Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 2. August 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3715 19. Wahlperiode 06.08.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Anton Friesen und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/3498 – Besucher des Auswärtigen Amts bei der Feier der US-Botschaft zum amerikanischen Unabhängigkeitstag V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Anlässlich des amerikanischen Unabhängigkeitstages findet alljährlich eine Feier der US-Botschaft in Berlin statt. 1. Wie viele Vertreter des Auswärtigen Amts waren nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Feier der US-Botschaft in Berlin zum amerikanischen Unabhängigkeitstag in den Jahren 2017 und 2018 anwesend (bitte nach Amtsbezeichnung aufschlüsseln)? Diplomatische und konsularische Vertretungen anderer Staaten in Deutschland entscheiden eigenständig über Einladungen zu Nationalfeiertagen an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes. Die Entscheidung über die Teilnahme an den Feierlichkeiten zu Nationalfeiertagen treffen die eingeladenen Beschäftigten des Auswärtigen Amtes – unter Berücksichtigung der diesbezüglichen Erlasslage – im Lichte ihrer dienstlichen Belange und Verfügbarkeit. Darüber hinaus werden Zu- und Absagen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch das Auswärtige Amt nicht erfasst. Die offiziellen Glückwünsche der Bundesregierung anlässlich der Feierlichkeiten zum amerikanischen Unabhängigkeitstag 2018 überbrachte der stellvertretende Chef des Protokolls des Auswärtigen Amts. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333