1.426 266 10. In wie vielen Fällen wurden im ersten Halbjahr 2018 Zwangsgelder gegen Beförderungsunternehmen nach § 63 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) verhängt, wie hoch war die Gesamtsumme, wie hoch die durchschnittliche Summe pro Beförderungsunternehmen (bitte auch nach Fluggesellschaft, Bus- und Bahnunternehmen, Taxis usw. differenzieren)? Im ersten Halbjahr 2018 wurde in insgesamt 443 Fällen ein Zwangsgeld festgesetzt . Die durchschnittliche Summe pro Beförderungsunternehmen lag bei ca. 1 700 Euro. Die Gesamtsumme der Zwangsgelder betrug 774 000 Euro. Die Zwangsgelder wurden ausschließlich gegenüber Luftfahrtunternehmen festgesetzt . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 39 – Drucksache 19/3702 11. Wie viele Personen wurden im ersten Halbjahr 2018 im Zuge von so genannten Sammelabschiebungen entweder direkt in ihr Herkunftsland bzw. über Flughäfen anderer Mitgliedstaaten in ihr Herkunftsland abgeschoben (bitte nach Sammelabschiebungen der EU bzw. in nationaler bzw. Länderzuständigkeit differenzieren und einzeln aufführen), und wieso gibt es zu Sammelabschiebungen in nationaler oder Länderzuständigkeit keine genaue Auflistung , wie etwa zu FRONTEX-Sammelabschiebungen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/800, Antworten zu den Fragen 10 und 11)? Im ersten Halbjahr 2018 wurden 3 796 Personen im Zuge von Sammelabschiebungen entweder direkt in ihr Herkunftsland bzw. über Flughäfen anderer Mitgliedstaaten in ihr Herkunftsland abgeschoben. Davon wurden 1 062 Personen durch Sammelabschiebungen der Europäischen Union (EU) und 2 734 Personen in nationaler Zuständigkeit abgeschoben. Auch für in nationaler Zuständigkeit durchgeführte Sammelabschiebungen erfolgt eine entsprechende Dokumentation, sofern die Bundespolizei die durchführende Bundesbehörde ist. 12. An welchen gemeinsamen Abschiebemaßnahmen der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (FRONTEX) hat sich Deutschland im ersten Halbjahr 2018 beteiligt, welches Zielland hatten diese Maßnahmen jeweils , und a) bei welchem Staat (für Deutschland: Behörde) lag jeweils die Federführung für die Abschiebemaßnahme, welche Bundesländer waren von deutscher Seite darüber hinaus beteiligt, b) welche Fluggesellschaften wurden mit der Durchführung der Flüge beauftragt , von welchen deutschen Flughäfen starteten sie bzw. machten sie eine Zwischenlandung, c) wie hoch waren die Kosten der Flüge jeweils, und wer hat die Kosten getragen, d) wie viele Personen aus welchen Herkunftsstaaten wurden bei den Abschiebemaßnahmen aus Deutschland jeweils abgeschoben, und e) wie viele Bundesbeamte wurden als Begleitpersonal auf diesen Flügen jeweils eingesetzt (bitte jeweils, soweit es um Abgeschobene, begleitende Bundesbeamte und Kosten geht)? Die Fragen 12 bis 12e werden in nachstehender Tabelle gemeinsam beantwortet. Die Kosten für das Fluggerät der von den deutschen Behörden geplanten Maßnahmen hat jeweils die Europäische Grenzschutzagentur Frontex getragen. Vertragsdaten zu den unter ausländischer Verantwortung durchgeführten Rückführungsmaßnahmen liegen der Bundespolizei nicht vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3702 – 40 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Datum Zielstaaten Rückzu - führende Bundes - beamte Beteiligte Bundesländer Federführender Staat/durchführende Bundesbehörde Fluggesellschaft Deutscher Abflughafen Kosten Fluggerät 17.01.2018 Pakistan 16 55 RP, SN, BB, BE, NW Deutschland/ Bundespolizeipräsidium Titan Airways Berlin- Schönefeld 202.250 € 17.01.2018 Republik Moldau/ Weißrussland 1 / 3 13 BE, BY, HE Schweiz SKY Taxi* Leipzig 15.000 €* 23.01.2018 Russland 4 17 BB, SN, MV, NI Österreich Global Reach Aviation* Leipzig 24.000 €* 23.01.2018 Georgien 52 1 RP, NI, BW, SN, BY, NW Deutschland/ Bundespolizeipräsidium Airzena Georgian Airways Düsseldorf 96.200 € 25.01.2018 Serbien 49 1 NI, HH, SN, NW, BB, BE, ST, MV Deutschland/ Bundespolizeipräsidium Air Serbia Berlin- Schönefeld 35.000 € 30.01.2018 Albanien/ Kosovo 101 / 30 44 SH, RP, NW, NI, HH, BB, SL, ST, SN, TH, BY Deutschland/ Bundespolizeipräsidium Germania Frankfurt/ M. 150.000 € 31.01.2018 Nigeria 10 38 BW, NI, HE,NW, BY Österreich Düsseldorf 06.02.2018 Pakistan 23 69 NI, RP, BY, BB, NW, BE, HE Deutschland/ Bundespolizeipräsidium Titan Airways Frankfurt/ M. 150.000 € 14.02.2018 Ukraine 5 10 BY Schweiz MHS Aviation* München 15.000 €* 20.02.2018 Georgien 62 1 BU, BW, BY, NI, NW, RP, SN Deutschland/ Bundespolizeipräsidium Airzena Georgian Airways Düsseldorf 96.200 € 21.02.2018 Ägypten 3 18 BY, HE, BE Deutschland/ Bundespolizeipräsidium Global Reach Aviation Berlin- Schönefeld 60.900 € 22.02.2018 Serbien 59 1 HH, RP, BY, SN, TH, MV, SH, NW Deutschland/ Bundespolizeipräsidium Air Serbia Düsseldorf 35.000 € 26.02.2018 Republik Moldau/ Kosovo 24 / 15 29 NW, BE, BY, HE, RP Österreich Leipzig 28.02.2018 Nigeria / Ghana 5 / 8 44 BW, NW, MV, HH, BU Österreich Düsseldorf 08.03.2018 Kosovo / Albanien 14 / 31 23 NI, SN, SH, TH Österreich Hannover 03.04.2018 Georgien 50 1 BW, SN, RP, BY, NI, NW, TH, HB Deutschland/ Bundespolizeipräsidium Airzena Georgian Airways Düsseldorf 95.324 10.04.2018 Gambia / Ghana 6 / 3 31 NW, BW, HE, BY Deutschland/ Bundespolizeipräsidium Danish Air Transport München 149.907 € 18.04.2018 Nigeria / Gambia 13 / 6 52 BY, NW, SN, ST, BU Österreich Frankfurt/ M. 08.05.2018 Pakistan 49 106 BW, BY, NI, NW, RP, BE, HE, BB, SN, BU Deutschland/ Bundespolizeipräsidium Royal Jordanien Frankfurt/ M. 280.461 € 09.05.2018 Georgien 64 1 BW, BY, NI, NW, RP, SN Deutschland/ Bundespolizeipräsidium Airzena Georgian Airways Düsseldorf 91.567 € 17.05.2018 Nigeria / Gambia 1 / 3 13 BW, BU Österreich Stuttgart Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 41 – Drucksache 19/3702 Datum Zielstaaten Rückzu - führende Bundes - beamte Beteiligte Bundesländer Federführender Staat/durchführende Bundesbehörde Fluggesellschaft Deutscher Abflughafen Kosten Fluggerät 06.06.2018 Nigeria / Gambia 1 / 3 18 NW, BW Österreich Stuttgart 07.06.2018 Georgien 28 1 BY, NW Deutschland/ Bundespolizeipräsidium Airzena Georgian Airways Düsseldorf 95.400 € 13.06.2018 Guinea / Dem. Rep. Kongo 3 / 1 18 BY, NW, RP Belgien Danish Air Transport* Düsseldorf 21.344 €* 13.06.2018 Georgien 51 2 RP, BW, NI, SN Deutschland/ Bundespolizeipräsidium Airzena Georgian Airways Leipzig 90.800 € 25.06.2018 Pakistan 15 59 HE Deutschland/ Bundespolizeipräsidium Titan Airways Frankfurt/ M. 157.725 € *Diese Angabe bezieht sich ausschließlich auf die deutschen Zuführungskosten. 13. Wie viele der Abschiebungen im ersten Halbjahr 2018 erfolgten a) unbegleitet, Im ersten Halbjahr 2018 wurden 5 547 Abschiebungen auf dem Luftweg unbegleitet vollzogen. b) in Begleitung von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei, c) in Begleitung von Beamtinnen und Beamten der Länderpolizeien oder anderer Länderbehörden, Die Fragen 13b und 13c werden gemeinsam beantwortet. Im ersten Halbjahr 2018 wurden 3 913 Abschiebungen auf dem Luftweg durch Angehörige der Bundespolizei bzw. der Polizeien der Länder oder anderer Länderbehörden begleitet. Eine differenzierte statistische Erfassung im Sinne der Teilfragen 13b und 13c erfolgt nicht. d) in Begleitung von Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamten anderer Mitgliedstaaten, Keine. e) in Begleitung von Sicherheitskräften der Zielstaaten (bitte nach Zielstaaten aufschlüsseln), Im ersten Halbjahr 2018 wurden 243 serbische, 216 algerische und 32 montenegrinische Staatsangehörige in Begleitung von Sicherheitskräften der Zielstaaten rückgeführt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3702 – 42 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode f) in Begleitung von Sicherheitskräften der Luftverkehrsgesellschaften (bitte nach Fluggesellschaften aufschlüsseln), Luftfahrtunternehmen begleitet Bulgaria Air 587 Georgian Airways 396 Tarom 36 Adria Airways 16 Middle East Airlines 11 Ukraine International 1 Gesamt 1.047 g) in Begleitung von medizinischem Personal? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 14. Wie viele Abschiebungsversuche mussten im ersten Halbjahr 2018 aufgrund von Widerstandshandlungen der bzw. des Betroffenen abgebrochen werden (bitte nach Flughafen und Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln )? Die Angaben können den nachstehenden Tabellen entnommen werden: Gescheiterte Abschiebungen auf dem Luftweg aufgrund von Widerstandshandlungen Flughafen Gesamtzahl (Personen) Frankfurt/Main 368 München 121 Hamburg 55 Stuttgart 47 Berlin-Schönefeld 17 Hannover 15 Köln/Bonn 9 Berlin-Tegel 7 Düsseldorf 2 Gesamtergebnis 641 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 43 – Drucksache 19/3702 Gescheiterte Abschiebungen auf dem Luftweg aufgrund von Widerstandshandlungen Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Nigeria 66 Somalia 58 Syrien 48 Guinea 47 Sierra Leone 43 Gambia 39 Irak 38 Sudan 33 Eritrea 31 Marokko 27 Cote d'Ivoire 25 Algerien 19 Russische Föderation 16 Pakistan 15 Afghanistan 14 Iran 13 Kamerun 13 Äthiopien 11 Ghana 11 Jemen 8 Libyen 6 Armenien 5 Togo 5 Türkei 5 Mali 4 Aserbaidschan 4 Bangladesch 3 Tunesien 3 Sri Lanka 3 Guinea-Bissau 3 Niger 3 Ägypten 2 Burkina Faso 2 ungeklärt 2 Benin 2 Ukraine 2 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3702 – 44 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gescheiterte Abschiebungen auf dem Luftweg aufgrund von Widerstandshandlungen Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Serbien 1 China 1 Tansania 1 Kongo, Dem. Republik 1 Senegal 1 Vietnam 1 Südsudan 1 Georgien 1 Tschad 1 Albanien 1 Jordanien 1 Jamaika 1 15. Wie viele Abschiebungen auf dem Luftweg mussten im ersten Halbjahr 2018 wegen medizinischer Bedenken abgebrochen werden (bitte nach Flughafen und Staatsangehörigkeiten der Betroffenen und den medizinischen Gründen aufschlüsseln)? Die Angaben können den nachstehenden Tabellen entnommen werden: Gescheiterte Abschiebungen auf dem Luftweg aufgrund medizinischer Gründe Flughafen Gesamtzahl (Personen) Berlin-Tegel 68 Frankfurt/Main 37 Düsseldorf 17 München 11 Hamburg 4 Köln/Bonn 2 Hannover 1 Leipzig 1 Gesamtergebnis 141 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 45 – Drucksache 19/3702 Gescheiterte Abschiebungen auf dem Luftweg aufgrund medizinischer Gründe Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Irak 14 Georgien 13 Iran 9 Pakistan 8 Syrien 8 Kamerun 8 Algerien 7 Somalia 6 Marokko 6 Albanien 5 Montenegro 5 Aserbaidschan 5 ungeklärt 5 Tschad 4 Nigeria 4 Russische Föderation 3 Afghanistan 3 Eritrea 3 Angola 3 Guinea 2 Serbien 2 Tunesien 2 Sierra Leone 2 Ghana 2 Armenien 2 Mali 2 Guinea-Bissau 1 Vietnam 1 Liberia 1 Sudan 1 Libyen 1 Kolumbien 1 Mazedonien 1 Sri Lanka 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3702 – 46 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 16. Wie viele Abschiebungsversuche mussten im ersten Halbjahr 2018 abgebrochen werden, weil sich die Fluggesellschaft oder der Flugzeugführer weigerten , die Personen, die zur Abschiebung anstanden, zu transportieren (bitte nach Flughafen und der jeweiligen Fluggesellschaft aufschlüsseln)? Soweit der