Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 2. August 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3732 19. Wahlperiode 06.08.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dietmar Friedhoff und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/3454 – Aktuelle Situation in Somalia V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Entwicklungszusammenarbeit (EZ) zwischen Deutschland und Somalia besteht seit 1964. Nach wie vor stellen extremistische Organisationen in weiten Landesteilen das größte Hindernis für Frieden und Sicherheit dar. Trotz der Präsenz der rund 18 000 Soldaten umfassenden Mission der Afrikanischen Union (AU) in Somalia (AMISOM), deren Kontingente nach dem Abzug äthiopischer Truppen im Jahr 2016 hauptsächlich von Burundi, Uganda, Kenia und Djibouti gestellt werden, verübt die seit Februar 2012 mit al-Qaida affiliierte Gruppierung der Shabaab-Miliz regelmäßig Anschläge. Aber auch wiederkehrende Klan-Konflikte haben u. a. in Galmudug und HirShabelle zu gewalttätigen Auseinandersetzungen geführt. Innerhalb der einzelnen föderalen Gliedstaaten blieben bislang die erhofften politischen Fortschritte weitgehend aus. Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) betreut momentan mehrere Projekte in Somalia aus dem Nachbarland Kenia heraus (www.giz.de/de/weltweit/33495.html). Auch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat eine vertiefte Zusammenarbeit mit Somalia am 5. Oktober 2017 beschlossen (www.bmz.de/de/presse/aktuelleMeldungen/2017.html). 1. Wie beurteilt die Bundesregierung die aktuelle politische und humanitäre Situation in Somalia? Somalia macht positive, wenn auch langsame Fortschritte auf dem Weg zu politischer Stabilisierung und wirtschaftlicher Entwicklung. In den vergangenen Monaten konnten unter der Regierung des im Februar 2017 gewählten Staatspräsidenten Mohamed Adulahi Mohamed wichtige Weichen gestellt und Reformen durchgeführt werden, insbesondere in Bezug auf die Vorbereitung der Wahlen 2020/21 und die föderalen Beziehungen zwischen Zentralregierung und Gliedstaaten . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3732 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Dennoch ist die politische, humanitäre und Sicherheitslage weiterhin fragil. Die Terrormiliz Al-Shabaab stellt nach wie vor eine Bedrohung dar. Im Jahr 2017 konnte eine drohende Hungersnot durch massive Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft und in Zusammenarbeit mit der somalischen Regierung abgewendet werden. Aufgrund weiter anhaltender Dürreperioden in Teilen Somalias , Überschwemmungen und Folgen des Zyklons Sagar, gewaltsamen Konflikten und eingeschränkten humanitären Zugang u. a. in den von Al-Shabaab-kontrollierten Gebieten bleibt die humanitäre Lage 2018 besorgniserregend. Weitere Anstrengungen bestehen fort, um die Verschlechterung der humanitären Lage zu verhindern. Aktuell sind 5,4 Mio. Menschen auf humanitäre Hilfe in Somalia angewiesen , weitere rund 1 Mio. somalische Flüchtlinge haben Zuflucht in den Nachbarländern gefunden. Beim Ausbau und der Konsolidierung des politischen Systems sowie der wirtschaftlichen Entwicklung und der Verbesserung der Sicherheitslage, verbunden mit dem Aufbau der somalischen Sicherheitskräfte sowie dem schrittweisen Übergang der Sicherheitsverantwortung von der Friedensmission der Afrikanischen Union in Somalia AMISOM auf den somalischen Staat, wird Somalia noch auf längere Zeit auf die internationale Gebergemeinschaft angewiesen sein. 2. Welche Probleme ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung im Zusammenhang zwischen der aus Sicht der Fragesteller