Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 3. August 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3718 19. Wahlperiode 07.08.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten René Springer und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/3502 – Veteranenabzeichen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Einem Bericht der „JUNGEN FREIHEIT“ zufolge wurden vom ehemaligen Verteidigungsminister Dr. Thomas de Maizière 10 000 Veteranenabzeichen beschafft , die bisher jedoch noch nie verliehen worden sind (https://jungefreiheit. de/debatte/kommentar/2018/die-vergessenen-soldaten/). Mindestens eines dieser Veteranenabzeichen wurde scheinbar auf dem Online-Marktplatz eBay zum Verkauf angeboten (https://bit.ly/2m8TUix). 1. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit Veteranenabzeichen beschafft? a) Wenn ja, wann und wie viele Abzeichen wurden zu welchen Kosten beschafft ? Die Fragen 1 und 1a werden zusammen beantwortet. Im Jahr 2013 wurden insgesamt rd. 10 000 Abzeichen mit Etui beschafft. Die Ausgaben hierfür betrugen rd. 8 700 Euro. b) Von wem wurde die Beschaffung beauftragt? Der damalige Verteidigungsminister Dr. Thomas de Maizière billigte 2013 die Einführung eines Abzeichens für Veteranen der Bundeswehr, das daraufhin beschafft wurde. 2. Welche Pläne wurden und werden von der Bundesregierung hinsichtlich der Veteranenabzeichen verfolgt? Die parallel zum Beschaffungsvorgang durch das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) geführten Abstimmungen mit den maßgeblichen Verbänden und Gremien führten seinerzeit nicht zu einem einheitlichen Verständnis über die Definition des Veteranenbegriffs. Vor diesem Hintergrund wurde von der geplanten Verleihung des Abzeichens Abstand genommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3718 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Für welchen Personenkreis waren die Veteranenabzeichen bestimmt? Siehe Antwort zu Frage 2. 4. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „Veteran“? Die Bundesregierung nutzt diesen Begriff nicht. Denn es gibt keine entsprechende Tradition in Deutschland. Bei ehemaligen Soldatinnen und Soldaten machen wir keinen Unterschied zwischen verschiedenen Laufbahnen, Dienstzeiten und Verwendungen , denn sie alle haben unserem Land gedient und verdienen dafür unseren Dank, Respekt und Anerkennung. Die Bundesregierung ist sich ihrer Verantwortung für ihre ehemaligen Soldatinnen und Soldaten sehr bewusst. Diese Verantwortung wird im Weißbuch 2016 ausdrücklich betont. Da die Fürsorge für einsatzgeschädigte Bundeswehrangehörige für die Bundesregierung von elementarer Bedeutung ist, hat sie in den vergangenen Jahren große Anstrengungen unternommen, um die Versorgung und Betreuung von Einsatzgeschädigten deutlich zu verbessern. Hierzu rechnen insbesondere das Einsatzversorgungsgesetz 2004, das Einsatz-Weiterverwendungsgesetz 2007 sowie das Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz 2011. Darüber hinaus hat das Bundesministerium der Verteidigung am 13. Juni 2017 dem Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages das am 6. Juni 2017 erlassene Konzept „Betreuung von ehemaligen Angehörigen der Bundeswehr, die unter Einsatzfolgen leiden“ übersendet. Darin wird die breite Palette an materiellen Leistungen, medizinischer Versorgung und psychosozialer Unterstützung für den entsprechenden Personenkreis aufgezeigt. 5. Wurde ein Teil der beschafften Veteranenabzeichen ausgegeben? Wenn ja, an welche Stellen? Einige Abzeichen wurden als Ansichtsexemplare ohne gesonderte Nachweise ausgegeben. 6. Wurde ein Teil der beschafften Veteranenabzeichen verliehen? Wenn ja, an welchen Personenkreis? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 7. An welchem Ort werden die Veteranenabzeichen aktuell aufbewahrt? Die Abzeichen nebst Etui werden im BMVg gelagert. 8. Wie ist der Zugriff bzw. die Ausgabe der Veteranenabzeichen aktuell geregelt ? Die Abzeichen werden in abschließbaren Schränken gelagert. Eine Ausgabe erfolgt grundsätzlich nicht, intern lediglich als Ansichtsexemplar. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3718 9. Ist der Bundesregierung der Verkauf mindestens eines Veteranenabzeichens auf dem Online-Marktplatz eBay bekannt? Wenn ja, wann und auf welchem Wege erlangte die Bundesregierung davon Kenntnis? Die Bundesregierung hat hierüber durch eine Anfrage eines Bundestagsabgeordneten vom 19. April 2018 Kenntnis erlangt. 10. Wie ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zum Verkaufsangebot auf eBay gekommen? Der Bundesregierung liegen, außer der Tatsache des Angebotes selbst, zum Verkaufsangebot auf eBay keine weiteren Informationen vor. 11. Liegt dem Verkaufsangebot ein Dienstvergehen zugrunde? Wenn ja, was hat die Bundesregierung in der Sache bislang unternommen? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass in dem angesprochenen Verkaufsfall eine aktive oder frühere Soldatin bzw. ein aktiver oder früherer Soldat ein Dienstvergehen im Sinne des § 23 des Soldatengesetzes begangen hat. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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