Bundesregierung Erkenntnisse vorliegen, sind diese den nachstehenden Tabellen zu entnehmen: Gescheiterte Abschiebungen auf dem Luftweg (Weigerung Fluggesellschaft/Flugzeugführer) Flughafen Gesamtzahl (Personen) Frankfurt/Main 74 Düsseldorf 71 München 35 Hamburg 10 Berlin-Tegel 6 Berlin-Schönefeld 2 Köln/Bonn 2 Gesamtergebnis 200 Gescheiterte Abschiebungen auf dem Luftweg (Weigerung Fluggesellschaft/Flugzeugführer) Luftverkehrsgesellschaft Gesamtzahl (Personen) Lufthansa 62 Eurowings 48 Qatar Airways 22 Alitalia 17 LOT 7 Air Algerie 6 Adria Airways 6 Iberia 5 KLM 5 Turkish Airlines 4 Royal Air Maroc 4 EasyJet 3 Scandinavian Airlines 3 Austrian Airlines 2 Air Dolomiti 1 Tarom 1 Middle East Airlines 1 Air Baltic 1 Condor 1 Bulgaria Air 1 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 47 – Drucksache 19/3702 17. Wie viele Abschiebungen scheiterten im ersten Halbjahr 2018 an der Weigerung der Zielstaaten, die Abgeschobenen aufzunehmen (bitte nach Zielstaaten differenzieren)? An der Weigerung der Zielstaaten, Abzuschiebende aufzunehmen, scheiterten sieben Abschiebungen. Weitere Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor. 18. Was ist über den aktuellen Aufenthaltsstatus von Personen bekannt, zu denen eine gescheiterte Abschiebung vermerkt ist (bitte so differenziert wie möglich antworten)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 19. Welche Kosten sind dem Bund im ersten Halbjahr 2018 durch die Sicherheitsbegleitung bei Abschiebungen entstanden (bitte so genau wie möglich differenzieren)? Für die Sicherheitsbegleitung bei Rückführungen gemäß § 71 Absatz 3 Nummer 1d AufenthG sind dem Bund im ersten Halbjahr 2018 Kosten in Höhe von 3 773 000 Euro entstanden. 20. Wie viele Ausreiseentscheidungen gegenüber Drittstaatsangehörigen bzw. EU-Angehörigen bzw. gegenüber abgelehnten Asylsuchenden (bitte auch nach den jeweils 15 wichtigsten Herkunftsländern und den Bundesländern differenzieren) wurden im ersten Halbjahr 2018 erlassen, und wie viele Ausreisen von Drittstaatsangehörigen bzw. EU-Angehörigen bzw. abgelehnten Asylsuchenden gab es im ersten Halbjahr 2018 (bitte auch nach den jeweils 15 wichtigsten Herkunftsländern und den Bundesländern, bei abgelehnten Asylsuchenden auch nach dem Jahr der Asylablehnung differenzieren)? Die Angaben ausweislich des AZR zum Stichtag des 30. Juni 2018 können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Ausreiseentscheidungen im Zeitraum 01.01.2018-30.06.2018 Drittstaat gegenüber Drittstaatsangehörigen 27.161 darunter: Irak 1.526 Afghanistan 1.515 Nigeria 1.472 Georgien 1.472 Albanien 1.309 Russische Föderation 1.150 Serbien 1.030 Gambia 948 Syrien 890 Iran 866 Algerien 838 Marokko 792 Pakistan 721 Türkei 700 Mazedonien 697 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3702 – 48 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ausreiseentscheidungen im Zeitraum 01.01.2018-30.06.2018 Drittstaat gegenüber Drittstaatsangehörigen 27.161 darunter: Baden-Württemberg 2.665 Bayern 3.953 Berlin 1.629 Brandenburg 940 Bremen 262 Hamburg 909 Hessen 2.124 Mecklenburg-Vorpommern 314 Niedersachsen 2.945 Nordrhein-Westfalen 5.956 Rheinland-Pfalz 757 Saarland 256 Sachsen 1.630 Sachsen-Anhalt 733 Schleswig-Holstein 841 Thüringen 758 unbekannt 489 Ausreiseentscheidungen im Zeitraum 01.01.2018-30.06.2018 EU-Staat gegenüber Unionsbürgern 916 darunter: Rumänien 308 Polen 158 Bulgarien 116 Litauen 50 Italien 42 Kroatien 39 Ungarn 35 Niederlande 24 Slowakische Republik 19 Spanien 17 Lettland 17 Griechenland 17 Tschechische Republik 15 Frankreich 14 Portugal 12 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 49 – Drucksache 19/3702 Ausreiseentscheidungen im Zeitraum 01.01.2018-30.06.2018 EU-Staat gegenüber Unionsbürgern 916 darunter: Baden-Württemberg 64 Bayern 175 Berlin 50 Brandenburg 15 Bremen 9 Hamburg 86 Hessen 117 Mecklenburg-Vorpommern 2 Niedersachsen 37 Nordrhein-Westfalen 271 Rheinland-Pfalz 30 Saarland 8 Sachsen 35 Sachsen-Anhalt 4 Schleswig-Holstein 10 Thüringen 3 Ausreiseentscheidungen im Zeitraum 01.01.2018-30.06.2018 Gesamt gegenüber abgelehnten Asylbewerbern 8.868 darunter: Georgien 724 Serbien 576 Albanien 552 Irak 476 Afghanistan 444 Mazedonien 395 Russische Föderation 344 Gambia 339 Pakistan 313 Syrien 272 Nigeria 270 Kosovo 249 Algerien 241 Marokko 239 Ungeklärt 197 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3702 – 50 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ausreiseentscheidungen im Zeitraum 01.01.2018-30.06.2018 Summe gegenüber abgelehnten Asylbewerbern 8.868 darunter: Baden-Württemberg 1.199 Bayern 1.114 Berlin 546 Brandenburg 272 Bremen 61 Hamburg 212 Hessen 394 Mecklenburg-Vorpommern 104 Niedersachsen 1.097 Nordrhein-Westfalen 2.239 Rheinland-Pfalz 362 Saarland 42 Sachsen 460 Sachsen-Anhalt 265 Schleswig-Holstein 324 Thüringen 177 Ausreisen im Zeitraum 01.01.2018-30.06.2018 Drittstaat von Drittstaatsangehörigkeiten 109.951 darunter: Türkei 7.007 China 6.343 Serbien 5.671 Indien 5.583 Vereinigte Staaten von Amerika 4.416 Albanien 4.336 Syrien 4.091 Russische Föderation 3.917 Irak 3.774 Mazedonien 3.240 Bosnien und Herzegowina 3.183 Pakistan 2.996 Georgien 2.764 Japan 2.674 Afghanistan 2.601 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 51 – Drucksache 19/3702 Ausreisen im Zeitraum 01.01.2018-30.06.2018 Drittstaat von Drittstaatsangehörigkeiten 109.951 darunter: Baden-Württemberg 17.427 Bayern 20.128 Berlin 6.860 Brandenburg 2.075 Bremen 793 Hamburg 2.564 Hessen 11.044 Mecklenburg-Vorpommern 1.226 Niedersachsen 7.070 Nordrhein-Westfalen 24.667 Rheinland-Pfalz 