instabilen Lage Somalias und der deutschen Entwicklungszusammenarbeit bzw. humanitären Hilfe? Ein großes Hindernis für das Engagement der Bundesregierung in Somalia bleibt die angespannte Sicherheitslage in einigen Landesteilen. Der humanitäre Zugang ist aufgrund von Sicherheitslage und terroristischen Anschlägen in Süd- und Zentral-Somalia, sowie in der Hauptstadt Mogadishu stark eingeschränkt. Die Möglichkeiten für humanitäre Maßnahmen in ländlichen Gebieten sind mangels Infrastruktur und Verfügbarkeit von u. a. Nahrungsmitteln begrenzt. Humanitäre Partner der Bundesregierung, wie die humanitären Organisationen der Vereinten Nationen, das Internationale Komitee vom Roten Kreuz sowie deutsche und internationale Nichtregierungsorganisationen müssen daher Nahrungsmittel und Güter nach Somalia importieren. Ein Engagement der Entwicklungszusammenarbeit ist im Süden Somalias in ausgewählten urbanen Zentren (aktuell nur Kismayo) über Nichtregierungsorganisationen und internationale Partner in Mogadishu sowie in Puntland und ‚Somaliland ‘ möglich. 3. Wie erfolgversprechend bewertet die Bundesregierung ihr Engagement in Somalia unter dem Aspekt der anhaltenden gewalttätigen Auseinandersetzung in weiten Landesteilen? Das Ziel des Engagements der Bundesregierung ist es, einen Beitrag zum Frieden und zur Stabilisierung Somalias zu leisten sowie den in der Antwort zu Frage 1 dargestellten positiven Reform- und Transitionsprozess zu unterstützen. Trotz eines fordernden Umfeldes besteht die Möglichkeit, die Lebensperspektiven der Bevölkerung zu verbessern, den Staatsaufbau zu unterstützen und stabilisierende Wirkungen zu entfalten. Gerade in der aktuellen Phase der erfolgversprechenden Reformanstrengungen der Regierung ist eine Unterstützung von hoher Wichtigkeit , um den positiven Reformpfad Somalias weiter zu stärken. Gleichzeitig leistet die Bundesregierung durch humanitäre Hilfsmaßnahmen einen Beitrag, notleidenden Menschen ein Leben in Sicherheit und Würde zu ermöglichen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/3732 Befriedung, Stabilisierung und Wiederaufbau werden noch für eine längere Zeit von der Unterstützung der internationalen Gemeinschaft abhängen. Bei einem gemeinsam von Somalia, EU und Schweden ausgerichteten Gipfel Mitte Juli in Brüssel bekräftigte die Gebergemeinschaft ihr Engagement zur Unterstützung der ambitionierten Reformpläne der somalischen Regierung und ihre Solidarität mit der somalischen Bevölkerung. 4. Welche Projekte werden unter der Regie des BMZ in Somalia umgesetzt (bitte nach Projekt, Mitteleinsatz und Ziel des Projektes aufschlüsseln)? Die vom BMZ beauftragten Projekte werden von den Durchführungsorganisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit umgesetzt. Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. 5. Welche Projekte werden nach Kenntnis der Bundesregierung unter der Regie der GIZ aus Kenia heraus in Somalia umgesetzt (bitte nach Projekt, Mitteleinsatz und Ziel aufschlüsseln)? Von der GIZ in Somalia umgesetzte Projekte werden vom Landesbüro Kenia aus betreut. Die Projekte mit der Nummer 2, 5 und 6 werden von der EU kofinanziert; auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. Im Folgenden sind die laufenden Projekte in Somalia dargestellt: Nummer Projekttitel Zusage (Euro) Projektziel 1 Studien- und Fachkräftefond Somalia 2.000.000 Vorbereitung von Vorhaben; Finanzierung von Entwicklungshelfern und Entwicklungshelferinnen , Integrierten und Rückkehrenden Fachkräften, Human Capacity Development Formaten wie beispielsweise praxisorientierten Kurzzeit-Austauschprogrammen ; Finanzierung sonstiger Studien und Gutachten. 