Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 6. August 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/3733 19. Wahlperiode 08.08.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Bruno Hollnagel und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/3514 – Vorrangigkeit von ESM-Krediten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im ESM (= Europäischer Stabilitätsmechanismus)-Jahresabschlussbericht 2017 ist ausgeführt, dass die Gesellschafter von einer Vorrangigkeit der Rettungskredite ausgehen. Auf Seite 89 findet sich die Passage: “It is the mutual understanding of the ESM Members that ESM loans enjoy preferred creditor status that is similar to the IMF, while accepting preferred creditor status of the IMF over the ESM.” (www.esm.europa.eu/publications/esm-annual-report-2017). Inzwischen sind jedoch die Laufzeiten der Rettungskredite länger als die normaler Staatsanleihen. Dadurch werden zunächst die Schulden anderer Gläubiger als die der Rettungskredite getilgt, was in der Liquiditätsstruktur faktisch zu einer Nachrangigkeit der Rettungskredite führt (www.finanzen.net/anleihen/suche/ ?pkSortT=9&pkSortR=1&anwi=Griechenland&abti=&aw=&arendv=&arendb= &arlv=&arlb=&arlfv=&arlfb=&absti=&aemvv=&aemvb=&aei=&al=&alion= &anr=a&arv=&arb=&arak=a&arad=a&aboe=al&anmk=j&astkv=&astkb= &aakv=&aakb=&aums=&aspd=&anem=n&akv=&akb=&akt=&aszv=&aszb= &azfv=&azfb=&adv=&adb=&amdv=&amdb=&s=1 sowie www.esm.europa.eu/ assistance/greece#bringing_greece_back_to_growth). 1. Ist die Vorrangigkeit zusätzlich in Verträgen festgelegt? 3. Ist die Nachrangigkeit der anderen Schulden des Programmstaates in den Kreditverträgen und Anleihebedingungen umgesetzt? 4. Wie plant die Bundesregierung unter diesen Umständen zu gewährleisten, dass der im Jahresabschlussbericht erwähnte Konsens zur Vorrangigkeit der Rettungskredite praktisch umgesetzt wird? Die Fragen 1, 3 und 4 werden zusammen beantwortet: Im Erwägungsgrund 13 des ESM-Vertrages heißt es „… haben die Staats- und Regierungschefs festgelegt, dass ESM-Darlehen – vergleichbar denen des Internationalen Währungsfonds (IWF) – den Status eines bevorrechtigten Gläubigers haben werden, wobei akzeptiert wird, dass der IWF gegenüber dem ESM als Gläubiger vorrangig ist.“ Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/3733 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Der IWF nimmt einen solchen bevorrechtigten Gläubigerstatus gewohnheitsmäßig für sich in Anspruch. Ein bevorrechtigter Gläubigerstatus kommt auch der Weltbank sowie anderen multilateralen Entwicklungsbanken zu. Er bedeutet, dass Zahlungsverpflichtungen eines Staates gegenüber diesen kreditgebenden multilateralen Institutionen selbst dann einzuhalten sind, wenn dieser Staat seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber anderen Gläubigern – seien es Private oder Einzelstaaten – nicht nachkommen kann. Der bevorrechtigte Gläubigerstatus von multilateralen Institutionen ist kein gesetzlich festgeschriebener Tatbestand , aber ein seit Jahrzehnten von staatlicher wie privater Seite universell anerkanntes gemeinsames Verständnis. Dieses gemeinsame Verständnis drückt sich zum Beispiel auch dadurch aus, dass der Pariser Club den multilateralen Institutionen bei Umschuldungen stets eine Sonderrolle gegenüber privaten Gläubigern und Einzelstaaten einräumt und damit den bevorzugten Gläubigerstatus berücksichtigt ; Forderungen der multilateralen Institutionen sind nicht Gegenstand der Umschuldungen. Für Programmländer, die ESM-Kredite in Anspruch nehmen, besteht aufgrund ihrer Mitgliedschaft im ESM eine völkerrechtliche Verpflichtung , den bevorrechtigten Gläubigerstatus des ESM zu respektieren. 2. Ist die Vorrangigkeit durch Sicherheiten gewährleistet, wie dies z. B. die Rangfolge im Grundbuch festlegt? Die Forderungen des ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) gegenüber den Programmländern resultieren aus dem Bereich der Staatsfinanzierung (staatliche Kreditnehmer) und sind rechtlich nur eingeschränkt mit privatrechtlichen Forderungen vergleichbar. Allerdings dürfen ESM-Stabilitätshilfen an Mitgliedstaaten der Währungsunion gemäß Artikel 136 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und Artikel 3 des ESM-Vertrags nur unter strikten Auflagen gewährt werden. Strukturreformen zur Stärkung der Wachstumskräfte und Haushaltskonsolidierungen zur Rückkehr zu soliden Staatsfinanzen ermöglichen – wie dies auch die jüngste Geschichte gezeigt hat – den Programmländern die Rückkehr zu den Kapitalmärkten und stärken die Fähigkeit zur Rückzahlung der ESM- Kredite. Zur Programmkonditionalität kann – wie z. B. im griechischen ESM- Programm – auch die Vorgabe gehören, staatliche Vermögenswerte durch Privatisierungen und andere Wege zu monetarisieren und anfallende Erlöse zur Rückzahlung von Darlehen zu verwenden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333