4.433 Saarland 724 Sachsen 4.847 Sachsen-Anhalt 2.360 Schleswig-Holstein 1.861 Thüringen 1.872 Ausreisen im Zeitraum 01.01.2018-30.06.2018 EU-Staat von Unionsbürgern 154.435 darunter: Rumänien 43.031 Polen 30.804 Bulgarien 15.710 Italien 11.142 Ungarn 10.992 Kroatien 8.286 Griechenland 5.476 Spanien 4.326 Frankreich 2.848 Slowakische Republik 2.747 Niederlande 2.584 Österreich 2.330 Großbritannien mit Nordirland 2.191 Portugal 2.140 Litauen 2.110 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3702 – 52 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ausreisen im Zeitraum 01.01.2018-30.06.2018 EU-Staat von Unionsbürgern 154.435 darunter: Baden-Württemberg 27.964 Bayern 31.239 Berlin 7.946 Brandenburg 2.498 Bremen 1.413 Hamburg 2.484 Hessen 17.948 Mecklenburg-Vorpommern 1.490 Niedersachsen 13.496 Nordrhein-Westfalen 26.701 Rheinland-Pfalz 7.186 Saarland 1.574 Sachsen 3.275 Sachsen-Anhalt 3.362 Schleswig-Holstein 3.034 Thüringen 2.825 Ausreisen im Zeitraum 01.01.2018-30.06.2018 Summe von abgelehnten Asylbewerbern 20.142 darunter: Serbien 2.020 Albanien 1.981 Mazedonien 1.336 Kosovo 1.146 Georgien 1.044 Pakistan 1.016 Indien 746 Afghanistan 701 Irak 686 Algerien 650 Russische Föderation 639 Marokko 555 Türkei 486 Bosnien und Herzegowina 465 Ukraine 452 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 53 – Drucksache 19/3702 Ausreisen im Zeitraum 01.01.2018-30.06.2018 Summe von abgelehnten Asylbewerbern 20.142 darunter: Baden-Württemberg 2.453 Bayern 2.887 Berlin 1.057 Brandenburg 420 Bremen 119 Hamburg 419 Hessen 1.137 Mecklenburg-Vorpommern 321 Niedersachsen 1.776 Nordrhein-Westfalen 5.916 Rheinland-Pfalz 872 Saarland 100 Sachsen 1.230 Sachsen-Anhalt 738 Schleswig-Holstein 349 Thüringen 348 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3702 – 54 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ausreisen im Zeitraum 01.01.2018-30.06.2018 Summe von abgelehnten Asylbewerbern 20.142 davon Jahr der Asylablehnung: Vor 1991 89 1992 67 1993 143 1994 129 1995 93 1996 90 1997 96 1998 104 1999 96 2000 136 2001 114 2002 147 2003 145 2004 146 2005 112 2006 103 2007 68 2008 42 2009 54 2010 113 2011 161 2012 177 2013 272 2014 429 2015 754 2016 2.514 2017 6.861 2018 6.766 Unbekannt 121 Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Ausreiseentscheidungen gegenüber abgelehnten Asylbewerbern nicht zwingend aufgrund eines abgelehnten Asylantrages erfolgt sein müssen. So bleiben Ausländer als abgelehnte Asylbewerber dauerhaft im AZR gespeichert, auch wenn sie zwischenzeitlich ausgereist waren, aufgrund eines Aufenthaltstitels im Bundesgebiet gelebt haben und gegen sie im Jahr 2018 aus anderen Gründen eine Ausreiseentscheidung ergangen ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 55 – Drucksache 19/3702 21. Wie viele ausreisepflichtige Drittstaatsangehörige haben Deutschland im ersten Halbjahr 2018 freiwillig verlassen (bitte zumindest ungefähre Angaben machen), wie viele von ihnen waren abgelehnte Asylsuchende, wie viele Ausreisen wurden finanziell gefördert, und welche zumindest ungefähren Angaben kann die Bundesregierung zur Zahl der von den Bundesländern geförderten freiwilligen Ausreisen machen (bitte jeweils nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten und den Bundesländern differenziert angeben)? Die Gesamtzahl der Personen, die Deutschland freiwillig verlässt, wird statistisch nicht erfasst. Die nachfolgende Tabelle enthält die Anzahl der ausreisepflichtigen Drittstaatsangehörigen , die mit dem Bund-Länder-Programm REAG/GARP gefördert freiwillig im ersten Halbjahr 2018 ausgereist sind, aufgeschlüsselt nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten: Herkunftsland REAG/GARP Irak 1.005 Albanien 995 Mazedonien, ehem. jug. Republik 809 Serbien 797 Russische Föderation 712 Georgien 566 Ukraine 391 Aserbaidschan 380 Kosovo (UNSC Resolution 1244) 305 Iran, Islamische Republik 291 Moldau, Republik 284 Armenien 278 Afghanistan 227 Algerien 168 Pakistan 167 Hierbei handelt es sich um vorläufige Zahlen. Die nachfolgende Tabelle enthält die Anzahl der ausreisepflichtigen Drittstaatsangehörigen , die mit REAG/GARP gefördert freiwillig im ersten Halbjahr 2018 ausgereist sind, aufgeschlüsselt nach Bundesländern: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3702 – 56 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bundesland Gesamt Nordrhein-Westfalen 2.861 Bayern 1.331 Niedersachsen 925 Baden-Württemberg 815 Hessen 539 Sachsen 457 Rheinland-Pfalz 451 Berlin 336 Brandenburg 279 Sachsen-Anhalt 224 Thüringen 213 Schleswig-Holstein 170 Mecklenburg-Vorpommern 136 Hamburg 119 Bremen 79 Saarland 17 Hierbei handelt es sich um vorläufige Zahlen. Eine differenziertere Erfassung der freiwilligen Ausreise nach abgelehnten Asylsuchenden liegt nicht vor. 22. Welche Angaben kann die Bundespolizei machen zu den freiwilligen Ausreisen von Personen mit einer Grenzübertrittsbescheinigung im ersten Halbjahr 2018 (bitte auch nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten und dem Weg der Ausreise differenzieren), warum stützt sich die Bundesregierung bei öffentlichen Meldungen zu freiwillig Ausreisenden nicht auf diese Zahl, die umfassender ist als die Zahl der finanziell gefördert freiwillig Ausgereisten , und warum erwähnt sie zum Teil nicht einmal, dass die von ihr genannte Zahl freiwilliger Ausreisen zu niedrig ist, weil sie nur die Teilmenge der auch mit Bundesmitteln finanziell geförderten freiwilligen Ausreisen umfasst (vgl. z. B. www.bundesregierung.de/Content/DE/Lexikon/ FAQ-Fluechtlings-Asylpolitik/1-was-muss-ich-ueber-fluechtlinge-wissen/ 