2 Unterstützung der Straßenverkehrsbehörden in Somalia 4.500.000 Verbesserung der rechtlichen, personellen und institutionellen Leistungsfähigkeit ‚Somalilands‘, Puntlands und Süd-/Zentralsomalias im Verkehrssektor ; Verbesserung der Dürreresilienz der Bevölkerung . 3 Nachhaltiges Landmanagement in ‚Somaliland ‘, Somalia 10.000.000 Verbesserung des nachhaltigen Ressourcenmanagements der zuständigen staatlichen Akteure wie Fachministerien, Distriktverwaltung, Trinkwasserversorger und der lokalen Nutzenden im Biji Wassereinzugsgebiet . 4 Förderung der Mutter -Kind-Gesundheit und verbesserter Ernährung in Somalia 8.000.000 Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung und Beratung von Schwangeren, Müttern sowie Neugeborenen und Kleinkindern in den Zielregionen . 5 Wiederaufbau der beruflichen Ausund Weiterbildung in Somalia 5.500.000 Bessere Abdeckung der Nachfrage des Arbeitsmarktes durch das Angebot an qualifizierten Arbeitskräften in ausgewählten Gebieten Somalias. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3732 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Nummer Projekttitel Zusage (Euro) Projektziel 6 Verbessertes Migrationsmanagement (Regionalvorhaben mit 10 Ländern, inkl. Somalia) Ca. 665.000 (Rechnerischer Anteil Deutschlands für Somalia innerhalb des Regionalvorhabens ). Verbesserung des Migrationsmanagements in der Region, insbesondere hinsichtlich der Verhinderung von Menschenhandel und -schleusung innerhalb und aus dem Horn von Afrika. 7 Risk Management Office (RMO) Somalia 5.200.000 Minimierung von akuten und potentiellen Sicherheitsrisiken für GIZ-Personal und Vorhaben. 8 Förderung der Rückkehr somalischer Flüchtlinge durch einen gemeindeorientierten Reintegrationsansatz 10.000.000 Verbesserung der Lebensgrundlagen von Rückkehrenden , Binnenvertriebenen und lokaler Bevölkerung in ausgewählten Aufnahmegemeinden. 9 Verbesserung der Ernährungssicherheit vulnerabler Einwohner Kismayos , Somalia durch Zugang zu Fischprodukten 5.500.000 Verbesserung der Ernährungssicherheit der zurückkehrenden Flüchtlinge, Binnenvertriebenen und vulnerablen Einwohnern und Einwohnerinnen in Kismayo. 10 Förderung der Lebensgrundlagen durch verbesserte Tierhaltung und Landwirtschaft in der Region Saaxil in Somalia 6.730.000 Verbesserung der Lebensgrundlagen und der Resilienz der unterstützten Bevölkerung. 11 Ernährungssicherung am Horn von Afrika, Maßnahmen zur Bekämpfung der Dürrefolgen in Somalia 2.350.000 Schaffung von Voraussetzungen für eine verbesserte Ernährungssicherheit hinsichtlich des Zugangs zu und der physiologischen Verwertung von Nahrungsmitteln. Zielgruppen sind durch die Dürre vertriebenen Binnenflüchtlinge, Rückkehrende und vulnerable Einwohner und Einwohnerinnen in Kismayo. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/3732 6. Welche anderen Ministerien außer dem BMZ sind in Somalia tätig und mit welcher Zielsetzung (bitte nach Ministerium, Tätigkeit, Ziel, Finanzmitteleinsatz aufschlüsseln)? Für die Bundesregierung sind neben dem BMZ das Auswärtige Amt (AA) und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) in Somalia engagiert : Ministerium Aktivitäten Mitteleinsatz (Euro) Ziel AA Humanitäre Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung in Somalia 15.800.000 Einen Beitrag dazu leisten, betroffenen Menschen ein Überleben in Würde und Sicherheit zu ermöglichen. AA Federalism and Political Decentralization in Somalia: Capacity Building and Technical Assistance to the Somali Federal Government, Federal Member States and the Government of Somaliland 2017-2018 (Max-Planck-Stiftung) 3.265.308 Aufbau von Kapazitäten und technische