250-Asylbewerber-Deutschland.html und www.bundesregierung.de/Content/ DE/Artikel/2016/08/2016-08-31-kabinett-deutlich-mehr-rueckkehrer.html, bitte begründen)? Im ersten Halbjahr 2018 sind nach Angaben der Bundespolizei 14 173 Personen mit einer Grenzübertrittsbescheinigung freiwillig aus Deutschland ausgereist. Auf die nachstehenden Tabellen wird verwiesen: Weg der Ausreise Gesamtzahl (Personen) Gesamt 14.173 Luftweg 13.917 Landweg 184 Seeweg 72 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 57 – Drucksache 19/3702 Staatsangehörigkeit Gesamtzahl (Personen) Türkei 1.199 Albanien 1.178 Russische Föderation 967 Irak 876 Serbien 723 China 673 Mazedonien 591 Ukraine 583 Georgien 573 Kosovo 536 Iran 432 Syrien 355 Indien 341 Aserbaidschan 317 Armenien 266 Die Bundesregierung stützt sich bei öffentlichen Meldungen zu geförderter freiwilliger Rückkehr nur auf valide Zahlen und nutzt dazu die von der Internationalen Organisation für Migration (IOM) erstellten Statistiken. 23. Wie lautet die Rückkehrquote für Deutschland für das Jahr 2017 entsprechend der Berechnungsmethoden der EU, welche Daten genau hat Deutschland den EU-Behörden zur Berechnung dieser Rückkehrquote übermittelt, und wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der Entwicklung einer neuen Berechnungsmethode zur Bildung der Rückkehrquote (vgl. Bundestagsdrucksache 19/800, Antwort zu Frage 23)? Ausweislich des Anhangs 5 des Dokuments der Europäischen Kommission mit der Nummer COM(2018) 301 final betrug im Jahr 2017 die „Rückkehrquote“ für Deutschland 46,27 Prozent. Diese Zahl wurde auf Grund von Daten der Behörde EUROSTAT berechnet. Deutschland hat den EU-Behörden keine Zahlen zum Zweck der Berechnung dieser Rückkehrquote übermittelt. Verwendet wurden von EUROSTAT vielmehr die allgemein zur Migrationsstatistik übermittelten umfassenden Daten, die einschließlich der Metadaten, Rohdaten, Daten anderer Mitgliedstaaten und gesetzlichen Grundlagen ihrer Übermittlung auf der Internetseite http://ec.europa.eu/eurostat/web/asylum-and-managed-migration/overview und den mit dieser Unterseite verknüpften Internetseiten von EUROSTAT einsehbar sind. Eine neue Berechnungsmethode zur Bildung der Rückkehrquote wurde nicht entwickelt; vielmehr weist die Europäische Kommission in den entsprechenden Berichten nun zusätzlich auch die Zahl der insgesamt in den jeweiligen Mitgliedstaaten unerlaubt aufhältigen Personen aus. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3702 – 58 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 24. Warum lässt sich nach Angaben der Bundesregierung „nicht hinreisend valide “ bestimmen, wie viele Personen einer Gesamtmenge zu einem bestimmten Zeitpunkt Ausreisepflichtiger innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens ausgereist ist (Bundestagsdrucksache 19/800, Antwort zu Frage 28), obwohl die Bundesregierung auf der Grundlage des Ausländerzentralregisters (AZR) z. B. angeben kann, wie viele Personen, die in bestimmten Jahren rechtsoder bestandskräftig als Asylsuchende abgelehnt wurden, sich zu einem bestimmten Zeitpunkt noch in Deutschland aufhalten (vgl. Bundestagsdrucksache 19/633, Antwort zu Frage 32) – wobei den beiden dort genannten Verzerrungen (bestimmte Abschiebeverbote würden als Ablehnungen gewertet, und bei Folgeanträgen würde das Jahr der Folgeantragstellung statistisch gewertet ) durch die Asylstatistiken des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller entgegengewirkt werden könnte (bitte begründen)? Die Bundesregierung sieht die in ihrer Antwort zu Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 19/800 sowie zu Frage 32 auf Bundestagsdrucksache 19/633 genannten Schwierigkeiten und Verzerrungen als ausreichend an, um zu dem in Bezug genommenen , in der Antwort zu Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 19/800 dargestellten Ergebnis zu gelangen. Eine abschließende Bewertung zu Umsetzbarkeit, Nutzen und Validität des Vorschlags der Fragesteller kann seitens der Bundesregierung im Rahmen der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage nicht erfolgen . Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 27c und 27e verwiesen. 25. Wie viele der in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 (bitte differenzieren und gesonderte Tabellen erstellen) rechts- oder bestandskräftig abgelehnten Asylsuchenden (wie viele waren dies jeweils, wie viele Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 AufenthG wurden jeweils in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 erteilt, und wie viele Folgeanträge gab es jeweils in diesen Jahren?) waren nach Angaben des AZR am 30. Juni 2018 noch in Deutschland aufhältig (bitte jeweils nach den zehn wichtigsten Herkunftsländern, Bundesländern und dem jetzigen Aufenthaltsstatus differenzieren )? Ausweislich des AZR waren zum Auswertungsstichtag 30. Juni 2018 die Asylanträge von 32 455 Personen erfasst, die im Jahr 2014 rechts- oder bestandskräftig abgelehnt wurden (Jahr 2015: 81 301; Jahr 2016: 117 452; 2017: 126 226). Diese und die nachfolgenden Angaben können allerdings nur als ungefähre Tendenzangaben angesehen werden, da bei der Auswertung der AZR-Daten aus technischen Gründen auch erteilte Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 AufenthG als abgelehnte Asylanträge gezählt werden. Zudem wird im AZR nur der jeweils jüngste Asylantrag gezählt. Wurde z. B. ein Antrag eines Asylbewerbers im Jahr 2014 bestandskräftig abgelehnt und im Jahr 2016 ein weiterer Folgeantrag gestellt und abgelehnt, so wird diese Person nur für das Jahr 2016 gezählt. Diese Faktoren können zu entsprechenden statistischen Verzerrungen führen. Eine gesonderte Auswertung nach Abschiebungsverboten nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 AufenthG kann nicht erfolgen, da diese im AZR als abgelehnte Asylbewerber erfasst werden. Zum Stichtag waren 8 422 Personen (davon späterer Folgeantrag in 2014: 981, 2015: 1 482, 2016: 1 423, 2017: 4 536) aufhältig, die in den Jahren 2014 bis 2017 einen negativen Asylbescheid erhielten und zu einem späteren Zeitpunkt einen Folgeantrag gestellt haben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 59 – Drucksache 19/3702 Differenzierte Angaben zu den zum Stichtag 30. Juni 2018 noch aufhältigen Personen im Sinne der Frage und nach Maßgabe der o. g. Erläuterungen können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden: Letzter Asylantrag abgelehnt in: 2014 2015 2016 2017 Anzahl Personen: 32.455 81.301 117.452 126.226 Von den oben genannten Personen waren zum Stichtag 30. Juni 2017 noch in Deutschland aufhältig: Personen mit einem abgelehnten Asylantrag im Jahr 2014 Alle Staatsangehörigkeiten 14.431 darunter: Serbien 2.230 Afghanistan 2.125 Mazedonien 1.199 Syrien 737 Russische Föderation 710 Kosovo 604 Bosnien und Herzegowina 577 Türkei 427 Armenien 357 Pakistan 334 Personen mit einem abgelehnten Asylantrag im Jahr 2014 14.431 Länder Baden-Württemberg 1.080 Bayern 1.351 Berlin 1.185 Brandenburg 298 Bremen 268 Hamburg 662 Hessen 794 Mecklenburg-Vorpommern 277 Niedersachsen 1.341 Nordrhein-Westfalen 4.863 Rheinland-Pfalz 516 Saarland 126 Sachsen 509 Sachsen-Anhalt 361 Schleswig-Holstein 468 Thüringen 332 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3702 – 60 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Personen mit einem abgelehnten Asylantrag im Jahr 2014 14.431 darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in % unbefristete Aufenthaltsrechte 3,1 befristete Aufenthaltsrechte 59,5 sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 37,4 Personen mit einem abgelehnten Asylantrag im Jahr 2015 Alle Staatsangehörigkeiten 18.463 darunter: Serbien 3.385 Kosovo 2.617 Albanien 2.126 Afghanistan 1.451 Mazedonien 1.323 Bosnien und Herzegowina 839 Russische Föderation 699 Syrien 562 Pakistan 383 Türkei 351 Personen mit einem abgelehnten Asylantrag im Jahr 2015 18.463 Länder Baden-Württemberg 1.631 Bayern 1.268 Berlin 1.620 Brandenburg 550 Bremen 315 Hamburg 646 Hessen 863 Mecklenburg-Vorpommern 294 Niedersachsen 1.941 Nordrhein-Westfalen 6.037 Rheinland-Pfalz 894 Saarland 123 Sachsen 767 Sachsen-Anhalt 489 Schleswig-Holstein 634 Thüringen 391 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 61 – Drucksache 19/3702 Personen mit einem abgelehnten Asylantrag im Jahr 2015 18.463 darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in % unbefristete Aufenthaltsrechte 1,9 befristete Aufenthaltsrechte 46,5 sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 51,6 Personen mit einem abgelehnten Asylantrag im Jahr 2016 Alle Staatsangehörigkeiten 43.522 darunter: Afghanistan 10.544 Albanien 4.781 Kosovo 3.905 Serbien 3.681 Mazedonien 1.837 Indien 1.716 Syrien 1.367 Irak 1.227 Russische Föderation 1.217 Pakistan 1.146 Personen mit einem abgelehnten Asylantrag im Jahr 2016 43.522 Länder Baden-Württemberg 3.901 Bayern 4.550 Berlin 2.632 Brandenburg 1.246 Bremen 847 Hamburg 1.440 Hessen 1.950 Mecklenburg-Vorpommern 530 Niedersachsen 4.372 Nordrhein-Westfalen 11.053 Rheinland-Pfalz 2.058 Saarland 270 Sachsen 2.706 Sachsen-Anhalt 2.576 Schleswig-Holstein 1.785 Thüringen 1.606 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3702 – 62 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Personen mit einem abgelehnten Asylantrag im Jahr 2016 43.522 darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in % unbefristete Aufenthaltsrechte 0,9 befristete Aufenthaltsrechte 45.0 sonstiges (z.B. Duldung, kein Status gespeichert) 54.1 Personen mit einem abgelehnten Asylantrag im Jahr 2017 Alle Staatsangehörigkeiten 83.684 darunter: Afghanistan 28.544 Irak 5.319 Nigeria 3.848 Pakistan 3.127 Albanien 3.071 Russische Föderation 2.583 Kosovo 2.353 Serbien 2.150 Indien 2.106 Somalia 2.027 Personen mit einem abgelehnten Asylantrag im Jahr 2017 83.684 Länder Baden-Württemberg 9.049 Bayern 12.828 Berlin 3.926 Brandenburg 1.593 Bremen 875 Hamburg 2.209 Hessen 6.189 Mecklenburg-Vorpommern 1.437 Niedersachsen 7.223 Nordrhein-Westfalen 21.323 Rheinland-Pfalz 3.972 Saarland 305 Sachsen 4.049 Sachsen-Anhalt 3.077 Schleswig-Holstein 3.573 Thüringen 2.056 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 63 – Drucksache 19/3702 Personen mit einem abgelehnten Asylantrag im Jahr 2017 83.684 darunter mit dem Aufenthaltsstatus: in % unbefristete Aufenthaltsrechte 0,3 befristete Aufenthaltsrechte 42,1 sonstiges (z.B. Duldung, kein Status gespeichert) 57,6 26. Wie viele der Menschen, die in den Jahren 2014 bis Mitte 2018 nach Deutschland eingereist sind (wie viele waren dies?) und als Asylsuchende rechts- oder bestandskräftig abgelehnt wurden (wie viele waren dies?), lebten nach Kenntnis der Bundesregierung zum 30. Juni 2018 mit welchem Aufenthaltsstatus in Deutschland (bitte nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten und unterschiedlichen Schutzstatus differenzieren)? Im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 30. Juni 2018 sind ausweislich des AZR 6 238 293 Personen nach Deutschland eingereist. Zum Stichtag 30. Juni 2018 waren hiervon 374 219 Personen mit einem abgelehnten Asylantrag erfasst, davon 179 870 Personen, die noch in Deutschland