Unterstützung für die somalische föderale Regierung, Bundesstaaten und die Regierung von ‚Somaliland‘. AA Support for the National Programme on the Treatment and Handling of Disengaging Combatants in Baidoa and Kismayo –Rehabilitation and Reintegration (IOM) 2.500.000 Rehabilitation und Reintegration ehemaliger Al-Shabaab-Kämpfer in Baidoa und Kismayo. AA Strengthening Federalism through Conflict Transformation, Somalia (Berghof Foundation) 1.222.977,81 Versöhnung und Aufbau von Kapazitäten zur Staatsbildung im somalischen Gliedstaat Hirshabelle . BMI Personelle Unterstützung der VN-geführten Mission UNSOM 130.000 Beratung der Reform und des Kapazitätsaufbaus der somalischen Polizei. 7. Für welche in- und ausländischen Unternehmen und Organisationen, auch Hilfsorganisationen, werden durch die KfW bzw. DEG Förderkredite bzw. Finanzmittel bzw. Mikrokredite für Investitionen und Entwicklungshilfeprojekte in Somalia bereitgestellt? Die DEG fördert zwei Unternehmen in Somalia bei der Ausbildung von Mitarbeitern : Top Systems BV und Elvi Energy S. r. l. im Rahmen einer integrierten Entwicklungspartnerschaft (DeveloPPP). Beide Unternehmen sind im Bereich der Energieversorgung tätig. 8. Mit welchen Organisationen auf regionaler Ebene und internationaler Ebene wird bei der Realisierung von Projekten in Somalia zusammengearbeitet (bitte nach Organisationen, deren Aufgaben und Finanztransfers von der Bundesregierung und nachgeordneten Behörden an diese Organisationen aufschlüsseln)? Im Rahmen des Regionalvorhabens „Better Migration Management“ stimmt sich die GIZ mit der Afrikanischen Union (AU) und der Intergovernmental Authority on Deve-lopment (IGAD) ab. Eine Zusammenarbeit zur Realisierung von Projek- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3732 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode ten in Somalia besteht mit der AU nicht. Die KfW Entwicklungsbank setzt eine Ko-Finanzierung von IGAD i. H. v. 8 Mio. Euro für Wasser- u. Sanitärversorgung in ‚Somaliland‘ um. Die EU kofinanziert die folgenden Vorhaben: Vorhaben „Unterstützung der Straßenverkehrsbehörden in Somalia“ (19 739 004 Euro); Vorhaben „Wiederaufbau der beruflichen Aus- und Weiterbildung in Somalia“ (8 Mio. Euro) und das Vorhaben „Verbessertes Migrationsmanagement“ (40 Mio. Euro). Auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 wird verwiesen. Über die KfW Entwicklungsbank wird der Somalia Stability Fund (SSF) (Beschäftigungsförderung , 10 Mio. Euro), ein integriertes Vorhaben von UNICEF/ WFP (Mutter-Kind-Gesundheit, 50 Mio. Euro), ein UNICEF-Vorhaben (Mutter- Kind-Gesundheit, 23,55 Mio. Euro) sowie der Multi Partner Fund der Weltbank (urbane Infrastruktur, 23,24 Mio. Euro) finanziert. Humanitäre Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung in Somalia und für somalische Flüchtlinge in der Region werden zusammen mit den humanitären Organisationen der Vereinten Nationen und dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) umgesetzt. Dazu gehören Projekte mit dem Welternährungsprogramm in Höhe von 3 Mio. Euro, der Weltgesundheitsorganisation in Höhe von 2 Mio. Euro, dem UNHCR in Höhe von 6 Mio. Euro und dem IKRK in Höhe von 1 Mio. Euro. 9. Welche weiteren Projekte befinden sich derzeit von der Bundesregierung in Planung oder werden geplant (bitte nach Projekt und Planungsstand bzw. Planungsabsicht aufschlüsseln)? Die Projekte der Bundesregierung basieren auf zwischenstaatlichen Verhandlungen und völkerrechtlichen Vereinbarungen. Die Bundesregierung gibt über Projekte , die sich in einem internen Planungsstand befinden, keine Auskunft. 