aufhältig waren. Die weiteren Angaben können den nachstehenden Tabellen entnommen werden: Aufhältige Personen, mit Einreise zwischen 2014 und 2018 und abgelehntem Asylantrag Alle Staatsangehörigkeiten 179.870 darunter: Afghanistan 45.902 Serbien 11.068 Albanien 10.882 Kosovo 10.574 Irak 9.451 Nigeria 6.012 Mazedonien 5.644 Pakistan 5.413 Indien 4.725 Syrien 4.637 Türkei 4.036 Russische Föderation 3.586 Somalia 3.446 Libanon 3.396 Bosnien und Herzegowina 2.950 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3702 – 64 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Aufhältige Personen, mit Einreise zwischen 2014 und 2018 und abgelehntem Asylantrag Nach Aufenthaltsstatus 179.870 darunter: befristete Aufenthaltsrechte (ohne § 25 Abs. 3 AufenthG) 31.634 nach § 25 Abs. 3 AufenthG (Abschiebungshindernisse) 38.869 unbefristete Aufenthaltsrechte 7.351 sonstiges (z. B. Duldung, kein Status gespeichert) 102.016 27. Wie ist der genaue Stand der auf der Besprechung der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 9. Februar 2017 vereinbarten Maßnahmen im Bereich der Abschiebung bzw. Ausreise (bitte so detailliert und konkret wie möglich darstellen und wichtige Zahlenangaben machen), insbesondere zur a) Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Bearbeitung von Dublin- Verfahren (Bund-Länder-AG) – was enthält insbesondere der Abschlussbericht der Bund-Länder-AG, welche Handlungsempfehlungen werden gemacht, und welche Empfehlungen will die Bundesregierung in ihrer Zuständigkeit umsetzen (bitte darlegen)? Die durch die Arbeitsgruppe erarbeiteten Handlungsempfehlungen befinden sich derzeit in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung und zwischen den Bundesländern. Daher kann derzeit keine Aussage dazu getroffen werden, welche Handlungsempfehlungen im Rahmen des Abschlussberichtes gemacht werden und welche Empfehlungen davon in Zuständigkeit des Bundes umgesetzt werden sollen. b) Errichtung des gemeinsamen Zentrums zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) – wie viele Personen (bitte nähere Angaben zur fachlichen Herkunft bzw. zu entsendenden Bundesländern bzw. Ministerien und zum aktuellen Status der Beschäftigten machen) arbeiten inzwischen dort zu welchen konkreten Aufgaben (bitte darlegen)? Gegenwärtig sind insgesamt 53 Bedienstete des Bundes und der Länder dauerhaft im gemeinsamen Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) tätig. Die Bediensteten im ZUR sind im Regelfall im gehobenen Dienst und im Einzelfall im höheren Dienst tätig. Die entsendende Behörde und das fachliche Einsatzgebiet der Bediensteten des Bundes und der Länder im ZUR sind in der folgenden Tabelle aufgeführt: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 65 – Drucksache 19/3702 Bundesland / Bund Behörde Arbeitsbereich / Aufgabe Bund Bundesministerium des Innern (BMI) 4 dauerhaft Bedienstete des BMI mit folgenden Aufgaben /Arbeitsbereichen im ZUR: Leitung ZUR, Projektleitung IRMA (ZUR), Leitung Geschäftsstelle der Arbeitsgruppe Integriertes Rückkehrmanagement (AG IRM), Arbeitsbereich (AB) Optimierung, AB Sicherheit, AB Passersatzpapierbeschaffung (PEB) Bund Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 20 dauerhaft Bedienstete des BAMF mit folgenden Aufgaben/Arbeitsbereichen im ZUR: Geschäftszimmer ZUR, Geschäftsstelle AG IRM, AB Freiwillige Rückkehr (FR), AB Optimierung, AB Sicherheit, AB Operative Angelegenheiten der Rückführung (OAR) Bund Bundespolizeipräsidium (BPOLP) 10 dauerhaft Bedienstete des BPOLP mit folgenden Aufgaben/Arbeitsbereichen im ZUR: AB OAR, AB PEB Ländervertreter Brandenburg (bis 31.07.2018) Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg AB PEB/ AB FR Ländervertreter Brandenburg (derzeit in Einarbeitung – ab 01.08.2018) Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg AB OAR Ländervertreterin Berlin Landesamt für Bürgerund Ordnungsangelegenheiten AB PEB/ AB OAR (ZUR) Ländervertreterin Baden -Württemberg Regierungspräsidium Karlsruhe AB PEB/ AB OAR / AB Sicherheit Ländervertreterin Bayern Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr AB PEB/ AB OAR Ländervertreter Hansestadt Bremen Migrationsamt Bremen AB PEB / AB Sicherheit Ländervertreter Hessen (2 Personen) Hessisches Ministerium des Innern und für Sport AB OAR/ AB PEB/ AB Sicherheit Ländervertreter Hansestadt Hamburg Behörde für Inneres und Sport Hamburg AB PEB/ AB OAR/ AB Sicherheit Ländervertreterin Hansestadt Hamburg Einwohnerzentralamt Hamburg AB PEB/ AB Sicherheit (noch in Klärung) Ländervertreterin Mecklenburg-Vorpommern Landesamt für Innere Verwaltung AB PEB/ AB FR Ländervertreter Niedersachsen Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport AB PEB Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3702 – 66 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Bundesland / Bund Behörde Arbeitsbereich / Aufgabe Ländervertreterin Nordrhein -Westfahlen Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen AB OAR Ländervertreter Rheinland -Pfalz Zentralstelle für Rückführungsfragen Trier AB PEB / AB FR Ländervertreterin Schleswig-Holstein Landesamt für Ausländerangelegenheiten AB PEB/ AB FR/ AB Optimierung Ländervertreterin Saarland Ausländerbehörde Lebach AB PEB / AB OAR/ AB Sicherheit Ländervertreterin Sachsen Landesdirektion Sachsen AB PEB/ AB OAR / AB FR Ländervertreter Sachsen -Anhalt Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt AB Optimierung Ländervertreterin Thüringen Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz Thüringen AB OAR / AB FR / AB PEB Das ZUR ist in fünf Arbeitsbereiche gegliedert: Arbeitsbereich Freiwillige Rückkehr – Aufgaben: Ständige Informations- und Auskunftsstelle (Statistik freiwillige Rückkehr, Übersichten zu Förderprogrammen /Projekten freiwillige Rückkehr Bund, Länder, EU; Unterstützung der Länder u. a. durch Vernetzung der Akteure und der Erarbeitung von Vorschlägen zur weiteren Verbesserung der Möglichkeiten der freiwilligen Rückkehr ; Koordinierungsaufgabe; Arbeitsbereich Passersatzbeschaffung (PEB) – Aufgaben: Operative Passersatzbeschaffung (einschließlich Unterstützung von Sammelvorführungen und Expertenanhörungen); Analysen zum Verfahren der Passersatzpapierbeschaffung zu ausgewählten Herkunftsstaaten und Erarbeitung von Vorschlägen zu einer Verbesserung der PEB; Bestandsaufnahme und Weitergabe von Informationen zu Passersatzbeschaffungsmaßnahmen sowie zur Identitätsklärung. Zusammenstellung und Erarbeitung von Arbeitshilfen; Erfahrungsaustausch und Prozessoptimierung. Arbeitsbereich Sicherheit – Aufgaben: Ständige Kontaktstelle für Bund und Länder, Koordination der Informationsweitergabe und anlassbezogene Beratung ; nachträgliche Begleitung von Einzelfällen der AG Status; Begleitung von Einzelfällen des Bundes und der Länder; Zusammenstellung und Erarbeitung von Arbeitshilfen; Erfahrungsaustausch und Prozessoptimierung.; Arbeitsbereich Optimierung – Aufgaben: Sammlung, Aufbereitung und Weitergabe von Informationen (u. a. Best Practices anderer Mitgliedstaaten); Unterstützung der Länder bei der Beteiligung an Identifizierungsmissionen der EU; Bündelung von Informationen zu EU-Programmen; Planung und Durchführungsunterstützung von Informations- und Weiterbildungsmaßnahmen; Berichtswesen ; Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 67 – Drucksache 19/3702 Arbeitsbereich Operative Angelegenheiten der Rückführung – Aufgaben: Ermittlung des Bedarfs an Charterflügen, Unterstützung bei der Organisation und Durchführung von Charterflügen, Beteiligung an der Planung und Umsetzung von durch Bundesländer oder den Bund organisierten Charterflügen (Koordinierungsaufgabe ); Initiierung länderübergreifender Charterflüge mit herausgehobener Relevanz und deren operative Begleitung; Vorbereitung von Gesprächen mit Vertretern der Zielstaaten, Luftfahrtunternehmen mit dem Ziel, die Rückführung zu ermöglichen; Unterstützung bei der Erlangung von Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam; Zudem ist im ZUR die Geschäftsstelle für die Bund-Länder-Koordinierung (AG IRM) gemäß des vorliegenden Beschlussvorschlages zu IMK-Frühjahrsitzung eingerichtet (Umsetzung des MPK-Beschlusses, dass das ZUR auf die AG Rück und die BLK Integriertes Rückkehrmanagement aufsetzt). c) Weiterentwicklung des AZR zur „Nach- und Weiterverfolgung von der negativen Asylentscheidung bis zur Rückkehr ins Herkunftsland“ – welche Qualitätsverbesserungen und Korrekturen im AZR hat es zuletzt gegeben , etwa infolge entsprechender Datenbereinigungen (bitte im Detail darlegen und entsprechende Korrekturen zahlenmäßig benennen)? Um den Prozess von der negativen Asylentscheidung bis zur Rückkehr in das Heimatland besser abbilden zu können, erarbeitet das BMI derzeit einen entsprechenden Gesetzentwurf, mit dem Vorschläge für neue Speichersachverhalte im Bereich der freiwilligen Rückkehr geschaffen werden sollen. Von Seiten des BVA wurden seit März 2017 ca. 136 000 Dubletten im AZR bereinigt. Darüber hinaus wurde ein IT-Tool zur Dublettenbereinigung entwickelt, welches zu einer deutlichen Verringerung von Bearbeitungsaufwänden führt und das auch im BAMF eingesetzt wird. Seit September 2017 wird im BAMF ein Lichtbildassistent in einer ersten Stufe zur Dublettenbereinigung eingesetzt. Damit ist es möglich , eine Datenbereinigung für die Asylverfahren im AZR, in der Fachanwendung MARiS und in INPOL zu steuern und nachzubearbeiten. Darüber hinaus wurde die Position des Beauftragten für Datenqualität geschaffen. Der „Leitfaden zur Verbesserung der Datenqualität im AZR“ wird durch die Registerbehörde weiterentwickelt und um neue Themengebiete ergänzt. Die ursprünglichen 14 Listen wurden inzwischen auf 23 zu überprüfende Fallkonstellationen erweitert. d) beschleunigten ärztlichen Begutachtung und Überprüfung der Reisefähigkeit bei Abzuschiebenden – welche Problemanalyse und welche Ergebnisse gab es infolge des Workshops von Bund und Ländern zur „Verbesserung des Verfahrens zur ärztlichen Begutachtung der Reisefähigkeit“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/800, Antwort zu Frage 31e), was wurde dort konkret besprochen, inwieweit hat es inzwischen Beratungen auch mit dem Bundesministerium für Gesundheit und insbesondere der Bundesärztekammer und der Psychotherapeutenkammer zu dieser Thematik gegeben (bitte darlegen), und falls dies nicht erfolgt ist, warum wird die Fach- und Sachkunde der medizinischen bzw. psychotherapeutischen Fachverbände nicht frühzeitig genutzt und eingebunden (bitte darlegen)? Hierzu liegt kein neuer Sachstand vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3702 – 68 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode e) Entwicklung eines Verfahrens „zur möglichst vollständigen Erfassung sämtlicher Rückführungen und freiwilligen (auch nichtgeförderten) Ausreisen “ – welche Fortschritte gibt es diesbezüglich, und zu welchen neuen Erkenntnissen hat dies gegebenenfalls bereits geführt (bitte darlegen)? Das Verfahren zur möglichst vollständigen Erfassung sämtlicher freiwilligen (auch nicht-geförderten) Ausreisen befindet sich noch in der Entwicklung bzw. Abstimmung. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333