10. Wie stellt die Bundesregierung die Sicherheit der eigenen eingesetzten Hilfskräfte (Ministeriumsmitarbeiter, GIZ-Mitarbeiter) vor Ort sicher? Somalia wird von der deutschen Botschaft Nairobi betreut. Einige Angehörige der Vertretung reisen in unregelmäßigen Abständen nach Somalia. Bei solchen Reisen hat die Sicherheit der Dienstreisenden oberste Priorität. Sie nutzen ausschließlich Flüge der Vereinten Nationen oder der Europäischen Union, um den Flughafen Mogadischu anzufliegen. Vor Ort werden sie von qualifizierten Personenschutzkräften begleitet. Jede Dienstreise muss dem Auswärtigen Amt angezeigt werden und wird nur genehmigt, wenn die Sicherheitslage es erlaubt. Die Personalverantwortung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der GIZ und KfW liegt bei den Durchführungsorganisationen und wird durch diese sichergestellt . Die GIZ hält eine GIZ-Sicherheitsrisikomanagement-Dienstleistungsstruktur (Risk Management Office – RMO) vor, welche die Voraussetzungen für die Implementierung von Vorhaben in Somalia schafft und diese durch Beratung unterstützt . Im Bedarfsfall greift das RMO auf spezialisierte externe Sicherheitsdienstleister zurück. Das RMO Somalia kooperiert in Sicherheitsangelegenheiten mit dem Sicherheitsapparat der Deutschen Botschaft in Nairobi sowie nationalen und internationalen Sicherheitsstrukturen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/3732 11. Welche Auswirkungen hat der Abzug der Bundeswehrausbilder aus der europäischen Ausbildungsmission EUTM Somalia aus Sicht der Bundesregierung für den weiteren Aufbau der somalischen Armee? Die Mission EUTM Somalia ist integraler Bestandteil des umfassenden EU-Engagements am Horn von Afrika und zielt auf eine verbesserte Sicherheitslage in Somalia als einem Schlüsselelement für eine positive Entwicklung des Landes. Anfang 2018 empfahl der Europäische Auswärtige Dienst die Verlängerung der Mission um weitere zwei Jahre bei einer stärkeren Fokussierung auf die Beratungstätigkeit . Die Bundesregierung unterstützte diese Neuausrichtung ausdrücklich . Sie gelangte gleichzeitig zu der Auffassung, dass eine Priorisierung des zivilen Engagements der Bundesregierung in Somalia angebracht ist, um die Rahmenbedingungen für einen weiteren Aufbau der somalischen Armee zu verbessern . Für weitere Details wird auf den Abschlussbericht nach Beendigung der Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte an die EU-geführte Ausbildungsund Beratungsmission EUTM Somalia (Bundestagsdrucksache 19/3060) verwiesen . Deutschland wird sich an dem Einsatz weiterhin über seinen finanziellen Beitrag zum gemeinsamen Haushalt für EU-geführte Militäreinsätze beteiligen, der aus Einzelplan 14, Kapitel 1401, Titel 687 81 finanziert wird. 12. Mit welchen Mitteln werden die Afrikanische Union (AU) und die UN-geführte Mission AMISOM durch Deutschland unterstützt (bitte nach logistischer , militärischer und finanzieller Unterstützung aufschlüsseln)? Deutschland unterstützt die von den Vereinten Nationen mandatierte und der Afrikanischen Union geführte Mission AMISOM finanziell über die Beiträge in die Afrikanische Friedensfazilität (APF) der EU. EU-Mittel aus der APF werden zum Großteil für die Finanzierung von Zulagen für Gehälter für die polizeiliche Komponente der Mission, Gehältern für internationales und lokales ziviles Personal sowie logistische Betriebskosten verwendet. Im Zeitraum vom 1. April 2017 bis zum 30. Juni 2018 belief sich der deutsche Anteil daran auf 59,85 Mio. Euro (20,57 Prozent). Des Weiteren unterstützen die Vereinten Nationen AMISOM über das „UN Support Office in Somalia“ (UNSOS) logistisch. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333